Hallo, Gast
Du musst dich registrieren bevor du auf unserer Seite Beiträge schreiben kannst.

Benutzername
  

Passwort
  





Durchsuche Foren

(Erweiterte Suche)

Foren-Statistiken
» Mitglieder: 1.752
» Neuestes Mitglied: Cuibono
» Foren-Themen: 8.259
» Foren-Beiträge: 152.246

Komplettstatistiken

Aktive Themen
ZEIT: Meine Ehe hat mich ...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: Alimen T
Gestern, 14:57
» Antworten: 4
» Ansichten: 314
zusätzliches Taschengeld ...
Forum: Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen
Letzter Beitrag: Alimen T
Gestern, 14:53
» Antworten: 5
» Ansichten: 2.941
Erfahrungen Protokollberi...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Nintendo
Gestern, 02:42
» Antworten: 2
» Ansichten: 316
Schwedische Polizei nimmt...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: Alimen T
15-11-2025, 21:34
» Antworten: 9
» Ansichten: 321
Steakhouse-Erbin lässt Ki...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: p__
13-11-2025, 23:26
» Antworten: 102
» Ansichten: 12.601
Missbrauchslügen verwirke...
Forum: Gerichtsurteile
Letzter Beitrag: p__
13-11-2025, 22:21
» Antworten: 0
» Ansichten: 116
Informationen über das de...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: Paul Rosenberg
13-11-2025, 22:17
» Antworten: 15
» Ansichten: 940
SGB II - Freibetrag für U...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Paul Rosenberg
13-11-2025, 20:53
» Antworten: 37
» Ansichten: 4.499
Ich werde wohl Alleinerzi...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
13-11-2025, 18:04
» Antworten: 70
» Ansichten: 25.180
Mediation Vor/nach Gerich...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Nappo
12-11-2025, 18:23
» Antworten: 19
» Ansichten: 3.624

 
Photo Entsorgter KV mit Fragen im Status Vorbereitung
Geschrieben von: newborn2012 - 08-07-2012, 13:11 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (15)

Ein freundliches "Hallo" an alle, die mir in diesem Forum seit mehreren Monaten durch ihre weitestgehend kompetenten Antworten sehr viel Mut und Durchhaltevermögen geschenkt haben.

Mein persönlicher, wenn auch unbekannter Dank gilt vor allem den sachlichen Beiträgen vom "Gleichgesinnten" und dem "Leutnant Dino", dessen Pflichlektüre vor etwa einem halben Jahr mein Denken grundlegend änderte und ein Stück weit mein Überleben sicherte.

Es würde mich sehr freuen, mit einem kompetenten Gesprächspartner in persönlichen Kontakt treten zu können, gerne mit Intra-EU-Erfahrung.

Einige Fragen möchte ich an dieser Stelle dem Forum stellen, da sie mir derzeit auf der Seele brennen und ich etwas Klarheit brauche.
Zu meiner Geschichte wie die holde Weiblichkeit, ihr Helfersapparat und mein Vaterland mich f....., möchte ich an dieser Stelle zunächst keine weiteren Ausführungen machen, da ich mich bisher an das §Top-Secret"-Grundprinzip hielt.

1.
Ich habe alle Argumente bezgl. Bartransfers ins Zielland verinnerlicht. Was aber spricht denn bloß genau gegen die einfachste Methode, vorrausgesetzt man kann sein Zielland mittels Landweg zzgl. Fähre erreichen, das geamte Barvermögen unter die eigenen Fittiche zu nehmen und angekommen vor Ort z.B. in einem Bankschließfach zu verwahren (den Tipp mit dem wenden zur Schimmelprophylaxe würde ich natürlich umsetzen)?

2.
Der finanzielle Todesstoß bezgl. Exenunterhalt erfolgt erst Ende des Jahres in einem Termin mit der Scheidung.
Meinen recht hoch angesetzten, beim Jugendamt titulierten Kindesunterhalt für "meine" beiden Jungs habe ich seit jeher pünktlich bezahlt. Der Exenunterhalt bringt mich an die Pfändungsgrenze und im Grunde darunter, da mich der Umgang, fals er mal nicht vereitelt werden sollte, je Monat 200 kostet,weil ich aus dem tiefsten Süden der Republik in den hohen Norden reisen muß, dies aber bekanntlich niemanden interessiert.
Meine Frage dazu:
Es stellt sich mir die Frage, ob es sinnvoll ist, den Termin zum Todesstoß überhaupt wahrzunehmen. Eine Ladung wurde mir zugestellt. Macht es Sinn, vorher die Zelte abzubrechen, oder ist es gar nicht möglich?
Für mich macht es moralisch und auch praktisch (erneute Heirat nicht in diesem Leben) keinen Unterschied, ob ich nicht geschieden bin.
Durch das nicht zustandegekommene Urteil, bzw. nicht zustellbare Versäumnisurteil oä., würde zumindest auf der Exenunterhaltsseite zunächst kein Titel wachsen.

3.
Da ich zunächst sehr vorsichtig sein möchte, möchte ich erstmal kein eigenes Konto besitzen, bis es vielleicht ein potentieller Arbeitgeber, eine Vermietung, Selbstständigkeit etc. notwendig macht.
Problematisch sehe ich das allerdings in Sachen Krankenversicherung.
Ich habe gehört, dass es in verschiedenen Bereichen Büros von Auslandsversicherern gibt, wo man einen direkten Ansprechpartner hat. Gibt es eine andere Erstattungsmöglichkeit neben der Überweisung?

4.
In vielen Fällen entscheiden sich Unterhaltspreller für ein Leben in der Sonne, wo andere Menschen gerne Urlaub machen. Ist es nicht immer ein potentielles Risiko, von Urlaubern, die, egal ob Exensympathisanten oder nicht, entdeckt zu werden? Der neue Aufenthaltsort würde doch in jedem Fall sehr schnell die Runde machen-oder? Und wenn es nur ein Exarbeitskollege ist, der , ohne dir was böses zu wollen, seinen Mund nciht halten kann.

5.
Die vorübergehende, kurzfristige Anmeldung in einem Verschleierungsstaat wie z.B. Frankreich macht mir etwas Schmerzen. Ist das ohne weiteres möglich, ohne französische Sprachkenntnisse?
Oder kann man für sowas einen Anwalt vor Ort beauftragen? Ist es zwingend erforderlich, für diese kurze Zeit einen Wohnsitz in Form eines Mietvertrages vorzulegen?

6.
Da jeder, der bisher in GoodoldGermanistan ein normales Leben geführt hat einiges an Abhängigkeiten und Verträgen hat, bitte ich um kurze Aufklärung, wie man sich zu verhalten hat und was für Konsequenzen drohen.
Ich habe verstanden, dass man alle Verträge zeitnah kündigen soll.
Das mag ja bei GEZ, Miete und einigen Versicherungen glatt gehen. Was jedoch ist mit Handyverträgen, Pay-TV, Telekomverträgen und zeitlich gebundenen Versicherungen, wo der Vertragspartner sicherlich auf Erfüllung des Vertrages pocht, die Kündigung wohl annimmt, allerdings erst zum Ablauf des Vertrages oder unter Einhaltung langer Kündigungsfristen.
Sollte man in die Kündigung einen Verzug ins Ausland angeben (natürlich ohne Ziel)?
Welche Konsequenz zieht mein Vertragspartner, wenn er auf einmal von einem aufgelösten Konto kein Geld mehr einziehen kann?
Kommt mir selber recht naiv vor die Frage, aber ich finde keine Antwort.

7. Ich habe noch einige weitere Fragen, die allerdings dem allgemeinen Leser unnötig viele Hinweise auf meine Identität geben würden, da sie sehr speziell sind.
Deshalb würde ich mich so sehr freuen, wenn ein kompetenter, erfahrener User sich mir annimmt, und mit mir in Kontakt tritt.


Ich danke schon jetzt jedem Einzelnen.

Hasta luego,
stay alive[/b]

Drucke diesen Beitrag

  JC nervt !
Geschrieben von: tumi - 06-07-2012, 10:16 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (71)

Hallo an alle, brauche eine Info von euch.

Frau geht zum Jobcenter(kurz: jc) und beantragt Leistungen weil Sie nichts zu Essen hat. (Nach 21 Jahren Ehe!!!)
Nun ja, die Leistungen werden gewährt und Sie hat sich alles auf Ihr neues Konto überweisen lassen.

Jetzt bekomme ich ein Brief vom jc inden steht:

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II
Aufforderung zur Auskunftserteilung § 60 Abs. 2 SGB II i.V.m. § 1605 Abs. 1 BGB
.
.
.
...Einleitung eines Bußgeldverfahrens oder Androhung eines Zwangsgeldes...

MfG


Muß ich denn Auskunft geben?
Nirgendwo steht geschrieben, daß ich Unterhaltspflichtig bin.
Frau lebt noch in gemeinsamer Wohnung, indem ich die laufenden Kosten trage.

Im § 1605 Abs. 1 BGB steht, zitiere:
...soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist.

Wer also ist zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs berechtigt?
Doch nicht das jc?

Wie könnte ich eine mögliche Antwort an das jc schreiben?

Danke für die Hilfe

Drucke diesen Beitrag

  Was hat Vorrang ?
Geschrieben von: IPAD3000 - 06-07-2012, 08:46 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Nur mal angenommen, man steckt mitten in einem Unterhaltsverfahren (KU) und beantragt VKH. Das Gericht entscheidet, man solle VKH auf Ratenzahlung bekommen. Der KU wird ein Mangelfall werden, wenn nicht sogar eine Leistungsunfähigkeit dabei rauskommen.

Ist der monatlich Abtrag zu VKH vom unterhaltsrelevantem Einkommen abzugsfähig ? Oder ginge der KU vor, dann wäre aber kein finanzieller Raum mehr für Ratenzahlungen zur VKH und diese Entscheidung des Gerichtes widerrum nicht begründet. Derzeit wird nichts an KU gezahlt, aber ein Urteil würde ja rückwirkende Zahlungen ergeben.

Drucke diesen Beitrag

  unterhalt
Geschrieben von: outlaw pete - 04-07-2012, 17:46 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Hallo liebe Forengemeinde.
Ich habe mal wieder Post vom Ja bekommen. Es geht um die Höhe des zu betitelden Unterhaltes.
Ich habe 2 Kinder aus erster Ehe ,12 und 15 Jahre alt.[/quote]
Bin jetzt zum zweiten mal verheiratet und habe mit meiner neuen Frau noch eine 2 1/2 jährige Tochter.
Bereinigtes Netto beträgt 2030 €.
Ja meint ich müsste für meine ersten mo 712 € unterhalt zahlen. stufe 2.
jetzt ist es aber so das meine neue Ehefrau nicht arbeiten geht (3jahre erziehungsurlaub) Ich bin natürlich meiner neuen Ehefrau auch zu Unterhalt verpflichtet. meiner meinung nach müsste ich nur nach stufe 1 bezahlen.

Unsere tochter geht August in den Kindergarten.Jetzt sagt das Ja meine Ehefrau könne ab dann wieder arbeiten und ich wäre ihr nicht mehr gegenüber unterhaltspflichtig.
Meine Tochter ist aber zu diesem Zeitpunkt noch gar keine 3 Jahre alt
.
Frage: Muß meine Ehefrau tatsächlich ab dann wieder arbeiten gehen oder erst ab dem 3 ten Lebensjahr.
Meines Wissenstandes nach müsste sie das nicht , bin mir aber nicht
sicher.
Wenn es nicht so wäre würde die dame vom ja das Kotzen kriegen.

Gruß Outlaw

Drucke diesen Beitrag

  Schweiz: Nächste Stufe der Unterhaltsmaximierung kommt
Geschrieben von: Nathan - 04-07-2012, 17:32 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (19)

Zitat:Trennen sich Paare mit Kindern, sollen die Kinder Anspruch auf Unterhaltszahlungen haben, unabhängig vom Zivilstand der Eltern. Das schlägt der Bundesrat bei der Neuregelung des Kindesunterhalts vor. Er will deshalb das Zivilgesetzbuch anpassen.

Das erweckt zunächst den Eindruck, als ob es dabei um die Beseitigung einer unterhaltsrechtlichen Ungleichbehandlung für Kinder geht. Das ist Blödsinn, denn die Höhe der Kinderalimente ist in der Schweiz schon bisher unabhängig vom Zivilstand der Eltern.

Wenn man jedoch weiter liest, dann wird schnell klar, dass in der Schweiz nun auch der Betreuungsunterhalt zwischen Unverheiraten nach deutschem Vorbild eingeführt werden soll, versteckt deklariert in einem trojanischen Pferd namens "Unterhaltszahlungen für die Kinder".

Zitat:Das geltende Recht garantiert nicht allen Kindern dieselben Unterhaltsleistungen, wie der Bundesrat im Bericht zu der Vorlage festhält. Die Kosten, die eine Mutter oder ein Vater wegen der Betreuung der Kinder in seiner Obhut zu tragen hat, soll darum neu bei der Berechnung des Unterhaltsbeitrages berücksichtigt werden.

Auch die kantonal unterschiedlichen Bestimmungen zu Unterhaltsvorschuss und Alimenteninkasso sollen vereinheitlicht werden.

Zitat:Mit einer landesweiten Vereinheitlichung bei der Inkassohilfe will der Bundesrat zudem sicherstellen, dass die Kinder ihre Beiträge auch tatsächlich und rechtzeitig erhalten.

Anstatt endlich das generelle Sorgerecht für unverheiratete Väter zu realisieren, wird das weiter verschleppt und wieder nur an der Unterhaltsschraube gedreht.

http://www.news.ch/Gleichbehandlung+fuer...detail.htm

http://www.blick.ch/news/politik/vaeter-...50556.html

Drucke diesen Beitrag

  Darf Anwalt beliebig oft Streitwert ändern
Geschrieben von: Revolution - 03-07-2012, 16:07 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Hallo ich habe folgendes Problem mit meinem Anwalt.

Streitwert unbekannt, es ging lediglich darum einen §§ durchzusetzen, der bei der Berechnung nicht angewendet wurde und man von mir deshalb 600€ haben wollte.

Bevor überhaupt von dem Anwalt irgendwas geschrieben wurde hat er mir eine Rechnung zugeschickt ( keine Vorschussrechnung, sondern eine Endabrechnung ). Gegenstandswert war auf 2500 € beziffert.
Falscher Leistungszeitraum usw.

Habe mich natürlich dagegen gewährt und auch das Mandat gekündigt, weil das ja eine Frechheit ist.
Er hat dann den Streitwert auf 600€ gesenkt und geschrieben, dass ihm ein Fehler unterlaufen wäre.

Als ich dann eine Erklärung haben wollte, hat er sich dann wieder blöd gestellt und diesmal den Streitwert auf 3000€ beziffert.

Weiß vielleicht jemand, ob das Rechtens ist, was der da macht?
Kann der einfach ständig, wie er Lust hat den Streitwert ändern?

Drucke diesen Beitrag

  Untätigkeitsbeschwerde?
Geschrieben von: mischka - 02-07-2012, 13:23 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (28)

Hallo zusammen,

mittlerweile bin ich ja anwaltslos. Jetzt hätte ich auch gleich mal ne rechtliche Frage:

Momentan ist das Hauptsacheverfahren unterbrochen, da auf ein familienpsychologisches Gutachten gewartet wird. Daher ist noch immer die letzte Umgangsregelung aktuell, wonach ich meinen Sohn einmal pro Woche sehen kann. Da sich die KM einen Dreck darum schert, habe ich mittlerweile 6 Ordnungsgeldanträge gestellt, ohne dass der Richter auch nur mal eine Antwort geschrieben, geschweige denn ein Ordnungsgeld verhängt hätte.

So langsam geht mir die Geduld aus und ich möchte da ein bisschen Druck machen. Den Hinweis auf das Vorrang- und Beschleunigungsgebot in Umgangssachen hat der Richter bisher trotz mehrfachem Hinweis ignoriert. Wie gehe ich als nächstes vor? Untätigkeitsbeschwerde? Wenn ja, an wen geht die und gibts da evtl. nen Mustertext? Wenn nein, was schlagt ihr vor?

Danke euch,
mischka.

Drucke diesen Beitrag

  sonderbedarf
Geschrieben von: outlaw pete - 30-06-2012, 23:11 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Hallo.
Ja hat mal wieder geschrieben
ES geht um das bereinigte nettoeinkommen. Mein netto 2030 von der ex 1600€
habe dem Ja geschrieben das ich für meine Kinder mo.712 € unterhalt zahle. Außerdem habe ich auch noch eine 2 jahre altetochter mit meiner neuen Ehefrau . unterhalt für sie mo 238 €.
Zusammen also 950 .
meine Frage lautet nun :kann ich nun den Unterhalt vom Netto abziehen? Mir bleiben eigentlich nur 1080 €
Grund für den Sonderbedarf. Klassenfahrten,konfirmation,kieferorthopäde usw..
gruß outlaw

Drucke diesen Beitrag

  Anruf eines Vaters.....
Geschrieben von: Nappo - 30-06-2012, 14:34 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

...da bin ich ja mal gespannt. Termin habe ich mal auf den Montag gelegt.

Mich ruft ein Vater an, der nicht mehr Ein noch Aus weiß und Angst hat, Er müsse nun sein Haus verkaufen.
Das Telefonat habe ich erst mal kurz gehalten und lasse mir Mo. mal alles erzählen.

Er hatte seine beiden Kinder bei sich. Für die Kinder wurde Unterhaltsvorschuß gezahlt. Seinerzeit war Er auch mal bei zwei Anwälten, die einhellig folgendes sagten :

"Sie werden von der Mutter sowieso keinen Unterhalt bekommen, dann macht die nämlich auf Krank."

Ah! So eingach geht das also!

Nun ist Eines der Kinder zur Mutter gegangen. Das Zweite ist bei ihm geblieben.

Nun teilte das JA ihm mit, dass kein Unterhaltsvorschuß mehr gezahlt würde, da man diesen aufrechnet, wenn ein Kind bei der Mutter sei und das Andere beim Vater.

Jetzt fehlt ihm natürlich das Kindergeld, der Unterhaltsvorschuß UND siehe da (!) : Er soll jetzt Unterhalt an Mammi zahlen !

Es ist kaum noch zu fassen. Und dann gibt es ja in Unterhaltssachen die tolle Anwaltspflicht. [Unterschreitung des Mindestniveaus] eingeschädelt, wenn dann die Anwälte ihm sagen, dass Er es doch sein lassen soll, bei Mammi Unterhalt ein zu fordern.

Vorab könnt Ihr mir gerne etwas auf den Weg geben für meinen Termin am Montag ;-), frei nach dem Motto: Jeden Tag eine gute Tat !

(Könnte sich aus dem vorangegangenem Schriftverkehr ergeben, dass Er Unterhaltsansprüche an die Mutter hat, die rückwirkend aufgelaufen sind und tituliert werden könnten?)

Drucke diesen Beitrag

  Jugendamt und Unterhaltsvorschuss
Geschrieben von: Paul M. - 28-06-2012, 17:23 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Moin zusammen,

ich habe mal ein paar Fragen aber vorher kurz die Vorgeschichte.

Ich habe damals eine Freundin gehabt, wir waren 3 Monate zusammen und dann haben wir festgestellt es paast nicht. Soweit so gut. Naja nach 3 weitereren Monaten informierte Sie mich das sie schwanger ist und es kann nur von mir sein. Ich erstmal voller Panik gewesen und hab mich nicht mehr gemeldet, bin umgezogen usw.

Naja geboren ist das Kind am 01.07.2010, ich selber hatte damit abgeschlossen und dachte wenn ich keine Post bekomme dann wars doch ein anderer. Naja

Anfang 2011 bekam ich Post vom JA wo ich aufgefordert wurde die Vaterschaft anzuerkennen. Hab ich nichtAngel Ich habe einfach nicht geantwortet nach etlichen Briefen vom JA ist es dann vors Gericht.

Anfang 2012 Gerichtstermin Vaterschaftsfeststellung
Mai 2012 Beschluss ist da, ich bin der Vater

Naja wie läuft es jetzt? Ich werde ja mal Post vom Ja bekommen.
WIe lange lassen SIe mir Zeit zum Ausfüllen? Und was passiert wenn ich da nicht antworte? Dauert es dann wieder ein Jahr bis es vors Gericht geht. Ich will so lange wie möglich nicht zahlen müssen. Ich habe wohl noch Glück das sie kein BU braucht...

Muss ich Rückwirkend auch bis zur Geburt zahlenHuh Ich wurde nicht aufgefordert, allerdings hatte Sie auch keine Adresse....


Vielen Dank

der paul

Drucke diesen Beitrag