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| Umgangskosten und SGB II |
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Geschrieben von: Sixteen Tons - 31-01-2012, 14:01 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (529)
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Hallo Zusammen,
ich lese hier schon geraume Zeit mit und möchte euch nun Fragen,
ob mir jemand für meine aktuelle Problemstellung eine Argumentationshilfe geben möchte.
Ich bin mehrfacher Vater von noch minderjährigen Kindern, die
aus meiner Ehe hervorgegangen sind. Ich habe einen Unterhaltstitel für Kindesunterhalt an der Backe, der mich bei Vollzeiterwerbstätigkeit mit 3,5 K Euro Brutto nur um 10 Euro von der Grenze zur sozialrechtlichen Bedürftigkeit trennt (hab ich von der ARGE schriftlich).
Umgang mit den Kindern ist mit der Ex grundsätzlich soweit kein Streitpunkt. Es geht um das liebe Geld, da gibt es mit ihr kein Einvernehmen. Ist auch nicht diskussionsbedürftig, hab ich schon zigmal durchgekaut.
Die Mutter bezieht selber keine staatlichen Leistungen (und kann von dem Kindesunterhalt anscheinend auch ganz gut mitleben).
Das macht sie aus Stolz, weil sie sie sich nicht vorschreiben lassen möchte, wo sie wohnen soll und Arbeiten geht nicht, weil Kinder noch klein, keine Betreuung und gesundheitlich angeschlagen .
Der Unterhaltstitel, bzw. Anstrengungen zur Beseitigung desselben soll aber im Moment nicht das Thema sein
(Ist 'eh aussichtslos, wie mir zwei Anwälte mitteilten).
Ich habe die Umgangskosten beim zust. Jobcenter geltend gemacht, weil ich diese nicht mehr durch freiwillige Zuwendungen dritter oder Verschleppung sonstiger Zahlungsverpflichtungen finanzieren konnte.
Der Antrag ist abgelehnt worden. Begründet wurde das damit,
das die Kinder als Teil der Bedarfsgemeinschaft deswegen kein anteiliges Sozialgeld bekommen, weil sie KINDESUNTERHALT von mir erhalten. Der wirkt auf das Sozialgeld anspruchsmindernd. Durch den Unterhalt der Bedarf der Kinder gedeckt. Ich solle mich hier an die Mutter wenden (wörtlich: friedlich und einvernehmlich )
Dann kommt der übliche Textbaustein, daß das SGB II nicht für die
Gelderverteilung bei Trennungsfamilien zuständig ist.
Den Titel bediene ich übrigens voll, es gibt keine Unterhaltsrückstände.
Durch die Hintertür kommt im Ablehnungsbescheid der Wink mit dem Zaunpfahl, ich möchte den Titel beseitigen (friedlich und einvernehmlich )
Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein und mit Fristsetzung Mitte Januar habe ich letzen Monat rausgejagt.
Ich möchte nun das Jobcenter per Einstweiliger Anordnung durch das Sozialgericht dazu bringen, mir rückwirkend seit Antragstellung die Kosten zu erstatten. Ich kann nicht darauf warten, bis die das ausgesessen haben.
Das Formularpaket für PKH etc., habe ich schon alles vorliegen.
Vor allem geht es mir darum, die Feststellung zu entkräften, die Kinder hätten keinen Anspruch wegen der Unterhaltszahlungen.
Also es geht konret um die Aufrechnung des Sozialgeldes gegen
den Unterhalt, was ja anscheinend zulässig ist.
Ich habe hierzu folgende Überlegungen angestellt:
1.) Die Feststellung, der Bedarf sei gedeckt, halte ich für unzutreffend. Der Bedarf nach SGBII ergibt sich aus dem Regelsatz, etwaigen Mehrbedarfen und dem Pro-Kopf Anteil Wohn- und Heizkosten (Bei Muttern). Diese Zahlen hat die Arge gar nicht und bekommt die auch nicht, weil Mutter (und die Kinder) nicht harzen.
Außerdem: Mutter und Kinder wirtschaften gemeinsam. Was die Kinder nicht verbraten, wird Mutters neuer Pullover beim Kleidungseinkauf.
2.) Die Mutter kann mir nichts vom Unterhalt abgeben, weil Sie
das nicht muss (BGH 2006, Umgang zahlt Vati ganz alleine), wenn
sie nicht möchte.
3.) Die Mutter hat auch wiederkehrende Kosten für Unterkunft, Wärme und Hygiene für sich und die Kinder, das Geld zur Kostendeckung kann sie nicht zurückbehalten und an mich durchreichen. Das wäre dann eine Doppelbelastung für den Haushalt.
Hat jemand noch eine Empfehlung für meinen Antrag an das Sozialgericht? Vielen Dank vorab.
Sixteen Tons
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| Slowakei |
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Geschrieben von: Austriake - 31-01-2012, 10:13 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (10)
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Mal eine Frage einfach so in den Raum geworfen-
ich hätte die Möglichkeit, bei einer Firma anzufangen, die Standorte sowohl in Deutschland als auch in der Slowakei hat. Wenn sich die Möglichkeit ergibt, würde ich mich gerne in der Slowakei unter Vertrag nehmen lassen- die einheitliche Einkommenssteuer von 19% gefällt mir.
Die überwiegende Tätigkeit müsste ich jedoch in Deutschland ausüben, die größten Kunden sitzen in D und ich bin Vetriebler. Mein Aufenthalt in D wäre sicherlich häufiger als die bekannten 183 Kalendertage.
Wie steht es mit dem Bankkonto dort? Hätten deutsche Unterhaltsgläubiger Zugriff? (Kein Kindesunterhalt, den bezahle ich. Aber ungerechtfertigen nachehelichen Unterhalt mag ich nicht mehr zahlen). Zahlungen innerhalb Deutschlands, z.B. den Kindesunterhalt, kann ich organisieren (habe zuverlässige Verwandtschaft).
Kann es Probleme mit Doppelbesteuerung geben- dass die Slowaken ihre 19% Einkommenssteuer wollen und das deutsche Finanzamt noch mal kassieren will, weil man sich ja in Deutschland beruflich betätigt? Inwieweit spielt hier das europäische Entsendegesetz eine Rolle?
Falls hier jemand den einen oder anderen Tipp hat- danke im Voraus.
Austriake
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| Jugendamt -Ankündigung Strafanzeige |
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Geschrieben von: Leutnant Dino - 30-01-2012, 18:36 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (28)
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Heute bekam ich ein nettes Schreiben von meiner Beiständin. Hier einige Auszüge:
"Das mir aus dieser Tätigkeit nachgewiesene Einkommen von monatlich ... € ist in der Branche nicht typisch und entspricht nicht Ihrem Ausbildungsstand.
Des Weiteren halte ich Ihren Lebenstandard nicht mit dem vg. Einkommen vereinbar. Nach meinen Recherchen ist aufgrund der gehobenen Wohnlage von Ihnen ein entsprechend hoher Mietzins zu entrichten, welcher sich alleine aus dem vorstehendem Einkommen nicht bestreiten lässt.
Ich gehe davon aus, dass Sie über weitere - hier nicht bekannte - Einkünfte verfügen und fordere Sie daher letztmalig auf, Ihre Unterhaltszahlungen ...
Sollten Sie diesem Schreiben innerhalb der genannten Frist keine Folge leisten, so behalte ich mir bereits schon jetzt die Einleitung einer Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung gegen Sie vor."
Meine Beiständin hat mir eine Frist über die volle Unterhaltszahlung bis zum 17.02.2012 gesetzt.
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| Bankkonto Schweiz |
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Geschrieben von: Jigsaw - 30-01-2012, 00:12 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (42)
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Hallo,
ich hab ein paar theoretische Überlegungen:
was meiner Meinung nach noch nicht so ausführlich behandelt wurde, das Problem mit dem Bankkonto.
Kennt hier schon jemand:
https://www.postfinance.ch/de/priv/prod/...etail.html
Das ist ein Bankkonto in der Schweiz. Ist das sicher, oder kann das eine deutsche Behörde "ausspähen"?
(vorrausgesetzt, man hält seine Klappe und lässt nichts rumliegen...)
Gruss
P.S:Man gibt natürlich die Bankdaten beim Jugendamt an, ich will ja nichts illegales empfehlen. Es geht mir nur darum, fals die Banken in Deutschland pleite machen, so hat man eine Notreserve.
Sorry für die Fehler in der Kopfzeile.
Fehler in der Kopfzeile wurden berichtigt. gleichgesinnter
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| Hier mal tread anderes forum |
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Geschrieben von: Skippie - 28-01-2012, 22:03 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (25)
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Mausi1982
Verfasst am: 28.01.2012 19:30 Titel:
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Guten Tag
Kind is 5 und 5 Jahre läuft schon UHV Vater, ist aber schon seit 4,5 jahren im Ausland, aufendhalt unbekannt. Dem EMA ist nur die Abmeldung ins Ausland bekannt, aber wo weis niemand. Ich habe damals die Vaterschaft eingeklagt, DNA test ( da lebte er noch in DE) bestädigte das ganze. Zur Urteilsverkündung war er bereits schon nicht mehr im Land. Arbeit, Konten und sonstige deutsche Existenz wurde gekündigt oder Verkauft oder aufgelöst. Er Besaß einen Garten, Pachtvertrag gekündigt. Er besaß mehrere Konten hier, alle nicht mehr Existent, also es gibt hier nichts mehr von Ihm.
mfg
[Zeichenbrei gekürzt]
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| §170 |
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Geschrieben von: Skippie - 27-01-2012, 18:21 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (20)
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Nochmal ne kurze Frage zum 170er an die wissenden:
Angenommen habe Einkommen unter 500€ finanziere meinen Lebensunterhalt durch freiwillige Zuwendungen dritter. Also soweit nicht Leistungsfähig, jedoch Nicht Arbeitssuchend gemeldet und keine Bewerbungen; also gegen die gesteigerte Erwerbsobligenheit verstoßen !!! Ist das im Strafprozess ein Verurteilungsgrund der auch alle Instanzen durchsteht ?? Oder steht da der Staatsanwalt auf dünnem Eis ???
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| Aufenthaltsbestimmungsrecht |
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Geschrieben von: ramses72 - 26-01-2012, 22:00 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (91)
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Ich weiss nicht, wie lange Ich meine Ehe noch ertragen kann. Mit meiner Frau verbindet mich nichts mehr. Ich bin den ganzen Tag auf der Arbeit und Sie sitzt zu Hause vorm Pc oder tv. Der Haushalt wird vernachlässigt und in meinen Augen auch unsere beiden Kinder auch. Wenn ich nach Hause komme, gehe Ich mit den Kindern vor die Tür (dazu hat Sie keine Lust) und anschließend kümmere Ich mich um die Wohnung so gut ich kann. Wenn die Kinder nicht wären, hätte Ich mich längst getrennt. Sie hat gerade ihre Ausbildung unterbrochen und Ich bin Polizist. Ich weiss nicht was Ich machen soll. Gesprache habe ich in den letzten Jahren unzählige geführt, ohne Erfolg. Ich liebe meine zwei kinder (2 Jahre alt) über alles und Ich könnte es nicht ertragen, sie nicht mehr um mich zu haben. Wie realistisch ist es denn, das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu kommen? Meine Eltern wohnen im selben Haus und wären auch für die Kinder da. Mein Job würde es mir erlauben, drei Tage die Woche von zu Hause aus zu arbeiten. Vielleicht ist meine Fragestellung naiv, aber ich möchte mich jetzt umfassend informieren, um die Trennung klug angehen zu können. Habe demnächst auch einen Termin beim Anwalt. Meine Frau ist keine deutsche Staatsbürgerin, aber das tut bestimmt nichts zur Sache. Vorab vielen Dank für eure Meinungen.
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| Antrag Verfahrenskostenhilfe |
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Geschrieben von: SweetBee - 26-01-2012, 12:47 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Hallo,
wie verfasst man einen ordnungsgemäßen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe, was muss da alles drin stehen??
Das Formular zur Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse haben wir schon ausgefüllt.
Es geht nur noch um den eigentlichen Antrag.
SweetBee
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