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Mutter des Enkels hat Alkohol- und andere Probleme, will Kind
#1
Mein Sohn hat ein gemeinsames Kind mit seiner Exfreundin. Der Kleine ist nun 3 Jahre alt und lebte bisher mehr schlecht wie recht bei seiner Mutter.
Über die ganzen 3 Jahre gab es immer wieder Theater, da sie den Kleinen gar nicht oder verspätet bei meinem Sohn abgeholt hat, nachdem er ihn von Freitag bis Sonntag bei sich hatte. Mein Sohn ist ( war bis 12.2009 ) berufstätig und bezahlte bisher regelmäßig den Unterhalt für sein Kind.
Seine Ex ist Alkoholikerin und jedes Mal wenn der Kleine bei ihm ist, geht sie tagelang auf Sauftour. Auch bringt sie über Nacht den Kleinen zu ihrer Mutter, die ebenfalls Alki ist um Party zu machen. Letzes Wochenende hat sie auch in der Ausnüchterungszelle verbracht. Fördermaßnahmen, die schon vor langer Zeit vom Kinderarzt für wichtig erachtet wurden, hat sie erst gar nicht angetreten!
Auf Grund all dieser Vorkommnisse hat mein Sohn nun gehandelt. Seid 28.1.2010 ist mein Enkel nun bei meinem Sohn. Sie war damit einverstanden. Außerdem muss sie noch diesen Monat aus ihrer Wohnung und hat sich noch um gar nichts gekümmert.

Nun glaubt sie doch allen Ernstes dass sie von meinem Sohn diesen Monat noch Unterhalt für den Kleinen kassieren kann!!!! Kindergeld will sie auch die Hälfte behalten? Desweiteren behauptet sie ihr stünde ein Teil von seiner Lohnsteuererstattung zu???

Bisher wurde alles in einvernehmlicher Absprache zwischen den Beiden geregelt! Es besteht kein Titel!!! Aber wie sich die Sachen nun entwickelt sieht man ja ganz deutlich, dass es ihr nur um die Kohle geht um ihre Sucht zu finanzieren!

Außerdem hat sie ja auch bereits den Alleinerziehendenzuschlag für diesen Monat schon von der Arge bekommen und bis heute dort noch nicht gemeldet dass der Kleine nicht mehr bei ihr lebt!

Was könnt ihr uns raten???
Gruß
r1schnecke
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#2
Guten Morgen in die Runde natürlich


(10-02-2010, 08:40)r1schnecke schrieb: Seine Ex ist Alkoholikerin und jedes Mal wenn der Kleine bei ihm ist, geht sie tagelang auf Sauftour. Auch bringt sie über Nacht den Kleinen zu ihrer Mutter, die ebenfalls Alki ist um Party zu machen. Letzes Wochenende hat sie auch in der Ausnüchterungszelle verbracht. Fördermaßnahmen, die schon vor langer Zeit vom Kinderarzt für wichtig erachtet wurden, hat sie erst gar nicht angetreten!
Auf Grund all dieser Vorkommnisse hat mein Sohn nun gehandelt. Seid 28.1.2010 ist mein Enkel nun bei meinem Sohn. Sie war damit einverstanden. Außerdem muss sie noch diesen Monat aus ihrer Wohnung und hat sich noch um gar nichts gekümmert.

Bisher wurde alles in einvernehmlicher Absprache zwischen den Beiden geregelt! Es besteht kein Titel!!! Aber wie sich die Sachen nun entwickelt sieht man ja ganz deutlich, dass es ihr nur um die Kohle geht um ihre Sucht zu finanzieren!

Was könnt ihr uns raten???
Gruß
r1schnecke

Maßnahmen ergreifen, sofort , alles andere führt ins Desaster
Das ganze Programm, hauptsache der Junge ist bei euch und hat eine Zukunft.

Grüße vom Köter und vieeel Glück
Der Weg ist das Ziel
(und wer vom Weg abkommt lernt die Gegend kennen)
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#3
Kommt auf die finanzielle Situation des Vaters an.
Mit entsprechendem Geld auf dem Konto würde ich ihr die gewünschte Kohle um des lieben Friedens willen geben und die Klappe halten. Für einen Monat würde ich keinen Terz veranstalten.
Haben die beiden gemeinsames Sorgerecht?

Grundsätzlich steht zu vermuten, dass dem Vater das Kind irgendwann wieder entzogen wird, sollte er diesbezüglich aktiv werden. Um das Kind bei sich behalten zu können, bedarf es viel Glück und Geschick.
Dass er derzeit arbeitslos ist, ist - so bescheuert das klingt - momentan noch kein Nachteil.
Da es der Staatin in erster Linie um Geld geht, dass diese nicht ausgeben kann, weil alle Kassen bereits geplündert sind, wird vermutlich derjenige Elternteil den stärkeren Tritt in den Hintern bekommen, der die besseren Aussichten auf Einkommen hat.
Nun rate mal, wer das in der Regel ist?
Man kann auch sicherlich das Rumpel-Spiel spielen und alles Mögliche in Bewegung setzen, allein die Chancen stehen schlecht, insbesondere wenn das Kind zuvor überwiegend von der fürsorglichen und nur durch Leid und Qual vom rechten Weg abgekommene Mutter betreut wurde.
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#4
Zitat:Haben die beiden gemeinsames Sorgerecht?
Ja haben sie!

Zitat:Kommt auf die finanzielle Situation des Vaters an
Da er im Moment noch Arbeislosengeld bezieht sieht es bei ihm eben auch nicht gerade rosig aus!

Ich bin der Meinung, rechtlich steht ihr das Geld überhaupt nicht zu!!!
Er hat seid Ende Januar sein Kind bei sich, für wenn will sie dann eigentlich Unterhalt?



Zitat:Man kann auch sicherlich das Rumpel-Spiel spielen und alles Mögliche in Bewegung setzen, allein die Chancen stehen schlecht, insbesondere wenn das Kind zuvor überwiegend von der fürsorglichen und nur durch Leid und Qual vom rechten Weg abgekommene Mutter betreut wurde.
Die " fürsorgliche Mutter" ist bereits seid 3 Jahren vom rechten Weg abgekommen!!!!!! Habe die letzten Jahre all ihre Fehltritte und Sauforgien dokumentiert! Diese werde ich auch mit Sicherheit bei Gelegenheit dem Jugendamt vorlegen!!!

Nochmal soviel zum Thema wo das Kind am Besten aufgehoben ist!
Ihre Mutter ist auch eine Säuferin, der hat man auch bereits ein Kind im Heim untergebracht. Momentan ist sie obdachlos und macht sich bei der Kindsmutter breit. All ihre Freunde und Bekannte sind ebenfalls Säufer und Asoziale. Dass es da hoch her geht wenn die Arge gelöhnt hat, kann man sich ja vorstellen.

Ich bin auf jeden Fall bereit, mit meinem Sohn, dafür zu kämpfen, dass mein Enkel nicht mehr in diesen asozialen und unwürdigen Umständen aufwachsen muss!!!
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#5
r1schnecke,

alles schön und gut, aber in D ist es ein mühevolles Anliegen von der väterlichen Seite aus das Geschehen mit gestalten zu können.

Dass mein Rat nicht der eines Rechtsverdrehers ist, kannst du so oder anders werten.
Die Frage ist ja nicht zu jedem einzelnen Element des Ganzen, ob man hier oder dort einen "Sieg" erringen kann.
Was nützt dir der gesparte Monat, wenn dem unendlich viel nervenaufreibende Zeit, wegen Umgang, Sorgerecht und sonstigem Kram folgt?
Das war der Grundgedanke zu meinem vorigen Beitrag.

Wenn es so ist, wie du beschreibst und die ganze mütterliche Linie nachweisbar asi ist, dann steigen die Chancen für den Vater. Um ein wievielfaches vermag ich nicht zu beurteilen.

Eines allerdings darf nicht unerwähnt bleiben: Dein Sohn selbst hat sich auf diese eine Frau eingelassen und der Salat war vielleicht für ihn selbst nicht vorhersehbar, aber irgendwo kommt die derzeitige Entwicklung auch nicht überraschend, oder?

Wenn ihr zum Kämpfen die Werkzeugkiste gepackt habt, dann ab an die Arbeit. Hoffentlich habt ihr alles dabei und nichts vergessen.
Sind euch die Personen - ich denke hier an das JA - mit denen ihr es zu tun haben werdet durch irgendwen bereits bekannt oder könnt ihr etwas in Erfahrung bringen (über z.B. Vätergruppen)?
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#6
Mein Sohn hat schon das eine oder andere Mal das Jugendamt informiert, dass sie sich nicht ausreichend um den Kleinen kümmert, auch ihr Alkoholproblem angesprochen und dass sie den Kleinen entweder gar nicht oder sehr verspätet bei ihm abholt. Da hat er noch gearbeitet und sass jedes Wochenende auf heißen Kohlen ob sie den Kleinen auch holt und er zur Arbeit kann.
Außer dass sie 1 x beim Jugendamt einbestellt wurde, ihr der Kopf gewaschen wurde und ihr geraten wurde eine Suchtberatung aufzusuchen, ( was sie 1x gemacht hat) wurde bisher von Seiten des Jugendamtes nichts unternommen.
Auch bei wiederholten Anrufen beim Jugendamt, bekam er immer nur zu hören sie bestellen sie wieder rein und reden mit ihr Klartext!!!! Darauf warten wir aber noch heute!!!!!!
Am Wochenende war sie z.B. wieder mit ihren Assifreunden unterwegs und hat die Nacht in einer Ausnüchterungszelle verbracht! Obendrein noch eine Anzeige wegen Leistungserschleichung!! Ich hoffe die Polizei meldet das auch an das Jugendamt weiter, sonst werde ich es tun!!!!

Zitat:Da es der Staatin in erster Linie um Geld geht, dass diese nicht ausgeben kann, weil alle Kassen bereits geplündert sind, wird vermutlich derjenige Elternteil den stärkeren Tritt in den Hintern bekommen, der die besseren Aussichten auf Einkommen hat.

Mein Sohn will sich nun Arbeit suchen, wo er dann so arbeiten kann, wie der Kleine im Kindergarten ist! Demnach hat der Staat dann ja gar keine Verpflichtung mehr für den Kleinen aufzukommen. Was bei seiner Mutter eben nicht so ist. Denn die bleibt schön mit ihrem Ar....... zu Hause. Arbeiten lohnt sich für sie ja nicht, denn sie hat bereits eine bestehende Kontopfändung und Schulden wie ein Stabsoffizier!!!!!
Gruß
r1schnecke
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#7
Kannst du ihn bei der Betreuung deines Enkels angemessen unterstützen?

Dann schlage ich jetzt mal vor den Monat intensiv zu nutzen, alles Notwendige nachweisbar in die Wege zu leiten und derweil die Mutter mit ein wenig Geld ruhig zu stellen.
Der Ausgang der Geschichte bleibt dennoch ungewiss, denn das zuständige JA wirkt nach deiner Schilderung nicht gerade Väter begünstigend.

Habt ihr Nachweise, über eure Anfragen und (nicht)Aktivitäten des JA?

Dann wäre in Betracht zu ziehen sich direkt und ohne JA an das Gericht zu wenden, um das ABR zu erhalten.
Das JA wird dann zwar ohnehin eingeschaltet, der Vorsprung durch Manipulation an Mutter und Kind wird aber deutlich verringert.
Zugleich ist es ratsam deutlich zu machen, dass der Mutter ein "großzügiges" Umgangsrecht eingeräumt wird, zum Wohle des Kindes. Und überhaupt, alles was ihr macht dient insbesondere dem Kindeswohl, auch die nachweisbare intensive Jobsuche nebst Betreuungsmöglichkeiten. Alles minutiös austüfteln und als fertiges Paket abliefern.

Hat jemand andere oder ergänzende Ideen?
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#8
Zitat:Kannst du ihn bei der Betreuung deines Enkels angemessen unterstützen?
Unterstützen eingentlich nur telefonisch, da wir 300 km voneinander entfremt wohnen! Wir telefonieren aber mehrmals täglich!

Ja es gibt einen Zeugen, denn ihre eigene Mutter ( dem Jugendamt auch bestens bekannt ) war mit meinem Sohn schon mal beim Jugendamt, weil sie auch dort den Kleinen über mehrere Tage nicht abgeholt hat und sich auch nicht gemeldet hat! Sie parkt einfach den Kleinen wo und holt ihn wieder ab wenn es ihr gerade in den Kram passt, oder die Kohle versoffen ist!

Wenn ich mich beim Jugendamt einschalte, werde ich so wie so nicht zu diesem Herrn gehen, denn der nimmt seinen Job offentsichtlich nicht erst, sondern werde mich gleich an dessen Vorgesetzten wenden. Sollte dann nicht ganz schnell was passieren werde ich die Zeitung und die Öffentlichkeit informieren! Bei mir ist Schluß mit lustig!!!!!!

Kann mir jemand einen Tip geben wie und wo ich das am effektivsten öffentlich machen kann????

Gruß
r1schnecke
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#9
Wenn dir der Ausgang der in der Sache latte ist, dann kannst du gleich von Beginn an in die Öffentlichkeit treten.
Ansonsten kann ich dir hierzu derzeit nicht raten, weil JugendamtssachbearbeiterInnen sind wie Vampire lichtscheue Nachtgestalten.
Das geht nur, wenn auch das Gericht auf die "Sachkunde" seitens des JA pfeift, was alleine dem Umstand, dass man sich kennt und die Kontakte meist wohlwollend pflegt, eher selten der Fall sein dürfte.

Lektüre über Mütterämter gibt´s im Internet reichlich.
Mir gefallen besonders die Ausführungen von Karin Jäckel.
Leseprobe!
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#10
Guten Morgen

Mal wieder ein kurzer Zwischenbericht von mir.

Mein Enkelchen lebt nun schon seid ca. 1,5 Jahren bei meinem Sohn! Die beiden verstehen sich prächtig. Er bekommt nun auch das Kindergeld, sowie den Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt! Der Kleine geht ja nun schon seid letzten September in den Kindergarten und alles läuft bestens!!!! Mein Sohn ist auch im Elternbeirat und die Erzieherinnen sind voll des Lobes wie er dass alles so super auf die Reihe bekommt mit dem Kleinen. Mein Enkelchen ist auch polizeilich bei meinem Sohn gemeldet!!!

Die Kindsmutter ist nun zum 2x schwanger, Gott sei Dank von einem Anderen! Mir tut jetzt schon das arme Kind leid, denn wenn sie sich schon nicht richtig um ihr 1. Kind kümmert, dann wird es beim 2ten nicht besser sein!!! Aber das ist ja Gottlob nicht mein Problem!!!!

Seinen Sohn gibt mein Sohn auf jeden Fall nicht mehr her. Vom Kindergarten hat er dabei die volle Unterstützung! Dort hat man ihm schon geraten, dass alleinige Sorgerecht zu beantragen. Leider hat man auch dort schon häufig mitbekommen, dass auf die Mutter absolut kein Verlass ist und dass sie lieber Party feiert als sich um ihr Kind zu kümmer!

Es hat sich für uns also alles zum Guten gewendet und ich bin glücklich, dass ich meinen Enkel nun in guten Händen weiß! So hat er auch eine sehr gute Perspektive für die Zukunft!

Gruß
r1schnecke
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#11
Hallo liebe Väter
Brauche mal wieder drigend euren Rat und die verschiedenen Tips!

Zum aktuellen Thema:
Mein Enkel lebt ja nun schon 2 jahre bei seinem Vater! Beide Elternteile hatten vor 2 Jahren vereinbart, dass mein Enkel beim Vater leben soll, da die Mutter sehr dem Alkohl zuspricht und obdachlos wurde.
Bis vor 1 1/4 Jahren hat sie sich so gut wie gar nicht um ihr Kind gekümmert!
Nun hat sie wieder einen Freund, der gewaltbereit ist, sie schon geschlagen hat und abends irgens welche Drogen raucht um angeblich schlafen zu können. Außerdem wurde ihm schon zum 2. mal der Führerschein wegen Trunkenhiet am Steuer entzogen. Des weiteren ist er insolvent!
Von diesem Typen hat sie sich schwängern lassen, dass Kind kam diesen Monat auf die Welt und mit ihm lebt sie nun in einer gemeinsamen Wohnung. Statt bei der Geburt dabei zu sein hat er es vorgezogen lieber in die Spielothek zu gehen. Sie hatte auch nichts besseres zu tun als 5 Tage nach der Geburt mit ihrer Freundin schon wieder zum Saufen zu gehen! Selbst in der Schwagerschaft hat sie dem Alkohol zugesprochen!
Mein Sohn will dass sein Sohn einen geregelten Tagesablauf hat, was auch vom Kindergarten empfohlen wurde. Mein Enkel braucht klare Strukturen und einen geregelten Tagesablauf!
Letzes Jahr hat mein Sohn Unterhaltsvorschuß beantragt, dazu hat die Mutter meines Enkels ihn sogar geraten, da sie angeblich kein Geld hat um Unterhalt zu bezahlen. Nun wurde sie auffgefordert ihre Einkommensverhältnisse anzugeben und nun dreht sie am Rat! Sie hat kein Einkommen , da sie sich ja nun um ihren Neuzugang kümmern muss! Aber anscheinend hat sie Angst den Vorschuß irgenwann zurück zahlen zu müssen!
Kurz und gut. Dass letze Mal als mein Enkel bei ihr war hat sie ihn nicht zurück gebracht!
Als mein Sohn ihn dann holen wollte hat sie ihn im Beisein von meinem Enkel die übelsten Ausdrücke an den Kopf geworfen und ihm zu verstehen gegeben, dass er nicht zu bestimmen hat wann und wie lange der Kleine bei ihr bleibt!
Einen Tag später, dass Jugendamt wurde informiert, hat er sie dann mit meinem Enkel am Spielplatz angetroffen und hat ihr gesagt, dass er den Kleinen nun mitnimmt! Sie hat sich auch nicht gewehrt sondern nur gesagt, du bestimmst ja eh alles!
Dass Jugendamt hat sie nun heute vorgeladen, die ganze letzte Woche hat sie sich kein einziges Mal gemeldet, und es wurde ein gemeinsamer Termin am kommenden Montag vereinbart! Sie will nun ihr Kind zurück!!!
Sie lebt mit ihrem Freund und Baby in einer 2 Zimmerwohnung, mein Enkel mag ihren Freund auch nicht. Ihr geht es nur darum, dass sie keinen Unterhalt zahlen muss, wenn sie dann mal zahlungskräftig wäre, denn am Jugendamt hatte sie vorher schon behauptet dass mein Enkel zur Hälfte bei ihr wohnt, was aber überhaupt nicht der Wahrheit entspricht und nun auch abgeschmettert wurde!
Auch der Kindergarten steht voll hinter meinem Sohn, obwohl sie auch dort ihre Lügen verbreitet, von wegen sie bezahlt, dass Essensgeld und dass Spielgeld für meinen Enkel, noch nie ein Cent kam von ihr. Außerdem macht sie dort meinen Sohn schlecht, was ihm die Kindergartenleiterin gesagt hat.
Mein Sohn will nun dass Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen. Was muss da alles mit rein?
Die Tante vom Jugendamt meinte sie will erst mal schauen ob man sich gütlich einigen kann, ansonsten müßte man vor Gericht gehen! Was meint sie damit? Dass Aufenthaltsbestimmungsrecht oder dass alleineige Sorgerecht?
Wie geht er am besten vor???? Mein Enkel hat bei meinem Sohn sein eigenes Zimmer, seine Freunde und einen strukturieten geregenten Tageablauf und will der Mutter den Kleinen auf keinen Fall mehr für immer geben. Dass wäre dass absolute Fiasko für dass Kind! Sozialer Abstieg wie bei seiner Mutter, die nur Freunde, Bekannte und Verwandte hat die ebenfalls fast alle trinken!

Bin für jeden Rat dankbar!!!!

Dass die Mutter meines Enkel ein Alkohlproberlm hat und ihr Freund ebenso, auch den Drogenkonsum habe ich dem Jugendamt gemeldet! Sicher wird sie mir nun wieder mal androhen dass ich meinen Enkel nie mehr zu Gesicht bekomme. Aber ich weiß dass sie mir dass nicht verbieten kann, da wir auch eine sehr innige beziehung haben und der Kleine sehr an mir hängt!

LG r1schnecke
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#12
(28-02-2012, 22:23)r1schnecke schrieb: Die Tante vom Jugendamt meinte sie will erst mal schauen ob man sich gütlich einigen kann, ansonsten müßte man vor Gericht gehen! Was meint sie damit? Dass Aufenthaltsbestimmungsrecht oder dass alleineige Sorgerecht?
Die JA-Tante kann nicht einsehen, dass eine Mutter für´s Kind schlecht sein kann. Der Vater des Kindes sollte somit in diesem Fall keinerlei Vertauen in diese Person setzen.

ABR durch den Vater bei Gericht beantragen scheint mir hier angebracht zu sein.
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#13
Hallo Schnecke.

Das ABR bekommt man i.d.R. wenn man dem Gericht überzeugend darlegen kann, dass der andere nicht akzeptiert, dass das Kind bei einem lebt. Der Aufenthalt also strittig ist.

Dafür wäre es also wichtig nachzuweisen, dass die Mutter das Kind unerlaubt einbehalten hat oder sonst regelmäßig versucht die bestehende Regelung zu unterlaufen.

Erschwerend kommt hinzu, dass solche Dinge ganz oft nicht von den Fakten des Falles bestimmt werden oder gar nach dem Buchstaben eines Gesetzes sondern schlicht nach der vorgefassten Ideologie des Richters.

Es gibt Richter, die versuchen den Frieden und damit das g-ABR zu bewahren, andere geben alles sofort zum betreuenden Elternteil und wieder andere sind der Meinung, dass Kinder grundsätzlich (zu) der Mutter gehören.
An wen man gerät ist nicht vorhersehbar und damit ist solch ein Antrag, gerade von einem Mann, nicht ohne Risiko.

Wenn also nicht mehr passiert ist, als dieser eine halbherzige Vorfall, würde ich es dabei belassen.
Die Gefahr, dass sie das Kind erfolgreich einbehalten kann ist nach so langer Zeit sehr gering.
Er muss nur, wenn es nochmal passiert sofort reagieren und beim Gericht eine e.A. auf Kindesherausgabe stellen.
In dem Zuge kann er dann auch das ABR beantragen.
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#14
Danke dir Beppo!
Mein Sohn hat schon einen Antrag verfasst! Sollte es zu keiner gütlichen Vereinbarung kommen wird er diesen Antrag stellen!
Aber ich habe noch eine Frage:
Bei einem Sorgerechtsstreit, können da auch Zeugen benannt werden?
Ich könnte da 24 din a 4 Seiten vorlegen und auch aus eigener Erfahrung berichten!
LG r1schnecke
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#15
Er muss nur, wenn es nochmal passiert sofort reagieren und beim Gericht eine e.A. auf Kindesherausgabe stellen.
Zitat:Beppo was meinst du damit?
LG Rosi
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#16
Zeugen werden in Sorgerechtssachen so gut wie nie gehört.
Die werden, wohl zurecht, meistens als befangen und wenig glaubwürdig angesehen.
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#17
(28-02-2012, 22:50)beppo schrieb: Er muss nur, wenn es nochmal passiert sofort reagieren und beim Gericht eine e.A. auf Kindesherausgabe stellen.
Wieviele Chancen gibst Du einem Vater?

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#18
E.A. ist eine einstweilige Anordnung.
Die muss er beantragen, wenn die Mutter das Kind nochmal einbehält.
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#19
(28-02-2012, 22:55)r1schnecke schrieb: Bei einem Sorgerechtsstreit, können da auch Zeugen benannt werden?

Benannt schon, aber ungern gehört. Zeugen in Familiensachen werden nicht ganz zu Unrecht als Hilfstruppen der Streitenden gesehen, deren Meinung wenig Wert hat weil sie nur ein weiteres Sprachrohr des Elternkonflikts sind.

Sinnvoller ist, zu anderen Verfahrensbeteiligten zu gehen, z.B. dem Jugendamt und dort Fakten anzubringen. Das darf aber nicht den Eindruck machen, als hätte dich der Vater zur Verstärkung geholt.
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#20
Zitat:Wieviele Chancen gibst Du einem Vater?
Kann ja nicht sein, dass sich dass Gericht über eine klare Aussage des Kindergartens hinweg setzt, oder?
Die Tante vom Jugendamt kennt ja weder meinen Sohn noch die Mutter so richtig!
Außerdem ist es nachweisbar, dass sie weder zur Frühförderung mit meinem Enkel ging,auf dringendem Anraten vom Kinderarzt, noch dass sie Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen ordnungsgemäß durchführen ließ, als mein Enkel noch bei ihr wohnte!

Ich werde alles in meiner Macht stehende tun, dass sie meinen Enkel nicht mehr bekommt, außer an den vereinbarten Terminen!
LG Rosi
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#21
(28-02-2012, 23:13)r1schnecke schrieb: Kann ja nicht sein, dass sich dass Gericht über eine klare Aussage des Kindergartens hinweg setzt, oder?

Oh doch! Genau solche Erfahrungen haben nicht wenige Väter gemacht!

(28-02-2012, 23:13)r1schnecke schrieb: Außerdem ist es nachweisbar, dass sie weder zur Frühförderung mit meinem Enkel ging,auf dringendem Anraten vom Kinderarzt, noch dass sie Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen ordnungsgemäß durchführen ließ, als mein Enkel noch bei ihr wohnte!

Das wäre ein Grund, den Teilbereich der Gesundheitsfürsorge dem Vater allein zu übertragen, aber nicht das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
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#22
Sie war 19 als sie meinen Enkel bekam.
Jetzt ist sie 24 und hat diesen Monat wieder ein baby von einem anderen bekommen!
Seid mein Enkel auf der Welt ist trinkt sie. Der größte Teil ihrer Familie (einschließlich ihre Mutter und ein Bruder ) trinkt auch. Außerdem hat sie nur Freunde und Bekannte die auch sehr dem Alkohol zusprechen!
Drogen raucht nur ihr jetziger Freud soviel ich weiß. Er hatte deswegen schon mal eine Geldstrafe bekommen.
Sie hatte ebenfalls schon eine Geldstrafe, als sie besoffen mit ihrer Freundin Taxi gefahren ist und ohne zu bezahlen einfach abgehaut ist. worauf sie in die Ausnüchterungszelle wanderte!

Ich will einfach nicht, dass mein Enkel in so assozialen Verhältnissen aufwachsen muss! Dagegen muss man doch etwas tun können?

Zitat:Dafür wird sie alles tun und jeden belügen und betrügen und das ohne jede Rücksicht auf Verluste, die Andere erleiden dadurch.

Dass tut sie schon immer, ich kenne sie gar nicht anders!

LG Schnecke
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#23
Hallo r1schnecke,

Zitat:Die Tante vom Jugendamt meinte sie will erst mal schauen ob man sich gütlich einigen kann, ansonsten müßte man vor Gericht gehen! Was meint sie damit?
Für das was die Sachbearbeiterin meint kann dir hier niemand eine Garantie abgeben, die Erfahrungswerte sind zu unterschiedlich. Da dein Sohn aber mit der gesprochen hat interessiert mich was sonst noch besprochen wurde. Eine von der Sachbearbeiterin angesprochene gütliche Einigung ist vielleicht dann möglich, wenn es der gelingt die Mutter hinsichtlich UHV und Rückzahlung zu beruhigen. UHV muss nicht zwingend in jedem Fall und wenn nicht immer auch vollständig zurückgezahlt werden. Die Muddi wird mit dem zweiten Kind im eigenen Haushalt auf absehbare Zeit nicht leistungsfähig sein und das wird i.d. Regel wohlwollend berücksichtigt. Es hängt wieder einmal alles von der Sachbearbeiterin des JAs ab und die Gerichte geben überwiegend alles auf die (mal mehr mal minder) fachlich qualifizierten Stellungnahmen dieser Einrichtung. Im Falle eines gerichtlichen Verfahrens ist in Betracht zu ziehen den zeitlichen Zusammenhang zwischen mütterlichen Ambitionen (Kind zu ihr) und der UHV-Problematik darzulegen.

Welcher Elternteil hat in der Vergangenheit die Vorsorgeuntersuchungen des Kindes druchgeführt und wegen Krankheiten/Impfungen die Arztbesuche? Welcher Elternteil hat deinen Enkelsohn nachweisbar an wievielen Tagen in der Woche bei sich?
Ich frage das deshalb, weil anscheinend auch die Mutter den Kurzen regelmäßig vom Kiga abholt und zu sich nimmt.

Kindergärten, insbesondere die staatlichen, stehen mitunter sehr unter der Fuchtel der Jugendämter und nicht wenige Kiga-Mitarbeiterinnen haben begründet die Hosen gestrichen voll, wenn sich Mitarbeiterinnen der JÄ mit einem konkreten Anliegen anmelden, oder einfach mal so vorbeischauen. Es ist dann auch nicht der Kiga der bei Gericht eine Stellungnahme abgibt, sondern das zuständige JA und es kann durchaus passieren, dass man darin vorherige Aussagen der Erzieherinnen oder der Leitung nicht mehr wiedererkennt.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#24
Wir haben dass Jugendamt schon zu der Zeit informiert, als mein Enkel noch bei ihr wohnte! Sogar ihre eigene Mutter war da dabei!
Sie lief den Kurzen einfach beim Vater oder ihrer Mutter und hat ihn tagelang nicht mehr abgeholt, weil sie lieber feiern ging! Zu erreichen war sie in dieser Zeit nie! Aber außer einem Gespräch mit ihr wüßte ich nicht dass das Jugendamt mehr unternommen hätte! Alles blieb beim Alten!

Wie oben schon erwähnt hat sie sich in den 2 Jahren die mein Enkel bei seinem Papa lebt die ersten eineinviertel Jahre fast gar nicht um ihn gekümmert! Erst dass letzte dreiviertel Jahr fiel ihr wieder ein dass sie einen Sohn hat. Sie holte dass Kind wie es ihr gepaßt hat. Vor 2 Wochen war ausgemacht, dass sie den Kleinen von Freitag 15 Uhr bis Sonntag 18 Uhr holen kann. Sie ging aber lieber am Freitag feiern und wollte dann den Kleinen von Samstag bis Montag. Da im KiGa Faschingsferien waren hatte mein Sohn zugestimmt! Samstag holte sie den Kurzen dann nachmittags um 14.30 Uhr und hat ihn nicht wie vereinbart zurück gebracht!
Sie will meinen Enkel holen wie es ihr gefällt, ansonsten macht sie Theater! Aber er braucht unter der Woche seinen geregelten Tagesablauf, weil der sehr wichtig für ihn ist!
Da sich nun die Besuche bei ihr nur noch auf das Wochenende beschränken und sie nicht nach weisen kann, dass sie zur Hälfte den Kleinen auch betreut ( dann hätte mein Sohn ja keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuß ) ist Terror pur!
Der Kleine wird folglich überwiegend von seinem Vater betreut und auch meistens in den KiGa gebracht. Außerdem ist er Elternsprecher im KiGa.

Zitat:Hat sich das JA da bei der KM mal umgesehen, um notfalls einschreiten zu können?
Diese Besuche werden doch immer angemeldet! Wie soll da jemand die Zustände erkennen???? Einfach lachhaft diese Vorgehensweise!
LG Schnecke
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#25
(29-02-2012, 09:15)r1schnecke schrieb: Diese Besuche werden doch immer angemeldet! Wie soll da jemand die Zustände erkennen???? Einfach lachhaft diese Vorgehensweise!
Es gibt durchaus bei begründeter Annahme einer Kindeswohlverletzung auch unangemeldete Besuche.
Sieh Dir mal diese Sendung an:
http://daserste.ndr.de/guentherjauch/gue...ch175.html

Verlange vom JA ausdrücklich unangemeldete Besuche!

"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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