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Umgangspflegschaft - örtliche Zuständigkeit Familiengericht? |
Geschrieben von: Fin - 26-06-2015, 21:00 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Hallo zusammen,
mir stellt sich gerade die Frage, ob ein Gericht ein anhängiges Verfahren abgeben kann.
Sachverhalt ist folgender:
- Anfang Mai habe ich eine Umgangspflegschaft beantragt.
- Kurz nach Antragstellung ist die Mutter in eine andere Stadt umgezogen. Genau gesagt, wieder in die Stadt zurückgezogen, in der sie zuvor lebte und in der ich auch wohne.
- Zwei Wochen nach Antragstellung fragt das Familiengericht, ob das Verfahren an das Gericht am neuen Wohnort der Mutter abgegeben werden soll.
Ich antworte, dass die aktuelle Situation dem bisherigen Familiengericht aus vorhergehenden Verfahren bekannt ist und ich mir dadurch eine schnellere Bearbeitung erhoffe, als wenn das Verfahren abgegeben wird.
- Eine Woche nachdem ich meine Antwort abgeschickt habe, teilt das Gericht mit, dass es örtlich unzuständig ist und beabsichtigt -nach Anhörung der Betiligten- das Verfahren an das Gericht am neuen Wohnort der Mutter abzugeben. Es wird gefragt, ob Abgabe an das örtlich zuständige Familiengericht am neuen Wohnort der Mutter beantragt wird.
Mir wäre es lieber, wenn das Verfahren am jetzigen Gericht bleibt. Kann das Gericht das Verfahren abgeben, ohne dass ich dies beantrage, bzw. obwohl ich mich dagegen ausspreche?
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Urlaub- Ferien |
Geschrieben von: Depressiv - 25-06-2015, 18:58 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (22)
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Hallo,
meine Tochter, jetzt 7 Jahre will nur 1 Woche in den Sommerferien kommen (KM natürlich auch). Davon ist sie Hälfte der Zeit bei Oma und Opa. Mir bleiben denn 3 bis 4 Tage in den Sommerferien.
Kontakte sind relativ selten, da die Entfernung 300km einfach beträgt.
Hätte lieber zwei Wochen, wovon wir 1 Woche Campingurlaub machen wollen.
Ich überlege, was ich machen könnte damit ich 2 Wochen kriege. Ich weis mir stehen 3 Wochen zu. KM wird das vermutlich nicht zulassen, wobei ich auch keinen Krieg möchte.
Habt ihr Ideen?
Gruss
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Passprobleme Passversagung |
Geschrieben von: kaiser2015 - 25-06-2015, 07:03 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (26)
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Ich habe folgedes Problem. Ich habe zur Zeit einen vorläufigen Reisepass der noch ein Jahr gültig ist. Ich habe daher hier in Thailand bei der Botschaft einen neuen Reisepass beantragt. Heute bekam ich folgendes Schreiben. Was soll ich nun tun?
bedauerlicherweise kann Ihr Reisepass zurzeit noch nicht ausgestellt werden.
Die Botschaft wurde in Ihrer Sache von der Staatsanwaltschaft XXXXX kontaktiert.
Diese teilte mit, dass gegen Sie Anklage bei dem Amtsgericht XXXX unter dem Az: XXXX erhoben wurde. Das Verfahren wurde im Hinblick auf Ihren unbekannten Aufenthalt gemäß § 205 StPO vorläufig eingestellt.
Bei dem Verfahren ging es um Unterhaltszahlungen für Ihre beiden Kinder XXXX, geb. XXXX, und XXXX, geb. XXXX. Die Unterhaltsverpflichtungen liegen bei 272,00 € pro Monat für XXXX und 334,00 € für XXXX
Bisher wurde von Ihnen laut Auskunft der Staatsanwaltschaft kein Unterhalt geleistet. Gemäß § 7 (1) PassG ist ein Reisepass zu versagen, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme begründen, dass der
Passbewerber sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen will.
Die Botschaft prüft zurzeit, ob dies in Ihrem Fall gegeben sein könnte. Ich bitte Sie deshalb, zu den genannten Vorwürfen und der Maßnahme der Passversagung Stellung zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Wie gehe ich jetzt am besten vor? Was soll ich darauf antworten? Soll ich überhaupt darauf antworten?
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Wie einigt man sich aussergerichtlich im Verfahren? |
Geschrieben von: Absurdistan - 24-06-2015, 10:59 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (23)
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Die Weigerung eine Abänderungsklage herbeizuführen (vom Jobcenter gewollt) hat tatsächlich ein umdenken bei der Mutter bewirkt
Wegen gemeinsamer Sorge sind wir bereits in der Beschwerde. Begründung steht noch aus. Seit 4 Monaten!
Sie befürchtet nach wie vor das ich "nur" die gemeinsame Sorge will um ein paritätisches Wechselmodell besser zu bekommen.
Eine aussergerichtliche Einigung ist aber möglich.
Wie machen wir das? Geht das ohne Anwälte? Können wir zu irgendeinem Jugendamt gehen und die gem. Sorge beurkunden lassen. So das dann alles vorbei ist?
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Frage zu § 1603 Leistungsfähigkeit |
Geschrieben von: Zahlknecht - 23-06-2015, 18:33 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (40)
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Hallo,
habe ein Frage zum § 1603.
(2) Befinden sich Eltern in dieser Lage, so sind sie ihren minderjährigen unverheirateten Kindern gegenüber verpflichtet, alle verfügbaren Mittel zu ihrem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig zu verwenden. Den minderjährigen unverheirateten Kindern stehen volljährige unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs gleich, solange sie im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden. Diese Verpflichtung tritt nicht ein, wenn ein anderer unterhaltspflichtiger Verwandter vorhanden ist; sie tritt auch nicht ein gegenüber einem Kind, dessen Unterhalt aus dem Stamme seines Vermögens bestritten werden kann.
Ich beziehe zur Zeit Krankengeld in Höhe von 1058€ und habe nur noch eine Verteilermasse von 178€. Meine volljährige Tochter(1.Ehe) lebt bei ihrer berufstätigen Mutter war jetzt 1 Jahr auf einem Berufskolleg und will ab September in einer allgemeinbildenden Schule ihren Hauptschulabschluss nach machen. Des weiteren habe ich einen 10 jährigen Sohn (2.Ehe) der auch bei seiner Mutter lebt.Wenn ich den §1603 richtig verstehe dann muss ich für meine volljährige Tochter keinen Unterhalt mehr bezahlen weil ja die Mutter als unterhaltspflichtige Verwandte dafür aufkommen kann.Verstehe ich das richtig?Oder werden die 178€ auf beide Kinder aufgeteilt?
LG Zahlknecht
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Meine liebe Ex hat mir vorgeschlagen ich sollte mich umbringen |
Geschrieben von: Zahlfunktion - 21-06-2015, 18:55 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
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Folgende Situation:
- Frau (Philipina) vor 13 Jahren auf den Philipinen kennen gelernt und auf den Philipinen geheiratet
- Sohn, 12 Jahre, lebt bei seiner Mutter
- Sohn, Mutter und Vater leben in der selben Stadt in Deutschland
- Mein Sohn besucht mich alle zwei Wochen am Freitag Abend bis zum Sonntag Abend
- siet etwa einem Jahr in getrennte Wohnungen lebend
Meine liebe Ex hat mir vorgeschlagen das ich mich umbringen sollte. Das wäre aus ihrer Sicht die beste Lösung für alle Beteidigten. Das würde aus ihrer Sicht alle (ihre ?) Probleme lösen.
Prinzipiell bin ich zwar Vorschlägen gegenüber nicht generell verschlossen. Halte diese aus ihrer Sicht scheinbar perfekte Lösung für mich nicht als akzeptabel. Keine Angst, da ich kein ferngesteuuerte Zombi bin werde ich ihr diesen Wunsch nicht erfüllen.
Wie würdet ihr auf einen solkchen Vorschlag reagieren ?
Als erstes hatte ich damals Googel etwas bemüht. Entgegen meiner Vermutung scheint mir ein solcher Vorschlag ersteinmal nicht strafbar zu sein (höchstens als Beleidigung... Schwamm drüber).
Nicht des so trotz stelle ich mir die Frage was ich von so einem Vorschlag halten soll. Immerhin hat sie ja einen nicht unwesentlichen zeitlichen Umgang mit meinem Sohn.
Wie würdet ihr reagieren bzw. hättet ihr reagiert ?
Bitte jetzt keine Diskussion das ich in einem früheren Beitrag meien Sohn nicht erwähnt habe und meine Beziehunng zu meiner lieben Ex laut einem vorherigen Beitrag 8 Jahre dauerte. Iich werde hier im Internet zur Identität keine zu 100 % korrekten Angaben machen. Immer nur so weit und in der Art wie es für die Diskussion der konkreten Frage sinnvoll erscheint.
Obige Begebenheit ist bei mir wieder hoch gekommen als ich in einem anderen Faden davon gelesen habe das sich einer der Väter vor kurzen, nach 8 jährigen Kampf das Leben genommen hat.
Würde im Zuge dessen ganz gerne mal darüber sprechen. Die Begebenheit spukt nämlich noch immer ein wenig in meinem Kopf herum. Wie gesagt. Keine Angst. Ich werde dieser einige Monate alten Bitte aus persönlichen Gründen nicht nach kommen.
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Soll ich meinen Sohn Schlüssel geben, Mutter ja dann ... |
Geschrieben von: Zahlfunktion - 21-06-2015, 18:31 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
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Folgende Situation:
- Frau (Philipina) vor 13 Jahren auf den Philipinen kennen gelernt und auf den Philipinen geheiratet
- Sohn, 12 Jahre, lebt bei seiner Mutter
- Sohn, Mutter und Vater leben in der selben Stadt in Deutschland
- Mein Sohn besucht mich alle zwei Wochen am Freitag Abend bis zum Sonntag Abend
Wenn ich meinem Sohn einen Schlüssel von meiner Wohnung gebe könnte meine liebe Ex ja technisch gesehen mit Hilfe dieses Schlüssels in meine Wohnung. Das fände ich nicht so prikelnd. Ich bin froh das meine liebe Ex nicht mehr bei mir wohnt. Auch gefällt mir der Gedanke gar nicht das sie in meinen Sachen kramen könnte und da wohlmöglich Papiere verschwinden oder manipuliert werden.
Andererseits hätte ich eigentlich nichts dagegen wenn maein Sohn jederzeit bei mir vorbei kommen kann wenn ihm mal so ist. Und zwar unabhängig davon ob ich da bin oder nicht.
Wie habt ihr das gelöst bzw. was könnt ihr mir raten.
Bitte jetzt keine Diskussion das ich in einem früheren Beitrag meien Sohn nicht erwähnt habe und meine Beziehunng zu meiner lieben Ex laut einem vorherigen Beitrag 8 Jahre dauerte. Iich werde hier im Internet zur Identität keine zu 100 % korrekten Angaben machen. Immer nur so weit und in der Art wie es für die Diskussion der konkreten Frage sinnvoll erscheint.
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Kind zieht zu mir - was muss ich machen/beachten |
Geschrieben von: BackPort - 21-06-2015, 10:27 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (35)
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Ein freudiges Ereignis ist eingetreten, mein Sohn hat vor dem allgemeinen sozialen Dienst gesagt, dass er bei mir wohnen will. Da er fast 15 ist, sieht der soziale Dienst keine Probleme. Da ich meine Ex kenne und sie mir schon mitgeteilt hat, dass sie den Aufenthalt nur dulden wird, sehe ich schon Probleme auf mich zukommen. Sein neuer Wohnort liegt dann ca. 15 km von seinem alten Lebensmittelpunkt entfernt und ist relativ gut über den ÖPNV zu erreichen. Somit kann eigentlich sein altes soziales Umfeld bestehen bleiben.
Von der Mutter hatte ich folgende gefordert:
- Personalausweis
- Geburtsurkunde
- Krankenkassenkarte
- anliegende Arzttermine
- anliegende Schultermine
- Einverständniserklärung, dass das Kind bei mir lebt
Erhalten habe ich eine Kopie des Persos, Krankenkassenkarte, Impfbuch und Termine.
Er ist jetzt bei mir eingezogen und hat seine Sachen mitgebracht. Jedenfalls soweit er sie ausgehändigt bekommen hat. Ich werde mich nächste Woche mit meinem Anwalt treffen, da ein Titel existiert.
Ich wollte ihn eigentlich nächste Woche bei mir melden. Kann ich das überhaupt ohne Personalausweis?
Was ist mit Kindergeld? Laut Auskunft der Familienkasse muss er erst bei mir gemeldet sein.
Welche Papiere kann/muss ich noch anfordern?
Was ist mit dem Eigentum des Kindes? Er hat Geld zur Konfirmation bekommen, was ihm verweigert wird mit der Begründung, dass ich es ausgeben könnte.
Was muss ich noch machen? Was sollte ich noch tun?
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Nachsendeservice |
Geschrieben von: JonDon - 20-06-2015, 07:33 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Anfang des Monats habe ich Post erwartet. Da 17 Tage später die besagte Post im Briefkasten fehlte, bin zum absender hin, und nachgefragt.
Absender Schaut im System nach und sagt, Post ist am 02 und am 05 raus. Warten wir noch 3 Tage, wenn nichts kommt, senden wir erneut nach.
Was mir aufgefallen ist, das Generel der Briefkasten seit anfang des Monats leer war.
Habe jetzt drei Briefe selber zustellen lassen. Mir, mein Papa, meine Mama. Schließlich erhalten Sie auch keine Post.
Die Post die erwartet ist, kann ich nicht erneut zustellen lassen. Es sind wirklich vertrauliche informationen. Bankkonto, Pin.
Meine Ex traue ich alles.
Was kann ich machen, außer bei der Post nachfragen?
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Kind und eigenes Bett/Zimmer |
Geschrieben von: bio - 13-06-2015, 20:45 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (103)
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Hallo Zusammen,
Gibt es Urteile zu der Frage, ob ein Kind (und ggfs. ab wann) ein eigenes Bett benötigt beim Umgangselternteil? Oder noch verschärfter ein eigenes Zimmer?
Danke,
bio
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