Hallo, Gast |
Du musst dich registrieren bevor du auf unserer Seite Beiträge schreiben kannst.
|
Foren-Statistiken |
» Mitglieder: 1.746
» Neuestes Mitglied: D.S.1990
» Foren-Themen: 8.224
» Foren-Beiträge: 151.725
Komplettstatistiken
|
Aktive Themen |
Diskussion zu: das Leben...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: sunzi
Vor 6 Stunden
» Antworten: 50
» Ansichten: 40.002
|
Wie an das Schulzeugnis k...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: PeterPP
Gestern, 13:31
» Antworten: 23
» Ansichten: 1.384
|
Unterhalt Frau mit kind g...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Nappo
20-09-2025, 22:07
» Antworten: 29
» Ansichten: 1.414
|
JA will Auskunft. Bräucht...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Alimen T
18-09-2025, 15:29
» Antworten: 13
» Ansichten: 811
|
Unterhalt Verzug
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Alimen T
17-09-2025, 22:57
» Antworten: 8
» Ansichten: 500
|
Steakhouse-Erbin lässt Ki...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: Nappo
16-09-2025, 17:50
» Antworten: 58
» Ansichten: 6.338
|
Wie stehen die Chancen?
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Nintendo
15-09-2025, 17:07
» Antworten: 16
» Ansichten: 2.421
|
Auf Teilzeit runter gehen
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
15-09-2025, 11:32
» Antworten: 1
» Ansichten: 232
|
Erziehungsbeistandschaft
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: tomtom
14-09-2025, 19:04
» Antworten: 46
» Ansichten: 15.074
|
Eventuell Vater widerwill...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: väterchen_frust
11-09-2025, 15:33
» Antworten: 82
» Ansichten: 12.891
|
|
|
Tricksereien, um lebenslangen Unterhalt zu sichern |
Geschrieben von: Austriake - 11-05-2012, 14:25 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (80)
|
 |
Nehmen wir mal an, eine Unterhaltsberechtigte hat keinen Bock mehr, für sich selbst zu sorgen. Der ausgeurteilte nacheheliche Unterhalt läuft aus, Frühverrentung scheidet aus wg. medizinischem Gutachten, das im Rahmen des Scheidungs-/Unterhaltsverfahrens erstellt wurde (demnach ist die UHN zu 80% erwerbsfähig). Da die weibliche Rachsucht bekanntermassen unendlich ist, geht diese UHN nunmehr zur Behörde und begehrt dort Lebensunterhalt - Hartz4 oder Grundsicherung oder was auch immer. Da sie eigentlich keinen Anspruch hat, lässt sie sich Hartz4 als Darlehen gewähren (natürlich in der Absicht, die Rückzahlung dem Exmann aufzuladen).
Ist der Rückgriff auf den Exmann tatsächlich möglich? Auch wenn die UHN andere Geldquellen erschliessen könnte- einfach nur aus Rachsucht gegenüber dem Ex?
Austriake
|
|
|
Mutter will Namensänderung der Kinder |
Geschrieben von: Zahlemannundsöhne - 09-05-2012, 13:46 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (19)
|
 |
Hallo Liebe Gemeinde,
es ist mal wieder so weit und ich weiß nicht wie ich mich verhalten soll ?
Ich hoffe ihr könnt mir ein paar Ratschläge geben ?
Letztes mal habt ihr mir emotional sehr geholfen, DANKE nochmals dafür !!
Habe heute Post vom Amtsgericht bekommen mit bitte um Stellungname.
Die liebe Mutti möchte jetzt das meine Kinder den Nachnamen des Ehemannes bekommen.
Sie selbst hat einen Doppelnahmen, also Nachnahmen der Kinder und des Ehemannes.
Hatte schon mal vor zwei Jahren das Thema mit dem Jugendamt, nachdem ich es begründet habe warum ich es nicht möchte,
hatte ich bis heute Ruhe.
Die Frau hat wirklich alles dafür getan das sich die Kinder von mir entfremdet haben.( Meine Kinder leben ca. 700 Km entfernt von mir )
Hier ist der Brief den ich erhalten habe.
Wir bestellen uns für die Antragssteller, in deren Namen wir beantragen.
den Antragstellern Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung
des Unterzeichners als Verfahrensbevollmächtigten zu bewilligen.
In der Sache selber werden wir beantragen,
die Zustimmung des Antragsgegners zur Namensänderung des Antragstellers zu( Kind 1.) und des Antragstellers zu (Kind 2.) dahingehend zu ersetzen, dass der Antragsteller zu 1.) und der Antragsteller zu 2.) künftig den Familiennamen " XY" fuhren.
Begründung:
Sowohl der Antragsteller zu 1.) als auch der Antragsteller zu 2.) sind die Kinder ihrer gesetzlichen Vertreterin sowie des Antragsgegners. Der Antragsteller zu 1.) ist am 05.11.1998 geboren.
Der Antragsteller zu 2.) ist am 08.05.2001 geboren.
Die gesetzliche Vertreterin der Antragsteller und der Antragsgegner sind geschiedene Eheleute. Beide Antragsteller leben bei der Kindesmutter, die mit Herrn XY in zweiter Ehe verheiratet ist. Aus dieser Ehe ist der am 18.07.2007 geborene Sohn Max hervorgegangen.
Seit Sommer 2007 besteht zwischen den Antragstellern und dem Antragsgegner kein Kontakt mehr. Durch Beschluss des Amtsgerichts Familiengericht 29.11.2008, wurde die elterliche Sorge für die Antragsteller auf die Kindesmutter übertragen. ( freiwillig des Fiedenswillen )
Nachdem zwischen den Kindern und dem Antragsgegner seit nahezu fünf Jahren kein Kontakt mehr besteht, haben die Kinder jedweden Bezug zum Kindesvater verloren. Mit dem Bezugsverlust ging einher, dass sie den Ehemann der gesetzlichen Vertreterin als Vater ansehen und sich bei beiden Kindern immer mehr der Wunsch manifestiert hat. den Namen "XY" zu tragen. Der Wunsch der Kinder spiegelt sich u. a. darin wieder, dass sie ihren Namen auf Briefen und in Schulheften bereits mit "XY" angeben.
Es ist der innigste Wunsch der beiden Kinder, künftig den Namen "XY" zu tragen. So hat sich der Antragsteller zu 2.) bereits im letzten Jahr zu seinem Geburtstag gewünscht, "YX" heißen zu dürfen.
Da -wie gesagt- keinerlei Kontakte mehr zum Antragsgegner bestehen, hat die gesetzliche Vertreterin der Antragsteller über das Jugendamt versucht, Kontakt zu dem Antragsgegner aufzunehmen, damit dieser gegebenenfalls der Namensänderung zustimmt. Der Antragsgegner war jedoch nicht dazu zu bewegen, über seinen Schatten zu springen, so dass eine gerichtliche Entscheidung geboten ist.
Den Antrag auf Bewilligung begründen wir schließlich wie folgt:
Die Antragsteller sind nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen außerstande, die Verfahrenskosten aufzubringen. Insoweit wird auf die beigefügte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse verwiesen.
Sollte das Gericht weitere Darlegungen oder Beweisantritte für erforderlich halten, so wird höflich um einen entsprechenden richterlichen Hinweis gebeten.
Beglaubigte und einfache Abschrift anbei
Warum ich mich weigere ist einfach :
1. Ich würde ja zustimmen, wenn die Kinder mal mit mir Kontakt aufgenommen hätten
und mir es glaubwürdig gemacht hätten, aber ich weiß das Sie die Kinder beeinflusst hat und ich will nicht, dass auch noch das letzte Band durchschnitten wird.
2. Habe auch schon mit dem Ehemann gesprochen und habe ihn gesagt, dass wenn meine Kinder seinen Nachnahmen tragen sollen,
dann soll er Sie auch adoptieren !!
Seine Antwort war, "denn wäre ich ja für drei Kinder unterhaltspflichtig."
3. Wenn die beiden so für das Wohl der Kinder besorgt sind,
warum hat Er dann nicht den Nachnahmen der Kinder bzw. seiner Ehefrau angenommen ?
4. Wenn sie sich Scheiden lassen und Frauchen heiratet wieder,
haben die Kinder einen Nachnahmen der sie weder mit der Kindesmutter geschweige denn noch mit mir verbindet.
5. ich weiß das sie ihren Zweitnahmen loswerden will und deshalb die Kinder jetzt den Namen xy annehmen sollen.
Sie hatte mir selbst mal gesagt das Sie auf diesen scheiß Namen keinen
bock mehr hat und das sie es mit dem Doppelnahmen nur wegen den Kindern gemacht hat.
Mein Problem ist jetzt, dass ich einfach keine Kraft mehr besitze für den
Kampf hier. Unterhaltsschulden, Arbeitsamt, Jugendamt usw. , dass macht mich alles fertig !!!
Glaubt ihr ich habe eine reale Chance ?
|
|
|
Girokonto |
Geschrieben von: Skippie - 09-05-2012, 10:16 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
|
 |
Schnelle Frage an die Experten.
U-Schuldner hat nen P-Konto bei Bank A Wegen eröffnung eines Nebengewerbes wurde bei Bank B ein weiteres Girokonto auf Guthabenbasis eröffnet ( um gewerblich u privat zu trennen) !!
So nu die Frage: Jede Bank meldet ja die Einrichtung eines Kontos der Schufa !! Wer kann bei der Schufa abfragen wo,wieviele Konten der Schuldner hat ?? Jeder ?? Immer ??
Ich hoffe Eure Antwort ist bei der nächsten EV muß ich es angeben !! Das ist in 2 1/2 Jahren !!
|
|
|
Totalverweigerung.... wie vorgehen? Schweiz! |
Geschrieben von: ~user gelöscht~ - 08-05-2012, 08:41 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (54)
|
 |
Eigentlich hätte ich mich Samenspender nennen sollen, das klang mir dann aber doch zu einfach, da eine einfache Samenspende bisweilen ein weitreichendes Nachspiel haben kann.....
Erstmal ein Hallo aus der Schweiz!
Ich habe in Deutschland eine Freundin gehabt die letztlich mit mir zusammen gezogen ist. Sie wollte eine Katze, ich nicht und wir vereinbarten das weiter zu diskutieren und gemeinsam zu entscheiden. Eines Tages kam Sie mit einer Katze an...... Ihre Entscheidung, ich wurde vor vollendete Tatsachen gestellt.
Dann wollte Sie unbedingt ein Kind, ich nicht und wir vereinbarten das weiter zu dikutieren und gemeinsam zu entscheiden. Eines Tages kam Sie und eröffnete mir, sie sei Schwanger und natürlich habe sie regelmässig die Pille genommen und soetwas könne passieren, schliesslich habe sie die beiden Kinder aus erster Ehe ebenfalls trotz Pille bekommen.....
Im dritten Monat Schwanger zog die Dame dann aus und ging wieder in ihre Heimatstadt. In einer eMail hat sie mir dann auch eröffnet, dass mich das Kind fortan eh nichts mehr angeht....
Soviel zur Vorgeschichte um aufzuzeigen, weshalb ich absolut nicht gewillt bin auch nur einen Cent zu bezahlen. Weder für Sie, noch für IHR Kind, das ich noch nie gesehen habe, es keinerlei Kontakt mehr zwischen uns gibt und jeder sein Leben lebt. Aber, und das war klar, der deutsche Staat will natürlich nicht für die Dame und den Spross aufkommen und sucht nun mich in die Pflicht zu nehmen. Es ist ja einschlägig bekannt, dass man als Samenspender per default zahlungverpflichtet ist und es keine Möglichkeit sich gegen untergeschobene Kinder zur Wehr zu setzen. Wenn ich einem Verblutendem durch eine Blutspende das Leben Rette und dieser zum Sozialfall wird, muss ich dann auch für seinen Unterhalt aufkommen? Schliesslich habe ich ihm ja mit meiner Blutspende das Leben geschenkt?
Fakt ist nun, dass ich seit ein paar Jahren in der Schweiz lebe und die Vaterschaft nie anerkannt habe. Die Behörden haben dann ein Schweizer Institut beauftragt eine DNA Probe von mir zu entnehmen und dieser Aufforderung bin ich gefolgt, da ich davon ausging, dass das Kind eben auch einen anderen Vater haben könnte. Leider war das dann nicht so. Irgend wie wurde dann wohl auch mal eine Gerichtsverhandlung zur feststellung der Vaterschaft abgehalten. Ich wurde weder eingeladen, jedenfalls weiss ich von nichts, noch habe ich der Verhandlung beigewohnt, noch habe ich ein Urteil zugestellt bekommen. Ich vermute das liegt daran, dass ich grundsätzlich eingeschriebene Post aus Deutschland nicht annehme?
Jedenfalls möchten die behörden aus Deutschland nun gerne Auskunft haben was ich denn so verdiene, das jedenfalls hat mir meine Wohngemeinde mitgeteilt und ich solle doch vorbeikommen und das denen vorlegen. Warum ich das machen soll oder ob ich dazu verpflichtet bin haben die mir aber nicht geschrieben und das Schreiben kam auch per normaler Post und nicht eingeschrieben. Ich gehe mal davon aus, dass die das netter Weise machen, so ganz ohne Rechtsgrundlage und insofern bleibe ich dem besser mal fern, ich möchte mich ja nicht strafbar machen in dem ich der schweizer Behörde Beihilfe leiste verbotener Weise deutsches Recht in der Schweiz durchsetzen zu wollen.
Kennt jemand diese Situation? Kann mir jemand Ratschläge geben, wie ich mich am besten verhalten kann?
Ich werde aus Überzeugung keinen Cent bezahlen, eher gehe ich in den Knast!
|
|
|
In die Vollen gehen oder das JA machen lassen ? |
Geschrieben von: Lidi - 04-05-2012, 12:12 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (57)
|
 |
Hallo, ich hab folgenden Fall:
War insgesamt ca. 1 Jahr mit einer Frau zusammen, daraus "entstand" ein mittlerweile 1,5 Jahre alter Junge - Sorgerecht liegt bei ihr. Vor ca. 1 Jahr beendete sie die Beziehung. Nach einem von mir angeregten Sorgerechts- und Umgangsrechtverfahren blieb das Sorgerecht bei ihr, der Umgang wurde auf alle 2 Wochen ein paar Stunden geregelt.
Ich hatte mit der Argumentation auf Kindeswohlgefährdung geklagt, weil sie - meiner Meinung nach - erhebliche psychische Defizite aufweist, und auf Einbeziehung eines Sachverständigen gehofft, was mir versagt wurde.
Nun hat sie zudem einen 8-jährigen Jungen, dessen Vater bereits seit Jahren mit ähnlichen Argumenten versucht, das Sorgerecht zu bekommen.
Da dieser in der Schule ist und sehr auffällig geworden ist, hat das JA letztes Jahr bereits für ein halbes Jahr eine Familienhilfe installiert. Diese wurde, da die Mutter keine wirkliche Bereitschaft zeigte, beendet.
Zudem ist wohl seit einigen Monaten ein Sachverständiger bzgl. des 8-jährigen (und der Mutter?) zugange.
Vor Kurzem ist der 8-jährige von seiner Mutter verletzt und danach dennoch zur Schule geschickt worden, was zur Folge hatte, dass irgendjemand in der Schule ihn ins Krankenhaus gebracht hat und auch das JA eingeschaltet wurde, um wegen dem 1,5 jährigen zu schauen. Bei diesem Besuch hat die Mutter die Tat wohl zugegeben.
Anscheinend ist zudem Strafanzeige gegen die Mutter gestellt worden.
Der 8-jährige ist seitdem aus dem Haushalt entfernt worden und wohnt fürs Erste bei seinem Vater.
Nun kommt es in 1-2 Wochen zu einem Anhörungsverfahren beim Familiengericht - wahrscheinlich aber hauptsächlich bzgl. dem älteren Sohn ?
Mein Problem: Ich habe natürlich mehrfach mit dem JA telefoniert und meine Sorgen bzgl. meinem Sohn geäussert. Natürlich mache ich mir Sorgen, dass ihr auch bei dem Kleinen die Hand ausrutscht, zumal die Mutter nicht nur schon in der Vergangenheit rechtskräftigt verurteilt wurde wegen KV, sondern mehrere KV-ähnliche Vorfälle mit einer beängstigenden Regelmässigkeit auftreten bzw. aufgetreten sind.
Meine Frage:
Soll ich das JA erstmal machen lassen ?
Habe ich mit dem Anhörungsverfahren überhaupt etwas zu tun bzw. kann dies pos. Folgen für meinen Sohn bzw. Fall haben?
Oder soll ich versuchen, ne einstweilige Verfügung zu erwirken, um meinen Sohn aus der Situation raus zu holen?
|
|
|
Altersabsicherung |
Geschrieben von: tangram - 03-05-2012, 11:24 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (42)
|
 |
Hallo erstmal ;-)
ich spiele seit einiger Zeit mit dem Gedanken, eine Immobilie im europäischen Ausland für meine Absicherung im Alter zu erwerben (Eingennutzung).
Weiß hier jemand, wie man so etwas gegenüber deutschen Behörden / Gläubigern pfändungssicher machen kann ?
Meine Zielvorstellung ist, dass meine Immobilie sozusagen unantastbar ist, selbst wenn mein Wohnsitz irgendwann einmal der Unterhalts-fordernen Partei bekannt werden sollte.
Bin für jede Info dankbar.
Grüsse,
Tangram
|
|
|
Der Anfang vom Ende, bitte um Hilfe |
Geschrieben von: grisu - 03-05-2012, 10:27 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (23)
|
 |
Hallo zusammen,
ich wünsche mir euren Rat, da ich aufgrund der vielen Informationen hier keinen klaren Kopf bekomme.
Meine Geschichte mal in Stichpunkten.
KM Jahresbrutto 0,-
KV Jahresbrutto 53.000,-
Dez 2005 Kauf einer Eigentumswohnung, Eigentümeranteil 50 Ich/50 KM,80.000 Schulden 50/50
Juli 2006 Heirat
März 2007 KM hat Job aufgebenen (ReNo)
Sept 2007 Geburt der Tochter
Aug 2010 Tochter in Kindergarten (35h/Woche), KM geht trotzdem nicht areiten
Jan 2012 KM nimmt Kontakt mit Jugenliebe auf
März 2012 KM steht in Beziehung mit Jugendliebe
März 2012 Trennungsjahr in gemeinsamer Wohnung
Auch wenn es schmerzlich ist es zuzugeben, aber da hat KM mir ganz schön die Hörner aufgesetzt.
Nun geht es mir um das Prozedere der Abwicklung der Scheidung.
1. KU ist kein Thema und selbstverständlich für mich.
2. Die Wohung möchte ich aus finanziellen Gründen verkaufen.
3. Hausrat ist mir nicht so wichtig.
4. BU möchte ich grundsäztlich NICHT Zahlen müssen, und wenn dann Zähneknirschend nur Zeitlich begrenzt!
Nun habe ich schon einiges in die Wege leiten können.
1. Kindergarten wird mit etwas Glück auf 40h/Woche erhöht. Antrag liegt vor.
2. KM hat sich beim Arbeitsamt arbeitssuchen gemeldet. Beratungsgespräch folgt noch.
Über folgende Punkte bin ich irritiert:
1. Ich hatte eine Erstbeartung bei einem Fachanwalt. Dieser ignorierte fogende BGH Urteile:
BGH XII ZR 11/09 02.02.2011 Keine BU Lebenslang trotz Ehevertrag
BGH XII ZR 3/09 30.03.2011 Alleinerziehende muss arbeiten gehen
BGH XII ZR 45/09 01.06.2011 Recht auf Betreung durch Unterhaltszahler
BGH XII ZR 94/09 15.06.2011 Alleinerziehende müssen Vollzeit arbeiten
BGH XII ZR 178/09 18.01.2012 KM muss beweisen das keine Arbeit findet
Die Aussage war, ich sollte mich mit ihr einigen, währe die KM zu Ihm gekommen, würden sie mich ausziehen.
Nächte Woche habe ich mit KM eine Erstbeartung bei einer Anwältin ihrer Wahl, die ich beauftragt habe.
Sie möchte nur einen 400,-€ Job machen und schnellstmöglich ausziehen. Eine Kommunikation mit ihr wird zunehmend
schwieriger. Schweigen im Wald. Ich denke das Thema wird ekalieren.
KM hat im Kindergarten schon bewirkt, das ich meine Tochter nur mit Ihrer zustimmung abholen darf!
Wie soll ich mich nun verhalten, was kann ich Taktisch in die Wege leiten?
Ich überlege mir noch eine Beratung beim JA zu machen, und dort miteilen das ich von meinem Aufenthaltsbestimmungsrecht
gebrauch mache, und nicht möchte das undere Tochter den Wohnort wechselt.
Ich würde mich über Tipps echt freuen, mir wächst das hier langsam über den Kopf.
|
|
|
|