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| Vorsorgeausgleich nach Tätigkeit in Schweiz |
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Geschrieben von: befreit - 05-04-2012, 21:52 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Hallo Zusammen,
das Scheidungsverfahren ist anhängig und der Vorsorgeausgleich muss vollzogen werden. Die deutsche Rentenversicherung schreibt mir einen Brief nach dem anderen, es gäbe große Lücken in meinem 'Rentenkonto' und fasst habe ich den Eindruck, dass man verhindern will, dass meine Ex Rentenpunkte abgeben muss.
Nun war ich aber ca. 5 Jahre in der Schweiz tätig und habe das dort angesammelte Geld für die Altersvorsorge auch dort gelassen. Ich soll jetzt eine Entbindungserklärung unterschreiben, damit die schweizer Rentenkasse die Daten über mich an ein Sachverständigenbüro übermittelt.
Kurze Frage: ist dies normal? Muss ich am Ende noch für dieses Sachverständigenbüro zahlen?
Schon im Voraus für Eure Antworten!
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| Kreditkartenkonto als Gehaltskonto |
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Geschrieben von: Austriake - 05-04-2012, 16:31 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (20)
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Hallo zusammen,
aus gegebenem Anlass konstruiere ich mal einen Fall zusammen. Unterhaltspflichtiger sitzt (noch) in Deutschland, arbeitet für eine US-amerikanische Firma als deren zweiter Angestellter in Deutschland. Der erste ist über eine weitere Konzerntochter dieser US-Firma angestellt, damit er einen deutschen Vertrag hat. Unser Pflichtiger allerdings legt gar keinen Wert auf einen deutschen Anstellungsvertrag, sondern würde eine Entlohnung am Stammsitz des Unternehmens in Texas bevorzugen. Konto in Houston eröffnen, Kreditkarte ausstellen lassen und damit überall auf der Welt sein Geld abholen.
So weit bekannt, muss der US-Arbeitgeber in den USA keine Lohn- oder Einkommenssteuer direkt vom Gehalt abführen, sondern überlässt dies seinem Arbeitnehmer, wie er mit der US-Finanzbehörde klar kommt. Das zu erwartende Gehalt wird bei 100.000 bis 125.000 US-Dollar per anno liegen (alternativ wäre denkbar, einen Teil des Gehalts in einen US-Rentenfonds o.ä. direkt vom Arbeitgeber einzahlen zu lassen- in den USA nicht ungewöhnlich).
Der Pflichtige lebt dann in Deutschland formal von den Zuwendungen Dritter; bezahlt seine Einkommenssteuer in den USA wie es sich gehört und ist in Deutschland nicht mehr pfändbar. Oder gibt es hier einen Denkfehler?
Austriake
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| Ausreiseverbot Gefahr einer Genitalverstümmelung |
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Geschrieben von: marecello - 05-04-2012, 14:14 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (64)
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Ich habe einen Antrag wg. Verhängung eines Ausreiseverbots beim Familiengericht gestellt.
Wir sind geschiedene Eheleute.
Zur Vermeidung einer erheblichen Gefährdung des Kindeswohls unserer gemeinsamen ehelichen Tochter (bald 6 Jahre) wird der Antragsgegnerin untersagt, das Kind außerhalb der Grenzen der BRD und andere Vertragstaaten des Schengener Abkommens zu verbringen.
Die Antragsgegenerin wird verpflichtet, den deutschen, in ihrem Besitz befindlichen Personalausweis/ Kinderausweis den deutschen Reisepass sowie sämtliche, ausländische Ausweispapiere unserer Tochter zur Sicherung des Ausreiseverbots zu hinterlegen.
Heute bekam ich einen Beschluss des Familiengerichts:
Das Familiengericht hat beschlossen, eine Verfahrensbeiständin (RA) für das minderjährige Kind zu bestellen.
Der Verfahrensbeistand hat das Interesse des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen.
Er hat das Kind über Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens in geeigneter Weise zu informieren.
Der Verfahrensbeistand soll Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen des Kindes führen sowie am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung über den Verfahrensgegenstand mitwirken.
Soweit das schriftliche.
Ich hätte im Vorfeld gerne mehr Informationen wie ich mich auf den Verfahrensbeistand einstellen soll, wie soll ich mich dem gegenüber verhalten, Tipps und gibt es Ratschläge über das Verfahren.
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| Heute Termin beim JA |
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Geschrieben von: IPAD3000 - 04-04-2012, 11:45 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
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Hallo,
heute hab ich Termin beim Jugendamt. Meine beantragte Akteneinsicht in die Akten meines großen Sohnes wurde genehmigt, jetzt nach einem halben Jahr darf ich eine Stunde lang in diese Akte schauen. Mal sehen ob die Zeit reicht ? Die Akte ist, ich hab sie mal dort liegen siehen, sicher 3-4 cm dick. 1 cm geht vermutlich für meine Schreiben drauf 
Im Vorwege hab ich dem JA, da ich nie Gehör fand, nochmals die Problematik (Psyh. Probleme der Mutter und meines Sohnes / Umgangsvereitelungen etc.) auf rund 9 Seiten + zusätzliche Nachweise etc. dargestellt. Zudem führte ich die Kommunikationsverweigerung des JA mit mir in Form einer Auflistung der Gegebenheiten (Mail vom xx.xx.xx nicht beantwortet, Mail vom ... nicht beantwortet ...) als Beschwerde mit an. Meine zweite Beschwerde dieser Art, die erst wurde "auf das entschiedenste" zurückgewiesen.
Was meint ihr, soll ich mich, sofern es zum Gespräch hierüber kommen sollte, eher reserviert zeigen und darauf hinweisen, nur zwecks Akteneinsicht da zu sein, oder mich einer etwaigen Diskussion stellen ?
Ich will ehrlich sein, ich kenne die Amtsleiterin noch nicht, bei der ich nachher Platz nehmen darf. Solche Situationen mag ich nicht, in Mails und Briefen kann ich gut meine Position vertreten, Auge in Auge hängt es vom Gegenüber ab, wie gut ich dabei "abschneiden" würde.
Hab etwas schiss, mich in irgendeiner Form nachher selbst zu disqualifizieren. Wie verhalte ich mich ??? Nicht das mir noch was von "Kevin" oder "Kühlschrank" entgleitet, oder sollte man vielleicht genauso argumentieren ?
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| VAT number |
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Geschrieben von: Jigsaw - 03-04-2012, 11:27 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
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Hallo,
mal eine Frage, wenn ich für meine in Deutschland ansässige Firma etwas in Spanien kaufe (Vorprodukt) wird denn über das Finanzamt die VAT Nummer abgeglichen? (bezogen auf Spanien?) Daher kontrollieren die Spanier die deutsche VAT?
Gruss
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| Sohn will zum Vater |
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Geschrieben von: IPAD3000 - 02-04-2012, 10:48 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (23)
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Hallo,
eine Situation eines Bekannten:
Trennung vor einem Jahr. Umgangsrecht musste gerichtlich erstritten werden. Die Mutter wollte zudem umziehen, daraufhin hat der Vater das ABR beantragt, da dadurch eine für das Kind unzumutbare Entfernung, gerade in der Trennungsphase für den Kleinen sehr schwierig, aufgebaut werde und bestehende soziale Bindungen dadurch gestört werden. Mutter und Vater einigten sich vor Gericht, dass die Mutter umziehen dürfe, sofern diese die hälftigen Fahrten übernimmt. Antrag auf ABR wurde daraufhin zurückgezogen.
Bei der Verhandlung zum ABR hat die Mutter angegeben, sie müsse sich am neuen Wohnort erst einen Job suchen, vorher wäre ja auch noch kein Umzug möglich. Jetzt hat die Mutter Tatsachen geschaffen, ist mit dem Sohn weggezogen. Einen neuen Job hat sie nicht, hat ihren vielmehr "geschmissen". Nebenbei sind Klagen wg. Unterhalt anhängig, diese jedoch recht aussichtslos, da Vater kaum leistungsfähig. Die Mutter hat in ihrem Job wahrscheinlich null Chance was auf Teilzeit zu bekommen. Für "niedere" Tätigkeiten ist sie sich zu fein, sie hofft vielmehr auf Unterhalt vom Vater (KU und TU).
Seit 3 Mon. wird nun der Umgang alle zwei Wochen "geübt", klappt mit Hängen und Würgen, mal will sie ihn nicht abholen, dann mäkelt sie lfd. am Vater rum, will dem Kind keine Klamotten mehr mitgeben, beschneidet den Umgang. Das Kind kam letztes WE sehr verwahrlost, Haarschnitt wie ein Penner, Klamotten von vorn bis hinten beschmutzt.
Der Sohn fragt den Vater immer wieder, warum er nicht bei ihm in seiner alten Heimat wohnen dürfe. Die viele Fahererei mag er auch nicht. Er würde den Vater laufend vermissen, bei der Mama fühle er sich nicht wohl. In der Kika gefällt es ihm auch nicht. Auf die Frage des Vaters, ob es ihm denn bei der Mutter nicht gefalle, antwortete er, das er sich mit ihr nicht wohl fühle. Er möchte zurück zu seinem Papa, hat Heimweh.
Einmal sagte er zu der Mutter "Mama, am Besten ziehe ich wieder zum Papa und du machst dir einfach einen neuen [Name des Sohns]".
Kommunikation zw. Vater und Mutter ist schwierig, vom Vater angesetzte Elternberatungen nimmt die Mutter nicht wahr, Vermittlungsversuche übers JA scheitern, da sie hier auch nicht teilnehmen will. Die Mutter ist noch im "Rosenkriegsstadium". Der Vater versucht sachlich damit umzugehen, bleibt hartnäckig, wenn mal wieder Umgangsprobleme auftauchen etc.
Der Sohn ist knapp 5. Für sein Alter geistig und sprachlich sehr weit entwickelt. Er fängt nun an, sich mit Gewalt gegen seinen Mutter zu stellen, sein Wunsch zum Vater zu ziehen scheint sich sehr gefestigt zu haben, so dass er nun versucht sich durchzusetzen. Letzte Woche hätte er die Mutter diesbezüglich "geärgert", daraufhin hat sie ihm ein Spielzeug kaputt gemacht, wie er sagte. Noch zu Ehezeiten war es ein absolutes No-Go, wenn der Kleine mal mehr wie Sandmann im TV sehen sollte. Jetzt kennt er jede Sendung von Kika beim Namen. Die Mutter scheint sich in ihrer Hartz IV - Phase zu sehr mit sich selbst zu beschäftigen, statt mit ihrem Sohn, weshalb er jetzt komischerweise regelmäßig vorm Tv geparkt wird, obwohl der Vater zu Ehezeiten für so eine Situation eine "auf den Sack" bekommen hätte.
Was soll der Vater tun ? ABR nochmal beantragen ? Die Scheidung ist noch nicht durch, somit auch noch nicht zum Sorgerecht entschieden wurden.
Ich habe dem Vater erzählt er könne ja einerseits mit dem Kindeswillen argumentieren, zudem aber auch anführen, dass die Mutter so aus der Arbeitslosigkeit heraus kommen könne und somit der KU gesichtert werden könne.
Der Vater verdient schon nicht schlecht, es bleibt aber aufgrund massiver finanzieller Verpflichtungen nichts davon für KU über. Er hätte aber die Möglichkeit Beruf und Erziehung problemlos unter einen Hut zu bringen, da er sich seine Zeit selbst einteilen und tlw. von zuhause aus arbeiten kann.
Ich habe mal irgendwo gelesen, dass es zur Sicherung des notwendigen KU auch bereits Urteile gegeben habe, die dann das ABR auf den Vater übertragen haben, weil nur so die Mutter arbeiten gehen und ebenfalls für den KU sorgen konnte.
Wie seht ihr die Erfolgschancen hierfür ?
Danke
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| Weitere Verschuldung vorprogrammiert? |
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Geschrieben von: frederik - 30-03-2012, 14:58 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (50)
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Hallo,
nachdem ich lange keinen Unterhalt zahlen konnte, mit einer Abänderungsklage gescheitert bin, existierte während dieser Zeit durchgehend ein Unterhaltstitel (100%), den ich nicht bedienen konnte.
Neben den zwei Titel-Berechtigten (mittlerweile 17 Jahre) habe ich noch zwei weitere Kinder in meinem Haushalt, was aber damals das OLG in HH nicht als Grund angesehen hat, meinen TItel anzupassen (z.B. als Mangelfall). In meinem alten EInkommen hatte ich rund 1800 Euro pro Monat netto, Fahrtweg von 120 km, aber, wie gesagt, der Unterhaltstitel wurde mir seit 13 Jahren nie wieder neu berechnet, dafür wurde er immer wieder dynamisch angepasst und die Kinder wurden halt älter.
Nun stehe ich seit dem 1.2. wieder in Lohn und Brot, mein Verdienst reicht leider immer noch nicht, den Unterhaltstitel zu erfüllen. Das Privatinsolvenzverfahren ist parallel am Laufen.
Nun habe ich dem Jugendamt geschrieben, meine Einkommenssituation dargelegt und erhielt die Nachricht, dass der Unterhaltstitel auf eine bezahlbare Summe reduziert wurde, so dass keine neuen Schulden aufgelaufen wären.
Damit war die KM wohl nicht einverstanden, hat die Beistandschaft gekündigt und die Erklärung vom JA widerrufen, so dass nun weiter der 100% Titel gilt und ich mich monatlich trotz Arbeit weiter verschulden werde, was ich eigentlich nicht möchte. Je nach Stimmungslage der KM kann auch eine Pfändung vom Arbeitsentgeld möglich sein.
Was tun?
Gruß
Frederik
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