Hallo, Gast
Du musst dich registrieren bevor du auf unserer Seite Beiträge schreiben kannst.

Benutzername
  

Passwort
  





Durchsuche Foren

(Erweiterte Suche)

Foren-Statistiken
» Mitglieder: 1.735
» Neuestes Mitglied: Apollo
» Foren-Themen: 8.192
» Foren-Beiträge: 151.201

Komplettstatistiken

Aktive Themen
Zu Bürgergeld wechseln?
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Apollo
Vor 2 Stunden
» Antworten: 0
» Ansichten: 8
Unterhalt ab 18
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
Vor 7 Stunden
» Antworten: 20
» Ansichten: 416
Drückebergerartikel: Wie ...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: p__
Vor 11 Stunden
» Antworten: 161
» Ansichten: 111.032
Eventuell Vater widerwill...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
14-08-2025, 21:39
» Antworten: 63
» Ansichten: 8.133
Verhütung für Männer: Neu...
Forum: Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen
Letzter Beitrag: Sixteen Tons
13-08-2025, 00:17
» Antworten: 88
» Ansichten: 109.795
FamG Köln: Kein Wechselmo...
Forum: Gerichtsurteile
Letzter Beitrag: Alimen T
11-08-2025, 07:46
» Antworten: 3
» Ansichten: 273
Geschichte einer Entfremd...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: Nappo
10-08-2025, 14:12
» Antworten: 4
» Ansichten: 399
JA 'ermittelt' gegen Mutt...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: netlover
09-08-2025, 13:45
» Antworten: 116
» Ansichten: 18.348
Getrennte Eltern: Bei Pap...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: p__
08-08-2025, 16:12
» Antworten: 0
» Ansichten: 557
Unterhaltsberechnung weil...
Forum: Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen
Letzter Beitrag: Alimen T
08-08-2025, 02:39
» Antworten: 4
» Ansichten: 480

 
  Unterhaltsfragen aus aktuellem Anlass
Geschrieben von: Zahlfunktion - 03-06-2015, 20:38 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (29)

Mir wurde das Forum von einem Arbeitskollegen empfohlen. Würde mich freuen wenn ihr mir mit meinen Fragen helfen könnt. Weiss ehrlich nicht wen ich sonst fragen könnte.

Folgende Situation:
- Frau (Philipina) auf den Philipinen kennen gelernt und auf den Philipinen geheiratet
- seit 8 Jahren verheiratet
- sie hat seit 2 Jahren die D Staatsbürgerschaft
- wir haben keine Kinder
- sie ist vor einem Monat aus gezogen als ich nach Jobverlust einen schlechter bezahlten Job an genommen habe
- mein bisheriges Netto: 2400 €
- mein aktuelles Netto: 1600 €
- ihr aktuelles Netto: 1300 €

Frage 1:
- Stimmt es das sich die Höhe des Trennungsunterhalts nach den Einkommensunterschied (3/7 oder 3/8) der letzten 12 Monate bemisst in denen wie noch zusammen gewohnt haben ?
Dann würde sich der Trennungsunterhalt ja nach einem Einkommen bemessen welches höher ist als das was ich tatsächlich noch habe.

Frage 2:
- Bemisst sich die Höhe des nachehelichen Unterhalts auch ausschließlich nach den letzten 12 Monaten vor der Trennungszeit ? Oder bemisst sich teilweise oder aber auch vollständig nach einem anderen Zeitraum ?

Frage 3:
Gibt es Anhaltspunkte die eine Prognose zu lassen wie lang so ein nachehelicher Unterhalt gezahlt werden muss ?

Sorry für die Fragen. Ihr werdet sie sicherlich schon einige Male beantwortet haben. Aber ich bin im Moment etwas durch den Wind.

PS. Die Webseite von Dino kenne ich bereits und habe dort innerhalb der letzten drei Tage so einiges gelesen und auch alle Videos an geschaut.

Drucke diesen Beitrag

  Prozesskostenhilfe nach Jahren wieder entziehen?
Geschrieben von: Zala - 31-05-2015, 22:59 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Mir wurde im Jahr 2011 Prozesskostenhilfe bewilligt und nun bekomme ich ein schreiben das mir diese wieder entzogen wurde. Das Verfahren wurde auch 2011 abgeschlossen. Geht das wirklich?

Die müssten mir doch beweisen dass ich unwahre Angaben gemacht habe oder?

Drucke diesen Beitrag

  FamFG, Rechtskraft
Geschrieben von: Surajin - 29-05-2015, 11:43 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (51)

Hallo, ich habe einige Fragen, die ich mir momentan niht selber herleiten kann.

Hintergrundinfos:

Beschluss AG, Entzug ABR
Fristgerechter Widerspruch durch Beschwerde

§ 116
Entscheidung durch Beschluss; Wirksamkeit
(1) Das Gericht entscheidet in Familiensachen durch Beschluss.
(2) Endentscheidungen in Ehesachen werden mit Rechtskraft wirksam.
(3) Endentscheidungen in Familienstreitsachen werden mit Rechtskraft wirksam. Das Gericht kann die sofortige Wirksamkeit anordnen. Soweit die Endentscheidung eine Verpflichtung zur Leistung von Unterhalt enthält, soll das Gericht die sofortige Wirksamkeit anordnen.

§ 40
Wirksamwerden
(1) Der Beschluss wird wirksam mit Bekanntgabe an den Beteiligten, für den er seinem wesentlichen Inhalt nach bestimmt ist.
(2) Ein Beschluss, der die Genehmigung eines Rechtsgeschäfts zum Gegenstand hat, wird erst mit Rechtskraft wirksam. Dies ist mit der Entscheidung auszusprechen.

§ 45
Formelle Rechtskraft
Die Rechtskraft eines Beschlusses tritt nicht ein, bevor die Frist für die Einlegung des zulässigen Rechtsmittels oder des zulässigen Einspruchs, des Widerspruchs oder der Erinnerung abgelaufen ist. Der Eintritt der Rechtskraft wird dadurch gehemmt, dass das Rechtsmittel, der Einspruch, der Widerspruch oder die Erinnerung rechtzeitig eingelegt wird.


Habe ich das richtig verstanden, der Beschluss über entzug des ABR hat noch keine Rechtskraft, da Termingerecht Beschwerde eingelegt wurde, und die Rechtskräftigkeit erst eintritt, wenn die Beschwerdefrist abgelaufen ist?
Einen sofortige Wirksamkeit wurde nicht angeordnet.

Drucke diesen Beitrag

  165€ Minijob Unterhalt aufstocken???
Geschrieben von: PapaWilli - 27-05-2015, 16:58 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Hallo,

kann man bei einem 165€ Minijob den Unterhalt von 225€ aufstocken???

Gruß

Drucke diesen Beitrag

  EU schafft Schweizer Bankgeheimnis ab
Geschrieben von: Bereschit - 27-05-2015, 12:58 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Die EU und die Schweiz haben ein weitreichendes Abkommen unterzeichnet, das das Ende des Schweizer Bankgeheimnisses für EU-Bürger bedeutet. Die am Mittwoch in Brüssel unterzeichnete Vereinbarung sieht unter anderem einen automatischen Datenaustausch ab 2018 vor.

http://www.focus.de/finanzen/news/schlag...09001.html

Das passt dann gut zur ebenfalls beschlossenen Vorratsdatenspeicherung, neue Euro- und Dollarscheine mit RFID Chip die sich deaktivieren lassen aus der Ferne usw. usf.

Drucke diesen Beitrag

Question Rechtsanwalt Raum Berlin und weitere Fragen
Geschrieben von: Herbstwind - 25-05-2015, 16:12 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (28)

Hallo an alle hier im Forum,

Kann mir jemand, gern auch per PN, einen Rechtsanwalt im Raum Berlin nennen, der in Sachen Scheidung eine gute Empfehlung ist?

Ich befürchte, dass die Trennung nicht mehr aufzuschieben ist. Trotz Euer Ratschläge in diesem Thread http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=9556 sehe ich keine Zukunft mehr für diese Beziehung. Anzeichen dafür sind, dass sich meine Frau jetzt im Wohnzimmer ihren Lebensmittelpunkt eingerichtet hat und dort auch schläft. Ich möchte nicht unvorbereitet sein und bereite mich entsprechend der Faq auf die Trennung vor.

Ich habe die Forensuche zum Thema Zugewinnausgleich bemüht, aber trotzdem keine passende Antwort zu folgenden Fragen gefunden:

Wenn ich mir innerhalb der Ehe auf meinen Namen z.B eine teure Kamera anschaffe (ich fotografiere leidenschaftlich gern), zählt das als Sachvermögen für den Zugewinnausgleich? Immerhin würde das Gerät 3000,00 EUR neu kosten. Oder soll ich damit lieber bis nach der rechtskräftigen Scheidung warten?

Wie wird ein gemeinsam abzuzahlendes Darlehen gewertet? (Kreditvertrag läuft auf beiden Namen und wurde nach der Trauung unterschrieben).

Gibt es wirklich nur die Möglichkeit, Geld außerhalb von Konten zu horten oder gibt es noch Länder, die deutschen Behörden keine Auskünfte erteilen, wenn der Kontoinhaber kein nachweislicher Steuerhinterzieher ist?

Gruß Herbstwind

Drucke diesen Beitrag

  Pfändung bei der Rentenversicherung
Geschrieben von: Austriake - 25-05-2015, 15:46 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Nachdem Exe vier erfolglose Pfändungsversuche hat bezahlen müssen, hat sie einen neuen Pfändungsbeschluss erwirkt und diesen bei meiner Rentenversicherung vorgelegt (Bundesanstalt in Berlin). Es handlet sich um ca. 3.000.- € Unterhaltsrückstände, Trennungsunterhalt.

Nun meine Frage:

Zahlt die Rentenversicherung auf diesen PfÜB Bargeld (aus meinem Guthaben aus 42 Berufsjahren) aus, oder wird Exe irgendwann, wenn ich selbst Rente beziehe Bargeld sehen?

Hat jemand Erfahrungen mit so einem Fall?

Drucke diesen Beitrag

  Mich hat es erwischt - wie retten, was noch zu retten ist?
Geschrieben von: Paabel - 22-05-2015, 02:24 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (90)

Hallo, Gemeinde.

Bitte helft mir. Ich stecke tief in der Scheisse. Kein Anwalt klärt mich richtig aufu nd lässt die Katze aus dem Sack wie ich noch meine finanzielle Unabhängigkeit retten kann. Mein Kind ist schon bei drr Alten (8 Monate alt). Dummes Anwaltspakt. Ich bin getäuscht worden.

Ich erzähle euch gerne kurz den Hintergrund. Meine Freundin (jetzt Ex) hat anscheinend massiv psychische Probleme und urchgeknallt und mit unserem 8 Monate alten Sohn auf und davon. Die Eltern der Mutter sind Alkoholiker und pleite - davon wusste ich lange Zeit nichts.

Vorher war Sie das liebe und nette Mädel. Als Sie schwanger wurde, drehte sich leider alles. Es kam langsam aber stetig.
Charakterlich hat sie sich um 180 Grad gedreht. Ich wurde beschimpft, ware auf einmal ein Erpresser, Soziopath, und würde Sie terrorisieren. Es kam einmal sogar zu körperlicher Gealt gegen mich. Dummerweise bin ich idiot nicht ins Krankenhaus.

Ich habe im Leben bei null gestartet und 25 Jahre immer hart gearbeitet und inzwischen eine Menge an Geld angespart (Aktien, Lebensversicherung, Bargeld). Nach dem mir beim Lesen der FAQ mit Unterhaltsmaximierung bin ich fast ohnmächtig geworden. Zum Glück kein Wohneigentum - ware beinahe auch noch schief gegangen. Sie kann überhaupt nicht mit Geld umgehen. Sie hat Null Plan und lässt sich von vorne bis hinten bedienen.

Noch habe habe ich keine Aussage zu meinem Geldvermögen machen müssen. Ich will es vor Ihren gierigen Zugriffen schützen, denn ich weiss jetzt schon, dass der Betreuungsunterhalt nicht brim beim Sohn ankommt. Arbeiten will Sie auch nicht mehr. Natürlich ist sie gleich in die teuerste Wohngegend gezogen, die es gibt. Meinen Sohn habe ich 2 Monate nicht mehr sehen dürfen.

Der dicke Fragebogen vom Jugendamt, wo ich finanziell meine Hose runter lassen soll,kam schon zweimal. Habe ich mit einem bösen Brief an das Amt abgewehrt, weil kein Umgang mit dem Kind und dank der FAQ Antrag beim Amtsgericht. Aber leider abgelehnt. Das interessiert keinen beim Jugendamt, dass sie mit dem Kind mal eben rausspaziert. Daraufhin hat sich Madame eine Streitsuchtige Anwältin genommen und das Jugendamt war zum Glück raus. Aber die Anwältin will natürlich vielleicht auch wissen, was ich auf der hohen kante habe. Bisher interessiert sie sich nur fur dss Einkommen, aber ich habe die Befürchtungen, dass es dabei nicht bleibt. Denn mir reicht allein schon der Gedanke an das was noch alles kommt.

Wir sind nicht verheiratet, aber es wird so getan als ob.

Was tun? Alles abheben? Wohin mit der Kohle?

Idt es schon zu spät? Bisher zahle ich ihr nur den Kindesunterhalt. Das mache ich gerne,aber nur ihre Faulheit alimentieren, und das Kind nicht mehr selbst betreuen zu dürfen, ist eine Riesensauerei in dieser Republik.

Fur eure Hilfe bin ich Euch sehr dankbar.

Drucke diesen Beitrag

  Hamburger Fachanweisung: Sozialleistungen nur mit Sorgerecht und Umgang in er Woche
Geschrieben von: Absurdistan - 19-05-2015, 13:17 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

http://www.hamburg.de/basfi/fa-sgbii-kap...ii-22-kdu/



3.3 Getrennt lebende Elternteile im Rahmen von gemeinsamer Ausübung des Sorgerechts

Leben Eltern getrennt, üben das Sorgerecht gemeinsam aus, kann bei dem Elternteil, bei dem die Kinder nicht bereits im Rahmen der Wohnungsgröße berücksichtigt worden sind, eine Überschreitung des Höchstwertes gemäß Ziffer 1.2 oder 2.1 von bis zu 15 % als angemessen anerkannt werden. Voraussetzung ist, dass die Kinder sich regelmäßig auch in der Woche bei diesem Elternteil aufhalten und nicht nur am Wochenende oder in den Ferien zu Besuch kommen.

Drucke diesen Beitrag

  KInd von anderem Mann -Unterhalt ?
Geschrieben von: isch1000 - 18-05-2015, 20:30 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Hallo, das ist jetzt erst einmal eine theoretische Frage. Wäre super, wenn Ihr mir trotzdem helft.

Sie verheiratet bekommt einen Kind . Er (also Ihr "Ehemann") weiß, dass er niemals der Vater sein kann.

Nun wird er wahrscheinlich die Scheidung beantragen usw, das Kind NICHT als seines anerkennen.

Aber was ist, wenn die Frau den Namen des tatsächlichen Vaters nicht preisgibt oder der Nebenbuhler blank ist.

Arbeiten gehen kann Sie ja die nächsten 20 Jahre nicht wegen des Kindes...

Wie kann sich der Ehemann gegen Unterhaltsforderungen der Frau bzw. auch des Kindes schützen ?

LG

isch

Drucke diesen Beitrag