Hallo, Gast
Du musst dich registrieren bevor du auf unserer Seite Beiträge schreiben kannst.

Benutzername
  

Passwort
  





Durchsuche Foren

(Erweiterte Suche)

Foren-Statistiken
» Mitglieder: 1.630
» Neuestes Mitglied: MarioOxymn
» Foren-Themen: 7.898
» Foren-Beiträge: 146.941

Komplettstatistiken

Aktive Themen
Es geht grad erst los - b...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: sirius83
Vor 1 Stunde
» Antworten: 66
» Ansichten: 7.268
Jugendamt Klappe eins die...
Forum: Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen
Letzter Beitrag: p__
Vor 9 Stunden
» Antworten: 1
» Ansichten: 70
Diskussion zu: das Leben...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: JohnDoe2000
Gestern, 14:50
» Antworten: 28
» Ansichten: 27.594
Ehe / Einstweilige Verfüg...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Austriake
24-04-2024, 16:09
» Antworten: 40
» Ansichten: 1.853
Abtretungsvertrag, Beschw...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Alimen T
21-04-2024, 13:50
» Antworten: 6
» Ansichten: 383
Trainingsvideo für "Mutte...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: Nappo
20-04-2024, 12:55
» Antworten: 1
» Ansichten: 194
Einkommensauskunft wegen ...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: i-wahn
20-04-2024, 10:55
» Antworten: 56
» Ansichten: 3.823
Verfahrenskostenhilfe fra...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Ruffys
18-04-2024, 21:57
» Antworten: 0
» Ansichten: 127
Einschulung | Kein Sorger...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
18-04-2024, 09:24
» Antworten: 9
» Ansichten: 539
Immer mehr Kinderlose
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: p__
16-04-2024, 17:23
» Antworten: 74
» Ansichten: 56.400

 
  Was bleibt mir eigentlich noch?
Geschrieben von: 2Fast - 22-10-2011, 09:21 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (69)

Diese Frage haben sich sicherlich schon viele von euch gestellt.
Um die Antwort vorweg zu nehmen: Nicht viel!
Als Zahlesel geht´s in den meisten Fällen in die Armut, und nach +-20 Jahren Unterhaltszahlung in gleitendem Übergang in die Altersarmut. Als Arbeitnehmer ist man doppelt gekniffen. Erst kommt die Steuerprogression, dann die Progression der Düsseldorfer Tabelle.
Eben noch im Doppelverdiener-Haushalt, Steuerklasse 3, plus Kindergeld. Nach der Trennung weit unter Hartz4-Regelsatz.
Wer`s genauer wissen will, lädt sich die Excel-Datei im Anhang. Da könnt ihr euere 3 Werte eingeben und seht es genauer, was nach Steuer, Düsseldorfer Tabelle und Miete noch bleibt.
Vor allem sieht man ob es sich überhaupt noch lohnt, sich auf die nächste Gehaltserhöhung zu freuen. Für die meisten ist das nicht so.
z.B. Brutto 2.800€, 2 Kinder, Miete 750€, Rest zum Leben 262€
besser: du machst nur noch einen Minijob 400€ zahlst diese 400€ als KU und holst dir Aufstockung beim Jobcenter. Dann hast du immerhin 370€ zum Leben (immerhin 40% mehr) .
Ganz unter ist noch ein Diagramm abrufbar. Dort seht ihr wie sich bei steigendem oder sinkendem Brutto, euer Budget als Unterhaltszahler verändert.
Interessant finde ich, dass ein würdiges Leben eigentlich erst oberhalb von 5.000€ brutto beginnt. Dann bleiben dir gerade mal 1.000€ im Monat zum Leben. Für die meisten hier wohl kein Trost.

Dateianhang auf Wunsch des TE von Mod gelöscht! Bluter

Drucke diesen Beitrag

  Im Ausland als Tauchlehrer arbeiten
Geschrieben von: Baum - 21-10-2011, 18:37 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Das es insbesondere für Unterhaltsverpflichtete in Deutschland tendenziell schwer ist, sollte hinreichend bekannt sein. Immer mehr lese ich hier, dass eine Existenz im Ausland für die Betroffenen als erstrebenswert angesehen ist.

Meine eigenen Auslandserfahrungen beschränken sich auf Auslandspraktika und Auslandssemester während des Studiums. Weder habe ich länger als sechs Monate im Ausland gelebt, noch habe ich im Ausland eine Firmengründung durchgezogen.

Dennoch hatte ich neulich einen Gehirnfurz: Wie kann man sich beruflich orientieren, wenn man gerne ins Ausland abwandern möchte? Die Tourismusbranche könnte ein Ziel sein.

Als ich während der Semesterferien als Tauchlehrer in der Türkei gejobbt habe, bekam ich 600,00 EUR brutto für netto. Kost und Logis waren frei, da ich formal bei der Hotelkette angestellt war, zu welcher die Tauchschule gehörte. Viel von den 600,00 EUR gingen für die Flugtickets drauf, aber es war (zumindest emotional) besser, als beim KiK Schlüpfer über den Scanner zu ziehen.

Ich glaube, dass hier im Forum einige Sporttaucher aktiv sind. Insbesondere bitte ich um Mithilfe in Bezug auf die Weiterspinnerei meiner Ideen!

Die Tauchausbildung ist verbandsgesteuert, d.h. dass es primär darum geht, dem Tauchschüler eine Ausbildung (und damit Tauchschein) zu verschaffen.

Es gibt entsprechende Verbände, welche einem Sporttaucher die Möglichkeit geben, relativ schnell Tauchlehrer zu werden.

Wenn nun ein Unterhaltspflichtiger gerne diesen Sport erlernen wollen würde, und sich zügig zum Tauchlehrer weiterentwickeln würde, so gäbe es m.E. weitreichende Möglichkeiten, im Ausland einen Job zu finden.

Viele Länder suchen Ingenieure, manche Arbeiter. In meiner Tageszeitung stehen sogar Call-Center Anzeigen für Mallorca. Als Handwerker ist man vielleicht überall gefragt - insbesondere in Nordeuropa. Es gibt aber Leute, welche in Deutschland vielleicht noch die besten Berufsaussichten haben und deren Qualifikation im Ausland nicht sonderlich gefragt ist.

Ich schätze die Dauer der Ausbildung vom Tauchanfänger bis hin zum Tauchlehrer(-assistenten) - wenn man es denn aktiv verfolgt - auf MAXIMAL 3 Jahre ein.

Das Problem ist nur, dass insbesondere in den Ballungsgebieten des Tauchtourismus für Tauchlehrer- und Assistenten eine Fluktuation wie im Taubenschlag herrscht. Meistens wird man nur für eine Saison angestellt, danach ist man weg. Ab 40 ist man dann auch meistens auch aus dem lokalen Markt raus und muss sich selbstständig machen.

Wie gesagt, meine Idee besitzt zunächst die Existenz eines Gehirnfurz: Vielleicht hat jemand eine Idee, diese Idee weiter zu spinnen!

Drucke diesen Beitrag

  Richtiges Verhalten in Bezug auf Unterhaltsvorschuss
Geschrieben von: trefad - 20-10-2011, 16:52 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (50)

Hallo.

Ich suche Erfahrungen im Umgang mit dem Jugendamt bezüglich Unterhaltsvorschuss. Meine Ex hat Unterhalsvorschuss bekommen, dann die Besistandsschaft aufgekündigt und einen Anwalt engagiert und nun zahle ich Kindsunterhalt. Muss ich dem Jugendamt jetzt noch Meldung machen? Ich würde ungern schlafende Hunde wecken. Ich hab inzwischen Arbeit gefunden und wenn die das spitz kriegen, darf ich denen auch noch ein ein paar Tausend Euros abdrücken dafür, dass sie meine Ex auch noch dafür entlohnt haben, mir mein Kind weg zu nehmen. Aber meine Ex ist so drauf, dass ich ihr durchaus zumute, doppelt zu kassieren und dem JA gar nicht verklickert zu haben, das sie inzwischen Unterhalt von mir bekommt. Wenn sie das alles später selbst zurückzahlen muss ist mir das ja egal, aber wenn sie das dann von mir einfordern, weil ich keine Meldung gemacht habe, dann ... würde mich das auch nicht mehr wundern. Wie soll ich mich verhalten?

Hab ich übrigens Chancen, dass das JA mich vergisst und die Schulden, die sie mir anhängen wollen verjähren? Ich hab von Leuten gehört, die nie aufgefordert wurden, Rückzahlungen zu leisten.

Viele Grüße,
Gerd

Drucke diesen Beitrag

  Gründung einer Firma als Unterhaltspflichtiger
Geschrieben von: Leben-dig - 20-10-2011, 06:21 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (43)

Einen wunderschönen guten morgen liebe forengemeinde,
verdammt lang her, als ich hier das letzte mal schrieb ist ungefähr gute drei Jahre her..


Ich selbst habe mehrere Kinder und wie gewohnt zum KU verurteilt.
Mein Leben wird mit Hartz bezwungen bis zum nebentätigkeiten. Wink

Ich möchte gerne eine "Selbstständigkeit" anmelden.
Jedoch vermute ich, sobald dies auf meinen Namen unterzeichnet ist
fliegen die Geier los und die Ankunft von denen wird nicht lange auf sich warten lassen..

Nun habe ich gelesen, dass es auch möglich sei eine Firma mit Hilfe eines Steuerberaters gründen zu können.. Fallst ja, worauf muss geachtet werden..
bzw. wie stellt man das ganze an?



PS. wie ich sehe wurde mein damaliger Vorschlag der zusätzliche Thread "Meine Geschichte" sorgfältig weitergeführt.. Danke "P" für die Annahme meines damaligen Vorschlag.



Drucke diesen Beitrag

  Wie Umgang realisieren?
Geschrieben von: Jigsaw - 19-10-2011, 22:13 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Hallo,

meine Tochter wird mitlerweile 3,5 Jahre. Leider wohnt sie 300 km entfernt.
Kontakt bisher keiner. (ausser dreimal kurz geshen, vor ca. 2 Jahren)

Mein Ziel ist es, dass sie für ein paar Tage zu mir und meiner Freundin auf Besuch kommt.

Der Kontakt zur Mutter ist eher schlecht, minimale Kommunikation ist aber möglich, ich sehe aber kaum eine Möglichkeit dass Thema im Moment vernünftig mit ihr zu besprechen.

Leider hab ich keine Ahnung von Kindern. Meine Frage:

Wie kann solch ein Kontakt zu meiner Tochter aufgebaut werden, dass sie ein paar Tage zu mir kommen kann? Ist sie mit 3,5 Jahren schon alt genug dafür?
Welche Schritte sollte ich jetzt gehen?

Viele Grüsse und Dank

F.

Drucke diesen Beitrag

  Pfändnung ! Versuch ALLES zu bekommen.
Geschrieben von: Nappo - 19-10-2011, 19:18 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Anwalt der Exe winkt also mit dem Urteil nach § 170 StGB in dem der rückständige Unterhalt und das Verlangen zur Zahlung genauso tituliert ist, wie natürlich auch schon in vorliegenden Jugendamtsurkunden.

Nun versucht der Anwalt meinen Geschäftspartner zu erpressen, Er müsse ALLE Provisionsansprüche meinerseits nun pfänden. Mir bleibt 0 Euro. Basta.

Jetzt würde wohl Hartz IV winken, oder ?

Kann mir jemand was dazu sagen?

Der Anwalt des Geschäftspartners hat schon mitgeteilt, dass die Gegenseite das machen könne.

(Haben aber einen Weg gefunden das dieser Zustand nicht eintritt, nur das kann ich hier jetzt nicht schreiben und ist auch letztlich egal)

Kann der obige Fall tatsächlich so rechtmäßig sein?

Drucke diesen Beitrag

  Beistandschaft / Auskunft für das JA
Geschrieben von: Nappo - 19-10-2011, 13:47 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Ich weiß, dass hier schon viel darüber geschrieben steht und frage in speziellem Fall trotzdem mal um Rat bezüglich weiterer Vorgehensweise.

Es handelt sich nicht um mich, sondern um einen Freund, der mir die Post des JA eingeworfen hat :

Das Jugendamt verlangt mit Schreiben einen zu zahlenden Mindestunterhalt für 13 jähriges Kind in Höhe von 334 €.
Der Unterhaltspflichtige ist Arbeitnehmer und steht im Grunde kurz vor der priv. Insolvenz.
Diese wollte Er versuchen zu verhindern, da dann sein Haus "weg geht".
Das Nettoeinkommen ist ca. 1.800 € . Die Hausrate ist ca. 400 €, ansonsten hat Er noch zwei Kredite die kaum zu bedienen sind, aber dem Kindesunterhalt ja zurück stehen.

Dem JA Schreiben liegt ein Auskunftsbogen über die wirtschaftlichen Verhältnisse bei.

Was wäre zu raten?
Ich hoffe, die Infos reichen für's Erste, sonst lege ich nach....

Drucke diesen Beitrag

  Ungewollt Vater, Umgang, Antrag auf gemeinsames Sorgerecht
Geschrieben von: MiMa - 19-10-2011, 10:51 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (27)

Kurz zur Geschichte:
Im August 2010 habe ich eine Frau kennengelernt. Wir beide wollten nix festes und haben uns ab und zu getroffen. Im Dezember 2010 war sie dann plötzlich schwanger… trotz Pille. Für mich ein unmögliches Ding und ein immenser Vertrauensbruch zumal sie mir dann auch ihre Liebe gestanden hat (Kopfschüttel).

Ich habe ihr offen gesagt, dass ich sie nicht liebe und mir mit ihr keine gemeinsame Zukunft vorstellen kann, aber ihr Entscheidung das Kind zu bekomme respektiere und auch den KU zahlen werde. Zudem würde ich mich jederzeit bereit erklären ihr das Kind abzunehmen bzw. unter die Arme zu greifen.

Ich muss dazu sagen, dass ich einige Monate vor der Geburt jemanden kennen- und Liebenglernt habe, die auch über alles Bescheid wusste. Wir haben uns dazu entschieden der KM erst einmal nix zu sagen und zu warten bis das Kind da ist.

Soweit so gut. Die Schwangerschaft ist dann einigermaßen gut verlaufen. Wir haben uns ab und zu getroffen damit ich auf dem Laufenden bleibe. Unser Sohn hat dann Anfang August per Kaiserschnitt das Licht der Welt erblickt. Ich war im Krankenhaus dabei aber nicht im Kreissaal und hab 2 Wochen Urlaub genommen um die ersten Tage so nahe wie möglich unserem Sohn zu sein. Warum? Weil ich da schon so eine Ahnung hatte ihn nicht mehr so oft zu sehen.

Nach 1 Woche im Krankenhaus wurde dann der ganze Papierkram erledigt. Vaterschaftstest habe ich vor der Vaterschaftsanerkennung auch gemacht. Vaterschaft ist erwiesen. Nachdem alle Behördengänge stattgefunden haben und ich einverstanden war, dass sie vorerst das alleinige Sorgerecht hat, hat sich der Wind innerhalb weniger Wochen gedreht. Ich durfte nach dem Krankenhaus unseren Sohn nur noch besuchen. Ich bin jedes mal wenn es Zeitlich gepasst hat 25 KM (2-3mal die Woche) für 2 Stündchen zu ihr gefahren um unseren Sohn zu sehen, da sie der Meinung war er sei noch zu klein um ihn alleine mit mir zu lassen (tztztz).

Ständig habe ich Nachts SMS von ihr bekommen, dass der kleine schreien würde und sie ganz alleine wäre und keiner ihr hilft. Anschl. Durfte ich mir den Vorwurf anhören nicht dagewesen zu sein. Wie denn auch, wenn ich schlafe und die Nachricht erst am Morgen lesen könnte. Das ging dann pausenlos so, obwohl ich sie darum gebeten habe mich anzurufen. Ausrede: wenn du dann nicht ran gehst raste ich völlig aus, dann schreib ich lieber. MUSS ICH DIE LOGIG VERSTEHEN????

Hab ihr bestimmt auch 1000 mal angeboten mich um den kleinen Mann zu kümmern, wenn sie sich mal erholen möchte. Reagtion darauf: Nein das möchte ich nicht (kopfschüttel)

Ich habe ihr gesagt das sie sich für unser Sohn entschieden hat und hätte von vornherein wissen sollen, was auf einen zukommen kann und da gehört auch dazu, dass man vielleicht auf sich alleine gestellt ist.

An diesem Abend hatte der kleine wieder seine Koliken und ich habe eine SMS erhalten das der kleine Weint und Bauchschmerzen hat. Ich habe um nach 22 Uhr nicht mehr darauf reagiert.
Die SmS die ich darauf ein Tag später erhalten habe war echt ein Witz.

SMS: Anscheinend interessiert es dich nicht ja nicht sonderlich wie es dem kleinen geht, sonst wärst du heute mal vorbei gekommen um deinen weinenden Sohn in die Arme zu nehmen. Damit ich mich nicht weiter aufregen muss, setze ich jetzt die Tage fest an den du kommen kannst. Dienstag und Mittwoch von 18-22 und Samstag 15-20 Uhr. Ich möchte am Vortag bis 15 Uhr Bescheid wissen ob du kommst, ansonsten habe ich was anderes vor. Und verkaufe mich bitte nicht für dumm. Weil so wie du dich verhältst musst du eine neue Freundin haben, was mir ja ziemlich schnuppe ist. Aber solange ich sie nicht kennengelernt habe wirst du das Kind nicht mal für 10 min alleine bekommen.

!PENG!

Ich bin dann ein paar Tage später wieder zu unserem Sohn gefahren (2 Stunden) und habe der Mutter gesagt, dass es jemanden neuen in meinem Leben gibt. Ich aber nicht bereit bin, ihr Abbitte zu leisten, da auch ich entscheide ob meine jetzige Partnerin Kontakt zu unserem Sohn haben sollte oder nicht und ob sie das nicht verstehe.

Fakt und Stand ist, was sie mir klar und deutlich mitgeteilt hat, dass ich unseren Sohn solange nicht bekommen werde bis er für sich selber entscheiden kann.

Auf meine Frage ob es daran liegt das ich eine Partnerin habe, bekam ich ein klares “JA“. Und solange ich nicht allein bin kann ich das vergessen, denn sie müsse ja auch darauf verzichten. (Krass und der Riesenknaller)

Die Besuchszeiten nehme ich weiter war aber gehe langsam daran zu Grunde, da sie mir schon einige mal klar und deutlich gesagt hat das sie es am liebsten hätte, wenn es mich nicht geben würde.

Ich kann das nicht mehr! Ich schlucke das nur um unseren Sohn zu sehen. Ich hab unseren Sohn lieb… keine Frage, aber wie soll das weitergehen?

Ich möchte heute Abend dort hin um mich von meinem Sohn zu verabschieden und ihr sagen, dass ich nicht mehr kann… nicht unter diesen Voraussetzungen und sie gewonnen hat.

Für die nächsten 6-8 Jahre nur Besuchszeiten (bis jetzt) und niemals allein mit dem Kind immer unter Beobachtung!? Und ständig der Stress und die Vorwürfe? Nein danke. Das tue ich mir und dem Kind nicht an. Und das nur weil sie gefrustete ist und genau weiß, dass sie den kleinen als Druckmittel nehmen kann.

Was bzw. wie soll ich vorgehen? Bitte kein Gericht Anwalt etc. … die Erfolgschancen sind hier eh sehr gering.

Mein Sohn bleibt in meinem Herzen und wird immer eine offene Tür vorfinden.

Danke für eure Antworten

Drucke diesen Beitrag

  Aufrechnung ohne Titel?
Geschrieben von: webmin - 18-10-2011, 23:02 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (23)

Hallo,
vor ca . 1 Monat habe ich eine Mitteilung bekommen, dass meine Steuerrückzahlung (ca. 1000€) über einen Aufrechnungsantrag an die UVK gegangen ist.
Ich sofort zum RA ,der umgehend ein Schreiben aufsetzte dass sie mir die Einbehaltung mit 14-Täglicher Frist auf meinem Konto überweisen sollen ,sonst folgt eine Bereicherungsklage.
Heute kommt ein Schrieb von der UVK ,in der mitgeteilt wird ,dass die Aufrechnung ohne Titel rechtens sei, das sie der Meinung sind ,dass Unterhaltsrückstand besteht.
Hintergrund:
Anfänglich übten sie(UVK) ihre üblichen Drohkulissen ,wogegen ich stets beweisen konnte ,dass ich nicht Leistungsfähig war (Gehalt: 980€ netto - 108km /Tag Kilometerpauschale)
Sie versuchten es mit :
Ich sollte näher zu meiner Arbeitsstelle ziehen.
Ich sollte mir einen neuen Job suchen.
Ich wohne bei meinem Vater im Haus.
Die Punkte sind sorgfältig abgewiegelt worden(möchte jetzt nicht ins Detail gehen)
Nun drohten sie mit Klage und beantragten im Rahmen der Beistandschaft VKH für meinem Sohn.
Das hiesige Amtsgericht befand jedoch, dass die Aufstellungen der Forderungen gegen mich nicht rechtens seien und lehnten die VKH wegen "mangels an Erfolg" ab.
Die UVK liess die Frist der Rechtsmittel verstreichen ,und legten ausserhalb der Frist welchen ein ,da angeblich ein Mitarbeiter ausgeschieden war.
Das AG meinte daraufhin "Nöö ,Nöö ,Frist ist Frist!" und lehnte die Rechtsmittel ab.
Daraufhin legten sie Beschwerde vorm OLG ein ,worauf das OLG meinte: "Nöö,Nöö, Frist ist Frist"
Das war etwa Frühjahr/11.
Frage :
Darf die UVK ohne Titel mein persönliches Vermögen einbehalten?
Mein RA meint ,dass es ohne Titel eine unrechtsmäßige Bereicherung währe.
Eure Meinung?

Drucke diesen Beitrag

  versuchter Betrug?
Geschrieben von: Ibykus - 18-10-2011, 12:46 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

gg RA "Borkenkäfer" habe ich ja Strafantrag wg. Übler Nachrede (§ 186 StGB) gestellt. Die Angelegenheit liegt derzeit beim GenStA.

Nun erhalte ich vom Familiengericht seinen Kostenfestsetzungsantrag wg der familienrechtlichen Unrechtsverfahren (Umgang/gemS):

u.A. werden Fahrtkosten von Osnabrück nach Tecklenburg für 35 Km geltend gemacht.
Dazu fordert ihn das Gericht auf, den eingereichten Antrag zu berichtigen, da die einfache Entfernung lt. Google nur 24,5 Km betragen.

Das Gleiche für die Fahrt zum OLG Hamm:
er gibt an 222 Km.
Das AG will nur 98 Km für die einfache Entfernung bewilligen.

Ratet einmal, was der liebe Ibykus nun machen wird!
(kl. Tipp: § 263 Abs. 2 StGB!)

Angel

Drucke diesen Beitrag