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  Definition Besuchsrecht
Geschrieben von: IPAD3000 - 16-04-2012, 12:27 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Hallo,

wie würdet ihr das definieren ?

Lt. gerichtlichem Vergleich steht dem Vater ein Besuchsrecht von 10 Uhr Sa -17 Uhr So zu. Man teilt sich die Fahrten, mal der Papi, mal die Mami.

Fährt Papi, holt er das Kind zu den genannten Zeiten bei der Mutti ab. Fährt die Mami, hat sie dann das Kind zu den Zeiten zu bringen, oder muss sie erst dann bei sich losfahren ?

Problem ist die jeweilige Fahrtzeit von 2 Stunden. Mutti will das Kind nämlich, wenn sie fährt, entsprechend zwei Std. früher abholen, so dass sie um 17 Uhr zuhause wäre.

Gibt es da ne Regelung ???

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  Brauch mal eure Hilfe wegen Umgang
Geschrieben von: Jigsaw - 15-04-2012, 02:37 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (14)

Ich hatte jetzt Umgang mit meiner Tochter (seit einem Jahr nicht gesehen, davor sehr sporadisch). Sie ist jetzt 3,5 Jahre alt.
Die Kindsmutter war dabei. Leider störte die KM den Umgang, in dem sie dazwischenredete, das Kind rief um irgendeinen Schwachsinn zu machen.
Als ich mich endlich etwas mit meiner Tochter unterhalten konnte, zerstörte die KM das auch und sagte sie will mit der Tochter auf den Spielplatz. Ich bin denn mit auf dem Spielplatz was aber eine neue schlechtere Situation mitbrachte.

Alleine darf ich nix mit der Tochter machen.

Könnt ihr mir Tips geben, was ich machen kann um vernünftigen Umgang zu erhalten? Von der Theorie kenn ich das, wenn ich aber zum Jugendamt gehe und Druck aufbaue, denke ich es verschlechtert die Lage eher, denn wenn man es realistisch sieht sitzt die Exfrau nun mal am längeren Hebel und das Kind ist Eigentum der Frau.
Mir bleibt die Zahlungspflicht.

Was meint ihr?

Gruss

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  Scheidung: Was kommt jetzt noch alles auf mich zu......???
Geschrieben von: Hornträger - 13-04-2012, 17:35 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (14)

Guten Tag in die Runde!

Ohne jetzt auf die ganzen Details eingehen zu wollen/können, stellt sich meine Situation folgender Maßen dar:
Wir haben vor 22J. in Polen geheiratet, meine Noch-Ehefrau ist Polin und war für mich bis vor ganz kurzer Zeit mein Ein und Alles, bis sie sich zu einer H****** verwandelt hat!
Unser Kind ist schon erwachsen und auch schon seit 1 J. ausgezogen und bezieht von mir Unterhalt. (zu mindest theoretisch, weil ich pleite bin).
Ich leide seit Ende 2010 unter einer schweren Doppel-Depression, hab den Job verloren und bin auf unabsehbare Zeit hin, noch arbeitsunfähig (u.U. auch dauerhaft berufsunfähig, wenn´s ganz blöd läuft).
Meine Noch-Ehefrau ist am 1.1.12 aus der gemeinsammen Wohnung ausgezogen und sich dabei die tragbaren "Rosinen" unter den Nagel gerissen. Schließlich mußte ich sogar mit einer einstweiligen Verfügung vom Gericht dem Treiben einen Riegel vorschieben, weil sie mir drohte mit einem Möbelwagen anzurücken.
Sooooooooooo!!!
Ungeachtet dessen, hat sie dann aber anfang Feb. wieder Annäherungsversuche gestartet und ich bin prompt darauf rein gefallen. Ca. 3 Wo. lang schien das so, als ob sie nur ne Zeit lang Disstanz herstellen wollte, mit dem Ziel wieder zusammen zu kommen. Sie hat mich besucht -auch über Nacht!!!-, wir sind Kaffee trinken gegangen, ins Kino usw.
Irgendwann hatte ich aber das Gefühl, dass sie ein Spielchen spielt, um sich wahrscheinlich Zugang zu der Wohnung zu verschaffen..........
Es kam zum Streit und 3 Tage später hatte ich einen Brief (in 2facher Ausführung) von ihrer Anwältin im Briefkasten liegen, in dem sie mir mitteilte, dass sie nun doch zu der Überzeugung gekommen sei, dass die Ehe gescheitert sei. Und wo fein säuberlich eine "Wunsch"-Liste mit Hausratgegenständen und Geldansprüchen aufgeführt gewesen ist.
Sooooooooooooooooooooo!
Dann war wieder ein paar Wochen Funkstille.
Irgend wann sind wir dann aber doch wieder in Kontakt getreten und haben beschlossen doch noch eine Paartherapie zu versuchen. Ich habe darauf hin der Anwältin geschrieben, dass sie auf Grund der veränderten Lage, in Absprache mit ihrer Mandantin das Verfahren stoppen und die entstandenen Kosten mir in Rechnung stellen solle. Rechnung habe ich zwar keine bekommen, aber das "Verfahren" ruhte erstmal.
Wie dem auch sei. Ich habe mich um Termine bei zwei Paartherapeuten gekümmert und die Therapie sollte jetzt Mitte April beginnen.
Um es abzukürzen. Vor drei Tagen gab es wieder Zoff und das Letzte was ich von meiner Noch-Ehefrau gelesen habe, war eine SMS mit der Ankündigung, dass Ihre Anwältin das Verfahren nun doch wieder aufnehmen und sich um die Hausratsaufteilung kümmern wird.

Was kommt jetzt auf mich zu? Einen Anwalt kann ich mir derzeit nicht leisten, aber auf Grund der Art und Weise wie mich meine Noch-Ehefrau auf´s Kreuz gelegt hat (*), möchte ich wenigstens verhindern, dass sie sich jetzt auch noch mein Auto, das Schlafzimmer, die Garderobe, unter den Nagel reisst!

LG

PS: Sorry, dass es doch so lang geworden ist!

*-An der Stelle könnte ich noch seitenweise ausführen, was sich meine Noch-Ehefrau alles geleistet hat!

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  Frage an die Sozialversicherungsexperten
Geschrieben von: Austriake - 13-04-2012, 12:44 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Mal eine Frage an die Sozialversicherungsexperten:

Exe lässt sich zwei Jahren arbeitsunfähig krank schreiben (noch nicht geschieden, derzeit noch in der Trennungsphase), davor hatte sie einen 400-Euro-Job. Krankengeld von der Krankenkasse gibt es nicht. Nach Aufforderung durch den Pflichtigen hat Exe angeblich einen Antrag auf Verrentung gestellt. Dieser sei abgelehnt worden mit der Begründung, im Zeitraum 2007 bis 2012 seien keine Pflichbeiträge zur Rentenversicherung bezahlt worden.

Exe hat aber ein eigenes Beitragskonto bei der gesetzlichen Rentenversicherung und auch Ansprüche im Falle der dauernden Erwerbsunfähigkeit (wie hoch, steht auf einem anderen Blatt).

Ich bemühe mich gerade, den Original-Ablehnungsbescheid in die Hand zu bekommen. Angeblich sind darauf handschriftliche Anmerkungen des Sachbearbeiters bei der Rentenversicherung, die Antragstellerin (Exe) solle doch ALG 2 beantragen.
Exen-Anwältin argumentiert nun, da die RV nicht leiste und Grundsicherung sicherzustellen sei, müsse ich eben leisten.
Ich werde mich dagegen zur Wehr setzen, unter anderem deswegen, weil die Exe nicht an einer ehebedingten Krankheit leidet.

Nun zur Kernfrage: kann sich die Rentenversicherung so einfach vor der Versicherungsleistung drücken? Begutachtung der Exe hinsichtlich ihrer Erwerbsfähigkeit ist vom Gericht angeordnet, aber noch nicht erfolgt. Kann (je nach Ausgang der Begutachtung) das Ergebnis gegenüber der Rentenversicherung verwendet werden?

Austriake

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  Auskunft der Krankenkasse
Geschrieben von: bio - 13-04-2012, 09:40 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (20)

Hallo an alle,

Ich habe kürzlich schriftlich um Auskunft bei der Krankenkasse über Arztbesuche, Behandlungen etc. meiner Tochter erbeten. Die telefonische Rückantwort dazu lautete in etwa, dass bei der kassenärztlichen Vereinigung eine Anforderung über die Daten gestellt wird und dass das mehrere Monate dauern kann.
Hat jemdand damit Erfahrung? Es ist die TK.

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  Verfahrenskostenhilfe der Mutti zurückgewiesen
Geschrieben von: IPAD3000 - 12-04-2012, 22:59 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Hallo,

Hab gerade was vom AG reingeflattert bekommen, die ich nicht ganz verstehe.

Hier der Wortlaut:
Der Antragstellerin wird unter Beiordnung von ... für nachfolgende Anträge VKH bewilligt. Das weitergehende verfahrenskostenhilfegesuch wird zurückgwiesen.

Die AS wird aufgefordert einen neuen klageantrag mit den bewilligten Anträgen nebst Abschriften zur Zustellung an die Gegenseite einzureichen

Gründe:
die Rechtsverfolgung hat nur in bewilligter Höhe Aussicht auf Erfolg ... [danach folgt eine Berechnung der max. möglichen Unterhaltsbeiträge]



Hintergrund:
Mutti wollte TU in himmlischer Höhe, lt. Gericht aber max. 1/4 durchsetzbar, sowie KU nach Gr. 8 DDT, durchsetzbar lt. Gericht max. Gr. 2.

Mein Anwalt schläft schon, vielleicht wisst ihr, was das genau bedeutet ? Ist die Klage nunmehr hinfällig, oder wie ?

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  SCHUFA-Selbstauskunft aus dem Ausland
Geschrieben von: FreiHerr - 11-04-2012, 19:27 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hallo,

jeder, zumindest in Deutschland, hat das Recht 1x jährlich die kostenlose Selbstauskunft bei der SCHUFA anzufordern und zu bekommen.

Es scheint ein "Prozessproblem" bei denen zu geben, wenn man nicht mehr in DE gemeldet ist. Ich habe mit der Company paar Mails ausgetauscht: SCHUFA akzeptiert keine c/o- und keine Postfach-Adressen. Angeblich aus Datenschutzgründen, in Wirklichkeit wollen sie gar keine _kostenlose_ Auskünfte erteilen, tun es nur wegen dem Gesetz.

Wie kommt man an die Daten? Habt Ihr Tipps?

Man will ja wissen wo man steht, bevor angepackt wird Big Grin

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  Ex bunkert Vermögen in Luxemburg - Bankauskunft möglich?
Geschrieben von: danubis12 - 11-04-2012, 16:25 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Ich bin nicht sicher, ob das das richtige Forum für diese Frage ist, aber ich probier's mal:

Meine Ex bunkert ein größeres Vermögen in Luxemburg. Ich weiß das, weil ich in glücklichen Zeiten öfters mit dem Schwiegervater und dem kleinen schwarzen Köfferchen auf der Rückbank nach LUX zum Kaffee trinken gefahren bin.

Da Luxemburg auf der grauen Liste der OECD ist, weil sie keine Auskunft über die Konten von Ausländern geben, zahle ich mich blöd, weil sie nach ihren Steuerbescheiden "mittellos" ist!

Kann mir jemand einen Tipp geben, wie man (gerne auch mit Hilfe von Gerichten) an Bankauskünfte kommen könnte? Die Hacker haben bisher immer die Konten von deutschen Staatsbürgern kopiert; ich bräuchte Kontoinfos von Belgiern ...

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  Unterhalt an uneheliches Kind ?
Geschrieben von: Sigure - 06-04-2012, 13:48 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Hallo zusammen,
Ich hätte da mal eine Frage zu meinem konkreten Fall.
Ich habe 2 Kinder im Alter von 7 Jahren aus einer früheren Ehe für die ich 582€ im Monat bezahle.Für die Mutter bezahle ich nichts.
Nun hat sich meine Ex Freundin von mir getrennt,mit Ihr habe ich eine 6 Monate alte Tochter für die ich im Monat 241€ bezahle.
Meine ex hat sich bei der Arge gemeldet und die bezahlen Ihr angeblich die Miete für die neue Wohnung.
Das Problem ist dass die sich nun auch mir gemeldet haben und Einkunftsnachweise haben wollen um zu prüfen ob der Mutter nicht noch Betreungsunterhalt zusteht.
Mein Selbsterhaltung liegt glaube ich bei 1050€.
Meine Frage nun: kann mir nun bei einem Einkommen von netto 2100-2300 die differenz bis zu den 1050 auch noch als Betreungsunterhalt abziehen ?
Meine ExFreundin hat vor der Schwangerschafft ca 1200,- bis 1400,- verdient und bekommt so ungefähr 650,- Erziehungsgeld.
Ich habe leider noch 2 dicke Kredite laufen die aber noch während der Beziehung entstanden sind ( 220,- und 160,- )
Sind diese anfechtbar und wenn ja wie ? Werden die dann vom nettoeinkommen abgezogen oder auf den Selbsterhaltung angerechnet ?
Und wird das Weihnachtsgeld und das Urlaubsgeld auch im Nettoeinkommen angerechnet ? denn das ist in den 2100-2300 nicht berücksichtigt..
Vielen Dank schonmal im Vorraus

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  Vorsorgeausgleich nach Tätigkeit in Schweiz
Geschrieben von: befreit - 05-04-2012, 21:52 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Hallo Zusammen,

das Scheidungsverfahren ist anhängig und der Vorsorgeausgleich muss vollzogen werden. Die deutsche Rentenversicherung schreibt mir einen Brief nach dem anderen, es gäbe große Lücken in meinem 'Rentenkonto' und fasst habe ich den Eindruck, dass man verhindern will, dass meine Ex Rentenpunkte abgeben muss.

Nun war ich aber ca. 5 Jahre in der Schweiz tätig und habe das dort angesammelte Geld für die Altersvorsorge auch dort gelassen. Ich soll jetzt eine Entbindungserklärung unterschreiben, damit die schweizer Rentenkasse die Daten über mich an ein Sachverständigenbüro übermittelt.

Kurze Frage: ist dies normal? Muss ich am Ende noch für dieses Sachverständigenbüro zahlen?

Schon im Voraus für Eure Antworten!

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