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wegen Gewaltschutzparagraph / Hausverbot |
Geschrieben von: kämpfenderVater - 02-02-2010, 01:20 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (15)
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Hi,
in unserer Tageszeitung war mal wieder Reklame für diesen Gewaltschutzparagrapfen.
Ein böser Mann hat 10 Tage Hausverbot bekommen, weil er angeblich seine Frau geschlagen hat.
Als die Polizei eintraf, war der Mann gar nicht anwesend.
Er hat also in Abwesenheit 10 Tage Hausverbot bekommen.
Zeugenaussagen haben hierfür ausgereicht ...
FRAGE:
Welche Tipps gibt es, um sich vor einem derartigen Missbrauch abzusichern ? ? ?
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Eine Mutter will diskutieren - wer stellt sich? |
Geschrieben von: FirstMama - 29-01-2010, 03:01 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (35)
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OK Jungs.
Ihr habt mich in der Gästeecke aufgefordert Stellung zu beziehen. Hier bin ich als Vertreterin der weiblichen Fraktion.
Wer sich eine KULTIVIERTE Debatte mit mir liefern möchte, ist gerne gesehen.
Hier mal der o-Beitrag aus der Gästeecke
Hallo
hier meldet sich mal eine andere Mutter zu Wort.
Klar, ich kann einerseits nachvollziehen, dass viele der Väter in diesem Forum enttäuscht und frustriert sind und ihrem Unmut so freien Lauf lassen.
Aber seid euch bitte auch einer anderen Tatsache bewusst:
Es gibt eben auch die andere Gruppe Männer.
Die Männer, die ihre Frauen im Kreißsaal alleine lassen und das Handy ausschalten.
Die Männer, die ihr Kind nicht einmal anschauen, wenn sie doch Tage später austauchen.
Die Männer, die Kinder als Spielball sehen.
Die ihre Kinder nur abholen, weil sie der Mutter damit " alle 2 Wochen auf der Nase rumtanzen können".
Die ihr Kind nicht sehen wollen, nicht treffen wollen, weil "WE-Daddy nicht ihrs ist"
Die über 3 Monate brauchen um überhaupt die Vaterschaft anzuerkennen, obwohl sie keinen Zweifel daran haben und das auch so dem JuAmt mitteilen.
Und wenn ihr das im Hinterkopf behaltet, überlegt bitte, ob es nicht evtl doch einen kleinen Prozentsatz Frauen geben kann, die echt nur das Beste für ihre Kinder im Kopf haben.
Ich habe so ein Exemplar Mann getroffen und bin in dieser Situation.
Ich bin wirklich DANKBAR für jede Hilfe, die ich jetzt bekommen kann.
Ich plane sicherlich keinen Racheakt gg meinen Ex, wenn das der Fall wäre, würde ich das nicht über Unterhalt, sondern über diverse Anzeigen machen, mit denen ich ihn laaaaange hinter Gittern bringen könnte.
Tue ich aber nicht.
Aber dennoch bin ich der Meinung, den Titel "Vater" muss man sich verdienen.
Sagt mir bitte, ihr als verantwortungsbewusste Musterväter (soll jetzt nicht ironisch sein, bitte nciht falsch verstehen):
*Soll ich unter diesen Umständen einen Kontakt zwischen meinem Kind und seinem Vater erzwingen? Wenn ich weiß, was das evtl zur Folge haben kann?
*Wenn ich weiß, dass dieser Mensch keinenHungertod sterben oder obachlos werden wird, wenn er Mindestunterhalt für sein Kind zahlt - warum soll ich darauf verzichten?
* Soll ich ihn trotz der Tatsache, wie er sein Kind behandelt, darüber informieren, was mit seinem Kind ist? (Ich gebe offen zu: Ich habe von allen Fotos des Kleinen 3 Abzüge gemacht: Einen für mich, einen für meinen Sohn und einen für seinen "Vater")
Wenn jemand das mit mir ausiskutieren möchte, gerne. Ich habe ICQ installiert, auf Anfrage gibts natürlich gerne die Nummer.
Aber ich hoffe INSTÄNDIG auf niveauvolle Diskussionen
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Weiteres Kind .... Rechtliche Veränderung |
Geschrieben von: malko - 24-01-2010, 23:19 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Moin,
mich hat soeben die Information erreicht, dass die Mutter meiner Tochter, wohl wieder nen "Dummen" gefunden hat und sie wohl wieder schwanger ist.
Soweit ich informiert bin bedeutet das doch ab 1 Monat vor Geburt folgendes:
- Betreuungsunterhaltspflicht der Mutter gegenüber, der Vater des neues Kindes
- Barunterhaltspflicht lediglich dem eigenen Kind gegenüber
lieg ich da richtig oder muss ich noch mal was nachlesen?? bitte auch die möglichen eventualitäten, zB was ist, wenn vater_neu nicht fähig ist ... finde dazu auf die schnelle grad nix ...
edit:
ich habe grad ein wenig mehr gesucht,bin aber nicht wirklich fündig geworden. im grunde müssten hier sämtliche ansprüche der mutter mir gegenüber verfallen - da für den betreuungsunterhalt der vater des neuen kindes herhalten darf. auf mich kann in diesem fall dann nicht mehr zurück gegriffen werden. was neue lebensgemeinschaft, oder eventuelle verwirking diesbezüglich hinzu kommen könnte, bzgl der verwirkung müsste man prüfen, aber im grunde sollte sich die unterhaltspflicht lediglich dem kind gegenüber weiterhin erstrecken, sollte das neue kind das licht der welt erblicken ...
somit könnte man ggfs darauf spekulieren, die jetzigen auferlegten schulden per "fingerheben" zu regulieren und danach um die rechte am eigenen kind zu kämpfen - rein hypothetisch sollte das doch so jetzt/dann so möglich sein oder?
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2. Umgangstermin |
Geschrieben von: Exilierter - 24-01-2010, 00:00 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Mein 1. Umgangstermin ist im Oktober 2005 klaeglich gescheitert und nun am heutigen Tag, war der 2. Umgangstermin und der klappte bestens. Ich also heute frueh um 09.00 Uhr bei der Ex in der Wohnung auf der Matte gestanden und 2 mir praktisch unbekannte Kinder bestuermten mich. Nach dem etwas mageren Fruehstueck, meine Ex hat miserable Kochkuenste, ging es ins Eingemachte - Spielen ohne Ende, aus Buecher vorlesen, Auto, Barbie und das alles, neben den Fragen nach Gott und die Welt. Das war also sehr schoen.
Meine Ex hat sich gut geschlagen und brisante Themen, wie Geld und Unterhalt, hat sie ausgeschaltet und wir konnten uns auch normal unterhalten. Jedenfalls beginnt sie ab Montag eine Zusatzausbildung, damit sie Englischunterricht geben kann. Das schreibe ich mir auf die Fahne, denn mit Unterhalt wuerde sie nicht so agil sein.
Ich habe noch gewartet bis die Kinder ins Bett gegangen sind, was sie nicht wollten, aber gegen 20 Uhr schliefen sie dann und ich habe dann noch ein bisschen mit der Ex geplaudert und bin dann auch wieder abgefahren.
Es scheint sich also ein normales Verhaeltnis anzubahnen, fuer die Kinder, die hellauf begeistert waren - ich natuerlich auch. Beide Kinder sind sehr robust und haben jede Menge Energie. Ehrlich gesagt bin ich heute ziemlich geschafft.
Das Jahr 2010 startet recht erfolgreich!
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Umgangsrecht |
Geschrieben von: Skippie - 18-01-2010, 17:58 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (48)
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Stellt Euch mal folgendes vor: One-night-stand, als das Kind 1 Jahr alt ist heiratet die Mutter ( nach dem Sex die Mutter nicht wieder gesehen), also kein UV mehr, zeugt noch 2 Kinder mit Mann, Unterhalt wurde wg studium u arbeitslosigkeit nie gezahlt, Beistand war auch immer umgänglich, dann Großelternhaftung aber auch erfolglos, jetzt wird der Kampf um die heilige Kohle wohl härter !!! Meine Idee( zugegeben nicht die feine Art aber es ist Krieg) ich versuche mit allen Mitteln Umgangsrecht einzuklagen !!! (vielleicht mit der Aussicht auf adoption) !!! Ist das zu hart ???
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Kinderunterhaltsberechnung Jugendamt |
Geschrieben von: rechtelos - 16-01-2010, 19:35 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Hallo,
Eure Meinung zu meinem Fall würde mich interessieren:
Habe bis jetzt immer fleißig den regulären Satz nach Stufe 1 bezahlt.
Mitte letztens Jahres wollte das JA den Unterhalt (neu) berechnen da die KM eine Beistandschaft für mein Kind eingerichtet hat.
Ich bin selbstständig. Habe dem JA die Steuerbescheide der letzten Jahre gegeben. Für 2008 hatte ich noch keinen deshalb wollten die eine Schätzung meines Steuerberaters für 2008 und das laufende Jahr 2009 habe ich auch gemacht (obwohl eine Schätzung natürlich Schwachfug ist als Selbständiger weiß man nie was morgen ist).
Dann kam im Juli 2009 ein Brief dass bis zur Vorlage des Steuerbescheides 2008 vorbehaltlich der bisher gezahlte Betrag gilt. Den Steuerbescheid für 2008 konnte ich dann erst Ende Dezember einreichen (mein Steuerberater ist überlastet) die Bestätigung über dessen Erhalt bekam ich Anfang Januar vom JA.
Heute hab ich jetzt einen Brief erhalten dass ich ab 01.01.2010 aufgrund des Wachstumsbeschleunigungsgesetz monatlich den um 13% höheren Betrag zu zahlen hätte. Diesmal kein Wort von vorbehaltlich oder von neuer Berechnung.
Meine Fragen dazu:
-Kann ich jetzt davon ausgehen dass ich die nächsten zwei Jahre meine Ruhe habe, ich mein das in Bezug auf Steuerbescheide und Verdienstnachweise oder Schätzungen, oder kann das JA da wir bereits 2010 haben jetzt noch den Steuerbescheid von 2009 verlangen (und eventuell eine Schätzung für das Jahr 2010) um endlich Ihre Berechnung zu machen?
-Bei Selbständigen zählt ja der Verdienst der letzten drei Jahre, 2006 und 2007 waren äußerst schlechte Jahre für mich (ich hab damals von meinem Angesparten gelebt). Dadurch wäre ich wenn man rein vom Verdienst der letzten drei Jahre ausgeht definitiv ein Mangelfall, allerdings habe ich noch ein kleineren 5stelligen Betrag an Erspartem aus besseren Zeiten und besitze als Teil einer Erbengemeinschaft die Hälfte einer Drei-Zimmer-Wohnung. Was mich halt ärgert dass das JA ohne Grund (hab ja immer bezahlt) ganz harte Geschütze gegen mich aufgefahren hat (als verlängerter Rachearm der Mutter die einfach nur beleidigt ist weil ich mit Ihr keine Beziehung will) aber offensichtlich nur dann wirklich bereit ist eine Berechnung zu machen wenn man mehr rausholen kann als den Mindestbetrag aber wenn man dann eigentlich ein Mangelfall ist dann verlangt man nur Bescheide ohne Ende und tut dann nichts.
- noch eine Frage bezahle immer auf das Konto der KM, die Mutter macht aber auf ARGE (und ich denke das wird so bleiben) warum muss ich in so einem Fall nicht den KU an die ARGE oder das JA zahlen?
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Fragen zur Kindesunterhaltsberechnung |
Geschrieben von: Ostvater - 15-01-2010, 08:47 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Ein freundliches Hallo an alle.
Auch ich habe vor kurzen ein Schreiben des JA in DGF erhalten. Nach erfolgter Unterhaltsberechnung und meiner komkreten Anfrage, warum z.B. bestimmte Schicht und Erschwerniss- Zuschläge zu 2/3 angerechnet werden (die die mit ein paar Euronen im Monat zu Buche schlagen) und andere (die im guten 2 stelligen Bereich) voll, obwohl es ein älteres Urteil des OLG München (NJW 1982,835) zur Anrechnung von allen !!! Zuschlägen für Schichtarbeiter gibt.
Kam die Antwort: im Übrigen teilen wir Ihnen mit, dass wir uns nach diesem Schreiben (das zur Unterhaltsberechnung) nicht weiter schriftlich oder telefonisch zur Unterhaltsberechnung selbst äußern werden, da wir nun die Unterhaltsberechnung als abgeschlossen betrachten.
So kanns mans auch sagen, wenn man sich nciht mehr erklären kann. ist das nicht ein zeichen für eine mutwillige Berechnung? Wird nicht damit staatgegeben, das man was zu Gunsten der KM hoch gerechnet hat, aber ebend keine Begründung hat?
Ein konkrete Frage hätte ich noch: Was wird als Schulden angerechnet?
Welchen Ermessungsspielraum sieht zum Beispiel ein Gericht, wenn die Unterhaltsbelastung in ca 1 1/2 Jahren beendet ist? Würde einem das Gericht noch zu einer Insolvenz zwingen, nahelegen, oder einen Teil doch anrechnen?
Was ist z.B. mit Zahnersatzkosten? der Einbau einer Brücke als Regelleistung, (Zuzahlungsbetrag von ca 800€) ist sicherlich nicht im Selbstbehalt irgendwo versteckt.Welche "Kosten" sind konkret im "fiktiven" Selbstbehalt vom 900€ versteckt? Wie schlüsselt sich dieser nach Abzug der fiktiven Miete von 360 € auf?
Vielen Dank
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Was kostet ein Kind wirklich? |
Geschrieben von: Heinrich - 15-01-2010, 08:04 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (18)
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Es wird viel über Unterhaltsbeträge diskutiert, reichen 300, 500 Euro im Monat oder kostet ein Kind sogar 1000 Euro im Monat?
Wie kommen die Beträge zustande und was kostet ein Kind wirklich?
-Kleidung ist in den letzten Jahren erheblich preiswerter (dank Chinas Werkbank) geworden.
-Lebensmittel sind in D sehr preiswert
-Wohnraum: Ein Kinderzimmer kann auch nicht die Welt kosten, Mietsteigerungen gab es kaum
-Bildung: Ok, Schulbücher sind teurer geworden, aber auf ein Monat umgerechnet macht das den Kohl auch nicht fett!
-Elektronische Unterhalt: Hier wird es teuer, Standard für ein Kind ist ein Handy mit Klingeltönenabo und Internetzugang, PC, Spielkonsolen, Flachbild TV! Denke das wird der größte Geldfresser sein.
-Unterhaltung (Verein, Kino, Kurse), Taschengeld ?
Wieviel Geld kostet ein Kind nun wirklich? Sollte nicht dafür mal ein Gutachten erstellt werden?
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