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  Ex bunkert Vermögen in Luxemburg - Bankauskunft möglich?
Geschrieben von: danubis12 - 11-04-2012, 16:25 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Ich bin nicht sicher, ob das das richtige Forum für diese Frage ist, aber ich probier's mal:

Meine Ex bunkert ein größeres Vermögen in Luxemburg. Ich weiß das, weil ich in glücklichen Zeiten öfters mit dem Schwiegervater und dem kleinen schwarzen Köfferchen auf der Rückbank nach LUX zum Kaffee trinken gefahren bin.

Da Luxemburg auf der grauen Liste der OECD ist, weil sie keine Auskunft über die Konten von Ausländern geben, zahle ich mich blöd, weil sie nach ihren Steuerbescheiden "mittellos" ist!

Kann mir jemand einen Tipp geben, wie man (gerne auch mit Hilfe von Gerichten) an Bankauskünfte kommen könnte? Die Hacker haben bisher immer die Konten von deutschen Staatsbürgern kopiert; ich bräuchte Kontoinfos von Belgiern ...

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  Unterhalt an uneheliches Kind ?
Geschrieben von: Sigure - 06-04-2012, 13:48 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Hallo zusammen,
Ich hätte da mal eine Frage zu meinem konkreten Fall.
Ich habe 2 Kinder im Alter von 7 Jahren aus einer früheren Ehe für die ich 582€ im Monat bezahle.Für die Mutter bezahle ich nichts.
Nun hat sich meine Ex Freundin von mir getrennt,mit Ihr habe ich eine 6 Monate alte Tochter für die ich im Monat 241€ bezahle.
Meine ex hat sich bei der Arge gemeldet und die bezahlen Ihr angeblich die Miete für die neue Wohnung.
Das Problem ist dass die sich nun auch mir gemeldet haben und Einkunftsnachweise haben wollen um zu prüfen ob der Mutter nicht noch Betreungsunterhalt zusteht.
Mein Selbsterhaltung liegt glaube ich bei 1050€.
Meine Frage nun: kann mir nun bei einem Einkommen von netto 2100-2300 die differenz bis zu den 1050 auch noch als Betreungsunterhalt abziehen ?
Meine ExFreundin hat vor der Schwangerschafft ca 1200,- bis 1400,- verdient und bekommt so ungefähr 650,- Erziehungsgeld.
Ich habe leider noch 2 dicke Kredite laufen die aber noch während der Beziehung entstanden sind ( 220,- und 160,- )
Sind diese anfechtbar und wenn ja wie ? Werden die dann vom nettoeinkommen abgezogen oder auf den Selbsterhaltung angerechnet ?
Und wird das Weihnachtsgeld und das Urlaubsgeld auch im Nettoeinkommen angerechnet ? denn das ist in den 2100-2300 nicht berücksichtigt..
Vielen Dank schonmal im Vorraus

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  Vorsorgeausgleich nach Tätigkeit in Schweiz
Geschrieben von: befreit - 05-04-2012, 21:52 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Hallo Zusammen,

das Scheidungsverfahren ist anhängig und der Vorsorgeausgleich muss vollzogen werden. Die deutsche Rentenversicherung schreibt mir einen Brief nach dem anderen, es gäbe große Lücken in meinem 'Rentenkonto' und fasst habe ich den Eindruck, dass man verhindern will, dass meine Ex Rentenpunkte abgeben muss.

Nun war ich aber ca. 5 Jahre in der Schweiz tätig und habe das dort angesammelte Geld für die Altersvorsorge auch dort gelassen. Ich soll jetzt eine Entbindungserklärung unterschreiben, damit die schweizer Rentenkasse die Daten über mich an ein Sachverständigenbüro übermittelt.

Kurze Frage: ist dies normal? Muss ich am Ende noch für dieses Sachverständigenbüro zahlen?

Schon im Voraus für Eure Antworten!

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  Strafantrag wg §§ 235, 171 StGB (Muster)
Geschrieben von: Ibykus - 05-04-2012, 18:44 - Forum: Konkrete Fälle - Keine Antworten

Ein kostenloser Service des Väterwiderstand.de: HIER

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  Kreditkartenkonto als Gehaltskonto
Geschrieben von: Austriake - 05-04-2012, 16:31 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (20)

Hallo zusammen,

aus gegebenem Anlass konstruiere ich mal einen Fall zusammen. Unterhaltspflichtiger sitzt (noch) in Deutschland, arbeitet für eine US-amerikanische Firma als deren zweiter Angestellter in Deutschland. Der erste ist über eine weitere Konzerntochter dieser US-Firma angestellt, damit er einen deutschen Vertrag hat. Unser Pflichtiger allerdings legt gar keinen Wert auf einen deutschen Anstellungsvertrag, sondern würde eine Entlohnung am Stammsitz des Unternehmens in Texas bevorzugen. Konto in Houston eröffnen, Kreditkarte ausstellen lassen und damit überall auf der Welt sein Geld abholen.
So weit bekannt, muss der US-Arbeitgeber in den USA keine Lohn- oder Einkommenssteuer direkt vom Gehalt abführen, sondern überlässt dies seinem Arbeitnehmer, wie er mit der US-Finanzbehörde klar kommt. Das zu erwartende Gehalt wird bei 100.000 bis 125.000 US-Dollar per anno liegen (alternativ wäre denkbar, einen Teil des Gehalts in einen US-Rentenfonds o.ä. direkt vom Arbeitgeber einzahlen zu lassen- in den USA nicht ungewöhnlich).

Der Pflichtige lebt dann in Deutschland formal von den Zuwendungen Dritter; bezahlt seine Einkommenssteuer in den USA wie es sich gehört und ist in Deutschland nicht mehr pfändbar. Oder gibt es hier einen Denkfehler?

Austriake

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  Ausreiseverbot Gefahr einer Genitalverstümmelung
Geschrieben von: marecello - 05-04-2012, 14:14 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (64)

Ich habe einen Antrag wg. Verhängung eines Ausreiseverbots beim Familiengericht gestellt.

Wir sind geschiedene Eheleute.

Zur Vermeidung einer erheblichen Gefährdung des Kindeswohls unserer gemeinsamen ehelichen Tochter (bald 6 Jahre) wird der Antragsgegnerin untersagt, das Kind außerhalb der Grenzen der BRD und andere Vertragstaaten des Schengener Abkommens zu verbringen.

Die Antragsgegenerin wird verpflichtet, den deutschen, in ihrem Besitz befindlichen Personalausweis/ Kinderausweis den deutschen Reisepass sowie sämtliche, ausländische Ausweispapiere unserer Tochter zur Sicherung des Ausreiseverbots zu hinterlegen.

Heute bekam ich einen Beschluss des Familiengerichts:

Das Familiengericht hat beschlossen, eine Verfahrensbeiständin (RA) für das minderjährige Kind zu bestellen.
Der Verfahrensbeistand hat das Interesse des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen.
Er hat das Kind über Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens in geeigneter Weise zu informieren.
Der Verfahrensbeistand soll Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen des Kindes führen sowie am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung über den Verfahrensgegenstand mitwirken.

Soweit das schriftliche.

Ich hätte im Vorfeld gerne mehr Informationen wie ich mich auf den Verfahrensbeistand einstellen soll, wie soll ich mich dem gegenüber verhalten, Tipps und gibt es Ratschläge über das Verfahren.

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  Heute Termin beim JA
Geschrieben von: IPAD3000 - 04-04-2012, 11:45 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Hallo,

heute hab ich Termin beim Jugendamt. Meine beantragte Akteneinsicht in die Akten meines großen Sohnes wurde genehmigt, jetzt nach einem halben Jahr darf ich eine Stunde lang in diese Akte schauen. Mal sehen ob die Zeit reicht ? Die Akte ist, ich hab sie mal dort liegen siehen, sicher 3-4 cm dick. 1 cm geht vermutlich für meine Schreiben drauf Big Grin

Im Vorwege hab ich dem JA, da ich nie Gehör fand, nochmals die Problematik (Psyh. Probleme der Mutter und meines Sohnes / Umgangsvereitelungen etc.) auf rund 9 Seiten + zusätzliche Nachweise etc. dargestellt. Zudem führte ich die Kommunikationsverweigerung des JA mit mir in Form einer Auflistung der Gegebenheiten (Mail vom xx.xx.xx nicht beantwortet, Mail vom ... nicht beantwortet ...) als Beschwerde mit an. Meine zweite Beschwerde dieser Art, die erst wurde "auf das entschiedenste" zurückgewiesen.Dodgy

Was meint ihr, soll ich mich, sofern es zum Gespräch hierüber kommen sollte, eher reserviert zeigen und darauf hinweisen, nur zwecks Akteneinsicht da zu sein, oder mich einer etwaigen Diskussion stellen ?

Ich will ehrlich sein, ich kenne die Amtsleiterin noch nicht, bei der ich nachher Platz nehmen darf. Solche Situationen mag ich nicht, in Mails und Briefen kann ich gut meine Position vertreten, Auge in Auge hängt es vom Gegenüber ab, wie gut ich dabei "abschneiden" würde.

Hab etwas schiss, mich in irgendeiner Form nachher selbst zu disqualifizieren. Wie verhalte ich mich ???Huh Nicht das mir noch was von "Kevin" oder "Kühlschrank" entgleitet, oder sollte man vielleicht genauso argumentieren ?

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  VAT number
Geschrieben von: Jigsaw - 03-04-2012, 11:27 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Hallo,

mal eine Frage, wenn ich für meine in Deutschland ansässige Firma etwas in Spanien kaufe (Vorprodukt) wird denn über das Finanzamt die VAT Nummer abgeglichen? (bezogen auf Spanien?) Daher kontrollieren die Spanier die deutsche VAT?

Gruss

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  Sohn will zum Vater
Geschrieben von: IPAD3000 - 02-04-2012, 10:48 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (23)

Hallo,

eine Situation eines Bekannten:

Trennung vor einem Jahr. Umgangsrecht musste gerichtlich erstritten werden. Die Mutter wollte zudem umziehen, daraufhin hat der Vater das ABR beantragt, da dadurch eine für das Kind unzumutbare Entfernung, gerade in der Trennungsphase für den Kleinen sehr schwierig, aufgebaut werde und bestehende soziale Bindungen dadurch gestört werden. Mutter und Vater einigten sich vor Gericht, dass die Mutter umziehen dürfe, sofern diese die hälftigen Fahrten übernimmt. Antrag auf ABR wurde daraufhin zurückgezogen.

Bei der Verhandlung zum ABR hat die Mutter angegeben, sie müsse sich am neuen Wohnort erst einen Job suchen, vorher wäre ja auch noch kein Umzug möglich. Jetzt hat die Mutter Tatsachen geschaffen, ist mit dem Sohn weggezogen. Einen neuen Job hat sie nicht, hat ihren vielmehr "geschmissen". Nebenbei sind Klagen wg. Unterhalt anhängig, diese jedoch recht aussichtslos, da Vater kaum leistungsfähig. Die Mutter hat in ihrem Job wahrscheinlich null Chance was auf Teilzeit zu bekommen. Für "niedere" Tätigkeiten ist sie sich zu fein, sie hofft vielmehr auf Unterhalt vom Vater (KU und TU).

Seit 3 Mon. wird nun der Umgang alle zwei Wochen "geübt", klappt mit Hängen und Würgen, mal will sie ihn nicht abholen, dann mäkelt sie lfd. am Vater rum, will dem Kind keine Klamotten mehr mitgeben, beschneidet den Umgang. Das Kind kam letztes WE sehr verwahrlost, Haarschnitt wie ein Penner, Klamotten von vorn bis hinten beschmutzt.

Der Sohn fragt den Vater immer wieder, warum er nicht bei ihm in seiner alten Heimat wohnen dürfe. Die viele Fahererei mag er auch nicht. Er würde den Vater laufend vermissen, bei der Mama fühle er sich nicht wohl. In der Kika gefällt es ihm auch nicht. Auf die Frage des Vaters, ob es ihm denn bei der Mutter nicht gefalle, antwortete er, das er sich mit ihr nicht wohl fühle. Er möchte zurück zu seinem Papa, hat Heimweh.

Einmal sagte er zu der Mutter "Mama, am Besten ziehe ich wieder zum Papa und du machst dir einfach einen neuen [Name des Sohns]".Big Grin

Kommunikation zw. Vater und Mutter ist schwierig, vom Vater angesetzte Elternberatungen nimmt die Mutter nicht wahr, Vermittlungsversuche übers JA scheitern, da sie hier auch nicht teilnehmen will. Die Mutter ist noch im "Rosenkriegsstadium". Der Vater versucht sachlich damit umzugehen, bleibt hartnäckig, wenn mal wieder Umgangsprobleme auftauchen etc.

Der Sohn ist knapp 5. Für sein Alter geistig und sprachlich sehr weit entwickelt. Er fängt nun an, sich mit Gewalt gegen seinen Mutter zu stellen, sein Wunsch zum Vater zu ziehen scheint sich sehr gefestigt zu haben, so dass er nun versucht sich durchzusetzen. Letzte Woche hätte er die Mutter diesbezüglich "geärgert", daraufhin hat sie ihm ein Spielzeug kaputt gemacht, wie er sagte. Noch zu Ehezeiten war es ein absolutes No-Go, wenn der Kleine mal mehr wie Sandmann im TV sehen sollte. Jetzt kennt er jede Sendung von Kika beim Namen. Die Mutter scheint sich in ihrer Hartz IV - Phase zu sehr mit sich selbst zu beschäftigen, statt mit ihrem Sohn, weshalb er jetzt komischerweise regelmäßig vorm Tv geparkt wird, obwohl der Vater zu Ehezeiten für so eine Situation eine "auf den Sack" bekommen hätte.

Was soll der Vater tun ? ABR nochmal beantragen ? Die Scheidung ist noch nicht durch, somit auch noch nicht zum Sorgerecht entschieden wurden.

Ich habe dem Vater erzählt er könne ja einerseits mit dem Kindeswillen argumentieren, zudem aber auch anführen, dass die Mutter so aus der Arbeitslosigkeit heraus kommen könne und somit der KU gesichtert werden könne.

Der Vater verdient schon nicht schlecht, es bleibt aber aufgrund massiver finanzieller Verpflichtungen nichts davon für KU über. Er hätte aber die Möglichkeit Beruf und Erziehung problemlos unter einen Hut zu bringen, da er sich seine Zeit selbst einteilen und tlw. von zuhause aus arbeiten kann.

Ich habe mal irgendwo gelesen, dass es zur Sicherung des notwendigen KU auch bereits Urteile gegeben habe, die dann das ABR auf den Vater übertragen haben, weil nur so die Mutter arbeiten gehen und ebenfalls für den KU sorgen konnte.

Wie seht ihr die Erfolgschancen hierfür ?

Danke







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Wink Suchmöglichkeiten JA im Ausland
Geschrieben von: reisender - 01-04-2012, 20:15 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Hallo Forumsmitglieder,

ich beschäftige mich mit dem Thema : Aufbau einer neuen Lebens -und Arbeitsperspektive im Ausland (EU und Nicht-EU). dazu wie man sich vom Jugendamt in Deutschland verabschieden kann, gibt es bereits eine Reihe von Tipps hier im Forum.

was mir hier Kopfzerbrechen bereitet sind die zentralen Datenspeicherungen
wie z.B.
1. im Melderegister
2. oder beim Rentenversicherungsverband.

zu1. falls Meldepflicht besteht, könnte man die Wohnortanmeldung für eine gewisse Zeit "vergessen" haben.

zu2. da man auch im Ausland wieder arbeiten möchte, kommt man an der Registrierung bei der Rentenversicherung nicht vorbei. durch die Zentrale Datenspeicherung reicht ein Knopfdruck aus um Adressdaten abzufragen.

naheliegend ist hier natürlich eine Abfrage im deutschsprachigen Ausland
wie Österreich oder Schweiz.
In Kanada gibt es z.B. die sog. Social Insurance Number. über die auch zentral Adressdaten abgefragt werden können.

Mein Fazit: die Post vom Jugendamt kommt verspätet, aber sie kommt Undecided

Was meint Ihr ? Danke für Eure Tips






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