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Scheidungsverzögerung - was ist zu erwarten ? |
Geschrieben von: ArJa - 02-03-2012, 10:27 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Muß Euch nochmal mit einem anderen Thema nerven .....
Ich lebe seit 12/06/11 getrennt, zahle freundlich TU und KU und es wird auch bei mir versucht, mich wie eine Weihnachtsgans auszunehmen
( Streitfrage Höhe TU, KU, Vk-vorschuß, Zugewinnausgleich und, und ...).
Ich habe seit September eine neue Beziehung , die auch bei Gericht aktenkundig ist.
Nebenbei : Meine Gattin hatte sich mit den Worten verabschiedet: Du wirst dich wundern, was du alles zahlen darfst !
Ich habe meinen Anwalt beauftragt schnellstmöglichst die Scheidung
einzureichen - namentlich 3 Monate vor Ablauf des Trennungsjahres, vorher gehts wohl nicht ....
Meine Gattin hatte sich im Juni auch schon auf mindestens 4 Jahre nachgehenden Betreuungsunterhalt gefreut, dann wäre unsere Tochter
12 und sie hätte nach altem Recht erst dann vollschichtig arbeiten müssen.
Unglücklicherweise kam ihr das BGH Urteil vom vergangenen Herbst in die Quere, nach der sie nach erfolgter Scheidung voll arbeiten muß - Aufstockung ihrer jetzt 30 Stunden auf VZ ist kein Problem.
Mein Anwalt meinte, sie würde versuchen, deshalb die Scheidung so lange wie möglich rauszuzögern, um weiter TU zu kassieren.....
Ich würde mich gern vorab darauf einstellen , um rechtzeitig geeignete
Massnahmen einzuleiten deshalb die Frage :
Welche Methoden von Exen sind Euch bekannt, um die Scheidung rauszuzögern ???
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Verfahrenskostenhilfe (zuschuß ) |
Geschrieben von: ArJa - 02-03-2012, 08:53 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Hallo. Tut mir leid, wen ich ein Thema anschneide, das vielleicht schon irgendwo explizit erörtert wurde, habe aber über die Suchfunktion bei VKH
oder Verfahrenskosten nichts gefunden.
Also: Habe gestern ein Schreiben der gegnerischen Anwältin bekommen, die von mir einen Verfahrenskostenvorschuß von 968,- Euro erwartet.
Hab dann mal gegooogelt und dort gelesen, das dieser Vorschuß wohl eine Besonderheit im Familienrecht darstellt - habe aber keine Ahnung, was damit verbunden ist. Meine Exe hat mit eig. Einkommen, TU , KU und
KG ein Nettoeinkommen von über 2300 €. Egal was passiert, ich werde niemals die Anwältin meiner Exe bezahlen, die mir das Fell über die Ohren ziehen will -niemals. Eher zahle ich 1000 € Anwaltskosten, als dafür auch nur einen Cent zu berappen ....
Kann man mich aufklären, wie diese Geschichte zusammenhängt und wie ich am besten auf die Forderung reagieren sollte ? Vielen Dank im voraus.
Viele Grüße
ArJa
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Nebenjob beim Unterhaltspflichtigen überobligatorisch? |
Geschrieben von: masku - 01-03-2012, 11:21 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (35)
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Liebe Leidensgenossen,
meine Ex und ich streiten uns, ob das Gehalt meines Nebenjobs ( 300 - 400 € im Monat ) zum Kindesunterhalt angerechnet wird oder nicht.
Die Fakten sind:
Ich gehe ganztags Vollzeit arbeiten und bestreite nach meinem Einkommen den KU in Höhe der Stufe 2 nach DDT.
Nun meinte meine liebe Exe, dass mein Gehalt vom Nebenjob noch mit eigerechnet werden muss, da es ja zum Einkommen zählt.
Soweit gebe ich Ihr bedingt Recht.
Aber ist es nicht so, dass ich durch meine Vollzeitstelle den Mindestunterhalt bezahlen kann und mein Nebenerwerb dadurch "überobligatorisch" angesehen wird???
Folgendes hab ich dazu gefunden:
Besteht bereits eine Vollzeittätigkeit, so ist eine daneben ausgeübte weitere Nebentätigkeit in der Regel "überobligatorisch", d.h. die Einkünfte aus der Nebentätigkeit werden nicht mitgerechnet. Anders ist es aber dann, wenn Unterhalt für minderjährige Kinder geschuldet wird und das Einkommen aus der Vollzeittätigkeit nicht ausreicht, wenigstens den Mindestunterhalt der Kinder (unterste Tabellenstufe der Düsseldorfer Tabelle) zu zahlen. In diesem Fall wird das Einkommen aus der Nebentätigkeit mitgerechnet, um zumindest den Mindestunterhalt der Kinder sicherzustellen.
Da mein Einkommen ausreicht um den Mindestunterhalt zu begleichen, ist mein Nebenjob doch "überobligatorisch".
Oder liege ich falsch?
Hat jemand ein Urteil oder Rechtsgrundlage zu diesem Thema,
auf das ich mich berufen kann?
Vielen Dank für eure konkreten Antworten.
masku
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Manipuliertes Kind will nicht zum Vater, Übernachtung, Ferien |
Geschrieben von: ArJa - 29-02-2012, 19:01 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (98)
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Hallo - bin froh dieses Forum gefunden zu haben, mein erstes Posting ...
Mein Gott, hätte ich diese Alte bloss nicht kennengelernt ..- das verbindet uns wohl alle. Kurz gefaßt meine Situation : seit 18 Jahren verheiratet,eine Tochter 8 Jahre alt, Trennung 06/11, Auszug der KM mit Tochter 08/11 aus meinem Haus- bereits am Trennungstag teilte mir die KM mit, dass meine Tochter beim Besuch keinesfalls bei mir übernachten wolle oder mit mir in Urlaub fahren wolle. Seitdem gurke ich an jedem Betreuungswochenende 6 x hin und her, weil KM eigenmächtig 20.00 Uhr ( Sonntags 19.00 Uhr ) als "Abgabetermin festgelegt hat - dieses Spielchen habe ich 7 Monate mitgespielt und merke , dass ich zunehmend nur noch als Spasspapa angesehen werde.
Meine Tochter ist völlig indoktriniert und manipuliert worden, das merkt man an der Wortwahl ( " Das ist allein meine freie Entscheidung " usw.). Tochter will auch nicht mit mir auf Reiterhof o.ä. fahren ( " Ich bin ein Mamakind " ) und schläft - ich weiß es definitiv - mit fast 9 Jahren noch im Bett der KM. Mir hats gereicht- ich habe Umgangsklage erhoben und als die Situation eskalierte auch Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt, den ich gestern mangels Erfolgsaussicht zurückziehen mußte.
Vorab Gespräch mit Jugendamt gehabt, das Kind wurde danach mit KM befragt und siehe da, Kind hat auf Kommando geweint und gesagt, was für ein schlechter Papi ich bin, weil ich immer so gemein zu der Mami bin.
Angesichts der unheiligen Allianz von weibl. JA-Mitarbeiterinnen, Fachanwältinnen, besten Freundinnen und Familienrichtern gehe ich davon aus, den Haupttermin beim Amtsgericht ebenfalls zu verlieren.
( Werde dann mein Geld zusammenkratzen und einen Staranwalt im Berufungsverfahren beauftragen ... ).
Meine Frage: Hat jemand Tipps für mich, wie ich mich verhalten sollte ?
Aufgeben ? .... Niemals ! Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht ?
Macht ein jugendpsychatrisches Gutachten Sinn ( eigentlich will ich das nicht mit Rücksicht auf meine Tochter ... und das soll auch so um die 3000
Euro kosten ?) Erfolgschancen, dass mein Kind mit mir in Urlaub fährt und auch übernachtet ? ( !Wohlweislich mit behutsamem Heranführen ... hatte ich gestern beim Prozeß erwähnt ... war allen aber völlig gleichgültig !) Fragen über Fragen ....
Viele Grüße
ArJa
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Die Methoden von Jugenamt und Arge |
Geschrieben von: Angel - 29-02-2012, 11:08 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (15)
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Hi ihr,
ich will euch heute einfach mal erzählen, wie die Jugendämter bei uns versuchen Gesetze zu umgehen, um den vermeintlich ahnungslosen Zahlvater das Geld aus der Tasche zu ziehen.
Es geht bei uns um die Neuberechnung von Unterhalt. Jugendamt ist der Meinung, dass er 190 € für sein uneheliches Kind zahlen kann.
Dabei „vergisst“ das Jugendamt mal so nebenbei den erhöhten Selbstbehalt, wegen den erhöhten Wohnkosten, die wir ja zu dritt haben. Da werden mal ganz schnell die beruflichen Aufwendungen weggelassen und die Kosten für Medikamente (Behinderung, chron. krank) gar nicht berücksichtigt. Achja, und das Elterngeld von meinem Mann (2 Vätermonate) wird komplett als Einkommen angerechnet, obwohl der Sockelbetrag von 300 € anrechnungsfrei sein muss.
Alles in allem eine ganz schöne Frechheit. Wir haben Gott sei Dank einen guten Anwalt, der einen entsprechend scharfen Brief zurückschrieb. Anwalt kommt auf eine Unterhaltsverteilung von gerade mal 100 €, also für das uneheliche und unser gemeinsames Kind. Da bleibt also nicht viel übrig.
Außerdem hat er die Ex aufgefordert, Schulzeugnisse zu schicken, da Kind evtl. dieses Jahr die Schule beendet und eine Lehre anfängt. Und ratet mal: es kam noch keine Antwort.
Des Weiteren wollte die Arge (Exe beantragte Hartz IV für ihr Kind) für die Jahre 07/08/09 eine Nachzahlung von über 4.000 €, da er angeblich Leistungsfähig war, obwohl er in diesen Jahren meist arbeitslos, krank oder bei Zeitarbeiten Geringverdiener war und sich das höchste Bruttoeinkommen auf 1.250 € belief. Keine Angaben, auf welche Grundlagen deren Berechnung beruht. Keine Aufstellung. Nichts. Einfach nur eine Zahlungsaufforderung. Anwalt ist der Meinung, dass überhaupt keine Unterhaltsschulden bestehen, da mein Mann eine krankheitsbedingte Behinderung hat und deswegen auch nicht mehr Stunden arbeiten konnte. Ist ja alles durch Atteste von FAchärzten belegt. Aber man kanns ja mal versuchen, gibt ja genug Zahlväter, die das nicht wissen.
Ich frage mich ernsthaft, ob dort nur Stümper arbeiten, die die Gesetze nicht kennen? Oder kennen die MA die Gesetze und hoffen, dass der Zahlvater so doof ist und sich nicht informiert?
In unserem Bekanntenkreis ist ein Vater grad von seiner Frau (die nahm of course die 3 Kinder mit) verlassen worden. Ich habe ihm gleich die Adresse von der Website hier gegeben, in der Hoffnung, dass er sich gut informiert und nichts voreilig unterschreibt.
Gruß
Angel
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Diskussion zu: "Einer Frau vertraut - Leben versaut" |
Geschrieben von: p__ - 27-02-2012, 15:52 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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[Zur Geschichte http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=5676 ]
Ein Geburtstermin Anfang 2012 bedeutet einen Zeugungszeitpunkt im Monat April 2011. Wahrscheinlichster Zeugungszeitpunkt Mitte April, wenn das Kind z.B. am 10.1. geboren wäre. Würde genau dazu passen, dass du zwei Wochen nach ihrem anderen Lover wieder mit ihr ungeschützten Sex hattest. Bei dem gewohnheitsmässigen Mehrverkehr vieler "psychisch auffälliger" Damen ist es übrigens eine ziemlich wichtige Lebensversicherung, auf Kondome zu bestehen. Es gibt noch schlimmere Krankheiten wie Schwangerschaft. Die Sorglosigkeit bei diesem Thema kann ich überhaupt nicht verstehen.
Der Begriff "Borderline" ist noch nicht gefallen. Sieh dir mal den ensprechenden Thread hier durch, ob da was bei dir anklingt: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=3374
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Kindesunterhalt ? Vaterschaftsanerkennung ? T_T |
Geschrieben von: snowpanter - 24-02-2012, 18:07 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (31)
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Hallo erstmal alle zusammen.
Mein Fall wird wohl für viele von euch ziemlich blöd klingen, mag er auch sein, trotzdem möchte ich ihn vortragen.
Ich erhoffe mir Hilfe und nützliche Antworten von euch. Gleichfalls tut es gut, mit anderen darüber zu reden...
Anfang 2011 lernte ich(damals 21) eine Frau(damals 18) kennen. Am Anfang war sie wirklich toll - gemeinsame Interessen, gleiche Auffassungen, etc. - auch zum Thema Kinder: Wir beide wollten keine Kinder. Damit würde uns nur der Lebensweg verbaut, denn ich habe studiert, und sie macht eine Ausbildung. Zitat von ihr: "Kind? Jetzt? Bist du verrückt? Ich will mir doch mein Leben nicht versauen, wenn ich echt schwanger werde würde ich es abtreiben!"
Ich persönlich will auch noch keine Kinder...später evtl...kp...
Sie sagte immer sie sie ehrlich, treu usw. Das übliche eben.
Es hatte zwischen uns gefunkt(zumindest von meiner Seite). Im März (gegen Mitte/Ende März) ging sie mir dann fremd. (Ein Kerl hat sich in ihr Bett gelegt und sie hat ihn nicht rausbekommen, am Ende hat sie sich dazugelegt - aber sie findet ihn soooo abartig usw. Paar Tage danach im StudiVZ : Vergeben usw. --> Hab noch nie so ne blöde Ausrede gehört)
Angeblich hat sie nicht mit ihm geschlafen...bla...bla...bla...
Nunja, ich war wiedermal enttäuscht von den Frauen.
Leider Gottes war der Sex mit ihr wirklich gut, und ich hatte ca 2 Wochen nach diesem Vorfall wieder Sex mit ihr.
Dann wurde sie immer beherrschender, eifersüchtiger, intriganter und verlogener sodass ich das Alles beendete.
Nach ca. 2 Monaten (Ende Mai) berichtete sie mir beiläufig in einer SMS sie is vermutlich schwanger, Tage bleiben aus usw, sie wird vllt in 2-3 Wochen evtl mal zum FA gehen.
In dem Moment fing meine Welt an unterzugehen.
Ich verlor dadurch, dass ich seit ihrem Seitensprung depressiv wurde und den ganzen Stress mit ihr parallel zu den Ereignissen mein duales Studium, schaffte glücklicherweise noch meinen Ausbildungsabschluss als Elektroniker für Betriebstechnik.
Als sie beim FA war - 1. Meldung: nicht schwanger
1 Woche später musste ich feststellen, dass es eine Lüge war 
Nunja, angeblich wollte sie abtreiben usw. und oh, welch Zufall, kurz davor entscheidet sie sich das Kind zu behalten. [Später meinte sie zu mir: "Als ich vor ca 1 Jahr schonmal schwanger war und das Kind verloren habe, schwor ich mir, niemals abzutreiben und beim nächsten Mal das Kind zu behalten!" - Hey, also von Anfang an war Alles eine Lüge ]
Sie ignorierte mich in der Schwangerschaft zu 90% der Zeit, und ein Gespräch - unmöglich - totaler Kindergarten...
Als ich ein Gespräch mit ihr führen konnte [wow^^] meinte sie: "Ich schaffe das alles alleine, keine Bange, ich brauche dein Geld nicht usw."
Ich wollte es also schriftlich sicher klären --> Freistellungserklärung!
--> erneutes Ignorieren...
Anfang 2012 wurde "mein" Sohn nun geboren.
Aus ihren Versprechen, mich nicht beim JA anzugeben und die Freistellung zu unterzeichnen wurde: nichts - ich bin beim JA angegeben worden, und sie will nix unterschreiben, weil sie das Geld will.
Das als Hintergrundinfo. Ich bin nervlich und psychisch echt am Ende, und habe Angst dass mein "Leben" eig jetzt "zuende" ist. Wenn ich Unterhalt zahlen muss. Wenn ich Arbeit habe, muss ich ja scheinbar ziemlich gut an sie zahlen.
Im Moment bin ich arbeitslos, da ich noch mit dem Gedanken spiele, ins Ausland zu gehen, und da ein neues Leben anzufangen. [Nein, den Gedanken/Traum habe ich schon seit meinem 16. Lebensjahr!]
Doch ich weiß absolut nicht wie ich mich verhalten soll. Nach allem Lesen und Informieren, weiß ich, als Vater hast du das Recht zu zahlen, das Recht noch mehr zu zahlen und nicht zu vergessen, das Recht [Unterschreitung des Mindestniveaus] zu halten...
Da hier viele schon Erfahrung im Umgang mit Geldgeilen Frauen haben, hoffe ich auf Ratschläge...
Eig wollte ich mir mal den Traum erfüllen, ein Haus zu bauen mit ner verammt geilen Küche, ein schönes Auto zu besitzen[nen Octavia Kombi oder so^^ ], und ne ordentliche Frau dazu haben.
*plöfffffff*
Ich glaube der Traum is grad geplatzt...
Bitte um Antwort wie ich mich verhalten soll usw...mir fällt jetzt auch nix mehr ein, bzw ich kann nich mehr, hab schon 4 Gläser Whiskey zu dem Text gekippt -.-
| <-- einen Strich mehr für einen Scheißtag...
- Snowi -
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Einkommensauskunft ans JA ; Wie soll ich reagieren? |
Geschrieben von: masku - 24-02-2012, 15:44 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (66)
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liebe Diskriminierten,
auch ich erwarte nächte Woche Post vom JA bezüglich Offenlegung meines Einkommens, Titulierung, usw.
Ihr kennt die ganzen Machenschaften, die so ein Beistand mit den ehrlichen, rechtschaffenden Vätern vor hat und die sich manchmal jeglicher Rechtsgrundlage entziehen!
Nun habe ich hier folgendes gelesen:
Die Fragebögen zur Einkommensauskunft brauchen nicht ausgefüllt werden, man ist zu Auskunft und Antwort verpflichtet, aber nicht zum Ausfüllen von Formularen. Stattdessen sollte man Auskunft in Textform und eigenen Worten geben, verpackt und versteckt in längeren Schreiben.
Doch leider habe ich nirgends Formulierungen oder gar ein "Musterschreiben" im Forum gefunden.
Kann mir vielleicht jemand Tipps geben wie ein solches Antwortschreiben ans JA aussieht?
Oder mir Tipps gibt im Umgang mit den richtigen Formulierungen?
Ich möchte so viel Sand wie möglich in dieses Unrechtsgetriebe streuen
und werde mich nicht unter Druck setzen lassen.
Diese Geschichte hatte ich bereits schon mal vor 16 Jahren und habe damals alles mit mir machen lassen, nur um meine Ruhe zu haben.
Ich möchte rigoros gegen diese Art der Diskriminierung vorgehen und
möchten diesen Schreibtischtätern so viel Arbeit wie möglich machen
und hoffe hier auf viel Unterstützung.
Vielen Dank.
masku
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nochmals Lohnauskunft geben oder nicht? |
Geschrieben von: L3NNOX - 23-02-2012, 19:54 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
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Hallo zusammen,
der RA meiner Frau wollte zur Bestimmung des Trennungsunterhaltes und KU Ende November 2011 meine letzten 12 Lohnzettel sehen. Dieser freundlichen Bitte bin ich nachgekommen, plus (freiwilligerweise) eine Vorausberechnung meines Arbeitgebers für Januar 2012 mit der neuen LstKl 1 und ein Ausdruck eines Nettolohnrechners plus die Nettolohnrechnung meines RA´s.
Alle 3 Vorausberechnungen sind ziemlich genau auf das selbe zu erwartende Netto gekommen von 1850€, plusminus <40€. Daraus wurde BU und KU berechnet, den ich seit 1. Dez. 2011 zahle.
Jetzt muss der Exe aufgefallen sein, dass sie noch mehr Geld braucht. Ihr RA schickte Ende Februar erneut eine Aufforderung zwei Lohnzettel von Januar und Februar 2012 zu schicken "zwecks Prüfung der Unterhaltshöhe". Ich habe in der FAQ folgendes gefunden, was sich wohl auf §1605 BGB bezieht:
Zitat:Ein Auskunftsanspruch besteht alle zwei Jahre. Auskunft muss nur auf ausdrückliche Aufforderung der Unterhaltsgläubigerin gegeben werden, der Pflichtige ist nicht verpflichtet, von sich auch Einkommensänderungen mitzuteilen. Laut OLG Frankfurt vom 21.02.2002 – 3 WF 4/02 beginnt die Zweijahresfrist erst ab Rechtskraft einer eventuellen gerichtlichen Entscheidung, nicht ab der letzten Auskunftserteilung. Auskunft vor Ablauf der Zweijahresfrist muss nur erteilt werden, wenn der Auskunftbegehrende glaubhaft machen kann, dass sich das Einkommen nennenswert geändert hat.
Folgende Fragen stellen sich mir noch:
a) ist die Forderung berechtigt oder kann man dankend ablehnen, weil noch keine 2 Jahre vergangen sind und auch keine Lohnerhöhung stattfand?
b) falls berechtigt: bringt es mir was die Auskunft zeitlich zu verzögern um evtl. einen Monat noch den niedrigeren BU zu zahlen, oder setzt mich allein die Forderung nach aktuellen Lohnzetteln OHNE konkreten Zahlen in Verzug?
Vielen Dank für jede Hilfe!
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Freibetrag Auslandsrenten ist nicht ? |
Geschrieben von: Hasserfuellter - 21-02-2012, 20:41 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (17)
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Servus
Ich dachte mit einer Minirente im Ausland leben zu können; nun erfuhr ich
dass der Freibetrag für Auslandsrentner von ca. 8000 € nicht mehr ist.
Man muß vom steuerpflichtigen Teil der Bezüge seinen Teil leisten; sprich
die BRD nimmt es weg.
Hat jemand Info bei ca. 1000 € Rentenanspruch (incl. Betriebsrente)
was da noch bleibt ?
Kann ich nicht steuerpflichtig sein in dem Land in dem ich wohne ?
Bei der Rechtslage macht es dann auch keinen Sinn die 35 Jahre voll
zu machen
Danke
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