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  Endlich hab ich ihn, den Titel
Geschrieben von: Tee-Rak - 04-03-2010, 13:19 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Als bekennender Dübel-Fan wollte ich doch tatsächlich heute morgen früh aufstehn, hatte vor, heute nachmittag ein Vorstellungsgespräch, vom Amt verpasst bekommen, es kam jedoch alles ganz anders.

Es bimmelte Herr XXXX der Postzusteller kennt mich bereits, ich wünsche ihm ja immer einen wunderschönes moin, gleich 3 (drei!) Schreiben vom Amtsgericht an einem Tag, nicht schlecht meinte er. Unterhalt, bestimmt möchte die feministische Richterin auch noch was vom Kuchen, sagte ich, ich wünscht ihm dann ein fröhliches Soi Six. Verstand er natürlich nicht Smile

Schreiben 1: Ablehnung meines Antrages auf Prozesskostenhilfe.
Begründung:

- Die beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.

Aehm, ich hatte doch geschrieben, dass meine EX möglicherweise doch Geld verdient, sie wollte aufn Strich gehn.

- Schliesslich hat der Beklagte den Vordruck über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst Anlagen nicht zur Akte gereicht.

Klar hab ich beantragt, sogar schriftlich, warum sollte ich dafür ein Formular ausfüllen? Vielleicht hätte ich mehr schönschreiben üben sollen.
Aber da steht doch klar, für mich sogar gut leserlich hiermit beantrage ich Prozesskostenhilfe. Keiner hatte mir gesagt, dass ich erst ein Antrag, für den Antrag, des Antrags auf Prozesskostenhilfe auszufüllen hätte. Wer denkt sich denn so ein Schwachsinn aus. Aber clever, mit Sparwirkung, bekomme ja nix und bin beim Antrag für den Antrags des Antrags auch reingefallen.

Schreiben 2/3: Unterhalt für EXe und Tochter. Berechnungsgrundlage, mein Arbeitslosenbescheid, die überzogenen Forderungen vom gierigen EXen Anwalt abgewendet, schmälert ja auch sein Honorar Smile Naja aber wo sind denn meine Abzüge, nirgendwo ? Selbst der Herr EXn anwalt hat bestätigt dass X und Y abzugsfähig sein, die nette Richterin, lässt das unbeindruckt. Vielleicht gibts hier ja auch ein Formular zum Formular des Formulars .......


wieder mal bestätigt, reine Willkür. Widersprechen kann ich übrigens nicht mehr. Das hatten sie noch fett vermerkt. Der Ganze Zirkus ging nun knappe 7 Monate.

Frage1: Ich meld mich morgen als Freiberufler an, kann/darf ich eine Änderungsklage veranlassen, die mich dann wieder auf 0 setzt?

Frage2: Wenn ich nun in Liliput bin und garkein Einkomen auch nicht mehr Freiberufler bin, sondern Student und mich weiterbilde, darf ich eine Änderungsklage veranlassen, die mich auf 0 setzt?

Frage3: jetzt gibts ein Urteil zum Unterhalt, wiso zieht mit das Amt der Arbeit schon voher irgendwelche Beträge ab?


Da kommt mir noch ne Idee, wenn ich in Liliput kein Einkommen hab, sollte ich vielleicht selbst Unterhalt einfordern von der EXe?

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  EU Auswandern
Geschrieben von: firefox - 03-03-2010, 10:29 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Hallo,
was ist zu beachten wenn man innerhalb der EU auswandert??
Die Seite deutschlandflucht kenne ich, aber danach hatte ich eigentlich mehr Fragen als Antworten Confused

Wie verhält es sich mit dem Unterhalt?
Thema Krankenversicherung??
Muss ich mich anmelden im Ausland??
Finden die mich?
Rentenversicherung?

Gruß
Firefox

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  in holland wohnen, gesetze und behörden
Geschrieben von: stafford - 02-03-2010, 19:33 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

angenommen jemand möchte von deutschland nach holland umziehen, welche gesetze wären dann für den deutschen staatsbürger maßgeblich?? die deutschen oder die holländischen?
welche behörden sind für diesen deutschen staatsbürger zuständig, die deutschen oder die holländischen? was müsste der deutsche staatsbürger tun, damit sichergestellt ist, dass nur die holländischen behörden für ihn zuständig sind?
kann ein deutscher einfach so seinen wohnsitz nach holland verlegen wenn er dort keine (offizielle) arbeit hätte? wir nehmen an er würde das aus eigener tasche finanzieren...

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Question Trennungsunterhalt muss ich?
Geschrieben von: firefox - 27-02-2010, 18:57 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (49)

Hallo zusammen,

nach dem es bei mir so ziemlich rund geht, bin ich beim Suchen auf dieses Forum gestoßen.

Am 22.02.2008 habe ich geheiratet. Einige Monate nach der Hochzeit hat meine Frau angefangen handgreiflich zu werden. Die entsprechenden Handgreiflichkeiten wurden in Form von Bildern und ärztlichen Arteten Dokumentiert. Diese reichen bis hin zu einer Rippenprellung. Aus diesem Grund zog ich dann im August 2008 zu meinen Eltern. Dort lebte ich bis zum 1 November 2009 und musste dann gezwungener Massen wieder zurück in die Eheliche Wohnung ziehen. Die Situation bei meinen Eltern hatte sich leider entsprechend verändert. Am 01 August 2009 reichte ich die Scheidung ein. In der ehelichen Wohnung lebten wir nach wie vor getrennt und hatten auch getrennte Schlafräume. Dennoch kam sie Morgens mal ins Bett zu mir und nutze meine Morgenlatte aus Angry
Am 02 Dezember 2009 zog meine Frau aus.

Die Anwältin der Gegenpartei wertet dies nun als Versöhnungsversuch. Daraufhin nannte ich 10 Zeugen die bestätigen können dass dem nicht so ist. Am 18.02 hatten wir nun den Termin auf dem Amtsgericht. Ich bin schlicht weg verärgert wie wenig Rechte man als Mann bei einer Scheidung vor Gericht hat. Die Frau Richterin beim Amtsgericht hat die Dokumentation der Handgreiflichkeiten meiner Frau ignoriert. Die Zeugen wurden nicht geladen da die Frau Richterinn der Meinung ist, das Trennungsjahr wurde unterbrochen.

Da meine noch Frau nun auch noch schwanger ist, wurde eine Scheidung im Moment ausgeschlossen. Die Richterinn möchte erst die Vaterschaft klären.

Meine Frau fordert nun von mir Trennungsunterhalt von monatlich 500 €.
Mein Anwalt legt mir nahe zu bezahlen.
Wie kann das das sein? Das Trennungsjahr ist vorbei, häusliche Gewalt mir gegenüber gab es auch und nun soll ich zahlen?

Gruß
Firefox

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  titulierung
Geschrieben von: falke04 - 27-02-2010, 12:06 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Hallo zusammen. meine ex verlangt das ich mich bei jugendamt wegen unterhaltsschulden titulieren lasse.
muß ich das und was sind die vor bzw nachteile einer titulierung.
kann seit ca 1 jahr auf grund von krankheit und jobverlust nicht zahlen, davor habe ich immer pünktlich gezahlt. bin im moment(seit 3 monaten) dank meiner ex in Privatinsolvenz.

Danke im Vorraus

Gruß Falke04

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  Änderung der Datenlage
Geschrieben von: kämpfenderVater - 27-02-2010, 00:05 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hi,

ich werde bald arbeitslos.

Der Arbeitgeber bietet 12 Gehälter Abfindung an.

Jetzt möchte ich die Situation optimal für meine Kinder nutzen und nicht auswandern sondern Vollzeit-KV werden.

Einen neuen Job werde ich nicht finden, da ich schwerbehindert und vermutlich nicht vermittelbar bin....

FRAGE: Was ist wirtschaftlich besser ? EU-Rente oder ALG1 und Hartz 4 ?

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  Iran
Geschrieben von: Heinrich - 26-02-2010, 14:01 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Werde dienstlich ein paar Tage im Iran sein. Der sogenannte Schurkenstaat ist von der Krise nicht so stark gebeutelt.
Irgendwann wird das Mullah Regime fallen, dann wird es einen wirtschaftlichen Schub geben (wie Kuba).
Werde nach meiner Reise ueber das Land und Chancen berichten.
Eventuell fuer den einen oder anderen interessant.
Gruss
Heinrich

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  Kids on tour
Geschrieben von: Skipper - 25-02-2010, 20:04 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Will meine Kinder allein mit der Bahn anreisen lassen.
Wer weiß, wie das grundsätzlich rechtlich aussieht mit Altersgrenzen usw. ?

.

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  Ebay/Amazon Geschäfte aus dem Ausland Weltweit
Geschrieben von: Kim - 23-02-2010, 19:19 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (21)

Es ist relativ einfach mit dem Internet Geld zu verdienen. Und wenn es auch wenig sein sollte, 1.000 Euro im 3.Weltland sind viel besser als 1.000 Euro Selbstbehalt in Deutschland.

Jetzt will ich mal auf Ebay und Amazon kommen. Hab einen Kollegen vor paar Jahren bisschen unter die Arme gegriffen und der macht das Hauptberuflich und verdient nicht so schlecht. Mehr als Angestellter und es macht auch mehr Spaß, wenn man weiß, dass man nur für sich selber arbeitet und nicht wie ich z.B. in der Firma zig Spaziergänger mitziehen muss. Er importiert aber Waren aus dem Ausland nach Deutschland, teils Containerweise. Er ist da Profiverkäufer.

Nehmen mir mal an ein Ausländer der Selbstständig ist, will bei Ebay und Amazon weltweit seine Waren an Endkunden anbieten und exportieren. Darf dieser das tun? Wenn ja, was gibt es zu beachten? Grade wegen den Steuern, was muss man da für Deutschland beachten oder muss man sich nur mit dem Finanzamt im Ausland beschäftigen, wo der Wohn- und Arbeitssitz des Selbstständigen ist? Da es sich um Endkunden handelt, wäre der Preis immer niedrig (zollfreie Grenze), jedoch massenhaftes Versandaufkommen.

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  Lohnsteuer!!!!
Geschrieben von: Combi - 23-02-2010, 14:50 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Ich hoffe ihr könnt mir helfen?????

Habe Post vom Finanzamt bekommen...die Exe hatte Lohnsteuerjahresausgleich für 2007 gemacht...allein veranlagt......hatte das ganze Jahr Trennungsunterhalt bezahlt...Lohnsteuerklasse 3.....sie kassierte in dem Jahr eine Abfindung...und ich stehe jetzt mit einer Steuerschuld von 5000 Euro in den Miesen ....was kann man machen?????wohl nichts mehr oder???

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