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Kreditkartenkonto als Gehaltskonto
#1
Hallo zusammen,

aus gegebenem Anlass konstruiere ich mal einen Fall zusammen. Unterhaltspflichtiger sitzt (noch) in Deutschland, arbeitet für eine US-amerikanische Firma als deren zweiter Angestellter in Deutschland. Der erste ist über eine weitere Konzerntochter dieser US-Firma angestellt, damit er einen deutschen Vertrag hat. Unser Pflichtiger allerdings legt gar keinen Wert auf einen deutschen Anstellungsvertrag, sondern würde eine Entlohnung am Stammsitz des Unternehmens in Texas bevorzugen. Konto in Houston eröffnen, Kreditkarte ausstellen lassen und damit überall auf der Welt sein Geld abholen.
So weit bekannt, muss der US-Arbeitgeber in den USA keine Lohn- oder Einkommenssteuer direkt vom Gehalt abführen, sondern überlässt dies seinem Arbeitnehmer, wie er mit der US-Finanzbehörde klar kommt. Das zu erwartende Gehalt wird bei 100.000 bis 125.000 US-Dollar per anno liegen (alternativ wäre denkbar, einen Teil des Gehalts in einen US-Rentenfonds o.ä. direkt vom Arbeitgeber einzahlen zu lassen- in den USA nicht ungewöhnlich).

Der Pflichtige lebt dann in Deutschland formal von den Zuwendungen Dritter; bezahlt seine Einkommenssteuer in den USA wie es sich gehört und ist in Deutschland nicht mehr pfändbar. Oder gibt es hier einen Denkfehler?

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#2
(05-04-2012, 16:31)Austriake schrieb: Der Pflichtige lebt dann in Deutschland formal von den Zuwendungen Dritter; bezahlt seine Einkommenssteuer in den USA wie es sich gehört und ist in Deutschland nicht mehr pfändbar. Oder gibt es hier einen Denkfehler?

Austriake

Ich würde sagen, er IST in DE steuerpflichtig, weil er eben hier wohnt (= "seinen Lebensmittelpunkt in DE hat" würde FA-Beamter sagen). Vor allem wenn er in DE tatsächlich arbeitet (auch für eine Firma aus Timbuktu), aber auch dann, wenn er "remote" oder sonst wie woanders tätig ist. Evtl. stimmt Dein Konstrukt, wenn Du in DE weniger als 183 Tage verbleibst, aber es kommt auf die Beschäftigung an

Ohne echte Wohnsitzaufgabe kommst Du am deutschen Fiskus nicht vorbei Big Grin

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#3
P.S. Du hast hier alles schön vermischt: Konto, Pfändung, Arbeitsvertrag, Steuern...
Trenne die einzelnen Themen, es hilft

Dein Konto musst Du bei der nächsten EV verraten. Den AG auch. Ob sich eines davon im Ausland pfänden läßt ist ein anderes Thema, hat aber mit den Steuern und Sozial-Abgaben nichts zu tun. Und es gibt noch den §170, als Druckmittel solange Du in DE lebst
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#4
Wenn sich niemand verplappert, dann kann das sicherlich eine Weile gut gehen.
Allerdings ist das dann Steuerhinterziehung für Dich, Sozialabgabenbetrug durch die Firma.
Mein Fazit: mit krimineller Energie machbar, nichts für Leute mit schwachen Nerven..

Wenn ich einen so flexiblen Arbeitgeber hätte, dann würde ich den einen Consulting-Vertrag schließen lassen mit einer Firma, die mir nicht gehört und die ggf. im Ausland sitzt (Schweiz, Tschechien, Irland, wo die Steuern niedrig sind) und mich dann von dieser mit einem schmalen deutschen Gehalt an der Pfändungsgrenze einstellen lassen.

Steuern und Abgaben fallen immer irgendwie an. An der Steuer und am Tod kommt man nur schwer vorbei...
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#5
(05-04-2012, 17:32)Clint Eastwood schrieb: Wenn ich einen so flexiblen Arbeitgeber hätte, dann würde ich den einen Consulting-Vertrag schließen lassen mit einer Firma, die mir nicht gehört und die ggf. im Ausland sitzt (Schweiz, Tschechien, Irland, wo die Steuern niedrig sind) und mich dann von dieser mit einem schmalen deutschen Gehalt an der Pfändungsgrenze einstellen lassen.

Das ist alles schön und nicht neu, aber ich frag' was macht die Firma mit dem ganzen Geld? Mal angenommen, das mit den 100k$ in unserem Beispiel stimmt. Ausgezahlt als Lohn werden aber ~12k€ + RV + KV (AG-Anteil), sagen wir mal 15k€. Auf dem Firmenkonto bleibt trotzdem jede Menge Kohle, die als Firmengewinn in DE nicht sehr milde versteuert wird. Ich schätze mindestens 20% (???). Natürlich kann man diesen Gewinn mit Firmenwagen, IPAD, Mobilvertrag oder paar Dienstreisen etwas schmälern, aber ich sehe da keinen großen Raum für Ausgaben oder mir fehlt die Fantasie.
Und auch nach allen Firmensteuern, kann man nicht so einfach die restliche Kohle an sich ohne neue Steuer-Abzüge auszahlen lassen. Ich will jetzt nicht von halblegalen Wegen sprechen, man hat schon genug Probleme.

Davon abgesehen: wie sieht es in Augen von StA oder einer JA-Tusse, wenn eine Firma nur einen Bruchteil des Umsatzes an den Leistungsträger als Gehalt auszahlt? Es läßt sich ja leicht nachweisen wer dieses Geld erwirtschaftet hat. Ich möchte solche Fragen nicht beantworten.

Ne-ne, ohne Auswanderung hat man weder Ruhe noch Freiheit Exclamation

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#6
P.S. Ich habe übersehen, dass Du vom ausländischen Dach sprichst. Ok, es sieht schon besser aus Smile Allerdings hat man dann evtl. die "erhöhte Mitwirkungspflicht" gegenüber dem FA, vielleicht wird eine Niederlassung/Gewerbe in DE notwendig (mit der Firmen-Steuerpflicht in DE???)

Es gibt immer wieder Strafprozesse bei solchen Konstrukten, ein Beispiel
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#7
Vielen Dank erst mal für die Antworten.

Wegen Vermischung:

Ein Einkommen, das im Ausland bereits ordnungsgemäß versteuert ist, kann nur dann in Deutschland noch steuerpflichtig sein, wenn zwischen Ausland und Deutschland KEIN Doppelbesteuerungsabkommen existiert (wie derzeit zwischen Österreich und Deutschland der Fall). Mit einem in den USA versteuerten Einkommen begeht man also in Deutschland keine Steuerhinterziehung mehr.
Wegen Auswanderung hätte der Pflichtige in unserem Konstrukt kein Problem, er muss nur seine Leistung in Deutschland erbringen, wohnen könnte er formal auch in Warschau.
Zum § 170: Unterhalt würde der Pflichtige für sein Kind ja noch zahlen wollen, nachehelichen Unterhalt für die Exe nicht mehr. Denn Faulheit darf nicht belohnt werden. Und wenn ich den Text des § 170 richtig verstanden habe, dann kann Mann sich nur strafbar machen, wenn die Unterhaltsberechtigte keine andere Möglichkeit hat, den Lebensunterhalt zu bestreiten. Hier in unserem Fall könnte die Exe jedoch ihren Lebensunterhalt selbst verdienen, Kind ist alt genug.

Wie steht es denn mit der Pfändbarkeit eines ausländischen Kreditkartenkontos?

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#8
(05-04-2012, 22:50)Austriake schrieb: Mit einem in den USA versteuerten Einkommen begeht man also in Deutschland keine Steuerhinterziehung mehr.

Das ist wurscht. Auf jeden Fall bezahlst Du die Steuern in Deutschland. Das Finanzamt wird das unnachgiebig einziehen. Dazu kommt noch die Krankenkasse und dann fliegt man schön sauber auf. Den Deutschen ist es egal, ob Du woanders die Steuern schon entrichtet hast. Das ist Dein privates Problem. Dein Arbeitgeber hat in Deutschland mindestens den Status einer Betriebsstelle und da ist diese Idee nicht umsetzbar. Dein Arbeitgeber wird gleich abwinken.

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#9
(05-04-2012, 17:32)Clint Eastwood schrieb: Wenn ich einen so flexiblen Arbeitgeber hätte, dann würde ich den einen Consulting-Vertrag schließen lassen mit einer Firma, die mir nicht gehört und die ggf. im Ausland sitzt (Schweiz, Tschechien, Irland, wo die Steuern niedrig sind) und mich dann von dieser mit einem schmalen deutschen Gehalt an der Pfändungsgrenze einstellen lassen.

Dann ist man verpflichtet eine Betriebsstätte in Deutschland zu eröffnen. Dann kann man die Firma auch gleich in Deutschland gründen. Die Umsätze sind zu gering, um sich 2 Firmensitze zu leisten. Zumal in Deutschland kein steuerfreier Geldabfluss möglich ist, um die Kosten im Ausland zu decken. In der Schweiz geht das im Übrigen.

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#10
Das sehr ich anders:

Firma in Tschechien stellt einen Deutschen in Deutschland ein, dazu muss man keine Betriebsstätte eröffnen.
Man kann ziemlich günstig eine "Payroll" einrichten, das ist z.B. ein Anwalt, der die Steuern und Sozialabgaben vom schmalen deutschen Gehalt abführt.
Es ist richtig, dass die Firma in CZE richtig dick Gewinn macht, allerdings kann man den auch steuern.
Ist alles nur eine theoretische Überlegung, denn vor dem deutschen Finanzamt habe ich Respekt und würde sowas nicht machen.
Das ein deutscher Gerichtsvollzieher es schafft, ein amerikanisches Kreditkartenkonto zu pfänden, wegen ein paar Zehntausend Dollar, kann ich mir nicht vorstellen.
Habe ich aber auch nicht ausprobiert, weil ich solche Probleme nicht habe, mein Geld, sobald ich welches verdiene, wird immer sofort in die Stützung der lokalen Wirtschaft investiert, dann kommen solche Fragen erst gar nicht auf.
Der Deutsche wohnt in D'land und die
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#11
(05-04-2012, 23:15)Leutnant Dino schrieb: Das ist wurscht. Auf jeden Fall bezahlst Du die Steuern in Deutschland. Das Finanzamt wird das unnachgiebig einziehen.

Guckt mal da:

http://www.bundesfinanzministerium.de/nn...onFile.pdf

Artikel 15 Abs. 2

Wenn die US-Firma in Deutschland keine Betriebsstätte hat (und nicht mal ein Logistikzentrum, das nur der Lagerung und Verteilung von Waren dient, zählt in diesem Abkommen als Betriebsstätte....), dann kann der virtuelle Pflichtige in unserem Beispiel sehr wohl sein Einkommen in den USA versteuern. Ganz legal.
Sozialversicherungsbeiträge können vom Pflichtigen selbst direkt an die Sozialversicherungsträger wie Renten- und Krankenversicherung überwiesen werden. Habe ich selbst jahrelang so gemacht (habe über der Beitragsbemessungsgrenze verdient) - andererseits, wenn deutsche Renten- oder Krankenversicherung das Geld des Pflichtigen nicht wollen- in Europa wird sich schon jemand finden, der die Knete annimmt.

Dass deutsche Gerichtsvollzieher an US-amerikanischen Bankkonten abprallen wie Wassertropfen von der Wachsjacke, das glaube ich auch.

Austriake

Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#12
(06-04-2012, 11:19)Austriake schrieb:
(05-04-2012, 23:15)Leutnant Dino schrieb: Das ist wurscht. Auf jeden Fall bezahlst Du die Steuern in Deutschland. Das Finanzamt wird das unnachgiebig einziehen.

Guckt mal da:

http://www.bundesfinanzministerium.de/nn...onFile.pdf

Artikel 15 Abs. 2

Wenn die US-Firma in Deutschland keine Betriebsstätte hat (und nicht mal ein Logistikzentrum, das nur der Lagerung und Verteilung von Waren dient, zählt in diesem Abkommen als Betriebsstätte....), dann kann der virtuelle Pflichtige in unserem Beispiel sehr wohl sein Einkommen in den USA versteuern. Ganz legal.
Sozialversicherungsbeiträge können vom Pflichtigen selbst direkt an die Sozialversicherungsträger wie Renten- und Krankenversicherung überwiesen werden. Habe ich selbst jahrelang so gemacht (habe über der Beitragsbemessungsgrenze verdient) - andererseits, wenn deutsche Renten- oder Krankenversicherung das Geld des Pflichtigen nicht wollen- in Europa wird sich schon jemand finden, der die Knete annimmt.

Hast du selbst den Artikel 15 Abs. 2 aus dem PDF gelesen? Das was drin steht, hat mit deinem Text nichts gemeinsam. In Artikel 15 Abs. 2 steht nämlich das der Lohn dort versteuert wird, wo man lebt, zumindest mehr als halben Jahr. Deine ausführungen sind nur ein Wunschdenken.

Versuch mal logisch zu denken: du fährst deutsche Autobahnen, rufst deutsche Polizei wenn was ist, deine lieben Kinder gehen in die deutsche Schulen, ihr nutzt deutsche Krankenhäuser, du willst vielleicht irgendwann mal deutsch Hartz-en - alles steuerfinanziert. Aber dein Geld willst du in den USA versteuern? Confused

Letzter Tipp: rechne mit realistischen Zahlen, von der Größenordnung hängt sehr viel ab. 100-125k$ aus dem 1. Posting in Deinem Fall sind unrealistisch, sorry

Zitat:Dass deutsche Gerichtsvollzieher an US-amerikanischen Bankkonten abprallen wie Wassertropfen von der Wachsjacke, das glaube ich auch.

Ich wäre mir nicht so sicher. Schließlich hat man in DE jede Menge von GIs gezeugten Kinder und deswegen ein Unterhaltsabkommen. Nach diesem Abkommen sollte auch Kontopfändung möglich sein, wenn auch viel schwieriger als inländische.
So genau weiß ich es aber nicht...
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#13
Artikel 14
"Einkünfte, die eine in einem in einem Vertragsstaat ansässige natürlich Person aus selbständiger Arbeit bezieht, können nur in diesem Staat besteuert werden."

Kein Land der Welt lässt sich die Steuern entgehen. Ausser man arbeitet eben maximal 183 Tage in diesem Land und wohnt woanders. Dann ist man in dem Land steuerpflichtig, wo man seinen gewöhnlichen Wohnsitz hat.

Ein Schweizer Steueranwalt sagte mir letztens, dass seine Kunden 10mal am Tag anrufen und neue Ideen haben, wie man Steuern sparen könnte und sich vor dem Zugriff schützt ... alles Unfug.

Das System, den Lohn aus dem Ausland zu bekommen und in Deutschland zu arbeiten, um somit Steuern und auch den Zugriff vor dem Jugendamt zu vermeiden, ist toll. Ich wäre sofort dabei, aber die Steuergesetze sprechen dagegen. Den Trouble mit dem Finanzamt steht keiner durch. Hierfür braucht man richtig Geld, um das Finanzamt am Nasenring durch die Arena zu führen. Hinzu kommt noch, dass der Arbeitgeber diesen Quark niemals mitmachen dürfte. Wer ist schon so wichtig?

Ich arbeite für eine kleine Firma in Deutschland. Und eines kann ich sagen: Da geht nichts! Steuerberater und Buchhalter achten schon von Natur darauf aus, dass alles sauber und ordentlich geführt wird.

Zitat:Dass deutsche Gerichtsvollzieher an US-amerikanischen Bankkonten abprallen wie Wassertropfen von der Wachsjacke, das glaube ich auch.

Das glaube ich nicht. Niemand wird sich die Mühe für 5.000 USD machen, aber bei größeren Beträgen soll man sich nicht sicher sein.



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#14
Die 183 Tage Regel ist alles andere als verlässlich. Auch wer sich weniger als 183 Tage in Deutschland aufhält muss darauf achten, dass er keine Anhaltspunkte liefert, die auf den Lebensmittelpunkt in Deutschland schliessen lassen.

Dazu gehören vor allem
- Unbefristete Wohnungsmietverträge oder befristet über mehr als 182 Tage
- Dauerhaft bereitstehende Übernachtungsmöglichkeit bei Verwandten oder Freunden (das wurde Boris Becker zum Verhängnis)
- Freundin mit gemeinsamem Kind in Deutschland (das wurde mir zum Verhängnis)
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#15
(06-04-2012, 13:08)Nathan schrieb: - Dauerhaft bereitstehende Übernachtungsmöglichkeit bei Verwandten oder Freunden (das wurde Boris Becker zum Verhängnis)

Boris flog auf, weil ein Fan die Daten aus Zeitungen sammelte. Damit konnte das Finanzamt feststellen, dass er die 183 Tage überschritten hatte. Die Heimatliebe wird manchmal zum Verhängnis. Nur gut, dass es meine Heimat nicht mehr gibt.
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#16
Zitat:Von 1991 bis 1993 lebte Boris Becker in Deutschland, wie die Steuerfahndung ihm nachwies. Dabei stolperte er nicht etwa über die Zahl seiner Anwesenheitstage - die lag nämlich unter 183. Sein Problem war die Wohnung in München-Bogenhausen. Zwar lief sie auf seine Schwester Sabine, und seine Eltern bezahlten die Miete. Doch Becker besaß die Schlüssel und wohnte dort, wenn es ihn nach Deutschland verschlug. Wie "spartanisch" die Wohnung laut Becker eingerichtet war und wie selten er sie nutze, spielte für die Richter der 4. Strafkammer des Landgerichts München I keine Rolle.

Quelle: steuer-schutzbrief.de
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#17
Also nur Hotel und Pension.
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#18
Boris Becker war eine andere Hausnummer - mit dem Fall konnte sich irgendein Finanzbeamter profilieren, so ähnlich wie bei Kachelmann. Mit der Erfahrung vom Fall Peter Graf hat Becker dann aber alles richtig gemacht - sofort gezahlt, den reuigen Sünder gespielt und das Versprechen abgegeben, es nie wieder zu tun. Ergebnis: 2 Jahre auf Bewährung.
https://t.me/GenderFukc
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#19
Das Bobbele war ja auch nie der Hellste; eigentlich hätte er sich einen Steuerberater leisten können müssen, der ihn auf die Grenzwertigkeit eines solchen Verhaltens hätte aufmerksam machen müssen.

Geht das hier diskutierte Konstrukt nicht etwas zu weit? Wer sich hauptsächlich in Deutschland aufhält, ist hier natürlich steuerpflichtig. Sofern man aber in Deutschland nicht gemeldet ist, und auch keine SV oder Steuern abführt sowie das Geld auf ein ausländisches (Kreditkarten-)konto läuft, ist zumindest die Papierspur des Geldes ein wenig verschleiert.

Man kann ausländische Kreditkartenkonten stellenweise wie Girokonten nutzen, inkl. Überweisungen in das In- und Ausland.

Soweit erscheint mir das Konstrukt schon recht stringent, aber es gibt mit dem Arbeitgeber natürlich einen Mitwisser. Wenn man da mal nicht so spurt, wie der AG will, heißt es ganz schnell: "You know about your tax issues in your home country?" Wenn die sowas mitmachen, wissen die oftmals auch, worum es eigentlich geht.

Selbst gute Trustkonstrukte und Stiftungen in Timbuktu können auffliegen; wenn man sich außerhalb der (steuerlichen) Legalität bewegt, sollte man auch das Risiko kennen und abschätzen. Das Finanzamt war schon immer ein eher unbequemer Gläubiger. Sicherlich kann man lieber 40 000,00 EUR Unterhalt prellen als 4 000,00 EUR Steuern bzw. Abgaben.

Manchmal sollte man sich vielleicht keine neuen Feinde machen, dessen Streitmacht die selbige des eigentlichen Gegners in den Schatten stellt.
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#20
Das Bobbele war ja auch nie der Hellste; eigentlich hätte er sich einen Steuerberater leisten können müssen, der ihn auf die Grenzwertigkeit eines solchen Verhaltens hätte aufmerksam machen müssen.

Geht das hier diskutierte Konstrukt nicht etwas zu weit. Wer sich hauptsächlich in Deutschland aufhält, ist hier natürlich steuerpflichtig. Sofern man aber in Deutschland nicht gemeldet ist, und auch keine SV oder Steuern abführt sowie das Geld auf ein ausländisches (Kreditkarten-)konto läuft, ist zumindest die Papierspur des Geldes ein wenig verschleiert.

Man kann ausländische Kreditkartenkonten stellenweise wie Girokonten nutzen, inkl. Überweisungen in das In- und Ausland.

Soweit erscheint mir das Konstrukt schon recht stringent, aber es gibt mit dem Arbeitgeber natürlich einen Mitwisser. Wenn man da mal nicht so spurt, wie der AG will, heißt es ganz schnell: "You know about your tax issues in your home country?"

Selbst mit Trustkonstrukten und Stiftungen in Timbuktu ganz man steuerlich ganz schnell mal auf [Unterschreitung des Mindestniveaus] fliegen. Sicherlich kann man eher 40 000,00 EUR Unterhaltsschulden nicht bedienen, als 4 000,00 EUR Steuern bzw. Abgaben.

Manchmal sollte man sich halt Gedanken machen, ob man sich einen zusätzlichen Gegner anlachen will, dessen Streitmacht die selbige des eigentlichen Gegners in den Schatten stellt.
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#21
(08-04-2012, 15:36)Scubainstructor schrieb: Manchmal sollte man sich halt Gedanken machen, ob man sich einen zusätzlichen Gegner anlachen will, dessen Streitmacht die selbige des eigentlichen Gegners in den Schatten stellt.

Genau meine Meinung. Unterhalt prellen ist das Eine, aber das Finanzamt über den Leisten zu ziehen, wird sehr unangenehm. Das ist eine völlig andere Hausnummer und Qualität.
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