Hallo, Gast |
Du musst dich registrieren bevor du auf unserer Seite Beiträge schreiben kannst.
|
Foren-Statistiken |
» Mitglieder: 1.746
» Neuestes Mitglied: D.S.1990
» Foren-Themen: 8.225
» Foren-Beiträge: 151.728
Komplettstatistiken
|
Aktive Themen |
FR: "Entwickeln sich bess...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: p__
Vor 11 Minuten
» Antworten: 0
» Ansichten: 3
|
Wie an das Schulzeugnis k...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: zwangszahler
Vor 4 Stunden
» Antworten: 25
» Ansichten: 1.496
|
Diskussion zu: das Leben...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: sunzi
Gestern, 22:44
» Antworten: 50
» Ansichten: 40.068
|
Unterhalt Frau mit kind g...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Nappo
20-09-2025, 22:07
» Antworten: 29
» Ansichten: 1.452
|
JA will Auskunft. Bräucht...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Alimen T
18-09-2025, 15:29
» Antworten: 13
» Ansichten: 815
|
Unterhalt Verzug
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Alimen T
17-09-2025, 22:57
» Antworten: 8
» Ansichten: 506
|
Steakhouse-Erbin lässt Ki...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: Nappo
16-09-2025, 17:50
» Antworten: 58
» Ansichten: 6.343
|
Wie stehen die Chancen?
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Nintendo
15-09-2025, 17:07
» Antworten: 16
» Ansichten: 2.433
|
Auf Teilzeit runter gehen
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
15-09-2025, 11:32
» Antworten: 1
» Ansichten: 234
|
Erziehungsbeistandschaft
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: tomtom
14-09-2025, 19:04
» Antworten: 46
» Ansichten: 15.092
|
|
|
Unterhalt volljähriges Kind |
Geschrieben von: camparso - 09-03-2012, 16:33 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (43)
|
 |
ich versuche ganz kurz zusammenzufassen: sohn seit sept 18. - schule 2011 beendet. seit november macht er praktikum. seitdem briefwechsel mit jugendamt. titel besteht keiner.
heute die dreistheit des jugendamtes im biefkasten:
wir haben erfahren dass sie ihren zahlungspflichten noch nicht nachgekommen sind. ueberweisen sie bis 19.3. sonst muessen weitere schritte gegen sie in die wege geleitet werden.
har har har - welche schritte koennen die denn bitte in die wege leiten??
ich warte auf die zahlungsaufforderung von meinem sohn. das JA darf mir nicht wirklich einne frist setzten da keine beistandschaft sondern nur beratend -oder sehe ich da was falsch?
habe vor zwei briefe abzusetzen:
ans JA - sehr geehrete frau...
da sie seid volljaehrigkeit meinen sohn ausschliesslich beraten duerfen und jedwede forerung mein sohn gegenueber mir nun selbst geldtend machen muss bitte ich sie kuenftige anschreiben an mich zu unterlassen. beraten duerfen sie meinen sohn gerne weiterhin.
mfg
2. brief an meinen sohn:
hallo....
bitte komm bis xxx deiner auskunftspflicht nach, da ich sonst weder deinen unterhaltsanspruch pruefen lassen kann, noch dessen hoehe.
mfg
was meint ihr?
hab noch ne konkrete frage - sollte mein sohn kuenftig nen anwalt auf mich hetzen kann dieser anwalt mir dann seine kosten aufdruecken??? waere wichtig zu wissen...
noch ne frage: wie läuft das mit einer dienstaufsichtsbeschwerde gegenüber JA mitarbeiterin wegen der Drohung im schreiben? und auch vergangenen drohungen?
|
|
|
Gemeinsames Sorgerecht und Schulanmeldung |
Geschrieben von: wackelpudding - 08-03-2012, 15:06 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (20)
|
 |
KM und KV waren sich eigentlich zu jeder Zeit einig, dass die gemeinsame Tochter an einer bestimmten konfessionellen Schule eingeschult werden sollte. Nach der Trennung hatte die KM die Tochter auch vereinbarungsgemäß an dieser Schule angemeldet, die Tochter kam auf die Warteliste, weil mehr Anmeldungen vorlagen, als die Schule Plätze hatte.
Vor 14 Tagen erfuhr der KV beim Umgang von seiner Tochter, dass sie in die Schule kommen würde, an der sie gerade beim Spaziergang vorbeikamen - leider nicht die vereinbarte. Auf mehrfache Rückfragen reagierte die KM überhaupt nicht.
Vor kurzem erhielt nun der KV von der Schule die Mitteilung, dass ein Platz frei geworden sei. Beim Rückruf, um seine Zustimmung zu erklären, erfuhr er dann, dass die KM am gleichen Tage den Platz abgelehnt hatte. Versuche, mit der KM Kontakt aufzunehmen, wurden von dieser nicht beantwortet.
Der KV hat jetzt beantragt, dass das Familiengericht im Wege der eA ohne mündliche Verhandlung -da die Schule den Platz für seine Tochter nur kurze Zeit reservieren könne- beschließen möge, dass das Kind an der vereinbarten Schule anzumelden ist. Gründe sind Elternvereinbarung, Religionszugehörigkeit und die Tatsache, dass der ältere Halbbruder ebenfalls die Schule besucht und seine jüngere Schwester z. B. auf dem Schulweg begleiten könne, wenn die KM gehindert ist. Da für die Schule Schulgeld gefordert wird, hat er erklärt, seinen Anteil leisten zu wollen.
Fragen:
-Kann man(n) mehr tun?
-Gibt´s weitere argumentative Ansätze?
-Traut sich wer eine Erfolgsprognose zu?
|
|
|
Verzögerung Umgangsrechtsverfahren |
Geschrieben von: mischka - 07-03-2012, 16:00 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
|
 |
Hallo zusammen,
nun hab ich auch mal ein Problem:
Ich habe (nachdem der Vergleich mit der KM gescheitert ist) Mitte
Dezember beantragt, das Hauptsacheverfahren im Umgangsrechtsstreit
zu eröffnen. Nach dem Verfahrensbeschleunigungsgesetz soll es ja nach
4 Wochen zu einer ersten mündlichen Anhörung kommen, dennoch
wurde der erste Termin erst für Mitte Februar anberaumt. Sind zwar
schon 7 statt 4 Wochen, aber damit hätte ich leben können.
Jedoch hat die gegnerische Anwältin an diesem Tag Urlaub gehabt und
um Verlegung gebeten -> Verlegung des Termins auf Anfang März.
Zwei Tage vor dem Termin kam der Anruf vom Gericht, dass der Termin
erneut verlegt werden muss, da die Verfahrenspflegerin im Urlaub ist ->
neuer Termin Mitte März.
Leider hatte da meine Anwältin schon einen anderen Gerichtstermin, so
dass sie um eine Verlegung um eine Stunde nach vorn gebeten hat.
Heute dann der Anruf, dass das Verfahren auf Mitte April (noch über 5
Wochen) verlegt wird.
Das kann doch nicht im Sinne des §155 FamFG sein, oder?
Was würdet ihr vorschlagen jetzt zu unternehmen? Eilantrag?
Ich habe meinen Sohn seit Mitte November nicht mehr gesehen - für
einen knapp 3-Jährigen sind 5 Monate Trennung vom Papa doch absolut
nicht hinnehmbar...
PS: Der Vergleich (der ja noch immer gültig ist) hatte keine
Ordnungsgeldandrohung. Da sich die KM nicht an die vereinbarten
wöchentlichen Umgänge hielt, habe ich zusammen mit dem
Hauptsacheantrag einen Antrag auf Androhung von Ordnungsgeld gestellt.
Dieser Antrag ist bis heute nicht beantwortet worden (wohl wegen der
Terminierung des Hauptsacheverfahrens). Gibts darüber ne Möglichkeit?
Schliesslich braucht der Richter für die Anrohung von Ordnungsgeld nicht
alle Parteien zu laden...
Danke Euch,
mischka
|
|
|
Sie will wohl wieder zurück in Ihre Heimat |
Geschrieben von: Enoir - 07-03-2012, 15:48 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (16)
|
 |
Hallo erst einmal,
ich habe eine Frage an euch und hoffe mir kann einer einen Rat geben.
Meine Verlobte und ich haben uns Samstag nach einem Streit getrennt, besser gesagt sie ist mit unserem 23Monate alten Sohn zu meiner Ex-Frau abgehauen.
Da meine Ex Schweizerin ist denke ich das Sie mit unserem Sohn da hin gehen wird, Sie hatte das auch des öfteren erwähnt bzw gesagt, wenn wir uns jemals trennen sollten werde Sie in die Schweiz oder zu Ihrer Schwester nach Luxemburg ziehen.
Nun habe ich halt Angst meinen Sohn nicht mehr sehen zu können, muss dazu sagen mir liegt wirklich verdammt viel an meinem Kleinen und ich möchte Ihn nicht verlieren müssen.
Danke euch für euere Hilfe.
|
|
|
Unterhaltsberechnung |
Geschrieben von: familienmensch - 07-03-2012, 12:10 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (84)
|
 |
Hallo alle zusammen,
ich bin neu hier im Forum, und ich brauche dringend mal Eure Hilfe. Also, ich bin eine "Zweitfrau", bin mit meinem Mann seit 10 Jahren verheiratet, wir haben zwei gemeinsame Kinder, 4 Jahre und 2 Jahre alt. Mein Mann war vorher noch nicht verheiratet, hat aber aus vorherigen Beziehungen zwei uneheliche Kinder im Alter von 13 und von 17 Jahren.
Für das 17-jährige Kind braucht er z.Zt. keinen Unterhalt zahlen, da sich dieses Kind in Ausbildung befindet und Bafög bezieht, da das JA errechnet hat, dass mein Mann nicht mehr leistungsfähig ist. Für das 13-jährige Kind bezahlt er mtl. 180,00€. Dieser Unterhalt floss in die Berechnung für das ältere Kind mit ein, und auf Grund dessen sagte das JA, dass mein Mann für das große Kind keinen Unterhalt mehr bezahlen bräuchte, da nicht genug Einkommen vorhanden sei. 
Mein Mann verdient zwischen 1.500€ und 1.600€ netto.
Die EXE von meinem Mann und somit KM des 13-jährigen Kindes verlangt jetzt noch mehr Unterhalt. Titel ist bei Geburt des Kindes seinerzeit unterschrieben worden. Wir hatten schon die letzten 2 Jahre Probleme, um überhaupt noch die 180,00€ bezahlen zu können. Haben uns dafür regelmäßig in der Verwandtschaft Geld leihen müssen, haben aus unserem Hausrat schon alles mögliche zu Geld gemacht, (Erbschmuck von seiner Mutter, meinen Schmuck, ein Auto verkauft...) um überhaupt noch die 180,00€ mtl. zahlen zu können. Wir wissen nicht, wie wir nun noch mehr mtl. berappen sollen.
Folgende Sachverhalte liegen noch vor: Das mittlerweile 17-jährige Kind hat bis vor drei Jahren für 3,5 Jahre bei uns gewohnt. Um dieses Kind in unseren Haushalt aufnehmen zu können, (wir wohnen im Hause meiner Eltern zahlen an diese Miete, da auf dem Haus noch ne Hypothek ist), mussten wir unseren Wohnbereich aufstocken und umbauen, da ansonsten kein Platz für das Kind gewesen wäre. Wir haben damals für den Ausbau einen Kredit von 30.000€ aufgenommen, den wir mtl. mit 326,00€ zurück zahlen. Es konnte ja da noch keiner ahnen, dass der Junge nach 3,5 Jahren wieder auszieht. Der Kredit läuft ja logischerweise weiter, obwohl der Junge nicht mehr bei uns wohnt.
Dann haben wir noch einen PKW finanziert, weil mein Mann als Kraftfahrer sehr unregelmäßige AZ hat, mal beginnt er nachts um 1 Uhr, mal morgens um 4 Uhr. Wohnen ländlich, mit öffentlichen VM ist um diese UZ noch nichts zu wollen. Arbeitsstelle ist 11 km entfernt. PKW-Rate beläuft sich auf 150,00€ mtl.
Gestern war dann Verhandlung vor dem AG, da die Exe Klage auf mehr Unterhalt eingereicht hat. Unsere Anwälte schreiben sich jetzt schon seit letztem Herbst hin und her. Unser Anwalt hatte neuen Betrag ermittelt, (wesentlich geringer wie 180,00€)der Gegenseite mitgeteilt, um Rückmeldung gebeten, ob damit einverstanden. Gegenseite hat unserem Anwalt daraufhin garnicht mehr geantwortet, sondern sofort Klage auf höheren Unterhalt bei AG eingereicht. Dass die mit geringerem Unterhalt nicht einverstanden ist, war uns auch klar. Aber ist es üblich, dem Anwalt dann nicht mehr zu antworten, die Korrespondenz einzustellen, und sofort Klage beim AG einzureichen? Ist doch auch nicht förderlich für ein vernünftiges Miteinander.
Gestern dann wie gesagt der Termin beim AG und da dann der Super-Gau. Richterlein will NULL Schulden anerkennen. Der Kredit für den Wohnraumausbau für das älteste Kind erkennt er nicht an, weil es ginge ja jetzt nicht um dieses Kind, sondern um das 13-jährige Kind. Das JA erkennt den Kredit an, weil wir diesen seinerzeit ja NUR aufgenommen haben, um Wohnraum für das Kind zu schaffen. Dies ist auch mit ein Grund, warum mein Mann vom JA für nicht leistungsfähig erklärt wurde, da wir ja weiterhin diesen Kredit abbezahlen. Richter interessiert dies nicht.
PKW-Finanzierung erkennt er auch nicht an, mein Mann könne ja zu Fuß auf die Arbeit gehen, oder mit dem Fahrrad fahren. Angesichts der AZ und der Entfernung auch nicht gerade sehr realistisch, oder? (Davon mal ganz abgesehen, dass der nächste Kinderarzt 27 km von uns entfernt ist, dahin keine Busverbindung besteht, wir 9 km bis zur nächsten Einkaufsmöglichkeit fahren müssen, 14-tägige Umgangskontakte mit dem 13-jährigen bestehen eigentlich, KM mit Kind aber ca. 20 km entfernt wohnen, sich weigert, den Jungen auch mal zu fahren, wie soll z.B. der Umgang mit Fahrrad funktionieren?)
Richterlein kam somit auf eine neue Unterhaltssumme von 260,00€. Wir wissen nicht, wie wir das finanzieren sollen. Die Begründungen des Richters waren unserer Ansicht nach auch nicht von dieser Welt.
Also Hausausbaukredit wird nicht anerkannt, weil es nicht für den Jungen war, um den es jetzt geht, PKW wird seiner Meinung nach auch nicht benötigt, um zur Arbeit zu gelangen, und wenn mein Mann der Meinung sei, er könne, den Unterhalt nicht bezahlen, müsse er halt Privatinsolvenz anmelden. Dann bräuchte er seine Schulden nicht mehr bezahlen, und hätte somit genug Geld für den Unterhalt zur Verfügung. Er solle sich mal überlegen, dass das 13-jährige Kind auch Ansprüche hätte, wie z.B. Markenklamotten und Urlaub, und dafür wäre ein höherer Unterhalt eben notwendig! Sorry, wir wissen, das 180,00€ nicht viel ist, aber da hört es doch auf. Mein Mann darf keinen PKW besitzen, und soll in die Privatinsolvenz, um dem Kind Markenkleidung und Urlaube zu finanzieren?
Wir können unseren Kindern auch keine neue Markenkleidung kaufen, bzw. gibt es die sehr günstig und in sehr gutem Zustand auf Second-Hand-Basaren, wir können auch nicht in Urlaub fahren....
Als mein Mann dem Richter sagte, dass wir unseren Kindern auch nicht alle Wünsche erfüllen können, weil das wohl für fast niemanden machbar ist, zeigte der Richter ebenfalls Desinteresse. Es würde ja jetzt auch nicht um unsere gemeinsamen Kinder gehen, und es interessiert ihn nicht, ob wir noch Genug Geld für unsere Kinder zur Verfügung haben, die Klage wäre für das 13-jährige Kind eingereicht worden. Und es ginge darum, die Ansprüche, die ein Kind in diesem Alter nun mal stellt, zu befriedigen... Ich dachte immer, die Kinder sind alle gleichrangig. 
Weiterhin schlug Richterlein vor, ich könne ja wieder VZ arbeiten gehen, trotz unserer Kleinkinder! Wie wir das hinbekämen, wäre unser Problem. Er hätte halt keine neue Familie gründen dürfen. 
Ich muss dazu auch sagen, dass ich bei beiden Kindern nie die volle Elternzeit von 3 Jahren ausgeschöpft habe, bei unserem ersten Kind bin ich nach einem Jahr wieder arbeiten gegangen, und bei unserem zweiten Kind bereits nach neun Monaten wieder, um unsere finanzielle Situation erträglicher zu machen. Ich bin wöchentlich zwischen 25-30 Stunden arbeiten gegangen. Leider ist uns letztes Jahr die Kinderbetreuung aus gesundheitlichen Gründen weg gebrochen, ich bekam dadurch immer mehr Probleme auf der Arbeit und erhielt im Sommer schlussendlich die Kündigung. Seitdem bin ich zu Hause und auf der Suche nach einer neuen TZ-Stelle. Kinderbetreuung ist für 20 Stunden wtl. sichergestellt, aber mehr geht nicht!
Die EXE hat vor Jahren bereits eine neue Familie gegründet und hat bei allen Kindern die vollen drei Jahre Elternzeit ausgeschöpft. Nur mal so am Rande.
Ich will ja auch wieder arbeiten gehen, und wenn ich eine Stelle habe, sieht es finanziell auch hoffentlich wieder besser aus, aber im Moment steht uns jetzt schon das Wasser bis zum Hals.
Könnt Ihr uns sagen, ob der Richter wirklich die ganzen Kredite nicht anerkennen braucht, weil mein Mann Mangelfall ist? Dürfen die von mir evtl. ein fiktives Einkommen aus einer VZ-Beschäftigung anrechnen, obwohl wir noch zwei so kleine Kinder haben? Können die uns in die Privatinsolvenz drängen?
Nächste Woche will der Richter sich wohl nochmal nur mit den Anwälten treffen und beraten, die sollen ihm dann sagen, ob die Parteien mit der neuen Unterhaltshöhe einverstanden sind. KM hat natürlich gestern schon freudigstrahlend bejaht. Mein Mann hat abgelehnt. Nächste Woche dann Beratung nur Richter und RA. Auch komisch, oder ist das normal? Also mein Mann ist damit nicht einverstanden, und hat dies seinem Anwalt auch unmissverständlich so gesagt, da wir nicht wissen, wie wir das machen sollen. RA hätte natürlich schon gerne, dass wir damit einverstanden sind, damit er die Akte endlich schließen kann. Hat er uns gestern unmissverständlich zu verstehen gegeben. Kann ja nur über PKH abrechnen, und dann so ein Aufwand...
Unser erster Gedanke nach gestern:
1. Anwalt wechseln! - Was meint Ihr? Sinnvoll? Weingistens für ein Beratungsgespräch?
2. Auf keinen Fall sind wir mit 260,00€ Unterhalt einverstanden. In Berufung gehen.
Wie geht es dann weiter? Wäre im Berufungsverfahren nochmal das gleiche AG, und somit der gleiche Richter zuständig, oder ginge es dann zum LG?
Könnt Ihr uns sonst noch Tipps geben, bzgl. der Anrechenbarkeit der Schulden, der Äußerungen des Richters zum Thema Markenkleidung und Urlaubsansprüche, etc.?
Wie verhalten wir uns jetzt am besten? Wie können wir dagegen vorgehen?
Haben leider überhaupt keinen Plan...
Würden uns sehr über schnelle Antworten freuen! Vielen Dank im Voraus für Eure Mühe.
Euer Familienmensch
P.S.: Umgang mit dem Kind ist seitens der KM natürlich seit letztem Herbst eingestellt, weil wir ja nicht genug bezahlen, dann brauchen wir ja auch den Jungen nicht zu sehen... Wenn ich Eure Fälle hier so lese, können wir uns da glaube ich einreihen...
|
|
|
Hoher Unterhaltsrückstand |
Geschrieben von: abrakadabra - 05-03-2012, 20:53 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (18)
|
 |
Hallo,
bei mir haben sich in den letzten Jahren horrende Summen an KU angesammelt, da ich mit meinem Einkommen nicht oder gerade so an den Selbstbehalt komme. Nun ist es wohl so, dass ich damals einen Titel unterschrieben habe und den Rückstand zurückzahlen muss. Habe jetzt einen Herabsetzungsantrag gestellt, den die KM abgelehnt hat.
Was mach ich denn jetzt am Besten, um die Schulden irgendwann einmal loszuwerden? Zahle im Moment einen geringfügigen Betrag ans JA (vom JA festgelegt), aber der Berg wächst ja weiter. Kann mir etwas passieren, wenn die KM auf einmal gerichtl. vorgeht? Die eidesst. Vers. musste ich bereits abgeben.
|
|
|
Gleichberechtigter Umgang = Kindeswohl?? |
Geschrieben von: charly74 - 05-03-2012, 10:58 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
|
 |
Liebe Leser,
da ich nun phantasievolle Unterstützung brauche, hoffe ich diese hier zu finden 
Zu meinem Hintergrund: Die Mutter meiner Kinder ist vor 1 Jahr aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen und hat die Kids (damals m: 6, w:4) bei mir gelassen. In Absprache (u. a. JA) wurde eine Regelung erreicht, dass sie die Kids jedes WE abholt. Wir sind beide Lehrer und können uns die Kinderbetreuung am Nachmittag ermöglichen. Nach ihrer Klage ("ich will auch Alltag erleben") bestimmte das FamGericht einen wöchentlichen Wechsel (Wechseltag ist Montag). Damit ist zwar den Eltern (insbesondere der Mutter) Genüge geleistet, aber den Kindern geht es von Woche zu Woche schlechter damit.
Hauptgrund ist der Lebenswandel der Mutter: Lebten die Kids 6 bzw. 4 Jahre in einem geregelten und geplanten Alltag, so bleibe ich diesem Verhalten treu - die KM wollte vor 1 Jahr daraus ausbrechen und hat für sich beschlossen spontaner im Alltag zu entscheiden und mehr im Hier und Jetzt zu leben, ihr neuer Partner passt perfekt in dieses Bild (ich nenne das jetzt mal "Lebenskünstler")
Diese Änderung mag für sie in Ordnung sein, aber die Kinder springen in diesen Welten wochenweise hin und her und müssen sich immer neu anpassen. Das ist das Problem. Sie lebt in meinen Augen im Chaos - naja, fast zumindest - und in ihren Augen lebe ich zu wenig.
Hat jemand eine Idee, wie wir den Umgang kindgerechter umsetzen können? Welche Wechselmodelle sind noch üblich?
Dass sie ihr Leben umkrempelt ok, aber mit welchem Recht zwingt sie die Kinder auch dazu? Nutzt mir evtl. ein Kinderpsychologe, vor Gericht eine andere Regelung zu erwirken?
Danke für jeden Tipp.
Charly
|
|
|
Ich werde als Mann diskriminiert, weil ich meine Tochter zum Ballettunterricht beglei |
Geschrieben von: sonnenlilie - 03-03-2012, 09:31 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (20)
|
 |
Ich bringe jeden Freitag meine 5 jährige Tochter in Frankfurt zum Ballettunterricht.
Danach fahren wir zusammen nach Heidelberg zum Umgangswochenende.
Während des Ballettunterrichts, warten verschiedene Mütter und ich in der oberen Etage in einem großen Raum, wo sich die Kinder auch umziehen können.
Die Ballettlehrerin ist im März in ein neues Gebäude umgezogen.
Als die Ballettstunde meiner Tochter kurz vor dem Ende war und andere 8 – 10 jährige Mädchen zur nächsten Ballettstunde kamen und sich auch in dem Raum umzogen, wurde ich von einer Mutter aufgefordert den Raum sofort zu verlassen.
Richtig respektlos und von oben herab.
Das würde sich nicht gehören, wenn ein Mann sich in dem Raum aufhält, wo sich Mädchen umziehen.
Ich entgegnete ihr, ich werde den Raum nicht verlassen, weil meine Tochter gleich vom Ballettunterricht kommt und wenn ich nicht hier wäre, würde meine Tochter mich vermissen und ich werde meine Tochter beim umziehen unterstützen.
Sie solle doch mit ihrer Tochter auf die Toilette oder in einen Nebenraum gehen und dort könne sie sich umziehen.
Sie ist auch gleich zur Ballettlehrerin gelaufen und hat sich darüber beschwert.
Frauen dürfen sich in dem Raum aufhalten.
Männer werden sofort als Pädophile und Täter diskriminiert.
Andere Frauen die ich schon länger kenne meinten, der gehört doch eine in den [Unterschreitung des Mindestniveaus] getreten.
Ballettlehrerin meinte, ich solle doch in ihrem Zimmer warten, irgendwie ist mir diese Sonderbehandlung nicht recht und ich fühle mich dort nicht mehr wohl.
Meine Tochter liebt ihre Ballettlehrerin sehr und sie ist ein kompetente Ballettlehrerin, möchten aber nicht den Ballettunterricht nicht wechseln.
Habt ihr irgendwelche Ideen was ich machen kann?
|
|
|
|