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  Schwärzen von Bewerbungsschreiben
Geschrieben von: McHammer - 28-12-2015, 16:39 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (18)

Darf für das Familiengericht meine Bewerbungsbemühungen dokumentieren, heißt alle Anschreiben der letzten 4 Monate hinschicken.

Weiß einer wie sich das mit dem Inhalt verhält kann man den schwärzen, zwar zeigte mir die RS Prüfung keine Fehler an und auch andere meinten das wäre so Ok, aber ich habe keine Lust das die sich dann an dem Inhalt hochziehen weil denen das so nicht passt.

Aber bevor ich anfange 97 Seiten im PDF bis auf Anschrift Betreff zu schwärzen, wollte ich mal fragen ob die Gerichte sowas einfach so hinnehmen, ne tabellarische Auflistung wie für das Arbeitsamt war denen ja schon nicht gut genug.

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  Hauskauf geplant, wie am schlauesten anstellen als UH-Pflichtiger?
Geschrieben von: Antragsgegner - 26-12-2015, 14:57 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (26)

Moin,

da das Ende der Unterhaltszahlungen an Exe langsam absehbar sind, beginne ich mir Gedanken zu machen, mal den Traum vom Haus zu probieren, zusammen mit meiner jetzigen Lebensgefährtin.

Nun stellt sich die Frage, wie man das am schlauesten macht und absichert.

Situation:
- ein Kind, 4 Jahre, zahle UH nach DDT, gemeinsames SR
- geschieden, TU&EU enden Mitte nächsten Jahres, Auschluss von weiterem EU per gerichtlichem Vergleich
- ich neue Partnerin, (noch) keine Kinder

Die Frage ist, wie wir uns, also ich mich und meine Partnerin, vor großen Eventualitäten auch gegeneinander absichern.


1. Problem: Wenn ich mit im Grundbuch stehe und sterbe, erbt mein Kind mein Teil des Hauses, wenn noch nicht volljährig, die Exe - meine Partnerin müsste sich dann mit denen rumschlagen.

2. Problem: Wie erstes, aber Kind ist volljährig, erbt direkt. Da aber noch 14 Jahre vor uns liegen und ich nicht weiß, wie die Beziehungen zwischen Kind & Mir & meiner Partnerin sich bis dahin entwickeln, will ich verhindern, dass meine Partnerin sich dann mit meinem, vll. bis dahin undankbaren und Vaterschaft ablehnenden Kind, rumärgern muss.

3. Problem: Mein Recht am Haus, wenn ich nicht im Grundbuch stehe und wir uns trennen. Aus dem Bauch heraus würde ich dafür, dass nur meine Partnerin im Grundbuch steht, mir ein lebenslanges Wohnrecht zustehen.

4. Problem, was sich mit dem 3. verbindet: Stehe ich im Grundbuch, wäre das Haus ja Kapital. Da ich noch 3 Jahre VKH-Überprüfungen vor mir habe, wäre es nicht vorteilhaft, wenn die Wohnkosten wegfallen - weiß nicht, wie sich da ein Haus als Kapital äußert.

Das sind die groben Probleme.

Meine Lösungen bzw. Konstellationen wären die Lösung wie im 3.Problem beschrieben. Ich stehe nicht im Grundbuch, habe aber ein lebenslanges Wohnrecht in dem Haus.
Während der Zeit der VKH-Überprüfungen würde ich mit meiner Partnerin einen Mietvertrag machen, damit ich aufm Papier Wohnkosten habe, die ich bei der VKH angeben kann. Klar, müssten die dann versteuert werden. Andersrum hat es den Vorteil, das wir alle Sanierungskosten am Haus über meine Partnerin steuerlich absetzen können.


Wer hat da in Sachen Unterhaltsrecht, Erbrecht etc. mal Plan und kann uns vllt. Tipps geben, wie man es noch oder klüger machen kann - ob meine groben Ideen überhaupt wasserdicht sind.

Ich habe jetzt erstmal einen Termin mit einem Vermögensberater zwecks Kredit/Bonität, der auch noch ein paar Tipps hat (z.B. sich Mieter reinholen um alles steuerlich abzusetzen). Da wäre auch die Frage dann ob der Kredit über uns beide laufen KANN, wenn ich gleichzeitig mich einmiete oder ob ich, da meine Partnerin vermutlich aufgrund Gehalt etc. keine hohe Bonität hat, diese als Bürgen erhöhen kann.

Mir geht es primär darum, die bewilligte VKH für die alten Verfahren über die nächsten 3 Jahre noch abzusichern und insgesamt das Haus gegen ein Erbrecht meiner Tochter und damit meiner Exe abzusichern.

Vielen Dank schonmal.

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  Meldepflicht bei Absprachen
Geschrieben von: McHammer - 26-12-2015, 09:35 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Moin,

ist es eigentlich normal das man sich als Vater immer zu erst bei der Ollen zu melden hat um Absprachen für den Umgang zu treffen, heute mal wieder erlebt da gerichtlich eh ausgemacht war, dass ich die Tochter heute von 9-19 Uhr hole, habe ich der Ex vorhin nur ne lapidare SMS geschickt ob Tochter schon gefrühstückt hat?

Musste mir dann nur anhören, dass man sich das nächste mal auch zwecks Absprachen eher melden kann.

Das geile ist das letzte mal habe ich nen Tag vorher ne Mail geschickt und mich auch sonst bis jetzt immer auch selber melden müssen, ist wohl anscheinend normal das die Frauen das als Einbahnstraße sieht, wenn einem das ganze so wichtig wäre könnte man sich ja auch mal von sich aus melden, aber soweit denken die meisten wohl nicht.

Habe jetzt auf die SMS nicht ehr geantwortet, bringt in meinen Augen sowieso nix, sehen uns ja eh gleich ^^

Wie sind da eure Erfahrungen, was das angeht?

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  Pünktlich zu Weihnachten Post vom JA
Geschrieben von: pudding - 25-12-2015, 20:51 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (29)

4 Jahre lang hat die außer an einer Einsichtnahme meiner H4-Bescheide nichts interessiert... Plötzlich wollen die irgendwelche Nachweise, weiß gar nicht was ich da zurückschreiben soll...  soll ich überhaupt was schreiben ? Beistand seitens der KM besteht nicht.



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  Hausmann
Geschrieben von: Skydeep - 18-12-2015, 22:32 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Ich bin 51 Jahre, verheiratet, 15-jährigen Sohn,  vierjährige Tochter. bis zur Geburt meiner Tochter war ich circa 20 Jahre Selbständig.  Während der Schwangerschaft haben meine Frau und ich in der Not vereinbart die Rollen zu tauschen.  Ich habe das Geschäft mit hohen Schulden schließen müssen.  Nun wurde meine Tochter geboren und meine Frau hatte seit dem schwerste Depressionen.  Ich habe die Rolle als Hausmann übernommen. Mit circa zweien halb Jahren ging meine Tochter, ganze Tage in den Kindergarten bis heute. Die Arbeit im Haushalt und die Betreuung meiner Tochter konnte ich meiner Frau nie recht machen. Nun haben wir uns so auseinander gelebt dass meine Frau die Scheidung wünscht darüber hinaus verlangt sie nun das ich nun Vollzeit arbeiten gehen soll und sie die Kinder nun betreuen möchte.  Ich soll ausziehen  und mir eine Arbeit suchen. Wir haben jeder ein Auto und alle Kosten die mich betreffen will, meine Frau nun nicht mehr bezahlen.  Sie hat mir das Konto gesperrt.  Es gibt sogar Streit um  die Lebensmittel im Kühlschrank. Ihre Taktik ist dass ich dadurch geneigt bin arbeiten zu gehen und auf die Kinder verzichte. Ich werde aufs übelste beschimpft. Die Streitigkeiten werden immer aggressiver. Ich soll mich am nächsten Baum aufhängen und wäre ein Schmarotzer. Mittlerweile habe ich einen Anwalt beauftragt und habe Prozesskostenhilfe beantragt um die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrecht und des Sorgerechtes zu erstreiten.  Meine Frau versucht mit allen Mitteln sich bei unseren Kindern  beliebt zu machen. Wenn ich jetzt mein Auto nicht mehr bezahlen kann verliere ich auch meinen Nebenjob. Meine Frau arbeitet als medizinisch technische Assistentin im Schichtdienst Vollzeit und ich im Schichtdienst auf 450 € Basis.Ich weiß bald nicht mehr weiter. Ich habe noch nicht mal die Möglichkeit meinen Kindern zu Weihnachten etwas zu schenken.

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  Unterhalt neu Berechnung
Geschrieben von: dersozialarbeite - 17-12-2015, 16:23 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (18)

Hallo,

Ich habe mal eine Frage :

Ich zahle ganz regulär meinen Unterhalt.
Jetzt hat die Mutter zusätzlich Sozialhilfe beantragt. Ihr jetziger mann arbeitet aber.

Ich wohne seit 3 Jahren mit meiner Freundin zusammen. Sie verdient 1550 € netto.

Jetzt soll ich alle meine Kosten für das job center offen legen und auch die meiner Freundin.

Muss ich jetzt auch ihre Gehaltsnachweise mit schicken, oder reicht es wenn ich ihr netto Gehalt auf dem Formular eintrage?

Und was kommt da jetzt auf mich zu?
Verdiene ca 1380 € netto.

Ich würde jetzt einfach meine Gehaltsnachweise und alles geforderte mit schicken, aber die Daten von meiner Freundin lediglich auf dem Formular eintragen. Geht das okay?

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  Rechtsgrundlage Bewerbungslimit JA UVG
Geschrieben von: McHammer - 09-12-2015, 23:05 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

bei ALG1 Bezug und Leistungsunfähigkeit verlangt das Jugendamt gut und gerne 20-30 Bewerbungsnachweise pro Monat, wo ist eigentlich die Rechtsgrundlage dafür, ist ja auch nciht sodas man gegenüber der Agentur für Arbeit auch Listen und Eigenbemühungen nachweisen muss die deutlich geringer sind hier bei uns sind das 3 Bewerbungen pro Woche.

Desweiteren die Frage wo ist die Rechtsgrundlage dass das JA verlangen kann einen jeden Job anzunehmen selbst wenn der genauso wenig dazu führt das man nicht Leistungsfähig ist da man am Ende unter dem Selbstbehalt liegt, oder sogar verlangen können das man ans andere Ende der WElt zieht, wenn ich mir nämlich die amtlichen Schreiben so durchlese finde ich dort keine Begründung.

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  Umgangskosten SGB II
Geschrieben von: JonDon - 08-12-2015, 20:07 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Das hier stelle ich für alle anderen Väter die Umgangskosten gegenüber JC geltend machen wollen, um den Umgang mit Ihre Kinder wahr zu nehmen.

Großes Dank an @raid und @Zala für die Unterstützung die mir den Rechtsweg aufgezeigt haben.

Aus Sichere Quelle habe ich rechtzeitig erfahren das KM frist hat bis 27.11.2015 Stellungnahme abzugeben. Da Sie dies nicht gemacht hat, folgte die Einstweilige Anordnung. Nun hat Sie am 30.11.2015 die Wahrheit sagen müssen.


Man beachte die Datumsangaben. Geht Persönlich hin. Habt keine Scheuklappen. Setzt euere Rechte durch!
habt keine Angst von nichts und niemanden. Sagt es mit euere Worte. Seit selbstsicher.



Nun heißt es, Sohn zurück holen!

Und hierfür auch großen Dank an @p_

Ich war unsicher in meiner Sprache. Hatte zweifel daran. So hat mir @p_ geholfen bei diversen email verkehr mit dem JA.

Meine gänge zur Staatsanwaltschaft Darmstadt wie Gerichtsgänge waren nicht Umsonst. Irgend wie hat es aber klick gemacht jetzt.


Großen Dank auch an @kay Seine beiträge lese ich sehr gerne die unmissverständlich sind.

Danke auch an @Skipper, er hat mir sehr viel Korrekte und einwandfreie Unterstützung gegeben.

Sprich Note 1++++

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  Geld im ersten Jahr
Geschrieben von: hansfred - 03-12-2015, 11:51 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (17)

Hallo, meine Frau ist leider psychisch im Moment völlig instabil, trinkt abends und hat manisch depressive Verhaltensmuster. Nun hat sie das Öfter gehabt aber nun offenbar durch ein oder zwei blöde Freundinnen (die eine wurde verlassen) ist sie voll auf Trotzphase und bringt immer wieder olle Kamellen auf den Tisch. Leider ist es so ausgeartet, dass sie mir im November als ich eine große OP hatte sagte das sie definitiv auszieht. Sie sagte wohl zu einem guten Freund das sie noch Gefühle für mich hat und es ja nicht endgültig ist und auch zu meiner Mutter das es ja nur zeitlich begrenzt sei, aber inzwischen war sie beim Anwalt und meint es wohl ernst.

Der Anwalt fordert von mir monatlich 2500€ und das schon ab 1.12 obwohl sie erst am 1.1 auszieht. Das wird sich natürlich noch etwas runter rechnen da meine Tochter bei mir bleiben will und ich im Gegensatz zu dem Schreiben sehr wohl auch Darlehenskosten z.B. fürs  Haus hab (da stand drinnen ich würde mietfrei wohnen) und einige Versicherungen von ihr zahle ja ich. Trotzdem fürchte ich wird ein nicht unwesentlicher Betrag über bleiben da ich in meinem Job auch Prämie und Gratifikationen bekam in 2015. Sie arbeitet nur halbtags ,meine Tochter wird 16.
Meine Anwältin sagte ich solle alle Kosten die ich habe geltend machen
Habt ihr noch Tipps auf was ich achten kann ? Bin gerade ziemlich fertig, einmal weil ich sie sehr ungern verliere und noch liebe und natürlich auch weil ich nicht weiß wie ich das monatlich finanziell stemmen soll

danke

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  angebliche Hausaufgaben am Papa- WE
Geschrieben von: Stronzus - 01-12-2015, 19:29 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Hallo zusammen,

schon länger habe ich das Problem mit sogenannten Hausaufgaben.
Hintergrund ist folgender: Kind nun dritte Klasse. Jedesmal zum Umgangswochenende sind Hausaufgaben zu erledigen die die Mutter in einer Mappe in die Tasche packt ohne überhaupt mit mir darüber zu reden.
Vom Klassenfest im Gespräch mit der Lehrerin habe ich erfahren das die Unterlagen die die Mutter mitgibt gar keine Hausaufgaben sind sondern irgendwelche Übungen die man freiwillig machen kann.
Seither haben wir trotzdem immer alles gemacht, mittlerweile nimmt das ganze aber mehrere Stunden in Anspruch.
Vor diesem Hintergrund habe ich der Mutter mitgeteilt in Zukunft keine Aufgaben, ausser lesen, bei mir zu Hause mehr zu erledigen. Das sind Aufgaben des täglichen Lebens am Lebensmittelpunkt des Kindes.
Zumal es gar keine Hausaufgaben sind. Das Hausaufgabenbuch der Schule meines Kindes würde mir zum Beispiel bis heute nicht vorgelegt. Ich habe der Mutter angeboten 2 Stunden die Woche mit unserem Kind zu lernen, darauf habe ich bis heute keine Antwort erhalten.
Die Mutter hat sich nun ans Jugendamt gewandt, die Dame dort hat einen Gesprächstermin angeboten und zwischenzeitlich auch mit mir telefoniert. In dem Gespräch hat Sie eindeutig die Position der Mutter eingenommen! Am Rande hat Sie mir noch mitgeteilt das mein Vorschlag mit dem Kind außerhalb meines Umgangs WE nicht praktikabel sei, da unser Kind ja in die Ganztagesbetreuung ginge. Nur komisch das Sportverein, Schwimmen und Musikunterricht nach der Schule kein Problem darstellen.
Was mach ich nun? Wie gehe ich taktisch und strategisch am besten mit dem Thema um?
Es geht mir nicht darum unser Kind nicht zu unterstützen, ich will mich nur nicht mehr verarschen lassen mit Aufgaben die keine sind und uns die Umgangszeit reduzieren.

[Formatierung wg. Unleserlichkeit entfernt]

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