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| Abänderungsklage |
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Geschrieben von: anor-al-mal - 26-08-2015, 13:54 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Hallo
nachdem ja zum 1.8. neue Unterhaltstabellen in Kraft sind , wurde ich von EXE Anwalt aufgefordert den neuen Unterhalt zu zahlen.
Ich habe einen statische notariellen Unterhaltstitel und soll den ändern andernfalls will er eine Abänderungsklage einreichen .Meine Frage wäre nun hätte er damit erfolg obwohl es sich nur um eine Erhöhung von 4 % handeln würde .
Grüße
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| Verwirkung Rückständiger titulierte Kindesunterhalt? |
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Geschrieben von: Joneson - 24-08-2015, 12:40 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Hallo zusammen,
die Überschrift sagt schon, welche Frage ich habe. Und zwar verwirkt rückständiger Unterhalt, der auch tituliert ist?
Kurze Zusammenfassung zum Hintergrund:
Ich habe damals im Jahr 2005 (Kind fast 2 Jahre alt) den Jugendamtstitel unterschrieben. Dynamisch und unbefristet. Ich war noch jung und habe mich von meinen Eltern beraten lassen. Was sich doch als großer Fehler rausgestellt hat. Aber das soll jetzt hier nicht das größte Problem sein.
Ich habe zu der Zeit gearbeitet und auch immer den titulierten Unterhalt bezahlt. Kurze Zeit später wurde ich arbeitslos.
Mir wurde aufgrund der Arbeitslosigkeit ein Vollstreckungsverzicht ausgesprochen.
Dies dauerte von 09/2006 - 09/2008 an. In der Zeit habe ich aber 100,- € Unterhalt bezahlt.
Anschließend habe ich eine neue Ausbildung angefangen. Auch da ein Vollstreckungsverzicht bekommen und keinen Unterhalt bezahlt. Das ging bis 08/2011.
Seitdem zahle ich den vollen Unterhalt.
2012 sollte ich einen neuen Titel unterschreiben. Ich habe diesen aber bei einem Notar gemacht. Befristet bis zum 18. Lebensjahr.
Das JA bezieht sich seit diesem Zeitpunkt bei allen Schreiben auf meinen neuen Titel.
Letztes Jahr habe ich mich mehrmals beim JA über die Sachbearbeiterin beschwert und bekam nur ein Antwortschreiben mit dem Vermerk, dass ich noch fast 5000,- € rückständigen Unterhalt offen habe. Das war im Oktober 2014.
Letzte Woche kam, aufgrund der Änderung der Düsseldorfer Tabelle, das Standardschreiben mit dem neuen Zahlbetrag und gleich die Rückforderung in monatlichen Raten.
Und hier fangen meine Probleme an.
Ich war bei einem Anwalt mich beraten lassen, aber ich glaube, der war nicht wirklich auf meiner Seite und hat sich nur rumgedruckst und auch keine rechtlichen Aussagen getroffen.
Deswegen bin ich hier gelandet. ;-)
Ich weiß nicht was ich machen soll.
- Die Forderung bezahlen und den alten Titel zurückfordern. Denn aus diesem beruht ja die Forderung?
- Eine genaue Aufstellung fordern, worauf sich die Forderung bezieht? Denn nach meines Wissens ist der angehäufte Unterhalt in der Zeit meiner Ausbildung und Arbeitslosigkeit höher als diese 5000,- € Nicht, dass die akribisch suchen und doch noch mehr finden.
- Wie sieht das mit der Verwirkung / Verjährung aus? Da habe ich ein paar Aussagen gefunden, aber ich blicke es nicht. Kann die Verwirkung greifen, oder tut sie es nicht?
Viele Grüße
P.S. Danke dass es euch gibt und sche..., dass ich euch erst jetzt gefunden habe.
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| Strafanzeige gegen das Jugendamt |
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Geschrieben von: Depressiv - 24-08-2015, 10:09 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Ich habe jetzt schon mehrfach Auskunft gegeben über mein Einkommen bei der Unterhaltsvorschusskasse.
Bin selbstständig und Mangelfall. Daher Einkommenssteuerbescheid für 2010, 11 und 12 abgegeben.
Die UHV Kasse schreibt ich hätte keine Unterlagen abgegeben und bin denn fiktiv festgesetzt worden.
Ich halte das für Betrug, wenn einfach geschrieben wird, ich hätte keine Unterlagen abgegeben.
Hat schon mal jemand Strafanzeige gegen das Jugendamt wegen Betruges gestellt?
Hat das Aussicht auf Erfolg?
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| Begrenzung Pfändungen |
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Geschrieben von: Schell - 23-08-2015, 15:28 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Hallo!
Die Hinweise in den trennungsfaq zu Unterhalt, Pfändungen und Finanzproblemen habe ich gelesen. Dennoch habe ich einige Probleme, meinen Fall darin abgebildet zu sehen:
Ausgangslage: hochstrittiges Scheidungsverfahren, seit Jahren umgangsverweigernde Mutter mit vermögenden Eltern und schwerer Borderlinestörung, aber alleinigem Sorgerecht, PAS bei zwei Kindern im Jugendlichenalter.
Meine Arbeitszeit habe ich bereits so weit reduziert (gutachterlich anerkannte psychische Belastungen), daß Trennungsunterhalt (TU) entfällt. Die KM versucht nun die übliche Masche, den Kindesunterhalt (KU) über die unmöglichsten Arten von Mehr-/Sonderbedarf hochzutreiben. Selbst Hirnwäschebehandlungen der Kinder bei Pseudotherapeuten zur Festigung der PAS sollen von mir bezahlt werden.
Evtl. lässt sich die Arbeitszeit weiter reduzieren bis auch der KU minimiert wird. Es ist jedoch anzunehmen, daß definitiv ein KU festgelegt wird, der dann zum Aufbau von Unterhaltsschulden führen wird.
Der Gerichtsvollzieher war ebenfalls schon mehrfach da wegen nicht bezahlter Kosten von Gericht und Gutachtern (Kinderschänderkosten werden von mir nicht bezahlt).
Die Vermögensauskunft steht also an. Diese kann ich so lange hinauszögern, bis die gemeinsame Immobilie, an der ich noch hälftig beteiligt bin, versteigert wurde und das Geld dann irgendwie verschwunden ist. Sonstiges Vermögen existiert nicht mehr. Die Beschaffung einer neuen Immobilie würde selbstverständlich nicht mehr über mich erfolgen können.
Eine Privatinsolvenz nach frz. Muster (wie im Kapitel Finanzprobleme dargelegt) könnte ich dann in ein paar Jahren hinlegen, wenn die Unterhaltspflicht erloschen ist, richtig? Vorher hat das ja wohl keinen Sinn, da sofort wieder neue Schulden auflaufen würden. Habe ich es richtig verstanden, daß nach erfolgreicher Insolvenz in Fkr. auch ein Vermögensaufbau in D wieder möglich wäre (z.B. Erbschaft, Schenkung etc.)?
Ließe sich aus dem Umstand, daß die Eltern der KM sehr vermögend sind, etwas stricken für den KU? Die Kinder wären ja nicht direkte Erben, sondern erst über die KM.
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| Gerichtsverhandlung von heute |
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Geschrieben von: ICON - 18-08-2015, 23:57 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (29)
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Hallo,
erstmal vorweg, meinen alten Account IPAD könnte ich nicht mehr reaktivieren, da die Emailadresse nicht mehr existiert.
Mein Fall: die Mutter ist verzogen, seitdem Blockaden und Manipulation pur. Trotz dessen habe ich mich von 3 Std. Umgang alle 3 Wochen auf 14-tätig Fr-So hoch schaukeln können. Dann das typische, erst wurden Klamotten verwehrt, dann Urlaub in meinen Zeiten gebucht und jedes Wochenende negativ kommentiert. Kommunikation lehnt die Mutter ab, ruf ich an, lässt sie den kleinen mit seinen acht Jahren zurück rufen um den Umgang zu regeln. Das JA hat eine Familienhilfe installiert, jedoch keine erfolge. Wie auch, wenn die Mutter ihr Verhalten nicht einzustellen bereit ist?
Das letzte mal als ich vor Gericht ging bekam die Mutter zur Belohnung das ABR zugesprochen, heute würde ihr zugestanden nicht mehr fahren zu müssen, obwohl ich dem damaligen Umzug nur zähneknirschend zustimmte, da sie die hälftigen Fahrten zusicherte. In der Folge hat sie dafür Sorge getragen, dass ich finanziell am Boden lag, meine Firma den Bach runter gehen musste und ich seither wegen dieser enormen psychische Belastung krank geschrieben bin. Und natürlich fließt auch kein Unterhalt mehr, denn wer die Kuh schlachtet ...
Eins weiß ich seit heute, Es lohnt nicht alles noch so haarklein zu dokumentieren, keiner ist bereit eine Mutter für ihr Verhalten an den Pranger zu stellen, besser man mistet den Vater einfach aus. Ich werde zwar unser Kind weiterhin sehen, doch nur noch 1x im Monat und ich hoffe unser Kind spuckt der Mutter dafür kräftig in ihre Fresse. Auf jeden Fall werde ich dem Rat des JA nicht befolgen, ihm die heutige Entscheidung als eine gemeinsame beider Elternteile zu verkaufen.
So, bin gefrustet, der nächste Step wird sicher Knast sein (170er), ein geschmierter Gutachter hat mich voll arbeitsfähig eingestuft, obwohl ich 2 Gutachten und 2 Atteste vorlegte, welche genau das Gegenteil bescheinigen. Dann lässt man halt noch eins machen, um das gewollte Ergebnis herbei führen zu können.
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| EU-Erbrechtsverordnung gilt ab heute |
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Geschrieben von: neuleben - 17-08-2015, 14:37 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (15)
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Zitat:"Künftige Erblasser, die im Ausland leben, sollten wegen dieses Wohnsitzprinzips genau prüfen, welche Folgen das Erbrecht der Wahlheimat bei ihrem Tode hat", empfiehlt Anton Steiner vom Deutschen Forum für Erbrecht in München. "Viele wissen nicht, wie unterschiedlich die Erbrechtsgesetze der Mitgliedstaaten sind." Ein Beispiel: In Deutschland erben etwa Ehegatten und Kinder grundsätzlich gemeinsam, in Schweden erbt unter Umständen der Ehegatte alleine, und in Frankreich haben Ehepartner meist nur eine Art Nießbrauch am Nachlass.
https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?i...0975f92ab3
Also wer noch was ins Ausland retten konnte........
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| Plan um Unterhalt zu reduzieren |
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Geschrieben von: Frank123 - 14-08-2015, 11:32 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (12)
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hallo,
körperlich und seelisch bin ich kaputt.
Kindesentzug, Erhöhung des Unterhalts und das Ende der finanziellen Sicherheit ist erfolgreich durch die Mutti umgesetzt worden.
Nach Schlichtungsversuch bei JA und Trickserei beider Seiten habe ich die Kinder verloren.
Ich habe die Schnauze voll.
Bin jetzt zum Hausarzt und habe mich krank schreiben lassen. Überweisung und Termin zur Pyschoterapeut steht. Hausarzt sagte nur ich brauche unbedingt Hilfe. Ich bin am Ende meiner Gesundheit.
Ich will mich wehren. Ich will Kraft gewinnen, nicht mehr viel Arbeiten und den Unterhalt aufstocken lassen.
Unterhaltstitel besteht über Mindesunterhalt 110 %
Wir waren nicht verheiratet.
Ich suche hier Vorschläge wie ich mich wehren kann, das Madame nicht aus mir mehr rausholt und mich zwingen zu Arbeit bzw mehr zu arbeiten...
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| 880,- Euro im Trennungsjahr? |
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Geschrieben von: Mann - 13-08-2015, 11:57 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Liebe Betroffene und Helferlein,
Ich habe eine Gehaltspfändung auf 880,- Euro (von Ex-Freundin), habe dann die Arbeit verloren, war auch noch krank, bis die nächsten zwei Wochen und lebe im Trennungsjahr.
Ich habe einen 16 J. Sohn aus erster Freundschaft (Sie ist während Schwangerschaft immer fremd gegangen und Lebt mit dem Mann und zweitem Kind zusammen) und dann noch eine 13 jährige Tochter danach geheiratet. Jetzt Trennungsjahr und ich bin schon ausgezogen und habe Pfändung auf 880,- Euro Basis bekommen, womit ich eigentlich nicht leben kann. Jetzt in Arbeitslosigkeit geht dann alles weg und die alte Freundin und die Noch Frau bekommen alles über 880,- Euro. Aber 880,- Euro ist doch unter der Sozialgrenze? Und im Trennungsjahr müsste ich doch Geld von meine Frau bekommen, wenn ich so wenig Geld habe, Sie hätte mindestens über 2000,- Euro und wenn ich voll zahlen könnte über 2500,- Euro - ich 880,- - wie sieht das dann im Trennungsjahr genau aus? Außerdem hohe Schulden zusmmane von ca. 10.000 Euro und immer noch Gemeinschaftskonto, da wir es noch nicht auflösen können, voll im Dispo (Minus)!
Muss ich jetzt schon Auswandern oder gibt es noch einen lebenswerten Weg? Ich denke auch eine Minijob wird abgezogen? Habe noch einige gebrauchte Wertsachen und muss eine Vermögensaufstellung beim Jugendamt machen, was muss dort alles angegeben werden und wieviel ist frei, kan man die Schulden gegenrechnen?
Es sind auch noch ca. 5000,- Euro Schulden auf für Ex-Freundin aufgelaufen, da immer mal ein monat wegen Krankheit und Arbeitslosigkeit von mir und Ehefrau nicht bezahlt werden konnte, jetzt sagt Ehefrau, daß Sie dafür nicht verantwortlich sei, aber das kann doch so nicht sein?
Sorry für die vielen Fragen, ist aber ein Komplex (- ich denke auch, daß das gemeinsame Konto das Trennungsjahr eigentlich ungültig macht?)
Freue mich wirklich über jede Antwort
Ein Mann :-)
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| Beistandschaft JA |
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Geschrieben von: Wusi - 13-08-2015, 10:07 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (26)
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Hallo Forum,
letzte Woche ist mir ein Einschreiben vom JA zugeflogen. Darin wird mitgeteilt, dass sie die Beistandschaft für meinen Sohn übernommen haben und den Kindsunterhalt nun neu berechnen wollen. Ich solle doch bitte alle Unterlagen zuschicken und dann den berechneten Betrag in öffentlicher Urkunde anerkennen.
OK, die grundsätzliche Frage, ob man sowas unterschreiben sollte, möchte ich hier jetzt erstmal ausklammern.
Trotzdem bleiben noch 2 Fragen übrig:
1) Darf das JA das so einfach, da bei mir der Unterhalt gerichtlich festgelegt ist (dynamisch, xxx%).
Ich habe einige Stellen gefunden, dass das dann nur übers Gericht geändert werden kann, allerdings war das nie so ganz klar und auch nie belegt.
2) Falls die Neuberechnung ergibt, dass ich eine Stufe höher eingestuft sein müsste, können die das dann durchsetzen oder kann ich mich auf die Wesentlichkeitsgrenze / Erheblichkeitsschwelle von 10% berufen, da eine Stufe in der DT ja nur etwa 7% entspricht?
Gruß
Wusi
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