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  Kredit in Belgien - was passiert bei Umzug nach D?
Geschrieben von: Jessi78 - 17-02-2012, 08:47 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (20)

Guten Morgen zusammen,

mein Mann und ich haben uns vor einiger Zeit getrennt und wir stehen wieder mal vor einer großen Hürde.
Wir haben vor ein paar Jahren eine Eigentumswohnung in Belgien gekauft, dort wohne ich im Moment, mein Mann bei seiner Mutter. Finanziert wird die Wohnung über eine belgische Bank.
Mein Mann möchte nun allerdings nach Deutschland ziehen. Ich habe nun gehört, dass der Kredit dann allein auf mich laufen würde, weil mein Mann ja dann keinen Wohnsitz mehr in Belgien hat. Das ist für mich aber schier unmöglich, da ich einen kleinen Sohn habe und daher nur auf 400€-Basis in einer deutschen Kanzlei arbeite.
Was machen wir nun? Mein Mann wollte sich bald darum kümmern, aber ich mache mir große Sorgen. Hat jemand hiermit Erfahrung? Danke!!

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  Verfahrenswert Betreuungsunterhalt
Geschrieben von: Raban - 16-02-2012, 16:17 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Ich habe eine Frage zur Ermittlung des Verfahrenswertes im Unterhaltsverfahren bzgl. BU. Dieses endete mit einem Vergleich.

Die Richterin diktitierte am Ende einen mir viel zu hoch ercheinenden Verfahrenswert ins Protokoll. Meines Wissens nach bemisst sich der Streitwert aus der Differenz bereits monatlich gezahlten Unterhaltes (200,00) und der beantragten Höhe (770,00) x 12 = 6840,00.

Wie kann eine Richterin da auf einen doppelt so hohen Wert kommen?
Indem die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufgehoben werden?
Wird mir als Prozessbeteiligtem die Berechnung offen gelegt?

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  Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel
Geschrieben von: masku - 16-02-2012, 13:48 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (105)

[font=Arial]Hallo liebe Forumsmitglieder und Leidensgenossen,

demnächst steht der 18. Geburtstag meiner Tochter an.
Sie lebt zusammen mit der KM, deren Mann und minderjährigen Schwester in einem Eigenheim.

Zur Zeit besucht meine Tochter das Gymnasium, mit dem Ziel Abitur.

Die KM arbeitet Teilzeit bei einer Bank und ich denke sie verdient nicht schlecht.

Kann ich neben den Lohnabrechnungen noch andere Unterlagen anfordern, die das unterhaltsrelevante Einkommen der KM erhöhen könnte?

Wie z.B.:
- Grundbuchauszug ( wegen Wohnvorteil der dann angerechnet würde )
- Auskunft über andere Vermögenswerte ( Aktien, Fonds, Tagesgeld, Sparbuch usw. ) ?

Ein Telefonat mit der KM brachte nichts. Sie sagte, ich solle wie gewohnt den jetzigen UH
in Höhe von 334,00 Euro überweisen und gut wäre Big Grin
Der 18. Geburtstag hätte nichts damit zu tun das ich weniger zahlen müsste, meine Tochter hätte ja schließlich einen vollstreckbaren, unbefristeten Titel gegen mich.
Kann ich Sie auffordern, mir den Titel nach Volljährigkeit auszuhändigen?
Oder wie kann ich dagegen vorgehen?

Die KM hat sich 18 Jahre lang auf das Gesetz beruht und keine Gelegenheit ausgelassen, mich am unteren Rand des Existenzminimums zu halten.
Ein Neubeginn war bis dato fast unmöglich. Aber das kennt Ihr bestimmt zur Genüge und habt es teilweise selbst so erfahren. 5 Minuten Rittmeister, mindestens 18 Jahre Zahlmeister!

Ich habe nichts gegen die Mütter, die den Vater mit in die Kindeserziehung einbeziehen und ihn teilhaben lassen am erwachsenenwerden der eigenen Kinder.

Aber ich habe eine Abneigung gegen umgangsboykottierende und parentalisierende Mütter,
gegen politische Institutionen oder öffentliche oder private Einrichtungen, die ihren Zielen nach[/size] die mütterliche Besserstellung in Bezug auf Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht einerseits zu fördern beabsichtigen und / oder andererseits gewinnorientiert das Leid von Kindern und ihren Vätern als lukrative Einnahmequelle nutzen ( Zitat: Väterwiderstand.de )

Ich hoffe Ihr habt ein paar Tipps für mich, gerne auch per PN.
Vielen Dank.
masku

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  Bargeld sicher ins Ausland bringen
Geschrieben von: Schnauze voll - 15-02-2012, 17:58 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (95)

Hallo
Ich gehe nach Kambodscha. Bin fertig mit Deutschland. Als Unterhaltzahlender Vater kann ich nicht mehr in Deutschland leben.

Mache ich das richtig was ich schreibe?
Habe eine größere Summe Bargeld bekommen, damit Wandere ich aus.
1.Ein Konto in Österreich eröffnen
2. Mein Bargeld möchte ich in bar in mehreren Grenzgängen nach Österreich bringen.
3 Mit Business Visa nach Kambodscha einreisen
4. Wenn ich in Kambodscha bin das Geld auf ein Konto in Kambodscha überweisen.

Fragen dazu:
1. Welche Bank ist in Österreich zu empfehlen?
Oder doch lieber Schweiz?
2. Wie sicher sind die Banken in Kambodscha?
Oder doch lieber eine Bank in Singapur?
3.Es soll raus aus Europa da ich bedenken habe das es hier doch das Jugendamt bekommt. Oder ist es in Europa sicher vor zugriff?

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  Kosten wg Akteneinsicht
Geschrieben von: Ibykus - 15-02-2012, 16:02 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (24)

im Netz gefunden:

An
GStAschaft

Sehr geehrte Frau Oberstaatsanwältin,

in der Bezugsangelegenheiten bitte ich die verspätete Beantwortung Ihres Schreibens vom 16.01.2012 zu entschuldigen.

Sie werden möglicherweise den Akten entnommen haben, dass ich als sogenannter staatlich produzierter unterhaltsrechtlicher Mangelfall (fiktive Unterhaltspflicht) nicht in der Lage bin, mir einen Verteidiger zu leisten.

Mich insoweit mit Akteneinsichtskosten zu belasten, die entstehen, weil ich willkürlich und in verleumderischer Weise wegen Unterhaltspflichtverletzung denunziert wurde, ist meinerseits nach Vernunftsmaßstäben nicht nachvollziehbar.

Dennoch habe ich zeitgleich mit dieser Post einen Betrag i.H.v. € 15,00 auf das von Ihnen bezeichnete Konto der Oberjustizkasse Hamm überwiesen.

Ihr Einverständnis unterstellend, reguliere ich den Restbetrag i.H.v. € 13,30 bis Mitte März 2012.


Freundliche Grüße

Nicht vergessen:

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  Als [Unterschreitung des Mindestniveaus] nach Thailand
Geschrieben von: Jigsaw - 15-02-2012, 12:59 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (23)

Hallo,

stimmt es, dass man als [Unterschreitung des Mindestniveaus] kein Hotelzimmer in Thailand kriegt?
Ist euch mal aufgefallen, dass keine Schwarzen in Thailand Urlaub machen?

Gruss

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  Entscheidungsfindung Unterhaltsfalle
Geschrieben von: IPAD3000 - 14-02-2012, 20:52 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (17)

Hallo alle Zusammen!

ich will meine Situation kurz darstellen: 3 Unterhaltsbedürftige Kinder von 2 Frauen und eine Unterhaltsgierige Noch-Ehefrau. Insgesamt möchte man so um die 2300 Euro monatlich von mir.

Ich, selbsttändig (GmbH), Einkommen in diesem Jahr deutlich geschrumpft, miese Wirtschaftslage. Zudem wegen dem ganzen Sche... nunmehr fast ein Jahr krank gewesen (und eigentlich immer noch nicht gesund). Diagnose Bournout, mittelgradige Depressionen. Kaum Vorsorge, keine Arbeitslosenabsicherung, lediglch KTG-Ansprüche, für den Fall der Erkrankung.

Bis vor Kurzem habe ich fleissig gezahlt, nun streiten wir gerichtlich um nicht vorhandene Kohle an zwei Fronten. Ich habe keine Lust mehr, mich hier beweisen zu müssen, mich belastet dies zudem psychisch massiv.

Nun möchte ich einen der folgenden Wege gehen, weiss aber nicht welcher besser wäre. Daher bräuchte ich mal euren Rat:

a) Krankmeldung wieder aufleben lassen, mich in stationäre Behandlung begeben (vom Arzt empfohlen). Für diese Zeit einen Notgeschäftsführer bestellen, der dann bitte die Firma liquidiert. Hierzu würde ich vor Erkrankung einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss herbeiführen. Wenn ich dann "wieder komme" hat dieser mir dann hoffentlich die Firma "entsorgt". Danach einem "normalen" Job mit Urlaubsanspruch (hatte ich 7 Jahre nicht mehr) nachgehen und vielleicht "nebenbei" was verdienen. Kostet leider meinem Angestellten den Job, aber zukünftig wäre der Unterhalt wesentlich einfacher zu berechnen, so dass die Ex'en das dann auch noch rechnen könnten, ohne schlichtweg alles bezweifeln zu müssen.

b) Firma weiterführen, den Unterhalt dadurch sicherstellen, dass ich meinen einzigen Mitarbeiter frei setze um Geld einzusparen (und mich gesundheitlich weiter reinzureiten, weil ich seine Arbeit dann auch noch mitmachen müsste). Wenn dass nicht mal reichen sollte, die Mietwohnung aufgeben und in der Firma "leben". Vorteil: Bevor ich einen Herzinfakt bekomme, sollte ich wieder (vorerst) schuldenfrei darstehen.

c) Die Zelte abbrechen und mich im Umkreis von 5.000km nicht mehr blicken lassen, sprich auswandern und meine Kinder aufgeben (Für mich derzeit indiskutabel, bzw. der Gedanke (noch) schwer zu ertragen). Zudem hab ich kein Geld mehr zum auswandern ...

d) Die Firma weiterführen und etwaige Durchsetzung von Unterhaltsverpflichtungen mangels vorhandenem Vermögen ins Leere laufen lasse. Sprich Privatinsolvenz anmelden, was ja vorerst die GmbH nicht berühren würde. Aber Selbständig bleiben ohne Aussicht auf ein finanziell erträgliches Leben hieraus ist mir sehr zuwider. Mich kotzen die umfangreichen Auskunftsansprüche der Ex'en zudem massiv an. Alle zwei Jahre dasselbe, dann womöglich noch zeitlich versetzt, so dass ich bis alle Kinder erwachsen sind (2025) jedes Jahr darunter zu leiden habe. Das bringen meine Nerven nicht.

e) Hoffen dass die Klageverfahren eine Leistungsunfähigkeit bescheinigen (hoffen ist ja noch erlaubt), jedoch auch dann womöglich jedes Jahr das neue Spiel vor Gericht.

Auf jeden Fall werde ich Obdachlose zukünftig mit Respekt begegnen, auch meine Zukunft könnte bald so aussehen, wenn ich nicht endlich die richtige Entscheidung treffe um mich selbst wieder im Leben einzufinden.

Was meint ihr ?
Welchen Weg schlage ich ein ???
Ich tendiere zu a)
Wer hat sowas schon durchgemacht, gibt es sowas wie eine verminderte Erwerbsfähigkeit, die mir unterhaltsrechtlich "entgegen" käme ?

Danke !



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  Weiß nicht mehr weiter !!! Unterhalt
Geschrieben von: Zahlemannundsöhne - 14-02-2012, 15:56 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (43)

Hallo Gemeinde,

ich bin wirklich froh auf die Seite gestoßen zu sein und hoffe ihr könnt mir helfen ?

Ich bin 36 Jahre alt, seit 8 Jahren geschieden und bin Vater von zwei Kindern.
Die Mutter lebt jetzt und auch wieder verheiratet mit meinen beiden Kindern ca. 700 Km entfernt von mir. Kontakt zu meinen Kindern besteht leider nicht mehr.

Folgende Situation :

Bin Unterhaltpflichtig für zwei Kinder 11 und 13 Jahre alt. (Ein Titel besteht )
Habe bisher 317 Euro Unterhalt bezahlt, nun bin ich unverschuldet in die Arbeitslosigkeit gefallen, weil mein Betrieb geschlossen wurde.
Habe jetzt einen netten Brief vom Jugendamt bekommen. ( Jugendamt hat die Beistandschaft )

Zitat:
Mit dem von ihnen vorgelegten Einkommensnachweis habe ich eine Prüfung ihrer derzeitigen unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit durchgeführt. Danach bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass Sie derzeit monatlich insgesamt nur 97 € leisten können.

Der bestehende Unterhaltsanspruch in Höhe von 317 € wird vorerst nicht herabgesetzt, sondern nur
Zurückgestellt, da ich davon ausgehe, dass ihre Arbeitslosigkeit nur vorübergehend ist. Eine endgültige Entscheidung werde ich daher Mitte des Jahres vornehmen.

Die bis dahin zu wenig gezahlten Unterhaltsbeträge bilden zunächst einen Unterhaltsrückstand. Die Tilgung des Rückstandes wird dann ggfls. Nach der endgültigen Entscheidung festgesetzt.

Wie soll ich mich denn jetzt verhalten ? Habe versucht mit der Kindesmutter zu reden, ob sie einer Änderung des Titels zustimmen würde, weil ich sonst in Schulden ersticken würde.
Ihre Antwort war, Zitat: Denn drück dir doch eine Knarre in [Unterschreitung des Mindestniveaus] !!!

Ich bin jetzt nach Jahren an ein Punkt angelangt wo ich diesen dämlichen Dauerdruck einfach nicht mehr stand halten kann ! Aber wen erzähle ich das Undecided

Ich hoffe wirklich ihr könnt mir ein paar Ratschläge geben ?

Danke im Voraus

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  Ruhendes Verfahren
Geschrieben von: Absurdistan - 13-02-2012, 19:58 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

So, die Tante vom JA wollte das meine Ex und ich zu einer Paar/Trennungs/Familienberatung gehen. Hat uns ne Adresse gegeben und jedem mitgeteilt in Absprache einen Termin dort zu vereinbaren. Ich hab dann da angerufen.
Der Psychologe am anderen Ende war erst mal ziemlich baff das wir während eines laufenden Verfahren dahin geschickt werden und das JA nicht wusste das es nicht geht. Er hat dann bei der Tante angerufen.

Jetzt sollen wir zum JA um dort dann zu klären ob wir uns aussergerichtlich einigen können oder das Verfahren ruhen soll. Für meine Ex kommt derzeit aussergerichtlich keine Einigung (gem. Sorge) in Frage. Daher wohl nur das ruhende Verfahren.
Ich habe den Verdacht das es nur Nachteile für mich bringt. Ich gehe nämlich nicht davon aus das sie auch nach der Beratung aussergerichtlich zustimmt und da dann einhalbes Jahr + noch ein halbes Jahr warten aufs Gutachten dazukommt betreut sie dann unsere kleine insgesamt 1.5 Jahre alleine.
Da das Kontuinitätsprinzip mit am wichtigsten ist, denke ich ich sollte jetzt die Entscheidung suchen. Bei der Umgangsverhandlung hieß es: "Da sie ihre Tochter 3 Monate nur 3 Stunden hatten, wüsste man nicht ob sie sie nachts beruhigen können. Daher erst mal nur Umgang 1mal / Woche 7 Stunden und keine Übernachtungen."
Ab nächste Woche darf sie zwar bei mir übernachten die Hauptbetreuung hätte trotzdem meine Ex.
Spasseshalber(ihr nein war klar) hab ich ihr mal gesagt ich möchte mehr Umgang wenn das Verfahren ruht. Wie erwartet hat sie es total abgelehnt.

Wie soll ich mich verhalten: Beim Gespräch im JA dem ruhenden Verfahren zustimmen oder nicht?

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  Bin Pleite,und verschuldet trotz guter Arbeit.
Geschrieben von: harri1965 - 13-02-2012, 18:17 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (23)

Hallo
Ich bin neu und brauche eure hilfe.Ich wohne im Böblinger Raum und schaffe beim Daimler.
Bin jetzt 1 Jahr geschieden und Pleite.Ich kann mit meinem Nettoeinkommen von 2200 Euro nicht leben.Anbei eine Kostenaufstellung meiner Monatlichen Ausgaben.Was soll ich tun wenn alleine dadurch schon 18 Euro minus rauskommt.Bekomme ich Sozialhilfe oder Wohngeld?
Meine Wohnung hat 3 zimmer 68 m2 groß.


Monatliche Lebenshaltungskostenaufstellung

Einnahmen 2200 Euro Daimler Lohn


Monatliche feste Ausgaben.

Miete 750 Euro Warm
Kinder Unterhalt 544 Euro
Kredit 425 Euro (Der in der Ehe entstanden ist und ich alleine zahle)
Bundesargentur für Arbeit 20 Euro
Landesoberkasse 75 Euro
Landratsamt 25 Euro
Strom 59 Euro
Telefon Kabel BW 60 Euro
Autosteuer 20 Euro
Versicherungen 50 Euro
Weg zur Arbeit
25 mal 20 sind 500km 100 Euro

2 mal im Monat Kinder
hohlen, 440km 90 Euro
2218 Euro


Allein durch meine festen Monatlichen ausgaben komme ich schon mit 18 Euro ins minus.
Jetzt sollte ich auch noch essen und trinken. ca.300 Euro
Pflege und Wartung von mir, Wohnung und Auto. ca.100 Euro
Zum leben gehört auch die Teilnahme am öffentlichen leben, also
Kirche, Freundin, Eltern, Freunde, Vereine ca.200 Euro
618 Euro Minus
Wie geht es weiter?


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