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  Frage zum Unterhalt
Geschrieben von: bio - 27-01-2012, 19:16 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (30)

"""""ALLES GELÖSCHT"""Smile

Offenbar bekommt man keine Antwort zur Zeit. Deshalb nehme ich mich heraus!

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  eheähnliche Gemeinschaft vs. Jobcenter KM
Geschrieben von: Absurdistan - 27-01-2012, 18:26 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (39)

Hallo, kurz mein Fall.
Frau weg mit Kind (1Jahr alt) ins Frauenhaus. Sie versuchte Zuweisung der Wohnung und Gewaltschutzgesetz. Hat beides nicht geklappt.
Ich beantragte das alleinige Sorgerecht im Eilverfahren was natürlich nicht klappte. Jetzt warten wir im Hauptverfahren auf ein Gutachten. Ich habe von ihr einige Unterlagen über psychische Krankheiten und Psychatrieaufenthalte und einen Polizeibericht wo sie 2 Polizisten bei Zwangseinweisung vermöbelte. Ist bisher aber alles noch nicht wegen Vorgeschichte zur Sprache gekommen. Im Umgangsverfahren hat die Richterin "beschlossen" das wir uns beim Jugendamt gemeinsam hinsetzen und reden damit die Kommunikation wieder klappt. Das Gespräch lief auch ganz gut.
Bis auf, Zitat: Frauenhausjugendamttante: "Frauen können sich bei Streitereien besser an die Einzlheiten" erinnern. Damit sagt sie praktisch das weibliche Aussagen einen höheren Wahrheitsgehalt habenAngry Ein Kommentar hab ich mir verkniffen da ich den Eindruck hatte sie steht trotzdem auf meiner Seite.
Seitdem chatten wir regelmäßig, sie hat 2 mal bei mir Übernachtet mit viel Sex (von ihr aus) und ich hatte meine Tochter einmal aushalb der Umgangsvereinbarung. Es sieht so aus als ob wir wieder zusammenkommen. Ob es gut ist oder nicht erläuter ich später. Jetzt erstmal die Frage:
Da sie nun schon 1Jahr Elterngeld bekommt und das ausläuft, aber trotzdem in Elternzeit bleibt, meinte sie ich müsste statt Jobcenter für sie aufkommen. Hätte ich einen Hut aufgehabt wäre die Hutschnur geplatzt.
Kann ja wohl nicht angehen das beim gem. Sorgerecht eine eheähnliche Gemeinschaft nichts bedeutet, das Jobcenter aber genau das aufführt um nicht für die Frau zahlen zu wollen. Immerhin musste ich Sorgerecht einklagen. Was kann man dem Jobcenter sagen. Ich sehe das einfach nicht ein. Rechte keine. Zahlungspflichten immer. Kann ich dagegen irgendwas machen?

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  §170
Geschrieben von: Skippie - 27-01-2012, 18:21 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (20)

Nochmal ne kurze Frage zum 170er an die wissenden:

Angenommen habe Einkommen unter 500€ finanziere meinen Lebensunterhalt durch freiwillige Zuwendungen dritter. Also soweit nicht Leistungsfähig, jedoch Nicht Arbeitssuchend gemeldet und keine Bewerbungen; also gegen die gesteigerte Erwerbsobligenheit verstoßen !!! Ist das im Strafprozess ein Verurteilungsgrund der auch alle Instanzen durchsteht ?? Oder steht da der Staatsanwalt auf dünnem Eis ???

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  Aufenthaltsbestimmungsrecht
Geschrieben von: ramses72 - 26-01-2012, 22:00 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (91)

Ich weiss nicht, wie lange Ich meine Ehe noch ertragen kann. Mit meiner Frau verbindet mich nichts mehr. Ich bin den ganzen Tag auf der Arbeit und Sie sitzt zu Hause vorm Pc oder tv. Der Haushalt wird vernachlässigt und in meinen Augen auch unsere beiden Kinder auch. Wenn ich nach Hause komme, gehe Ich mit den Kindern vor die Tür (dazu hat Sie keine Lust) und anschließend kümmere Ich mich um die Wohnung so gut ich kann. Wenn die Kinder nicht wären, hätte Ich mich längst getrennt. Sie hat gerade ihre Ausbildung unterbrochen und Ich bin Polizist. Ich weiss nicht was Ich machen soll. Gesprache habe ich in den letzten Jahren unzählige geführt, ohne Erfolg. Ich liebe meine zwei kinder (2 Jahre alt) über alles und Ich könnte es nicht ertragen, sie nicht mehr um mich zu haben. Wie realistisch ist es denn, das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu kommen? Meine Eltern wohnen im selben Haus und wären auch für die Kinder da. Mein Job würde es mir erlauben, drei Tage die Woche von zu Hause aus zu arbeiten. Vielleicht ist meine Fragestellung naiv, aber ich möchte mich jetzt umfassend informieren, um die Trennung klug angehen zu können. Habe demnächst auch einen Termin beim Anwalt. Meine Frau ist keine deutsche Staatsbürgerin, aber das tut bestimmt nichts zur Sache. Vorab vielen Dank für eure Meinungen.

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  Antrag Verfahrenskostenhilfe
Geschrieben von: SweetBee - 26-01-2012, 12:47 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Hallo,

wie verfasst man einen ordnungsgemäßen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe, was muss da alles drin stehen??

Das Formular zur Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse haben wir schon ausgefüllt.
Es geht nur noch um den eigentlichen Antrag.

SweetBee

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  Anzeige wegen 170er, Polizei besteht auf Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten
Geschrieben von: Clint Eastwood - 23-01-2012, 10:21 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (24)

Hallo Gemeinde,

wohne im sicheren Ausland, weit weg von Deutschland. Muss mich allerdings demnächst aus administrativen Gründen fur kurze Zeit in Deutschland anmelden, ohne dass ich mich dort grossartig physisch aufhalten werde.

Meine Ex kriegt keinen KU mehr von mir, ich zahle den Unterhalt nun an die Staatsoberkasse (Jugendamt).
Nachehelichen Unterhalt gibt es dank fiktivem Einkommen auch nur fiktiv.. Tongue
Nun hat sie mich wegen §170 angezeigt und die lieben Polizisten behelligen Freunde und Verwandte von mir in Deutschland, so dass ich Kontakt zur Staatsanwaltschaft aufgenommen habe, die allerdings nicht direkt geantwortet hat, sondern einen Polizisten mit mir Kontakt aufnehmen lies. Ich rief ihn an und er konnte mir nicht mal genau sagen, worum es ging, aber er nahm an, es war die Unterhaltsgeschichte.
Er hat mich darum gebeten, zwei Polizisten in Deutschland als "Zustellungsbevollmächtigte" zu benennen, konnte mir aber nicht begründen, wofür das für mich gut sein sollte.
Ich schickte ihm eine Email, um Angaben zur Sache zu machen á la "ich zahle Unterhalt, also kann ja wohl keine Unterhaltspflichtverletzung vorliegen".
Auf Nachfrage nach einer Woche, meinte er dann, dass er die Email erhalten habe, aber dass er dennoch darum bitte, die Zustellungsbevollmächtigten zu benennen.

Keine Ahnung, weswegen das notwendig sein sollte, aber das ist ja wohl bestimmt nicht in meinem Sinne, oder?

Kann mir einer von Euch erklären (@Dzombo, @Exilierter), was für eine Schweinerei da schon wieder läuft? Was soll das für mich bringen?
Sorry, traue diesem Staat nicht weiter als ich jedes beliebige Regierungsmitglied werfen könnte..Angry

Danke für Eure Antworten / Ratschläge

Euer

Clint Eastwood

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  Tochter will zum Vater (derzeit Pflegefamilie ohne Sorgerecht)
Geschrieben von: vater2012 - 22-01-2012, 21:50 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Nehmen wir folgenden Sachverhalt an (hab das so auch im Juraforum gepostet daher das "nehmen wir an")

Trennung nach heftigen Krachs und Streitereien 2004 und Scheidung 2005. Die drei Kinder wurden dem Vater 7 Jahre lang vorenthalten.

Vater verzieht dann ca. 700 km. Er hat jedes Jahr versucht an die Kinderranzukommen. Verlust des Sorgerechts 2007.
Um ihn zu zermürben hat ihn seine Exfrau bei jeder Gelegenheit wegen Unterhaltspflichtverletzung angezeigt. 2011 dann die Nachricht - neue Heirat und der Stiefvater möchte die Kinder adoprtieren. Nach Rücksprache mit dem Jugendamt
und den Kindern (leider auch nur über Jugendamt, die äusserten auch diesen Wunsch) stimmt der Vater zu. Sein Kampf scheint verloren.

Ende 2011 kommt überraschende Post. Seine Tochter ist zum zweiten Mal bereits FREIWILLIG in einer Pflegefamilie.
Um die Jahreswende, folgte eine Kontaktaufnahme seiner Tochter zum Vater - nun will Sie gerne zu ihm ziehen (Die Adoption möchte Sie mittlerweile nicht mehr der Vater hat die Zustimmung zurückziehen können, da die Gegenseite die Adoption noch nicht beantragt hat). Vater bekommt dort im Ort wo sie zur Schule geht auch eine 3-Zi. Wohnung. Arbeit ist vorhanden, die auch so einteilbar ist, dass er genug Zeit für seine Tochter hätte.

Das Jugendamt meint sie unterstützen momentan NICHT zu dass sie zu ihm kommen will. Sie sagen, die Adoptionssache ist das kleinste Problem (was auch bereits
behoben ist), das Sorgerecht hat noch die Kindsmutter. Das Jugendamt möchte aber auch nicht, dass sie zurück zur Mutter und Stiefvater kommt. Die Tochter möchte aber auch nicht mehr dorthin.

Das Jugendamt sagt der Vater sei ja auch ein Fremder für seine Tochter, daher wollen sie auch noch kein persönliches Treffen. Seine Tochter wi rd in zwei Wochen 14 und sieht das, so wie
ich völlig anders. Das Jugendamt legte ihm nahe seiner Tochter nichts zu versprechen und ihr zu sagen dass das alles nicht gehen würde. Das Jugendamt möchte nun als
Langzeitlösung lieber eine Gruppenlösung (die Pflegefamilie war kurzfristig und eine Übergangslösung).

Geht das alles so einfach an Tochter und Vater vorbei? Er würde ja nicht mal sofort das Sorgerecht wollen. Könnte in einem solchen Fall das Jugendamt nicht die Vormundschaft behalten. Sie könnten jederzeit vorbeisehen - und sie könnte ja auch erstmal ein halbes Jahr auf "test" beim Vater sein?

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  Diskussion zu: mittendrin statt nur dabei
Geschrieben von: Bluter - 21-01-2012, 17:57 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Meine Geschichte: mittendrin statt nur dabei

Hallo WarLord,

wie du sicherlich nun weißt, unterscheidet sich deine Geschichte nicht sonderlich von denen anderer Väter.
Wie du sind auch wir heute "schlauer", als damals, wo alles so schön begann.

Aber auch deine Geschichte trägt dazu bei, dass sich irgendwann die partnerschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse zum besseren ändern werden, da sie von Gästen gelesen wird, wie auch du eben noch einer warst. Smile

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  Chancen beim gemeinsamen Wertdepot?
Geschrieben von: Panto - 21-01-2012, 16:10 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hallo zusammen,

meine Frau und ich haben unser Vermögen und Einkünfte immer getrennt verwaltet, allerdings meint RAin meiner Frau jetzt, daß es eine Ausnahme gegeben hat für das Wertpapierdepot. Da sollte unsere damalige gemeinsame Bekannte und Mitarbeiterin unsere Bank uns beraten haben aus Kostenersparnisgründen, das Depot nicht auf zwei getrennten Konten anzulegen.

Das Wertdepot wurde, bis ich es in 2010 verkaufte, in meinem Namen geführt. Den Erlös habe ich zur Finanzierung meiner Umzug, Gebrauchtwagen, neue Küche und/oder ähnliches angewendet. Meine Frau hatte ja schliesslich unser gemeinsamen Familienauto und alle damalige Hochzeitsgeschenken gesichert.

Da, wie jetzt behauptet wird, dieses Wertdepot/mein Konto aus gemeinsamen Einlagen in jeweils gleicher Höhe “gespeist” wurde, beansprucht meine noch-Frau jetzt die Hälfte des Geldes.

Nun ist diese damalige Kundenberaterin, derzeit in gleicher Tätigkeit für Tochterunternehmen unserer Bank, geladen um beweis gegen mich zu liefern damit meine Frau natürlich die hälftige Summe zukommen zu lassen.

Fragen –
• Generell – da das Konto in meinem Namen ausgewiesen wurde bin, ich doch der alleiniger Besitzter?
• Verstoßt die geladene Kundenberaterin nicht irgendwie gegen gewisse Datenschutzgesetze?

da ich mich überhaubt nicht an jegliche Absprachen errinnern kann. Habe auch nichts schriftliches.

Gerne hätte ich eure Kommentare.

Schöne Grüsse und vielen Dank für eure Hilfe

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  Wie gerichtlichen Titel vermeiden?
Geschrieben von: harzer - 20-01-2012, 12:23 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (16)

Hallo zusammen,
vor einiger Zeit hattet ihr mir schon einmal sehr geholfen. Bevor ich auf mein aktuelles Problem zu sprechen komme, hier noch einmal kurz meine Situation:

unverheiratet, getrennt lebend, ein Kind, gemeinsames Sorgerecht, ABR lt. EA bei der KM, totale Umgangsblockade, Beistandschaft beim JA ist eingerichtet. Unterhalt kann ich nicht leisten. Ich lebe seit 1,5 Jahren von ALG2, bin seit langem arbeitsunfähig krank geschrieben. Dies belege ich nach monatlicher Aufforderung dem JA, woraufhin ich bislang verschont bleibe.

Inzwischen geht es mir gesundheitlich etwas besser und ich werde voraussichtlich in einigen Monaten wieder etwas belastbarer sein. Aufgrund meines Alters (54) habe ich allerdings kaum eine Chance auf dem deutschen Arbeitsmarkt.
Ich habe in einigen Monaten evtl. die Möglichkeit für knapp ein Jahr lang im außereuropäischen Ausland zu arbeiten. Der Job ist finanziell nicht lukrativ, aber nach der langen Zeit meiner Krankheit bin ich sehr daran interessiert mal wieder etwas Sinnvolles zu tun. Für Unterhalt könnte ich evtl. den Unterhaltsvorschuss zahlen, mehr sicher nicht. Meinen deutschen Wohnsitz werde ich während dieser Zeit nicht aufrecht erhalten können (zu teuer).

Ich befürchte nun, das das JA dann sofort einen gerichtlichen Titel erwirken wird. Da ich dann keine zustellfähige Adresse habe, wird dies wohl ein leichtes Spiel sein. Wenn ich nach einem Jahr wie geplant wieder nach Deutschland zurück komme wäre dies für mich sehr unangenehm, wenn dann der Gerichtsvollzieher in meine letzten Habseligkeiten pfänden würde.

Daher meine Fragen:
1. Wie kann ich diesen gerichtlichen Titel vermeiden?
2. Wäre ein eigener notarieller Titel über 133€ befristet für ein Jahr ratsam?
3. Ist es ratsam das JA über meinen geplanten Auslandsaufenthalt zu informieren?
3. Ist ein gerichtlicher Titel immer unbefristet, dynamisch?

vielen Dank für eure Hilfe

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