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  Kosten wg Akteneinsicht
Geschrieben von: Ibykus - 15-02-2012, 16:02 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (24)

im Netz gefunden:

An
GStAschaft

Sehr geehrte Frau Oberstaatsanwältin,

in der Bezugsangelegenheiten bitte ich die verspätete Beantwortung Ihres Schreibens vom 16.01.2012 zu entschuldigen.

Sie werden möglicherweise den Akten entnommen haben, dass ich als sogenannter staatlich produzierter unterhaltsrechtlicher Mangelfall (fiktive Unterhaltspflicht) nicht in der Lage bin, mir einen Verteidiger zu leisten.

Mich insoweit mit Akteneinsichtskosten zu belasten, die entstehen, weil ich willkürlich und in verleumderischer Weise wegen Unterhaltspflichtverletzung denunziert wurde, ist meinerseits nach Vernunftsmaßstäben nicht nachvollziehbar.

Dennoch habe ich zeitgleich mit dieser Post einen Betrag i.H.v. € 15,00 auf das von Ihnen bezeichnete Konto der Oberjustizkasse Hamm überwiesen.

Ihr Einverständnis unterstellend, reguliere ich den Restbetrag i.H.v. € 13,30 bis Mitte März 2012.


Freundliche Grüße

Nicht vergessen:

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  Als [Unterschreitung des Mindestniveaus] nach Thailand
Geschrieben von: Jigsaw - 15-02-2012, 12:59 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (23)

Hallo,

stimmt es, dass man als [Unterschreitung des Mindestniveaus] kein Hotelzimmer in Thailand kriegt?
Ist euch mal aufgefallen, dass keine Schwarzen in Thailand Urlaub machen?

Gruss

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  Entscheidungsfindung Unterhaltsfalle
Geschrieben von: IPAD3000 - 14-02-2012, 20:52 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (17)

Hallo alle Zusammen!

ich will meine Situation kurz darstellen: 3 Unterhaltsbedürftige Kinder von 2 Frauen und eine Unterhaltsgierige Noch-Ehefrau. Insgesamt möchte man so um die 2300 Euro monatlich von mir.

Ich, selbsttändig (GmbH), Einkommen in diesem Jahr deutlich geschrumpft, miese Wirtschaftslage. Zudem wegen dem ganzen Sche... nunmehr fast ein Jahr krank gewesen (und eigentlich immer noch nicht gesund). Diagnose Bournout, mittelgradige Depressionen. Kaum Vorsorge, keine Arbeitslosenabsicherung, lediglch KTG-Ansprüche, für den Fall der Erkrankung.

Bis vor Kurzem habe ich fleissig gezahlt, nun streiten wir gerichtlich um nicht vorhandene Kohle an zwei Fronten. Ich habe keine Lust mehr, mich hier beweisen zu müssen, mich belastet dies zudem psychisch massiv.

Nun möchte ich einen der folgenden Wege gehen, weiss aber nicht welcher besser wäre. Daher bräuchte ich mal euren Rat:

a) Krankmeldung wieder aufleben lassen, mich in stationäre Behandlung begeben (vom Arzt empfohlen). Für diese Zeit einen Notgeschäftsführer bestellen, der dann bitte die Firma liquidiert. Hierzu würde ich vor Erkrankung einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss herbeiführen. Wenn ich dann "wieder komme" hat dieser mir dann hoffentlich die Firma "entsorgt". Danach einem "normalen" Job mit Urlaubsanspruch (hatte ich 7 Jahre nicht mehr) nachgehen und vielleicht "nebenbei" was verdienen. Kostet leider meinem Angestellten den Job, aber zukünftig wäre der Unterhalt wesentlich einfacher zu berechnen, so dass die Ex'en das dann auch noch rechnen könnten, ohne schlichtweg alles bezweifeln zu müssen.

b) Firma weiterführen, den Unterhalt dadurch sicherstellen, dass ich meinen einzigen Mitarbeiter frei setze um Geld einzusparen (und mich gesundheitlich weiter reinzureiten, weil ich seine Arbeit dann auch noch mitmachen müsste). Wenn dass nicht mal reichen sollte, die Mietwohnung aufgeben und in der Firma "leben". Vorteil: Bevor ich einen Herzinfakt bekomme, sollte ich wieder (vorerst) schuldenfrei darstehen.

c) Die Zelte abbrechen und mich im Umkreis von 5.000km nicht mehr blicken lassen, sprich auswandern und meine Kinder aufgeben (Für mich derzeit indiskutabel, bzw. der Gedanke (noch) schwer zu ertragen). Zudem hab ich kein Geld mehr zum auswandern ...

d) Die Firma weiterführen und etwaige Durchsetzung von Unterhaltsverpflichtungen mangels vorhandenem Vermögen ins Leere laufen lasse. Sprich Privatinsolvenz anmelden, was ja vorerst die GmbH nicht berühren würde. Aber Selbständig bleiben ohne Aussicht auf ein finanziell erträgliches Leben hieraus ist mir sehr zuwider. Mich kotzen die umfangreichen Auskunftsansprüche der Ex'en zudem massiv an. Alle zwei Jahre dasselbe, dann womöglich noch zeitlich versetzt, so dass ich bis alle Kinder erwachsen sind (2025) jedes Jahr darunter zu leiden habe. Das bringen meine Nerven nicht.

e) Hoffen dass die Klageverfahren eine Leistungsunfähigkeit bescheinigen (hoffen ist ja noch erlaubt), jedoch auch dann womöglich jedes Jahr das neue Spiel vor Gericht.

Auf jeden Fall werde ich Obdachlose zukünftig mit Respekt begegnen, auch meine Zukunft könnte bald so aussehen, wenn ich nicht endlich die richtige Entscheidung treffe um mich selbst wieder im Leben einzufinden.

Was meint ihr ?
Welchen Weg schlage ich ein ???
Ich tendiere zu a)
Wer hat sowas schon durchgemacht, gibt es sowas wie eine verminderte Erwerbsfähigkeit, die mir unterhaltsrechtlich "entgegen" käme ?

Danke !



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  Weiß nicht mehr weiter !!! Unterhalt
Geschrieben von: Zahlemannundsöhne - 14-02-2012, 15:56 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (43)

Hallo Gemeinde,

ich bin wirklich froh auf die Seite gestoßen zu sein und hoffe ihr könnt mir helfen ?

Ich bin 36 Jahre alt, seit 8 Jahren geschieden und bin Vater von zwei Kindern.
Die Mutter lebt jetzt und auch wieder verheiratet mit meinen beiden Kindern ca. 700 Km entfernt von mir. Kontakt zu meinen Kindern besteht leider nicht mehr.

Folgende Situation :

Bin Unterhaltpflichtig für zwei Kinder 11 und 13 Jahre alt. (Ein Titel besteht )
Habe bisher 317 Euro Unterhalt bezahlt, nun bin ich unverschuldet in die Arbeitslosigkeit gefallen, weil mein Betrieb geschlossen wurde.
Habe jetzt einen netten Brief vom Jugendamt bekommen. ( Jugendamt hat die Beistandschaft )

Zitat:
Mit dem von ihnen vorgelegten Einkommensnachweis habe ich eine Prüfung ihrer derzeitigen unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit durchgeführt. Danach bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass Sie derzeit monatlich insgesamt nur 97 € leisten können.

Der bestehende Unterhaltsanspruch in Höhe von 317 € wird vorerst nicht herabgesetzt, sondern nur
Zurückgestellt, da ich davon ausgehe, dass ihre Arbeitslosigkeit nur vorübergehend ist. Eine endgültige Entscheidung werde ich daher Mitte des Jahres vornehmen.

Die bis dahin zu wenig gezahlten Unterhaltsbeträge bilden zunächst einen Unterhaltsrückstand. Die Tilgung des Rückstandes wird dann ggfls. Nach der endgültigen Entscheidung festgesetzt.

Wie soll ich mich denn jetzt verhalten ? Habe versucht mit der Kindesmutter zu reden, ob sie einer Änderung des Titels zustimmen würde, weil ich sonst in Schulden ersticken würde.
Ihre Antwort war, Zitat: Denn drück dir doch eine Knarre in [Unterschreitung des Mindestniveaus] !!!

Ich bin jetzt nach Jahren an ein Punkt angelangt wo ich diesen dämlichen Dauerdruck einfach nicht mehr stand halten kann ! Aber wen erzähle ich das Undecided

Ich hoffe wirklich ihr könnt mir ein paar Ratschläge geben ?

Danke im Voraus

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  Ruhendes Verfahren
Geschrieben von: Absurdistan - 13-02-2012, 19:58 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

So, die Tante vom JA wollte das meine Ex und ich zu einer Paar/Trennungs/Familienberatung gehen. Hat uns ne Adresse gegeben und jedem mitgeteilt in Absprache einen Termin dort zu vereinbaren. Ich hab dann da angerufen.
Der Psychologe am anderen Ende war erst mal ziemlich baff das wir während eines laufenden Verfahren dahin geschickt werden und das JA nicht wusste das es nicht geht. Er hat dann bei der Tante angerufen.

Jetzt sollen wir zum JA um dort dann zu klären ob wir uns aussergerichtlich einigen können oder das Verfahren ruhen soll. Für meine Ex kommt derzeit aussergerichtlich keine Einigung (gem. Sorge) in Frage. Daher wohl nur das ruhende Verfahren.
Ich habe den Verdacht das es nur Nachteile für mich bringt. Ich gehe nämlich nicht davon aus das sie auch nach der Beratung aussergerichtlich zustimmt und da dann einhalbes Jahr + noch ein halbes Jahr warten aufs Gutachten dazukommt betreut sie dann unsere kleine insgesamt 1.5 Jahre alleine.
Da das Kontuinitätsprinzip mit am wichtigsten ist, denke ich ich sollte jetzt die Entscheidung suchen. Bei der Umgangsverhandlung hieß es: "Da sie ihre Tochter 3 Monate nur 3 Stunden hatten, wüsste man nicht ob sie sie nachts beruhigen können. Daher erst mal nur Umgang 1mal / Woche 7 Stunden und keine Übernachtungen."
Ab nächste Woche darf sie zwar bei mir übernachten die Hauptbetreuung hätte trotzdem meine Ex.
Spasseshalber(ihr nein war klar) hab ich ihr mal gesagt ich möchte mehr Umgang wenn das Verfahren ruht. Wie erwartet hat sie es total abgelehnt.

Wie soll ich mich verhalten: Beim Gespräch im JA dem ruhenden Verfahren zustimmen oder nicht?

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  Bin Pleite,und verschuldet trotz guter Arbeit.
Geschrieben von: harri1965 - 13-02-2012, 18:17 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (23)

Hallo
Ich bin neu und brauche eure hilfe.Ich wohne im Böblinger Raum und schaffe beim Daimler.
Bin jetzt 1 Jahr geschieden und Pleite.Ich kann mit meinem Nettoeinkommen von 2200 Euro nicht leben.Anbei eine Kostenaufstellung meiner Monatlichen Ausgaben.Was soll ich tun wenn alleine dadurch schon 18 Euro minus rauskommt.Bekomme ich Sozialhilfe oder Wohngeld?
Meine Wohnung hat 3 zimmer 68 m2 groß.


Monatliche Lebenshaltungskostenaufstellung

Einnahmen 2200 Euro Daimler Lohn


Monatliche feste Ausgaben.

Miete 750 Euro Warm
Kinder Unterhalt 544 Euro
Kredit 425 Euro (Der in der Ehe entstanden ist und ich alleine zahle)
Bundesargentur für Arbeit 20 Euro
Landesoberkasse 75 Euro
Landratsamt 25 Euro
Strom 59 Euro
Telefon Kabel BW 60 Euro
Autosteuer 20 Euro
Versicherungen 50 Euro
Weg zur Arbeit
25 mal 20 sind 500km 100 Euro

2 mal im Monat Kinder
hohlen, 440km 90 Euro
2218 Euro


Allein durch meine festen Monatlichen ausgaben komme ich schon mit 18 Euro ins minus.
Jetzt sollte ich auch noch essen und trinken. ca.300 Euro
Pflege und Wartung von mir, Wohnung und Auto. ca.100 Euro
Zum leben gehört auch die Teilnahme am öffentlichen leben, also
Kirche, Freundin, Eltern, Freunde, Vereine ca.200 Euro
618 Euro Minus
Wie geht es weiter?


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  Ausländische Frauen bekommen manchmal nichts, wenn sie gehen
Geschrieben von: Leutnant Dino - 13-02-2012, 15:52 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (18)

Ich erlebe immer wieder interessante Stunden im Leben. Als ich in Bosnien war, lernte ich eine Frau kennen, die ein perfektes Schweizerdeutsch sprach. Respekt! Ich habe mir ihre Story angehört, gezielt nachgefragt und das Puzzle ein wenig zusammen gesetzt: Sie, 30 Jahre und sehr gut aussehend, wohnte in der Schweiz mit ihrem bosnischen Ehemann zusammen. Nach 5 Jahren trennte er sich von ihr und sie musste wieder nach Bosnien zurück, da ihr Aufenthaltsstatus aufgehoben wurde. In Bosnien lebt sie nun auf ca. 25 m², keine Heizung, nur ein kleiner E-Lüfter, hat einen kleinen Job wo es unregelmäßig Lohn gibt, manchmal auch nichts zu essen ... Unterhalt bekommt sie von ihrem Ex auch nicht. Sie gab selbst zu, dass sie in der Ehe schon recht faul und konsumgeil war. Und in Bosnien nun einen Mann zu finden, der ein bißchen was auf Kralle hat, ist praktisch unmöglich.

Vom Luxus in die echte Armut!

Ich will nicht unbedingt sagen, dass mir ihre Story gefallen hat und nun Häme angebracht ist, denn immerhin hat sie die Selbsterkenntnis, dass sie selbst daran Schuld ist. Aber irgendwie dachte ich mir doch, dass manche deutsche Exen auch mal so leben müssten. Was ich auch immer gesagt habe: Eine ausländische Frau im Ausland muss nicht schlecht sein, denn Unterhalt ist da meistens nicht drin. Da fehlt die Rechtsgrundlage.

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  Unterhaltstitel abändern lassen
Geschrieben von: BruderBOB - 12-02-2012, 15:00 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Hallo erstmal

Ich hoffe ich bin hier gleich im richtigen Unterforum gelandet. Wenn nicht bitte ich um Nachsicht und um eine Verschiebung des Beitrages.

Ich habe hie rim Forum nun schon so einiges gelesen was mein Problem betrifft. Jedoch würde ich gerne meinen eigenen Fall schildern und euere Meinung diesbezüglich hören.

Ich habe einen Sohne aus einer nichtehelichen Beziehung. Dieser wurde 2005 geboren und steht nun bereits in der zweiten Stufe des Unterhaltes. Die Vaterschaft habe ich anerkannt. Ich habe nach der Trennung (meine damalige Lebensgefährtin suchte sich was besseres :-) ) über das Jugendamt einen Unterhaltstitel für meinen Sohn unterschrieben. Da ich damals ohne irgendwelche Informationen zum Jugendamt ging, gehe ich davon aus, dass ich den Titel nicht zeitlich begrenzt habe und natürlich einen dynamischen Titel habe. Nachschauen kann ich nicht da die Unterlagen bei einem Wohnungsbrand zerstört wurden. Das einzige was ich noch weis ist, dass ich 100% Unterhaltspflich hatte. Diese wurden vor 2 Jahren durch eine Überprüfung auf 121% erhöht owohl ich laut Einkommen noch in der niedrigeren Stufe sein sollte. Mir wurde damals erklärt das ich ja nur ein Unterhaltspflichtiges Kind hätte und das JA dies dann so festsetzen kann. Der geänderte Unterhaltstitel liegt mir vor. In diesem wird auch auf den eigentlichen mit einer Nummer hingewiesen.

Meine Lebensumstände haben sich jedoch nun geändert. Ich bin seit letztem Jahr erneut verheiratet und mein Frau bringt ein Kind aus erster Ehe (12 Jahre) mit. Nun stellen sich mir ein paar Fragen.

1. Kann und vor allem soll ich nun einen ANtrag auf Überprüfung der Unterhaltspflicht stellen. Zustehen würde es mir ja oder?
2. Bin ich meiner neuen Frau Unterhaltspflichtig und wie weit wirkt sich das im Haushalt lebende Kind (deren Vater zahlt Kindunterhalt an die Mutter) auf die Berechnung aus.
3. Sollte sich eine Änderung ergeben wie gehe ich vor um aus den alten Titel welcher sicherlich nicht zeitlich begrenzt ist eine Begrenzung auf das 18. Lebensjahr einzubringen
4. Welcher Titel ist besser für einen Kindsvater (statisch oder dynamisch)?

Mein Fazit!

Alles wa sich bis dato hier in diesem Forum erlesen habe sagt mir das ich es irgendwie schaffen sollte aus einem wohl unbefristeten Unterhaltstitel (ich fordere diesen zur Einsicht an) an einen Titel mit statischer Bindung und einer zeitlichen Begrenzung auf das 18. Lebenjahr zu kommen.

Wie sollte ich vorgehen um dies schaffen zu können?

Über hilfreiche Tips würde ich mich sehr freuen und bedanke mich bereits im voraus.

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  Verzweifelter Brief einer Zweitfrau an Bundesrätin Simonetta Sommaruga
Geschrieben von: Steinkind1 - 11-02-2012, 17:12 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (29)

http://www.igm.ch/fileadmin/bilder-files...maruga.pdf

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  Muss ich für mein Haus trotz Gütertrennung bluten
Geschrieben von: Riddick - 11-02-2012, 13:18 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (15)

Hi Gemeinde hoffe ihr könnt mir evt. Helfen.
Zu meinem Fall:
Ich bin seit ca 13 Jahren stolzer Hausbesitzer und habe vor ca.12 jahren geheiratet. Da ich das Haus ja schon vor der Ehe gekauft hatte wurde auch vor der Eheschließung eine Gütertrennung beim Notar vereinbart. Aus dieser Ehe entstanden 2 Kinder. Meine Ex lernte nun vor zwei Jahren einen anderen Mann kennen meinte das er ihr ein besseres leben bieten könnte nahm die kinder und verschwand mit sack und pack. Schnell stellte sich heraus ,das der neue ein Blender war und sie dachte sie könne nach ca. 6 Monaten zurück,was ich aber nicht mehr wollte. Seither ist von seiten meiner ex ein richtiger Rosenkrieg entstanden,sie zerrt mich für jede Kleinigkeit vor Gericht,meist mit der aussage ihr steht das ja zu ect. des weiteren zögert sie die Scheidung raus,so hat sie z.b. für den Fragebogen für den Versorgungsausgleich auszufüllen,ganze 4 monate gebraucht. Als ich letztens beim Anwalt war machte der mich darauf aufmerksam das es passieren kann,das der Richter mir die quatratmeterzahl meines Hauses anrechnet und vom Eigenbehalt abziehen kann,mein Anwalt rechnete ca.350€ aus die dann die Ex bekommen würde. Sollte das so kommen werde ich das Haus nicht halten können und würde das was ich mir in den ganzen Jahren aufgebaut habe verlieren. Meine frage kann das wirklich sein??? Gibt es da evt. eine Ausweg??? Ich muß noch erwähnen das meine ex seit ca. 1 Jahr mit einem neuen Typen zusammen wohnt und sie seit Januar in einem Haus Wohnen,das der Typ gekauft hat. Sie ist allerdings auf dem Bürgeramt noch nicht umgemeldet (sie brauch für die Kinder ja meine unterschrift),laut meiner Tochter,ist die alte Wohnung aber gekündigt und der Wohnungsbesitzer hat auch die schlüssel zurück bekommen. Für mich ist das eine Eheähnliche Gemeinschaft. mein Anwalt sagt das würde aber erst nach ca. 2 Jahren zusammen wohnen greifen. Meine Tochter erzählte mir aber das meine Ex so wie ihr neuer sich sogar ihre Namen gegenseitig auf die Schulter Tätowierungen liesen,ich mein das macht man ja net einfach so und ehrlich sehe ich net ein das ich alles verliere und denen ihr neues leben finanziere.
Kann seit Tagen nimmer schlafen und wäre echt froh mal eure Meinung zu hören.

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