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KU-Forderung |
Geschrieben von: beppo - 14-01-2010, 13:26 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (30)
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Moin, ich brauche auch mal n Rat.
ich habe mal wieder RAttendreck im Briefkasten.
Ich habe ein Scheidungsurteil von 2008, in welchem KU und EU jeweils statisch in einem festen Betrag festgelegt wurden.
Dagegen (EU) hat die gegnerische Partei Berufung beim OLG eingelegt, worüber immer noch nicht entschieden wurde.
Ein halbes Jahr später wurde mein älterer Sohn 12 und RAtte forderte entsprechend mehr KU.
Ich habe dem widersprochen, mit der Begründung, er müsse erst den EU-Titel raus geben, da dieser dann ja gesenkt werden müsse.
Nun fordert er das erneut, zusammen der Rechnung für seine Mahnung und, natürlich, die Erhöhung für 2010.
Wie gehe ich damit um?
Zumindest nach dem neuen FamG vom 1.9.2009, müsste ich ihn ja nun aussergerichtlich auffordern können, den EU-Titel ändern zu lassen.
Wie mache ich das, bei laufender OLG-Berufung.
Was antworte ich ihm? Tu ich das überhaupt?
Muss ich Gegenklage einreichen?
Hat das irgendeine Wirkung, wenn ich ihm schreibe, dass ich zahle, sobald der EU-Titel geändert ist?
Er hat mich ja schon in Verzug gesetzt, wie mache ich das bei ihm?
Gruss Beppo
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mein Kind wird 18 und ich bin arbeitslos ! Was nun ? |
Geschrieben von: schade16 - 13-01-2010, 19:18 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (44)
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Hallo miteinander,
vor ca. 1,5 Jahren war ich schon aktiv im Forum. Konnte mich jetzt aber nicht mehr einloggen. Habe mich deshalb nochmal neu angemeldet.
Bei mir hat sich einiges getan. Wäre nett wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Vor 1,5 Jahren hat mich das Jugendamt gezwungen einen neuen Titel beim Notar zu unterschreiben. Habe ich auch getan. Allerdings habe ich den Titel bis zum 18. Lebensjahr befristen lassen ! Das Amt war natürlich nicht begeistert !
Nun wird mein Kind demnächst 18 und das Jugendamt, schnell wie es ist, hat mir wieder einen netten Brief geschrieben. Ich soll wieder einmal den Auskunfts- und Ermittlungsbogen und eine Verdienstbescheinigung ausfüllen. Dann wird mein Anteil am Unterhalt berechnet, da ja Mama jetzt auch zahlen muss. Da sich mein Kind über das 18. Lebensjahr hinaus in einer Schulausbildung befindet ist es noch nicht wirtschaftlich selbstständig.
Nun ist die Sache aber so, dass ich seit Oktober arbeitslos bin. Bin aber dabei mich selbstständig zu machen. Den Unterhalt habe ich weitergezahlt und werde es bis zum letzten Monat tun.
Jetzt hatte ich eigentlich vor mir von meinem Kind die Kontonummer geben zu lassen und erstmal einen Betrag X monatlich zu überweisen und wollte warten was für eine Reaktion kommt. Nach dem Schreiben vom Jugendamt sieht natürlich alles wieder anders aus.
Hier nun meine Fragen die mir Kopfschmerzen bereiten :
1. Reicht es wenn ich dem Jugendamt einen formlosen Brief schreibe in dem ich mitteile, dass ich arbeitslos bin und ab dem 18. Lebensjahr die Summe X zahlen werde, da ich nur die Summe X an Arbeitslosengeld erhalte ? Oder muss ich den Fragebogen wieder ausfüllen ?
Mit der Verdienstbescheinigung wird es sowieso kompliziert, da mein früherer Arbeitgeber nach der Insolvenz liquidiert wurde und das Personalbüro evtl. gar nicht mehr existiert.
Außerdem dürfte doch meiner Meinung nach mein Verdienst in der Vergangenheit uninteressant sein, da ich ja jetzt arbeitslos bin. Oder sehe ich das falsch ?
2. Wie verhalte ich mich in Bezug auf meine kommende Selbstständigkeit ?
Hier weiss ich ja schließlich nicht ab wann ich Gewinne erzielen werde !
Muss ich das Jugendamt von meiner Selbstständigkeit jetzt schon in Kenntnis setzen ?
3. Oder wäre es im Moment besser auf das Schreiben vom Jugendamt gar nicht zu reagieren und abzuwarten was passiert ?
Wäre schön wenn Ihr mir bei meinem Problem unter die Arme greifen könntet.
Vielen Dank
Der goldhamster, der sich im Rad dreht !
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Australien: Geld für Nichtverheiratete |
Geschrieben von: p__ - 13-01-2010, 17:01 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
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In Australien wurde zum neuen Jahr 2010 die "de facto Ehe" eingeführt und damit Nichtverheiratete rechtlich gesehen zwangsverheiratet. Das gilt für alle Menschen, egal welches Geschlecht. Ob man damit auch mit seinem Hund verheiratet wird (schliesslich wohnt man ja jahrelang zusammen und sorgt für sich), ist noch nicht ganz klar.
Damit gehen auch Kompensationszahlungen am Ende der Beziehung einher. "The laws give some mistresses, as well as de facto and same-sex couples, the same rights as married couples." Jetzt hat sich eine Frau fette 100000$ von ihrem ehemaligen Liebhaber erklagt: http://www.news.com.au/national/k-payout...5795350717
Eingeführt ist damit nicht nur eine de facto Zwangsheirat für de facto Paare, sondern auch eine de facto Polygamie, denn man kann natürlich zu mehreren Partnern feste Beziehungen haben, die nun rechtlich relevant werden. Das alles ist unabhängig von Kindern, auch kinderlose Freunde werden miteinander zwangsverheiratet. Zusammenzuwohnen ist nicht unbedingt Voraussetzung. Ein wichtiger Punkt sind auch die Erbansprüche, die daraus automatisch entstehen. Stirbt ein Vater, so erbt die Freundin vor seinen Kindern: ""We regularly see, as an example, a man aged 65 with adult children, entering a relationship with a woman aged 65 with adult children. "Neither needs the other's money and (they) want their individual inheritance to go to their kids," she said.
Ms Rayward said it was advisable to come to an agreement before any problems arose. "Commonly, they are wishing to secure their assets for their children from a previous relationship," she said." http://www.news.com.au/couriermail/story...72,00.html
Hier noch einige Informationen: http://www.dailytelegraph.com.au/money/w...5777204539
"The term 'domestic partner' has been created to accommodate the new laws and includes a person in a de facto relationship with the deceased for two years or more, or, if less than two years, one that has resulted in the birth of a child," NSW Trustee and Guardian principal legal officer Ruth Pollard said.
Whether or not a person is a de facto spouse depends on such factors as the length of the relationship and public acceptance in the community - in the eyes of friends, for instance.
Under current intestacy laws, estates are divided up on a one-spouse or partner only basis.
But the new laws will mean a mistress may have an equal claim as long as they meet the qualifying criteria of "domestic partner"." Wenn ein Kind enstanden ist, reicht das, eine weitere Beziehung ist nicht Voraussetzung.
Die einzige Kritik in der Presse (nicht in den Leserkommentaren!) kommt daher, dass das Gedränge der Frauen am Geldtrog eines Mannes grösser werden könne. Das wäre doch unfair, dass jetzt auch die Affäre abkassieren könne, dadurch würde doch der Ehefrau etwas entgehen. Das ist auch deswegen ein Problem, weil in Australien der gesamte Besitz nach einer Trennung verteilt wird und nicht nur das, was die Partner seit der Ehe/Beziehung erworben haben. Natürlich sei alles gut wegen der "Gleichstellung": "It will also remove discrimination in areas like superannuation, social security, taxation, Medicare, veteran's entitlements and workers' compensation." Aber leider gibts ja wie immer die unschuldigen Frauen und Kinder: "But that's one of the occupational hazards of infidelity: if you take up with a married man, you are accepting a risk. The real potential victims of this law are the innocent wives or husbands and children. The wedding ring is no protection for them any more. Imagine the blow of discovering an affair - and then realising that that means everything could be taken away.". Tja, wie schützt man bloss die Rechte der Frau und die Rechte der Freundin gleichzeitig? Bei so viel Recht und Gerechtigkeit kann einem schon mal schwindelig werden. http://www.dailytelegraph.com.au/news/op...1118994169
Wichtig ist das auch für Sozialleistungen. Im Gegensatz zu Deutschland werden gleichgeschlechtliche "de facto" Freunde von der Wohlfahrtsbehörde aufgefordert, für den anderen zu zahlen: "The laws mean gay couples will be treated the same as heterosexual de facto couples in all financial matters, including welfare. Pensioners, NewStart, Austudy and Family Tax Benefit recipients could all be affected." Sie müssen sich selbst melden, ausserdem führt die Behörde eine art Rasterfahnung nach solche Paaren durch. http://www.heraldsun.com.au/news/welfare...1118705089
Hier ist das australischen Familienrecht mit Beschreibungen: http://www.ag.gov.au/www/agd/agd.nsf/Pag...ylawsystem
Man sollte das in Deutschland publik machen. Die Kombination auf dem deutschen Unterhaltsrecht und diesen australischen Ideen wäre sicherlich lustig und würde den Untergang erfreulich beschleunigen.
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Strafanzeige ohne Titel |
Geschrieben von: Skippie - 12-01-2010, 13:33 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (17)
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Kurze frage: ist es möglich für den Beistand eine Strafanzeige gem 170 zu stellen ohne über eine Jugendamtsurkunde noch über ein Urteil zu verfügen ??? oder muß erstmal der Unterhalt gerichtlich festgestellt werden ???
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Streitwert auf vollen Unterhalt statt auf die Differenz? |
Geschrieben von: beppo - 08-01-2010, 15:30 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (25)
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Moin,
nebenan hat einer ein Unterhaltssäumnisurteil kassiert, weil die Erhöhung relativ gering und durch die große Entfernung, die Kosten relativ hoch gewesen wären.
Nun schickt das AG ihm ne Streitwertaufstellung über die gesamte Unterhaltshöhe.
Ist das Korrekt?
Muss das nicht die Differenz aus gezahltem und gefordertem Unterhalt sein?
Oder gibt es hier für Unterhaltszahler wieder mal ne Sonderbehandlung?
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[split] Ein Fall wie Hunderttausend andere |
Geschrieben von: henning - 06-01-2010, 23:41 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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[ Diskussion von hier: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...3#pid28513 ]
was ich auch nicht tun werde:
Zitat:- Verantwortung übernehmen für die Folgen von dem, was die Mutter und ihre staatliche Helferin dem Kind angetan haben.
- weniger als gemeinsames Sorgerecht und gleichwertige Betreuung akzeptieren.
- mich einem Unterhaltsrecht fügen, das Menschen mit Verstand nur als unethische Perversität und schamlosen erpresserischen Raub bezeichnen können.
- es aufgeben, die Ziele zu verfolgen und keinen Veränderungsdruck mehr zu erzeugen.
was ich nicht unbedingt beeinflussen kann:
Zitat:- Täter zu bezahlen. Ich habe noch nie einen Anwalt beschäftigt oder einen Cent für Gerichtsgebühren bezahlt.
zumindest unterschätze ich nicht die kindesmutter und ihre (miesen) handlungen/massnahmen
Zitat:Fortsetzung folgt....
ich freue mich drauf!!
bon courage
henning
[ Diskussion von hier: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...3#pid28513 ]
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Betreuungsunterhalt |
Geschrieben von: zahltgernviel - 05-01-2010, 21:44 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (26)
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Salve, ich lebe noch in Germanistan, denn irgendwie hänge ich an der Landschaft und an den Frauen, die verhältnismäßig leicht mit einem ins Bett gehen, nicht die Schönsten, aber wenn sie jung genug sind, sieht man über solche Kleinigkeiten hinweg und manchmal kommt auch noch ein Kind dabei heraus...
Von einer habe ich leider ein Kind von 9 Jahren, das mit seinen 3 jüngeren Halbgeschwistern bei Mama und deren Freund und Vater der Geschwister lebt. Gibt es eine Chance, dass ich von ihr auf Betreuungsunterhalt verklagt werde (erfolgreich meine ich)? Bisher hat sie eine solche Forderung nie erhoben. In letzter Zeit versucht sie den Kindesunterhalt hochzutreiben, deshalb die Sorge. (ohne Sorgerecht) Ich war mit der Frau nicht zusammen, sondern einfach nur der fruchtbarste Stecher.
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Spanien |
Geschrieben von: Jigsaw - 04-01-2010, 05:38 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (16)
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Hallo,
hab mal ein paar Fragen zu Spanien.
1.Wie wichtig sind spanische Sprachkenntnisse, wenn man sich selbstständig machen will?
(ich habe keine !!! einheimischen Kunden und den Behördenkram erledigen ja üblicherweise deutschsprechende spanische Dienstleister).
2.Bei Gründung einer spanischen S.L lässt es sich so konstruieren, das ich Angestellter bin und mir offiziel die Firma nicht gehört? (ohne Risiko für mich) Wie geht das?
Danke
Flüchtling
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