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  Antrag beim FamGericht - Anregungen ?
Geschrieben von: IPAD3000 - 07-06-2012, 17:12 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (38)

Hallo,

folgenden Antrag möchte ich einreichen, ohne geldschluckenden Anwalt natürlich:

Zitat:Antrag

des XXX
vertreten durch
- selbst -
- Antragsteller -

gegen

XXX
vertreten durch
- Rechtsanwältin XYZ -

- Antragsgegnerin -

Wegen Regelung des Umgangs.

Ich beantrage,

a) Das Umgangsrecht betreffend des gemeinsamen Kindes der Beteiligten, A , mit dem Kindesvater wie folgt zu regeln:

Der Kindesvater hat das Recht, das gemeinsame Kind der Beteiligten, A, an jedem dritten Montag nach Schulschluss von der Schule abzuholen und ihn am darauf folgenden Tag morgens pünktlich zum Schulbeginn wieder in die Schule zu verbringen.

Er hat zudem das Recht, A alle 6 Wochen in der Zeit von freitags 16:00 Uhr bis sonntags 18:00 Uhr zu sich zu nehmen. Der Rhythmus ist so zu wählen, dass an diesen Terminen regelmäßig kein zeitgleicher Umgang mit dem Kind des Antragsstellers aus zweiter Ehe, C, stattfindet. Die Vorgabe für den zu wählenden passenden Rhythmus stellen hier die festen Termine bezüglich C dar.

b) Das Umgangsrecht betreffend des gemeinsamen Kindes der Beteiligten, B, mit dem Kindesvater wie folgt zu regeln:

Der Kindesvater hat das Recht, das gemeinsame Kind der Beteiligten, B alle 2 Wochen in der Zeit von freitags 16:00 Uhr bis sonntags 15:00 Uhr zu sich zu nehmen. Diese Termine sollten zeitgleich mit den Umgangsterminen des Sohnes aus zweiter Ehe des Antragsstellers in Einklang gebracht werden.

c) Die anfallenden Fahrten an den Wochenendterminen zu a) und b) sind wechselweise durch Antragsteller und Antragsgegner hälftig zu gewährleisten. Bezüglich der Umgangstermine zu b) holt der Antragssteller das Kind am Freitag ab, die Mutter am Sonntag zurück.

d) Des Weiteren wird beantragt, dass der Antragssteller das Recht hat, die Kinder zu entsprechenden Terminen einer Familienberatungsstelle abzuholen und daran teilnehmen zu lassen.

e) Für den Fall, dass eine gerichtliche Regelung nicht zustande kommt und die Gründe hierfür im Verhalten der Mutter liegen sollten, das Aufenthaltsbestimmungsrecht bezüglich beider Kinder neu zu regeln, ggf. auf den Vater zu übertragen.


Begründung:

Aus der Ehe der beiden Parteien gingen die Kinder A und B hervor. Die Ehe wurde ==== rechtskräftig geschieden. Es besteht derzeit gemeinsames Sorgerecht bezüglich der Kinder.

In den letzten 10 Jahren fand regelmäßig Umgang mit den Kindern nach einvernehmlicher Absprache mit der Antragsgegnerin statt. Dies funktionierte mal gut, dann wieder schlecht.

Leider kam es immer wieder zu Umgangserschwernissen, sobald der Antragssteller seinen Anteil an der elterlichen Sorge übernehmen wollte. Ob dies mütterlicherseits so gewollt, oder aber rein auf zufällige Häufungen der seitens der Mutter vorgebrachten Verhinderungsgründe zurückzuführen war, möge das Gericht bitte selbst beurteilen.

Einen umfangreichen Einblick in diese Gesamtproblematik erhält man durch die ausführlichen Schilderungen des Antragsstellers im Rahmen der am ==== beantragten Einstweiligen Anordnung bezüglich des Kindes A.

Beweis: Hinzuziehung des Antrags auf Einstweilig Anordnung vom ====.

Ich bitte das Gericht höflichst, diesen Antrag nochmals genau zu studieren, um auch einen hinreichenden Einblick in die Sachlage zu erhalten! Sämtliche Gegebenheiten wurden dort ausführlich und belegt dargestellt.

Der Antragssteller hält es für unabdinglich, dass die Kindesmutter sich zukünftig bindungstoleranter und auch aktiv – durch eigenes Dazutun - um das Umgangsrecht bemüht, ganz so wie es eben §1684 BGB vorsieht.

Hieraus erklärt sich der Antrag zu c), da die Mutter durch Übernahme der Fahrten auch regelmäßig die Kinder bringen oder holen müsste, somit eben gegenüber den Kindern ein Mindestmaß an aktiver Bereitschaft zum Umgang mit dem Vater unterstreichen sollte.

Vermittlungen durch das Jugendamt scheiterten, auch weil die Mutter sich hier nicht um weitere Gespräche bemühte und das Jugendamt Eingaben des Vaters nicht beachtet hat. Ein Gesprächsangebot seitens des Jugendamtes, angedacht für ====, nahm die Mutter nicht wahr, ebenso wie weitere Angebote direkt seitens des Antragsstellers, zuletzt im Rahmen der Gerichtsverhandlung vom ====.

Die Fahrtenregelung muss wie unter c) ausgestaltet werden, da an den Umgangswochenenden von B und zeitgleich C aus zweiter Ehe, der Antragssteller nicht C zu der Mutter nach ==== und B gleichzeitig nach ==== verbringen kann. Hier ist aktives Mitwirken und Flexibilität der Kindesmutter gefragt.

Das gemeinsame Kind A leidet seit dem Kleinkindalter an deutlichen psychischen Problemen. Er ist durch die elterlichen Streitereien zwischen Vater und Mutter hin- und her gerissen. Ein Problem, welches für das Kind gerade auch aufgrund seiner gesundheitlichen Beeinträchtigung nunmehr mit Sorgfalt und Bedacht angegangen werden muss.

Daher ist dieser Antrag ihm bezüglich auch vorerst auf wenige Termine beschränkt, um eben den Umgang und das Vater-Kind-Verhältnis wieder langsam verfestigen zu können. Es bedarf aber wieder einer gewissen Kontinuität für A, damit sich für ihn verlässliche Umgangzeiten darstellen lassen.

Die letzten Umgangstermine haben gezeigt, dass Wochenendtermine nicht besonders förderlich für A waren. Da der Antragssteller regelmäßig den Umgang mit insgesamt vier Kindern, davon drei leiblichen, sicherzustellen hat, gingen As Bedürfnisse nach 100% Aufmerksamkeit in der Schar von Kindern regelmäßig unter. Dies verursacht bei ihm regelmäßig Aggressionen, eben um sich eine väterliche Beachtung damit zwangsweise einzufordern.

Vorrangig für den zu wählenden Rhythmus bezüglich der zu verzahnenden Wochenendtermine von A muss hier der bisher immer regelmäßig alle zwei Wochen stattfindende Umgang mit C des Antragsstellers aus zweiter Ehe sein, da dieser aufgrund seines Alters von vier Jahren noch deutlich mehr Kontinuität bezüglich der Einhaltung der Umgangstermine bedarf.

Der Antragssteller dachte auch über einzelne, nur für B freizuhaltende Umgangswochenenden nach, musste jedoch zu dem Schluss kommen, dass er bei Berücksichtigung aller Umstände, diesem so nicht alle zwei Wochen nachkommen kann. Dies lies er auch die Mutter wissen, diese stellt sich aber trotz dessen nicht als kooperativ dar, anderweitige Regelungen finden zu wollen, so dass dieser Antrag hierdurch begründet wurde.

Der Antragssteller ist selbständig und hat regelmäßig bis zu 60 Wochenstunden zu leisten, ohne in den letzten Jahren je Urlaub machen zu können. Er war selbst aufgrund der Überlastung im letzten Jahr für 10 Monate erkrankt, eben weil er sich für die Kinder auch noch an den Wochenenden Zeit nahm, jedoch dabei unzureichend auf seine eigene Gesundheit und Belastbarkeit achtete.

Der Antragssteller muss sich selbst auch gerecht werden und kann daher nicht den Spagat hinlegen, bei der Vielzahl der Kinder, auf eigene Erholungsphasen gänzlich zu verzichten. Ihm verbleiben hierfür regelmäßig nur die zwei freien Wochenenden im Monat.

Er hat in der Vergangenheit sämtliche Fahrten bezüglich der Umgangstermine selbst leisten müssen, obwohl die Mutter damals die räumliche Entfernung durch ihren Umzug nach ==== selbst schaffte. Dieser Stress- und Zeitfaktor führte zu einer weiteren Erschwernis der Situation.

Mit der Trennung von seiner jetzigen Ehefrau war es daher angezeigt, die Umgangsregelung neu zu überdenken und eine aktive Bereitschaft der mütterlichen Mithilfe und entsprechende Bindungstoleranz einzufordern, da es ansonsten, wie jetzt geschehen, bezüglich des Umgangs scheitern würde.

Die Mutter wollte hier leider nicht kooperieren und stellt sich weiterhin auf eine volle Übernahme der Fahrten durch den Vater, sowie allein auf die Wochenendtermine ab. Diese Verhalten kann nicht das einer bindungstoleranten Kindesmutter widerspiegeln.

Zwischen A und B gibt es oft Streit. Auch deshalb möchte der Vater B gesondert von A nehmen, um ihr eine Ruheinsel zu verschaffen, ganz ohne Einfluss von A.

Auch zwischen C, dem Kind aus zweiter Ehe, und A entstehen, oft aus Eifersucht und deren jeweiligen hohen Aufmerksamkeitsbedürfnissen heraus, massive Streitereien, so dass es vorerst nicht dem Kindeswohl zuträglich wäre, A zeitgleich mit C an den entsprechenden Wochenenden zu nehmen.

Zwar wäre es dem Antragssteller jetzt schon möglich, zumindest B, wie beantragt, zweiwöchentlich zu nehmen, doch wäre dies eine sichtliche Benachteiligung für A, so dass er sich zurückgesetzt fühlen würde. Daher muss eine zu fixierende Gesamtlösung geschaffen werden, auch um zukünftigen Umgangserschwernissen durch entsprechende Ordnungsmittel begegnen zu können.

Der Antrag zu d) resultiert aus den Bemühungen des Antragsstellers heraus, seine Beziehung zu den Kindern durch fachliche Hilfestellung nach dem heidenlosen Durcheinander der letzten Monate wieder hinreichend herstellen zu wollen. Gerade für A wäre eine Klärung der Verhältnisse sehr wichtig, um eben aus seinem inneren Bindungskonflikt zwischen Vater und Mutter wieder herausfinden zu können. Die Mutter ist natürlich eingeladen, sich von Zeit zu Zeit an einer solchen Familienberatung aktiv zu beteiligen.

Ich rege deshalb an,

einen kurzfristigen Erörterungstermin gemäß §155 Abs. 2 FamFG anzuberaumen und den Kindern A und B gegebenenfalls einen Verfahrensbeistand nach §158 FamFG zu bestellen.

Das beantragte Umgangsrecht entspricht dem Wohlverstandenen Interesse der Kinder. Es besteht eine langjährig gewachsene und liebvolle Bindung zwischen dem Vater und den Kindern.

Sollte ein Gerichtskostenvorschuss einzuzahlen sein, bitte ich um entsprechenden Kostenbescheid.

Ich bitte darum, dass ihr mir eure unverhohlene Meinung zu diesem Antrag mitteilt. Ist das so gut geschrieben, oder wären noch Änderungen angebracht ?

Erklärung dazu:
Kind A - 12 Jahre
Kind B - 11 Jahre
Kind C = 4 Jahre

Kind C ist aus zweiter Ehe, die anderen Beiden aus erster.

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  So sieht (wohl) gemeinsames Sorgerecht aus !
Geschrieben von: IPAD3000 - 07-06-2012, 09:22 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Ein aktueller Brief meiner Ex:

Zitat:Anliegendes Schreiben brachte [Kind] mit. Die Lehrerin empfiehlt die Anmeldung [zum verkürzten Abitur]. [Kind] möchte dies auch. Ich werde sie deshalb anmelden.

Nach 10 Jahren zwar das erst Mal das ich schriftlich informiert werde (wir waren gerade vor Gericht wegen ihrer gefilterten Informationspolitik und ihrem Verständnis von gemeinsamen Sorgerecht), aber ganz schön frech, mich vor vollendete Tatsachen zu stellen, oder ?Undecided

Liebe Mami meiner Kinder: Du bist das Letzte (was die Kinder gebrauchen können) ! Angry

Ich habe ihr sinngemäß geantwortet, das dies keine Einholung einer Genehmigung meinerseits gleichkommt und ich erst darüber nachdenke, sobald sie mich fragt. Bis dahin ist nichts genehmigt.

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  Auswandern ist weglaufen
Geschrieben von: Jigsaw - 07-06-2012, 06:36 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (27)

das höre ich sehr oft als Argument. Man stellt sich nicht seinen Problemen und würde weglaufen?

Wie seht ihr das?

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  Zweifelhafte Methoden des Jugendamtes
Geschrieben von: Globalisierte - 06-06-2012, 09:38 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (15)

Hallo liebe Forengemeinde,

ich bin neu hier und moechte mich erst einmal fuer die vielen guten Infos hier im Forum bedanken. Ich und mein Partner lesen schon laenger mit, und nun wird es Zeit aus der Deckung zu kommen.
Zu unserer Geschichte: wir sind vor laenger Zeit aus Deutschland ausgewandert, der beruflichen Perspektiven wegen. Aus einer fruehreren Beziehung hat mein Partner ein Kind (nicht verheiratet gewesen mit der Mutter). Die Unterhaltszahlungen hat er eingestellt, da wir uns in unserer neuen Heimat erst mal Arbeit suchen mussten.
Auswandern ist zudem ziemlich teuer, hat sich aber gelohnt.
Nun folgendes: Das Jugendamt schrieb vor mehreren Wochen die noch in Deutschland lebenden Eltern meines Partners an und baten um Mitteilung der Anschrift, Zitat: "um Mithilfe wird gebeten". Soweit waere das ja auch noch okay gewesen. Der eigentliche Hammer ist aber, dass die Post in einem privaten Umschlag kam, d.h. ein amtlicher Absender Fehlanzeige auch kein Stempel so wie es Pflicht ist in good old Germany! Die Anschrift der Eltern wurde mit Schreibmaschine auf den Umschlag getippt und eine neutrale Briefmarke war aufgeklebt. Zu guter Letzt noch ein Sahnehaeubchen obendrauf: der Jugendamts-Brief an meinen Partner, der nach der Auswanderung wahrscheinlich an die alte Adresse ging und dann als "unbekannt verzogen" zurueckkam, war auch noch beigefuegt an die Eltern, wohl um den Druck auf den vermeintlichen Unterhaltschuldner zu erhoehen. Eine Zustellungsvollmacht seitens meines Partners an seine Eltern liegt nicht vor. Es ist schon eine Frechheit und illegal sich nicht als Behoerde erkennen zu geben. Aber irgendwie auch lachhaft, die glauben doch nicht ernsthaft, dass DAS ein Druckmittel sein koennte. Die Eltern sind von uns gebrieft und antworten nicht (warum auch). Aus euren Beitraegen wissen wir, dass das sowieso erst der Anfang ist, Drohbriefe kommen erst noch, von wegen Rente offenlegen und Grosselternunterhalt!!!
Die Kindsmutter hat uebrigens noch nie in ihrem Leben gearbeitet (steuerpflichtig zumindest nicht) und gestaltet ihr Leben dauerhaft in Hartz IV. Durch die ausbleibenden Unterhaltszahlungen entstehen dem armen Kind zumindest kein Schaden nach meinem/unserem Rechtsempfinden, denn seit Geburt wird der Unterhalt ja schon zweckentfremdet an die Transfer empfangende Mutter als Bedarfsgemeinschaft angerechnet bzw. Muddi lebt davon. Daher haben wir kein schlechtes Gewissen! Mein Partner blueht hier uebrigens richtig auf, endlich dieses Stalker-Volk (JA+Hartzerin) los geworden zu sein. Er hat in Deutschland besch....ssen verdient und musste davon Kindesunterhalt abdruecken. Nie hat ihn jemand gefragt, ob er genug zum Leben hatte. Wenn wir uns die Kosten nicht geteilt haetten, waere er finanziell am Ende gewesen. Stattdessen ewig dieser Druck, der sich schon auf mich uebertragen hatte. Aber wir sind fuer die BRD nicht mehr verfuegbar. Endlich wieder leben!
Es gruesst Euch, Globalisierte (ich wollte schon immer mal im Ausland leben)

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  KU Titulierung
Geschrieben von: bio - 03-06-2012, 20:37 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (25)

Hallo zusammen,

Habe anfang Mai Post vom JA bekommen, nachdem ich meine wirtschaftlichen Verhältnisse offengelegt habe. Ich zahle 133 Euro.
Ich soll bis 4.6.12 titulieren lassen.
[attachment=616]

z.Z. bin ich in befristeter Anstellung bis Ende Juli.
Hier titulieren zu lassen ist doch eigentlich unfug, weil ja wieder Arbeistlosigkeit droht.
Was meint ihr? Sollte ich das dem JA mitteilen und abwarten, was passiert? Anonsten gedenke ich eine notarielle Erklärung abzugeben.

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  Umgangstermin am Montag ! Brauche Info !
Geschrieben von: Nappo - 01-06-2012, 13:05 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (92)

Hallo Zusammen !
Losgekoppelt vom Thread : "Soll ich Umgang erzwingen?"

Am Montag habe ich ein Vermittlungsverfahren vor dem Amtsgericht, da die Kinder seit August letzten Jahres nicht mehr hier waren.
Soeben rief mich mein Anwalt an, der in einem anderen Bundesland wohnt und teilte mir folgendes mit :
Ihm sei es völlig unverständlich, da in seinem OLG-Bereich immer VKH in Umgangs- und Sorgerechtssachen gegeben würde.
Mir hat das OLG Koblenz natürlich VKH wieder einmal abgelehnt.
Nun müsste ich alleine für den Termin an meinen Rechtsanwalt gut und gerne 800 € zahlen, da Er von weit her anreist.
Also bot Er an, ich solle alleine dort hin gehen und wenn alle Stricke reißen, geht Er mit mir in Revision.
Sollte das Verfahren völlig aus dem Ruder laufen, könne ich das Verfahren unterbrechen lassen und ihn anrufen.
Er käme natürlich wenn ich dies wolle.
Ich habe gesagt, dass ich das also am Montag erst einmal alleine mache, denn die 800 Euro habe ich auch gerade nicht.
Außerdem traue ich mir das zu und kann ja in Revision gehen, wenn es nicht läuft.
Nun denke ich, dass die Mutter jede Menge schmutziger Wäsche versucht zu waschen.
Ich habe mir vorgenommen überhaupt nicht darauf ein zu gehen und nur ganz ruhig den Umgang für meine Kinder einfordern zu wollen. Alles Andere interessiert mich nicht.

Aber ich hätte doch noch gerne den Ein oder Anderen Tipp um vielleicht noch auf was gebracht zu werden, dass ich vergessen haben könnte. Danke!

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  PKH zurückzahlen?
Geschrieben von: L3NNOX - 31-05-2012, 18:39 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Trotz google wird mir die Sache mit der PKH nicht viel klarer. Wie sieht das in der Praxis aus, muss man(n)/frau PKH immer zurückzahlen? Wird das tatsächlich durchgesetzt, auch bei den Ex´en?
MfG L3NNOX

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  UVG-Rückforderung
Geschrieben von: Pogo - 31-05-2012, 14:38 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (57)

Hallo Forengemeinde,
als erstes begrüße ich Camper1955 der mich vermutlich als einziger User persönlich kennt.
Lange Geschichte kurz gemacht.
UVG für 8jährige Tochter (kein Titel, GSR, und seit 2008 regelmäßigen Umgang durch gerichtlich zugeteilter Umgangspflegerin) ist 2012 ausgelaufen. Der Vorschuss, über den ich sprechen möchte ist vom März 2010 bis Feb. 2012, also ca. 4200€ von denen ich ca. 2300€ bezahlte und es verbleiben ca 1900€ Schulden. Den vorherigen Zeitraum habe ich durch Firmengründung selbst verschuldet und ist bei der UVK zur Zahlung abgesichert ( ich glaube man nennt es auch (Zahlungs)Titel).

Solch ein "Mahnbescheid und der anschließende Vollstreckungsbescheid" wurde mir nun für den Zeitraum 2010 bis 2012 angekündigt, nur 2009 wurde ich aufgrund eines sehr ungerechten Gerichtsurteils hilfsbedürftig nach SGBII und Selbstständiger Aufstocker, und will diese Unterhaltsschulden nicht anerkennen.
Allerdings habe ich 2010 einen Ratenrückzahlung (20€) vereinbart und habe auch zusätzlich 12 Mon. 180€ zurückbezahlt.

SB vom Landesamt für Finanzen schreibt auch" Zur Vermeidung eines kostenträchtigen Gerichtsverfahrens empfehle ich Ihnen dringend, keine Rechtmittel gegen den Mahnbescheid und den sich anschließenden Vollstreckungsbescheid einzulegen. Der beantragte Mahnbescheid und der anschließende Vollstreckungsbescheid dient vorerst nur der Sicherung der Forderung."

Könnt ihr mir weiterhelfen?

Noch nebenbei, versuche einen KU-Titel in Höhe von 70% bei Beistandschaft zu erwirken den ich dann vermutlich nicht mit JC abrechne.

Danke im Vorraus für euere Hilfe.

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  Auswandern um zu Leben...
Geschrieben von: tumi - 31-05-2012, 13:49 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (50)

Hallo an alle,
ich informiere mich seit einiger Zeit hier im Forum, da bei mir eine Trennung bevorsteht.

Die Geschichte: Frau aus Südamerika ist Langweilig geworden, und lacht sich in der Kneipe einen neuen Typen an. Ihr Angebot an mich: akzeptieren dass es auch andere Männer in unserer Beziehung geben wird.

Das werde ich natürlich nicht !!

Nach all den Infos hier im Forum, und der Tatsache dass wir 2 Kinder (13,17) haben, ist mein Leben bald ruiniert. (Schulden wegen Ihr habe ich schon).

Nun habe ich ein Jobangebot aus Südkorea bekommen. Was meint ihr dazu? Gibt es jemand der Korea erfahrung hat?
Ich bin dankbar für jeden Tip...

@Leutnand Dino
Wenn es dich nicht stört, kannst du mir sagen warum du Thailand verlassen hast?

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  Vor ein paar Tagen beim FG
Geschrieben von: IPAD3000 - 29-05-2012, 17:30 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Hallo alle zusammen.

Vor ein paar Tagen hatte ich "Verhandlung", weil ich die gesundheitliche Sorge für mein Kind auf mich übertragen lassen wollte. Hintergrund: Kind seit 10 Jahren mit diagnostizierten Verhaltensproblemen, Depressionen und Angststörungen. Wird jetzt bald 13.

Seit 10 Jahren schaue ich zu, wie die Mutter nichts sinnvoles unternimmt. Die Diagnosen sind eindeutig, auch die Empfehlungen der Fachkundigen. Die KM ist aber der Meinung, andere Wege der Behandlung gehen zu müssen, als die empfohlenen. Hiintergrund: Die Mutter ist selbst vor Jahren erkrankt gewesen, fragt mich nicht wie die Krankheit sich nannte, irgendwas zwischen Borderline, Mannie oder Schitzophrenie. Auf jeden Fall ziemlich durchgeknallt und damals auch therapeutisch behandelt. Eine erbliche Veranlagung ist daher nicht auszuschließen, oder das Kind leidet womöglich heute noch unter der mutmasslich gesundeten Mami ?

Der Tag der Verhandlung:

Ich musste Stellung beziehen, äußerte, dass es ja nicht angehen kann, das die KM seit über 10 Jahren lediglich ihr eigenes Ding durchzieht, die notwendigen Massnahmen nicht ergreift, statt dessen Therapieformen auswählt, wo das Kind zwei Jahre Bauklötze stappelt.

Eine Diagnose jagt die andere, zwar ist jetzt auf meinen Druck hin ein Therapeut kontaktiert wurden, aber auch hier wird nochmals eine Diagnose vorweg stattfinden (dann die vierte).

Die Diskussion war vorerst sachlich und ok, auch für die Richterin. Dann wurde eine Stelle eines Schreibens von mir erwähnt, wo ich die Krankheit der Mutter ansprach. Die Mutter stritt alles ab, ihre Anwältin schallte in den Raum "Alles Lügen" ... wobei sie ihre Mandantin eigentlich erst 6 Monate kennt. Nun gut, das Blatt drehte sich gegen mich. Die Richterin meinte, ich hätte die KM mit diesen Vorwürfen "verletzt". Oh man, dachte ich, wenn es aber doch so war ?

Letztendlich wurde mein Antrag abgelehnt. Die Mutter ist eine "gute Mutter" und wird noch 10 Diagnosen erstellen lassen und vielleicht wird unser Kind in 10 Jahren mal eine Therapie bekommen ?

Meine Quintezens aus dem Tag: Verletze nie eine Mama, die dein Kind verletzt, dessen Psyche in die Tonne trifft, sich einvernehmlichen Entscheidungen im Rahmen des Sorgerechtes versperrt und auch bei Thema Umgang alles dafür tut, dass die Kinder sich selbst verweigern.

Die Richterin war nicht besonders informiert, hat sich den Antrag von mir glaub ich nicht wirklich angeschaut. Ich saß da also zwischen 3 femininen Wesen und musste mich bekehren lassen, dass ich verletztend gewesen sei. Schlimm, aber wenigstens hatte die Richterin Geduld, verlängerte die Verhandlung auf die doppelte der angesetzten Zeit. Geholfen hat es nichts.

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