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Kosten Rechtsanwalt, Gerichtsstand |
Geschrieben von: ali mente - 24-05-2012, 10:04 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Liebe Leidensgenossen,
ich bin demnächst wieder gezwungen, einen Rechtsverdreher in Anspruch zu nehmen. Meine Frage: Ist es eigentlich günstiger von den Kosten, einen RA zu nehmen, der in der Nähe, bzw. im Gerichtsstand der Unterhaltsabzocker seinen Sitz hat oder ist das egal. Bei mir ist es so, dass ich meinen Wohnsitz im hohen Norden habe (anderes Bundesland) und meine Schmarotzer im OLG Bezirk Hamm.
Meine Überlegung ist, wenn es vor Gericht geht kann es vielleicht günstiger sein, wenn der RA keinen so weiten Anfahrtsweg hat. oder?
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wer ist unterhaltsberechtigt, lt. DT und wieviele?? |
Geschrieben von: Hunter110 - 23-05-2012, 18:33 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Hallo zusammen.
Meine Frage ist dahingehend zu wissen,
was bei der Formulierung der DT wirklich gemeint ist.
Die DT sieht vor, dass, wenn man 2 Personen gegenüber unterhaltspflichtig ist, also 2 Personen unterhaltsberechtigt mir gegenüber sind, dann ist die DT so einzuorden in die Gruppen, wie sie dort steht nach Nettolohn und Alter des Kindes.
Falls nur einer unterhaltsberechtigt ist, steigt man automatisch eine Stufe höher, falls es derer 3 sind, sinkt man eine Stufe...
Wer ist alles unterhaltsberechtigt ?
Wenn man für das Kind, was bei der Ex wohnt, Kindesunterhalt zahlt, die EX selber aber arbeitet und man ihr keinen Unterhalt zahlt, weil sie es nicht braucht, ist dann nur einer unterhaltsberechtigt oder 2 ?
Die KM ist ja auch berechtigt, braucht es aber nicht, da sie eigenes Geld verdient. Es bestünde auch bei ihr Unterhaltspflicht, wenn sie kein Geld verdienen würde...
Die Meinungen sind hier sehr verschieden, die einen meinen, so, wie es bei der DT steht, ist es wörtlich zu verstehen...was ist denn nun wörtlich?
Heiratet man und die Frau arbeitet auch, ist man derer auch unterhaltsverpflichtet, sie also unterhaltsberechtigt, braucht es aber noch nicht zu beantragen, weil sie eigenes Geld verdient.
Versteht ihr, worauf ich hinaus will ??
kann mich hier jemand aufklären, wie die Regelung, das Gesetz es wirklich vorsieht ??
Danke schon einmal im Voraus
lg
Hunter
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Was hat der Vergleich für einen Wert? |
Geschrieben von: Besolder - 21-05-2012, 11:35 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (22)
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Hallo!
Brauche mal Hilfe, ob und ggf. wie ich reagieren muss, oder lieber abwarten soll.
Lebensumstände:
geschieden, 2 Kinder bei der Exe (11 und 13 Jahre), zahle hier vollen Unterhalt nach Urkunde seit der Trennung
Kindesmutter arbeitet laufend Teilzeit 20 Stunden, seit Dezember 2011 vollzeit, beides beim gleichen Arbeitgeber.
1 Kind lebt bei mir, 15 Jahre alt, nach langem hin und her gab es Anfang Mai einen Vergleich vor dem OLG Hamm, Kindesmutter zahlt rückwirkend ab Dezember 2011 vollen Unterhalt an mich, aufgelaufener Betrag wir in monatlichen Raten beglichen. Das ganze soll ab Juni laufen.
Nun hat mir ein Vögelchen gezwitschert das die Kindesmutter per sofort (heute) wieder in Ihren alten Arbeitsvertrag von vor der Vollzeit auf 20 Std. die Woche zurückkehrt. Beides beim gleichen Arbeitgeber.
Warum sie das macht entzieht sich leider meiner Kenntnis. Aber da die Vollzeit auf längere Zeit ausgelegt war, vermute ich das sie um die Zahlung und Nachzahlung kommen will und dies selber veranlasst oder verschuldet hat.
Meine Fragen nun - was ist mit dem Vergleich? Muss sie ihm erst einmal nachkommen und Änderungsklage einreichen?
Wie lange braucht so eine Klage? Und wo muss sie diese einreichen? Vergleich stammt ja vom OLG, da sie sich lange gewunden hat.
Sollte ich das Geld erst einmal in den Sparstrumpf geben falls mein Anspruch flöten geht?
Gibt es irgendwas zu veranlassen um meine Rechte möglichst gut zu schützen?
Vielen dank für eure Antworten.
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Bemerkenswert enttäuscht vom bestehenden System |
Geschrieben von: Sockenmonster - 20-05-2012, 21:32 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Erst mal ein großes Dankeschön an die Urheber dieser Seite!
Meine Geschichte in Kurzversion (werde die Tage bestimmt immer mal wieder noch was dranhängen – ist aber einfach zu viel):
Vor knapp drei Jahren bin ich aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen. 16 Jahre verheiratet, in Norddeutschland. Die Kinder (2 Mädels, 2 Jungs) sollten erst mal beim Vater bleiben um einen Schulwechsel und Wohnortwechsel zu vermeiden. Außerdem war ich Alleinverdienerin und nur so (dachte ich) konnte die Existenz gesichert bleiben. Ich zog zu meinem Freund, den ich im gleichen Jahr kennen gelernt hatte. Das gemeinsame Konto blieb für meinen Ex und mich gleichermaßen zugänglich. (Ja, ich bin ganz schön naiv und doof). Die ersten 3 Monate Trennung, ging das Ganze auch einigermaßen gut. Jetzt hat das Konto 4000€ Minus und ich soll dafür alleine "aufkommen".
Da mein Ex nicht viel am Hut hatte mit Haushalt und Organisation, half ihm der „Freund“ dabei.
Grund der Trennung und eine neue Liebe einzugehen war für mich schlicht und einfach „Überlastung“ und keine Liebe mehr dagewesen. Ich wusste mein Ex ist krank (depressiv), konnte ihn aber nicht erreichen, dass er sich behandeln lässt.
Also, wie gesagt, die ersten 3 Monate ging das Ganze relativ gut. Die Kinder konnten mich anrufen wann immer sie wollten und ich konnte sie anrufen oder auch holen wann immer ich wollte. Dann hat dieser „Freund“ den gemeinsamen Sohn sex. missbraucht. Von da an, bis zum heutigen Tag Telefonsperre. Außerdem bekam ich anwaltlich Hausverbot und Grundstücksverbot erteilt. Von da ab instrumentalisierte mein Ex die Kinder auf das massivste. Es kam zur Verurteilung des Pädo-Kranken-Inzuchtmodells. Der Prozess war für die heutige Zeit eine Farce. Eine Geschichte für sich. Er bekam ein Jahr und 6 Monate auf Bewährung (Sorry, hatte ich falsch geschrieben; habe jetzt nochmal die Strafakte angeschaut).
Meine Anwältin riet mir das alleinige Sorgerecht zu beantragen (wegen dem Missbrauch). Das Ganze zog sich über ein Jahr hin. Es wurde ein psychologisches Gutachten gemacht. Die zwei großen Kinder wollten beim Vater bleiben; sie haben dort jeder ein großes Zimmer, auf das sie nicht verzichten wollten. Der Gutachter entschied, dass die Kinder nicht getrennt werden. Sorgerecht bleibt geteilt. Die Anwältin riet mir das Gutachten nicht anzufechten. Es sei aussichtslos. Da meine Kinder zu der Zeit schon sehr litten, habe ich das Gutachten nicht angefochten. Vor Gericht hat mein Ex sogar noch zugegeben, dass er weiter Kontakt per Mail und per Telefon mit dem Pädo hat. Der Richter hat nur gesagt, er solle das lassen, verbieten kann er es ihm nicht! Leider bin ich dann zusammengebrochen.
Gerichtlich musste ich dann meine beruflichen und persönlichen Sachen einklagen, da mein Ex sie mir nicht rausgeben wollte. Es fand dann ein Termin statt, an dem ich meine Sachen abholen konnte. Ich nahm zwei Zeugen mit und machte Fotos von dem Chaos. Etwa ein zwanzigstel hatte er in den Keller geschmissen. Zum Teil waren die Sachen verdreckt und mit Urin beschmutzt. Wieder Sachen eingeklagt. Das Ganze läuft noch.
Dann wollte mein Ex den Umgang wieder abändern. Er bezichtigte meinen neuen Freund als Pädophilen. Wieder Gerichtstermin. Der Richter entschied Umgang bleibt. Der Ex darf Gerichtsverhandlung bezahlen (Endlich mal ein Erfolg).
Jetzt hat meine Anwältin den Brief wegen Teilzwangsversteigerung aufgesetzt. Die Sache wegen der Mietentschädigung läuft schon lange….
Das Haus gehört meinem Ex und mir. Darlehen läuft auf Beide.
Gerichtsverfahren wegen Unterhalt ist gelaufen. Da wurde ein fiktives Gehalt angenommen (weil ich zu der Zeit krank war). Titel oder Urkunde musste ich unterschreiben. Ex bezieht Unterhalt von der Arge und Unterhaltsvorschusskasse. Dann hat mein Ex mich angezeigt §170 Beschluss: 2 Jahre auf Bewährung und erst mal mindestens 200€ bezahlen. Der Strafanwalt meinte, das war ein Erfolg.
So, das erst mal in Kürze…
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Einreise nach D mit Unterhaltsschulden bei Todesfall |
Geschrieben von: Bücker der Nation - 19-05-2012, 15:04 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (63)
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Hallo zusammen,
ich bereite mich gerade darauf vor in D alles schön gegen die Wand zu setzen und mir im Ausland eine neue Existenz aufzubauen.
Was passiert bei einer Einreise nach D, wenn man Unterhaltsschulden hat, um seine Eltern zu beerdigen und den Nachlass zu regeln ?
Gibt es eine Alternative dazu, erst in ein Nachbarland einzureisen und dann per Bahn/Bus kleine Grenzübergänge zu passieren ?
Grüße
Der Bücker
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Was haltet ihr davon |
Geschrieben von: bio - 16-05-2012, 18:05 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Mich beschäftigt da eine Sache. Vielleicht könnt ihr mir dazu eine Einschätzung geben.
KM stellt Kontakt zu einem Kinderpsychiater her. Der untersucht das Kind (2,5 Jahre) und attestiert altersgerechte Entwicklung/ausreichende Förderung. Somit also alles iO mit dem Kind.
KM trifft sich dann aber 3 Mal mit einer in der Praxis tätigen Pädagogin. Ich bekomme von all dem Wind und habe ebenfalls 1 Gespräch mit ihr. In dem Gespräch bemühte sich die Dame, die KM sehr in Schutz zu nehmen und ihre Motivation zu beschönen ("sie will ja nichts böses"). Als Hintergrundinfo sei gesagt, dass es noch ein schwebendes Umgangsverfahren gibt.
Mein Eindruck ist, dass die KM das Kind pathologisieren will und mir dazu die Schuld geben will. Ich interpretiere die Reaktionen der Pädagogin als das Gegenteil von dem, was sie sagt. Die KM wird wohl ordentlich Stimmung machen.
Damit verbunden würde mich die rechtliche Seite einer Einmischung solcher Professionen, in Verfahren oder Trennungskonflikten, interessieren.
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Eingeklemmt zwischen Fam.Gericht und Jobcenter |
Geschrieben von: beppo - 15-05-2012, 22:03 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (110)
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Moin.
Ich habe einen Titel aus dem Jahr 2010 über fast 3.000,-€ KU und EU.
Zum 1.10.2010 habe ich Änderungsklage eingelegt, da ich arbeitslos war.
Zum 1.11.2011 habe ich die Klage erweitert mit einer Absenkung auf 0,-, da mein ALG1 Bezug ausgelaufen ist.
Die einzige Entscheidung die die faule Richterin bisher getroffen hat, ist die Pfändung beim Mindest-KU (1.303,-€ für 4 Kinder davon einer falsch berechnet) vorläufig zu unterbechen.
Seit 1.2.2012 habe ich nun einen 400,-€ Job und zahle daraufhin 240,- € KU, in der Erwartung, dass das Jobcenter sich an das Gesetz hält und meine Unterhaltszahlungen von meinem Einkommen abzieht.
Das einzige was das JC aber hält ist mich hin und zum Narren.
Die 240,- € ziehen sie mir von meinem H4 Satz ab.
Bis jetzt immerhin 4 mal = 960,-€
Ich habs ja!
Seit Februar fordern sie ständig irgendwelche Erklärungen zu den Titeln und warum das Gericht diese noch nicht geändert hat und ich möge Geduld haben, es könnte noch etwas dauern und ich soll nicht nachfragen.
Jetzt wollen sie noch eine Erklärung meiner RAin.
1. Welcher Unterhaltstitel ist ist zur Zeit noch gültig?
2. Wie wurde Abänderung beantragt?
3. Ist die Einstellung der Zwangsvollstreckung vorläufig oder endgültig.
4. Wann ist mit einer Entscheidung des Gerichts zu rechnen? 
5. Und an mich: Was ist der Stand der Unterhaltszahlungen ab 1.5.2012!
Bitte reichen Sie eine Bestätigung der Mutter ein.
(Das habe ich bereits im Februar gemacht.)
Und wieso ab 1.5.?
Heißt dass, sie wollen mir das Geld ab Februar geben oder verweigern?
Meine eigentliche Frage lautet aber, wie mach ich diesem Gesindel am besten Beine?
Klage einreichen oder hin gehen und Lärm schlagen?
Jemand ne Idee?
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Das Kind bekommt selbst ein Kind |
Geschrieben von: Onkel - 15-05-2012, 08:02 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (35)
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Hallo Gemeinde,
Zum Sachverhalt:
Tochter 17 Jahre hat selbst ein Kind bekommen.
Nun habe ich gelesen:
Das man kein Unterhalt mehr zahlen muss, wenn dies eintrifft.
ZITAT:
"Das Kind bekommt selbst ein Kind. Dann ist der neue Vater vorrangig unterhaltspflichtig, bei Sozialgeldzahlung findet kein Rückgriff auf den neuen Grossvater statt."
Kann mich jemand aufklären wie ich mich jetzt verhalten soll?
Welche schritte soll ich jetzt einschlagen?
Was ist alles zu tun und zu beachten?
Danke für eure Unterstützung.
LG
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Steuerfrage Betreuungsunterhalt |
Geschrieben von: i-wahn - 14-05-2012, 10:48 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
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Hallo zusammen, habe mal eine Frage zur Steuer. Mein Unterhaltsfall (Betreuungsunterhalt) wird seit über einem Jahr zwischen den Anwälten hin und her geschoben. Vorausgesetzt ich verliere, wird dann natürlich die rückwirkende Zahlung verlangt. Ggf. würde ich auch den gesamten Betrag für 2011 und 2012 umgehend bezahlen. Aus steuerlicher Sicht bin ich dann aber gelackmeiert, weil ich in der Summe dann 2012 deutlich über den absetzbaren Beträgen liege. Ein Steuergeschenk für den Staat, daß ich gerne vermeiden würde. Gibt es eine Möglichkeit, die Beträge auf die ich verklagt werde für die Steuererklärung 2011 bereits zu berücksichtigen? Quasi als eine Art "Rückstellung" oder so?
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