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SGB II Beantragung |
Geschrieben von: Nappo - 02-05-2012, 20:54 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (22)
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So. Nun ist es bald soweit. Ich bin zwar auf Arbeitssuche, aber es sind ja nur noch Verbrecher unterwegs, wo Du erst mal Geld hin bringen sollst. Wenn das jetzt nicht was wird, dann sehe ich die Sache nun so :
Ich bin selbständig, aber die Aufträge bleiben aus. Sieht übel aus.
Im Forum wurde schon viel über SGB II geschrieben. Trotzdem hier meine konkrete Frage mit Bitte, mir zu helfen, wer Ahnung vom SGB hat, denn bei unserer ARGE hier, wirst Du nur angelogen.
Lebensgefährtin hat : 1.000 € netto.
Im Haushalt : 1 Kind ( 2 Jahre )
Ich : Geht jetzt einfach mal von 300 € aus ! Als Orientierung.
Unterhaltsverpflichtet bin ich für : 2 Kinder ( 12 und 8 Jahre alt)
Titel liegt vor. Unterhaltsschulden liegen vor. Ca. 10.000 €
Wie kann ich die Unterhaltsverpflichtung mit einfließen lassen und würde ich überhaupt was bekommen. Ich muß ja meine Kontoauszüge vorlegen und dann wäre eine Leistung nach SGB II auffüllend und wohl ständig schwankend und weiterhin habe ich das Gewerbe ja noch angemeldet, aber es läuft eben nix mehr.
Miete : Derzeit keine (Haus von den Schwiegereltern)
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Nochmals Verfahrenskostenvorschuß |
Geschrieben von: ArJa - 02-05-2012, 11:31 - Forum: Konkrete Fälle
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Moin Männers,
morgen wirds ernst. Morgen wird Exe im Prozeß versuchen, mich über den Tisch zu ziehen. Das gilt neben meinen angeblich zu niedrigen Zahlungen an TU,KU, Einkommenssteuerrückerstattung auch für den Verfahrenskostenvorschuß, d.h. ich soll ihre RATTin bezahlen, also das Messer, mit dem sie mir das Fell über die Ohren ziehen will. Niemals !
Hab mich mittlerweile soweit eingelesen, das sie Verfahrenskostenvorschuß von mir nur einfordern kann, wenn sie selbst VKH fähig ist. Und da wirds interessant ....
Sie verdient ca. 1400 netto und bekommt als TU von mir 350,- Ocken pünktlichst monatlich ( von meinem Anwalt berechnet) überwiesen.
KU + Kindergeld bleiben als Einkommen des Kindes außen vor.
Wenn ich das richtig verstanden habe, wird ihr selbst ein Freibetrag eingeräumt, dann ein Freibetrag für unser Kind ( als Lebenshaltungskosten ) plus Miete plus Nebenkosten.
Ich hab mal überschlagen, das es für mich knapp werden könnte ... und da ist mir folgendes aufgefallen :
Als meine Familie noch Bestand hatte, haben wir zu Dritt auf 80 qm gewohnt.
Als Exe ausgezogen ist und Tochter mitgenommen hat, hat sie eine Wohnung von 105 qm für 2 Personen angemietet, also völlig unangemessen.
Ich möchte nun argumentieren, dass sie sich eine völlig überzogene Wohnung genommen hat, damit eine viel zu hohe Miete zahlt und damit für VKH/ VKV viel zu hohe Kosten verursacht hat.
Ist das schlüssig ? Gibt es Erfahrungswerte, wie Familiengerichte mit so einem Verhalten umgehen ?
Gruß ArJa
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mit Schulden in die Scheidung? |
Geschrieben von: ramses72 - 30-04-2012, 08:21 - Forum: Konkrete Fälle
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Hallo zusammen, ich hätte mal eine Frage an die Experten. Mein bester Freund wohnt mit seiner Nochehefrau in einer Eigentumswohnung. Die Wohnung gehört ihm und ist finanziert. Die nächsten Jahre zahlt er noch ab. Im Falle der Scheidung könnte er mit in das Haus seiner Schwester ziehen. Ach ja, er und seine Frau haben Gütertrennung. Die Frage ist jetzt, wie er sich bezüglich der Wohnung verhalten soll. Verkaufen, um die Schulden zu tilgen, ggf. Der Frau als Wohnung anbieten oder vermieten. Was ist denn vor dem Hintergrund der Scheidung am sinnvollsten? Vorab vielen Dank für die Antworten.
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Mehrbedarf des Kindes bei Wechselmodell |
Geschrieben von: batacim - 29-04-2012, 14:17 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (10)
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A u. B haben ein Wechselmodell für C vereinbart. B. ist aufgrund des höheren Gehalts zur Zahlung eines Ausgleichsbetrags an A verpflichtet. Zur Unterhaltsberechnung für C addiert der Anwalt von A zum Betrag nach Düsseldorfer Tabelle die vollen von ihm ermittelten Kosten von A für die Fahrten zur Schule und die geringeren Kosten von B hierfür. Weiterhin die konkret errechneten Kosten für das Kinderzimmer bei A.
Werden die Mehrkosten tatsächlich pauschal addiert. Können hierbei auch die Kosten B addiert werden. Er zahlt diese Kosten sowieso, gleichzeitig erhöht sich aber ja sei zu zahlender Ausgleichsbetrag, wenn diese Kosten den Gesamtbedarf erhöhen. Er zahlt sozusagen doppelt???
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Kurze Frage bezüglich Wegzug Kind durch KM |
Geschrieben von: JahJahChildren - 26-04-2012, 14:54 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Hallo liebe Leute,
kurze und knappe Frage an euch.
Ich KV, gemeinsames Sorgerecht, ABR bei KM
Ich habe in der Vergangenheit alleiniges ABR beantragt - Prozess wurde erwartungsgemäß verloren - Ergebnis war Übertragung des ABR auf KM (plus Rechnung an mich). Wir haben weiterhin gSR. Frage:
Darf die KM (offiziell) mit Kind umziehen, ohne meine Zustimmung hierfür einzuholen?
Sollte sie umziehen (ob die darf oder nicht), trage ich dann die durch ihren Umzug entstandenen Mehrkosten für den Umgang alleine?
Vielen Dank für kurzes Feedback!
Liebe Grüße - JJC
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TU rückwirkend erhöhen durch Gerichtsverfahren? |
Geschrieben von: L3NNOX - 25-04-2012, 19:27 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
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Guten Abend zusammen!
Angenommen die Streitigkeiten über die Höhe des TU kann nicht zwischen den beiden Anwälten geklärt werden nach Monaten und es kommt zu einem Gerichtsverfahren.
Könnte dann, falls das Gericht zu dem Ergebnis kommt, dass ich zb. 100€ mehr zahlen müsste, dies rückwirkend geschehen bis zum Tag der Trennung?
Sprich: läuft man Gefahr nicht nur mehr, sonder auch noch "Schulden" auferlegt zu bekommen?
MfG
L3NNOX
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Deine Kinder, meine Kinder, unsere Kinder... :-/ |
Geschrieben von: Jessy - 25-04-2012, 00:26 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (58)
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Hallo zusammen,
zunächst mal vorne weg: Danke an die Urheber dieser Website und an das Forum. Es hilft. Nicht nur konkret in den unzähligen Fragen des deutschen Rechtsdschungels, sondern auch beim allgegenwärtigen Frust, der die Beackerung desselben mit sich bringt.
Zum einen werde ich mir gerade erwähnten Frust jetzt einfach mal von der Seele schreiben, zum anderen erhoffe ich mir den einen oder anderen Rat (oder vielleicht auch nur jemanden, der mir sagt, ich solle mich nicht so reinstressen...).
Die Geschichte in größtmöglicher Kürze:
Mein Lebensgefährte hat drei uneheliche Kinder von zwei verschiedenen Frauen. Mit der einen Ex-Freundin läuft alles gut - gemeinsame Sorgeerklärung, gemeinschaftlich festgelegter Unterhalt (der selbstverständlich auch regelmäßig und pünktlich bezahlt wird), und unsere kleine Hexe (Tochter, 3 Jahre alt) verbringt jedes zweite Wochenende bei uns. Wenn wir sie zum Besuchswochenende abholen, gibt es zunächst meist ein paar kleine Krokodilstränen (ist für so ein kleines Wesen schon schwer, diese noch unverständliche "Abwechslung" zwischen Wochenenden bei Mama und denen bei Papa), aber dann ist sie der pure Sonnenschein. Sie hat mich auch als Teil ihres Lebens akzeptiert, was mich sehr freut (Originalzitat: "Ich hab eine Mami, einen Papi, und eine Dani.").
Leider ist die Situation mit der anderen Ex das krasse Gegenteil.
Es besteht keine gemeinsame Sorge, wollte die Kindsmutter nicht.
Kurz nach der unschönen Trennung (war vorher scheinbar ein langes Hin- und Her, zunächst getrennte Wohnungen und dann irgendwann auch die endgültige Trennung) war die Kindsmutter erstmal acht Wochen überhaupt nicht kontaktbereit. Das sehe ich ihr mal nach, eine (von ihr scheinbar ungewollte) Trennung steckt keiner so leicht weg.
Aber dann gings los:
September 2010 - Erst teilt die Kindsmutter dem Kindsvater mit, eine neue Beziehung zu haben. Dann äußert sie sich plötzlich ängstlich über ihren neuen Freund und diesbezüglich besorgt wegen der Kinder. Der Kindsvater sorgt sich natürlich auch. Nach weiteren Äußerungen der Mutter und besorgniserregenden "Zwischenfällen" kommt es zu einer Aussprache zwischen der KM, ihrem neuen Freund und dem KV (teils ist die Polizei anwesend). Es kommt schließlich raus, dass die KM ihren Freund und den KV gegeneinander aufgestachelt hat mit entsprechenden Äußerungen und sich einfach nicht sicher war, wen sie denn jetzt will. Letztendlich will sie aber lieber ihre neue Partnerschaft fortführen.
Zwischen dem KV und dem neuen Freund der KM bleibt loser freundschaftlicher Kontakt bestehen. Wenige Wochen später erzählt der Freund der KM, dass sie immer wieder ausrastet, wenn es um den KV geht und darum, dass er die Kinder wieder sehen will, was mit Unterhalt und dergleichen geregelt werden muss, etc.
Deswegen vereinbaren KV, KM und deren neuer Freund, dass für sechs Monate jeder Kontakt zwischen KV und KM unterbleiben soll. KV willigt ein, damit die ganze Situation sich beruhigt und die Kinder nicht darunter leiden. Der Freund der KM will den KV grob auf dem Laufenden halten, wie es den Kindern geht.
Frühjahr 2011 - Die KM beantragt aus dem Nichts heraus beim Jugendamt ein Umgangsverbot des KV mit den Kindern (angeblich wegen psychischer Empfindlichkeit der Töchter). Der hinzugezogene Psychologe bestätigt nichts der gleichen, daher lehnt das JA dies ab.
Mai 2011 - Das halbe Jahr ist rum, der KV nimmt wieder Kontakt auf. Er wird hingehalten und abgewimmelt.
August 2011 - Immernoch kein Treffen. Der KV schreibt der KM einen Brief und wendet sich auch an das JA wegen einer weiteren Vermittlung, da die KM dort sowieso eine Beistandschaft für die Kinder hat.
September 2011 - Jetzt wird es lustig... Der Freund der KM teilt dem KV mit, er sei mit ihr und den Kindern nach Österreich gezogen. Das JA ist natürlich (auf Nachfrage) nicht mehr zuständig. Da die KM sich nicht ummeldet, wird sie zwangabgemeldet, eine neue Adresse ist natürlich nicht bekannt, Post wird nicht nachgesendet. Handynummer der KM funktioniert nicht mehr, und der Freund der KM ist schlecht zu erreichen und plötzlich extrem kommunikationsunwillig.
bis Feb 2012 - Wir rennen von Pontius zu Pilatus, um die Adresse der Kinder rauszukriegen. Gelingt schließlich zufällig per Internet. Unser Kontaktversuch wird schließlich beantwortet mit: "Zahl Geld, dann siehst du die Kinder." Wir machen einen vernünftigen Vorschlag für ein Treffen zur Besprechung von Unterhalt und Umgang. Augenscheinlich geht die KM darauf ein. Wir fahren viereinhalb Stunden nach Österreich - nur um von der KM wieder zu hören "Gib mir Geld, dann hole ich die Kinder her." Eine Vereinbarung zu irgendwas will sie nicht unterschreiben, nicht mal eine Quittung, daher rücken wir auch das Geld nicht raus (hätten ihr mehr gegeben als sie verlangt hat, für unsere andere Tochter zahlen wir auch mehr, daher Gleichbehandlung). Wir fahren resigniert nach Hause. Am nächsten Tag eine E-Mail des Freundes, dass wir ab sofort jeden Kontakt unterlassen sollen, wir könnten uns ja ans Gericht wenden.
Ende März 2012 - Wir kriegen einen Termin beim zuständigen Gericht in Ö. Antrag auf Umgangsregelung kostet 244,00 € (und natürlich nochmal 9 Stunden Fahrt hin und zurück), dann heißt es mindestens 14 Tage warten. Offenbar widerspricht die KM dem Vorschlag, da uns das Jugendamt dort schließlich einen Brief schreibt und um Kontaktaufnahme bittet.
So - nun kommt das Highlight - vor zwei Wochen kriegen wir einen Brief vom JA quasi hier um die Ecke. Die Mutter hat UVG beantragt. Auf Nachfrage hier und in Österreich erfahren wir, dass die KM plötzlich wieder in Deutschland gemeldet ist (bei der Großmutter der Kinder - im Internet gibt sie allerdings eine andere Stadt als Wohnsitz an... Facebook kann schon ein Fluch sein... ich persönlich bin allerdings der Ansicht, dass die immernoch in Ö sind - kein Mensch zieht innerhalb von sieben Tagen von einem Haus mit Freund, Kind und Kegel in die Wohnung der Oma).
Ausserdem hat sie mal wieder eine Beistandschaft einrichten lassen.
Mit dem nun (vermutlich auch nur wieder vorrübergehend) zuständigen JA haben wir uns nun schon in Verbindung gesetzt - mit dem Ergebnis, dass der Gesprächstermin zum Unterhalt schon zweimal innerhalb einer Woche kurzfristig verschoben wurde, und wir bezüglich des Umganges an den sozialen Dienst verwiesen wurden (die sich angeblich "zeitnah" mit uns in Verbindung setzen).
Meine Vermutung ist dahingehend, dass wir nun wohl ab diesem Monat brav Unterhalt zahlen werden (vermutlich viel höher als rechtens, da die Berechnung auf Grund diverser potentieller Höherstufungs- und Herabsetzungsmöglichkeiten eher undurchsichtig werden wird)- die Mutter aber wieder samt Kindern verschwinden wird.
Mein Vorgehen wäre daher ein ganz striktes:
- Titulierung Mindestunterhalt (beim Notar, nicht JA)
- Sorgeerklärung beim Jugendamt
- Antrag auf Umgangsregelung beim Familiengericht mit einstweiliger Anordnung.
Das alles leider ohne Anwalt, den können wir uns nämlich aktuell nicht leisten.
Und so schnell wie möglich, bevor sie wieder abhaut.
Leider, und das ist inzwischen fast mein größtes Problem, zaudert mein Lebensgefährte.
Zur Erklärung: Als wir uns kennengelernt haben, hat er mir von den Kindern erzählt und mir gesagt, ich möge sie wie eigene in mein Herz schließen. Habe ich auch gemacht. Komme aus einer großen Familie und bin auch ein absoluter Familienmensch. Von daher geht mir diese ganze Sache schon sehr an die Nieren.
Mein Partner kommt allerdings aus einer Scheidungsfamilie. Und er will auf keinen Fall, dass die Kinder unter dem Zoff mit seiner Ex leiden. Das ist natürlich gut. Leider führt es aber auch dazu, dass er die Kinder zwar sehen will, aber sich vor den entsprechenden Schritten scheut. Er steht also ständig zwischen Sehnsucht nach seinen Kids und der "Angst" ihnen mit einer gerichtlichen Streitigkeit Schaden zuzufügen (beim JA wird solches Zögern ja gerne eher als Desinteresse ausgelegt... und es ist sowieso schon so viel Zeit vergangen).
Er hat ne halbe Ewigkeit drauf gewartet, dass seine Ex irgendwie zur Vernunft kommt, aber diese Möglichkeit können wir inzwischen ausschließen.
Jetzt erhofft er sich tatsächlich Hilfe von der Beistandschafts-Sachbearbeiterin (die meines Erachtens nur am Geld für die KM interessiert ist).
Ich muss ihn quasi ständig dazu drängeln, den nächsten "offiziellen" Schritt zu machen. Darunter leidet langsam auch die Beziehung.
Und inzwischen frage ich mich wirklich: Soll ich die Kinder, die nicht mal meine eigenen sind, aufgeben? Ist das vielleicht wirklich besser für die Kids (auch wenn die KM eher ungeregelte Lebensverhältnisse, eine persönliche Unreife und auch noch einen rechtsextremen Hang hat)?
Oder soll ich weiter versuchen, einen Umgang zu ermöglichen, damit die Kleinen wenigstens bei uns sowas wie ein "normales" Leben haben können, und wir nicht nur Geldesel spielen?
Bin für Meinungen und Ratschläge dankbar.
Liebe Grüße
Daniela
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Vater deutscher Kind lebt in Österreich Unterhalt |
Geschrieben von: alexerl - 24-04-2012, 18:29 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (41)
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Das war mein Brief an die Justizministerin Österreich.
Sehr geehrte Frau Dr. Karl,
es ist vielleicht ein bisschen ausergewöhnlich, dass Sie eine Frau in Bezug auf Kindesunterhalt anschreibt, aber ich möchte doch einmal auf die Missstände aufmerksam machen, die in Österreich herrschen. Und das, obwohl ich eine Frau bin und ich eigentlich auf der anderen Seite stehen müsste.
Ich muss gestehen, dass mir manche Väter von Herzen leid tun und sie dem Staat gegenüber machtlos und ohne jegliche Unterstützung gegenüber stehen.
Willkür der Gerichte, Mütter die alle Rechte haben, die die Männer mit Kindesentzug bestrafen und Väter die nur zahlen dürfen.
Ich möchte Ihnen nur kurz unseren Fall schildern, damit Sie wissen um was es speziell geht und Sie sich ein Bild machen können.
Mein Mann hat einen unehelichen Sohn der seit 2007 in Salzburg lebt. Vorher lebt die Mutter und der Kleine bei meinem Mann in Stuttgart. Die Mutter zog vor 4 1/2 Jahren aus dem Haus in Stuttgart aus und nahm fast alles mit, was nicht niet und nagelfest war. Computer, Videokamera, Bügelstation, das Auto und und und...
Sie hat nicht gearbeitet, von daher gehörte alles meinem Mann. Da mein Mann sehr großzügig ist und sie ja nichts besaß hatte er ihr alles gelassen.
Sie haben sich mündlich darauf geeinigt, dass mein Mann Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle bezahlt und dafür ist mein Mann weiterhin großzügig und kaufte dem Kind einen Schreibtisch (1000Euro) "nagelneue Fahrräder, Schulranzen, Skiausrüstungen und von Kleinigkeiten ganz zu schweigen.
Jedes Jahr fuhr der Sohn mit uns 1 Woche zum Skifahren, bekam zusätzlich Anziehsachen, Spiele usw.. Mein Mann ist wie gesagt sehr großzügig.
Im April 2010 kam ein Brief vom Jugendamt Salzburg dass die Mutter den Unterhalt jetzt festsetzen möchte und daraufhin lief nun alles über das Jugendamt ohne vorher nur ein Wort mit dem Vater zu sprechen.
Wir sind seit September 2008 verheiratet. Ich wohnte in Nürnberg und hatte ein eigenes Geschäft. Juli 2009 zog ich nach Stuttgart zu meinem Mann und gab mein Geschäft nach 14 Jahren auf und arbeite seitdem nicht mehr.
Jetzt müssen wir dem Gericht beweisen, dass ich nicht mehr arbeite.. Aber wie??? Sie bezweifeln das.
Die Mutter möchte den Unterhalt rückwirkend seit dem Auszug haben, obwohl sie eine mündliche Vereinbarung hatten, dass mein Mann nach Düsseldorfer Tabelle zahlen soll. Außerdem hatte sie ja alles was wertvoll war ja eh mitgenommen und das Kind wurde von uns wohlwollend entschädigt.
Da mein Mann relativ gut Verdient ist die Unterhaltsforderung ein utopischer Betrag und völlig realitätsfremd, denn in Österreich gibt es ja keine Höchstgrenze.
Das Jugendamt rechnete 720 Euro monatlich aus, aber das Gericht stockte nochmals auf und nun sind es 835 Euro!! Für ein 11 jähriges Kind!! Die Mutter bekommt ja noch Kindergeld und sie arbeitet ganztags. Mit verlaub, aber welches Kind braucht 835 Euro im Monat? Unter und gesgt, wir wissen genau, wer das Geld einsteckt:-)
Ich selbst war auch allein erziehende Mutter, bekam 320 Euro Unterhalt fürs Kind, konnte gut Leben und hatte ein tolles Verhältnis zum Kindsvater. Es war gerecht!
In Deutschland wird zumindest das Kindergeld anteilig beim Kindesunterhalt abgezogen, in Österreich nicht! In Deutschland kann man keine 3 Jahre rückwirkend den Unterhalt nachfordern, nur in Österreich. Jetzt meine Frage.. Ist das alles förderlich für die Vater-Kind Beziehung?
Wir sind ja keine Einzelfall. Sie müssten sich wirklich mal Zeit nehmen und bei Vaterverbot.at "vorbei schauen". Es sind Schicksale dabei, da kommen einen sogar als Frau die Tränen und man schämt sich fast, dass man eine ist..
Nun weiter..
Als nicht arbeitende Ehefrau dürfte mein Mann eigentlich 3% von diesen 20% vom Nettogehalt abziehen. Dies wird aber in keinster Weise vom Salzburger Gericht mit angerechnet. Es werden die vollen 20% vom Nettogehalt gerechnet. Da unterstelle ich dann Willkür und Ungerechtigkeit. Nur weil wir Deutsche sind?
Wir haben schon Einspruch erhoben, aber ohne Erfolg! Wie kann man sich als kleiner Bürger wehren? Wissen die Politiker eigentlich so manches, was bei uns da "unten" geschieht?
Jetzt müsen wir uns einen teuren Anwalt nehmen und das wird auch nicht viel bringen, außer hohe Ausgaben.
Das Gericht kann ja argumentieren, dass von Einzelfall zu Einzellfall entschieden wird und das haben sie auch so geschrieben und getan!
Wir sind völlig verzweifelt, denn auch wir haben sehr hohe Ausgaben. Haus abzahlen, meine Krankenkasse, Versicherungen und und und. Aber das interessiert null! Es wird stur auf diese 20% vom Nettogehalt gegangen, obwohl, wie schon geschrieben haben, dass ich nicht arbeite!
Und wer ist der Leidtragende? Das Kind, denn es bekommt jetzt keinen Skiurlaub mehr von uns, keinen großen Weihnachtsgeschenke mehr, keine Geburtstagsüberraschungen... NICHTS! Kann man auch nicht, bei den horrenden Forderungen.
Man hat mal wieder eine Vater-Kind Beziehung empfindlich zunichte gemacht..
Was für Rechte haben denn Väter in Österreich? Da ist Deutschland ja noch fortschrittlicher und wesentlich gerechter, aber in Österreich denkt man, die Politik ist nur für Frauen gemacht.
Ja, Besuchsrecht.. Stuttgart-Salzburg und dann muss der Vater das Kind auch noch abholen und wieder bringen. Die Mutter muss nichts dafür tun, damit das Vater-Kind Verhältnis gut ist und bleibt. Sie bestimmt wo es langgeht und wie es läuft. Sie kassiert und bestimmt.
Ich würde die gesamte Unterhaltsregelung neu gestalten, gerechter! Es muss doch für beide Seiten fair sein! So ist der Mann nur der Zahlmeister ohne Rechte. Es müsste eine Obergrenze geben wie in Deutschland. Da ist das höchste der Gefühle 600 Euro monatlich, aber das ist schon eine sehr große Ausnahme.
Vaterverbot hat einen guten Vorschlag, siehe unter
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_2...echts-2012
Und dann noch eine Kleinigkeit zum Schluss.
Die Rechnung für die europaweite Zuwanderung von Umgangsverweigerung praktizierenden Mütter nach Österreich, bezahlt der Steuerzahler.
Den desolaten Zustand der österreichischen Familien-Rechtssprechung (Schlußlicht Europas), der schon fast an Beihilfe zum Kindesentzug und zur Vaterentfremdung (PAS) grenzt, nutzen immer mehr, teils persönlichkeitsgestörte Frauen aus Deutschland, Schweiz, Frankreich und den BeNeLux-Ländern aus, um nach Österreich einzuwandern. Dort werden sie von feministischen Netzwerken in den Jugendämtern bei der Umgangsvereitelung und Elternteilentfremdung unterstützt, beschreibt der Vater, Dipl.-Pädagoge und Buchautor Hermann M. in einer Pressemitteilung die Situation. Die Rechnung für die soziale Unterstützung dieser zugewanderten, alleinerziehen-wollenden Mütter zahlt dann der österreichische Steuerzahler.
Während beispielsweise in Deutschland der staatliche Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende auf maximal sieben Jahre begrenzt ist, was die Einigung mit dem Kindesvater fördert, zahlt der österreichische Staat solchen zugereisten Umgangsverweigerinnen Kindesunterhalt bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Da können solche Damen dann bequem mit Wohngeld, Sozial- und gerichtlicher Verfahrenshilfe ausgestattet, die Klagen der Väter abwehren.
Diese, oftmals schon wie österreichische Väter durch Scheidung, Kindesunterhalt und Obsorge- wie Besuchsrechtsverfahren finanziell nahezu ruiniert, müssen dann auch Verfahrenshilfe bei den Bezirksgerichten und Besuchscafe-Zuschüsse bei der Jugendwohlfahrt beantragen. Neben dem EU-weiten Imageschaden können die finanziellen Schäden für die Steuerzahler pro Jahr leicht die Millionen Euro-Grenze überschreiten. Das Justiz- oder das Frauenministerium stellen hierzu aus guten Gründen keine Zahlen zur öffentlichen Verfügung.
Pressemitteilung „Österreich bald vor UN-Menschenrechtsrat“
Da viele einseitig frauenfreundliche Medien bislang über diesen Skandal geschwiegen haben, müssen sich auch österreichische Vater mittlerweile an ausländische Medien wenden. So sendete das Zweite Deutsche Fernsehen ZDF vor kurzem eine Reportage über zwei Linzer Väter, einen Wirtschaftsjuristen und einen Versicherungsmakler, die eine Strafverfolgung ihres Gutachters wegen Prozessbetrug zugunsten der Mütter eingeleitet haben.
Wir suchen Gleichgesinnte, denn wir wollen was tun.. Es kann nicht sein, dass das alles so ungerecht zugeht und man nichts dagegen tun kann. Ich will nicht untätig hier sitzen.
Mir kommen die Tränen, wenn ich in Vaterverbot.at lese und man schämt sich direkt eine Frau zu sein!!!
Meldet Euch, denn nur zusammen kann man was erreichen. Ich will nichts unversucht lassen. Will Medien und Presse auf diese Missstände aufmerksam machen. Es kann nicht sein, dass ein Vater nur zahlen darf und sonst keine Rechte hat. Ich würde auch auswandern, ganz ehrlich!!!
Meldet Euch
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Jugendamt nervt |
Geschrieben von: Calimero - 24-04-2012, 15:38 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Hi,
ich habe meinen Fall hier ja schon mal geschildert.
Kurz zusammengefasst:
Bin selbständig, geringes Einkommen unter Selbstbehalt in den Jahren 2009 und 2010.
Seit Mitte 2011 läuft es wieder etwas besser (habe das denen auch so mitgeteilt) und ich bezahle seitdem 150,00 monatlich an das Jugendamt (sehe mich ja durchaus in der Verantwortung). Jetzt werden die aber gierig und wollen für das erste Halbjahr 2011 auch den Unterhaltsvorschuss zurück und machen mir eine Rückstandsrechnung auf, wobei die Differenz aus den laufenden Zahlung über 150,00 und dem Unterhaltsvorschuss quasi als Rückstandstilgung angesehen wird.
Begründet wird das, indem Sie schreiben, dass ihnen Unterlagen vorlägen, die zeigen, dass ich ab 1.1.2011 verpflichtet bin, ihren Aufwand zu ersetzen.
Ich wüsste aber gar nicht, was das für Unterlagen sein sollen.
Ist es nicht so, dass für eine Berechnung die letzten 3 Jahre berücksichtigt werden müssen?
Ich will natürlich lieber, dass die Differenz, die als Tilgung angesehen wird, meinem Kind zukommt.
Soll ich das jetzt so hinnehmen, Klappe halten oder dagegen Widerspruch einlegen? Schulden bei denen haben, will ich natürlich nicht.
Merkwürdigerweise ist von einer früheren Forderung über die Zahlung von Mindestunterhalt (225,00) seit geraumer Zeit nicht mehr die Rede.
Ich kapier das nicht.
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Besuch vom Gerichtsvollzieher - KU |
Geschrieben von: Pistachio 00 - 23-04-2012, 19:47 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (51)
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Hallo,
heute erfreute mich im Briefkasten Post vom Gerichtsvollzieher.
Er will einen bestehenden Titel zum KU vollstrecken.
Zitat:"Sollten Sie auf dieses Schreiben nicht reagieren, bin ich nach den gesetzlichen Bestimmungen gezwungen, das Verfahren zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung zu eröffnen § 807 ff ZPO."
Eine beglaubigte Abschrift/ vollstreckbare Teilausfertigung der Urkunde lag bei.
Vorgeschichte:
ich beziehe Leistungen nach SGBII, der Unterhalt wurde daher bislang als Vorschuss gezahlt, ich musste meine Erwerbsbemühungen beim Jugendamt halbjährlich nachweisen. Bei den letzten eingereichten Nachweisen bemängelte das JA selbige mit fadenscheinigen Gründen (keine Ablehnung erhalten wäre unglaubwürdig etc.) und drohte mit "zwangsweiser Durchsetzung der Forderung durch unsere Prozessvertretung".
Dies scheint nun wohl eingetreten zu sein.
Wie verhalte ich mich nun ?
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