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  Verfahrensbeistand für Kind!
Geschrieben von: McHammer - 23-11-2015, 14:44 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (26)

Moin und Hallo,

folgende Sache meine Ex und ich streiten sich ums Umgangsrecht für die gemeinsame Tochter (4), da mein Anwalt und ich den Vorschlag der Gegenseite nicht annehmen wollten, hat sie nun geklagt.

Nun kam am WE ein Brief vom Gericht in der der Termin zur Verhandlung anberaumt wurde und ein Verfahrensbeistand für die gemeinsame Tochter beigeordnet wurde. Von dieser Frau ihres Zeiches Diplom-Theologin hatte ich eben so einen BRief am selben Tag im Kasten.

Habe sie heute angerufen und nen Termin gemacht, für nächsten Montag 17 Uhr bei mir.

Wie läuft das ganze ab, durchschnüffelt die meine Wohnung oder redet die nur mit mir, ist so das ich erst seit ein paar Wochen wieder alleine wohne und die komplette Küche fehlt und das Kinderzimmer auch noch ncith komplett eingerichtet ist, da ich meine Tochter in den letzten 7 Monaten auf anraten des Anwalts der KM ganze 2 mal sehen durfte für eine Stunde unter "Aufsicht" bei ihren Eltern oder Großeltern der KM, weil ihr Anwalt das so will.


Bitte keine Horrorgeschichten, davon habe ich im Netz schon genug gelesen.

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  Auswirkung von KUH auf TrennungsUH oder nachehelichen Unterhalt ?
Geschrieben von: Bruno - 22-11-2015, 02:21 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (24)

Ich frag mich ob in der folgenden Konstellation meines Nachbarn, die Zuahlung von Kindesuntzerhalt durch den Mann zur Zahlung von Trennungsunterhalt bzw. nachehelichen Unterhalt durch die Mutter führt.

gegeben:
- Mutter und Vater sind seit <10 Jahren verheiratet und leben seit 2 Monaten getrennt
- das Kind, 8 Jahre alt, lebt bei der Mutter
- die Mutter und der Vater verdienen je 1800€ netto
- der Vater zahlt den Kindesunterhalt laut DDT, abzüglich des halben Kindergelds an die Mutter (den genauen Wert kenne ich jetzt nicht)
- das Kindergeld wird durch Kindergeldamt an KM überwiesen
- Ein Titel oder Urteil über KUH, Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt besteht bisher nicht

Frage:
Bewirkt, bei gleichem Nettoeinkommen der Eltern, die KUH Zahlung an die Mutter einen Anspruch auf Zahlung von Trennungsunterhalt bzw. nachehelichen Unterhalt in Höhe von 3/7, des von Mann an die Mutter gezahlten Kindesunterhalts ? Oder ist das ein Trugschluss

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  Androhung von Anzeige durch Jugendamt
Geschrieben von: ultrafant - 17-11-2015, 12:41 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (23)

Hallo Leidensgenossen,

folgender Sachverhalt: bin arbeitslos und erhalte Alg 2, für mein Kind wird Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt geleistet. Habe nun nach einem Jahr das zweite Mal Post vom Jugendamt, wo ich meine Einkommen nachweisen sollte. Das habe ich getan. Daraufhin kam gleich ein Schreiben zurück, das ich vor Monaten darauf hingewiesen worden sein soll, 25 Bewerbung monatlich zu schreiben und diese jetzt umgehend rückwirkend für das letzte Jahr nachweisen soll, ansonsten würde auf der Stelle Anzeige gegen mich erstattet.

Ich war allerdings einen Teil dea Jahres in einer Umschulung, somit hätte ich sowieso keine Job anfangen können. Seit dem habe ich mich gemäß der Auflagen vom Jobcenter beworben, was aber weniger als 25 Bewerbungen sind. Bei dem Schreiben ist auch noch ein Wisch den ich Ausfüllen soll mit Fragen wie:

seit wann Arbeitslos, welcher Beruf, welche schulische Ausbildung, von wann bis wann welchen Beruf ausgeübt, welche Arbeitsbemühungen, Lebenssituation (mit wem ich zusammen wohne etc), ob ich Handicaps oder Suchtprobleme hätte  - muss ich diesen Müll ausfüllen, dürfen die diese Daten erheben, wenn ja auf welcher Gesetzesgrundlage?

Hat hier vielleicht jemand Tipps, wie ich mich verhalten soll oder kann ich der Anzeige jetzt nicht mehr entgehen, Bewerbungen nachreichen wird leider etwas schwer?
1. Was habe ich bei einer Anzeige zu befürchten? Soll ich jetzt einen Anwalt nehmen?
2. Soll ich evtl. mein Konto schon einmal pfändungssicher machen?
3. Muss es eine ordnungsgemäße Info über die Bewerbungsauflage, evtl. mit Rechtsfolgenbelehrung gegeben haben? Muss das Jugendamt über einen Nachweis der Zustellung dieses Schreibens verfügen?
4. Muss ich den Wisch mit den persönlichen Angaben ausfüllen?

Danke euch schon mal ganz herzlich für etwaige Hinweise zu Verhalten und Vorgehen, so eine plötzliche unverschämte Androhung einer Anzeige sitzt erstmal! Werd mir wohl lieber einen Anwalt suchen...

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  Eigenes Haus vermieten
Geschrieben von: hobbit - 16-11-2015, 18:32 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Hallo, Frau ist vor 7 Monaten ausgezogen ... ich wohne noch drin, zahle außerdem Ratenkredit inkl. aller Kosten. Da wir uns bzgl. Verkauf im Moment nicht einigen können überlege ich die Bude zu vermieten. Benötige ich hierfür die Einwilligung meiner Ex? Wir stehen beide im Grundbuch je zur Hälfte.

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  Dummheit oder "sweet revenche"
Geschrieben von: Panto - 16-11-2015, 15:37 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Hello there, 

seit einiger Zeit laufe ich mit der Gedanke den Elterngeldstellenbetrug meiner Ex-Frau (2010) und Schwarzgeld und Insidertrading (2005/06) meines Ex-Schwiegervaters bei der Steuerfahnung in NRW bekannt zu machen - Ich habe der Power Play der Ex-Frau langsam leid und möchte irgendwie ein Akzent setzen.

Am Wochenende sind wir mal wieder 1250 km gefahren und wir müssten feststellen dass meine Söhne krank waren. Meine jetztige Frau und ich dürften sie noch mal nicht eben kurz besuchen.

Wer hat Erfahung mit derartigen Sachen. Könnt ihr mir Tipps geben? Könnte dies eine gewisse „sweet Revenche“ bringen oder sind die Chancen gross dass den Schuss nach hinten los gehen könnte?

Vielen Dank im Voraus, mit besten Grüssen

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  Behindertes Kind im Internat , jetzt volljährig, § 94 SGB XII
Geschrieben von: SevenMonkeys - 16-11-2015, 12:05 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (37)

Hallo,

ich bin der Franz und ich habe mich hier angemeldet, weil ich mir unsicher bin, ob dass was ich bisher mir erlesen habe, richtig ist. Meien Situation ist sicher selten, trotzdem kann es ja den ein oder anderen geben, der da auch etwas zu sagen kann.

Und bitte keine moralischen Bewertungen, ich hätte auch gern ein normales Kind gehabt. Und für das würde ich auch Unterhalt zahlen, bis es eine Berufsausbildung hat.
 
Mein im September 2015 volljährig gewordenes Kind ist geistig und körperlich schwerst behindert. Seit 2012 ist das Kind im Internat untergebracht und wurde von der KM an jedem  zweitem Wochenende und in den Ferien geholt. Die Kosten für das Internat  in Höhe von fast 5000,- monatlich übernimmt das Sozialamt, die KM hat mir in 2012 dazu geschrieben, dass sie die Hälfte meines Unterhaltes an das Sozialamt zahlen muss und sonst keine Kosten vom Sozialamt bei mir gefordert werden. Deshalb habe ich auch weiterhin den vereinbarten Unterhalt gezahlt, weil ich der Meinung war, dass das Sozialamt meinen Unterhalt bei meiner Ex-Frau geltend gemacht hat.
 
Mit Volljährigkeit in 9/2015 habe ich den Unterhalt eingestellt mit Verweis auf die Grundsicherung nach dem 4.Kapitel des SGB XII. In sämtlichen sich mit dem Thema befassenden Publikationen wird darauf hingewiesen, dass Eltern den Unterhalt von Volljährigen behinderten Kindern einstellen können, da Grundsicherung nicht nachrangig zur Sozialhilfe ist und den Bedarf des volljährigen Kindes deckt.
 
Für den Unterhalt, festgelegt in 2010, hatten beide Seiten je einen Rechtsanwalt eingeschaltet, es wurden Briefe hin- und her geschrieben und dann nach Gefeilsche der Unterhalt festgelegt in Form eines Briefes „ Mein Mandant zahlt ab dem 01.08.2010 xxx Euro Kindesunterhalt“.  Hier meine Frage: Ist das bereits ein Unterhaltstitel  der mit Abänderungsklage geändert werden müsste ? Bisher hat die aktuelle gegnerische Anwältin nichts dazu vorgetragen.
 
Prompt nach Einstellung des Unterhaltes habe ich einen Brief ihrer Rechtsanwältin bekommen, wo sie mich aufforderte weiterhin Unterhalt zu zahlen in alter Höhe, wie mal in 2010 vereinbart. Meine EX ist gleichzeitig Betreuerin meines Sohnes und in dieser Eigenschaft ist sie zur Rechtsanwältin gelaufen.
 
Ich habe dann angefangen mich mit dem Thema zu beschäftigen und habe festgestellt, dass mit der Unterbringung meines Sohnes im Internat eine vollstationäre Unterbringung erfolgt sein muss. Danach würde das Sozialamt alle Unterhaltsforderungen an sich komplett überleiten nach § 94 SBG XII. Das würde bedeuten, dass meine Ex-Frau bzw. mein Sohn überhaupt keinen Unterhalt mehr hätte bekommen dürfen seit 2012. Das wäre also zusätzlich noch zur Grundsicherung, die erst bei Volljährigkeit wirkt.
 
 Ich habe die gegnerische Rechtsanwältin sowohl auf die Grundsicherung als auch auf den § 94 SGB XII verwiesen. Ich habe darauf verweisen, dass es eine Überleitungsanzeige gegeben haben muss und dass es auch eine Leistungsanzeige gegeben haben muss und ich diese sehen möchte. Auch steht in § 94, dass Eltern behinderter volljähriger Kinder nur in Höhe von ca. 30,- bzw. 54,- in Anspruch genommen werden, je nach dem was das Sozialamt da ausrechnet. Und das mein Sohn nicht Bedürftig wäre, da er ja vom Sozialamt Unterkunft, Verpflegung, Taschengeld, Kleidungpauschale usw. bekommt. Zumindest vermute ich das, mein EX-Frau stellt ja keine Unterlagen zur Verfügung. Und nach dem was ich so aus dem Sozialgesetzbuch herausgelesen habe, wird meinem Sohn vom Sozialamt alles bezahlt und meine Ex-Frau wird nur das erspartem Mittagessen belastet oder die haushaltsübliche Ersparnis, dadurch das mein Sohn nicht mehr bei Ihr untergebracht ist.
 
Die gegnerische Anwältin bleibt bei ihrer Forderung nach Unterhalt und wendet ein, dass die Grundsicherung noch nicht gezahlt wird und wenn dann mit anderen Sozialleistungen verrechnet wird und ich deshalb den Unterhalt nicht einstellen darf. Bekommen habe ich die Schriftstücke vom Sozialamt nicht, sondern nur Unterlagen, dass meine Ex-Frau ALG 2 bekommt und keinen Unterhalt zahlen könnte.
 
Ich habe dann der generischen Anwältin geschrieben, dass  ich den Unterhalt zurückfordere seit 2012.  Jetzt schreibt mir die Anwältin, dass sie das Mandat niedergelegt hat weil sie einen Interessenkonflikt zwischen meiner geschiedenen Frau und der Betreuerin ( auch meine geschiedene Frau) sieht. Grundsätzlich ist das ja schon mal gut, aber sie schreibt auch gleichzeitig, dass sie vermutet, dass sich die Betreuerin an einen anderen Anwalt wenden wird.
 
Jetzt meine Frage: Liege ich mit dem , was dargestellt ist, völlig falsch oder blufft die andere Seite nur ?


Oh, sorry, ich sehe gerade, dass da Formatierungen mit kopiert wurden, ich den Beitrag aber nicht editieren kann, dafür meine Entschuldigung.

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  Kind nach Scheidung bei der Mutter Krankenversichern
Geschrieben von: L3NNOX - 14-11-2015, 12:26 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Wie kann ich erreichen, dass mein Kind bei der Mutter krankenversichert ist und nicht mehr bei mir? Sind seit 2013 Geschieden und bin es leid, dass Arztrechnungen zu mir kommen, welche die Mutter zu zahlen hat.

Zitat:Die gesetzliche Mitversicherungspflicht

Nach der Scheidung bleibt die Mitversicherung bestehen, wenn derjenige Elternteil, bei dem das Kind mitversichert ist, auch weiterhin Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt und nicht mehr als 50.850 € brutto jährlich zur Verfügung hat.
Ich liege da darüber.

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  Bekomme keinen neuen Personalausweis ohne die Unterschrift meiner Ex!!!
Geschrieben von: dermitderexstanzt - 12-11-2015, 11:10 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (30)

Klingt komisch ist aber so...

ich bin italienischer Staatsbürger und damit fängt mein Problem an.
Das Italienische Gesetz schreibt vor, dass wenn ein Kind in Spiel steht, der oder die Partner/in des jeweiligen eine
Unterschrift für die Ausstellung des eigenen Personalausweises verlangt.

Wer das nicht glaubt, kann gerne unter Punkt 4 hier nachlesen:
http://www.consolato-onorario-brema.de/p...weise.html
-Wenn gemeinsame minderjährige Kinder vorhanden sind, Einwilligungserklärung des zweiten Elternteils sowie Kopie des gültigen Identitätsausweises;

hier auch nochmal schön zum lesen:
https://kortissimo.wordpress.com/2013/12...kein-pass/
http://www.urbia.de/archiv/forum/th-4350...-aber.html


Wie ihr sicher auch vermuten könnt, werde ich diese einfache Unterschrift + Identitätsnachweis von meiner EX nicht bekommen.
Unser Kontakt war nie so der beste... aber das beruht auf Gegenseitigkeit.

Falls sich hier Italienische Leidensgenossen befinde, wäre ich sehr dankbar für jeden Ratschlag.
Für weitere Hilfen und Vorgehensweisen evtl. alternativen um an einen Pass zu kommen nehme ich ebenfalls dankend an.

Gruss euer Italiener Smile



Angehängte Dateien
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  Daten der Stromversorger
Geschrieben von: Depressiv - 10-11-2015, 19:24 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Hallo,

mich würde mal interessieren, kann das JA oder das Jobcenter auf die Daten der Stromversorger (des Netzbetreibers) zurückgreifen?

Dank und Gruss

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  Vorsicht ist besser als Nachsicht
Geschrieben von: meiloheilo - 05-11-2015, 14:58 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (83)

Hallo liebe Forengemeinde,

ich meines Zeichens Anfang mitte 30, gehobener Mittelstand mit gutem Einkommen der sich bisher dem Thema Ehe und Kinder gänzlich verweigert hat komme langsam zu dem Schluss das ich dieses Thema irgendwie doch in Betracht ziehe. Da ich allerdings beruflich sehr viel mit dem Thema planen von Unwägbarkeiten zu tun habe, möchte ich mich gerne ausreichend auf eine potentielle Trennung/Scheidung vorbereiten, egal ob diese nun irgendwann eintritt oder nicht. Sprich, ich will wenn ich den Schritt in Richtung Kinder/Ehe gehe nicht irgendwann dasitzen und alles hinnehmen müssen was man mir gegen den Latz knallt.

Was ich mir bisher angelesen habe, ist bei Themen wie Umgangsrecht und Sorgerecht "eine entsprechend aggressiv Agierende Ex Frau vorausgesetzt" der Drops weitestgehend gelutscht. Also konzentriere ich mich auf die Vorsorge meines eigenen Lebens, Sprich ich muss jederzeit in der Lage sein einen harten Cut zu setzen um aus dem Hamsterrad auszusteigen. Das schließt für mich alles mit ein, vom Auswandern über nicht mehr arbeiten bis hin zu einem Gefängnissaufenthalt wegen §170, weil ich eben nicht mehr arbeiten war.
Ich bitte hier an dieser Stelle nicht mich falsch zu verstehen, ich bin mitnichten dagegen Unterhalt zu bezahlen aber am Ende ist man ja auch Vater der sich um seine Kids kümmern will und wenn man irgendwann darauf reduziert wird nur noch zu zahlen kommt wohl irgendwann der Punkt an dem man die Reißleine ziehen sollte. 

Vorweg, ich suche ausschließlich nach vollkommen legalen Möglichkeiten für mich Vorsorge zu betreiben!!! Keinerlei halbscharige Dinge, das muss alles Hand und Fuß haben.

Was ich mir bisher überlegt habe:

- Konto ohne Zinsen in einem Drittland (z.B. Schweiz oder Österreich wobei ich nicht weiß inwiefern die Daten weitergeben bei Zinslosen Konten) Verlust durch Inflation wird hingenommen
- Bankschließfach bei der gleichen Bank für Edelmetalle und ggfls. Dokumente 
- Transfer von Geldmitteln immer in Bar z.B. im Urlaub (Österreich würde sich da im Ski Urlaub anbieten)
- Unterlagen zu dem Thema werden extern gelagert (Firma, Eltern, Bankschließfach, Self Storage etc.... davon weiß nicht mal mein linkes Ei etwas)

Das ganze quasi als Notfallversorgung wenn man irgendwann die Reißleine ziehen muss und wenn man es nicht gebraucht hat naja dann schenkt man der Frau halt ne ordentliche Weltreise zur Goldenen Hochzeit oder finanziert einem der Kids ne Anzahlung zu nem Haus. Illegal dürfte das ganze nicht sein, da ja durch die Zinslosigkeit keine Steuerhinterziehung entstehen dürfte und beim Edelmetall würde ja erst Steuer anfallen wenn ich die verkaufe.

Was meinen die Erfahrenen hier, taugt sowas wie sieht das mit den Info´s aus die an den deutschen Staat gehen kannst da Probleme geben? Welche Möglichkeiten gibt es noch, was sollte man noch bedenken? Ach ja ein Tipp wie man mit Wohneigentum umgeht das man vor der Ehe ja quasi noch vor Beginn einer Beziehung überhaupt hatte wäre super. Sprich wie ich den Zugriff darauf verhindern kann, entweder durch Ehevertrag mit modifizierter Gütertrennung oder übertrag in eine Limited oder whatever.

Warum denke ich überhaupt über sowas nach? Ganz einfach, die Gesetzeslage aus der Sicht eines Mannes ist denkbar schlecht und ich hab mehr als Genug Kollegen in meinem Arbeitsleben erlebt die Angst hatten ihre Monster zuhause zu verlassen und sich Ihrem Schicksal ergeben haben, ich will immer die Wahl haben auch die zu zahlen wenn ich das will und nicht weil ich muss oder man mir keine Wahl bleibt.

Grüße,

Meilo

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