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  JC nervt !
Geschrieben von: tumi - 06-07-2012, 10:16 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (71)

Hallo an alle, brauche eine Info von euch.

Frau geht zum Jobcenter(kurz: jc) und beantragt Leistungen weil Sie nichts zu Essen hat. (Nach 21 Jahren Ehe!!!)
Nun ja, die Leistungen werden gewährt und Sie hat sich alles auf Ihr neues Konto überweisen lassen.

Jetzt bekomme ich ein Brief vom jc inden steht:

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II
Aufforderung zur Auskunftserteilung § 60 Abs. 2 SGB II i.V.m. § 1605 Abs. 1 BGB
.
.
.
...Einleitung eines Bußgeldverfahrens oder Androhung eines Zwangsgeldes...

MfG


Muß ich denn Auskunft geben?
Nirgendwo steht geschrieben, daß ich Unterhaltspflichtig bin.
Frau lebt noch in gemeinsamer Wohnung, indem ich die laufenden Kosten trage.

Im § 1605 Abs. 1 BGB steht, zitiere:
...soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist.

Wer also ist zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs berechtigt?
Doch nicht das jc?

Wie könnte ich eine mögliche Antwort an das jc schreiben?

Danke für die Hilfe

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  Was hat Vorrang ?
Geschrieben von: IPAD3000 - 06-07-2012, 08:46 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Nur mal angenommen, man steckt mitten in einem Unterhaltsverfahren (KU) und beantragt VKH. Das Gericht entscheidet, man solle VKH auf Ratenzahlung bekommen. Der KU wird ein Mangelfall werden, wenn nicht sogar eine Leistungsunfähigkeit dabei rauskommen.

Ist der monatlich Abtrag zu VKH vom unterhaltsrelevantem Einkommen abzugsfähig ? Oder ginge der KU vor, dann wäre aber kein finanzieller Raum mehr für Ratenzahlungen zur VKH und diese Entscheidung des Gerichtes widerrum nicht begründet. Derzeit wird nichts an KU gezahlt, aber ein Urteil würde ja rückwirkende Zahlungen ergeben.

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  unterhalt
Geschrieben von: outlaw pete - 04-07-2012, 17:46 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Hallo liebe Forengemeinde.
Ich habe mal wieder Post vom Ja bekommen. Es geht um die Höhe des zu betitelden Unterhaltes.
Ich habe 2 Kinder aus erster Ehe ,12 und 15 Jahre alt.[/quote]
Bin jetzt zum zweiten mal verheiratet und habe mit meiner neuen Frau noch eine 2 1/2 jährige Tochter.
Bereinigtes Netto beträgt 2030 €.
Ja meint ich müsste für meine ersten mo 712 € unterhalt zahlen. stufe 2.
jetzt ist es aber so das meine neue Ehefrau nicht arbeiten geht (3jahre erziehungsurlaub) Ich bin natürlich meiner neuen Ehefrau auch zu Unterhalt verpflichtet. meiner meinung nach müsste ich nur nach stufe 1 bezahlen.

Unsere tochter geht August in den Kindergarten.Jetzt sagt das Ja meine Ehefrau könne ab dann wieder arbeiten und ich wäre ihr nicht mehr gegenüber unterhaltspflichtig.
Meine Tochter ist aber zu diesem Zeitpunkt noch gar keine 3 Jahre alt
.
Frage: Muß meine Ehefrau tatsächlich ab dann wieder arbeiten gehen oder erst ab dem 3 ten Lebensjahr.
Meines Wissenstandes nach müsste sie das nicht , bin mir aber nicht
sicher.
Wenn es nicht so wäre würde die dame vom ja das Kotzen kriegen.

Gruß Outlaw

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  Schweiz: Nächste Stufe der Unterhaltsmaximierung kommt
Geschrieben von: Nathan - 04-07-2012, 17:32 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (19)

Zitat:Trennen sich Paare mit Kindern, sollen die Kinder Anspruch auf Unterhaltszahlungen haben, unabhängig vom Zivilstand der Eltern. Das schlägt der Bundesrat bei der Neuregelung des Kindesunterhalts vor. Er will deshalb das Zivilgesetzbuch anpassen.

Das erweckt zunächst den Eindruck, als ob es dabei um die Beseitigung einer unterhaltsrechtlichen Ungleichbehandlung für Kinder geht. Das ist Blödsinn, denn die Höhe der Kinderalimente ist in der Schweiz schon bisher unabhängig vom Zivilstand der Eltern.

Wenn man jedoch weiter liest, dann wird schnell klar, dass in der Schweiz nun auch der Betreuungsunterhalt zwischen Unverheiraten nach deutschem Vorbild eingeführt werden soll, versteckt deklariert in einem trojanischen Pferd namens "Unterhaltszahlungen für die Kinder".

Zitat:Das geltende Recht garantiert nicht allen Kindern dieselben Unterhaltsleistungen, wie der Bundesrat im Bericht zu der Vorlage festhält. Die Kosten, die eine Mutter oder ein Vater wegen der Betreuung der Kinder in seiner Obhut zu tragen hat, soll darum neu bei der Berechnung des Unterhaltsbeitrages berücksichtigt werden.

Auch die kantonal unterschiedlichen Bestimmungen zu Unterhaltsvorschuss und Alimenteninkasso sollen vereinheitlicht werden.

Zitat:Mit einer landesweiten Vereinheitlichung bei der Inkassohilfe will der Bundesrat zudem sicherstellen, dass die Kinder ihre Beiträge auch tatsächlich und rechtzeitig erhalten.

Anstatt endlich das generelle Sorgerecht für unverheiratete Väter zu realisieren, wird das weiter verschleppt und wieder nur an der Unterhaltsschraube gedreht.

http://www.news.ch/Gleichbehandlung+fuer...detail.htm

http://www.blick.ch/news/politik/vaeter-...50556.html

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  Darf Anwalt beliebig oft Streitwert ändern
Geschrieben von: Revolution - 03-07-2012, 16:07 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Hallo ich habe folgendes Problem mit meinem Anwalt.

Streitwert unbekannt, es ging lediglich darum einen §§ durchzusetzen, der bei der Berechnung nicht angewendet wurde und man von mir deshalb 600€ haben wollte.

Bevor überhaupt von dem Anwalt irgendwas geschrieben wurde hat er mir eine Rechnung zugeschickt ( keine Vorschussrechnung, sondern eine Endabrechnung ). Gegenstandswert war auf 2500 € beziffert.
Falscher Leistungszeitraum usw.

Habe mich natürlich dagegen gewährt und auch das Mandat gekündigt, weil das ja eine Frechheit ist.
Er hat dann den Streitwert auf 600€ gesenkt und geschrieben, dass ihm ein Fehler unterlaufen wäre.

Als ich dann eine Erklärung haben wollte, hat er sich dann wieder blöd gestellt und diesmal den Streitwert auf 3000€ beziffert.

Weiß vielleicht jemand, ob das Rechtens ist, was der da macht?
Kann der einfach ständig, wie er Lust hat den Streitwert ändern?

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  Untätigkeitsbeschwerde?
Geschrieben von: mischka - 02-07-2012, 13:23 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (28)

Hallo zusammen,

mittlerweile bin ich ja anwaltslos. Jetzt hätte ich auch gleich mal ne rechtliche Frage:

Momentan ist das Hauptsacheverfahren unterbrochen, da auf ein familienpsychologisches Gutachten gewartet wird. Daher ist noch immer die letzte Umgangsregelung aktuell, wonach ich meinen Sohn einmal pro Woche sehen kann. Da sich die KM einen Dreck darum schert, habe ich mittlerweile 6 Ordnungsgeldanträge gestellt, ohne dass der Richter auch nur mal eine Antwort geschrieben, geschweige denn ein Ordnungsgeld verhängt hätte.

So langsam geht mir die Geduld aus und ich möchte da ein bisschen Druck machen. Den Hinweis auf das Vorrang- und Beschleunigungsgebot in Umgangssachen hat der Richter bisher trotz mehrfachem Hinweis ignoriert. Wie gehe ich als nächstes vor? Untätigkeitsbeschwerde? Wenn ja, an wen geht die und gibts da evtl. nen Mustertext? Wenn nein, was schlagt ihr vor?

Danke euch,
mischka.

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  sonderbedarf
Geschrieben von: outlaw pete - 30-06-2012, 23:11 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Hallo.
Ja hat mal wieder geschrieben
ES geht um das bereinigte nettoeinkommen. Mein netto 2030 von der ex 1600€
habe dem Ja geschrieben das ich für meine Kinder mo.712 € unterhalt zahle. Außerdem habe ich auch noch eine 2 jahre altetochter mit meiner neuen Ehefrau . unterhalt für sie mo 238 €.
Zusammen also 950 .
meine Frage lautet nun :kann ich nun den Unterhalt vom Netto abziehen? Mir bleiben eigentlich nur 1080 €
Grund für den Sonderbedarf. Klassenfahrten,konfirmation,kieferorthopäde usw..
gruß outlaw

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  Anruf eines Vaters.....
Geschrieben von: Nappo - 30-06-2012, 14:34 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

...da bin ich ja mal gespannt. Termin habe ich mal auf den Montag gelegt.

Mich ruft ein Vater an, der nicht mehr Ein noch Aus weiß und Angst hat, Er müsse nun sein Haus verkaufen.
Das Telefonat habe ich erst mal kurz gehalten und lasse mir Mo. mal alles erzählen.

Er hatte seine beiden Kinder bei sich. Für die Kinder wurde Unterhaltsvorschuß gezahlt. Seinerzeit war Er auch mal bei zwei Anwälten, die einhellig folgendes sagten :

"Sie werden von der Mutter sowieso keinen Unterhalt bekommen, dann macht die nämlich auf Krank."

Ah! So eingach geht das also!

Nun ist Eines der Kinder zur Mutter gegangen. Das Zweite ist bei ihm geblieben.

Nun teilte das JA ihm mit, dass kein Unterhaltsvorschuß mehr gezahlt würde, da man diesen aufrechnet, wenn ein Kind bei der Mutter sei und das Andere beim Vater.

Jetzt fehlt ihm natürlich das Kindergeld, der Unterhaltsvorschuß UND siehe da (!) : Er soll jetzt Unterhalt an Mammi zahlen !

Es ist kaum noch zu fassen. Und dann gibt es ja in Unterhaltssachen die tolle Anwaltspflicht. [Unterschreitung des Mindestniveaus] eingeschädelt, wenn dann die Anwälte ihm sagen, dass Er es doch sein lassen soll, bei Mammi Unterhalt ein zu fordern.

Vorab könnt Ihr mir gerne etwas auf den Weg geben für meinen Termin am Montag ;-), frei nach dem Motto: Jeden Tag eine gute Tat !

(Könnte sich aus dem vorangegangenem Schriftverkehr ergeben, dass Er Unterhaltsansprüche an die Mutter hat, die rückwirkend aufgelaufen sind und tituliert werden könnten?)

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  Jugendamt und Unterhaltsvorschuss
Geschrieben von: Paul M. - 28-06-2012, 17:23 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Moin zusammen,

ich habe mal ein paar Fragen aber vorher kurz die Vorgeschichte.

Ich habe damals eine Freundin gehabt, wir waren 3 Monate zusammen und dann haben wir festgestellt es paast nicht. Soweit so gut. Naja nach 3 weitereren Monaten informierte Sie mich das sie schwanger ist und es kann nur von mir sein. Ich erstmal voller Panik gewesen und hab mich nicht mehr gemeldet, bin umgezogen usw.

Naja geboren ist das Kind am 01.07.2010, ich selber hatte damit abgeschlossen und dachte wenn ich keine Post bekomme dann wars doch ein anderer. Naja

Anfang 2011 bekam ich Post vom JA wo ich aufgefordert wurde die Vaterschaft anzuerkennen. Hab ich nichtAngel Ich habe einfach nicht geantwortet nach etlichen Briefen vom JA ist es dann vors Gericht.

Anfang 2012 Gerichtstermin Vaterschaftsfeststellung
Mai 2012 Beschluss ist da, ich bin der Vater

Naja wie läuft es jetzt? Ich werde ja mal Post vom Ja bekommen.
WIe lange lassen SIe mir Zeit zum Ausfüllen? Und was passiert wenn ich da nicht antworte? Dauert es dann wieder ein Jahr bis es vors Gericht geht. Ich will so lange wie möglich nicht zahlen müssen. Ich habe wohl noch Glück das sie kein BU braucht...

Muss ich Rückwirkend auch bis zur Geburt zahlenHuh Ich wurde nicht aufgefordert, allerdings hatte Sie auch keine Adresse....


Vielen Dank

der paul

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  Unterhaltstitel unter Mindestunterhalt
Geschrieben von: Pogo - 28-06-2012, 10:27 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (29)

Hallo,
bin selbstständig und Aufstocker.
Auf Verlangen der seit März eingerichteten Beistandschaft reichte ich meine Leistungsbescheide usw. ein und bietete an, 70% des Mindestunterhalts für mein 8-Jähriges Kind zu titulieren.
Ich bot einenen
- dynamischen Unterhaltstitel bis zum 18. Lebensjahr,
- 70% von 272 €= 190,40 €, bis zum 12. Lebensjahr
- 70% von 334 € = 233 € an. (70% sind aber 233,80 € und das wollte/sollte ich schreiben)

Beistandschaft schreibt:
Ich soll
"Unterhaltszahlungen für das Kind beurkunden und bezahlen.
Dabei handelt es sich um folgende Beträge (Festbeträge):
190,40 € monatlich ab März 2012
233,00 € monatlich ab Feb. 2016"
Da ich auch bei dem Jugendamt in meinem Landkreis beurkunden kann schreibt Beistand:
" Sollten sie bereit sein, den Unterhalt urkundlich bei dem für sie zuständigen Jugendamt anzuerkennen, bitten wir um Mitteilung des vereinbarten Beurkundungstermins und des beurkundenden Jugendamtes"

Welche Gründe kann es geben, dass Beistand mir einen statischen Titel anbietet?

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