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Geschrieben von: Myronn - 26-03-2010, 08:41 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Wie bereits merhfach berichtet, wehrt sich meine Noch-Frau ja vehement dagegen, dass unser Sohn bei mir lebt und wechselseitig betreut wird. Die Realität ist, dass er 60% hier ist und 40% bei ihr. Daher habe ich ihn auch polizeilich bei mir gemeldet, zahle seinen Kindergarten und private Krankenversicherung etc.
Vorgestern nun war erneut ein Gerichtstermin, bei dem es um das Aufenthaltsbestimmungsrecht gehen sollte. (Beide Seiten haben das ABR beantragt)
Die Mitarbeiterin vom Jugendamt, ein ganz altes Schlachtross wohlgemerkt) zeigte deutlich, dasss es keinerlei Grund gibt, an der jetzigen Regelung etwas zu ändern und gar dem Vater Rechte zu entziehen. Auch der Richter sah das so und fragte meine Frau wörtlich: Frau X. können Sie sich denn vorstellen, vorausgesetzt Ihrem Kind geht es mit dieser paritätischen Betreuung gut, dies als dauerhaftes Modell zu akzeptieren?
Und sie eierte herum und meinte "Nicht wirklich, ich denke das Kind gehört zur Mutter und die ewigen Wechsel erzeugen nur Leid beim Kind", woraufhin sowohl ich als auch der Richter lakonisch antworteten: Das Kind ist ein Trennungskind, Leid ist vorprogrammiert. Das ist leider so... Der Richter wies meine Frau darauf hin, dass er handeln müsse, wenn sie uneinsichtig bliebe und dies dem momentanen Prozess und dem Wohl des Kindes nicht gut tun würde. Ob sie das wirklich wolle...
Ich führte dazu aus, dass es unserem Sohn bestens ergeht. Auch der Kindergarten bestätigt dies ohne wenn und aber. Richter und Jugendamt betonten unisono, dass sie beide den Eindruck haben, dass hier einer der wenigen Fälle vorliegt, in denen das "Paritätsmodell" wirklich klappen kann, da beide Eltern in der Trennung friedlich und harmonisch sind. Ich meinte dann noch, dass unsere Trennung inzwischen harmonischer ist als manche "intakte" Ehe. (skurril sowas...)
Der gegnerische Anwalt merkte dann auch sehr bald, dass ihm die Felle davonschwimmen und bat um eine Sitzungsunterbrechung, um mit meiner Frau zu reden. Nach 10 Minuten kamen sie zurück und verkündeten, dass sie einer Weiterführung des Modells zustimmen, jedoch im Herbst neu prüfen wollten, ob es dem Jungen weiterhin gut geht.
Das Gericht beschloss nun, dass das Modell zunächst bis September weitergeführt wird und wir uns dann erneut treffen. Sollte es unserem Sohn weiter gut gehen, wird das Modell so beschlossen. Sperrt sich meine Frau wird ein Gutachten in Auftrag gegeben. Das aber kann bis zu 1 Jahr dauern und in der Zwischenzeit wird am Zustand nichts geändert! Das bedeutet auch, dass hier Fakten geschaffen werden und das Gericht am Ende diese Fakten auch akzeptiert zum Wohle des Kindes. Mit jedem Tag, den dieses Modell gelebt wird, ist es sicherer, dass es nicht mehr umgestossen werden kann und meine Frau sich die Zähne ausbeißt.
Zumal sie sich mit ihrem uneinsichtigen Verhalten auch die letzten Sympathien des Gerichts und Jugendamts verspielt hat. Ich kann mich nun meinem Kind widmen und versuchen, die Folgen der Trennung für ihn so gering wie möglich zu halten. Meine Frau kann auf ihren Selbstfindungstrip gehen, was auch immer dabei herauskommt. Und jeden Tag verstärkt sich die Bindung zwischen meinem Sohn und mir und in dieser wichtigen Prägephase bin ich an seiner Seite.
Ich werde niemals aufgeben, um das Wohl des Jugen zu kämpfen.
LG Myronn
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| Thailand - Belgien - Deutschland |
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Geschrieben von: wulf0301 - 25-03-2010, 06:23 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (20)
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Hallo in die Runde!
Ich bin der Wulf und lebe in Thailand. Habe z.Z einen Sorgerechtsprozess hier, da geht es um unsere 7 jaehrige Tochter. Die Mutter ist eine Thai.
Vaterschaftserklaerung auf der deutschen Botschaft hatte ich gemacht.
Die Mutter ist seit einem halben Jahr mit einem Belgier verheiratet und hat vor in Belgien mit ihm zu leben.
Meine Frage an euch:
Sollte die Mutter den Sorgerechtsprozess gewinnen und das Kind mit auf Belgien nehmen. Kann die Mutter Unterhalt in Belgien fuer das Kind einklagen?
Ich lebe hier in Thailand von Mieteinnahmen wo ich aus Deutschland beziehe.
Und das langt gerade so hier. Also viel Spielraum habe ich da nicht.
Wulf
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| Zwangsvollstreckung wegen Unterschulden |
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Geschrieben von: marecello - 18-03-2010, 09:51 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (12)
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Vor kurzem hatte ich eine Verhandlung wg. Unterhalt vor dem Familiengericht.
Ich bezahle demnach 105% des Mindestunterhalts.
Ich liege demnach bei 900 Euro Selbstbehalt (Fahrtkosten u.a. für Umgangsrecht wurden mir vom Familiengericht anerkannt).
Durch das neue Unterhaltsrecht muss ich ab Januar 2010 knapp 13% mehr an Unterhalt zahlen.
Dagegen habe ich Berufung eingelegt.
In den Jahren 2008 bis 2009 haben sich bei mir Unterhaltsschulden in Höhe von fast 1000 Euro angesammelt.
Nach der Trennung habe ich zwei Monate keinen Unterhalt gezahlt, weil ich mein Kind nicht sehen konnte.
Und der Unterhaltstitel für Kindesunterhalt war niedriger angesetzt als die Höhe, die jetzt vom F-Gericht festgesetzt wurde.
Ich zahle regelmäßig meinen Unterhalt für mein Kind.
Jetzt hat die Gegenseite mir mit Zwangsvollstreckung gedroht, wenn ich nicht innerhalb von 14 Tagen die Unterhaltsschuld begleiche.
Was kann ich vorgehen, Ratenzahlung oder Verbraucherinsolvenz oder anderes?
Welche Chancen habe ich bei der Berufung wegen der Erhöhung von Kindesunterhalt durch das neue Unterhaltsrecht 2010?
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| Umgang gegen Unterhalt? |
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Geschrieben von: Projurist - 11-03-2010, 16:44 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (14)
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Die KM verweigert mir - sorgeberechtigter Vater, ABR bei KM - seit 6 Monaten den Umgang mit meinem Sohn - ohne Begründung.
Sie wohnt seit 2 Jahren 1000 Kilometer weit weg, deshalb kann ich dem auch nicht faktisch begegnen.
Nun klagt sie auf Kindesunterhalt und verlangt Aufklärung über meine Vermögensverhältnisse.
Mir ist klar, dass Umgang und Informationsrecht in keinem Gegenseitigkeitsverhältnis stehen.
Aber ich denke schon mal darüber nach, den Grundsatz von Treu und Glauben ins Feld zu führen und zu argumentieren:
solange die KM die Rechte unseres Sohnes missachtet und selbst ihren Pflichten nicht nachkommt, wird keine Auskunft erteilt.
Nebenbei: ich studiere Jura.
Habt ihr damit Erfahrungen? Was denkt ihr?
Beste Grüße
Projurist
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| EV in der Botschaft |
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Geschrieben von: Tee-Rak - 11-03-2010, 03:10 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Dabei fällt mir gerade auf:
Wesentliche Aufgaben der Vertretungen sind es,
- deutschen Staatsbürgern zu helfen, die in Not geraten sind, Krisenvorsorge zu leisten sowie behördliche und notarielle Funktionen für im Ausland lebende Deutsche zu übernehmen.
Darunter könne man doch verstehen, dass man eine freiwillige EV auch in der Botschaft abgeben kann?
http://dejure.org/gesetze/FamFG/413.html
In Verfahren nach § 410 Nr. 1 kann sowohl der Verpflichtete als auch der Berechtigte die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung beantragen. Das Gericht hat das persönliche Erscheinen des Verpflichteten anzuordnen. Die §§ 478 bis 480 und 483 der Zivilprozessordnung gelten entsprechend.
Da man eh nichts oder wenig hat, wäre es doch wirtschaftlicher. Weiter, wenn ein Gericht dann von mir, im Ausland lebender, ein persönliches Erscheinen verpflichtet, wer bezahlt dann die durch diese Verpflichtung enstandenen Kosten?
Wenn ich diese Reisekosten nicht selbst aufbringen kann?
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| HILFE,was soll ich machen? |
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Geschrieben von: anna2 - 10-03-2010, 16:47 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Ich habe heute wieder Post erhalten, Unterhaltszahlung nach zahlen wegen Tabellenerhöhung plus Neuberechnung, also letzte 12 Monate.
Ich habe mich vor 2,5 Jahren selbstständig gemacht. Die aktuelle Unterhaltszahlung für meine 3 Kinder (4,8 und 13 Jahre) ist davor berechnet worden, also als ich noch angestellt war. Jetzt weiß ich nicht was auf mich zukommt, vor allem da ich auch noch einen guten Betrag an das Finanzamt nach zahlen muss von 2008. Ich habe nächste Woche einen Termin beim Anwalt, habe vor meine derzeitigen zu wechseln, auch weil er zu weit weg ist und mir in den letzten Jahren auch nicht wirklich behilflich war.
Ich habe letztes Jahr neu geheiratet aber nun weiß ich nicht wie es weitergehen soll, Auto weg?, neue kleine Wohnung und wieder am Existenzminimum leben, während meine Ex alles für sich einsackt, neu verheiratet ist, natürlich nicht arbeitet und auch ein neues Kind hat.
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| Sorgerecht=Sorgepflicht? |
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Geschrieben von: Panay - 09-03-2010, 00:53 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (18)
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Vor ein paar Jahren hatte ich versucht das alleinige Sorgerecht für meine zwei Kinder aus erster Ehe zu bekommen. Ex hatte abgelehnt und so haben wir weiterhin das gemeinsame Sorgerecht auch wenn die Kinder mit mir in Asien leben.
Nun wird der Fall eintreten dass ich meine Tochter zurück nach D schicken werde (die Gründe dafür sind zu weitreichend um sie hier zu erörtern).
Die Mutter hatte dazu bereits gesagt dass sie kein Kind aufnehmen werde weil sie nicht genügend Geld hätte.
Mal abgesehen von der finanziellen Situation die sich bestimmt klären ließe, wie sieht es denn aus mit der Sorgepflicht? Kann sich die Mutter denn so einfach weigern ihr Kind in ihrem Haushalt aufzunehmen wenn als Alternative das Kinderheim bliebe welches in diesem Falle auch vom Staat bezahlt werden müsste?
Es geht mir in diesem Thread lediglich um den rechtlichen Aspekt.
Dass die Mutter wohl eine "Rabenmutter" ist brauche ich wohl nicht in Frage zu stellen.
LG
Panay
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| Abmeldung beim Einwohnermeldeamt |
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Geschrieben von: ali mente - 08-03-2010, 12:49 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (23)
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Es wurde in einigen Threads bereits erwähnt, dass eine Abmeldung schriftlich, am besten vom Flughafen aus, an das zuständige Einwohnermeldeamt gesendet werden soll.
In einigen Fällen ist es aber nötig, im Ausland eine Abmeldebescheinigung aus Deutschland vorzulegen. Das würde aber dann nicht gehen.
Was spricht eigentlich dagegen, sich beim Einwohnermeldeamt persönlich ins Ausland abzumelden - auch um eine Abmeldebescheinigung zu erhalten?
Wenn man noch keine neue Adresse hat oder das tatsächliche Zielland aus bekannten Gründen nicht angeben will - kann man nicht einfach ein Land nennen und sagen, dass man vor Ort erst mal in einer Pension lebt?
Was kann passieren?
Bei mir sieht es so aus, dass ich bis zum Abreisetag immer brav den Unterhalt abgedrückt habe - somit bis jetzt keine Schulden aufgelaufen sind.
Ich müsste mich doch normal abmelden können?
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| TU - Nun aber Wohnsitz im Ausland und Ausbildung |
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Geschrieben von: Tee-Rak - 06-03-2010, 13:36 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Das ist nun Ausnahmeweise mal nicht ironisch 
Nach wirklich unzähligen Bewerbungsversuchen, kam der Tipp von meinem
Arbeitsvermittler, weiterbilden. Ich hab mich mit dem Gedanken angefreundet,
und werde jetzt 1 Jahre Sprachunterricht, mit einer anschliessenden 3-5 jährigen Ausbildung, mal etwas neues praktisches, der Beruf des Massuers/Krankenpfleger würde mich interessiern und sich als praktisch erweisen.
Jedoch nicht hier in D sondern in Liliput. Ein Sponsor der meine Fähigkeiten erkannt hat, hab ich bereits gefunden, der Sponsor kommt in einer kleinen Form für mich auf, das das Amt der Arbeit, das nicht finanzieren darf. (Ist ausserhalb der EU) Zertifikate / Urkunden bekomme ich auch, also wer hier etwas falsches denkt, nee
Vor einer guten Woche bin ich nun tatsachlich zur Zahlung des Unterhalts verpflichtet worden. Reicht es jetzt aus, wenn ich dem Gericht mitteile, ab X befinde ich mich in einer Ausbildung, ich habe kein Einkommen, und fordere zugleich meine EX auf mir genügend TU zu bezahlen, biete ihr die in Obhubnahme meiner Tochter an, sie sagte ja wegen "ihr" kann sie nicht arbeiten gehn, und wenn sie etwas hat, dann würden omma/opa freunde etc. gebraucht, so konnte ich sie von dieser Last ganz einfach befreien, sie hätte wohl mit ihrer TOP-Ausbildung mehr chancen als ich zumal sie noch wesentlich jünger ist.
Welcher Form bedarf es dieser Mitteilung: "Ich bin ab X nun in Ausbilung", Wie mach ich meinen TU geltend? Gibt es finanzielle Hilfen?
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