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vaterverbot.at - Unterhaltsbroschüre |
Geschrieben von: sorglos - 10-02-2012, 21:39 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
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Die ganz gutgemachte, für österreichische Verhältnisse ausgerichtete Unterhaltsbroschüre des vaterverbot e.V. ist veröffentlicht und kann hier herunter geladen werden:
http://www.vaterverbot.at/fileadmin/down...online.pdf
Inhalt:
Warum die „Hauptlast“ der Kinderbetreuung bei den Frauen liegt
Steht die Niederlassungsfreiheit im Widerspruch zum Kindeswohl?
Förderungen, ein Privileg der Mütter
Anspannung als Instrument der Willkür
Sind Überstunden für Väter noch leistbar?
Tipps für Firmengründer
Armut als männliches Massenphänomen
Keine Existenz für unterhaltspflichtige Väter
Mindestsicherung in Österreich, ausgenommen Väter
Wann ist Schwarzarbeit ein Vergehen?
Kinderleihgebühr für den Urlaub
Was kostet ein Besuchsrecht?
Besuchscafe
Warum wir ein neues Unterhaltsrecht brauchen
Wie ein neues Unterhaltsrecht aussehen muss
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Bosnien |
Geschrieben von: Leutnant Dino - 09-02-2012, 15:49 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
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Fuer die harten Jungs unter uns duerfte Bosnien ein ungewoehnliches Auswanderungsland sein. Im Moment sinds hier - 25 Grad und hier herrscht ein sehr einfaches Leben oder anders gesagt: Armut. Bei 40 Prozent Arbeitslosigkeit nicht verwunderlich.
Der Familienzusammenhalt ist hier sehr gross und das Essen ist wirklich sehr schmackhaft und aus Kostengruenden wird hier nur frisch gekocht auf dem Herd, der mit Holz beheizt wird. Das Bad ist nicht beheizt und das macht das Duschen selbst fuer mich zu einem besonderen Erlebnis. Die Toilettenbrille hat Minusgrade ...
In Bosnien wird mit Sicherheit niemand gesucht und das Witzige an der Grenze: Da haengt ein Plakat, dass Asylbewerber kostenlos beraten und geholfen werden!
Mir gefaellt es trotzdem sehr gut, da hier alles sehr warmherzig ist und die Freundlichkeit ist umwerfend.
Gruesse aus Bosnien
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Sie will mich los werden |
Geschrieben von: entsorgt63 - 06-02-2012, 14:45 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (12)
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Hallo
meine Frau hat mir nach 14 Jahren Beziehung (davon 7 Jahre verheiratet) mitgeteilt, sie wolle nicht mehr mit mir zusammen sein.
Wir haben zwei gemeinsame Kinder -8 und 5 Jahre und einen Sohn -22, den sie in die Beziehung mit eingebracht hat (Er lebt nicht mehr bei uns).
Ich sagte ihr, daß ich mich nicht trennen will, da ich meine Familie liebe.
Nun bekam ich Post von ihrem Anwalt, sie hätte Anfang Januar die Trennung vollzogen und ich soll bis 15.03. die eheliche Wohnung verlassen.
Es wird begründet, die Wohnung sei mit 3 Zimmern zu klein und das Kindeswohl wäre gefährdet, da wir nur noch das Nötigste miteinander reden würden.
Es wurde auch ein Ehewohnungszuweisungsverfahren angedroht.
Die Wohnung hat allerdings 4 Zimmer, nämlich das ehemalige Kinderzimmer im Parterre.
Auch hat sie das Schlafzimmer zur alleinigen Nutzung.
Auch gab es nie Steitereien vor den Kindern. Die Kids hängen sehr an mir, weswegen ich sie nicht einfach verlassen will.
Ein weiteres Problem ist, das Anfang Januar mein Arbeitgeber Insolvenz angemeldet hat und ich im Moment nicht weiss, wie es da weitergeht.
Kann meine Frau mich da so einfach aus der Wohnung werfen lassen?
Bin über jeden guten Rat dankbar und hab auch hier schon einiges gelesen.
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Grossbritannien: Radikale Veränderungen im Familienrecht angekündigt |
Geschrieben von: p__ - 03-02-2012, 15:00 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (10)
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In Grossbritannien kommt Bewegung ins Familienrecht, man spricht von "radikalen Veränderungen" und einer "umfassenden Überprüfung". Die Richtung ist beschlossen, die Ausarbeitung beginnt ab Montag in einer Arbeitsgruppe. Wichtiger Punkt ist die Beziehung des Kindes zu seinen beiden Elternteilen nach einer Trennung, "Children have an 'equal right to a proper relationship with both' und "Childs right to see an absent father".
Ausserdem werden viele Millionen bereitgestellt, um damit aussergerichtliche Einigungen im Rahmen von Mediationen zu fördern. Man hat offenbar begriffen, dass die Verrechtlichung der Familie ein Irrweg ist,"Children's Minister Tim Loughton told the Mail: 'The courts are rarely the best place for resolving private disputes about the care of children."
http://www.dailymail.co.uk/news/article-...homes.html
Währenddessen kann sich Deutschland auch im dritten Jahr nach dem EGMR-Urteil zu nichtehelichen Vätern noch nicht entscheiden, ob die kleine oder ganz kleine Antragslösung für die gemeinsame Sorge eingeführt wird.
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Rechtsanwalt Familienrecht Dresden |
Geschrieben von: SweetBee - 03-02-2012, 12:11 - Forum: Konkrete Fälle
- Keine Antworten
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Hallo,
Kann uns jemand einen guten Anwalt in Dresden empfehlen (der Väter gut vertritt und evt. auch auf VKH Basis arbeitet) für Unterhalts- und Umgangsverfahren und auch Sorgerecht??
Oder eine Website wo evt. solche Informationen zu finden sind.
Danke!
SweetBee
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Hartz 4.... |
Geschrieben von: n3xt - 02-02-2012, 22:22 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
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Hallo Männers,
ich werde in Zukunft viele Fragen haben für meine Situation.
Ich habe viel *schleifen* lassen weil mir die ganze Unterhaltskacke auf die Nerven geht.
Ich bin Deutscher wohne aber fest seit Januar 2011 in der Schweiz. Vorher war ich hier Temporär (Leiharbeiter) und hatte in Deutschland noch einen eigenen Wohnsitz. Seitdem ich fest hier wohne bin ich wieder bei meinen Eltern gemeldet als deutsche Adresse (mein Autokredit läuft noch in Deutschland). Hab in Deutschland noch mein Konto worauf ich jeden Monat den Kredit für das Auto überweise.
Nun zu folgenen dingen:
Meine Ex ist Hartz 4 Empfängerin, macht zurzeit so weit ich weiß ne Ausbildung. Hatte ihre erste abgebrochen und hat (denk ich mal) kein Anspruch mehr auf BAB (Berufs Ausbildungs Beihilfe)
Mir geht das Hartz 4 Amt auf den Sack das sie meine Gehaltsnachweise sehen wollen aber ich hab überhaupt keine Ahnung warum, dafür ist doch eigentlich das Jugendamt zuständig oder?
Apropo Jugendamt, ich hab laut ihren Aussagen einen Unterhaltsrückstand (den sie Vorgeschossen haben) von ca 4500 Euro. Im schreiben lag ein *Vertrag* mit dabei das ich jeden Monat ca 200 Euro zahlen soll um die Schuld zu begleichen, zudem wurde mir ans Herz gelegt 225 Euro Unterhalt jeden Monat ab Januar 2012 zu zahlen.....versteh mich net falsch, ich würde gerne für mein Kind (6,5 Jahre) zahlen aber bei dieser Mutter, die das Geld für andere Dinge lieber ausgibt sicherlich nicht, mein Kind habe ich auch schon seit fast 5 Jahren nicht mehr gesehen.
Diesen Termin zur Zahlung habe ich nicht wahrgenommen, habe mich auch an niemand gewand. Nun will das Jugendamt mir den Schweizer Lohn pfänden, wir läuft das ab? Ich bin kein Schwerverdiener hier, das könnt ihr glauben.
Danke schonmal, n3xt
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Umgangskosten und SGB II |
Geschrieben von: Sixteen Tons - 31-01-2012, 14:01 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (529)
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Hallo Zusammen,
ich lese hier schon geraume Zeit mit und möchte euch nun Fragen,
ob mir jemand für meine aktuelle Problemstellung eine Argumentationshilfe geben möchte.
Ich bin mehrfacher Vater von noch minderjährigen Kindern, die
aus meiner Ehe hervorgegangen sind. Ich habe einen Unterhaltstitel für Kindesunterhalt an der Backe, der mich bei Vollzeiterwerbstätigkeit mit 3,5 K Euro Brutto nur um 10 Euro von der Grenze zur sozialrechtlichen Bedürftigkeit trennt (hab ich von der ARGE schriftlich).
Umgang mit den Kindern ist mit der Ex grundsätzlich soweit kein Streitpunkt. Es geht um das liebe Geld, da gibt es mit ihr kein Einvernehmen. Ist auch nicht diskussionsbedürftig, hab ich schon zigmal durchgekaut.
Die Mutter bezieht selber keine staatlichen Leistungen (und kann von dem Kindesunterhalt anscheinend auch ganz gut mitleben).
Das macht sie aus Stolz, weil sie sie sich nicht vorschreiben lassen möchte, wo sie wohnen soll und Arbeiten geht nicht, weil Kinder noch klein, keine Betreuung und gesundheitlich angeschlagen .
Der Unterhaltstitel, bzw. Anstrengungen zur Beseitigung desselben soll aber im Moment nicht das Thema sein
(Ist 'eh aussichtslos, wie mir zwei Anwälte mitteilten).
Ich habe die Umgangskosten beim zust. Jobcenter geltend gemacht, weil ich diese nicht mehr durch freiwillige Zuwendungen dritter oder Verschleppung sonstiger Zahlungsverpflichtungen finanzieren konnte.
Der Antrag ist abgelehnt worden. Begründet wurde das damit,
das die Kinder als Teil der Bedarfsgemeinschaft deswegen kein anteiliges Sozialgeld bekommen, weil sie KINDESUNTERHALT von mir erhalten. Der wirkt auf das Sozialgeld anspruchsmindernd. Durch den Unterhalt der Bedarf der Kinder gedeckt. Ich solle mich hier an die Mutter wenden (wörtlich: friedlich und einvernehmlich )
Dann kommt der übliche Textbaustein, daß das SGB II nicht für die
Gelderverteilung bei Trennungsfamilien zuständig ist.
Den Titel bediene ich übrigens voll, es gibt keine Unterhaltsrückstände.
Durch die Hintertür kommt im Ablehnungsbescheid der Wink mit dem Zaunpfahl, ich möchte den Titel beseitigen (friedlich und einvernehmlich )
Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein und mit Fristsetzung Mitte Januar habe ich letzen Monat rausgejagt.
Ich möchte nun das Jobcenter per Einstweiliger Anordnung durch das Sozialgericht dazu bringen, mir rückwirkend seit Antragstellung die Kosten zu erstatten. Ich kann nicht darauf warten, bis die das ausgesessen haben.
Das Formularpaket für PKH etc., habe ich schon alles vorliegen.
Vor allem geht es mir darum, die Feststellung zu entkräften, die Kinder hätten keinen Anspruch wegen der Unterhaltszahlungen.
Also es geht konret um die Aufrechnung des Sozialgeldes gegen
den Unterhalt, was ja anscheinend zulässig ist.
Ich habe hierzu folgende Überlegungen angestellt:
1.) Die Feststellung, der Bedarf sei gedeckt, halte ich für unzutreffend. Der Bedarf nach SGBII ergibt sich aus dem Regelsatz, etwaigen Mehrbedarfen und dem Pro-Kopf Anteil Wohn- und Heizkosten (Bei Muttern). Diese Zahlen hat die Arge gar nicht und bekommt die auch nicht, weil Mutter (und die Kinder) nicht harzen.
Außerdem: Mutter und Kinder wirtschaften gemeinsam. Was die Kinder nicht verbraten, wird Mutters neuer Pullover beim Kleidungseinkauf.
2.) Die Mutter kann mir nichts vom Unterhalt abgeben, weil Sie
das nicht muss (BGH 2006, Umgang zahlt Vati ganz alleine), wenn
sie nicht möchte.
3.) Die Mutter hat auch wiederkehrende Kosten für Unterkunft, Wärme und Hygiene für sich und die Kinder, das Geld zur Kostendeckung kann sie nicht zurückbehalten und an mich durchreichen. Das wäre dann eine Doppelbelastung für den Haushalt.
Hat jemand noch eine Empfehlung für meinen Antrag an das Sozialgericht? Vielen Dank vorab.
Sixteen Tons
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