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Kinderunterhaltsberechnung Jugendamt
#1
Hallo,
Eure Meinung zu meinem Fall würde mich interessieren:
Habe bis jetzt immer fleißig den regulären Satz nach Stufe 1 bezahlt.
Mitte letztens Jahres wollte das JA den Unterhalt (neu) berechnen da die KM eine Beistandschaft für mein Kind eingerichtet hat.
Ich bin selbstständig. Habe dem JA die Steuerbescheide der letzten Jahre gegeben. Für 2008 hatte ich noch keinen deshalb wollten die eine Schätzung meines Steuerberaters für 2008 und das laufende Jahr 2009 habe ich auch gemacht (obwohl eine Schätzung natürlich Schwachfug ist als Selbständiger weiß man nie was morgen ist).
Dann kam im Juli 2009 ein Brief dass bis zur Vorlage des Steuerbescheides 2008 vorbehaltlich der bisher gezahlte Betrag gilt. Den Steuerbescheid für 2008 konnte ich dann erst Ende Dezember einreichen (mein Steuerberater ist überlastet) die Bestätigung über dessen Erhalt bekam ich Anfang Januar vom JA.
Heute hab ich jetzt einen Brief erhalten dass ich ab 01.01.2010 aufgrund des Wachstumsbeschleunigungsgesetz monatlich den um 13% höheren Betrag zu zahlen hätte. Diesmal kein Wort von vorbehaltlich oder von neuer Berechnung.
Meine Fragen dazu:
-Kann ich jetzt davon ausgehen dass ich die nächsten zwei Jahre meine Ruhe habe, ich mein das in Bezug auf Steuerbescheide und Verdienstnachweise oder Schätzungen, oder kann das JA da wir bereits 2010 haben jetzt noch den Steuerbescheid von 2009 verlangen (und eventuell eine Schätzung für das Jahr 2010) um endlich Ihre Berechnung zu machen?
-Bei Selbständigen zählt ja der Verdienst der letzten drei Jahre, 2006 und 2007 waren äußerst schlechte Jahre für mich (ich hab damals von meinem Angesparten gelebt). Dadurch wäre ich wenn man rein vom Verdienst der letzten drei Jahre ausgeht definitiv ein Mangelfall, allerdings habe ich noch ein kleineren 5stelligen Betrag an Erspartem aus besseren Zeiten und besitze als Teil einer Erbengemeinschaft die Hälfte einer Drei-Zimmer-Wohnung. Was mich halt ärgert dass das JA ohne Grund (hab ja immer bezahlt) ganz harte Geschütze gegen mich aufgefahren hat (als verlängerter Rachearm der Mutter die einfach nur beleidigt ist weil ich mit Ihr keine Beziehung will) aber offensichtlich nur dann wirklich bereit ist eine Berechnung zu machen wenn man mehr rausholen kann als den Mindestbetrag aber wenn man dann eigentlich ein Mangelfall ist dann verlangt man nur Bescheide ohne Ende und tut dann nichts.
- noch eine Frage bezahle immer auf das Konto der KM, die Mutter macht aber auf ARGE (und ich denke das wird so bleiben) warum muss ich in so einem Fall nicht den KU an die ARGE oder das JA zahlen?
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#2
1. Nein. Die werden immer alles wissen wollen und niemals Ruhe geben. Bei mir fragen sie immer jährlich, obwohl die Zweijahresfrist für Auskünfte gilt. Sie probieren es halt. Ich spiele mit und schicke immer ganze Stapel mit irgendwelchen sinnlosen Nachweisen hin, damit sie Arbeit haben und Ordner füllen müssen. Vollstopfen mit Nullkalorienfutter.
2. Wie lautet deine Frage?
3. Solange du nichts anderslautendes hörst, überweise weiter an die Ex. Die ARGE fordert die Ex zwar auf, kräftig Unterhalt aus dir rauszuholen und weist auf die Möglichkeit einer Beistandschaft hin, macht sich aber ungern Extraarbeit mit einer Anspruchsübertragung und eigenen Aktivitäten.
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#3
Geschrieben von Rechtelos:

"aber wenn man dann eigentlich ein Mangelfall ist dann verlangt man nur Bescheide ohne Ende und tut dann nichts".

Ich war so wie du selbständig und hätte mich 10-30 mal um einen zusatz an Arbeit bemühen sollen.Pro Monat selbstmurmelnd,nicht initiativ sondern auf deine Fähigkeiten speziell beworben.

Ich habe aber schon 10 Jahre nichts an der Stelle gemacht...das ende vom Lied

Fiktivität / mit Knobelbecher ausgewürfeltes Gehalt , fertig.

Jetzt bin ich platt und habe nichts mehr.Tongue

"Das schönste am Leben ist immer zu geben.Huh

Ich finde die Devise von Ralf G. sehr eingehend für mich: Big Grin

Wer Arschlecken empfiehlt darf nicht süchtig sein danach.

Ich krieg nix , kriegen die auch nix!

Ein weiterer Kommentar hier :
Selbständig und Unterhaltsverpflichtet ist eine Katastrophenkonstellation.

Ich finde das ist korrekt ausgedrückt so.

Mit besten wünschen für deine Zukunft
Der Weg ist das Ziel
(und wer vom Weg abkommt lernt die Gegend kennen)
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#4
(16-01-2010, 20:37)p schrieb: ..., macht sich aber ungern Extraarbeit mit einer Anspruchsübertragung und eigenen Aktivitäten.
Die sogenannte Aktivlegitimation! Damit haben selbst unsere Gerichte ständig Probleme.
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#5
(16-01-2010, 20:37)p schrieb: 2. Wie lautet deine Frage?
Ich meine kann ich darauf pochen dass wenn man die letzten drei Jahre richtig rechnet dass ich eigentlich ein Mangelfall bin und dementsprechend weniger als die Stufe 1 zahlen müsste. Oder heißt solange ich noch Erspartes habe muss ich erstmal von dem zahlen und es interessiert eigentlich nicht das ich zuwenig verdiene?
Danke!
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#6
Im Mangelfall musst du dein gesamtes Vermögen einsetzen, um Unterhalt zu bezahlen. In §1603 BGB ist es mit "alle verfügbaren Mittel zu ihrem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig zu verwenden" gesagt.
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#7
Okay Danke dachte ich mir schon :-)
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#8
Und immer dran denken - wenn das eigene Geld weg ist und man nicht mehr leistungsfähig ist, gehts mit reduziertem Druck bei den Grosseltern weiter. Cool
https://t.me/GenderFukc
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#9
Unterhaltspflichtig und Eigentuemer einer kleinen Firma zu sein, ist toedlich. Ich wuerde die Gesellschafter austauschen und Angestellter dieser oder einer neuen Firma werden. Die einzureichenden Unterlagen werden erstens weniger, Bilanzen kriegen die auch keine mehr ... ich sehe da eigentlich nur Vorteile. Weitere Infos www.deutschlandflucht.net/unterhaltproblem-unternehmer.html
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