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Ich auch wieder 170er
#1
So jetzt ist die Anklage da,
weil ich nur einen 420€ Job hab mich nicht beim Jobcenter gemeldet hab usw... könnte doch weitere Jobs finden .....
Mal sehen was nu wieder kommt
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#2
Na dann viel Spass.

Bei mir dauert das Ganze schon 4 Jahre ab Anzeigenerstattung und 3 1/2 ab Strafbefehl.

Wird wohl eine unendliche Geschichte.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#3
Sogar ne Tante von der Arbeitsagentur ist als Zeugin geladen... großes Kino
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#4
(19-07-2012, 21:36)Skippie schrieb: Sogar ne Tante von der Arbeitsagentur ist als Zeugin geladen... großes Kino

Schon in der ersten Instanz?

Wow!!

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#5
Die soll wohl aussagen, das ich mich nie arbeitssuchend gemeldet hab oder um ne umschulung gebeten hab und bestimmt vortragen wie die Berufsaussichten in meinem Job sind
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#6
Das braucht Dich nicht zu beunruhigen, Skippie.

Dass Du Chancen nicht genutzt hast, ist nicht strafbar.
Man muss Dir beweisen, dass Du auch einen Job bekommen hättest, in dem Du soviel verdient hättest, dass Du Unterhalt zahlen könntest, wenn Du die Arbeitsagentur eingeschaltet hättest.
Bei so vielen "hätte" ist das aber nicht realistisch.

Ich würde gegen die Ladung der Zeugin protestieren.
Denn sie kann zur Sache nichts aussagen, sondern nur zu Spekulationen beitragen und so Stimmung gegen einen Unschuldigen machen.

Anders, wenn der "Stingel-Verein" Dir einen konkreten Job angeboten hatte.
Den müsstest Du annehmen.
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#7
(20-07-2012, 07:50)Ibykus schrieb: und so Stimmung gegen einen Unschuldigen machen

Das wird sowieso passieren. Der sogenannte "doppelte Freisler" ist das Hauptelement der Verfahren um §170 StGB vor deutschen Amtsrichtern. Dem muss er sowieso mit ruhiger Respektlosigkeit begegnen, Tips zu diesen Verfahren gibts im Forum ja genug.
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#8
(20-07-2012, 08:32)p schrieb:
(20-07-2012, 07:50)Ibykus schrieb: und so Stimmung gegen einen Unschuldigen machen
Der sogenannte "doppelte Freisler" ist das Hauptelement der Verfahren um §170 StGB vor deutschen Amtsrichtern....
"Verräter in allem, wofür wir leben und kämpfen, werden sie alle mit dem Tode bestraft ... ihr Vermögen verföllt dem Reich"
Da ist schon noch ein Unterschied - beim STGB §170 versucht man schon vorher ans Geld zu kommen.
https://t.me/GenderFukc
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#9
Ich meinte eher das "sie sind ja ein schääääbiger Lumppp!!" - moralische Entrüstung ohne Rechtsgrundlage.
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#10
(20-07-2012, 07:50)Ibykus schrieb: Ich würde gegen die Ladung der Zeugin protestieren.

Formulierungsbeispiel:
Die Zeugin kann von vornherein keine Angaben machen, die als Subsumtionsgrundlage entscheidungserheblich wären.

Allein der Hinweis auf eine konkrete Arbeitsmarktlage (wobei bestritten wird, dass die Zeugin hinreichend kompetent zu derartigen Feststellungen ist) kann den Tatvorwurf der Unterhaltspflichtverletzung nicht begründen.

Den Vorwurf auf bloße Vermutungen zu stützen ist unzulässig (§§ 261 StPO) und führt zu einer Verletzung entsprechend § 337 II StPO.
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#11
Hat jemand folgendes Urteil zur Hand :

OLG Düsseldorf, StV 1996, 45

Danke im voraus
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#12
http://www.rechtsportal.de/Rechtsprechun...ksichtigen
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#13
Die Tante von der Agentur wird aussagen das es für meinen erlernten Beruf genügend Jobangebote gibt/gab und ich somit hätte Unterhalt zahlen können wenn ich nur gewollt hätte bzw mich arbeitssuchend in die Hände des Amtes begeben hätte. Wie kann man so eine Aussage entkräften ???
Die Tussie wird wohl allgemein über Berufsaussichten in meinem Job referieren, leider kennt sie weder mich noch meinen Werdegang, Qualifikationen ( 10 Jahre aus dem Beruf ) oder sonstiges
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#14
@Skippie

mal eine Frage.

Hast Du denn keinen Anwalt?

Willst Du das Ganze alleine durchziehen?

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#15
Hab Anwalt aber denke mal so oft müssen sich Anwälte nicht mit 170er beschäftigen außerdem denke ich mal sehr kompliziert ( viele Strafrichter blicken ja nicht durch da das Straf u Familienrecht vermischt werden)
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#16
(22-07-2012, 16:48)Skippie schrieb: Hab Anwalt aber denke mal so oft müssen sich Anwälte nicht mit 170er beschäftigen außerdem denke ich mal sehr kompliziert ( viele Strafrichter blicken ja nicht durch da das Straf u Familienrecht vermischt werden)

Es soll aber eben ein Anwalt sein, der Familienrecht Familienrecht sein läßt.

Wenn der selber anfängt Straf- und Familienrecht durcheinander zu würfeln, dann ist es der falsche Anwalt.

Strafrecht hat mit Zivil(Familien)recht nichts zu tun. Genauso ist es umgekehrt. Der Anwalt sollte die Staatsanwaltschaft schon darauf aufmerksam machen können.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#17
(22-07-2012, 16:01)Skippie schrieb: Die Tante von der Agentur wird aussagen das es für meinen erlernten Beruf genügend Jobangebote gibt/gab und ich somit hätte Unterhalt zahlen können wenn ich nur gewollt hätte bzw mich arbeitssuchend in die Hände des Amtes begeben hätte. Wie kann man so eine Aussage entkräften ???
Die Tussie wird wohl allgemein über Berufsaussichten in meinem Job referieren, leider kennt sie weder mich noch meinen Werdegang, Qualifikationen ( 10 Jahre aus dem Beruf ) oder sonstiges
Stell ihr doch einfach die entscheidenden Fragen - am besten so, dass sie nur mit ja oder nein ohne Interpretationsspielraum antworten kann:
1. Kennen Sie mich persönlich ?
2. Kennen Sie meinen Lebenslauf ?
3. Kennen Sie meine letzte Anstellung im erlernten Beruf ?
4. Wissen Sie, wie lange ich bereits nicht mehr in diesem Beruf arbeite ?
5. Wissen Sie, was ich in der Zwischenzeit gemacht habe ?
6. Wissen Sie über meinen Gesundheitszustand bescheid ?
6. Können Sie mich einschätzen ?
...

Am Ende muss ein dicker Widerspruch rauskommen, wie "Ich kenne Sie nicht und kann Sie nicht einschätzen und weiss nicht, wie lange Sie in Ihrem Beruf nicht tätig waren, aber wir hätten Sie sicher in ihrem erlernten Beruf vermittelt".

Ausserdem würde ich auf die Beiordnung eines Pflichtverteidigers bestehen, weil Dir bei Verurteilung gravierende und langfristige Nachteile entstehen - immerhin wirst Du vom Bürger zum Kriminellen gemacht.
https://t.me/GenderFukc
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#18
Um ein wenig ins Off Topic abzuschweifen.

Bei mir hat das die Staatsanwaltschaft auch versucht.

Sowohl die Agentur für Arbeit, als auch die ARGE (damals hiess das Jobcenter noch so) haben aber schriftlich bestätigt, dass in Augsburg und Umgebung kein zumutbarer Job für mich greifbar war.

Gut, ich war ordnungsgemäß angemeldet.

Nun aber wieder On Topic

Warum meldest Du Dich nicht jetzt als arbeitssuchend? Dann kann das Jobcenter Dir doch Angebote zuhauf zuschicken, die Dich unterhaltsfähg machen.

Am besten bestehst Du auf die SB, die vor Gericht aussagen will, dass sie jede Menge Jobangebote für Dich hätte.

Ich würde das Jobcenter mit den eigenen Waffen schlagen.

Du hast ja noch eine Weile Zeit bis zum Prozess.

lg

Camper
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#19
@Skippie

nochmal:
dass sie Dir aller Wahrscheinlichkeit nach einen Job hätte vermitteln können, wenn Du Dich dem JobCenter zur Verfügung gestellt hättest, reicht nicht!

Sie müssen Dir beweisen, dass Du einen Dir angebotenen Job abglehnt hast.

Gute Aussichten zu haben, in der Region vermittelt werden zu können, erfreut uns alle sehr.
Aber es bleibt nun einmal Spekulation.

Im Übrigen hast Du Dich ausreichend und intensiv in der Region beworben - ohne Erfolg. Das Gegenteil soll Dir erst einmal jemand beweisen.

Damit hast Du aber Deinerseits bewiesen, dass die JobCenter-Mitarbeiterin die Lage und Situation richtig einzuschätzen nicht kompetent ist.

Stell den Antrag, zu dem ich Dir oben geraten habe.
Dann weiß man von vornherein, dass man Dich erst gar nicht in dieser Hinsicht "über den Tisch zu ziehen" braucht.

In der Verhandlung selbst muss man sich nicht streiten.
Man legt höflich seine Rechtsauffassung dar.

"Frau StAin, bitte lassen sie uns das Reich der Fantasie wieder verlassen und uns wieder den realen Dingen zuwenden.
Ich bin nicht hier, um ihre Arbeit zu erledigen.
Ich muss ihnen gar nichts beweisen.
SIE müssen dem Gericht beweisen, dass ich mich nicht beworben habe und dass ich einen Job "definitiv" bekommen hätte, wenn ich mich dem JoCenter zur Verfügung gestellt hätte.
Selbst wenn eine passende Arbeitsstelle frei gewesen wäre - wie wollen sie beweisen, dass ich diesen Job auch erhalten hätte?"

Das läßt sich alles ohne Streit erklären.
Immer schön warten, bis die anderen ausgeredet haben, dann um das Wort bitten.
Das Schlimmste, was Du machen kannst, ist, dem Gericht zu unterstellen, dass es keine Ahnung hat oder sich mit ihm über Rechtsfragen zu streiten.

1. wird dann sehr schnell deutlich, dass man selbst rechtsunkundig ist, und
2. führt das in der Regel zu Auseinandersetzungen, die immer zu Lasten des Angeklagten gehen.
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#20
Hallo Ihr Lieben,
in meiner Berufung geht es rein um fiktives Einkommen welches ich hätte haben können. Die erste Instanz hat eingesehen das ich kein reales EK über dem SB hab.
Daher stützt sich STA und Gericht auf das fiktive EK, sogar ne Tante vom AA ist vorgeladen, wohl um Auszusagen wäre ich mal zu Ihr gekommen in all den Jahren hätte sie mir nen Job für vorneweg 1500 vermittelt.
Viel hätte wenn und aber.
Meine Bitte: hat jemand Urteile (OLG) bei denen es um Zurechnung fikt. EK geht und damit eine Schuld hergeleitet wird ???
Grüße vom Skippie
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#21
es gibt drei Möglichkeiten, sich nach 170 strafbar zu machen:

1. du zahlst trotz Leistungsfähigkeit zu sein nicht
2. du wendest die bestehende Leistungsunfähigkeit nicht ab
3. du führst die Leistungsunfähigkeit vorsätzlich herbei

Bei Dir geht es um Nr. 2!
Um eine bestehende Leistungsunfähigkeit abzuwenden, musst Du Dich um Arbeit bemühen. Das beschwörst Du mit allem, was der Gegenseite heilig ist (Du selbst glaubst nicht an solchen Unsinn), beteuerst ausdrücklich, dass Dir das leider trotz aller Anstrengungen dazu noch nicht gelungen ist und drückst Dir demonstrativ ein Papiertaschentuch gegen die Augen und sprichst die Worte:
"Leider, leider Herr Staatsanwalt - aber so lange sie mir nicht das Gegenteil beweisen können, sollten sie die Akte zu Übungszwecken einem Referendar weiter geben oder dem Reißwolf zuführen."

Dich zu verurteilen, weil Du verdienen könntest, was wessen Phantasie auch immer entspringt, ist nicht möglich.

Du musst nur frech und dreist genug lügen!
(und Dich auf den Rat von Gerald Emmermann vom Väterwiderstand.de beziehen) Wink
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#22
@iby
In erste Instanz wurde ich verurteilt weil ich kostspieligen Hobbys nachgehe ( gefragt woher das Geld kommt wurde nicht)
Desweiteren "aus Erfahrungen des Gerichts könnte der Angeklagte 1500 netto verdienen", das ich 10 Jahre aus dem erlernten Beruf raus bin interessiert nicht.
Bums und verurteilung !!!!!!
Die berufungsinstanz will das jetzt geradebügeln mit AA , sogar die Kindesmutter wurde als Zeugin geladen. Erste Instanz ohne KM
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#23
Ich bräuchte halt mal OLG Entscheidungen aus denen hervorgeht wie die Ansprüche an die Unterstellung fiktiv Einkommen beziffert ist bzw. Die Mindestansprüche an solch eine Unterstellung Vermutung
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#24
(01-11-2013, 19:40)Skippie schrieb: @iby
In erste Instanz wurde ich verurteilt weil ich kostspieligen Hobbys nachgehe ( gefragt woher das Geld kommt wurde nicht)
Desweiteren "aus Erfahrungen des Gerichts könnte der Angeklagte 1500 netto verdienen", das ich 10 Jahre aus dem erlernten Beruf raus bin interessiert nicht.
Bums und verurteilung !!!!!!
Die berufungsinstanz will das jetzt geradebügeln mit AA , sogar die Kindesmutter wurde als Zeugin geladen. Erste Instanz ohne KM
na ja - nicht jeder Richter ist eine helle Leuchte.
Man kann sich gegen den von ihm verfassten Unsinn nach gewonnener Berufung revangieren, indem man ihm das Berufungsurteil mit ein paar netten Worten zuschickt (die müssen aber nett sein! Sonst gibts ne Beleidgungsklage)

In meinem Falle (1. Verfahren) hatte die StA auch lustig drauflos spekuliert, Den Antrag, das Hauptverfahren zu eröffnen hatte das Strafgericht zurückgeschickt und der StA aufgetragen, die Mittelherkunft zu recherchieren.

Mach Dir keine Sorgen. Wenn man Dir nichts nachweisen kann - kann man Dich auch nicht verurteilen. Dabei musst Du der StA nicht behilflich sein.
Es genügt, wenn Du beteuerst, Dich unzählige Male darum bemüht zu haben, Dein Einkommen entsprechend den Spinnereien des FamG zu verbessern.
Das musst Du nicht -und solltest Du auch nicht- mit fingierten Belegen beweisen.
Du musst nicht Deine Unschuld beweisen.
Die StA muss zur Überzeugung des Gerichts Deine Schuld beweisen!

Hast Du PKH unter Beiordnung eines Anwalts beantragt?

Es kann Dir auch nicht verboten werden unter Vorlage eines ärztlichen Attest -auch ganz kurzfristig- wegen Verdauungsprobleme um Terminverlegung zu bitten. Solche Verfahren mögen die Richter ganz besonders Wink
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#25
NenRae hätt ich schon vorm AG der hat nach der Verhandlung gesagt sowas hat er noch nicht erlebt.
Jetzt wird wohl die Dame vom AAmt Aussagen das in meinem erlernten Beruf genug offene Stellen vorhanden waren bzw. Umschulungsangebote. Dann wird wohl das Gericht sagen aha Schuldig !
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