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  Antwaltszwang in Unterhaltssachen
Geschrieben von: Zahlemann - 14-09-2011, 14:56 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (37)

Hallo alle miteinander,

erst einmal möchte ich vorstellen und mich bei allen hier für die teils sehr lustigen und andererseits sehr hilfreichen Themen bedanken, die mir schon oft geholfen haben. Ich bin Vater einer Tochter die nun mittlerweile fast 13 Jahre alt ist. Kontakt haben wir leider erst seit ein paar Monaten wieder, was der KM scheinbar überhaupt nicht passt. Ich bin zwar kein Jurist, habe aber im laufe der Jahre viel gelernt und bin beruflich im rechtlichen Bereich tätig.

Ich prügel mich seit geraumer Zeit mit meiner Exe wieder einmal um mehr Unterhalt für meine Tochter herum. Ich würde sicherlich mehr zahlen, nur woher nehmen wenn nicht stehlen? Die komplette Geschichte gebe ich demnächst einmal in "meine Geschichte" zum besten.

Ich habe hier schon oft gelesen, dass in Unterhaltssachen gem. §§ 111 Nr. 8 und 114 Abs. 1 FamFG Anwaltszwang vor den Familiengerichten besteht. Es gibt in dieser bunten Republik aber auch Richter, welche die aktuelle Gesetzgebung nicht kennen oder diese schlicht ignorieren. Das AG Eisenhüttenstadt scheint da eigene Gesetze zu haben. Bisher brauchte ich vor diesem Gericht keinen Anwalt. Selbst bei der jetzt anstehenden Beschwerde nicht.

Ausgehend davon, dass Richterlein dieser eh nicht abhelfen wird, gehe ich davon aus, dass das OLG BBG im den Mist mit dem Hinweis auf den Verfahrensfehler wieder auf den Tisch knallen wird.

Ich habe den anonymisierten Beschluss hier mal beigefügt. Ich habe zwar schon eine Strategie für die Beschwerde aber vielleicht hat einer von Euch noch ein paar hilfreiche Hinweise.

Sollten noch Angaben fehlen, einfach fragen.

Für Fehler hier im Forum möchte ich mich schon einmal entschuldigen, aber ich bin neu hier ;-))

Gruß Zahlemann

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  Die Tochter meines Mannes fleht uns immer öfter unter Tränen an...
Geschrieben von: hilflos - 12-09-2011, 16:07 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

...dass sie bei uns leben möchte.
Es hat immer vernünftig zwischen uns allen funktioniert, Absprachen wurden eingehalten,
Ferien wurden gerecht aufgeteilt, alles hat super geklappt...
Doch plötzlich fing die Tochter meines Mannes immer öfter damit an uns zu fragen,
wie alt sie sein muss, bis sie entscheiden darf, bei wem sie leben möchte, immer öfter erzählt sie,
dass sie von zu hause weg möchte und bei uns leben will.
Wir wollten keinen Streit mit der Kindesmutter heraufbeschwören und erklärten der kleinen,
dass ein Leben bei uns nicht vergleichbar mit den Wochenenden oder Ferien sei und ihr bewusst sein soll,
dass sie bei uns genauso zur Schule gehen, lernen und rechtzeitig zu Bett gehen muss,
wie es jetzt auch bei ihrer Mama ist, dass es bei uns auch Regeln gibt.
Als sie uns dann fragte, ob wir sie denn nicht bei uns haben wollen waren wir sehr erschrocken,
denn das wollen wir absolut, doch wir hatten Angst die Kleine mit solch einer Äußerung zu beeinflussen.
Inzwischen sind schon fast zwei Jahre verstrichen und die Tochter meines Mannes wird bald neun Jahre alt.
Noch immer und in letzter Zeit immer häufiger fragt sie uns unter Tränen, wann wir sie endlich zu uns holen können.
Uns beiden blutet das Herz sie so zu sehen, doch uns sind die Hände gebunden,
wir haben Angst alles noch schlimmer zu machen und den Schritt zu wagen, das Kind zu uns zu holen...

Was ist, wenn wir kein Recht bekommen?
Wird die Meinung des Kindes überhaupt angehört beziehungsweise hat diese überhaupt eine Bedeutung für das Gericht.
Wir haben versucht eine gütliche Einigung mit der Mutter zu finden, doch seit dem wir dieses Thema ansprachen,
darf die Tochter meines Mannes nur noch alle 14 Tage zu uns auch in den Ferien nur alle 14 Tage am Wochenende,
da die Mutter wütend ist, dass wir mit ihr überhaubt über solche Dinge reden.
Wir finden leider keinen Weg wie erwachsene Menschen eine gemeinsame Lösung zu finden,
da die Mutter abblockt. Ein weiterer Versuch, dass mein Mann und die Mutter seiner Tochter allein einen Termin gemeinsam mit dem Jugendamt,
welches als Schlichter und Vermittler zwischen beiden funktionieren sollte, schlug leider ebenfalls fehl,
da die Mutter ja nicht verpflichtet ist diesen Termin wahrzunehmen.

Hat jemand einen Rat, wie wir uns verhalten können?
Einerseits würden wir so gern alles daran setzten die Tochter meines Mannes zu uns zu holen,
doch auf der anderen Seite möchten wir unsere Situation nicht noch weiter verschlechtern und die Mutter verärgern,
aber die Kleine immer wieder jämmerlich weinend nach hause bringen zu müssen und das Gefühl zu haben sie im Stich zu lassen, zerreißt unsere Herzen!

Vor zwei Wochen war sie das letzte Mal bei uns und erzählte, dass ihre Mama zu ihr sagte,
wenn sie bei uns leben möchte, würde ihre Mama sie nicht mehr lieben...
Und sie müsse jetzt immer bei der Frage, wo sie lieber leben möchte, antworten, dass sie bei ihrer Mama bleiben will,
sonst bekommt sie eine Strafe, wie Hausarest oder Fernsehverbot oder ähnliches...

Was kann man in solch einer Situation nur machen, ohne das Kind noch mehr zu belasten?

Wenn jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht hat oder eine ähnliche Situation kennt,
die erfolgreich für das Kind eine Lösung fand,
sind wir unglaublich dankbar, wenn ihr uns etwas dazu schreibt!

Danke!!!

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  Antrag auf Urlaub
Geschrieben von: bio - 11-09-2011, 11:03 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (39)

Hallo Zusammen
Ich möchte nächste Woche bei Gericht einen Antrag für eine Woche Urlaub zusammen mit meiner Tochter stellen.

Zur Info. .Meine Tochter wird nächste Woche 2 Jahre alt; gemeinsame Sorge. Trennung von der Mutter mit Vergleich im August 2010. 5 Monate getrenntleben in gemeinsamer Wohnung. Seit 02.2011 eigene Wohnung. Umgang derzeit: Dienstag und Donnerstag jeweils von 14:30 bis 17:30 und Sa oder So ganztägig mit Übernachtung.

Ich habe bereits 2 Mal Urlaub auf privater bzw. auf anwaltlicher Ebene begehrt. VHB war immer eine Woche Urlaub. Alle abgelehnt. Diesmal habe ich zunächst wieder per Email angefragt. Da erwartungsgemäß keine Reaktion der Mutter kam, möchte ich Montag einen Antrag bei Gericht stellen. Bisher hat die Mutter alle mehrtägigen Übernachtungen abgelehnt - auch 2 tägige Wochenendübernachtungen z.B. bei den Großeltern. Begründung: Es sei unserer Tochter nicht zuzumuten, da sie nach Umgängen bei mir immer Schlafprobleme habe. (Aufwachen, allgm Unruhe, tlw. Schreien). Dazu kann ich sagen, dass ich selbst keine Schwierigkeiten mit meiner Tochte hinsichtlich Schlafen habe. Da ich seit ihrer Geburt gleich viel mitbetreut habe, hat meine Tochter auch eine sehr enge Bindung zu mir. Sie schlaft z.B. auch völlig ruhig in ihr ungewohnter Umgebung. Also ist die Begründung nur vorgeschoben.

Meine Frage(n) dazu.
1. Kann ich den Antrag alleine stellen?
2. Wäre es besser einen Anwalt hinzuzuziehen?
3. Gibt es Vordrucke für solche Anträge?
4. Welche Hinweise sollte ich bei der Antragsbegründung beachten?

Für eure Meinungen bin ich dankbar. Smile

Bio

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  Vollstreckungsankündigung wegen Unterhaltsvorschussleistungen
Geschrieben von: Ibykus - 09-09-2011, 16:47 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (14)

Das werden tagtäglich viele von Euch ähnlich erleben.

Vielleicht kann es der Eine oder Andere in seiner Argumentation mit einbauen. Wenn man uns Vätern schon die Möglichkeit gibt, die üblen Machenschaften deutscher JÄer zu kommentieren, sollten wir das gerne aufnehmen ...

HIER ein Beispiel

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  let's get ready to rumble! brief von der ex zwecks restforderung
Geschrieben von: camparso - 07-09-2011, 16:11 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

so, leute nun ists so weit, hab heute brief von der exe bekommen. es geht um restforderung unterhalt, war klar dass sie sich nicht so einfach damit abfindet kein geld mehr zu bekommen:

sie behauptet ich habe seit august nix mehr gezahlt. stimmt so nicht war auch grad bei der bank und hab mir die bestätigung geholt, dass sie im august noch kohle bekommen hat. nun möchte ich ihr natürlich antworten. kurz die fakten in ihrem brief:

zu wenig überwiesener unterhalt für xxx
(nach tabelle bla bla)

januar - einschl. august 469 €
(nettoverdienst - 1901 - 2300)

_____________________________________
abzgl. 1/2 kindergeld 92 €
ergibt mntl. unterhalt 377€


mtl. bezahlt 350€
fehlbetrag mtl. 27€

27 x 8 = 216 €
kindestunterhalt von 1.09. bis 13.09.11 (ab 14.9 wird er 18 GOTT ICH DANKE DIR!!!!)
163€

restzahlungsanspruch: 379,37€


sie möchte mich zudem drauf hinweisen, dass sie den kinderfreibetrag ab 01.10.2011 auf 1 kind änder lässt und ich möchte doch bitte den 0,5 freibetrag streichen lassen bei mir (erkundige mich morgen einfach mal beim finanzamt - schadet nix...)

wenn xxx nächtses jahr seine ausbildung beginnt behält sie sich vor meinen nebenverdienst in den unterhalt einrechnen zu lassen (kann sie machen hab seit 3 jahren nix mehr verdient, freiberufliche tätigkeit - finanzseitig versteuerung etc. alles sauber) also nebenverdienst interessiert mich net.... ich werde mir vorbehalten ihr mietfreies wohnen in ihrer eigentumswohung in bester lage als wohnvorteil einrechnen zu lassen... des is eh klar... :-)

so, also es scheint als hätte sie es zumindest schonmal gcheckt dass sie ab jetzt keinen unterhalt mehr bekommt... da sie nicht von laufenden forderungen spricht - drohen liebt sie ja, nebenverdienst bla bla bla...!!! da er das soziale jahr macht brauche ich noch unterlagen ob er noch kindergeld bekommt - diese info muss ich noch einfordern deshalb muss ich zwangsläufig zurückschreiben.

deshalb würde mich interesieren was eure tips für einen brief sind den ich absetzen kann.... also ich bin grundsätzlich für alles offen für krieg oder frieden mir egal :-) rumbeln macht auch spass - denn sie kann mir ja nix mehr.... ich kann sie ärgern und einfach mal nur 100 euro zahlen.. oder so?! oder nur die hälfte .... oder jeden tag ein bissal was...

muss hinzufügen dass sie vor zwei jahren eine gehaltsabrechnung von mir bekommen hatte und sich nichts geändert hatte am unterhalt... (mailverkehr noch vorhanden) vermutlich weil der unterhalt dieses jahr gestiegen ist??? keine ahnung worauf sich diese nachforderung stützt...

vermute dass sie sich erkundigt hat und sich daraus die restforderung ergibt... auf ärgern hätte ich schon bock... soll ich auch schreiben dass sie besser ihre wohnung verkaufen soll und das geld verprassen wenn sie sich den wohnvorteil nicht anrechnen lassen will und dadurch dann mehr verdient als ich?

was nächstes jahr ist interessiert mich heute sowieso net - ich spar mir jetzt erstmal 350 euronen min. ein jahr lang... und ganz ohne ausbildungsvergütung wird er keine ausbildung machen schätz ich mal ganz schwer...

DANKE EUCH

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  alles gegen die Wand fahren
Geschrieben von: Desillusionierter - 07-09-2011, 15:25 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (31)

Hallo zusammen,

erst einmal: ein Top-Forum und eine Top-Seite hier!

Ich persönlich bin an einem Punkt angelangt wo ich mir sage: So geht es nicht weiter. Ich werde die Brocken hinwerfen. Ich habe mit dem System fertig.

Meine Situation:
- erfolgreich entsorgter Ex-Vater
- kein Kontakt mehr zu Kindern
- bin "Zahlemann" auf unabsehbare Zeit (es bestehen Titel)
- ich sehe schon seit langem keinerlei Perspektive mehr
- Ich halte den Druck und die ständigen Angriffe nicht mehr aus, ich merke deutlich psychische und körperliche Krankheiten
- mein Job macht mir keinen Spaß mehr und meine Vorgesetzten und ich merken eine deutliche Leistungsminderung
- "gute" Freunde und ein Teil meiner Familie haben sich von mir abgewendet
- mein Geldvermögen beträgt ca. 80.000 Euro

Ich sehe 2 Optionen für mich als einzige Möglichkeiten einigermaßen in Würde zu überleben:

Option 1: Chronisch krank zu werden und mich längere Zeit stationär behandeln zu lassen. Ziel: Berufsunfähigkeit. In der Zwischenzeit mein Geldvermögen in Bargeld und Edelmetalle umwandeln und pfändungssicher verwahren. Mittelfristige Folge wäre Jobverlust, Hartz4, Pfändungen, Privatinsolvenz. Im Endstadium dann als Harzer und dem Geldvermögen so gut wie möglich leben.

Option 2: Job selbst kündigen, Geldvermögen abheben, in Deutschland abmelden und mit dem Geld eine lange Weltreise machen. Dann entweder im Ausland sesshaft werden oder wenn Geld alle ist, zurück nach Deutschland. (Hartz4, Pfändungen, Privatinsolvenz).

Was würdet ihr mir raten?

Klingt alles hart und scheint so als ob ich das Sozialsystem in Deutschland ausnutzen will. Glaubt mir, ich hätte nie gedacht auf so eine Idee zu kommen, jetzt sehe ich es als einzige Möglichkeit. Ich war jahrzentelang stolz auf unser Land, habe Steuern bezahlt und Ehrenämter ausgeübt. Jetzt wende ich mich angewiedert ab.

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  Wie würdet ihr vorgehen?
Geschrieben von: Windsack - 05-09-2011, 19:06 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (33)

Liebe Gemeinde.

Bisher hatte ich viel gelesen und dachte, ich wäre auf alles vorbereitet. Aber nach dem Studium dieser Seiten bin ich komplett desillusioniert. Mein Plan wird offensichtlich in die Hosen gehen.

Zur Ausgangssituation:
Nachdem ich dem Werben meiner jetzigen Frau lange widerstanden hatte, habe ich irgendwann einer Heirat doch zugestimmt (sie hat gefragt). Meiner Abneigung zu Hochzeiten, stand der Kinderwunsch im Wege. Und da ich mit einer Behinderung überhaupt nicht klar kommen würde (Frau ist älter) habe ich letztendlich 'Ja' gesagt. Sie wurde im nächsten Jahr auch schwanger und hat dann ihr wahres Gesicht gezeigt. Ihr Beruf macht es erforderlich, nach Bekanntwerden der Schwangerschaft diesen zu unterbrechen und bis zu 6 Wochen vor der Geburt einen Alternativjob im gleichen Unternehmen anzunehmen, der keine Gefährdung des ungeborenen Lebens darstellt. Diesen wollte sie nach drei Tagen durch Krankschreibungen seitens des Frauenarztes nicht mehr machen, da es zu "anstrengend" sei, jeden Tag ins Büro zu gehen. Der Frauenarzt hat zum Glück nicht mitgespielt. In diesem Moment hatte ich bereits kein gutes Gefühl mehr, mit dieser Frau ein gemeinsames Leben zu verbringen.
Nach der Geburt und dem ersten Jahr daheim, gab es Diskussionen, wann sie wieder arbeiten würde. Da ich Kaffeeklatsch als keine Leistung ansehe, ist sie nach einigen Auseinandersetzungen doch wieder arbeiten gegangen, in Teilzeit.
Jetzt ist unser Nachwuchs drei Jahre alt und geht in den Kindergarten. Ich wollte bis zu diesem Zeitpunkt warten, um nicht ein unnötiges Zuhausebleiben der KM zu provozieren.
Wie bereits gesagt, nach Studium dieser Seiten bin ich jetzt nicht mehr zuversichtlich, dass es gütlich zu Ende gebracht werden kann.

Wie würdet ihr jetzt vorgehen? Was sagt Eure Erfahrung und was würdet ihr jetzt anders machen? Bleibt als einzige Lösung, die nächsten 15Jahre zu ertragen?

Zur Information: sie arbeitet 50% Teilzeit, verdient ca 1500Euro netto und ist ca. 9d weg von daheim. Ich arbeite Vollzeit, verdiene ca. 4000Euro netto und bin ca. 20d weg von daheim. Wir sind beide in StKl IV. Konten sind von Anfang an getrennt, eine Immobilie wurde nicht angeschafft, Schulden sind keine vorhanden, die Ehe dauert jetzt 4 Jahre.

Beste Grüße

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  Beschluss Umgangsrechtssache
Geschrieben von: marecello - 03-09-2011, 15:41 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Ich habe im Mai 2011 in der Umgangsrechtssache eine Umgangsvereinbarung erhalten, in der zwei Fehler enthalten sind.
Ich habe sofort reagiert und habe das Familiengericht aufgefordert mir eine berichtigten Umgangsvereinbarung zuzusenden.

In der Umgangsvereinbarung des Amtsgerichts Frankfurt/ Main vom .. .. 2011 die mir vorliegt, steht folgendes:

„Der Vater ist berechtigt, das Kind jeden zweiten Freitag (in den geraden Kalenderwochen) um 15:30 Uhr im Kindergarten, ab der Einschulung des Kindes im Hort, abzuholen und um 18:00 Uhr bei der Mutter abzugeben.“

Richtigerweise müsste es heißen:

Der Vater ist berechtigt, das Kind jeden zweiten Freitag (in den geraden Kalenderwochen) um 15:30 Uhr im Kindergarten, ab der Einschulung des Kindes im Hort, abzuholen und Sonntag um 18:00 Uhr bei der Mutter abzugeben.

Unrichtig ist auch folgendes:

In der Umgangsrechtssache, an der beteiligt sind

1.) Name unseres Kindes, geboren am 10.06.2006, wohnhaft im Frauenhaus, 60407 Frankfurt

2.) KM, geboren am soundsovielsten, wohnhaft in Straße, in 60596 Frankfurt

Also unser 5 Jahre altes Kind wohnt allein im Frauenhaus, obwohl dem Gericht bekannt ist, dass das ABR die KM hat.

Ich habe das Gericht aufgefordert beide Punkte in einer Umgangsvereinbarung zu ändern.
Dann wäre eine neue Umgangsvereinbarung mit den beiden Änderungen an beide Parteien auszustellen.
Diese Fehler hat das Amtsgericht anerkannt und heute einen Berichtungsbeschluss zugesandt.

In dem Begleitschreiben des Amtsgerichts zu dem abgeänderten Beschluss wird aufgeführt, dass der Berichtigungsbeschluss mit der Originalentscheidung verbunden werden muss. Bitte senden sie daher sowohl den Berichtigungsbeschluss als auch die Originalentscheidung hierher zurück. Sie erhalten beide Ausfertigungen unverzüglich zurück, nachdem sie miteinander verbunden wurden.

Warum wird die fehlerhafte Originalentscheidung nicht zurückgenommen und vernichtet und eine neue, berichtigte Originalentscheidung beiden Parteien ausgehändigt.

Das ist mir einfach zu blöd.
Ich möchte eine Originalentscheidung mit der inhaltlichen Berichtigung und nicht irgend etwas verbundenes.
Welche Möglichkeiten kann ich anführen für eine saubere Umgangsvereinbarung.






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  Unterhalt - JA droht mit Klage
Geschrieben von: Calimero - 01-09-2011, 17:15 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (25)

Hallo,

ich bin ganz neu hier und froh, dass ich diese Seite gefunden habe.
Kurz zu meiner Geschichte. Ich bin Freiberufler, zur Zeit leider nicht sehr erfolgreich. Dazu kommt , dass ich einiges in Arbeitsgerät investieren musste. Mein Einkommen liegt so im dritten Jahr schon unter dem Selbstbehalt.
Das JA hat im Rahmen seiner Beistandsschaft Belege über die Einkommenssituation angefordert, welche ich auch hin geschickt habe.
Dann kam ein Schreiben, dass die Berechnungen ergeben haben, dass ich
zum Mindestunterhalt verpflichtet bin und ich diesen Unterhalt urkundlich anerkennen soll.
Daraufhin schrieb ich wieder hin und wollte Auskunft über die Berechnung haben bzw. wissen ob Sie denn einen Selbsbehalt berücksichtigt hätte.
Jetzt kam folgende Antwort, ich fasse das wichtigste zusammen:

"Sie unterliegen der gesteigerten Erwerbsobliegenheit. Das bedeutet, dass Sie sich ernsthaft und intensiv - auch bundesweit - um eine oder mehrere Erwerbstätigkeiten zu bemühen haben..... Zumutbar sind grundsätzlich alle Erwerbstätigkeiten,, die von Ihnen ausgeübt werden können.... Nach ständiger - auch höchstrichterlicher - Rechtssprechung können Sie sich nicht darauf zurückziehen, dass das das Einkommen aus Ihrer Selbständigkeit nicht ausreicht, um zumindest den Mindestunterhalt zu leisten. Da die Entwicklung Ihrer Einkünfte der vergangenen Jahre keine positive Entwicklung erkennen lässt, kann von Ihnen verlangt werden, dass Sie zur Erfüllung .... zusätzliche Tätigkeiten aufnehmen oder ... eine abhängige Beschäftigung suchen...

Insofern kann Ihnen ei fiktives Einkommen in der Höhe zugerechnet werden, dass Sie zumindest zur Leistung des Mindestunterhalts in der Lage sind.

Wir halten daher die Unterhaltsforderung in vollem Umfang aufrecht und bitten um urkundliche Anerkennung.....

Sollten Sie die o. g. Frist zur Beurkundung nicht einhalten, behalten wir uns vorm die Unterhaltsforderung ohne weiter Ankündigung auf Ihre Kosten festsetzen zu lassen."

So, jetzt bin ich ganz schön in der Bredouille.
Wie soll ich mich verhalten? Ich würde einen Unterhalt von ca. 80,00 EUR aufbringen können und diesen auch titulieren.

Kann das JA ohne das explizite Einverständnis der Mutter klagen bzw. kann sich die Mutter gegen eine Klage aussprechen?

Vielen Dank!!!



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  KU/TU/BU
Geschrieben von: Tee-Rak - 30-08-2011, 15:12 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Eine Frage als Unterhaltspflichtiger im NON-EU-Ausland lebend, wird bei der Bemessung des Unterhaltes das wirtschaftliche Niveau des ausländischen Staates mitberücksichtigt? Was, wenn es deutlich niedriger liegt als in Deutschland. Wie wird die Hoehe des Unterhalts berechnet? Wie schauts mit Ruecklagen, Darlehnsrueckzahlungen, privaten Zusatzversicherungen, Altersvorsorge etc. pp aus die zur Sicherung meines Lebensstandarts dienen? Im Netz findet man allerhand, jedoch geht man IMMER von aus, ein Elternteil, mit Kind im Ausland lebt.

Gruesse aus Lilliput


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