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reisepass erneuern - einreise aus eu nach d
#1
Hallo,
mein Reisepass läuft ab und ich habe vor aus der EU nach D zu fliegen und mich kurzfristig anzumelden, den Pass beantragen, abholen und wieder abmelden. Dann wieder zurückfliegen.
Nun meine Fragen:
1. kann es Probleme auf dem Flughafen geben (nach Schengen sollte es ja keine Pass-Kontrollen mehr geben)??
2. wäre es dennoch sinnvoller über den Euroairport (Schweiz) einzureisen?
3. ich weiß nicht, ob was gegen mich vorliegt - ich war 10 Jahre nicht mehr in D - es existierte damals kein Titel, aber sicherlich wurde in meiner Abwesenheit was bewirkt, da meine Ex ja Unterhalt vom Jugendamt bekommen hat, oder?
4. Sollte ich, wie auf Detlefs Seite empfohlen, einen Anwalt konsultieren, wegen dem §170? Kann das wirklich jeder Anwalt rauskriegen? Oder weckt man dann nicht schlafende Hunde?
Das waren jetzt viele Fragen, aber ich konnte trotz vieler Recherchen und Nachlesen hier im Forum keine richtig konkreten Antworten darauf bekommen.
Also schon mal vielen Dank an Euch!
#2
Landest du auf einem deutschen Flughafen musst du generell, also auch wenn du aus dem Schengenraum kommst mit einer Passkontrolle rechnen. (Frankfurt in jedem Fall)
In Basel kann ich aus eigener Erfahrung heraus sagen, dass es auch hier Passkontrollen bei der Einreise gibt, diese aber von schweizer oder französischen Beamten durchgeführt wird. (die interessiert nicht, was du in D verbockt hast, solange du nicht auf der Fahndungsliste stehst.) Die französischen Beamten haben den Pass in 1/3 aller Fälle durch den Leser gezogen in allen anderen Fällen genügte eine kurze Sichtkontrolle.
Die Prozedur war bei Einreise von Irland/UK, Österreich und Italien gleich, also keine Unterscheidung Schengen oder nicht.

Reist du über Basel ein, solltest du dich dort von 2 Freunden per Auto abholen lassen: einer fährt voraus und schaut zu, dass keine Spontankontrolle an der deutschen Grenze durchgeführt wird, 5 Min später fährst du dann mit dem 2.ten Bekannten rüber.
Mit dem Zug is es etwas schwieriger, da wird spontan kontrolliert und wenn ja, dann kannst du nicht mehr weg.

Beauftragst du einen Anwalt, kostet dich das Geld, aber du weckst keine schlafenden Hunde. Du hast dann aber Gewissheit.

Ansonsten wirst du spätestens dann, wenn du deinen Pass beantragst, bzw. abholen willst Kenntnis darüber erlangen ob du wegen §170 gesucht wirst. Auch dann kannst du immer noch mit deinem gültigen Perso/Pass zurück zum Airport Basel fahren und wieder in jedes Land der EU fliegen, da du ja immer noch nicht auf der Fahndungsliste stehst.

Falls keine Verurteilung nach §170 vorliegt, kannst du deinen Pass innerhalb von 72 Stunden gegen zusätzl. Gebühr erhalten, aufgetürmte Schuldenberge interessieren nicht, weil die Leute, die dafür zuständig sind erst viel später deine Einreise und Anmeldung zur Kenntnis nehmen und du bis dahin wieder weg bist.
#3
Hallo MitGlied,
danke für Deine Antwort.
Also muss ich generell mit einer Passkontrolle rechnen, egal Schengen oder nicht. Hm, aber das wäre nur doof, falls was gegen mich vorliegt, richtig? Also am besten vorher einen Anwalt konsultieren und abklären lassen, ob was vorliegt oder nicht.

Gibts da eine Liste von Anwälten, die sich damit auskennen?? Oder die hier schon jemand genutzt hat?? Ich habe nämlich keine Lust wieder an so eine Dumpfbacke von Anwalt zu garaten wie bei meiner Scheidung (da musste ich mich auch selbst mit Lektüre eindecken und dem lieben Herrn Anwalt auf die Sprünge helfen, obwohl der auf Scheidungsrecht spezialisiert war, aber wahrscheinlich nur zu Gunsten der Ex)
Noch eine wahrscheinlich blöde Frage, aber ich weiss keine Antwort drauf:
Was genau kann eigentlich alles gegen mich vorliegen? "Nur" dieser Haftbefehl wegen §170? Mit was müsste ich dann den Anwalt beauftragen? - Nur rauszukriegen, ob so ein Haftbefehl vorliegt oder sonst noch was??


Nur mal angenommen, ich fliege nach D, beantrage meinen Pass im Schnellverfahren 72h und lasse ihn aber durch eine bevollmächtigte Person abholen (geht, da habe ich mich schon erkundigt) - dann wäre ich ja aus dem Schneider und schon wieder weg falls was vorliegt, oder gibts da auch Haken, die ich übersehe?

Meldeamt arbeitet also mit Sozialamt zusammen, geben die dann generell alle Namen weiter, die sich neu anmelden und Sozialamt checkt dann ob Unterhaltszahlungen ausstehen oder wie muss man sich das vorstellen?

Edison
#4
Sollte es mal eine Verurteilung gegeben haben, ist die möglicherweise längst verjährt, die Frist beträgt fünf Jahre. Eine Verurteilung innerhalb der letzten fünf Jahre ist fast ausgeschlossen, weil dir während deiner langjährigen Abwesenheit auch keinerlei Einkommen nachgewiesen worden sein kann, ausser du hattest noch irgendeine finanzielle Existenz in Deutschland.
#5
Was könnte vorliegen:
Naja, alles was du hinter dir gelassen hast verrottet eben oder wird zum stinkenden haufen Scheiße.
Steuersachen verjähren nach 5 Jahren. Strafsachen im Bezug auf Schulden/Kredit?

Den Bevollmächtigten brauchst du nicht zwingend. Im Rathaus warten keine Sicherheitsonkels den ganzen Tag hinter'm Vorhang um dich dann festzunehmen. Die werden dir den Pass geben oder versagen. beantrage doch parallel noch einen Personalausweis, der kann nicht versagt werden und ermöglicht dir Freizügigkeit innerhalb der EU.
Auch wenn eine §170 Verurteilung vorliegt: da fährst du nicht gleich in den Bau, sondern es wird zunächst mal nur dein Wohnsitz festgestellt. Deshalb ist ein beim Freund deponierter Personalausweis mit Rückflugticket keine schlechte Entscheidung.

Meldeamt und Sozialamt arbeiten nicht direkt zusammen.
Das Meldeamt checkt beim Passantrag automatisch, ob es Gründe für die Nichterteilung vorliegen: aus dem Zentralregister.
Bei online-Abfrage kriegst du das auch gleich mitgeteilt.
Deine Gläubiger also Sozialamt, Jugendamt, Ex etc. checken regelmäßig die Einwohnermeldedaten ob du wieder in D bist. Am Anfang häufiger, dann immer seltener. (Noch) ist es nicht so, dass gleich bei allen Gläubigern die rote Lampe angeht: Schuldner zurück in D!!
#6
Ich habe nichts anderes als den Unterhaltsmist in D zurückgelassen - keine Steuern, keine Schulden oder so.

Wird mir dann bei der Beantragung des Reisepasses/Personalausweises gleich gesagt, wenn ich den Pass nicht bekommen kann? Naja, dann kann ich mir das mit der Vollmacht echt sparen - ich dachte erst bei Abholung sind die Mühlen so weit gemahlen, dass ich dann Schwierigkeiten bekommen kann. Also falls ich keinen Pass bekomme, dann beantrage ich eben den Persi und den bekomme ich dann in jedem Fall?

Wegen dem Wohnsitz, wie wollen die denn den feststellen? Wenn ich mich dort anmelde, dann ist das doch mein Wohnsitz. Vorher war ich eben wohnsitzlos im Ausland oder so... und mit dem neuen Persi gehts dann wieder ab in die Heimat...und abgemeldet wird sich auch wieder korrekt...

Gibt es keine Liste von Anwälten, die sich der Väter annehmen und wo man sich nicht gleich vorkommt wie ein Schwerverbrecher??
#7
interessantes Thema.
#8
Durch die Anmeldung hast du einen Wohnsitz und bist dann theoretisch für den Arm des deutschen Gesetzes erst mal erreichbar.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass der gleichzeitige Besitz eines Personalausweises und eines Reisepasses von großem Vorteil ist.
Deshalb am besten zusammen beantragen.
In D besteht Ausweisplicht, also muss dir die Behörde einen Personalausweis ausstellen.
Vergleiche mal hier die Voraussetzungen:
http://bundesrecht.juris.de/persauswg/index.html
http://bundesrecht.juris.de/pa_g_1986/index.html

Du bist Kunde des Anwalts. Ihm persönlich ist es scheißegal, was du angestellt hast, Hauptsache er kann mit dir Geld verdienen.
Klarheit beim Festlegen der Dienstleistung schafft auch Klarheit bei den Kosten. Du willst, dass er für dich abcheckt ob du rechtskräftig wegen etwas verurteilt bist und ob ein Haftbefehl vorliegt, sonst nichts.
#9
MitGlied, danke für die Links - sehr interressant.
Demnach wird auch die Ausreise aus D untersagt, sobald ein Pass verweigert wird und wenn ich das richtig verstanden habe, soll dann auch der Personalausweis im Ausland eingezogen werden:
§ 13 Sicherstellung
(1) Ein Paß oder ein ausschließlich als Paßersatz bestimmter amtlicher Ausweis kann sichergestellt werden, wenn

1. eine Person ihn unberechtigt besitzt;
2. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß gegen den Inhaber Paßversagungsgründe nach § 7 Abs. 1 vorliegen;
3.Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß ein Einziehungsgrund nach § 12 vorliegt.

(2) Eine Sicherstellung ist schriftlich zu bestätigen.
(3) Die Absätze 1 und 2 finden im Ausland auf Personalausweise entsprechende Anwendung.

Wie das vorsichgehen soll ist mir zwar nicht klar - wird dann doch ein EU weiter "Haftbefehl" ausgegeben, dass mir sofort bei Sicherstellung der Personalausweis im Ausland weggenommen wird?? Oder schicken die Anweisungen an alle Botschaften der EU Staaten? Sonst fällt mir nichts ein...

Im Internet zb. auf der Seite frag-einen-anwalt.de, kann man ja online einen Anwalt konsultieren - ist das empfehlenswert oder sollte ich irgendeinen in D raussuchen und telefonisch kontaktieren (weil persönlich kann ich ja nun leider nicht hin)
#10
(17-02-2010, 01:29)Edison schrieb: 4. Sollte ich, wie auf Detlefs Seite empfohlen, einen Anwalt konsultieren, wegen dem §170?

Genau das machst Du. Der Anwalt soll an Deinem letzten gemeldeten Wohnort pruefen und am Wohnort Deiner Ex. Das kostet vielleicht 50 bis 100 Euro. Wenn nichts ist, wovon ich ausgehe, dann beantrage Deinen neuen Reisepass beim Konsulat/Botschaft. Wenn was vorliegt, dann melde Dich hier einfach nochmal.

Gehe logisch und Schritt fuer Schritt vor. Ich persoenlich wuerde gleich zur Botschaft gehen und einen neuen Reisepass beantragen. Die sperren Dich nicht ein, wenn was vorliegt.
#11
Ich kann mich der Empfehlung von Exilierter nur anschließen.

Versetze dich mal in den Beamten in der botschaft hinein. Du beantragst einen Pass, er checkt im Register nach ob was gegen dich vorliegt, was eine Passversagung rechtfertigt. Er sagt zu dir, dass etwas vorliegt und stellt dir keinen neuen Pass aus.
Wenn du Pech hast, rückt er den Pass oder Personalausweis, den du in der Botschaft dem Mitarbeiter in die Hand gegeben hast nicht mehr raus. Kommst du nur mit deiner Geburtsurkunde, ist es ziemlich schwierig deine Identität zu beweisen.

"Frag einen Anwalt" ist bedingt geeignet: Zur ersten Kontaktaufnahme schon, danach wird es dann persönlich und die Fragen dort sind eher öffentlicher Natur. Ansonsten Online-Telefonbuch, Schwerpunkt Strafrecht, öffentliches Recht oder sowas...

Wie kommt es zu einer Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung: Deine Ex hat dich angezeigt oder evtl. das Jugendamt.
Dann muss dir die Straftat nachgewiesen werden, ansonsten wird die Sache eingestellt.

Ein Flug nach D kostet mit allem mehr als 100€, also spar dir die Kohle, beauftrage einen Anwalt, bei negativem Ergebnis (keine Verurteilung) gehst du gutgelaunt in die Botschaft oder ins Konsulat und holst dir einen neuen Pass. Ansonsten kannst gleich mit dem Anwalt in Kontakt bleiben oder schon mal über Plan B nachdenken.
#12
(17-02-2010, 16:30)Exilierter schrieb:
(17-02-2010, 01:29)Edison schrieb: 4. Sollte ich, wie auf Detlefs Seite empfohlen, einen Anwalt konsultieren, wegen dem §170?

Genau das machst Du. Der Anwalt soll an Deinem letzten gemeldeten Wohnort pruefen und am Wohnort Deiner Ex. Das kostet vielleicht 50 bis 100 Euro. Wenn nichts ist, wovon ich ausgehe, dann beantrage Deinen neuen Reisepass beim Konsulat/Botschaft. Wenn was vorliegt, dann melde Dich hier einfach nochmal.

Gehe logisch und Schritt fuer Schritt vor. Ich persoenlich wuerde gleich zur Botschaft gehen und einen neuen Reisepass beantragen. Die sperren Dich nicht ein, wenn was vorliegt.

Aber können deinen Pass entziehen:

"3. Die Deutsche Botschaft zieht den Reisepass ein, so dass man ohne Reisepass im Ausland da steht und natürlich auch ohne Visa des Aufenthaltlandes (kein Pass = kein Visa). Kurz nach dem Einziehen des Reisepasses wartet schon die Immigration, die einen gleich verhaftet und in Abschiebehaft steckt. Die Abschiebehaft kann bis zu einem Jahr dauern. Es gibt hier keine Gelegenheit der freiwilligen Rückreise nach Europa.
"

Ist es schonmal zu dem gekommen? Kennt ja jemand einen Fall? Es bereitet mir gerade im wahrsten Sinne Kopfschmerzen, war gerade spazieren, es wurde och schlimmer. Ich mach mir gerade richtig Sorgen, die Arge möchte alles bis auf den Selbsthalt 700 E, das wäre der Anfang meines wirtschftlichen Konkurs.
#13
das thema mit der passkontrolle bei der einreise in bananistan hatten wir schon mal als thema,finde ich aber so schnell nicht.

ich kann nur sagen,dass bei meinen jährlichen urlaubsflügen innerhalb der eu keine passkontrolle stattgefunden hat.weder bei der aus-,noch bei der einreise.
lediglich am checkinschalter wollten die damen und herren kurz ein blick in den pass werfen,um fest zustellen,dass ich auch der gebuchte bin.
natürlich stand immer ein zollbeamter in der nähe,der es auf stichproben abgesehen hatte.aber ich wurde nie passtechnisch kontrolliert.
Fange nie an aufzuhören,höre nie auf anzufangen

Marcus Tullius Cicero
#14
(17-02-2010, 17:00)MitGlied schrieb: Du beantragst einen Pass, er checkt im Register nach ob was gegen dich vorliegt, was eine Passversagung rechtfertigt. Er sagt zu dir, dass etwas vorliegt und stellt dir keinen neuen Pass aus.

Falsch! Das darf er nicht. Der Botschaftsbeamte stellt einen vorlaeufigen Reisepass aus, zur Einreise in das Heimatland Bundesrepublik Deutschland und zwar mit einer befristeten Gueltigkeitsdauer. Die Gueltigskeitsdauer liegt im Ermessen des Beamten und kann von wenigen Tagen bis mehreren Monaten gehen.

Ich persoenlich wuerde tatsaechlich gleich in die Botschaft gehen. Je nach dem wie der Beamte drauf ist und die interne Politik ist, kann sogar eine Vermittlung stattfinden, falls denn was vorliegen sollte.

@Herzschmerz
Danke fuer Dein Zitat aus meiner Page. Ich schrieb weiter: "Ob überhaupt die härteste Massnahme im Punkt 3 angewendet werden darf ist fraglich."

Wer selbst in die Botschaft geht, fuer den besteht keine Gefahr. Bei unseren "Delikten" gibt es keine Verhaftungen! Wer selbst in die Botschaft geht und stellt fest, da was vorliegt, kann sich vom Konsul/Leiter der Rechtsabteilung beraten lassen. Fluchtgefahr besteht auch nicht, da Du selbst hingegangen bist.
#15
ok, das mit dem Anwalt ist kein Thema - da werde ich auf jeden Fall vorher anfragen. Falls dann nichts vorliegt, wovon ich jetzt auch mal ausgehe, werde ich nach D fliegen und mich kurzfristig anmelden für den Reisepass und Personalausweis im 72h Verfahren.
Botschaft hier passt mir nicht, zumal ich dann ja auch meine Anmeldebestätigung von hier vorlegen muss und dann in D bekannt ist wo ich wohne...
Habe gerade noch bissel im Inet gestöbert und bin auf folgende Seiten gestossen:

http://de.answers.yahoo.com/question/ind...220AA83Y2v

http://www.juraforum.de/forum/showthread.php?t=68114

Das würde also bedeuten, dass ein Anwalt eventuell garkeine Auskunft darüber bekommt, ob ein Haftbefehl vorliegt oder nicht - im schlimmsten Fall würde das sogar für den Anwalt eine "Straftat" sein, da er mir helfen würde mich meiner Strafe zu entziehen. Upps, das ist aber nicht gut...
#16
Ich würde auch empfehlen abzuklären, ob überhaupt etwas gegen dich vorliegt.

Das hier ist vielleicht was für Dich.

Ich würde da vielleicht mal eine e-mail Anfrage machen und fragen, ob die beiden Foreneinträge tatsächlich zutreffen, was ich mir nicht vorstellen kann.
Gruß ali mente

Wikipedia:
Parasitismus (Schmarotzertum) im engeren Sinne bezeichnet den Nahrungserwerb aus einem anderen Organismus. Auch wenn Parasitenbefall den Wirt nicht lebensbedrohlich schädigt, wirkt er sich doch stets negativ auf dessen Wachstum, Wohlbefinden oder Lebensdauer aus.
#17
Hallo ali mente,
ich weiss ja garnicht ob ein Verfahren gegen mich läuft - nehme mal nicht an dass eins läuft, da ich ja schon seit über 10 Jahren weg bin...
#18
(17-02-2010, 17:22)Edison schrieb: Das würde also bedeuten, dass ein Anwalt eventuell garkeine Auskunft darüber bekommt, ob ein Haftbefehl vorliegt oder nicht - im schlimmsten Fall würde das sogar für den Anwalt eine "Straftat" sein, da er mir helfen würde mich meiner Strafe zu entziehen. Upps, das ist aber nicht gut...

Ein Anwalt ruft seinen Freund bei der Polizei an und der schaut in den Polizeirechner nach. Die Antwort hat Dein Anwalt in 3 Minuten und knoepft Dir 50 Lappen dafuer ab. Dein Anwalt braucht von die nur Deinen Namen/Vornamen und Geburtsdatum.

Es ist mir zu anstrengend die Links zu kommentieren.
#19
Wie bitte?
Es ist wohl eher eine Straftat, wenn sich ein Anwalt nicht im Sinne des Mandanten um dessen Belange kümmert.
Schon mal darüber nachgedacht, dass ein Strafverteidiger auch dafür sorgen muss, dass sein Mandant entweder die geringsmögliche oder gar keine Strafe erhält?

Genau dafür ist der Anwalt da, er hat bestimmte Möglichkeiten, die du als Gesetzesbrecher evtl. nicht mehr hast. Er darf zum Beispiel in deinem Auftrag Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen.

Lass dich da nicht verunsichern. Wichtig ist, dass der Anwalt gründliche Arbeit leistet (damit nicht doch irgendwo etwas eingetragen ist und es kommt ans Tageslicht, wenn du bereits in der Botschaft stehst) und es ist deine Aufgabe ihn mit allen wichtigen Informationen zu versorgen, damit er an allen potentiellen Wohnorten von dir und deiner Ex nachschauen kann. Es könnte sein, dass deine Ex mehrfach umgezogen ist und es kam in irgend einem Bezirk zu einer §170-Klage.
#20
Ein sachkundiger Strafverteidiger interessiert sich nur dafuer, was BEWEISBAR ist. Alles andere ist Geschwaetz, dass niemanden interessiert.
#21
(17-02-2010, 19:08)MitGlied schrieb: Genau dafür ist der Anwalt da, er hat bestimmte Möglichkeiten, die du als Gesetzesbrecher evtl. nicht mehr hast. Er darf zum Beispiel in deinem Auftrag Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen.

Eben. Und wer Akteneinsicht nehmen kann, kann auch sicherlich prüfen, ob etwas vorliegt.

Ist für mich auch schwer vorstellbar, dass die dem Anwalt die Auskunft verweigern und dann "Überraschung, hier ist der Haftbefehl" bei der Einreise rufen.Rolleyes
Gruß ali mente

Wikipedia:
Parasitismus (Schmarotzertum) im engeren Sinne bezeichnet den Nahrungserwerb aus einem anderen Organismus. Auch wenn Parasitenbefall den Wirt nicht lebensbedrohlich schädigt, wirkt er sich doch stets negativ auf dessen Wachstum, Wohlbefinden oder Lebensdauer aus.
#22
Ok, das klingt alles sehr einleuchtend - bestimmt gibt es da auch Unterschiede zwischen Strafrecht und wie in dem Fall Zivilrecht - ich habe auch gelesen, dass dieser Haftbefehl zur Erzwingung einer Eidesstattlichen Versicherung dient und somit in die Schuldnerverzeichnisse der jeweiligen Gemeinden eingetragen wird. Dort kann dann anscheinend jeder Einsicht nehmen...

Dann mach ich mich mal auf die Anwaltsuche...und werde ich ja sehen, was der dazu zu erzählen hat... Hoffe mal das es klappt - drückt die Daumen
#23
Servus,

leider kam die Frage etwa 2 Wochen zu früh, das von uns angekündigte Buch zu diesem Thema ist noch nicht ganz fertig, beantwortet aber alle Fragen.

Wenn du noch warten kannst, dann tu es.

Ich kann jetzt hier nicht loslegen, es ist zuviel Text, kann aber versichern, das dieses Thema so ausführlich behandelt wird, das JEDER sicher "durchkommt".

Am 1. März ist es soweit!

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
#24
(17-02-2010, 17:22)Edison schrieb: Das würde also bedeuten, dass ein Anwalt eventuell garkeine Auskunft darüber bekommt, ob ein Haftbefehl vorliegt oder nicht - im schlimmsten Fall würde das sogar für den Anwalt eine "Straftat" sein, da er mir helfen würde mich meiner Strafe zu entziehen. Upps, das ist aber nicht gut...
Alter, komm mal runter. Smile Wegen 170 StGB wirst Du am Airport nicht einkassiert. Und schon gar nicht nach 10 Jahren! Was sonst noch an terroristischen Aktivitäten bei Dir nachzuweisen ist, wissen wir natürlich nicht. Tongue Die haben ganz andere Probleme, als so einen §170-Fuzzi zu kassieren.
Wink
#25
Oh Mann,

ich merke schon, das Thema brennt vielen unter den Nägeln. Die Angst ist aber, was das betrifft, völlig überzogen.

Ich habe jetzt genau 7 Erfahrungsberichte von anderen Ausgewanderten, die mir alle genau mitgeteilt haben, was sie getan haben und was passiert ist. Einer wurde sogar per Haftbefehl gesucht, auch er hat es geschafft!

Wie?

Der 1. März bringt die Revolution!

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum


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