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  Betreuungsunterhalt obere Grenze und Berechnung?
Geschrieben von: orphelio - 19-01-2012, 13:47 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (62)

Hallo Forum,

aus einer sehr komplizierten und von beiden Seiten zerstörerischen Beziehung ist ein Kind hervorgegangen.

Die Mutter ist nicht Dialogbereit, relativ heftig unterwegs und zieht alle Register.

Ich zahle für den Kindesunterhalt bereits freiwillig (ungeprüft) den Höchstatz (ca. 416 EUR).

Jetzt möchte die Mutter, die in Berlin am Prenzelberg als ehemaliges Party-Gör ihre Erfüllung im Muttersein gefunden hat und sich selbst gerne als "High-Heel-Mom" bezeichnet, natürlich sehr gerne auch Betreuungsunterhalt haben.


Sie hatt einen nicht allzu schlecht bezahlten Job, ca. 3000 EUR netto/mtl. Jetzt erhält sie nach Angaben ihres Anwalts noch ca 2000 EUR/mtl. Sie ist Festangestellte, ich freiberuflicher Mitarbeiter in einem Unternehmen.

Mein Einkommen variiert stark, da es zum größten Teil aus Provisionen zusammengestetzt ist. Einnahmen brutto ca. 7300 /Monat.

Es kann aber eben auch mal ein Monat mit 9.500 EUR sein, oder ein Monat mit 3.800 EUR sein.. Also mal so mal so! Natürlich geht von meinen Einnahmen auch noch sämtliche Kosten ab, Miete, Auto, Lebenskosten, Versicherungen, Private Krankenversicherung, Strom, Wasser, Benzin, Büromiete, Einkommenssteuer, Gewerbesteuer, Soli, etc.....!

Frage I:

Was kann ich denn alles abziehen, was ist der zugrundeliegende Betrag für die Bemessung des Betreuungsunterhaltes?

Frage II:
Wie hoch ist denn der Anspruch einer mit allen Sozialleistungen und Konzernseitig angebotenen Leistungen abgesicherten Frau, wenn man die Situation eines Freiberuflers gegenüberstellt.

Ich habe gestern gehört, dass bei einem verbleibendem Netto der KM von ca. 2000 EUR, die Bedürftigkeit der Mutter eventuell gar nicht gegeben ist! Wie wirkt sich eine eventuelle Erbschaft, oder Aktien und Bankvermögen der KM auf den Betreuungsanspruch aus? Inwiefern kann man die KM auffordern diese Vermögen offen zu legen etc?

Kann dazu jemand was sagen, worauf muss ich mich einstellen.. etc...?

Ich möchte der Frau eigentlich nur einen sehr geringen Betrag zahlen und werde auch den Kindesunterhalt dann auf das reduzieren, was sich errechnet und nicht FREIWILLIG den Höchstsatz zahlen, wenn es keine vernünftige Einigung gíbt.

Aber falls mir jemand mal so eine grobe Hausnummer prophezeihen könnte, was ich der Dame in Zukunft in etwa zu überweisen habe, würde ich mich sehr freuen..

Grüße aus Spandau,

Orphelio

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  ich glaube ich gebe auf...
Geschrieben von: camparso - 19-01-2012, 11:08 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (66)

so leute habe versucht mich selbst so lange es geht immer wieder zu ermuntern, nicht aufzugeben... doch heute ist es soweit... sohnemann soll sein geld haben, werde ihn heute abend anrufen ihm das mitteilen und ihm zu gleich sagen dass ich ihn mein leben lang nie wieder sehen will!

bin nervlich doch nicht stark genug.... aber das forum hier war mir zumindest immer eine stuetze....

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  Sozialgericht Augsburg Az S 14 R 95/12 - die nächste Klage
Geschrieben von: Camper1955 - 19-01-2012, 04:00 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (19)

Um meinen querulatorischen Züge zu bestätigen, habe ich die nächste Klage, wieder vor dem Sozialgericht eingereicht.

Zur Vorgeschichte.

Zurzeit bin ich als Taxifahrer angestellt, in dieser Eigenschaft aber bereits seit 06.12.2010 krank geschrieben.

Vom 27.Juli 2011 bis 21. September 2011 war ich deswegen auf Reha in einer psychosomatischen Klinik.

Der Befundbericht der Rehaklinik brachte das Ergebnis, dass ich als Taxifahrer maximal noch unter drei Stunden erwerbstätig sein kann in anderen Berufen, vielleicht aber noch in Vollzeit als Schulbusfahrer oder Verkäufer.

Die Rentenversicherung hat mir daraufhin im Oktober 2010 einen Bescheid geschickt, ich solle weiter Taxi fahren.

Das weitere erklärt sich nun in der Klageschrift meines Anwaltes.

Besonders sensible und persönliche Daten habe wurden durch xxxxx ersetzt. Name und Ort des Klägers sind frei erfunden.

Zitatanfang

Sozialgericht Augsburg
Holbeinstr. 12
86150 Augsburg

Vorab per Fax: xxxxxxx

Landsberg, den 18.01.2012

AZ: xxxxx
xxxxxx

Klage:

In Sachen

Camper, Fuchsweg 4, 00000 Fuchsdorf
-Kläger-
Prozessbevollmächtigte: Becker & Partner, Rechtsanwaltskanzlei, Sandauer Str. 253, 86899 Landsberg

gegen

Deutsche Rentenversicherung Bund, Wallenbergstr. 13, 10713 Berlin, Bearbeitungskennzeichen xxxxxxxxx

-Beklagte-

wegen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

gestatte ich mir anzuzeigen, dass ich die rechtsanwaltlichen Interessen vertrete. Namens und im Auftrag des Klägers erhebe ich Klage zum Sozialgericht Augsburg und beantrage wie folgt:

I. Der Bescheid der Beklagten vom 18.10.2011 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27.12.2011 wird aufgehoben und die Beklagte verurteilt, dem Kläger Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu bewilligen.

II. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte

Begründung:

Gegenstand und Grundlage der vorliegenden Auseinandersetzung ist das Begehren des Klägers gerichtet auf Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gem. § 10 SGB VI

I.

1.Mit Bescheid der Deutschen Rentenversicherung Bund vom 18.10.2011 wurden dem Kläger die beantragten Leistungen nicht bewilligt.

Beweis: Bescheid vom 18.10.2011, beizuziehen über die Leistungsakte der Beklagten.

Gegen den Bescheid vom 18.10.2011 richtete sich sodann der vom Kläger persönlich geführte Widerspruch.

Beweis: Widerspruch vom 21.10.2011 als Anlage K 1

Zur Begründung führte der Kläger in Person aus, dass er seit dem 21.05.2011 einen GdB von 40 habe und sich aufgrund der Langeweile und insbesondere der körperlichen Behinderung nicht mehr in der Lage sehe, eine Tätigkeit als Taxifahrer auszuüben.

Beweis: Wie vor

Dieser Widerspruch wurde verbeschieden mit dem Widerspruchsbescheid der Beklagten vom 27.12.2011.

Danach würden die Voraussetzungen des § 10 SGB VI nicht vorliegen.

Es sei so, dass nach sozialmedizinischer Einschätzung der Beruf des Taxifahrers unter regelmäßiger ambulanter Richtlinienpsychotherapie weiter ausgeübt werden könne.

Insoweit seien Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht erforderlich.

2. Diesen Ausführungen im Widerspruchsbescheid wird entgegengetreten.

Mitnichten kann der Kläger in Person den Beruf des Taxifahrers unter regelmäßiger ambulanten Richtlinienpsychotherapie weiter ausüben.

Beweis: Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens.

Sehr wohl sind Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu bewilligen. Die Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 SGB VI liegen vor.

Beweis:

Wie vor

II.

In rechtlicher Hinsicht ist auf folgendes hinzuweisen.

Gemäß § 10 Abs 1 haben Versicherte einen Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben unter bestimmten persönlichen Voraussetzungen. Dies ist dann der Fall, wenn die Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder anderer Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert ist und im Übrigen die weiteren Voraussetzungen des § 10 SGB VI in Person des Versicherten vorliegen.

Die ist nach hiesigem Dafürhalten der Fall.

Auf den obigen Sachvortrag nebst Beweisangeboten wird Bezug genommen.

Aus genannten Gründen bitte ich antragsgemäß zu entscheiden.

Marcus Becker

Rechtsanwalt

Zitatende







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  Vormundschaftsgericht für Unterhalt?
Geschrieben von: Absurdistan - 18-01-2012, 20:41 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hallo, bei der Übergabe von meiner Tochter an meine Ex war sie gerade am telefonieren als sie kam und erzählte demjenigen am anderen Ende das morgen ein Entscheidung beim Vormundschaftsgericht gefällt wird.

Vor kurzem hatte die Unterhaltsvorschusskasse ihr gesagt das die nicht mehr zahlen will. Nach 5 Monaten! Waren nur 133 Euro und für mich natürlich besser. Na ja, nun hatten wir abgemacht das ich ihr das Geld überweise ab Februar.
Macht die jetzt hintenrum doch irgendwas anderes? Was hat das zu bedeuten?

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  Wieder einer, der sich ins falsche Forum verirrt hat.
Geschrieben von: Camper1955 - 18-01-2012, 19:01 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (36)

Guckt Euch mal diese

http://anonym.to/?http://www.allein-erzi...55705.html

Seite an.

lg

Camper

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  Paritätsmodell
Geschrieben von: Friedlichmann - 17-01-2012, 06:41 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (16)

Hallo,

ja ich muss mich jetzt ganz schön konzentrieren um nicht alles was mir durch den Kopf fliegt ungeordnet auf die Tastatur zu kloppen.

Ich bin Vater 2er Kinder,Sohn 7 jahre und Tochter 3,im februar ein prozess im familiengericht ;
ich möchte das Paritätsmodell-totale Gleichberechtigung.

Der Fall,
ich und meine Freundin,15 jahre waren wir zusammen,haben uns vor 2,5 jahren getrennt,eigentlich wurde ich fallen gelassen aber gut ich sag getrennt dazu. Nicht-ehelich also die Kinder,trotzdem hab ich das Sorgerecht für beide Kinder mit,damals beim Jugendamt vereinbart.

Wir waren beide beim jobcenter,mein Sohn war 5 Jahre alt,und wir einigten uns dadrauf das ich Ihn mitnehme bzw bei mir mit anmelde,sie gab auch an beim jobcenter das sie mit Ihm nicht klarkomme,nicht so wie ich halt.

Ich bezog mit Ihm eine 2-zimmer wohnung und er lebte mind 4 tage in der woche bei mir,den rest bei der mama.
Meine Tochter war damals nochn Säugling,nicht stabil genug,daher nur höchstens 1-2 tage bei mir in der woche.

Damals,als ich Ihn mit bei mir anmelden wollte wie abgemacht,unterschrieb ich ihr die polizeiliche Anmeldung weil ich keine zeit hatte ihn am nächsten tag umzumelden.
Sie wollte das tun,es kam nicht dazu ihr gings nicht gut,ich tats,sie behielt die anmeldung um ihn dann abredewidrig 9-10 monate abzumelden bei mir und ihn wieder bei sich anzumelden;
der Grund,sie wurde "gezwungen" umzuziehen vom jobcenter,nur so konnte sie wieder eine 3 zimmer bekommen.(!).

Dies ist alles dokumentiert und unumstritten.
Damals als mein Sohn bei mir gemeldet war,drangsalierte uns das jobcenter uns gegenseitig wegen unterhalt zu verklagen,.ging aber nicht wegen der Pattsituation.

Nun seit 3-4 monaten siehts anders aus,nun bekommt sie Unterhaltsvorschuss,ich kann leider nicht mehr arbeiten-verschleiss in den Knochen etc,ich wurde unbefristet freigestellt vom Jobcenter,kämpfe bald um meine Frührente-sry für OT anderes Thema.

Nun ist es so,das sie mit uns,mit mir und meinem Sohn macht was sie will.

Ich steh dauernd als Bittsteller da wenn ich meine Kinder haben will,
sie strapaziert uns(mich&sohn) psychisch,das ist keine beleidigung sondern echt fakt.

Wenn ich glück habe,habe ich mein sohn von Mittwoch bis samstag oder sogar bis sonntag,natürlich nur wenn sie samstag weggehen will,ansonsten tue ich auch alles fachgerecht mit in die Schule bringen und Hausaufgaben machen,allem drum&dran.

Aber leben,tue ich nicht,manchmal bekomm ich Ihn nur einmal die woche 1 tag,manchmal gar bnicht denn ruft sie an uns sagt hol sie jetzt sofort ab oder gar nicht,darunter leidet er sehr,zumal sie z.b auch einen neuen freund hat den er absolut nicht leiden kann.

Er ist Kindergärtner oder erzieher,und hats nicht geschafft sein herz zu gewinnen,kriechtn ganzen tag hinter der Rückseite der Mutter hinterher,die Kinder sind ihm egal.

Meine Tochter bekomm ich fast gar nicht mehr mittlerweile,das letze mal als sie mich sah und ich nahm sie auf den arm musste sie vor angst fast weinen,
es gibt kein schlimmeres Gefühl imo.

Sie ist voll überlastet mit den Kindern,aber lässt nicht zu das wir uns die Kinder teilen,sie sagte mir auch schon das es wegen dem geld und der privilegien ist.

Ihre Schwestern,sie hat 2,haben sie da gut geschult,sie leben vom unterhalt anderer Männer.

Jetzt inzwischen,hat sie mich soweit indem sie mich strapazierte,das ich beim familiengericht klagen werde,ich hab auch schon einen termin in der 3. Februarwoche.

Ich wohne von der Mutter 250m weit weg,wir verstehen uns auch in den wesentlichen dingen was die Kinder betrifft wenn ich mal was erfahre (!).

Unsere Tochter wurde operiert an den Polypen vor einem Monat,davon hat sie mir nix erzählt,ich habs z.b hinterher erfahren.
Das hat mich geärgert.
Von Elternabenden erfahre ich auch nichts,obwohl ich der Schulleitung eine Kopie meines Sorgerechts hingelegt habe.
Glaube das hängt auch damit zusammen das seine Klassenlehrerin immer wenn er von mir schwärmt ihm immer sagt das Müätter wichtiger&besser sind usw.

Mama nimmt jedes gespräch zwischen uns auf,vorher provoziert sie mich aber reichlich.
Sie will sich nicht einigen,keine deeskalation.

Letzte mal als ich den Sohn zurück brachte,hab ich mal wieder beobachtet wie lieblos sie zu unserer Tochter war-na klar,sie ist überlastet.

Ich hab ein intimeres Verhältnis zu unserem Sohn,es ist jedesmal eine Freude ,sie bei ihr ists inzwischen routine,da kommt keine Freude mehr auf.

Das sind alles Dinge die mich nerven,ich mache die mama gut mach sie nicht schlecht-ich brauche sie als Authorität in zukunft u.a bei eventuellen konflikten was die Kinder betrifft,wenn sir mir später mal was nicht glauben,brauch ich ihre bestätigung,es geht hier um Dinge des Lebens.
Ich brauch Ihre hilfe Ihre zustimmung eventuell,sie macht mich schlecht andauernd !

Sie sagt sich nicht das ist der Vater,und der ist zum glück wohlgesonnt und engagiert,nein sie hasst mich dafür das sich mein Sohn voll zu mir angezogen fühlt.

Das liegt auch dadran das ich bei mir keine Frau oder besuch reinlasse,wenn ich Ihn hab gibts nur uns 2 ,er denkt er würde von meiner Freundin z.b so behandelt wie von ihrem jetzigen freund.


Ich war letzens mal wieder beim jugendamt,da war ich öfter schon,ich habe da erfahren das sie sich beschwert hat das ich ihm nachts was zu essen geb wenn er Hunger hat.
Bei ihr gibts sowas nicht,was sie da erfolgreich verschweigen konnte,ißt er kein abendbrot und wird wach,wars das-gibts nix !

Ich hab ihm nachts um 1:00 Linsensuppe warm gemacht da hats dann gekriselt bei ihr als er ihr das erzählte.

Das mögen alles primitve beispiele sein,aber ich bin nicht routiniert in diesen Dingen,ich erzähl ihm von Muhammad Ali und Batman weil ers wissen will,sie sagt die wären scheisse und die existieren nicht.

Das passt mir gar nicht,ich möchte nicht mehr das diese Person unsere Kinder alleine erzieht,ich will auch nix mehr von dritte hören,ich will involviert sein in das Leben unserer Kinder.

Deswegen strebe ich das Paritätsmodell an,ich möchte mit Ihnen leben.

Sie ist teilzeit berufstätig,ich kann wie gesagt nicht mehr arbeiten,ich geh zum sport um nicht vollkommen zu verfaulen.
Ich kann auch auf die Kinder aufpassen,ich habe inzwischen kochen gelernt usw,mein zuhaus wär Kindergerecht,100%.
Sie muss Ihm drohen morgens ihn an den ohren ausm bett zu ziehen,
ich mach ihnm ne halbe std vorher Techno an und er steht von allein auf ist fit,aber sie machts nicht so weils von mir ist.
Gehts um mich ist die hauptstadt von frankreich nicht Paris !

Das ärgert mich sehr,alles effektive ignoriert sie,dabei bin ich egal,sie sollte den angenehmeren weg wählen für die Kinder eben,alles für die Kinder !


Ich habe also die basics für das paritätsmodell.
ich möchte das Paritätsmodell.

Bitte,wenn ich hier zu wirr geschrieben habe,verzeiht mir ;
ich erbitte eure ratschläge wie ich mich eventuell vor gericht zu verhalten hab,
alles ist willkommen,ich erbitte eure Hilfe.

Meine anwältin ist zwar sehr gut,aber ich hab keine Dritte meinung,
wenn euch was aufgefallen ist,ein manko an mir etc,
bitte sagen.

Es gibt etliche Dinge die sich so abgespielt haben,ich kann nicht alle aufzählen möcht ich auch nicht.

Auf was kommts da an `?

Meine Anwältin,hab ich das gefühl,will das ich mein unmut äussere ohne Mama schlecht zu machen.
Ist in ordnung ist o.k,aber wasn das für ne Gratwanderung....

Mein Sohn wär voll damit einverstanden,und meine Tochter wärs...naja geschwister-trennung läuft nicht möcht ich auch nicht.

Ich möchte sie beide für die hälfte der zeit.

Wie gesagt,ich erbitte eure ratschläge und oder kritiken ,grade Kritiken was mich betrifft sind meinerseits erwünscht.

Ich darf das da nicht verlieren,sie droht mir damit das ich miene Kinder nur alle 14 tage fürs wochenende sehe wenn ich so weitermache,oder gar nicht weil ich kein unterhalt zahlen kann.

Ich hab auch schon mal daran gedacht mein sohn für 1 monat gar niocht mehr abzuholen,damit Mama von ihm terrorisiert wird und mal siehrt wies wär.
Aber hab ich nicht übers herz gebracht,der zählt echt die schon die std um wieder bei mir zu sein.

Jetzt sage ich danke im vorab und wünsche allerseits einen guten morgen.

MfG


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  Abbruch Diagnose wegen Kosten
Geschrieben von: Absurdistan - 17-01-2012, 01:35 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Hallo, ich habe ein Gutachten beantragt. Bei meiner Ex gibt es eine Verdachtsdiagnose emotional instabile Persönlichkeitsstörung.

Sie behauptet sie hat nix. Die Diagnose wäre abgebrochen worden da sie keine Medikamente mehr bekommen hat. Sie behauptet Medikamente sind eine Bedingung der Krankenkasse damit die ganzen Tests in stationärer Behandlung bezahlt werden. Und weil sie keine Medikamente mehr bei den letzten Tests bekommen hat wurden die dann abgebrochen.
Die Verdachtsdiagnose haben die angeblich nur geschrieben weil die irgendwas schreiben mussten damit der Aufenthalt bezahlt wird. So haben sie es ihr gesagt. Das ist doch totaler Unsinn?
Wäre gut wenn sich jemand damit auskennt.

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  Scheidung in Belgien
Geschrieben von: Jessi78 - 16-01-2012, 20:23 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Hallo zusammen,

ich brauche dringend eure Hilfe.
Mein Mann hat sich in diesem Sommer von mir getrennt. Wir haben einen 2-jährigen Sohn zusammen, der in Zukunft bei mir leben wird. Geheiratet haben wir im November 2007 in Belgien. Zwar haben wir beide die deutsche Staatsbürgerschaft, leben aber seit mehr als zehn Jahren in Belgien, ich bin auch dort aufgewachsen.

Ich arbeite derzeit auf 400€-Basis in einer Anwaltskanzlei Deutschland, kümmere mich den Rest der Zeit um unseren Sohn. Mein Mann arbeitet Vollzeit im Vertrieb eines Mobilfunkkonzerns und verdient monatlich etwa 2500€ netto (ebenfalls in Deutschland).

Ich denke, dass für uns in nächster Zeit die Scheidung anstehen wird. Anwaltlich beraten lassen haben wir uns noch nicht, aber es sollte so Gott will alles mehr oder weniger einvernehmlich über die Bühne gehen.

Nun aber meine Frage: Wie wird der Unterhalt nach der Scheidung für mich geregelt sein und natürlich auch für meinen Sohn? Huh

Danke für eure Antworten!!!
Jessica

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  Sorgenkind Österreich
Geschrieben von: Petrus - 15-01-2012, 21:21 - Forum: Konkrete Fälle - Keine Antworten

Die Vorgänge um Herwig Baumgartner sind ja nix neues:
http://wikimannia.org/Herwig_Baumgartner
und http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...hp?tid=743

Jetzt scheint dieses kleine Ländchen seinem Justizsystem aber noch mehr Renommé verpassen zu wollen:
http://anonym.to/?http://wikilegia.com/w...en_Richter

Lest aber selbst ...

Ein interessanter Kommentar:

Zitat:Frau Barta verfüge aber über keinerlei Möglichkeit mehr zu differenzieren, sehe den Staatskörper aber nur noch als Feindbild. Das müsse man dringend therapieren.
Das kommt doch irgendwie bekannt vor ...

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  alte eheverträge
Geschrieben von: ramses72 - 14-01-2012, 15:39 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Hallo zusammen,

bei mir und meiner Nochfrau (Rumänin) bahnt sich die Scheidung an. Wir haben zwei kleine Kinder (2 Jahre), sie hat seit der Geburt ihre neue Berufsausbildung unterbrochen un möchte diese im Januar 2013 wieder aufnehmen. Ich bin Beamter und quasi Alleinverdiener. Wir wohnen in meinem Elternhaus, in dem wir letztes Jahr eine Etage ausgebaut haben. Nun zu meiner Frage. Wir haben 2006 vor der Eheschließung einen Ehevertrag abgeschlossen, nach dem meiner Frau, sollten Kinder in der Ehe entstehen, Unterhaltsansprüchen nach § 1570 und 1573 Abs. 2 BGB zustehen, in Höhe von 650 € im Monat und zwar so lange, bis das Jüngste Kind das 10. Lebensjahr vollendet hat. In wie weit ist diese Regelung im Zuge der ab 2008 geänderten Gesetzgebung bezüglich des Unterhalts denn noch wirksam.

Vorab besten Dank.

Gruß Ramses












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