Hallo, Gast
Du musst dich registrieren bevor du auf unserer Seite Beiträge schreiben kannst.

Benutzername
  

Passwort
  





Durchsuche Foren

(Erweiterte Suche)

Foren-Statistiken
» Mitglieder: 1.629
» Neuestes Mitglied: Alexander1984
» Foren-Themen: 7.898
» Foren-Beiträge: 146.938

Komplettstatistiken

Aktive Themen
Jugendamt Klappe eins die...
Forum: Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen
Letzter Beitrag: Nappo
Vor 1 Stunde
» Antworten: 0
» Ansichten: 9
Es geht grad erst los - b...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: sirius83
Vor 2 Stunden
» Antworten: 64
» Ansichten: 7.163
Diskussion zu: das Leben...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: JohnDoe2000
Vor 2 Stunden
» Antworten: 28
» Ansichten: 27.544
Ehe / Einstweilige Verfüg...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Austriake
24-04-2024, 16:09
» Antworten: 40
» Ansichten: 1.816
Abtretungsvertrag, Beschw...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Alimen T
21-04-2024, 13:50
» Antworten: 6
» Ansichten: 383
Trainingsvideo für "Mutte...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: Nappo
20-04-2024, 12:55
» Antworten: 1
» Ansichten: 189
Einkommensauskunft wegen ...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: i-wahn
20-04-2024, 10:55
» Antworten: 56
» Ansichten: 3.806
Verfahrenskostenhilfe fra...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Ruffys
18-04-2024, 21:57
» Antworten: 0
» Ansichten: 127
Einschulung | Kein Sorger...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
18-04-2024, 09:24
» Antworten: 9
» Ansichten: 539
Immer mehr Kinderlose
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: p__
16-04-2024, 17:23
» Antworten: 74
» Ansichten: 56.378

 
  Steuer, 6% absetzbar, BFH Urteil ?
Geschrieben von: Hasserfuellter - 28-09-2011, 19:58 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Laut BFH sind Zivilprozeßkosten nun als außergewöhnliche Belastung
absetzbar, WENN diese höher als 6% sind UND keine Mutwilligkeit
vorliegt. Schön es wurde mir anerkannt.

BFH, Urteil vom 12.5.2011 - VI R 42/10 - Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
Das nur als Info; ich habe es kapiert; einmaliger Vorgang

DAZU dürfen noch Kosten für Angehörige im Pflegeheim geltend gemacht
werden (ist bei mir auch über 6%; somit Folgejahr)
Frage: Die Steuererstattung wird mir in der nächsten Vermögensfeststellung
durch das Regime als Einkommen berechnet, was meine Unterhaltspflicht
wieder erhöhen würde; somit hätte ich wieder mehr zum Absetzen. Das
dreht sich doch hier im Kreis.
Wie versteht Ihr das ? Oder mache ich irgendwo einen Denkfehler ?
Ausdrücklich erwähnt; die Steuerrückerstattung zählt zum Einkommen

Gruß

Drucke diesen Beitrag

  Zugewinn- Berücksichtigung von Zahlungen
Geschrieben von: Austriake - 28-09-2011, 15:03 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Hallo miteinander,

ich hätte da mal eine Frage an die Spezialisten hier.

Die Situation ist folgende: Trennungsdatum Mai 2010, Zugang des Scheidungsantrags (von mir gestellt) bei der Exe am 04.02.2011. Das Verfahren um den Ternnungsunterhalt läuft noch; derzeit zahle ich einen geringen Betrag aufgrund einer Einstweiligen Anordnung des FamGerichts.

Für die Vermögensauseinandersetzung hatte ich zu beziffern das Anfangsvermögen zu Anfang der Ehe (war Null, beiderseitig), zum Stichtag der Trennung im Mai 2010 und zum Stichtag des Zugangs des Scheidungsantrags am 04.02.2011. Derzeit bezahle ich immer noch die Hypotheken für das gemeinsame Haus, ich selber bin im September 2010 ausgezogen. Im Grundbuch stehen wir beide; für die Hypo-Darlehen sind wir beide gleichermassen verpflichtet. Ich zahle derzeit lieber Schulden ab als höheren Trennungsunterhalt. Seit Februar habe ich ca. 10.000.- Euro an Zins und Tilgung an die Bank gelöhnt.
Da ich damit rechnen muß, nach der Scheidung auch zum nachehelichen Unterhalt verpflichtet zu werden (wegen psychischer Erkrankung der Exe = Unterhaltsneurose...), zahle ich derzeit weiter, um die Höhe des nachehelichen Unterhalts zu begrenzen.
Bis zur rechtskräftigen Scheidung können noch durchaus ein, zwei Jahre vergehen, da die Exe mit allen Mitteln bremst und verzögert. Das heißt, bis zur rechtskräftigen Scheidung wird ihr der Wohnvorteil angerechnet (reduziert die von mir zu erbringende Unterhaltsleistung). Danach aber würde ich mit weiteren Hypothekenleistungen den Zustand herbeiführen, dass wir weiter gemeinsame Eigentümer eines Hauses sind, aber geschieden (und heillos zerstritten...). Man könnte dann zwar einen Teil des Hauses vermieten, aber wenn die Exe drin wohnt, wird das kein guter Zustand. Das beginnt bei der Auswahl des Mieters und eskaliert spätestens bei der Heizkostenabrechnung.

Die Zins- und Tilgunsgleistungen an die Banken sind höher als der zu erwartende Anspruch auf nachehelichen Unterhalt (der maximal 4/7 des Nettoeinkommens betragen kann, meines Wissens).
Ich könnte auch nach der rechtskräftigen Scheidung die Zahlungen an die Banken einstellen und die Banken machen lassen. Ist nur so, dass man seinerzeit bei der Finanzierung die Unterwerfung unter die Gesamtvollstreckung in das Gesamtvermögen hat akzeptieren müssen. Was im Zweifel bedeutet, dass die Bank ersatzweise auf andere Vermögenswerte von mir zugreifen kann- was sie auch tun wird, dessen bin ich mir ziemlich sicher. Bei der Exe ist schließlich nichts zu holen, also halten sich die Banken an mich.

Gibt es irgendeinen Weg, das Geld, das ich seit Zustellung des Scheidungsantrags für die gemeinsamen Schulden alleine aufwende, zurück zu bekommen?
Zugewinnausgleich wird es mangels Zugewinn keinen geben, hat der FamRichter schon signalisiert.

Austriake

Drucke diesen Beitrag

  Ausgewandert in die USA - Jugendamt will Unterhalt und Vaterschaftsanerkennung
Geschrieben von: high54life - 26-09-2011, 02:42 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (50)

Hallo,

Ich hoffe das mir jemand weiterhelfen kann. Ich habe mir einiges bereits durchgelesen hier im Forum und habe trotzdem noch einige Fragen.

Zum Beispiel habe ich das hier gelesen: http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html#auswandern

Hier ist meine Situation:

Ich bin in die USA ausgewandert und habe mich hier selbstaendige gemacht und es laeuft gut. In Deutschland ist eine Ex-Freundin die sagt das ich der Vater ihrer Tochter (5 Jahre alt) bin und das koennte wahr sein aber ich weis es nicht sicher da wir zu dem Zeitpunkt als sie Schwanger wurde nicht mehr zusammen waren und sie einen anderen Freund hatte.

Ich habe ein gutes Verhaeltnis zu ihr und jedes Jahr im Sommer komme ich nach Deutschland um Familie und Freunde zu besuchen. Diesen Sommer habe ich mich zum ersten mal mit der Mutter und ihrer Tochter getroffen und war hatten eine grossartige Zeit und jetzt sind wir in Kontakt via Skype.

Sie persoenlich hat mich nie auf Unterhalt angesprochen aber ich habe folgende email vom Jugendamt bekommen:

---------------------------------------------------------------
[i]
leider müssen wir feststellen, dass Sie die Vaterschaft zu Ihrem Kind (name) immer noch nicht anerkannt haben.

Wir geben Ihnen eine letzte Gelegenheit die Vaterschaft und die Unterhaltsverpflichtung bei dem Deutschen Konsulat oder Botschaft anzuerkennen.

Hierzu geben wir Ihnen eine Frist von 4 Wochen. Am 30.09.2011 endet die Frist und wir werden dann den Antrag auf Feststellung der Vaterschaft mit Unterhalts-
Verpflichtung bei dem Amtsgericht (vorheriger Wohnort) einreichen.

Sollten Sie bereit sein, die Vaterschaft anzuerkennen, mailen Sie uns kurz an und teilen uns mit, ob Sie einen Termin zur Anerkennung der Vaterschaft beim Deutschen Konsulat vereinbaren konnten.
[/i]
------------------------------------------------------


Ich will nicht Unterhalt fuer die letzten 5 Jahre bezahlen, vor allem da ich nicht weis ob ich wirklich der Vater bin. Ich habe mit der Mutter gesprochen und sie ist damit einverstanden das ich ein Konto anlege und Geld einzahle bis das Kind 18 ist.

Meine Fragen:

In dem link oben heisst es das es einfacher ist in den USA Unterhaltsforderungen zu vollstrecken. Falls dies der Fall ist, was habe ich zu befuerchten?

Habe ich es richtig verstanden das ich okay bin solange meine Adresse nicht in Deutschland bekannt ist? Offensichtlich hat das Jugendamt meine Adresse und eventuall ist es einfach fuer das Jugendamt meine Adresse uber das Deutsche Konsulat anzufordern?

Falls ich die emails ignoriere, was wird passieren? Habe ich das richtig verstandend das ich okay bin solange die Mutter mich nicht anzeigt (wie gesagt ich habe ein gutes Verhaeltnis zu ihr) oder ist das egal weil das Jugendamt oder der Staat mich am Ende anzeigen wuerde da die ich ja nicht den Unterhalt Zahle.

Dann andererseits ist ja nicht klar ob ich der Vater bin da ja noch eine Vaterschaftserkennung vorhanden ist.

Wie ihr seht bin ich im unklaren hier aber die email oben macht dir doch ziemliche Sorgen und wie gesagt ich wuerde gerne jeden Sommer nach Detuschland kommen zu Besuch und ich will nicht das ich eines Tages mal in eine Polizeikontrolle gerate zufaellig und die mich dann in Untersuchungshaft stecken zum Beispiel.

Jede Hilfe um das ganze besser zu verstehen weis ich wirklich zu schaetzen.

Im Voraus vielen Dank.

high54life

Drucke diesen Beitrag

  Länder mit westlichem Lohnniveau
Geschrieben von: Bücker der Nation - 18-09-2011, 17:20 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (35)

Hallo zusammen,

ich beschäftige mich gerade mit der Suche nach einem geeigneten Land um als Zahlvater meine restlichen Tage zu verbringen.

Mal ungeachtet von Qualifikationen und Bildungsstand, gibt es im nicht-Eu-Ausland Länder für einen Angestellten, die allgemein ein ähnliches Lohniveau wie Deutschland bzw. die skandinavischen Länder haben ?

Norwegen wäre ja eine feine Sache wenn dieses verdammte Haager-Abkommen nicht wäre...

Mein Favorit ist im Augenblick Kanada.

Mexiko ist der Hammer, als Akademiker verdient man ca. 600,-€ und gilt damit schon als gut bezahlt.

Mmh, der Ostblock ist etwas problematisch im Hinblick auf Durchsetzung der Rechtsstaatlichkeit.

Wie siehts im Großraum Asien aus ? Weiß jemand wie das Lohniveau z.B. in Malaysia ist ?

Hat jemand Erfahrungen mit dem arabischen Raum gemacht ?

Lieben Gruß

Der Bücker

Drucke diesen Beitrag

  Sie will auswandern - wie sind meine Chancen???
Geschrieben von: Andreas66 - 18-09-2011, 10:39 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (122)

Hallo,
ich habe gerade dieses Forum entdeckt und erhoffe mir Hilfe...bin nämlich gerade sehr am Verzweifeln!!!

Hintergrund: Wir leben seit 4 Jahren getrennt, Kinder bei ihr, Umgang alle 2 Wochen. Scheidung ist eingereicht...momentan geht es noch etwas hin und her wg. Unterhalt, aber das wird hoffentlich zeitnah geklärt werden.

Nun fällt ihr ein...sie will ins Ausland ziehen (ein EU-Land) und dort ein neues Leben anfangen. Angeblich hat sie in D nicht mehr so gute berufliche Perspektiven (mit Mitte 40), im Zielland sieht das angeblich besser aus.

Dass sie die Kinder (13 und 10) mitnehmen will, muss ich sicher nicht erwähnen...

So, ich frage Euch nicht nach der rechtlichen Situation. Die ist mir hinlänglich bekannt, mir ist klar, dass sie meine Zustimmung braucht, um die Kinder mitzunehmen.

Ich hab das auch alles mit meinem RA durchdiskutiert, der meinte, auf jeden Fall bei Gericht ABR beantragen und Umzug der Kinder klar widersprechen.

Nun ist mir klar, dass der RA in erster Linie an der Geschichte verdienen will, von daher will ich erstmal nachdenken und mich informieren, bevor ich schieße.

Was sagt Ihr aus Eurer Erfahrung...wie realistisch sind meine Chancen, die Kinder hierzubehalten?

Der Riesenhaken an der Sache ist, beide Kinder wollen mit - wie es aussieht, ernsthaft und nicht indoktriniert - und würden das wohl im Ernstfall auch dem Richter so sagen.

Was soll ich tun???

Danke schon mal und LG

Andreas

Drucke diesen Beitrag

  Umgangsklau: Auf die Begründung kommt's an!
Geschrieben von: Ibykus - 17-09-2011, 18:52 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (22)

Das Wochenende vor Pfingsten = UmgangsWE

Das PfingstWE (Samstag/ Sonntag) gehört der KM!
PfingstMontag = FeiertagsUmgang mit mir

Das Wochenende nach Pfingsten wäre wieder mein UmgWE ...

Denkste!

RA Borkenkäfer schrieb:.... Somit kann es zwangsläufig zu Überschneidungen bezüglich der Umgangsregelung kommen, wie dies am diesjährigen Umgangswochenende der Fall war.

Nach vorliegen der Entscheidung aus dem Jahre 2006 hatte die KM vorsorglich schon beim JA Rückfrage gehalten, wie denn in solchen Überschneidungsfällen zu verfahren sei.
Sie erhielt daraufhin die Auskunft, dass ein WE mit einer Feiertagsregelung aus dem üblichen 14-tägigen Umgangsturnus hinausfalle, somit also ein 14-tägiges Umgangsrecht, welches auf ein FeiertagsWE fällt, am darauffolgenden WE nachzuholen sei, umgekehrt aber auch eine Verschiebung des Umgangsrechtes eintrete, wenn das Kind aufgrund eines Feiertages an einem WE bei der Mutter ist, obwohl es wegen des 14-tägigen Umgangasrechtes ohnehin an diesem WE bei der Mutter wäre auch dann eine Verschiebung der Umgangsberechtigung des Kindesvaters um eine Woche eintreten würde.

Entsprechend ist die KM dann auch verfahren, vorsorglich zur Vermeidung von Missstimmungen hat sie den Kindesvater auch hierauf ausdrücklich im Voraus hingewiesen.
Gleichwohl nimmt es der Kindesvater zum Anlass, die Kindesmutter erneut mit einem Ordnungsgeldantrag zu überziehen.

Weil man wohl von dieser sinnwidrigen Argumentation selber nicht überzeugt ist, exculpiert man sich vorsorglich noch:
RA Borkenkäfer schrieb:Selbst wenn man die Auffassung vertreten würde, dass die auskunft, die die KM seinerzeit vom JA erhalten hatte, falsch wäre -diesseits wird sie aber als logisch und sachgerecht betrachtet-, so läge mit Sicherheit kein schuldhafter Verstoß der KM gg die Umgangsregelung vor, so dass der Antrag in jedem Fall zurückzuweisen ist.

Ich bin erst mal sprachlos!
Und das Lachen und die Gute Laune ist mir auch langsam verloren gegangen ....

Wenn Dummheit klein machen würde, könnte dieser RA unter dem Teppich Fallschirmspringen!
.

Drucke diesen Beitrag

  Umgang wird langsam reduziert - wie verhalten
Geschrieben von: befreit - 16-09-2011, 21:36 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (56)

Liebe Mitbetroffenen,

zunächst einmal ein Hallo in die Runde. Leider muss auch ich bestätigen, dass viele Punkte aus den Trennungsfaqs der bitteren Wahrheit entsprechen. Insbesondere der Punkt, dass Frauen schon im Vorfeld einer Trennung alles zusammensammeln, was irgendwie gegen einen verwendet werden kann, kann ich so aus eigener Erfahrung unterschreiben...

Als längerer stiller Mitleser in diesem Forum, möchte ich mich doch jetzt einmal an Euch wenden, wie ich mich in Sachen Umgang am besten verhalten sollte.

Kurz zu meiner Situation:
- verheiratet, seit 15 Monaten getrennt leben --> gemeinsames Sorgerecht
- Tochter 3.5 Jahre
- Umgang seit Trennung: jedes Wochenende von Freitag 18:00 Uhr bis Sonntag 18:Uhr (mündlich abgesprochen)
- Telefonkontakt einmal die Woche
- nach Trennung bin ich arbeitsbedingt umgezogen, jetzt 35km Entfernung zur KM

Der Umgang mit unserem süssen Engel klappte bis vor ca. 2 Monaten eigentlich erstaunlich gut. Auch konnten wir (nach anfänglichen Schwierigkeiten direkt nach der Trennung - so erklärte mir meine Exe einmal, unsere Tochter sei krank und ich könne Sie nicht sehen; nach bitten, konnte ich Sie dann für 3 Stunden sehen und sie hatte vielleicht einen leichten Schnupfen) zumindest einigermaßen kommunizieren.
Einen Monat nach unserer Trennung hatte meine Ex dann auch einen neuen Partner (vielleicht wurde sie deshalb erst einmal ruhiger - Ihr versteht was ich meine), den sie vor mir aber verleugnet und von dem ich über Umwege erfahren habe. Meine Tochter erzählt mir aber des Öfteren vom Neuen LAS (Lebensabschnittsstecher) und nachdem sie wohl anfänglich überhaupt nicht mit ihm klar kam, gibt sie ihm wohl jetzt auch Küsse (grrrr).
KM geht zum Glück arbeiten (Religionslehrerin), so dass der Unterhalt noch im Rahmen bleibt.

Nachdem es mich anfangs völlig heruntergezogen hatte, war ich nach einigen Monaten eigentlich ganz zufrieden mit der Situation was mein Verhältnis zu unserer Tochter anging. Ich holte meine Tochter freitags ab und brachte sie sonntags wieder zur KM, sie war auch immer sehr erfreut dass ich sie abhole.

Seit einiger Zeit hat sich das Verhalten der KM allerdings merklich geändert:
- Umgang wird eingeschränkt von SA 15:00Uhr bis Sonntag 17:Uhr jedes Wochenende
- keine telefonischen Kontakte mehr unter der Woche
- Kommunikation gleich null
- keine Auskünfte mehr über unsere Tochter
- eventuell Beeinflussung unserer Tochter gegen mich (ihr Herz würde bluten, wenn unsere Tochter zu mir käme - Aussage unserer Tochter)
- schriftliche Umgangsregelung wird kategorisch abgelehnt

Schon einmal drohte sie mir an, das alleinige Sorgerecht beantragen zu wollen, auch ist sie (aus eigener Erfahrung; ich kenne sie ja schon länger) übertrieben eifersüchtig und bindungsintolerant ('machtgeil'). Dass der Umgang bis jetzt so gut lief, hat mich ehrlich gesagt bereits überrascht.
Ich habe soweit es geht, meinen Umgang mit unserer Tochter dokumentiert, wohl wissend, dass dies wenig bringen wird im Fall der Fälle.
Ich frage mich jetzt einfach, wie ich mich am besten Verhalten soll. Einerseits bin ich froh, dass ich überhaupt Umgang habe, dies immerhin jeder Wochenende, trotzdem bleibt mir manchmal bei den Ansagen meiner Ex die Spucke weg ('Du bringst unsere Tochter morgen die und die Zeit, fertig'). Mein RA meinte, man müsse als Trennungsvater an vielen Stellen, die auf einen zukommen, schlucken, und dass meine Situation noch erträglich sei und die Zeit würde auch für mich arbeiten. Ich sah das eigentlich ebenso - solange die Situation so war wie zunächst (und wie sie über ein Jahr stabil war).

Wie würdet Ihr Euch in meiner Situation verhalten? Wenn ich mit Gericht komme, könnte alles noch schlimmer werden (wie ich meine Ex einschätze, gibt es dann erst einmal eine Totalblockade). Mit irgendwelchen Jugendämtern hatte ich noch keinerlei Kontakt. Ich hatte für mich entschieden, dass ich diese Kröte jetzt noch einmal schlucke, wobei es mich schon wahnsinnig ärgert und v.a. verletzt.

Drucke diesen Beitrag

Shocked Kindsmutter will über 400 KM weit weg ziehen
Geschrieben von: Pasie - 16-09-2011, 20:10 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (14)

Hallo,

Nachdem unsere Beziehung ( wir sind nicht verheiratet) in die Brüche gegangen ist, möchte die Kindsmutter mit unseren beiden Kindern ( 2 1/2 und 1 Jahr) zu ihren Eltern (ca. 400 KM entfernt) ziehen.

In der jetzigen Heimat haben sie Ihre Großeltern (meine Eltern) und Uroma, wo sie sich auch regelmäßig aufgehalten haben.

Zu Ihren anderen Großeltern (ihre Eltern) hatten Sie kaum bis gar keinen Kontakt.

Das Sorgerecht haben wir beide...

Meine Frage, kann sie einfach weg ziehen?


Vielen Dank für eure Antworten

Drucke diesen Beitrag

  Jugendamt: Sexuell auffälliger Zwölfjähriger
Geschrieben von: neuleben - 16-09-2011, 07:24 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Max, 12, gilt als sexuell auffällig, als gefährlich. Er lebt in einer geschlossenen Einrichtung, 700 Kilometer von der Großmutter entfernt, seiner einzigen Bezugsperson. Muss man den Jungen vor sich selbst schützen - oder die Gesellschaft vor ihm?
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,786424,00.html

Erschreckend, was in unserer feminisierten Gesellschaft Jungs inzwischen ertragen müssen.
Als ob erwachende Sexualität bei einem Jungen etwas verwerfliches wäre.
Das erinnert mich an meine eigene Jugend.
Aufgrund der Scheidung meiner Eltern und des aufwachsens bei meinem Vater, galt ich auch in dem Alter als schwer erziehbar.
Landete in einem katholischen Erziehungsheim.
Da war ich in seinem Alter, verliebte mich unsterblich in die Erzieherin und verlor einmal beim Gang zum gemeinschaftlichen Zähne putzen die Unterhose.
Genau so wie der Junge, hatte ich dann mit Represalien zu kämpfen.
Ja, ich war sexuell frühaktiv............ na und ?
Das hat den Vorteil, daß man frühzeitig lernt, wie man mit Frauen umzugehen hat.
Sich weniger am Schniedel rumführen läßt.
Sich von Frau nicht zum Lackel machen läßt, weil Mann ein gesundes Selbstwertgefühl hat.
Aber genau das passt dem feminisierten Deutschland nicht, deshalb sperrt man solche Jungs gleich weg.
Unglaublich, wie immer mehr versucht wird, den Mann zum willenlosen Wirtschaftssklaven zu erziehen.
Zum farblosen Einheitswesen, der wie aus der Retorte zu funktionieren hat.
Eure ganzen Gleichschaltungsmaßnahmen haben bei mir jedenfalls nicht funktioniert, ich bin meinen ganz eigenen Weg gegangen, für meine Verhältnisse erfolgreich geworden.
Nach dem Jugendheim hieß es damals für mich nämlich:
"Jetzt erst recht !" Tongue

Drucke diesen Beitrag

  Antrag auf Hilfen zur Erziehung
Geschrieben von: wackelpudding - 15-09-2011, 13:49 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (281)

GeS ohne Einschränkung, Kind lebt bei KM. KV hat für das Kind Antrag auf Hilfen zur Erziehung gestellt; KM beantragt diese nicht. JA am Wohnsitz des Kindes weist darauf hin, daß Beantragung durch beide Sorgeberechtigte erforderlich ist, ansonsten müßte Zustimmung bei FG eingeklagt werden.

Hat schon ´mal jemand so etwas gehabt?

Danke!

Drucke diesen Beitrag