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Erklärung zum Elterneinkommen |
Geschrieben von: Pleitegeier - 13-07-2015, 14:03 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Hallo zusammen!
Nach langer Zeit des stillen Mitlesens musste ich mich nun auch mal anmelden weil ich eure Hilfe brauche.
Mein Kind (oder besser gesagt: "mein" Kind) kommt demnächst in den Kindergarten. Jetzt lies mir die KM einen Schrieb von der Stadtverwaltung zukommen mit dem Titel "Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen". Soweit, so scheiße! ;-)
Jetzt gibt es da einige Punkte bei denen ich mir unsicher bin und fachmännischen Rat benötige.
1. Besagte Erklärung kann man gemeinsam oder getrennt abgeben. Bevor ich mich da in Mutmaßungen verrenne: Was bedeutet das? Kann mir jemand das GANZ einfach erklären?
2. Man muss angeben ob man berufstätig (ja/nein) ist und ob man darüber hinaus andere Einkünfte hat. Muss ich da wirklich was angeben oder kann ich das ganze auch leer lassen?
3. Erfährt die KM ob ich berufstätig bin oder nicht? Sprich: Würde ihr irgendeine Stelle das mitteilen? Würde die KM auch etwaige Verdienstbescheinigungen zu Gesicht bekommen?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten!
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Wie bekomme ich raus ob etwas gegen mich vorliegt? |
Geschrieben von: Franz Brause - 11-07-2015, 21:24 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (43)
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Hallo,
kurz zu meinem Fall. Ich lebe seit etwa 3 Jahren in den USA und ich möchte demnächst nach Deutschland einreisen.
Gegen mich besteht ein Unterhaltstitel für den ich bis auf einige Zahlungsaussetzer im letzten Jahr seit 15 Jahren regelmäßig zahle.
Als es zu den Aussetzern letztes Jahr kam hat meine EX versucht meine Eltern auf Großeltern unterhalt zu verklagen.Ich gehe davon aus das das versucht wurde weil man mich nicht finden konnte.Seit Januar zahle ich nun wieder regelmäßig.
Ich weiss das die Beistandsschaft beim Jugendamt abgelegt wurde und ich möglicherweise von Ihr angezeigt wurde.
Wie kann ich denn nun rausfinden ob etwas gegen mich vorliegt? Ich möchte beim Einreisen Überraschungen vermeiden.
Über das Internet kann man ja Akteneinsicht anfordern.Jedoch wird dort nach der Behördenbezeichnung,Aktenzeichen und Bezeichnung des Verfahrens gefragt. Darüber habe ich keine Informationen.
kann mir hier jemand dabei helfen?
Schönen Gruß
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Vaterschaftsfeststellung |
Geschrieben von: Avatar - 06-07-2015, 15:40 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (22)
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Hallo Forum,
habe aktuell einen Fall in dem es um Vaterschaftsfeststellung geht. Der Vater ist sich dahingehend leider nicht sicher, ob er der leibliche Vater ist. Mutter stimmt einer Feststellung nicht zu, der Vater hat allerdings Material gesichert, eine Windel. Rein technisch ist es doch möglich hieraus die Vaterschaft abzuleiten? Bloß wer macht dies?
In Holland geht dies auch ohne Unterschrift der Mutter. Aber aus einer Windel?
Habt ihr da vielleicht Adressen oder Tipps?
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JC will Unterhalt als Einkommen und Tagessätze im Innenverhältnis |
Geschrieben von: Absurdistan - 06-07-2015, 13:24 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (143)
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So, komme gerade von meiner sehr netten und angagierten Sozialrechtsberaterin.
Sie hat dort mit der Leitung des JC telefoniert wegen einer Kostenübernahmezusicherung einer Wohnung.
Diese wurde unter andererm damit begründet, das meine Tochter ein Einkommen von 409 Euro (Unterhalt + Kindergeld) hat, und ihr Bedarf daher bei mir gedeckt ist. Mit der Folge das mein Einkommen zu hoch ist für laufende Leistungen. Sprich:
Die Eltern sollen es im Innenverhältnis regeln. Die Mutter soll mir jeden Tagessatz erstatten.
Ich bin bisher immer der Meinung gewesen das das nicht möglich ist. Aber, wer weiss?
Gibt es dazu Urteile?
Gerade in meiner Situation beim laufenden Verfahren gS der Mutter erzählen sie muss mir mind. 100 Euro pro Monat gebem ist absurd, und man zeigt mir nen Vogel!
Brauch Info´s und Urteile! Sorglos hatte diesbezüglich doch auch was?
lg
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Neuer Selbstbehalt ab 01.01.2015 |
Geschrieben von: Nummerzwei - 06-07-2015, 00:24 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Hallo,
der Selbstbehalt für nicht Erwerbstätige beträgt seit 01.01.2015, 880,- €.
Das Jugendamt legt der Unterhaltsberechnung meines Mannes allerdings weiterhin 800,- € zu Grunde.
Begründung: Ihre Frau hat auch Geld.
Angeblich darf im Mangelfall der Selbstbehalt weiterhin bis auf 800,- € gekürzt werden.
Müßten nicht wenigstens die hohen Umgangskosten berücksichtigt werden.
Außerdem ist beim Jugendamt bekannt, dass ich berentet bin.
Kg
Nummerzwei
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Meinungen zum Umgang |
Geschrieben von: Panum - 05-07-2015, 22:27 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (20)
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Folgende Geschichte:
Getrenntlebend, im selben Kleinort wohnend, Tochter 3,5 Jahre, starke Bindung zu Papa, KM alleiniges Sorgerecht, gute Kommunikation vorhanden (teilweise gemeinsame Unternehmungen), lediglich Streitigkeiten wegen Umgangsregelung.
Bisherige Umgangsregelung:
Einmal in der Woche holt Papa die Maus vom KiGa und unternimmt mit ihr was für 3 Std und legt sie abends mit Geschichte vorlesen bei der KM ins Bett. Alle 14 Tage eine Übernachtung von Sa Nachmittag bis Sonntag Nachmittag bei Papa (26 Std)
Nun war der gemeinsam beschlossene Termin beim JA zwecks Umgangserweiterung auf zwei Nächte alle 14 Tage also von Freitag Abend bis Sonntag Nachmittag.
Beide bestätigten am Anfang des Gesprächs vor dem JA die gute vorhandene Kommunikation und das gemeinsame Einhalten der Umgangsregelung und gemeinsame Unternehmungen.
JA Mitarbeiterin war sichtlich stolz auf uns und hat sich gefreut.
Also auf zur Umgangserweiterung. Aber nun kommts. KM will wegen der weiteren Übernachtung den Wochentag auf 14 tätig mindern. Sprich in der Woche wo das Kind nun am Wochenende (Beginn Freitag 18:30 Uhr) bei Papa verbleibt, soll das Kind plötzlich nicht mehr in der Woche einmal vom Papa vom Kiga abgeholt werden und soll damit auf den gemeinsamen Nachmittag und die gute Nacht Geschichte verzichten.
Die JA Mitarbeiterin und der Papa waren sichtlich geschockt und haben dies für nicht gut empfunden, da
a) das Kind diesen Zyklus gewohnt ist und
b) eine Umgangserweiterung besprochen war und keine Umgangsverschiebung.
Bei der KM kein Einsehen, auch nach diversen Gegenvorschlägen (Sa bis Mo etc).
Der Vater möchte nicht auf den Dienstag verzichten, da sich das Kind bereits an den Zyklus gewöhnt hat und er sowieso durch die Arbeit das gemeinsame Kind Freitags erst abends und nicht bereits Mittags holen kann.
Papa hat der KM 2 Tage Zeit zum überlegen gegebenen. Nun stand dieses Wochenende eigentlich
endlich das 1. gemeinsame volle Wochenende an, aber KM meldete sich einfach nicht und gab keine Lösungsvorschläge, obwohl man zwischenzeitlich wieder gemeinsam das Kind zu Bett gebracht hat und normal redete. Sie sprach es einfach nicht an.
Wie gesagt funktioniert alles super zwischen beiden, nur hat die KM scheinbar Angst das Kind etwas mehr loszulassen und kann mit ihrer Zeit ohne Kind nichts mit sich selbst anfangen.
Die KM wurde erneut vom Vater angesprochen das doch endlich eine gemeinsame Regelung gefunden werden sollte und ihr von sich aus ein weiteres Gespräch angeboten. Sie hatte es auf heute Abend gelegt (Dem Tag nach dem Wochenende...ein Schelm wer Böses denkt).
Also hat das Kind das Wochenende wieder nur von Samstag Nachmittag bis heute Nachmittag mit Papa gehabt.
Dann heute das Gespräch, aber es gab keine Einsicht. Es kommen nur Argumente wie:
"Da kann ich in der einen Woche ja fast gar nix mit der Kleinen Unternehmen"
"Ich habe Bekannte beim JA die sagen, das wäre ganz schön viel für eine 3,5 Jahre altes Kind"
"Du kommst doch dann in einem Jahr und willst noch einen Tag mehr, hätte ich das gewusst, hätte ich dir den einen Tag in der Woche nie gegeben"
usw usw usw.
Dann wurde der Zwerg wach und das Gespräch abgebrochen.
Der Satz "naja jetzt ist ja noch Zeit bis zum nächsten Papa Wochende und man kann dann nochmal reden" kam natürlich. Aber der Vater will sich nicht länger hinhalten lassen.
Da der Papa seit Jahren bereits um mehr Umgang kämpft, es immer auf den netten und verständnisvollen Weg versucht hat, überlegt er jetzt durch die Bestätigung VOR DEM JA seitens der Mutter, der gut funktionierenden Kommunikaion, einen anderen Weg einzuschlagen.
Daher würde dieser Papa gerne wissen, was ihr tun bzw welchen Weg ihr nun einschlagen würdet, wenn wirklich 3 Jahre Nettigkeit immer noch zu keinem zufriedenen Ergebnis geführt haben und gerade jetzt die JA Mitarbeiterin in dem Gespräch erwähnte, dass der Mehrumgang mit dem Vater "gut und wichtig" für das Kind wäre...
Der verzweifelte Papa dankt Euch für Eure Meinungen.
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Unterhaltsfragen, sich ändernde Umstände |
Geschrieben von: Zahlfunktion - 05-07-2015, 21:15 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Hallo,
ich benötige Hilfe von euch. Mir schwirrt der Kopf in Punkto Unterhaltsfragen. Sehe mich nicht in der Lage meine zukünftigen Zahlungsverpflichtungen ab zu schätzen. Hab auch Zweifel ob ich davon leben können werde.
Ich hoffe, dass ihr mir da eine Prognose für die von mir als Variante A und Variante B benannten Varianten geben könnt.
Werde ich da wohlmöglich durch die Kindesunterhaltszahlung an meinen Sohn zum Trennungsunterhalsempfänger von meiner lieben Frau ?
Eine Berechnung vom JA gab es bisher nicht. Haben die Zjahlbeiträge bisher so fest gelegt wie es uns richtig erschien.
Meine liebe Ex hat mir angeboten den nachehelichen Unterhalt aus zu schließen. Wenn meine liebe Ex mir soetwas anbietet hat das wohlmöglich einen Grund ? Sagt mir zumindest mein Gefühl. Kann leider nicht klar denken. Das hat mit etwas mit mit meiner Erkrankung un den Medikamenten zu tun.
gegeben:
- Frau (Filipina) vor 13 Jahren auf den Filipinen kennen gelernt und auf den Philipinen geheiratet
- Sohn, 12 Jahre, lebt bei seiner Mutter
- Sohn, Mutter und Vater leben in der selben Stadt in Deutschland
- Mein Sohn besucht mich alle zwei Wochen am Freitag Abend bis zum Sonntag Abend
Einkünfte von Frau (aktuell):
netto 1500 €
Einkünfte von Kind (aktuell):
Kindergeld von 184 € (wird an Mutter überwiesen)
Kindesunterhalt ca. 350 € (bisher) (wird von mir an Mutter überwiesen)
Einkünfte von mir:
bisherige Situation:
bisher 1500 netto
350 € fiktiver Wohnwertvorteil (vom Gericht bestimmt)
seit >3 Monaten:
1100 € Krankengeld
zahle (bisher) weiter 350 € Unterhalt an meinen Sohn
gesucht:
mögliche Entwicklung in etwa 3 oder 6 Monaten:
Variante A:
- nur noch ca. 24 h /Woche arbeiten und nur noch ca 800 € netto bekommen
- ca. 400 € Teil EU Rente erhalten
= Summe der Einkünfte ca. 1200 € (vor Abgabe von ca. 1/3 meiner Rentenpunkute)
gesucht:
mögliche Entwicklung in etwa 3 oder 6 Monaten:
Variante B:
- ca. 800 € volle EU Rente erhalten
- ca. 400 € dazu verdienen
= Summe der Einkünfte von ca. 1200 € (vor Abgabe von ca. 1/3 meiner Rentenpunkte)
Was mir auch überhaupt nicht klar ist wovon ich leben soll wenn ich bei der Scheidung etwa 1/3 meiner Rentenpunkte an meine liebe Ex abgeben werde (sie hat mehrere Ehejahre weniger verdient als ich)
Sollten sich meine Angaben mit früheren Beiträgen wiedersprechen gelten für obige Frage die ben gemachten Angaben.
Ich habe über meine Angaben und meine Frage aus Gründen des Datenschutzes immer ein gewisses Rauschen drüber gelegt.
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Wenn Gerichtsverfahren droht! Und generelle Strategie |
Geschrieben von: Thomas - 04-07-2015, 16:16 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (27)
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Hallo zusammen,
ich bräuchte eure Hilfe. Wenn der Beistand das Gerichtsverfahren zur Einkommensfestellung eingeleitet hat. Bisher gibt es nur Vorschuss für die Mutter. Wir sind uns gerade am annähre und aushandeln, wie wir das ohne diese Trennungsindustrie machen können, aber die Zeit läuft davon. Kann ich da noch einen 12-montägigen Titel dem Beistand über den Mindestunterhalt geben, um die Streitsumme, die ja 12x Kindesunterhalt ist, zu senken? Darf er das verweigern? Wenn ich es beim Notar oder einem anderen Amt machen lasse und ihm gebe, muss das Gericht das abziehen?
Ich habe weitere fragen, und würde mich freuen, wenn auch ein Unternehmer mir bitte per PN mir schreiben könnte.
Danke euch!
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Mutter kommt zurück!!! |
Geschrieben von: kaempfer - 03-07-2015, 09:50 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
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Hallo an alle. Ich hatte schon in Februar über meinen Fall berichtet.
Ich wohne seit einen Jahr allein mit meiner Tochter (6J). Die Mutter wohnt 300 Kms weit weg. Jetzt möchtet sie plötzlich wieder zurück in der selber Stadt und sie fängt schon an im normales Leben von der Tochter sich einzumischen. Sie selber hat mir gesagt sie möchtet in ein paar Monate woanders umziehen und wenn ich nicht mitkomme, wäre mein Problem. Zusätzlich möchtet sie nicht mehr arbeiten, weil ihren Anwalt ihr gesagt hat, sie könnte von mir ganz gut leben (wir sind getrennt, Scheidung läuft).
Das ganze Jahr habe ich viel getan damit unsere Tochter die Mutter sehen kann, laut meinen Anwalt zu viel. Aber in Wirklichkeit geht es mir um das Beste für unsere Tochter. Meinen Anwalt meint ich muss vorsichtig sein und den Umgang regeln, weil sie versuchen konnte die ganze Geschichte umzudrehen zu ihren Vorteil.
Mein größtes Problem ist jetzt zu kontrollieren dass sie nicht ohne mir Bescheid zu sagen unsere Tochter vom Kindergarten abholt (beide mit Sorgerecht). Der Kindergarten kann nicht sehr viel machen, das ist mir klar. Ich arbeite Vollzeit und betreue unsere Tochter fast alleine seit sie geboren ist, letztes Jahr komplett alleine. Ich habe das Glück ein sehr flexibler Arbeitgeber zu haben.
Danke und kraft an alle, es geht hier um den Wohl unsere Kindern!!!
(Entschuldigung die Rechtschreibung, Deutsch ist nicht meiner Muttersprache)
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