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  Auswandern ist weglaufen
Geschrieben von: Jigsaw - 07-06-2012, 06:36 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (27)

das höre ich sehr oft als Argument. Man stellt sich nicht seinen Problemen und würde weglaufen?

Wie seht ihr das?

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  Zweifelhafte Methoden des Jugendamtes
Geschrieben von: Globalisierte - 06-06-2012, 09:38 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (15)

Hallo liebe Forengemeinde,

ich bin neu hier und moechte mich erst einmal fuer die vielen guten Infos hier im Forum bedanken. Ich und mein Partner lesen schon laenger mit, und nun wird es Zeit aus der Deckung zu kommen.
Zu unserer Geschichte: wir sind vor laenger Zeit aus Deutschland ausgewandert, der beruflichen Perspektiven wegen. Aus einer fruehreren Beziehung hat mein Partner ein Kind (nicht verheiratet gewesen mit der Mutter). Die Unterhaltszahlungen hat er eingestellt, da wir uns in unserer neuen Heimat erst mal Arbeit suchen mussten.
Auswandern ist zudem ziemlich teuer, hat sich aber gelohnt.
Nun folgendes: Das Jugendamt schrieb vor mehreren Wochen die noch in Deutschland lebenden Eltern meines Partners an und baten um Mitteilung der Anschrift, Zitat: "um Mithilfe wird gebeten". Soweit waere das ja auch noch okay gewesen. Der eigentliche Hammer ist aber, dass die Post in einem privaten Umschlag kam, d.h. ein amtlicher Absender Fehlanzeige auch kein Stempel so wie es Pflicht ist in good old Germany! Die Anschrift der Eltern wurde mit Schreibmaschine auf den Umschlag getippt und eine neutrale Briefmarke war aufgeklebt. Zu guter Letzt noch ein Sahnehaeubchen obendrauf: der Jugendamts-Brief an meinen Partner, der nach der Auswanderung wahrscheinlich an die alte Adresse ging und dann als "unbekannt verzogen" zurueckkam, war auch noch beigefuegt an die Eltern, wohl um den Druck auf den vermeintlichen Unterhaltschuldner zu erhoehen. Eine Zustellungsvollmacht seitens meines Partners an seine Eltern liegt nicht vor. Es ist schon eine Frechheit und illegal sich nicht als Behoerde erkennen zu geben. Aber irgendwie auch lachhaft, die glauben doch nicht ernsthaft, dass DAS ein Druckmittel sein koennte. Die Eltern sind von uns gebrieft und antworten nicht (warum auch). Aus euren Beitraegen wissen wir, dass das sowieso erst der Anfang ist, Drohbriefe kommen erst noch, von wegen Rente offenlegen und Grosselternunterhalt!!!
Die Kindsmutter hat uebrigens noch nie in ihrem Leben gearbeitet (steuerpflichtig zumindest nicht) und gestaltet ihr Leben dauerhaft in Hartz IV. Durch die ausbleibenden Unterhaltszahlungen entstehen dem armen Kind zumindest kein Schaden nach meinem/unserem Rechtsempfinden, denn seit Geburt wird der Unterhalt ja schon zweckentfremdet an die Transfer empfangende Mutter als Bedarfsgemeinschaft angerechnet bzw. Muddi lebt davon. Daher haben wir kein schlechtes Gewissen! Mein Partner blueht hier uebrigens richtig auf, endlich dieses Stalker-Volk (JA+Hartzerin) los geworden zu sein. Er hat in Deutschland besch....ssen verdient und musste davon Kindesunterhalt abdruecken. Nie hat ihn jemand gefragt, ob er genug zum Leben hatte. Wenn wir uns die Kosten nicht geteilt haetten, waere er finanziell am Ende gewesen. Stattdessen ewig dieser Druck, der sich schon auf mich uebertragen hatte. Aber wir sind fuer die BRD nicht mehr verfuegbar. Endlich wieder leben!
Es gruesst Euch, Globalisierte (ich wollte schon immer mal im Ausland leben)

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  KU Titulierung
Geschrieben von: bio - 03-06-2012, 20:37 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (25)

Hallo zusammen,

Habe anfang Mai Post vom JA bekommen, nachdem ich meine wirtschaftlichen Verhältnisse offengelegt habe. Ich zahle 133 Euro.
Ich soll bis 4.6.12 titulieren lassen.
[attachment=616]

z.Z. bin ich in befristeter Anstellung bis Ende Juli.
Hier titulieren zu lassen ist doch eigentlich unfug, weil ja wieder Arbeistlosigkeit droht.
Was meint ihr? Sollte ich das dem JA mitteilen und abwarten, was passiert? Anonsten gedenke ich eine notarielle Erklärung abzugeben.

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  Umgangstermin am Montag ! Brauche Info !
Geschrieben von: Nappo - 01-06-2012, 13:05 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (92)

Hallo Zusammen !
Losgekoppelt vom Thread : "Soll ich Umgang erzwingen?"

Am Montag habe ich ein Vermittlungsverfahren vor dem Amtsgericht, da die Kinder seit August letzten Jahres nicht mehr hier waren.
Soeben rief mich mein Anwalt an, der in einem anderen Bundesland wohnt und teilte mir folgendes mit :
Ihm sei es völlig unverständlich, da in seinem OLG-Bereich immer VKH in Umgangs- und Sorgerechtssachen gegeben würde.
Mir hat das OLG Koblenz natürlich VKH wieder einmal abgelehnt.
Nun müsste ich alleine für den Termin an meinen Rechtsanwalt gut und gerne 800 € zahlen, da Er von weit her anreist.
Also bot Er an, ich solle alleine dort hin gehen und wenn alle Stricke reißen, geht Er mit mir in Revision.
Sollte das Verfahren völlig aus dem Ruder laufen, könne ich das Verfahren unterbrechen lassen und ihn anrufen.
Er käme natürlich wenn ich dies wolle.
Ich habe gesagt, dass ich das also am Montag erst einmal alleine mache, denn die 800 Euro habe ich auch gerade nicht.
Außerdem traue ich mir das zu und kann ja in Revision gehen, wenn es nicht läuft.
Nun denke ich, dass die Mutter jede Menge schmutziger Wäsche versucht zu waschen.
Ich habe mir vorgenommen überhaupt nicht darauf ein zu gehen und nur ganz ruhig den Umgang für meine Kinder einfordern zu wollen. Alles Andere interessiert mich nicht.

Aber ich hätte doch noch gerne den Ein oder Anderen Tipp um vielleicht noch auf was gebracht zu werden, dass ich vergessen haben könnte. Danke!

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  PKH zurückzahlen?
Geschrieben von: L3NNOX - 31-05-2012, 18:39 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Trotz google wird mir die Sache mit der PKH nicht viel klarer. Wie sieht das in der Praxis aus, muss man(n)/frau PKH immer zurückzahlen? Wird das tatsächlich durchgesetzt, auch bei den Ex´en?
MfG L3NNOX

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  UVG-Rückforderung
Geschrieben von: Pogo - 31-05-2012, 14:38 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (57)

Hallo Forengemeinde,
als erstes begrüße ich Camper1955 der mich vermutlich als einziger User persönlich kennt.
Lange Geschichte kurz gemacht.
UVG für 8jährige Tochter (kein Titel, GSR, und seit 2008 regelmäßigen Umgang durch gerichtlich zugeteilter Umgangspflegerin) ist 2012 ausgelaufen. Der Vorschuss, über den ich sprechen möchte ist vom März 2010 bis Feb. 2012, also ca. 4200€ von denen ich ca. 2300€ bezahlte und es verbleiben ca 1900€ Schulden. Den vorherigen Zeitraum habe ich durch Firmengründung selbst verschuldet und ist bei der UVK zur Zahlung abgesichert ( ich glaube man nennt es auch (Zahlungs)Titel).

Solch ein "Mahnbescheid und der anschließende Vollstreckungsbescheid" wurde mir nun für den Zeitraum 2010 bis 2012 angekündigt, nur 2009 wurde ich aufgrund eines sehr ungerechten Gerichtsurteils hilfsbedürftig nach SGBII und Selbstständiger Aufstocker, und will diese Unterhaltsschulden nicht anerkennen.
Allerdings habe ich 2010 einen Ratenrückzahlung (20€) vereinbart und habe auch zusätzlich 12 Mon. 180€ zurückbezahlt.

SB vom Landesamt für Finanzen schreibt auch" Zur Vermeidung eines kostenträchtigen Gerichtsverfahrens empfehle ich Ihnen dringend, keine Rechtmittel gegen den Mahnbescheid und den sich anschließenden Vollstreckungsbescheid einzulegen. Der beantragte Mahnbescheid und der anschließende Vollstreckungsbescheid dient vorerst nur der Sicherung der Forderung."

Könnt ihr mir weiterhelfen?

Noch nebenbei, versuche einen KU-Titel in Höhe von 70% bei Beistandschaft zu erwirken den ich dann vermutlich nicht mit JC abrechne.

Danke im Vorraus für euere Hilfe.

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  Auswandern um zu Leben...
Geschrieben von: tumi - 31-05-2012, 13:49 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (50)

Hallo an alle,
ich informiere mich seit einiger Zeit hier im Forum, da bei mir eine Trennung bevorsteht.

Die Geschichte: Frau aus Südamerika ist Langweilig geworden, und lacht sich in der Kneipe einen neuen Typen an. Ihr Angebot an mich: akzeptieren dass es auch andere Männer in unserer Beziehung geben wird.

Das werde ich natürlich nicht !!

Nach all den Infos hier im Forum, und der Tatsache dass wir 2 Kinder (13,17) haben, ist mein Leben bald ruiniert. (Schulden wegen Ihr habe ich schon).

Nun habe ich ein Jobangebot aus Südkorea bekommen. Was meint ihr dazu? Gibt es jemand der Korea erfahrung hat?
Ich bin dankbar für jeden Tip...

@Leutnand Dino
Wenn es dich nicht stört, kannst du mir sagen warum du Thailand verlassen hast?

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  Vor ein paar Tagen beim FG
Geschrieben von: IPAD3000 - 29-05-2012, 17:30 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Hallo alle zusammen.

Vor ein paar Tagen hatte ich "Verhandlung", weil ich die gesundheitliche Sorge für mein Kind auf mich übertragen lassen wollte. Hintergrund: Kind seit 10 Jahren mit diagnostizierten Verhaltensproblemen, Depressionen und Angststörungen. Wird jetzt bald 13.

Seit 10 Jahren schaue ich zu, wie die Mutter nichts sinnvoles unternimmt. Die Diagnosen sind eindeutig, auch die Empfehlungen der Fachkundigen. Die KM ist aber der Meinung, andere Wege der Behandlung gehen zu müssen, als die empfohlenen. Hiintergrund: Die Mutter ist selbst vor Jahren erkrankt gewesen, fragt mich nicht wie die Krankheit sich nannte, irgendwas zwischen Borderline, Mannie oder Schitzophrenie. Auf jeden Fall ziemlich durchgeknallt und damals auch therapeutisch behandelt. Eine erbliche Veranlagung ist daher nicht auszuschließen, oder das Kind leidet womöglich heute noch unter der mutmasslich gesundeten Mami ?

Der Tag der Verhandlung:

Ich musste Stellung beziehen, äußerte, dass es ja nicht angehen kann, das die KM seit über 10 Jahren lediglich ihr eigenes Ding durchzieht, die notwendigen Massnahmen nicht ergreift, statt dessen Therapieformen auswählt, wo das Kind zwei Jahre Bauklötze stappelt.

Eine Diagnose jagt die andere, zwar ist jetzt auf meinen Druck hin ein Therapeut kontaktiert wurden, aber auch hier wird nochmals eine Diagnose vorweg stattfinden (dann die vierte).

Die Diskussion war vorerst sachlich und ok, auch für die Richterin. Dann wurde eine Stelle eines Schreibens von mir erwähnt, wo ich die Krankheit der Mutter ansprach. Die Mutter stritt alles ab, ihre Anwältin schallte in den Raum "Alles Lügen" ... wobei sie ihre Mandantin eigentlich erst 6 Monate kennt. Nun gut, das Blatt drehte sich gegen mich. Die Richterin meinte, ich hätte die KM mit diesen Vorwürfen "verletzt". Oh man, dachte ich, wenn es aber doch so war ?

Letztendlich wurde mein Antrag abgelehnt. Die Mutter ist eine "gute Mutter" und wird noch 10 Diagnosen erstellen lassen und vielleicht wird unser Kind in 10 Jahren mal eine Therapie bekommen ?

Meine Quintezens aus dem Tag: Verletze nie eine Mama, die dein Kind verletzt, dessen Psyche in die Tonne trifft, sich einvernehmlichen Entscheidungen im Rahmen des Sorgerechtes versperrt und auch bei Thema Umgang alles dafür tut, dass die Kinder sich selbst verweigern.

Die Richterin war nicht besonders informiert, hat sich den Antrag von mir glaub ich nicht wirklich angeschaut. Ich saß da also zwischen 3 femininen Wesen und musste mich bekehren lassen, dass ich verletztend gewesen sei. Schlimm, aber wenigstens hatte die Richterin Geduld, verlängerte die Verhandlung auf die doppelte der angesetzten Zeit. Geholfen hat es nichts.

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  Vorsicht Familie !
Geschrieben von: neuleben - 27-05-2012, 08:05 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (27)

Hallo Leutz,

viele von uns kommen/kamen nach einer Scheidung mit Kids in prekäre finanzielle Situationen, die ein offizielles Arbeiten sinnlos macht/machte.
Von einigen Fällen in meinem Bekanntenkreis weiß ich, daß dies öfters dazu führt, daß unmittelbare Verwandte die Einkommenslücke füllen.
So hat mir gestern jemand seinen Fall erzählt, der sicher nicht als zu selten bei uns vorkommt.

Er geschieden und unterhaltspflichtig, verlor seinen Job aufgrund der Ereignisse.
Sein Bruder machte ihm dem Handwerker das Angebot, doch für ihn zu arbeiten und sein Bauvorhaben zu realisieren.
So schuftete er fast Tag und Nacht für sehr kleines Geld auf der Baustelle seines Bruders, zwei Jahre lang.
Wegen dem geringen Stundenlohn von gerade mal 4 Euro (du bekommst doch noch Sozialleistungen....), sollte es nach dem Verkauf eine satte Beteiligung am Gewinn geben.
Der helfende Bruder ließ es sich nicht nehmen, sich bei jeder Familienfeier für seine vermeintliche Großherzigkeit gegenüber seinem Bruder von den anderen Familienangehörigen preisen zu lassen.
Nach dem das Objekt mit hohem Gewinn verkauft war, wollte der liebe Bruder aber von der Vereinbarung der Gewinnbeteiligung nichts mehr wissen.
"Du hast das falsch verstanden".
.......Es gibt ja nix schriftliches............

Der Bekannte ist jedenfalls am Boden zerstört, das hätte er sich nicht vorstellen können, daß er von einem Familienangehörigen derart dreist ausgebeutet wird.

Ich habe oft schon mitbekommen, daß es in der Tat Leute gibt, die gezielt innerhalb der Familie nach Mitgliedern in prekären Situationen suchen, um diesen Doppeleffekt zu erzielen.
Einerseits glänzend als die großen Helfer bei der Familie dazustehen und andererseits einen billigen Arbeiter zu haben.
Die Opfer wehren sich meist nicht, weil sie sonst schnell den Makel innerhalb der Familie angeheftet bekommen "faul und arbeitsscheu" zu sein.
Denn es wurde ihnen ja Arbeit angeboten.

Also "Vorsicht Familie" und laß dich nicht ausbeuten !

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  Pappa von Zwillingen gesucht...
Geschrieben von: Camper1955 - 25-05-2012, 12:24 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

er hat sich in die Schweiz abgesetzt. So zumindest ist diesem

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum...Id=1791772

Beitrag zu entnehmen.

Du böser böser Papa, warum läßt Du die arme Frau, die lediglich ein geringes Einkommen von 1940 € netto hat einfach mit ihren beiden volljährigen Kindern sitzen und kommst Deiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nach?


Wer Ironie findet, darf sie behalten.

Camper

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