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  Richterin Muck Familiengericht Dresden
Geschrieben von: SweetBee - 07-01-2012, 18:32 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (33)

Hallo,

ich bin neu hier.

Mein Partner hat die gleichen Probleme wie viele hier (ständige Streitereien wegen Umgangswochenenden, Umgangsbehinderungen durch die Mutter der Kinder usw..)

Jetzt will sie natürlich auch noch mehr Unterhalt und er hat Post von ihrem Anwalt und vom Gericht in Dresden bekommen.

Nun zu meiner Frage:
Hat irgendjemand hier schon Erfahrungen mit dem Familiengericht in Dresden gemacht, speziell mit Richterin Muck??


SweetBee

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  Ich brauch mal wieder die Rechtsexperten unter Euch
Geschrieben von: Camper1955 - 06-01-2012, 08:11 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (16)

In den UHL Süddeutschland steht unter dem Punkt 12.1 folgender Satz:

12.1 Der betreuende Elternteil braucht neben dem anderen Elternteil in der Regel keinen Barunterhalt zu leisten, es sei denn, sein Einkommen ist bedeutend höher als das des anderen Elternteils (§ 1606 III 2 BGB), oder der eigene angemessene Unterhalt des sonst allein barunterhaltspflichtigen Elternteils ist gefährdet (§ 1603 II 3 BGB).

Die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien haben ja keine Gesetzeskraft, weisen hier aber auf Gesetze hin.

Nun steht unter Punkt 21.2

21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nach § 1603 II 2 BGB gleichgestellten Kindern gilt im Allgemeinen der notwendige Selbstbehalt als unterste Grenze der Inanspruchnahme.
Er beträgt
- beim Nichterwerbstätigen 770 €
- beim Erwerbstätigen 950 €.
Hierin sind Kosten für Unterkunft und Heizung in Höhe von 360 € enthalten.


Ich sehe schon selbst, dass es Unterschiede gibt.

Im ersten Fall wird auf Satz 3 im 2. Fall auf Satz 2 verwiesen.

Aber wenn nun, wie im Fall 1 der angemessene Selbstbehalt gefährdet ist, wieso kann man dann immer noch auf den notwendigen Selbstbehalt aus Fall 2 verweisen?

Wenn Papa zum Beispiel 1200 € bereinigtes Netto hat, dann wäre durch die Zahlung von 225 € Mindestunterhalt doch schon sein angemessener Selbstbehalt unterschritten. Den notwendigen Selbstbehalt übertrifft er gerade mal um 25 €.

Wieso überprüft man nicht zumindest, ob Mama nicht auch leistungsfähig ist?

lg

Camper

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  Kind geht es angeblich nach Umgängen schlecht
Geschrieben von: mischka - 04-01-2012, 18:21 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Hallo zusammen,

ich hab mal eine Frage, vielleicht könnt ihr mir helfen.

Die KM meines Sohnes (knapp 3 Jahre alt) behindert massivst den Umgang, setzt sich immer wieder über Vereinbarungen und Urteile hinweg. Zunächst hat sie es auf der Nötiger-Schiene probiert - ich wurde angeklagt und freigesprochen. Danach kam die Stalker-Schiene (Verfahren liegt noch beim StA). So, ihr neuster Versuch, den Umgang zu verweigern besteht darin, zu behaupten, der Umgang würde meinem Sohn nicht gut tun, er hätte Albträume und müsse sich Nachts erbrechen (sicher kennt das der ein oder Andere hier). Nur: Wie reagiert man darauf - das Gegenteil kann ich schlecht beweisen, ich bin ja nicht dabei - lediglich, dass der Kurze bei mir überaus fröhlich war. Vorschläge?

Danke, mischka.

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  Diskussion zu: Ich, das treudoofe Schaf
Geschrieben von: Bluter - 01-01-2012, 17:41 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (69)

--->Meine Geschichte: Ich, das treudoofe Schaf<---

Hallo und herzliche Willkommen, im Jahr 2012 und hier im Forum der anderen Doofen. Wink

Zu deiner noch knappen Geschichte habe ich zwar im Moment nichts anzubieten, weil sowas von normal Smile, aber dieser eigens deinem Thema gewidmete Strang soll dir und interessierten Usern und Userinnen zukünftig die Möglichkeit bieten sich auszutauschen.

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Sad Erziehungsfähigkeit wegen Borderline aberkennen
Geschrieben von: fhart - 28-12-2011, 20:07 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (98)

Hallo liebes Forum,

meine Ex hat, so wie ich das sehe, offensichtlich eine borderline oder narzisstische Persönlichkeitsstörung. Hier kurz einige Eckpunkte:
- grenzenlose Selbstverliebtheit
- andere ständig runter machen
- unglaubliche Aggressivität
- völlig Gefühlslos
- Trennung von einem Tag auf den anderen
- übergangslos neuen Partner
- grenzenloser Hass
- Suzidandrohung nach Streitgesprächen
- ständiger Entzug der Kinder
- Lügen wie gedruckt
- Androhung von Unterlassungsklagen (für erfundene Vorwürfe)
- öffentliches Bekenntnis die Kinder nicht mehr zu lieben
- usw.
Einen Teil dieser Punkte habe ich für einen einstweiligen Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts genutzt. Wie zu erwarten
wurde der Antrag abgelehnt. Jetzt kommt in einem halben Jahr das Hauptsacheverfahren. Dazu wüßte ich gerne ob schon jemand Erfahrung damit gemacht hat, die KM auf Erziehungsfähigkeit mit einem Gutachten prüfen zu lassen, nur weil man den Verdacht auf Borderline in den Raum stellt? Außerdem würde mich natürlich interessieren ob so ein Gutachten überhaupt diese Persönlichkeitsstörung aufspüren kann?

Grüße

fhart

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  Vorbereitung Umgangsverfahren
Geschrieben von: wackelpudding - 27-12-2011, 20:53 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (69)

Hallo @all,

ich beginne mit ersten Vorbereitungen für einen § 155 FamFg Erörterungs- und Anhörungstermin in der 2. Hälfte Januar 2012 und würde mich über Meinungen, Kommentare und Hinweise zu nachfolgenden Überlegungen freuen:

Mitte 08/11 hatte ich der KM U-Termine für 2012 vorgeschlagen und Mitte 09/11 die Antwort angemahnt - ohne Reaktion. Dann wurden Hilfen zur Erziehung eingerichtet und der Betreuer meines Kindes sollte lt. JA die Umgangssache vermitteln. Nach 2maliger Terminverlängerung teilte er Mitte 12/11 mit, dass er keine Möglichkeit zur Vermittlung sähe, was meinerseits unmittelbar zum Antrag auf eA führte.

Mein Ziel ist Umgang im bisherigen Umfang (jede 3. Woche voll) fortzusetzen, Ferien wie bisher im jährlichen Wechsel bzw. Sommerferien jährlich geteilt. Mein Kind (10+) hätte gerne mehr Umgang; da wir 400 km auseinander leben, ist mir mehr wirtschaftlich nicht möglich.

Fragen

1. Mit welcher Begründung könnte eine Reduzierung des Umganges (Ziel der KM) versucht werden?

2. Der Gerichtstermin sichert den nächsten turnusmäßigen Umgangstermin nach der ausgelaufenen Regelung nicht - sprich ein nicht geregelter Zustand. Was könnte mir als geS-Vater vorgehalten werden, wenn ich mein Kind einfach wie bisher nach Schulschluß abhole?

3. Mit der Ladung kam eine Anregung des Gerichtes zu den Sommerferien: Der Vater des Geschwisterkindes hat bereits mittels gerichtlicher Vereinbarung die 2. Hälfte der Sommerferien zugestanden bekommen, sodass dies jetzt auch hier geschehen solle, damit KM die erste Hälfte mit beiden Kindern verbringen könne. Weshalb sollte die Familie, die mein Kind und ich bilden, sich danach richten, was die Familie Geschwisterkind-Vater tut? Immmerhin war mein Vorschlag "1. Ferienhälfte" der KM vor der Einigung mit dem anderen KV bekannt. Da die KM die (nur) ihr bekannte Interessenskollision für nicht beachtenswert fand - womit könnte sie jetzt argumentieren? Und überhaupt: Mir gegenüber hat KM sich ja noch gar nicht geäußert. Was soll ich da von der Anregung des Gerichtes halten?

Da z. Z. mein Kind bei mir ist, kann ich eventuell nur verzögert antworten - dafür schon ´mal vorab: Entschuldigung.



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  Auskunftpflicht volljähriges Kind (nicht priviligiert)
Geschrieben von: Arbosch - 26-12-2011, 20:14 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (15)

Hallo,
erstmal ein dickes Lob über dieses Forum - definfitiv das Beste was ich im Netz bislang zum Thema gefunden habe ;-))
Nun zu meiner Frage:
Bin seit ein paar Monaten geschieden (und ja, der gleiche Rosenkrieg wie so viele andere hier), habe 3 Kinder und diese leben im gemeinsamen Haus mit meiner Ex (zahle an Ex und alle 3 Kinder Unterhalt). Seit mehr meinem Auszug aus dem gemeinsamen Haus Anfang 2009 habe ich aber keinen Kontakt mehr zu den Kindern, bzw. sie zu mir. Mein ältester Sohn ist in diesem Jahr 21 geworden und studiert (angeblich?), aber alles was ich bislang an Nachweisen bezüglich Unterhaltsanspruch von ihm bekommen habe, waren Kopien der Immatrikulationsbescheinigung seiner Hochschule (jeweils einmal im Jahr auf meine Nachhaken -und die hat mir auch noch meine Ex geschickt, nicht er selbst). Was wie ich finde etwas mager ist, siehe auch Thema Nachweise bei Trennungsfaq/Unterhalt an volljährige Kinder. Hat jemand von euch Erfahrung damit was ein Kind so alles als Nachweisen liefern muss, wie z.B. Ergebnisse von Semersterarbeiten etc? Was ist angemessen?
Der Sohn selbst reagiert weder auch Emails, noch auf Einschreiben/Briefe - auf meine Anfragen bekomme ich keine Antworten... was kann ich tun?

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  nun ist es auch mir passiert
Geschrieben von: patrick M - 26-12-2011, 01:55 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (45)

jetzt ist es auch mir passiert. Meine Frau hat mich nach 12 Jahren sang und klanglos verlassen. Es ist alles so wie beschrieben: Familie sogar meine, Freunde, Nachbarn, Schule wurden generalstabsmäßig informiert.Alle und jeder scheint sie zu verstehen.Ich bin der Böse, obwohl Sie gegangen ist, warum auch immer. Eine Wohnung gemietet, der Hausstand aufgeteilt, Sparbücher etc. Ich war völlig überrumpelt. Kindergeld auf sie übertragen. Braucht es dafür eigentlich nicht mein Einverständniß? Jetzt geht es um den Unterhalt: Wieviel muß ich zahlen. Mein Verdienst nach der neuen Steuerklasse 1 (hat sie auch schon organisiert) ist nur noch 1450 €. Ferner bleiben mir noch gemeinsam gemachte Schulden von 300€. Miete 350€, Strom, Tel. etc. Der Junge ist 11 und soll alle 2 WE bei mir sein. Ferienregel steht noch aus. Wer kann etwas zum Unterhalt sagen, denn wenn ich alle laufenden Kosten abziehe, bleiben mir, wenn ich nach der DD Tabelle gehe, grad mal 45€ zum leben übrig. ist das richtig ? Ihr Verdienst ist übrigens 1500€ + Ki.Geld +? Unterhalt.

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  Wer kann mir helfen wegen einer Verhandlung.
Geschrieben von: haraldfrank - 25-12-2011, 23:15 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (16)

Hallo meine Situation ist folgende.
Ich war bislang selbständig. Habe alles verkauft und zu Geld gemacht und bin ins europäische Ausland.
Vor einem halben Jahr als ich noch in Deutschland war kam das erste mal ein Schreiben von der Polizei.
Vorladung wegen Verletzung der Unterhaltspflicht. Bin dort nicht hin und Habe denen geschrieben dass ich keine Kohle habe die über den Freibetrag hinausgeht.
Dann kam prompt Monat später auch noch in Deutschland an meine damalige deutsche Anschrift die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft wegen Verletzung der Unterhaltspflicht nach 170.
Bin dann zu einem deutschen Anwalt der zur zeit noch das Mandat hat. Der hat die Akte angefordert. Ein riesen teil.
Die Staatsanwaltschaft hat all meine Geschäftskonten und Privatkonten in deutschland rückwirkend durchleuchtet und festgestellt dass ich trotz Einnahmen und ausgezahltem Gehalt zu dem damaligen Zeitraum keinen Unterhalt bezahlt habe.
Jetzt hat mich mein Anwalt informiert und mir den Gerichtstermin zugesendet soll demnächst Mitte Februar die Gerichtsverhandlung in Hannover stattfinden.
Hab meinem Anwalt vor Wegzug gesagt dass ich in Deutschland leider keinerlei berufliche Zukunftschancen sehe und daher ins Ausland vorher muss.
Mein Anwalt meinte ich müsse dann aber trotzdem zum Termin erscheinen denn wenn ich nicht erscheine wird man mich irgendwann per Haftbefehl suchen.
Die Beweise sprechen während des Zeitraums den die Staatsanwaltschaft mir vorwirft gegen mich so dass ich wohl bei erscheinen mit einer Verurteilung rechnen muss.
Ein Bekannter meinte Bei nichterscheinen darf man aber kein Urteil verkünden allerdings wird man dann zur Fahndung ausgeschrieben und es kann ein Haftbefehl erlassen werden. Ob das stimmt weiss ich nicht und wende mich daher an dieses Forum.
Was soll ich jetzt tun und welche Konsequenzen werden mich erwarten wenn ich da nicht erscheinen sollte? Und angenommen es wird ein Haftbefehl erlassen wird der dann nur in der BRD ausgeschrieben oder auch in Europa? Und wie lange wird sowas ausgeschrieben? Und verjährt sowas? Wäre echt dankbar für eure hilfe.

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  Neu und verwirrt...
Geschrieben von: Fnordicus - 25-12-2011, 00:28 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (28)

Hallo,

bevor ich es vergesse erstmal herzlichen Dank an die Betreiber und Kontributoren dieser Site.

Ich bin mit der gesamten Situation ebenso wenig vertraut wie die KM. Für uns beide kam das Thema Betreuungsunterhalt mehr oder weniger unvorbereitet auf. Ich habe mich mit solchen Themen nie wirklich befasst. Leider bin ich auch im Steuerrecht sehr unbedarft. Nach Lektüre einiger einschlägiger Sites und Threads hier bin ich doch einigermassen schockiert. Glücklicherweise bleibe ich (bislang zumindest - toi toi toi) mit der KM auf relativ gutem Fuße. Einige Geschichten hier im Unterforum sind ja wirklich Haarsträubend. Man kann den Betroffenen nur Stärke wünschen.

Einige Fakten als Kontext für die folgenden Fragen:

- Ich bin bis Mitte Januar ALG-II Empfänger. Die KM hat seit Jahren kein eigenes Einkommen. Ab diesem Zeitpunkt werde ich ein Bruttoeinkommen von 2800 - 3000/Monat haben. Vermutlich kommen noch zusätzliche Einkünfte aus Nebenerwerb dazu.

- Bis zu diesem Zeitpunkt bezogen die KM und ich, die fast 2 Jahre zusammen gelebt haben, ALG-II mit nur geringen Nebeneinkommen.

- Das Kind wurde vor kurzem 1 Jahr alt. Wir sind unverheiratet. Die KM ist mit dem Kind Mitte Dezember in eine eigene Wohnung gezogen.

Ohne jetzt unnötig weiter auszuholen - vielleicht poste ich die "Story" noch ausführlicher in dem passenden Subforum, aber eine Story hat ja bekanntlich jeder, und meine ist im Vergleich mit dem, was ich dort lesen durfte nicht weiter bemerkenswert - einige Kernfragen, die ich in der FAQ so nicht direkt gesehen oder übersehen habe:

- Ist ein Anwalt nötig? Mir scheint, das allein das Berechnen des Standardfalls schon für "Normalsterbliche" fast unmöglich mit einiger Verlässlichkeit durchzuführen ist. Empfehlungen zu Kanzleien und Handlungsweisen sind willkommen.

- Welche Stellen sind an dem ganzen Prozedere beteiligt? Welche Rolle spielt das Jugendamt?

- IMHO bezahlt das Jugendamt der KM für die Zeit von Auszug bis zu meiner Zahlungsfähigkeit (etwa 1 Monat) einen KU-vorschuss. Wie und an wen muss dieser zurückgezahlt werden? Der Betreuungsunterhalt ist ja hoffentlich durch ALG-II abgegolten, oder muss ich auch diesen noch "zurück"zahlen?

- Bei einem Bruttoeinkommen um die 2900 EUR rechne ich derzeit damit, das ich beiden Unterhaltsforderungen (KU, BU) in zumindest nahezu der vollen Höhe nachkommen kann (können muss.) Ist dies auch eure Einschätzung?

- Wie realistisch ist die oft zitierte Selbstbehalt-Höhe von 950 EUR zu bewerten? Die Zahl wird zwar überall wiederholt, unterliegt aber scheinbar der individuellen Entscheidung der OLGs?!

- Was ist bei der Berechnung des anrechenbaren Einkommens zu beachten? Einerseits lese ich, das alle möglichen Ausgaben (selbst Zeitungsabonnements etc.) angegeben werden sollen, andererseits lese ich, das in der Praxis die Anrechnung von über die 5% Werbungskosten u.ä. explizit gesetzliche erwähnten Beträge hinaus so gut wie nie anerkannt wird.

- Wie ist die Situation der KM einzuschätzen? Mit Mindest-BU (770), KU, Kindergeld, Wohngeld würde sie vermutlich aus dem ALG-II Bezug herausfallen. Wie ist in diesem Fall die Krankenversicherung zu regeln?

- Wenn die KM zusätzliche Einkünfte erziehlt, was ändert sich dann am BU? Gibt es hier Richtlinien? Wie ändert sich der BU mit der Einkommenssituation der KM, wenn überhaupt?

- Unter welchen Umständen ist damit zu rechnen, das der BU über den Mindestzeitraum von 3 Jahren hinaus verlängert wird?

Huh

Ich kann mir kaum vorstellen, das diese - doch noch nicht einmal ungewöhnliche oder besonders angespannte - Situation ohne einen wirklich guten Anwalt zu regeln ist. Ich hoffe mal, ich irre mich da, oder finde recht schnell einen passenden... Muss die Tage gleich mal wegen Rechtsschutzversicherungen schauen, vermute ich mal. =o

Der KU ist ja ok, damit habe ich - hoffentlich auch in Zukunft - kein Problem, da die KM zwar so Ihre Macken hat, aber doch halbwegs zuverlässig ist und das Kindswohl im Auge hat. Der BU allerdings, nah das ist ja eine Sauerei...

Schöne Feiertage (hurr, hurr)

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