Hallo, Gast
Du musst dich registrieren bevor du auf unserer Seite Beiträge schreiben kannst.

Benutzername
  

Passwort
  





Durchsuche Foren

(Erweiterte Suche)

Foren-Statistiken
» Mitglieder: 1.746
» Neuestes Mitglied: D.S.1990
» Foren-Themen: 8.224
» Foren-Beiträge: 151.727

Komplettstatistiken

Aktive Themen
Wie an das Schulzeugnis k...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: zwangszahler
Vor 1 Stunde
» Antworten: 25
» Ansichten: 1.451
Diskussion zu: das Leben...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: sunzi
Vor 9 Stunden
» Antworten: 50
» Ansichten: 40.037
Unterhalt Frau mit kind g...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Nappo
20-09-2025, 22:07
» Antworten: 29
» Ansichten: 1.438
JA will Auskunft. Bräucht...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Alimen T
18-09-2025, 15:29
» Antworten: 13
» Ansichten: 814
Unterhalt Verzug
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Alimen T
17-09-2025, 22:57
» Antworten: 8
» Ansichten: 503
Steakhouse-Erbin lässt Ki...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: Nappo
16-09-2025, 17:50
» Antworten: 58
» Ansichten: 6.342
Wie stehen die Chancen?
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Nintendo
15-09-2025, 17:07
» Antworten: 16
» Ansichten: 2.427
Auf Teilzeit runter gehen
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
15-09-2025, 11:32
» Antworten: 1
» Ansichten: 232
Erziehungsbeistandschaft
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: tomtom
14-09-2025, 19:04
» Antworten: 46
» Ansichten: 15.084
Eventuell Vater widerwill...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: väterchen_frust
11-09-2025, 15:33
» Antworten: 82
» Ansichten: 12.899

 
  Strafantrag wg §§ 235, 171 StGB (Muster)
Geschrieben von: Ibykus - 05-04-2012, 18:44 - Forum: Konkrete Fälle - Keine Antworten

Ein kostenloser Service des Väterwiderstand.de: HIER

Drucke diesen Beitrag

  Kreditkartenkonto als Gehaltskonto
Geschrieben von: Austriake - 05-04-2012, 16:31 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (20)

Hallo zusammen,

aus gegebenem Anlass konstruiere ich mal einen Fall zusammen. Unterhaltspflichtiger sitzt (noch) in Deutschland, arbeitet für eine US-amerikanische Firma als deren zweiter Angestellter in Deutschland. Der erste ist über eine weitere Konzerntochter dieser US-Firma angestellt, damit er einen deutschen Vertrag hat. Unser Pflichtiger allerdings legt gar keinen Wert auf einen deutschen Anstellungsvertrag, sondern würde eine Entlohnung am Stammsitz des Unternehmens in Texas bevorzugen. Konto in Houston eröffnen, Kreditkarte ausstellen lassen und damit überall auf der Welt sein Geld abholen.
So weit bekannt, muss der US-Arbeitgeber in den USA keine Lohn- oder Einkommenssteuer direkt vom Gehalt abführen, sondern überlässt dies seinem Arbeitnehmer, wie er mit der US-Finanzbehörde klar kommt. Das zu erwartende Gehalt wird bei 100.000 bis 125.000 US-Dollar per anno liegen (alternativ wäre denkbar, einen Teil des Gehalts in einen US-Rentenfonds o.ä. direkt vom Arbeitgeber einzahlen zu lassen- in den USA nicht ungewöhnlich).

Der Pflichtige lebt dann in Deutschland formal von den Zuwendungen Dritter; bezahlt seine Einkommenssteuer in den USA wie es sich gehört und ist in Deutschland nicht mehr pfändbar. Oder gibt es hier einen Denkfehler?

Austriake

Drucke diesen Beitrag

  Ausreiseverbot Gefahr einer Genitalverstümmelung
Geschrieben von: marecello - 05-04-2012, 14:14 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (64)

Ich habe einen Antrag wg. Verhängung eines Ausreiseverbots beim Familiengericht gestellt.

Wir sind geschiedene Eheleute.

Zur Vermeidung einer erheblichen Gefährdung des Kindeswohls unserer gemeinsamen ehelichen Tochter (bald 6 Jahre) wird der Antragsgegnerin untersagt, das Kind außerhalb der Grenzen der BRD und andere Vertragstaaten des Schengener Abkommens zu verbringen.

Die Antragsgegenerin wird verpflichtet, den deutschen, in ihrem Besitz befindlichen Personalausweis/ Kinderausweis den deutschen Reisepass sowie sämtliche, ausländische Ausweispapiere unserer Tochter zur Sicherung des Ausreiseverbots zu hinterlegen.

Heute bekam ich einen Beschluss des Familiengerichts:

Das Familiengericht hat beschlossen, eine Verfahrensbeiständin (RA) für das minderjährige Kind zu bestellen.
Der Verfahrensbeistand hat das Interesse des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen.
Er hat das Kind über Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens in geeigneter Weise zu informieren.
Der Verfahrensbeistand soll Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen des Kindes führen sowie am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung über den Verfahrensgegenstand mitwirken.

Soweit das schriftliche.

Ich hätte im Vorfeld gerne mehr Informationen wie ich mich auf den Verfahrensbeistand einstellen soll, wie soll ich mich dem gegenüber verhalten, Tipps und gibt es Ratschläge über das Verfahren.

Drucke diesen Beitrag

  Heute Termin beim JA
Geschrieben von: IPAD3000 - 04-04-2012, 11:45 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Hallo,

heute hab ich Termin beim Jugendamt. Meine beantragte Akteneinsicht in die Akten meines großen Sohnes wurde genehmigt, jetzt nach einem halben Jahr darf ich eine Stunde lang in diese Akte schauen. Mal sehen ob die Zeit reicht ? Die Akte ist, ich hab sie mal dort liegen siehen, sicher 3-4 cm dick. 1 cm geht vermutlich für meine Schreiben drauf Big Grin

Im Vorwege hab ich dem JA, da ich nie Gehör fand, nochmals die Problematik (Psyh. Probleme der Mutter und meines Sohnes / Umgangsvereitelungen etc.) auf rund 9 Seiten + zusätzliche Nachweise etc. dargestellt. Zudem führte ich die Kommunikationsverweigerung des JA mit mir in Form einer Auflistung der Gegebenheiten (Mail vom xx.xx.xx nicht beantwortet, Mail vom ... nicht beantwortet ...) als Beschwerde mit an. Meine zweite Beschwerde dieser Art, die erst wurde "auf das entschiedenste" zurückgewiesen.Dodgy

Was meint ihr, soll ich mich, sofern es zum Gespräch hierüber kommen sollte, eher reserviert zeigen und darauf hinweisen, nur zwecks Akteneinsicht da zu sein, oder mich einer etwaigen Diskussion stellen ?

Ich will ehrlich sein, ich kenne die Amtsleiterin noch nicht, bei der ich nachher Platz nehmen darf. Solche Situationen mag ich nicht, in Mails und Briefen kann ich gut meine Position vertreten, Auge in Auge hängt es vom Gegenüber ab, wie gut ich dabei "abschneiden" würde.

Hab etwas schiss, mich in irgendeiner Form nachher selbst zu disqualifizieren. Wie verhalte ich mich ???Huh Nicht das mir noch was von "Kevin" oder "Kühlschrank" entgleitet, oder sollte man vielleicht genauso argumentieren ?

Drucke diesen Beitrag

  VAT number
Geschrieben von: Jigsaw - 03-04-2012, 11:27 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Hallo,

mal eine Frage, wenn ich für meine in Deutschland ansässige Firma etwas in Spanien kaufe (Vorprodukt) wird denn über das Finanzamt die VAT Nummer abgeglichen? (bezogen auf Spanien?) Daher kontrollieren die Spanier die deutsche VAT?

Gruss

Drucke diesen Beitrag

  Sohn will zum Vater
Geschrieben von: IPAD3000 - 02-04-2012, 10:48 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (23)

Hallo,

eine Situation eines Bekannten:

Trennung vor einem Jahr. Umgangsrecht musste gerichtlich erstritten werden. Die Mutter wollte zudem umziehen, daraufhin hat der Vater das ABR beantragt, da dadurch eine für das Kind unzumutbare Entfernung, gerade in der Trennungsphase für den Kleinen sehr schwierig, aufgebaut werde und bestehende soziale Bindungen dadurch gestört werden. Mutter und Vater einigten sich vor Gericht, dass die Mutter umziehen dürfe, sofern diese die hälftigen Fahrten übernimmt. Antrag auf ABR wurde daraufhin zurückgezogen.

Bei der Verhandlung zum ABR hat die Mutter angegeben, sie müsse sich am neuen Wohnort erst einen Job suchen, vorher wäre ja auch noch kein Umzug möglich. Jetzt hat die Mutter Tatsachen geschaffen, ist mit dem Sohn weggezogen. Einen neuen Job hat sie nicht, hat ihren vielmehr "geschmissen". Nebenbei sind Klagen wg. Unterhalt anhängig, diese jedoch recht aussichtslos, da Vater kaum leistungsfähig. Die Mutter hat in ihrem Job wahrscheinlich null Chance was auf Teilzeit zu bekommen. Für "niedere" Tätigkeiten ist sie sich zu fein, sie hofft vielmehr auf Unterhalt vom Vater (KU und TU).

Seit 3 Mon. wird nun der Umgang alle zwei Wochen "geübt", klappt mit Hängen und Würgen, mal will sie ihn nicht abholen, dann mäkelt sie lfd. am Vater rum, will dem Kind keine Klamotten mehr mitgeben, beschneidet den Umgang. Das Kind kam letztes WE sehr verwahrlost, Haarschnitt wie ein Penner, Klamotten von vorn bis hinten beschmutzt.

Der Sohn fragt den Vater immer wieder, warum er nicht bei ihm in seiner alten Heimat wohnen dürfe. Die viele Fahererei mag er auch nicht. Er würde den Vater laufend vermissen, bei der Mama fühle er sich nicht wohl. In der Kika gefällt es ihm auch nicht. Auf die Frage des Vaters, ob es ihm denn bei der Mutter nicht gefalle, antwortete er, das er sich mit ihr nicht wohl fühle. Er möchte zurück zu seinem Papa, hat Heimweh.

Einmal sagte er zu der Mutter "Mama, am Besten ziehe ich wieder zum Papa und du machst dir einfach einen neuen [Name des Sohns]".Big Grin

Kommunikation zw. Vater und Mutter ist schwierig, vom Vater angesetzte Elternberatungen nimmt die Mutter nicht wahr, Vermittlungsversuche übers JA scheitern, da sie hier auch nicht teilnehmen will. Die Mutter ist noch im "Rosenkriegsstadium". Der Vater versucht sachlich damit umzugehen, bleibt hartnäckig, wenn mal wieder Umgangsprobleme auftauchen etc.

Der Sohn ist knapp 5. Für sein Alter geistig und sprachlich sehr weit entwickelt. Er fängt nun an, sich mit Gewalt gegen seinen Mutter zu stellen, sein Wunsch zum Vater zu ziehen scheint sich sehr gefestigt zu haben, so dass er nun versucht sich durchzusetzen. Letzte Woche hätte er die Mutter diesbezüglich "geärgert", daraufhin hat sie ihm ein Spielzeug kaputt gemacht, wie er sagte. Noch zu Ehezeiten war es ein absolutes No-Go, wenn der Kleine mal mehr wie Sandmann im TV sehen sollte. Jetzt kennt er jede Sendung von Kika beim Namen. Die Mutter scheint sich in ihrer Hartz IV - Phase zu sehr mit sich selbst zu beschäftigen, statt mit ihrem Sohn, weshalb er jetzt komischerweise regelmäßig vorm Tv geparkt wird, obwohl der Vater zu Ehezeiten für so eine Situation eine "auf den Sack" bekommen hätte.

Was soll der Vater tun ? ABR nochmal beantragen ? Die Scheidung ist noch nicht durch, somit auch noch nicht zum Sorgerecht entschieden wurden.

Ich habe dem Vater erzählt er könne ja einerseits mit dem Kindeswillen argumentieren, zudem aber auch anführen, dass die Mutter so aus der Arbeitslosigkeit heraus kommen könne und somit der KU gesichtert werden könne.

Der Vater verdient schon nicht schlecht, es bleibt aber aufgrund massiver finanzieller Verpflichtungen nichts davon für KU über. Er hätte aber die Möglichkeit Beruf und Erziehung problemlos unter einen Hut zu bringen, da er sich seine Zeit selbst einteilen und tlw. von zuhause aus arbeiten kann.

Ich habe mal irgendwo gelesen, dass es zur Sicherung des notwendigen KU auch bereits Urteile gegeben habe, die dann das ABR auf den Vater übertragen haben, weil nur so die Mutter arbeiten gehen und ebenfalls für den KU sorgen konnte.

Wie seht ihr die Erfolgschancen hierfür ?

Danke







Drucke diesen Beitrag

Wink Suchmöglichkeiten JA im Ausland
Geschrieben von: reisender - 01-04-2012, 20:15 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Hallo Forumsmitglieder,

ich beschäftige mich mit dem Thema : Aufbau einer neuen Lebens -und Arbeitsperspektive im Ausland (EU und Nicht-EU). dazu wie man sich vom Jugendamt in Deutschland verabschieden kann, gibt es bereits eine Reihe von Tipps hier im Forum.

was mir hier Kopfzerbrechen bereitet sind die zentralen Datenspeicherungen
wie z.B.
1. im Melderegister
2. oder beim Rentenversicherungsverband.

zu1. falls Meldepflicht besteht, könnte man die Wohnortanmeldung für eine gewisse Zeit "vergessen" haben.

zu2. da man auch im Ausland wieder arbeiten möchte, kommt man an der Registrierung bei der Rentenversicherung nicht vorbei. durch die Zentrale Datenspeicherung reicht ein Knopfdruck aus um Adressdaten abzufragen.

naheliegend ist hier natürlich eine Abfrage im deutschsprachigen Ausland
wie Österreich oder Schweiz.
In Kanada gibt es z.B. die sog. Social Insurance Number. über die auch zentral Adressdaten abgefragt werden können.

Mein Fazit: die Post vom Jugendamt kommt verspätet, aber sie kommt Undecided

Was meint Ihr ? Danke für Eure Tips






Drucke diesen Beitrag

  Weitere Verschuldung vorprogrammiert?
Geschrieben von: frederik - 30-03-2012, 14:58 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (50)

Hallo,

nachdem ich lange keinen Unterhalt zahlen konnte, mit einer Abänderungsklage gescheitert bin, existierte während dieser Zeit durchgehend ein Unterhaltstitel (100%), den ich nicht bedienen konnte.

Neben den zwei Titel-Berechtigten (mittlerweile 17 Jahre) habe ich noch zwei weitere Kinder in meinem Haushalt, was aber damals das OLG in HH nicht als Grund angesehen hat, meinen TItel anzupassen (z.B. als Mangelfall). In meinem alten EInkommen hatte ich rund 1800 Euro pro Monat netto, Fahrtweg von 120 km, aber, wie gesagt, der Unterhaltstitel wurde mir seit 13 Jahren nie wieder neu berechnet, dafür wurde er immer wieder dynamisch angepasst und die Kinder wurden halt älter.

Nun stehe ich seit dem 1.2. wieder in Lohn und Brot, mein Verdienst reicht leider immer noch nicht, den Unterhaltstitel zu erfüllen. Das Privatinsolvenzverfahren ist parallel am Laufen.

Nun habe ich dem Jugendamt geschrieben, meine Einkommenssituation dargelegt und erhielt die Nachricht, dass der Unterhaltstitel auf eine bezahlbare Summe reduziert wurde, so dass keine neuen Schulden aufgelaufen wären.

Damit war die KM wohl nicht einverstanden, hat die Beistandschaft gekündigt und die Erklärung vom JA widerrufen, so dass nun weiter der 100% Titel gilt und ich mich monatlich trotz Arbeit weiter verschulden werde, was ich eigentlich nicht möchte. Je nach Stimmungslage der KM kann auch eine Pfändung vom Arbeitsentgeld möglich sein.

Was tun?

Gruß
Frederik





Drucke diesen Beitrag

  unterhaltstitel sieben monate vor volljährigkeit?!
Geschrieben von: camparsoneu - 30-03-2012, 10:15 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (16)

hi leute,
wie mein benutzername schon andeutet, der alte camparso ist wieder neu hier. Wink
das hat zwei gründe: 1. das unterhaltsthema mit meinem sohn dürft soweit durch sein, gott sei dank. ab juni endet sein prakti dann jobbt er bis sept und ab sept hat er nen ausbildungsplatz, verdienst erstes lehrjahr bissal über siebenhundert... also ich denke das ding ist gegessen! das wollte ich noch mitteilen :-)

der zweite grund warum ich wieder hier bin. das kind von meiner freundin wohnt bei ihrem ex (weil größere wohnung, gewohntes umfeld etc) verhältnis zum kind - 1 sahne! sie hat brav jeden monat bezahlt und es stellte sich an keiner front irgendein problem dar.

nun schreiben an sie vom jugendamt (aus heiterem himmel!!), darin hat das JA sämtliche drohgebärden aufgefahren welche möglich sind und dazwischen gebeten sämtliche finanzinfos offenzulegen (klar muss sie machen weil sohn noch minderjährig) dann wir zugleich auf die beurkundung sprich titulierung hingewiesen, da der unterhalt bisher noch nicht tituliert ist.

das kind wird im dezember diesen jahres volljährig!! jetzt wollen sie noch nen titel erwirken wir gehen davon aus dass sie einen unbefristeten titel wollen.

wie an diese sache herangehen???? ich persönlich hatte mit titeln nicht zu kämpfen da ich dies sehr gut mit heuchlerischen mitteln vermeiden konnte....

hab mir auch schon wichtige infos der FAQ rauskopiert... dennoch jede hilfe ist willkommen... eine vermeidung des titels wird wohl kaum möglich sein??? in der hinsicht, dass man anbringt das kind wird im dez. 18 und damit ändert sich grundlegendes und bisher wurde pünktlich bezahlt und es ist nicht zu befürchten,dass es einen zahlungsausfall bis dez. geben wird!

please help!

Drucke diesen Beitrag

  Einkommensteuerrückerstattung - Was steht der Exe zu ?
Geschrieben von: ArJa - 29-03-2012, 16:06 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Hallo.

Und noch ein Thema : Einkommensteuerrückerstattung ( habe ich in der Suchfunktion nix dazu gefunden )

Habe vor 2 Monaten 2200 ,- € Einkommensteuerrückerstattung erstattet bekommen - genauer gesagt ich 1600 und die Exe 600 Ocken.

Wir hatten Gütergemeinschaft und haben uns im Juni 11 getrennt.
Exe hat noch die Steuererklärung gemacht und beide haben einen gemeinsamen Bescheid mit den unterschiedlichen Erstattungsbeiträgen
vom FA erhalten.

Exe hat mich nun verklagt auf Herausgabe der Differenzbetrages bis zur Hälfte ..., also noch 500 Euronen ....

Die Absetzungsbeträge resultieren hauptsächlich aus Parteispenden und Handwerkerrechnungen aus meinem Haus ... , also aus von mir bezahlten Rechnungen und Spenden. Exe selber hat kaum was abzusetzen.

Ich habe im Netz nun sehr unterschiedliche Rechtsauffassungen zu dem Thema gelesen.

Vorerst habe ich die Forderung zurückgewiesen mit dem Hinweis, Exe könne ja einen Steuerberater beauftragen, der den jeweiligen individuellen Erstattungsanspruch wie bei einer Einzelveranlagung ausrechnet- würde mich auch großzügigerweise zur Hälfte an den Kosten für den Steuerberater beteiligen ....

Frage : Wie haben die Richter bei Euch ( bin mit der Problematik sicher nicht allein ) geurteilt ?

Viele Grüße
ArJa

Drucke diesen Beitrag