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Wirksamkeit einer Willenserklärung zur Beendigung der Beistandschaft - Druckversion

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Wirksamkeit einer Willenserklärung zur Beendigung der Beistandschaft - finearts60 - 27-07-2015

Vom Jugendamt bin ich aufgefordert worden, den von mir bereits seit zwei Jahren regelmäßig und vollständig geleisteten Kindesunterhalt auch weiterhin zu zahlen – welche Glanzleistung der Unterhalts-Maximierungs-Behörde nach mehr als einem Jahr intensiven Schriftverkehrs.

Gleichzeitig wurde mir eine Frist zur Titulierung gesetzt, und zwar bis zum 15.08.2015.

Mit meiner Ex-Frau habe ich nun aber einen Deal gemacht, wonach sie freiwillig von mir ein wenig mehr Kindesunterhalt bekommt, wenn sie die bestehende Beistandschaft vom Jugendamt beendet. Das hat sie dann auch telefonisch am 24.07.2015 der Sachbearbeiterin gegenüber erklärt. Nach dem Telefonat hat sich die Dame vom Jugendamt in ihren wohlverdienten Jahresurlaub verabschiedet. Sie hat nach eigenen Angaben keine Stellvertretung, und daher kann sie erst nach Ablauf der gesetzten Frist zur Titulierung die Beendigung der Beistandschaft bestätigen. Darüber hinaus behauptet sie, dass meine Ex ihre Erklärung schriftlich vorzunehmen hat.

Nun meine Frage: besteht hier ein Schriftformerfordernis, oder genügt die einseitige, jedoch nur mündlich abgegebene Willenserklärung meiner Ex zur sofortigen Beendigung der Beistandschaft?


RE: Wirksamkeit einer Willenserklärung zur Beendigung der Beistandschaft - sorglos - 28-07-2015

(27-07-2015, 23:58)finearts60 schrieb: Nun meine Frage: besteht hier ein Schriftformerfordernis, ..
Ja.

Die Beistandschaft (=Vollmacht zur Unterhaltsbeitreibung und-maximierung) wurde doch wohl schriftlich erteilt. Also die Kündigung auch. Wir sind ja nicht mehr am steinzeitlichen Lagerfeuer.


RE: Wirksamkeit einer Willenserklärung zur Beendigung der Beistandschaft - Ibykus - 28-07-2015

(28-07-2015, 03:29)sorglos schrieb:
(27-07-2015, 23:58)finearts60 schrieb: Nun meine Frage: besteht hier ein Schriftformerfordernis, ..
Ja.

nicht immer! §§ 1715, 126 BGB


RE: Wirksamkeit einer Willenserklärung zur Beendigung der Beistandschaft - beppo - 28-07-2015

Ich würde behaupten, es besteht ein Beweiserfordernis. Wenn es denn überhaupt vor Gericht gehen sollte. Wenn es diese Aufkündigung denn gegeben hat, kann ich mir nicht vorstellen, dass die SB dann ihren Krieg auf eigene Faust fortsetzt.


Wirksamkeit einer Willenserklärung zur Beendigung der Beistandschaft - CheGuevara - 28-07-2015

Wenn Du mit der Ex eine Vereinbarung aufsetzt, wo drin steht, dass

- sie auf Beistandschaft verzichtet
- Du nach 10x % KU zahlst
- Sie dich bevollmächtigt, dem JA gegenüber die Beistandschaft für erledigt zu erklären

Sollte das reichen!

Nach meinem Verständnis sind wir da im Zivilrecht mit Bevollmächtigungen und Abtretungen unterwegs.