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  Kranke Frau zieht nicht aus, wer behält Wohnung und Kind
Geschrieben von: helmut - 29-11-2011, 00:48 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (43)

Hallo zusammen,

bin neu hier und habe folgendes Problem:

Meine Frau ist seit Jahren psychisch schwer krank (Schizophrenie mit mehreren Psychosen, zuletzt vor 5 Jahren mit Zwangseinweisung in die geschlossene).
Wir haben ein Kind (7 Jahre).

Ich will nun die Trennung, weil ich die Belastung für mich und das Kind durch die Krankheit nicht mehr aushalte.

Ich gehe vollzeit arbeiten und mache den Haushalt und die Kinderziehung, die Frau geht teilzeit arbeiten und liegt ansonsten herum.

Wir können uns nicht einigen über Umgangsrecht etc. Ich will, dass das Kind bei mir bleibt, weil der Gesundheitszustand der Mutter zu schlecht ist und ich bei ihr das Kindswohl gefährdet sehe.

Nun meine Fragen:
Wie bekomme ich die Frau aus der Wohnung?
Wie kann ich einen guten Anwalt herausfinden?
Wie komme ich an ein psychiatrisches Gutachten über meine Frau?
Wie komme ich aus der "Nummer" am besten raus?

Danke schonmal für Eure Tipps.

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  Krankengeld reicht nicht zum Leben
Geschrieben von: marecello - 26-11-2011, 17:35 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (27)

Ich beziehe seit Anfang November Krankengeld.
Ich hatte bei Vollzeit ein Gehalt von 1410.- Euro/Monat netto.
Heute erhielt ich den Bescheid für's Krankengeld in Höhe von 38,25 Euro tgl.
x 30 Tage sind 1147.50 Euro/ Monat.
Das sind 262,50 Euro/ Monat weniger Einkommen.
Kaltmiete betragen 450.- Euro und Betriebskosten 130.- Euro mtl.
Kindesunterhalt beträgt 266.- Euro/ Monat wurden regelmäßig bezahlt.
Umgangskosten, n u r Fahrkosten betragen 148.80 Euro im Monat.
Ich habe jedes WE unsere Tochter von Freitag bis Sonntagabend bei mir zu Hause.
Meine geschiedene Frau muss jedes Wochenende arbeiten, Teilzeitbeschäftigung.
Daher nehme ich unsere Tochter jedes WE zu mir, ich bin sehr glücklich darüber.

Ich bin seit Juni 11 verheiratet, zur Zeit läuft das Visaverfahren zur Familienzusammenführung (Ehegattennachzug).
Meine Frau ist schwanger, Geburtstermin 03.2012.
Der Ausländerbehörde werden Anfang nächster Woche sämtliche Unterlagen für das Visaverfahren vorgelegt, die sie haben möchten.
Ich besitze eine Personenstandsurkunde die von der Deutschen Botschaft im Ausland beglaubigt und legalisiert ist.

Meine Frau ist mit Wohnsitz nicht in Deutschland gemeldet.
Für einen Steuerklassenwechsel ist eine Meldebescheinigung meiner Frau ausschlaggebend.

Welche ergänzende Sozialleistungen kann ich in meinem Fall beantragen,
ALG 2?
Soll ich meine Frau (und Schwangerschaft) im ALG 2 Antrag angeben?
Welche Möglichkeiten gibt es noch, welche Tipps habt ihr auf Lager?

Fragen werden gerne beantwortet.
Danke!




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  Umgang mit Tochter, wie geh ich's an?
Geschrieben von: Daktari - 24-11-2011, 21:11 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (18)

Hallo Forum!
Der Betreff sagt nicht viel aus, ich weis, aber ich weis auch nicht wie ich das in wenigen Worten zusammenfassen soll..
Hier (versuch ich) kurz meine Geschichte:
Unsere Tochter ist jetzt 9 und wie sie 4 war bin ich ausgezogen, bei meinen Schwiegereltern. Wir wohnten alle unter einem Dach, was auch für einen Teil der Probleme die Ursache gewesen sein mag. Wir hatten bis dahin eine WE Ehe geführt und von der Trennung an bin ich dann immer seltern die 80km gefahren, bis wir uns bald nur noch alle zwei Wochen Sonntags für ein paar Stunden getroffen haben - immer zu dritt. Das ging so bis vor einem Jahr, da wollte die Kleine mich nicht mehr so oft sehen weil es ihr wohl zustressig war, alle zwei Sonntage. Sie hatte sich dann als schon im WC eingesperrt und wollte einfach nicht zu den Treffen kommen. Wobei sie aber bei den Treffen mir gegenüber nie ängstlich war, sie ist aber ganz sicher sehr auf ihre Mutter fixiert, da ich ja auch wie wir noch zusammen waren nur am WE da war, und danach dann immer seltener.
Nachdem die Pausen zwischen den Treffen immer länger wurden hab ich einen Termin beim Jugendamt gemacht. Das Ergebnis waren mehrere Gespräche, auch mit unserer Tochter, der das Gespräch angeblich sehr gut getan hat. Mein Ziel ist/war es die Kleine auch mal für mich alleine zu haben, worauf unsere Tochter sich aber nicht einlässt. Der Herr vom Jugendamt meinte es gäbe noch sehr viele Fragezeichen bei ihr. Mein Hauptfehler war auch sicherlich dass ich zu wenig mit ihr, vor allem über die Trennung, geredet habe. Meine Frau hatte damals wie ich angeboten hatte dass wir zusammen mit ihr reden können gemeint, das hätte sie schon gemacht. Mein Fehler war sicher hier nicht auch noch einmal selbst mit meiner Tochter gesprochen zu haben.
Kurzum, es besteht auf jeden Fall jede Menge Redebedarf zwischen mir und meiner Tochter, was ich schnellstens nachholen möchte. Über die Treffen/Umgang haben wir heute beim Jugendamt auch schon geprochen. Wir haben auch recht schnell Termine gefunden, der erste ist schon der kommende Sonntag.
Jetzt zu meinem Anliegen..
Ich bin damals gegangen, nicht wegen einer anderen Frau, sondern weil ich die ewigen Streitereien leid war, ich meine Kleine nicht wickeln durfte (wie sie noch kleiner war) über dieses Problem aber niemand mit mir reden wollte, und auch wiel ich mit meiner Kleinen nichts gemeinsam unternehmen durfte (z.B. allein mit ihr auf den Spielplatz), etc.
Wie erkläre ich meiner etwas verängstlichten, schüchternen Tochter weshalb ich damals ausgezogen bin? Soll ich ihr im beisein ihrer Mutter (ohne ihre Mutter wird es die nächste Zeit kaum zu einem Treffen kommen da sie sehr an ihr hängt und sie die Sicherheit braucht) sagen dass sie mich auch ein halbes Jahr vorher schon mal an Weihnachten im Streit rausschmeißen wollte, weil ich mich über die Streitereien im Haus beschwert habe? Oder soll ich damit besser warten bis ich die Gelegenheit unter vier Augen habe? Wobei sie aber sicher ihre Mutter darauf ansprechen wird, was aber kein Problem wäre, es ist die Wahrheit.

Die Frage ist eben wann erkläre ich ihr am besten was??
Hier wollt ich auf Eure Erfahrung zurückgreifen wenn das denn möglich ist... jedes Kind ist ja anders, klar. Aber vielleicht war hier schon einmal jemand in einer ähnlichen Situation.

Ziemlich viel zu erklären... Kann gut sein dass ich das eine oder andere nicht sooo verständlich rübergebracht habe! Bitte fragt einfach nach wenn Ihr etwas etwas ausführlicher wissen wollt.

Liebe Grüße
Stefan

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  Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung
Geschrieben von: iglu - 24-11-2011, 20:59 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (25)

Hallo zusammen,

bei Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung ist meine Zustimmung als Sorgeberechtigter notwendig. Kann ich diese Zustimmung auch einschränken bzw. befristen oder ist die immer blanko.

Konkret geht es um folgendes:

Die Mutter und Ex-Partnerin möchte unseren Sohn in eine Kita oder zur Tagesmutter geben. Die Begründungen dafür waren mehr oder weniger überzeugend. Im Prinzip eher weniger.
Ich habe Zustimmung dafür signalisiert, was auch das ürsprüngliche Ansinnen der Ex war, dass er an einem Vormittag in der Woche dorthin kann, weil es meine Umgangszeit nicht tangiert.

Ich höre aber schon die Nachtigall, die mir flüstert, dass es in einer Vollversorgung enden wird. Dahin gehende Gedankenspiele wurden bereits geäußert. Nach dem Motto, wenn er geht dann müsse es mehrmals die Woche sein, weil das Kindeswohl sonst gefährdet sei. In dem Fall würde es sehr wohl meine Umgangszeiten tangieren.

(By the way: seitdem sie beim Jugendamt war, heisst es nicht mehr "Ich will das so!" sondern "Es dient dem Kindeswohl!". Gehirnwäsche hat wohl schon eingesetzt.)

Kann ich meine Zustimmung also vom Umfang abhängig machen oder ist eine Zustimmung dann uneingeschränkt?

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  Akteneinsicht FG
Geschrieben von: 2Fast - 24-11-2011, 13:21 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

in meinem Sorgerechtsstreit würde ich gerne Akteneinsicht nehmen. Ich werde nicht anwaltlich vertreten. Ist Akteneinsicht trotzdem jederzeit möglich, oder gibt es da Hürden? Wie mache ich das genau? Ich möchte vor allem vermeiden, dass die Akte vorher noch gesäubert wird.

Ich vermute dort diffamierende Gerüchte über mich, die nicht offen ausgesprochen oder dokumentiert werden, jedoch in der Akte irgendwie existieren könnten.

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  Betreuungsunterhalt
Geschrieben von: ingo - 23-11-2011, 17:46 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (19)

hallo an alle,
ich habe schon gegoogelt was das zeug hält finde aber keine richtig antwort. Also folgender fall: es wird ein kind geboren und die eltern sind schon davor getrennt. Nun wird die vaterschaft festgestellt, da die mutter in der zeit noch was mit einem ex hatte. Vaterschafttest sagt aus, daß der neue ex der vater ist und er unterschreibt auch die vaterschaftsanerkennung. Die mutter ist zur zeit der geburt 18 und geht noch zur schule. Diese schule will sie 8 wochen nach der geburt wieder aufnehmen, davor aber noch bei ihren eltern mit dem baby ausziehen, da sie der meinung ist dort kann sie mit dem baby nicht leben, da ihre eltern rauchen (sie selbst raucht auch) und des weiteren 2 katzen in der wohnung sind und das alles dem kind nicht gut tut. Wenn sie dann wieder in die schule geht, will sie aber ihr kind jeden tag zu ihren eltern geben (die von h4 leben) zur betreuung. Nach dem erweiterten schulabschluß will sie noch ihr abi machen und studieren. Kind soll die ganze zeit von ihren eltern betreut werden. Nun die eigentliche frage: sie kann ja nun laut gesetz betreuungsunterhalt vom vater bekommen, was er auch versteht, aber was ist damit, wenn sie ihr kind garnicht betreut sondern gleich weiter schule bzw. ausbildung macht (sollte sie das abi nicht schaffen) und ihre eltern die ganze zeit auf das kind aufpassen und dadurch ja für den arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehen. Also im prinzip das betreuungsgeld dann eigentlich an die eltern gehen würde, da die das kind betreuen. Finde da leider überhaupt kein beispiel. Vater ist gern bereit auch den betreuungsunterhalt zu zahlen, aber doch nur, wenn auch alles rechtens ist. Kann mir da jemand helfen. dankeschön

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  Auskunftspflicht JuAmt
Geschrieben von: Kobold - 23-11-2011, 11:21 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (31)

Hallo Freunde,

Folgenden Wortlaut fand ich soeben in einem Schreiben des JuAmts an mich:

Des Weiteren erwarten wir eine Erläuterung wozu Sie eine Wohnung mit 123m² benötigen.

Bin ich (gesetzlich) verpflichtet, dies tatsächlich zu begründen?
Es geht nicht darum, was Sinn macht sondern um die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage das JuAmt diese "Erläuterung" von mir "erwarten" darf.

Ich möchte da schnellst möglich antworten. Sollte ich nicht sicher sein, ob ich zu dieser Auskunft verpflichtet bin, werde ich wohl das JuAmt schriftlich auffordern mir zunächst Auskunft zu geben auf welcher Rechtsgrundlage sie diese "Erläuterung" von mir einfordern dürfen.

Habt Dank für eventuelle und sachdienliche Hinweiße
Herzlichst
der Kobold ;-)

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  Anrecht auf Bildung
Geschrieben von: Jakob B. - 21-11-2011, 22:19 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (19)

Hallo zusammen,
nach langem suchen in Foren bin ich endlich mal auf ein Forum getroffen was objektiv endscheidet und nicht geprägt von verbitterten, alleinerziehenden Müttern ist. Finde auch das den moralischen Aspekt jeder für sich klären muss und nicht über ein Dreizeiler interpretiert werden kann.

Thematik:

Leider konnte ich meine Rechtschutzversicherung (Advocard) nicht dazu bewegen die Kosten für ein Beratungsgespräch beim Anwalt für Familienrecht zu übernehmen, somit ist das meine letzte Hoffnung bevor ich Riskiere viel Geld in ein Beratungsgespräch zu investieren, wo zum Schluss eh nichts rauskommt.

Das Jugendamt fordert zur Zeit 4100 € von mir als Unterhaltsvorschuss von mir zurück + Rückerstattung an die Kindesmutter 1800 €, weil ich von okt. 2009 - okt. 2011 in der Weiterbildung steckte und unter den besagten 925€ lag.

Werdegang
Bundeswehr, inbegriffen zivil Anerkannte Ausbildung zum Kommunikationselektroniker 2002-2008

2008-2010 Staatlich geprüfter Techniker (Bafög 618 €)

2010-2011 Abschluss zum Bachelor of Electrical and Electronic engineering. (Bafög 830€ )


Da das Studium in Wales war, sind natürlcih erhebliche Mehrkosten auf mich zu gekommen und somit musste ich einen privaten Kredit aufnehmen. Nun hat man mir den Link zu einem Gerichtsurteil geschickt, welcher nach meiner Ansicht nach auch auf mich zu treffen würde.

http://www.michaelbertling.de/recht/fam/unt032103.htm

Andere meinen wiederrum das dies noch zur Erstausbildung gehört, da der Bildungsweg komplett in eine Fachrichtung geht und somit die Rückzahlungsforderungen nichtig sind.

Hoffe einer von euch kann mir weiterhelfen, oder hat gar vielleicht ähnliches erlebt.


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  Haager Übereinkommen (2007) NEUE INFO!
Geschrieben von: gleichgesinnter - 20-11-2011, 11:23 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (14)

Servus in die Runde,

ich möchte hiermit mal einen Zwischenstatus bekanntgeben damit sich unsere User und alle die, die mitlesen, mal zur Genüge führen, wie es gesetzlich aussieht, wenn ein Unterhaltsschuldner im Ausland lebt, was er aus Deutschland zu befürchten hat.


Nun gut, wie einige wissen, wurde ja das Haager Übereinkommen am 23. November 2007 unterzeichnet und damals hatte die deutsche Justizministerin (weiss jetzt leider nicht mehr, welche das war) grossartig herausposaunt, das man sich nirgendswo in der Welt jetzt mehr verstecken kann, wenn man Unterhalt schuldet (vornehmlich KU).
Über 50 Staaten haben damals dieses Abkommen unterzeichnet.

Was waren das für Jubelschreie damals von den Feministen und Weibern, die endlich an die (Unterhalts)Kohle von den Exmann und den Unterhaltsflüchtlingen rankommen wollten. Nirgendwo sollte man mehr sicher sein. Alle Medien berichteten ausführlichst darüber, das nun endlich die dicke Unterhaltskohle im Ausland vollstreckt werden kann.


Jetzt jährt sich das Ganze nun zum vierten Mal, es ist also schon eine ganze Zeit verstrichen und da möchte man doch meinen, das sich einiges getan hat, oder?
Einjeder wird doch denken, da haben sich nun doch mindestens 10 oder 15 Staaten rangemacht und es in ihren Parlamenten ratifiziert und das dieses Abkommen dort jeweils jetzt in Kraft gesetzt wurde? Und allen voran doch sicher Deutschland, die die treibende Kraft war bei diesem Abkommen?

Aber, meine Freunde und Unterhaltsschuldner im Ausland, dem ist bei weitem nicht so. In wievielen Ländern ist das Abkommen denn nun nach geschlagenen VIER Jahren in Kraft getreten?

Resümee: 1 (Norwegen)

Wie, das glaubt ihr mir nicht? OK, also bitte, hier lachlesen:

KLICKMICH

Also ich muss schon sagen, der Speed, den die da hinlegen, ist extrem schnell. WOW, bin begeistert.
Rechnen wir mal nach: Alle vier Jahre ein Land hinzu, mal 50 Länder... na sowas, in 200 Jahren hamse alle zusammen. BRAVO!
Wie war der Kommentar damals von der Zypries (jetzt weiss ich es wieder)? "Unterhaltsschuldner können sich ab JETZT nirgendwo mehr verstecken"...oder so ähnlich

Ich werde noch im Grab lachen, ehrlich.

Und Eure Meinungen?

gruss gleichgesinnter

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  Immobilie sichern
Geschrieben von: zwangszahler - 20-11-2011, 10:08 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (29)

Folgender Sachverhalt:

Meine fast bezahlte Immobilie erweist sich zusehends zu meiner Achillesverse, da der Borderliner mit dem ich verheiratet war,
mich permanent wegen irgend etwas verklagt, da er stets PKH erhält,
meine Anwaltskosten etc. erreichen fast die Unterhaltskosten.
Den Verkauf der Immobilie betreibe ich schon mehrere Jahre erfolgslos,ein Übertrag an Familie ist nicht möglich da entweder zu alt oder H4, Freunde kommen auch nicht in Frage, weiterhin möchte
ich, dass keine Grunderwerbssteuern anfallen, da diese wieder das Regime stützen.

Ich suche nach einer Möglichkeit die Immobile so zu sichern,
dass das Regime und der Borderliner keine Möglichkeit haben bei einer etwaigen Insolvenz meinerseits, sich an meinem Vermögen zu laben.

Für Ideen, Tips wäre ich dankbar.

Gruß
Zwangszahler

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