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Sad Post vom Familiengericht. Was nun?
Geschrieben von: LachenderHans - 27-06-2012, 13:52 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (20)

Hallo zusammen.

Ich habe jetzt schon einige Zeit hier auf der Seite gestöbert und möchte mit meinem speziellen Fall gerne auch mal euren Rat einholen.
Ich habe ein Kind, für das ich aufgrund meines Studiums bisher nie Unterhalt zahlen musste. Die Mutter ist umgezogen, anderes Bundesland, neues Jugendamt, neue Nachweise etc.

Ich hatte in den letzten Monaten viel Stress (Diplomarbeit, schwangere Ehefrau, noch ein kleines Kind zuhause, Jobsuche für nach dem Studium usw.). Da sind leider die beiden Schreiben vom neuen Jugendamt untern Tisch gefallen. Ersteres war eine Frage nach dem Ende meines Studiums, Letzteres eine Aufforderung zu Unterhaltszahlungen.
Scheiße das ich es in dem Stress verpennt habe, ist jetzt aber so Sad

Folglich habe ich nun Post vom hiesigen Familiengereicht bekommen, das Jugendamt hat dort einen Antrag auf Festsetzung von Unterhalt gestellt. Anbei ein Formular für evtl. Einwendungen.

Ich bin ein wenig überfragt wie ich mich nun verhalten soll.
So wie es aussieht werde ich in den nächsten 2 Monaten eine Vollzeitstelle antreten. Da verdiene ich dann so viel, dass ich eh Unterhalt zahlen muss.

Aktuell arbeite ich als Studentische Hilfskraft für ca.900€ im Monat. Zur Zeit des Antrags vom Jugendamt habe ich 300€ im Monat verdient. Ich bin verheiratet, meine Frau ist gerade in Elternzeit und hat daher kein signifikantes Einkommen. In meinem Haushalt leben noch zwei kleine Kinder.

Was mir bis jetzt an Optionen eingefallen ist:
1. Ich kreuze auf dem Einwendungsformular einfach „Ich habe zu dem Verfahren keinen Anlass gegeben und verpflichte mich hiermit zur Unterhaltszahlung gemäß des Antrags“ an und zahle halt 3-4 Monate mehr Unterhalt als ich das müsste.
Wird das so akzeptiert? Oder kommen da noch weiter Kosten auf mich zu wegen dem eingeleiteten vereinfachten Verfahren?
2. Die Schreiben vom Jugendamt waren keine „Förmlichen Schreiben“. Es gibt also keinen Nachweis darüber, dass ich sie bekommen habe. Soll ich also einfach sagen „Keine Ahnung was die Post damit gemacht hat, ich habe nie was bekommen, die Unterlagen reiche ich gerne nach…“? Würde ich mich nicht gut bei fühlen aber juristisch evtl. der einfachste Weg?
3. Ich kreuze an, dass ich nicht im vollen Umfang Zahlungsfähig bin, erwähne auch erst mal nichts von der künftigen Stelle, lege meine Einkommensnachweise dabei und schaue was dann zurückkommt. Da muss ich dann aber auch eine Aufstellung ALLER meiner Sachwerte einreichen?! Im ernst, ALLES von meinen Küchenmessern bis zum Kleiderschrank? Wie soll ich das denn realistisch schätzen?? Ich lebe wie gesagt mit meiner Frau in einem Haushalt. Viele Dinge sind gar nicht recht zu trennen.
4. Ich korrigiere den Anfang der Zahlungen auf den Monat wo ich meine 900€ Tätigkeit angetreten habe und lege die entsprechenden Einkommensnachweise dabei.

Ich hätte gerne eine Variante die mir in erster Linie Ärger erspart. Zahlen muss ich in spätestens 2 Monaten eh.
Wenn ich dabei drum rum komme die letzten Monate nachzahlen zu müssen würde ich das natürlich begrüßen, ich hatte in dem Zeitraum wie gesagt nur ein sehr geringes Einkommen und wir haben es gerade auch nicht so dicke. Da ich sonst keine Schulden habe, könnte ich es aber verschmerzen.

Verändert sich durch meine Frau und meine beiden Kinder um Haushalt eigentlich meine Unterhaltszahlung? Ich habe hierzu nichts wirklich Konkretes gefunden. Mir hat zuletzt wer erzählt es wäre nämlich so, dass die Differenz aus Mindestbehalt und Nettoeinkommen durch die Anzahl der Unterhaltberechtigten geteilt würde und das wäre dann der maximale Unterhat den ich zahlen müsste. Beispiel: Nettoeinkommen 1800EURO, Mindestbehalt: 950€? -> Differenz 850€ -> durch vier(Ehefrau, 2Kinder eigener Haushalt, 1Kind aus Trennung) = max. 213€
Aber das ist sicher Quatsch oder?

Ich hoffe ihr könnt mir den einen oder anderen Rat geben ó_ò

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  Kindesunterhalt: Studium + Ehegatte
Geschrieben von: Revolution - 26-06-2012, 17:01 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Der andere Post ist leider ein wenig zum VKH Post verkommen, deshalb möchte ich mein Anliegen noch einmal schildern und hoffe natürlich auch einen Rat zu bekommen.


Die Sache ist folgende:
Kind: 12 Jahre; lebt beim Vater
Vater des Kindes: verheiratet, hat ein zweites Kind und verdient: 2400€

Ich Student mit Einkommen: BaföG 488€
Ehemann arbeitet und hat ein Einkommen von: ca. 1158€ ( kommt aus der Berechnung des BaföGs raus )

Wir haben zu zweit eigentlich weniger als der KV
Wie sieht es nun mit KU aus?

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  Beispiel Kommunikation Jugendamt
Geschrieben von: IPAD3000 - 25-06-2012, 14:38 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (14)

Auszug aus aktueller Korrespondenz mit dem JA (Ohne Worte):
von unten nach oben lesen

Zitat:Sehr geehrte Frau XY,

Sie als neue "Fall-Managerin" müssen sich in die Thematik erst einarbeiten und ich gebe Ihnen die Gelegenheit mich hierzu persönlich anzuhören.

Ob Sie dies annehmen möchten - um es mit ihren treffenden Worten auszudrücken - oder nicht, bleibt natürlich Ihnen überlassen. Ich sehe aber keinen Grund meinem Wunsch hier nicht gerecht zu werden.

Ich bitte erneut um positive Rückmeldung und Terminvergabe für ein Einzelgespräch vorab. Folgenden Elterngesprächen werde ich mich nicht verweigern.

Mit freundlichen Grüßen

VATER




Am 25.06.2012, 13:43 Uhr, schrieb XY:

Sehr geehrte Herr PAPA,

Sie haben einen Gesprächs- und Klärungsbedarf gemeldet. In diesem Zusammenhang mache ich Ihnen einen Vorschlag: wir klären das in einem gemeinsamen Gespräch mit Ihnen und Ihrer Ex-Partnerin. Ob Sie diesen Vorschlag annehmen oder nicht, bleibt Ihnen überlassen.

Mit freundlichen Grüßen,

XY


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: PAPA
Gesendet: Montag, 25. Juni 2012 12:06
An: XY

Sehr geehrte Frau XY,

ich bleibe dabei, ich halte vorab Einzeltermine für sinnvoller. Wie wollen
Sie aktiv vermitteln, wenn Sie nicht beiderseits unsere Standpunkte im
Blick haben?

Gerne nehme ich an einem gemeinsamen Termin teil, sofern ich vorab ein
Gespräch mit Ihnen führen konnte. Alles andere wäre - aus Erfahrung -
nicht ergebnisorientiert. Ich denke, die Mutter würde einen Einzeltermin
vorab ebenso favorisieren, bevor wir uns gemeinsam an einen Tisch setzen.

Sie sollten die Briefe daher bitte noch nicht abschicken. In unserer
speziellen Lage führt dies sicherlich nicht zum gewünschten Erfolg.

VATER

Am 25.06.2012, 11:57 Uhr, schrieb XY

Sehr geehrter Herr PAPA,

In kommenden Tagen kriegen Sie und die Kindesmutter einen Brief von mir
mit dem Terminvorschlag. Da ich aber ab Mittwoch im Urlaub bin, kann
unser Gespräch nicht früher als nach dem 09.07. statt finden.

Ich halte es allerdings für produktiver, wenn Ihre Ex-frau von Anfang an
mit dabei ist. Es geht schließlich um eine Vereinbarung, die Sie mit ihr
treffen wollen.

Mit freundlichen Grüßen,

XY


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: PAPA
Gesendet: Montag, 25. Juni 2012 11:38
An: XY
Cc:
Betreff:

Sehr geehrte Frau XY,

gemäß untenstehender Mail bitte ich um einen zeitnahen Termin, bitte
vorerst ohne die Mutter, damit ich mit Ihnen die Problematik persönlich
besprechen kann.

Es wäre nur wieder zeitverzögernd, hier auf ein Bericht des
Familiengerichtes zu warten. Dort wird auch nur drin stehen, das ich
meinen Antrag zurückzog. Ich wurde schlichtweg damit unter Druck gesetzt,
ansonsten meinen Anteil des gemeinsames Sorgerechtes gänzlich zu
verlieren.

Ich möchte Ihnen im Rahmen eines solchen Gesprächs nochmals anhand von
Beispielen aus der Vergangenheit aufzeigen, wie sich die Mutter hier mit
Hütchenspielertricks um die Ausgestaltung des Umgangs und die gemeinsame
Ausübung des Sorgerechts zu drücken versucht.

Hier muss Abhilfe geschaffen werden, Elternberatungen und auch
Familienberatungen unter Hinzuziehung der Kinder wären hier in meinen
Augen das richtige Mittel. Dies lehnte die Mutter jedoch aktuell beim
Gerichtstermin wieder mal ab. Daher auch der Wunsch erstmal allein mit
Ihnen ins Gespräch zu gehen, vielleicht können wir gemeinsam eine
Strategie entwickeln, wie wir die Mutter von solchen Hilfestellungen
überzeugen könnten.

Vielen Dank.

VATER

... und so geht das nunmehr seit 8 Monaten schon Angry

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  Sorgerechtsentzug bei noch verheiratetem Eltern?
Geschrieben von: Austriake - 25-06-2012, 12:05 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (81)

Hallo zusammen,

Exe beantragt das alleinige Sorgerecht für den jüngsten Sohn (die beiden Älteren sind schon volljährig) mit der Begründung "Psychoterror". Nur weil ich in Zukunft für eine ausländische Firma arbeiten werde und Exe befürchtet, beim Trennungsunterhalt / nachehelichen Unterhalt eventuell Einbußen hinnehmen zu müssen. Diese Tatsache versetzt meinen Jüngsten angeblich derart in Panik, dass er angeblich die Sorgerechts-Übertragung auf die Mutter wünscht.

Das Kind selbst möchte nicht zwischen die Fronten geraten und hält sich lieber etwas zurück; ich respektiere diesen Wunsch und dränge im Augenblick nicht auf Umgang (Umgangsregelung existiert nicht, wir sind ja noch nicht geschieden).

Typischer Fall von PAS. Das Kind wird mißbraucht für die finanziellen Inetressen der Mutter.
Hat sie damit Aussicht auf Erfolg?

Austriake

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  einer singt immer ! Vaterschaftsfeststellung 4.0
Geschrieben von: Kasimir - 25-06-2012, 11:17 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

sers Gemeinde,

ich bekam just letztes Wochenend eine mail über ein soziales Netzwerk.
In dieser schilderte der neue Lebensgefährte einer Ex, das er Informationen darüber haben möchte, das eines meiner Kinder, nicht mein Kind sein könnte.

Aktuell geht es nun um eine neue Schwangerschaft bei meiner Ex und die Tatsache, das dort immer noch der Ur-Ex (seit 5 Jahren angebliche Trennung) anwesend ist. Die Geschichte gleicht der meinigen. Alles scheint sich dort zum 2-ten male zu wiederholen. Seine Verzweiflung mit der werten Dame habe ich sofort verstanden.

Ich habe Kontakt per Handy aufgenommen, ein Treffen blieb bis jetzt trotz Ankündigung aber aus.

Reicht es als Begründung vor Gericht, wenn ich den Zeugen zwar benennen, eine Telefonnummer plus Namen angeben kann, dieser selbst aber eventuell einen Rückzug machen würde, seine Aussage zu unterstreichen. Ich glaub der hat nun Bang.

Hier seine ursprüngliche Mitteilung an mich:
hey du ich weis wir kennen uns nicht aber in sachen kinder mit der falschen frau können wir uns echt die hand geben...
ich denke nicht das du der vater von *kind* bist und hätte bestimmt einige infos für dich

Wie verhält sich das? Und wie soll ich mich nun verhalten?

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  Was ist besser??
Geschrieben von: Bernie - 24-06-2012, 19:07 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (30)

Hallo Zusammen,

hier spricht Nicole Smile Nicht erschrecken ja ich bin eine Frau und die von Bernie und ich nutze diesen Account mit damit wir nicht 2 benötigen, natürlich mit seinem Einverständnis.

Ich lese hier immer fleißig mit und finde das Forum toll. Es ist mal ein Forum in dem Unterhaltspflichtige Männer nicht immer als die Schuldigen dargestellt werden.

Nun zu meiner Frage:

Was ist besser sich von einem Unterhaltspflichtigen scheiden zu lassen damit man nicht für den KU mit einbezogen werden kann??
Diese Frage geistert mir oder auch uns immer wieder durch den Kopf.
Mein Mann ist Unterhaltspflichtig aus einer früheren Beziehung. Er muss momentan keinen KU zahlen aus krankheitsgründen. Es wird wohl auf eine kleine Frührente ausgehen.
Zusammen haben wir auch ein Kind.
Ich habe gelesen, dass der Selbstbehalt auf Null reduziert werden kann wenn man verheiratet ist. Ich wusste das vor der Hochzeit nicht was mich jetzt ärgert.
Nun möchte ich mich scheiden lassen, da ich nicht für den KU aufkommen möchte und der Exe alles in den Rachen zu schießen, denn diese sieht selber nicht ein arbeiten zu gehen.
Auch wenn ich dann in die STKL. 1 rutsche besser als den KU zahlen zu müssen. Es ist ja auch erbrechtlich schlauer oder nicht.
Wie seht ihr das??
Schönen Sonntag nicole

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  Kindesunterhalt Zwangsvollstreckung
Geschrieben von: Vicente - 23-06-2012, 22:15 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Hi,
ich bin Selbständiger mit aufstockender Hartz IV, besitze Titel und zahlte bis jetzt 295,- € Kindesunterhalt, was mit Einwilligung der KM somit gestundet wurde (so der Beistand).
Jetzt trat ein Wechsel bei den Beistandmitarbeitern ein und die Neue droht mir mit Zwangsvollstreckung, wenn ich diesen nicht ab nächsten Monat auf 334,- € erhöhe.
Unsere Tochter ist 15 und einmal die Woche bei mir.
Ich habe ein sehr gutes Verhältnis mit Tochter und ein gutes mit Mutter.

Bei der letzten Erhöhung des KU hatte ich das nicht-bezahlen-Können von Mindestunterhalt mit Kosten für Tochter und Gefahr der Insolvenz begründet, da ich von meinem Dispo lebe, als Selbständiger in Vorkasse trete bei meinen Aufträgen, auf die Nachzahlungen der ARGE manchmal bis zu einem Jahr warten muss und somit ohne Dispo beruflich aufgeschmissen bin.
Heute rechnet mir die Frau vom Beistand meinen Gewinn und das Hartz IV obendrauf (da musste ihr eine Sachbearbeiterin von der ARGE erklären, das Bezüge der ARGE keine Einkünfte sind und in meinem Fall immer nach 6 Monaten mit meinem Gewinn neu berechnet wird).
Zusätzlich zieht sie von meinem Selbtbehalt 130,- € ab, da ich diesen Betrag weniger Miete für meine 35qm grosse Wohnung zahle als im Selbstbehalt vorgesehen.

Mit der KM habe ich ein gutes Verhältnis, habe auch lange dafür gekämpft, da ich der Meinung bin das ein gutes Kind-Eltern besser ist, wenn die Eltern miteinander friedlich klarkommen.

Sie hat jetzt 2 Kinder, ist leider wieder getrennt, Vollzeit-Lehrerin und bezahlt den Kredit für eine Eigentumswohnung ab, in der sie mit den Kindern lebt.

Ich habe Wut auf den Beistand, da dieses Geld mir fehlen wird, um die Zeit mit unserer Tochter zu gestalten. Sie bekommt 20,- € Taschengeld im Monat von der KM und wenn Sie z.B. Musikwünsche, Drucker etc. braucht, habe ich mich bemüht, ihr das irgendwie zu besorgen.

Am liebsten würde ich dem Beistand einen dicken persönlichen Brief schreiben.

Wünsche mir hier Tipps und Belehrung

Danke

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  Reisepassverweigerung
Geschrieben von: Fritzi - 22-06-2012, 20:46 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (122)

HuhHallo an alle hier!!!!
Ich lebe seit 2 Jahren in Columbien ein wunderschoenes Land!!
Was ich aber nicht beachtet habe ist, dass ich in Abwesenheit in Deutschland
verurteilt wurde, da ich fuer meinen Sohn keinen Unterhalt zahle. Denn jetzt
nach 2 Jahren wollte ich meine Cedula (Ausweis fuer Colombia) verlaengern
lassen was auch noch fuer ein Jahr ging. Aber im September laeuft mein
Reisepass ab und ohne Reisepass kein Visum und damit auch keine Cedula mehr
im naechsten Jahr!!
Also bin ich ein Unterhaltsverweigerer wie es so schoen formuliert wird und
somit kann man mir den Reisepass verweigern! Ich versuche das heute schon zu
regeln, was naechstes Jahr auf mich zukommt, finde aber nirgends eine
brauchbare Loessung. Diesen Fall habe ich nicht einplanen koennen, da ich
auch kein Urteil habe.Hier in Colombia will mich das Konsulat zu einem
Honorarkonsul schicken damit ich das Urteil ausgehaendigt bekomme, dann ist
es angeblich rechtskraeftig. In keinem Land ausser Deutschland ist es eine
Straftat keinen Unterhalt zu bezahlen...was ich auch nicht koennte denn ich
verdiene gerade mal das, was ich zum Lebensunterhalt brauche. Zudem habe ich
schon vor Jahren als mein Sohn noch nicht geboren war, den "OE" abgelegt und
ich meine diese Partei muesste also vorgehen wenn ich Geld haette!!!
Wie komme ich an einen neuen Reisepass ohne einreisen zu muesse, denn die wuerden mich angeblich gleich festnehmen. Wenn ich meinen daueraufenthalt in Kolombia habe ist mir der Reisepass sowieso egal.
Wo gibt es eine brauchbare Loesung. Vielen Dank fuer die Nachrichten.....
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  Familienrecht neuer Entwurf Österreich
Geschrieben von: alexerl - 22-06-2012, 09:20 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (28)

Leute, wenn diese Österreicher nicht einfach nur ballaballa sind, dann weiß ich auch nicht! Jetzt MÜSSEN die Männer das Besuchsrecht wahrnehmen, sonst müssen sie noch mehr löhnen..HAHAHAHA... Wenn es nicht so traurig wäre, dann würde ich jetzt laut loslachen!

Bei uns wären das jedes zweite Wochenende mal schlapp 1500 Kilometer (2xhin 2xzurück)



Familienrecht neu: Entwurf präsentiert
15.06.2012 17:18

Künftig sollen Väter nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht zum Kontakt mit ihren Kindern haben, Kinder sollen Doppelnamen – also den Namen von Vater und Mutter - tragen können und die gemeinsame Obsorge soll der Regelfall werden – allerdings mit Einschränkungen. Diese geplanten Änderungen des Obsorge- und Familienrechts haben Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) und Beamte bei der Familienrichtertagung in Salzburg präsentiert.
Mittagsjournal, 15.6.2012

Audio als mp3

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Bernt Koschuh
Keine Unterschiede mehr

Hunderttausende Väter könnten kommendes Jahr das Antragsrecht auf gemeinsame Obsorge bekommen – aber auch Kinder über 14 könnten die gemeinsame Obsorge der Eltern beantragen. Beim Familienrichtertag ist sogar schon ein mögliches Internet-Antragsformular präsentiert worden, das den Richtern die auf sie zukommende Arbeit erleichtern soll. Grundsätzlich geht es Ministerin Beatrix Karl beim derzeitigen internen Gesetzesentwurf des Justizministeriums darum, "keinen Unterschied mehr zu machen zwischen ehelichen und unehelichen Kindern und zwischen Müttern und Vätern." Das habe auch schon der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass die Väter unehelicher Kinder diskriminiert werden, weil sie gegen den Willen der Mutter kein Antragsrecht auf Obsorge haben."
Maßnahme gegen Entführungsanzeigen

Aber laut dem derzeitigen Gesetzesentwurf könnten auch bei gemeinsamer Obsorge Mütter, wenn die Kinder hauptsächlich bei ihnen wohnen, gegen den Willen des Vaters in ein anderes Bundesland übersiedeln. Michael Stormann, der zuständige leitende Beamte will vorschreiben, dass klar geregelt werden soll, bei welchem Elternteil sich das Kind aufhält und dass dieser Elternteil das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht erhalten soll. Konkret soll verhindert werden, dass Mütter oder Väter mit Kindern übersiedeln und der andere Elternteil eine Kindesentführung anzeigt, weil er nicht zugestimmt hat. Aber bei Väterrechtlern dürfte diese Regelung auf Kritik stoßen.
Besuchspflicht

Neu im Gesetzesentwurf ist auch, dass nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht von Vater und Mutter zum Kontakt mit den Kindern festgelegt wird. Es drohen sogar Geldstrafen, wenn Väter das festgelegt Besuchsrecht nicht wahrnehmen. Ministerin Karl betont aber auch, dass auch die Mutter gefordert sei, den Kontakt zum Vater zu fördern.
Gespräche mit SPÖ

Quasi symbolisch für den Fokus auf die gemeinsame Obsorge könnte das geplante gemeinsame Namensrecht stehen: Kinder sollen auch denn einen Doppelnamen tragen können, wenn die Eltern keinen Doppelnamen führen. Wie der endgültige Gesetzesentwurf aussieht, will Ministerin Karl in den kommenden Wochen in Gesprächen mit SPÖ-Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek festgelegen. Möglicher Inkrafttretungstermin: 1. Jänner oder 1. April 2013.

Quelle: ORF

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  RAtin der Ex legt Mandat nieder und wandert in Scharia Land aus
Geschrieben von: Absurdistan - 21-06-2012, 16:23 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Hallo, bei der heutigen Übergabe meiner süssen erzählte mir die Ex das ihre Rechtsanwältin das Mandat niedergelegt hat.

Angeblich weil sie schwanger ist und ihrem Mann zuliebe auswandert in ihr gemeinsames Heimatland. Soviel ich weiss Persisches Gebiet, also Iran.
Das ist doch unglaublich. Meine Ex hat die Anwältin vom Schwarzen Brett im Frauenhaus und die geht jetzt schwanger in ein arabisches Land obwohl die hier zugelassene Anwältin mit eigener Kanzlei ist. Unfassbar. Irgendwas stimmt da doch nicht.

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