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  Der Durchbruch!?
Geschrieben von: webmin - 12-01-2012, 14:08 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (22)

Nach etwa 2 Jahren , insges. 6 Monate Umgangsboykott , 2 Gewaltschutzverfahren, 1 Anklage wegen Körperverletzung , 7 mündl. Verfahren und 1 Hauptverhandlung in Sachen Umgang ,
jetzt der Durchbruch vorm OLG:
Nachdem mein RA klar gemacht hatte, dass ,wenn die Gegenseite nicht sofort Ihre unhaltbaren Vorwürfe zurücknimmt ,es zivilrechtliche Schritte nach sich ziehen wird, erklärte der Vorsitzende ,dass sie diese Sachen nicht mehr hören wollen.
Hier ginge es um das Kind und nichts anderes!
Das JA hielt sich ein wenig bedeckt und befürwortete für das fast 3-Jähr. Kind 3 Stunden Umgang pro Woche.
Ich erklärte , dass ich es für sinnvoller hielt ,aufgrund des Alters des Kindes ,zunächst jeden Mittwoch nach dem Kindergarten bis um 18.00 das Kind zu mir zu holen(Empfehlung vom GA) und zusätzlich jeden Samstags von 10.00 bis 18.00.
Durch den bei mir stattfindenden Mittagsschlaf würde er optimal auf zukünftige Übernachtungen vorbereitet.
Das gefiel den Richtern sehr gut ,aber meinten ,der Mittwoch währe noch zu früh ,da müsse man sich suxessive herantasten.
Die GAin befürwortete den Vorschlag ,hielt den Mittwoch ebenfalls für skeptisch ,da sie nicht einschätzen könne ,wie der Zwerg darauf reagiert.
Das GA ist schliesslich über 1 J. alt.
Sie attestierte mir eine gute Kompetenz und erwähnte ,dass es gerade jetzt wichtig währe ,wenn das Kind mehr Umgang mit dem Vater hätte.
Das Gericht beauftragte Sie daraufhin ein Ergänzungsgutachten anzufertigen.
Der Ergänzungspfleger schloss sich der Meinung der GAin an und bescheinigte mir (aus seinem Gefühl heraus) eine gute soziale Kompetenz.
Es wird kurzfristig ein vorläufiger Beschluss ausgestellt ,der den AG Beschluss (Tenor: Über 2 St. wird das Kind überfordern)aufhebt, der mir erstmal den Umgang jeden Samstag von 10.00 - 18.00 sichert.
Nach dem Ergänzungsgutachten wird ein endgültiger Beschluss folgen.
Die Einwürfe der KM (heulte und tobte) und ihrer RAttin wurde getrost ignoriert.
Ursächlich für diese Misere ,war m.E. der schlafende AG-Richter ,der durch "nichthandeln" und Verschleppung der Verfahren die KM in ihrem Tun bestärkt hatte.(Ergänzung: und das symbiotische Verhalten des JA)
Auch habe ich mir nie etwas gefallen lassen,was auch den Richtern aufgefallen war Big Grin
Der Bann ist gebrochen.
Dies soll nur ein Beispiel sein, dass man nicht zu früh aufgeben soll.

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  Umgangsverweigerung
Geschrieben von: SweetBee - 12-01-2012, 12:16 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (15)

Hallo,

heute flatterte ein Brief ins Haus in dem der Rechtsanwalt der Kindesmutter dem Vater mitteilte, das sie die Umgangskontakte hinsichtlich beider Kinder sofort einstellt, da er den Sohn beim letzten Umgangskontakt geschlagen habe. Und die Kinder würden weiteren Umgang ablehnen.

Darf sie das so einfach und welche Möglichkeiten hat er sich dagegen zu wehren???

Es ist leider richtig, das der Sohn vom Vater beim letzten Umgang eine Ohrfeige kassiert hat. Vorher ist sowas allerdings nicht vorgekommen (was sie natürlich behauptet, das es schon häufiger vorgekommen wäre das er die Kinder geschlagen hätte)
Es ist eher so, das die Kinder bei der Mutter häufiger mal geschlagen wurden und werden. (was sie sogar schon in einem Telefongespräch zugegeben hat)

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  Arbeitslos auf Lanzarote ist doof?
Geschrieben von: sorglos - 12-01-2012, 00:34 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)



Arbeitslos auf Lanzarote? Oder doch lieber Haft in Deutschland:

Zitat:Er soll mehrere Jahre auf Lanzarote gelebt und sich durch Aushilfsjobs über Wasser gehalten haben. Nachdem die Ausweispapiere des Mannes abgelaufen waren, fand er jedoch keine Arbeit mehr und konnte somit seinen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten. Dadurch sah der 50-Jährige keine andere Möglichkeit, als nach Deutschland zurückzukehren und sich selbst auszuliefern.
http://nachrichten.t-online.de/gesuchter...index?news

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  Mißbrauch der Staatsanwaltschaft ?
Geschrieben von: Nappo - 11-01-2012, 19:48 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Ein Anwalt erstattet Strafanzeige wegen § 170 StGB. Das Verfahren findet statt. Vorerst ist der Beklagte verurteilt. (Näheres gehört jetzt nicht hier hin).
Danach ruft der Anwalt (ca. 4 Wochen später) die Gegenanwältin an und weiß selbst, dass beim Beklagten nichts zu holen ist. Also macht Er einen Vergleichsvorschlag. Er schlägt eine Summe X vor, die geringer ist als die zuvor eingeklagte, und will diese an Unterhalt nun für seine Mandantin haben.
Die Anwältin schreibt dem Mandanten einen Brief, in dem sie den Anruf den Anwaltes schildert unter Beschreibung des "Vorschlages".
Der Mandant und Verurteilte/Beklagte, geht auf den Vorschlag ein. Er zahlt die geringere Summe.
Wiederum 4 Wochen später zeigt der Anwalt der Unterhaltsempfängerin den Beklagten WIEDER wegen § 170 StGB an, und erwähnt nicht den Vergleich. Nein, Er schreibt lediglich, der Verurteilte zahle immer noch keinen vollen Unterhalt.
(Der Anwalt wusste nicht, dass die Gegenanwältin seinen telefonischen Vergleich schriftlich verfasste und an den Mandanten sendete).

Kann man nun den Anwalt bei der Staatsanwaltschaft anzeigen wegen "Mißbrauch des Strafrechtes" oder so Ähnlich? Ich weiß nicht mehr genau die entsprechende Formulierung.

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  Wohnung & Kinder
Geschrieben von: Pasy - 11-01-2012, 18:50 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Ich bin verheiratet und habe drei Kinder. Jetzt hat mich meine Frau vor die Tür gesetzt. Ich bin erstmal zu meinen Eltern gezogen. Leider können wir uns nicht normal unterhalten und meine Frau läßt auch nicht wirklich mit sich reden, wie wir das mit den Kindern regeln wollen, zwecks Besuchsrecht. Sie meinte ich müsste mir erstmal eine eigene Wohnung suchen, dann dürfte ich die Kinder auch mal haben. Stimmt das? Und müssen die Kids ein eigenes Zimmer haben? Wer hat damit Erfahrung?

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  Kindesunterhalt und Selbstbehalt
Geschrieben von: SweetBee - 10-01-2012, 11:48 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (31)

Eine Frage zum Selbstbehalt beim Kindesunterhalt.

Wenn der Kindesvater seine neue Partnerin heiraten würde, welche Auswirkungen hätte das auf seinen Selbstbehalt und den zu zahlenden Kindesunterhalt für die Kinder seiner Ex??

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  KM soll Umgangsrecht einhalten
Geschrieben von: marecello - 10-01-2012, 11:02 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (25)

Ich bin geschieden und wir haben eine Tochter, sie wird diesen Juli 6 Jahre alt.
Ich überweise regelmäßig Kindesunterhalt.
Ich bin berufstätig, zur Zeit beziehe ich Krankengeld wg. Rückenbeschwerden und anderes.
Bin 60 % behindert mit Schwerbehindertenausweis.

KM ist Äthiopierin und lebt seit 2005 in Deutschland.
Ist seit der Trennung Hartz IV Empfängerin und arbeitet seit ca. einem halben Jahr Samstag und Sonntag in der Nahrungsmittelbranche auf 400.- Euro Basis.

Letztes Jahr hatten wir folgende Umgangsvereinbarung vor dem Familiengericht beschlossen.

1.) Der Vater ist berechtigt, sein Kind jeden zweiten Freitag (gerade KW) um 15:30 Uhr in der Kita, ab der Einschulung des Kindes im Hort, abzuholen und am Sonntag um 18:00 Uhr bei der Mutter abzugeben.

2.) Die Hälfte der Herbst-, Winter- und Osterferien verbringt das Kind beim Vater. Dabei sieht die Oster- und Herbstferienregelung ab 2012 so aus, dass der Vater das Kind am Samstag vor Ferienbeginn ab 15:00 Uhr bei der Mutter abholt und am Sonntag in einer Woche bis 18:00 Uhr zu der Mutter zurückbringt. Die Weihnachtsregelung sieht wie folgt aus: Das Kind verbringt den 24., 25. und 26. Dezember bei der Mutter. Am 27 Dezember wird sie ab 15:0 Uhr vom Vater abgeholt und am 3. Januar wird sie wieder zu der Mutter zurückgebracht. Diese Weihnachtsregelung gilt bis zum Abschluss des 2. Grundschuljahres des Kindes.

3.) Im Jahr 2012 soll das Kind in den Sommerferien 10 Tage beim Vater verbringen, wobei der Abhol- und Rückgabetag mitgezählt werden.

4.) Ab 2013 verbringt das Kind jeweils 19 Tage der Sommerferien beim Vater und zwar Vom Montag einer Woche bis Freitage in 19 Tagen.

KM und ich hatten vergangenes Jahr beschlossen, dass unsere Tochter 2012 als Kann- Kind eingeschult werden soll. Hortplatz steht in der Kita zur Verfügung und die Vorstellung in der Grundschule ist am 6. Februar 2012. Ich bin der Überzeugung das sie in der Schule aufgenommen wird.

Nun überraschte mich die KM per Telefonat mit der Ankündigung, sie wolle mit unserer Tochter nach Äthiopien fliegen, etwa 6 Wochen lang.
Nein, nicht in den Sommerferien, weil die Flüge teurer sind, sondern nach den Sommerferien.
Das Geld werde sie sich irgendwo ausleihen.
Der Flug wird für Kind und KM etwa 1200.- Euro kosten.
Dann benötigen sie noch Geld für Lebenshaltungskosten.

KM meint nun, dass unser Kind doch ein Jahr länger in die Kita gehen soll.
Obwohl sie zunächst mit der Einschulung in 2012 einverstanden war.

KM bezieht Leistungen vom Jobcenter, besonders Unterkunft- und Heizungskosten und andere Leistungen.
Wenn jemand diese Leistungen bezieht, muss er doch seinen Urlaub (höchstens 3 Woch./Jahr) beim Jobcenter anmelden, auch wenn der Leistungsbezieher einen 400.- Euro Basis Job ausführt.

Mit der KM habe ich in früheren Zeiten viele Gerichtstermine führen müssen, um mit unserem Kind regelmäßigen Umgang zu pflegen.
Seit dem die KM im 400.- Euro Job arbeitet, nehme ich unsere Tochter jedes WE, unabhängig vom Urteil des Familiengerichts.

Unsere Tochter möchte gerne dieses Jahr auch die Grundschule besuchen, sie ist seit Anfang an eingeweiht worden. Und ich fördere sie, wo es nur geht und ich kann.

Ich dsurfte unsere Tochter in der Vergangenheit nie mit zu meinen Auslandsurlaub mitnehmen, mit der Begründung der KM das Kind wäre zu klein.
Ich betreue beruflich Kinder und pflege Säuglinge.
Mein Vorschlag wäre, KM kann vom 14.07 – 10.08. (Sommerferien) mit unserem Kind in den Urlaub fahren.
Einschulung wäre am 12.08.2012.
Wenn nicht, wäre ich gerne bereit unsere Tochter auch 5 Wochen oder länger bei mir zu sein, wenn KM unbedingt 5 Wochen und länger nach Äthiopien fliegen möchte.
Ich bin wieder verheiratet und im März erwarten wir unser Baby. Unsere Tochter freut sich auf ihr Brüderchen.

Ich möchte keine Streitereien mit der KM, dass wieder zu Lasten unserer Tochter geht.
Ich bin der Meinung, dass 6 Wochen Äthiopien für unser Kind zu lange ist und der Umgang ist gerichtlich geregelt.
Was kann ich tun, damit ich weiterhin meinen gerichtlich vereinbarten Umgang aufrecht erhalten kann?

Wie soll ich mich verhalten?


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  Aufrechnung von Ansprüchen
Geschrieben von: Austriake - 09-01-2012, 21:21 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Hallo miteinander,

nehmen wir mal an, im Rahmen einer Ehescheidung ergibt sich die Situation, dass der Unterhaltspflichtige Ansprüche gegenüber dem / der Unterhaltsberechtigten hat. Beispiel: die Exe beansprucht nachehelichen Unterhalt in Höhe von 400.- € monatlich für einen Zeitraum von drei Jahren. Der Unterhaltspflichtige hat einen Ausgleichsanspruch aus Zugewinn / Hausratsteilung in Höhe von 12.000.- € gegen seine Exe.

Wie wird das nun in der Praxis gehandhabt? Zahlt der Unterhaltspflichtige jetzt für 30 Monate keinen Unterhalt ( 30 Monate x 400.- € = 12.000.- €) oder muss er zunächst Unterhalt zahlen und seine Exe pfänden, sprich sein eigenes Geld von ihrem Konto wiederholen?

Hat hier jemand Erfahrung, wie das in der Praxis funktioniert?

Austriake

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  Verfahren wegen Unterhaltspflichtverletzung, LG Augsburg
Geschrieben von: Camper1955 - 09-01-2012, 19:20 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (40)

Hallo zusammen

Heute durfte ich an einer Verhandlung wegen Unterhaltspflichtverletzung vor dem Landgericht Augsburg als Zuschauer teilnehmen.

Die Richterin ist dieselbe gewesen, mit der ich nächste Woche das Vergnügen habe.

Schon eine Stunde vor Prozessbeginn habe ich den Angeklagten angesprochen und so hat er mir erzählt, wie es zu dem Verfahrensstand gekommen ist.

Ich dachte zuerst ja auch, des ist eine Berufung die der Angeklagte eingelegt hat, weil das Amtsgericht ihn Verurteilt hat.

Weit gefehlt!

Die Berufung wurde in diesem Fall von der Staatsanwaltschaft eingelegt, weil der Angeklagte in der ersten Instanz aus tatsächlichen Gründen frei gesprochen wurde.

Das kam so.

Das Amtsgericht hat gesehen, dass eine erhebliche Schuldenlast auf dem Angeklagten ruhte und dass er gar nicht wusste, wie groß die Summe war, die er an Unterhalt zu bezahlen hatte.

Weil über ein Jahr lang Zwschen ihm, der ARGE die zu diesem Zeitpunkt die Mutter und Kind versorgten, sowie der Anwältin der Kindesmutter Schriftstücke hin und her wanderten. Alle Unterlagen wurden pflichtschuldigst auf schnellstem Wege beigebracht. das hat auch die Richterin so gesehen, ohne dass jemals eine konkrete Forderung gestellt wurde.

Als dann die konkrete Forderung kam, hat er sich an einen Anwalt gewandt, und ihm gesagt, dass er momentan noch die Miete und viele weitere Kosten für die Kindesmutter und das Kind trägt und weiter tragen wird und ihne erhebliche Schulden belasten.

Er hat den Anwalt auch gefragt, ob er nun Unterhalt zahlen soll und dafür die Mietzahlungen und so weiter einstellen, oder ob die Mietzahlungen auch so für den Unterhalt gelten. Vom Anwalt hat er die Auskunf bekommen, dass er weiter Miete zalen soll, und das wird er dann schon regeln.

Und nun der Hammer.

Der Anwalt war als Zeuge da und alle Schritstücke wiesen auch auf diesen Sachverhalt so hin.

Die Richterin wollte aber lieber das Verfahren nach § 153a StPO einstellen und drohte, dass man die Mietzahlungen nicht als KU sehen kann und dass unter Umständen doch ein kleiner Rest übrig bleibt, den er zahlen hätte können, wenn man tiefer in die Materie einsteigt.

Es trat eine Verhandlungspause ein und ich hab auf den Angeklagten eingeredet, wie auf einen kranken Gaul. Er sollte sich darauf nicht einlassen, weil er dann zumindest die Kosten für seinen Anwalt tragen müsste.

Leider ließ er sich nicht überzeugen. Ihm erschienen die Aussagen seiner Verteidigerin und seines, als Zeugen geladenen Anwaltes für schlüssiger und außerdem wollte er, dass der Fall endlich zum Abschluss kommt und sich nicht noch Jahre lang hin zieht, obwohl er sich absolut keiner Schuld bewußt war.

So stimmte er eine Einstellung des Verfahrens zu, muss dafür 300 € an Geldstrafe zahlen und die außergerichtlichen Kosten selbst tragen.

So, das war mein Gerichtserlebnis heute.

lg

Camper

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Sad Kindesmutter will 600km wei weg ziehen
Geschrieben von: BosnaBoy26 - 09-01-2012, 04:45 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

KindesMutter will 600KM weit weg ziehen und unsere Tochter mitnehmen...

Hallo erstmal
Bin 26 nicht verheiratet mit meiner ex haben einen gemeinsame Tochter 3 Jahre und 3 monate alt und das gemeinsame sorgerecht. Soweit so gut.
Mein ex ist damals zu mir gezogen 600km weit weg von ihren eltern zu mir wo wir ne famiele gegründet haben.Seidem wir kein paar mehr sind Febraur 2011 will sie wieder zurück zu ihren eltern und tochter mitnehmen.

1 Monat vor der Gebrut unsere tochter wurde ich arbeitlos damals wirtschaftskriese anfang 2008...
Habe mich überwiegen alleine um unsere maus gekümmert,gebrut mit erlebt,erste windeln geweshelt und um den haushaut gekümmert.
beide waren seid dem tag an zuhause ich und die kindesmutter.
Unsere tochter besucht nun hier noch den kinderegarten seid paar monaten hat ihre oma mit der sie jeden 2 tag kontakt hat ihre freunde und die gewohne umgebung..nur als man wird einen das echt nicht leicht gemacht man wird nur abgestempelt und soll zahlen.
ich sehe für unsere tochter keine gründe warum so von hier endrissen sollte.Sie ist mehr zum papa gebunden als zu ihrer Mama.

Waren schon 3 mal vom Gericht und nun soll ein Sachverständnisguachten gemacht werden wo es für das Kind beste ist zu bleiben hier bei mir oder 600km weit weg mit der mutter.

Hat jemand von euch etwas mitmachen müssen (
wenn ja wie stehen meine chancen als papa sich weiterhin um das kind zu kümmern und das sie hier bleib wo es ihr super geht.

Danke für eure antworten

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