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880,- Euro im Trennungsjahr? |
Geschrieben von: Mann - 13-08-2015, 11:57 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Liebe Betroffene und Helferlein,
Ich habe eine Gehaltspfändung auf 880,- Euro (von Ex-Freundin), habe dann die Arbeit verloren, war auch noch krank, bis die nächsten zwei Wochen und lebe im Trennungsjahr.
Ich habe einen 16 J. Sohn aus erster Freundschaft (Sie ist während Schwangerschaft immer fremd gegangen und Lebt mit dem Mann und zweitem Kind zusammen) und dann noch eine 13 jährige Tochter danach geheiratet. Jetzt Trennungsjahr und ich bin schon ausgezogen und habe Pfändung auf 880,- Euro Basis bekommen, womit ich eigentlich nicht leben kann. Jetzt in Arbeitslosigkeit geht dann alles weg und die alte Freundin und die Noch Frau bekommen alles über 880,- Euro. Aber 880,- Euro ist doch unter der Sozialgrenze? Und im Trennungsjahr müsste ich doch Geld von meine Frau bekommen, wenn ich so wenig Geld habe, Sie hätte mindestens über 2000,- Euro und wenn ich voll zahlen könnte über 2500,- Euro - ich 880,- - wie sieht das dann im Trennungsjahr genau aus? Außerdem hohe Schulden zusmmane von ca. 10.000 Euro und immer noch Gemeinschaftskonto, da wir es noch nicht auflösen können, voll im Dispo (Minus)!
Muss ich jetzt schon Auswandern oder gibt es noch einen lebenswerten Weg? Ich denke auch eine Minijob wird abgezogen? Habe noch einige gebrauchte Wertsachen und muss eine Vermögensaufstellung beim Jugendamt machen, was muss dort alles angegeben werden und wieviel ist frei, kan man die Schulden gegenrechnen?
Es sind auch noch ca. 5000,- Euro Schulden auf für Ex-Freundin aufgelaufen, da immer mal ein monat wegen Krankheit und Arbeitslosigkeit von mir und Ehefrau nicht bezahlt werden konnte, jetzt sagt Ehefrau, daß Sie dafür nicht verantwortlich sei, aber das kann doch so nicht sein?
Sorry für die vielen Fragen, ist aber ein Komplex (- ich denke auch, daß das gemeinsame Konto das Trennungsjahr eigentlich ungültig macht?)
Freue mich wirklich über jede Antwort
Ein Mann :-)
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Beistandschaft JA |
Geschrieben von: Wusi - 13-08-2015, 10:07 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (26)
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Hallo Forum,
letzte Woche ist mir ein Einschreiben vom JA zugeflogen. Darin wird mitgeteilt, dass sie die Beistandschaft für meinen Sohn übernommen haben und den Kindsunterhalt nun neu berechnen wollen. Ich solle doch bitte alle Unterlagen zuschicken und dann den berechneten Betrag in öffentlicher Urkunde anerkennen.
OK, die grundsätzliche Frage, ob man sowas unterschreiben sollte, möchte ich hier jetzt erstmal ausklammern.
Trotzdem bleiben noch 2 Fragen übrig:
1) Darf das JA das so einfach, da bei mir der Unterhalt gerichtlich festgelegt ist (dynamisch, xxx%).
Ich habe einige Stellen gefunden, dass das dann nur übers Gericht geändert werden kann, allerdings war das nie so ganz klar und auch nie belegt.
2) Falls die Neuberechnung ergibt, dass ich eine Stufe höher eingestuft sein müsste, können die das dann durchsetzen oder kann ich mich auf die Wesentlichkeitsgrenze / Erheblichkeitsschwelle von 10% berufen, da eine Stufe in der DT ja nur etwa 7% entspricht?
Gruß
Wusi
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Nachehelicher Unterhalt, Zugewinnausgleich? |
Geschrieben von: Daddy2child - 11-08-2015, 01:57 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (14)
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So, nun ist es bald soweit, der Scheidungstermin steht endlich an.
Dazu hab ich nun ein paar Fragen:
1. Nachehelicher Unterhalt:
Wir betreuen unsere beiden Kinder (beide Kinder über 10 Jahre alt) im 50/50 Wechselmodell.
Wie groß sind hierbei die Chancen der Ex auf nachehelichen Unterhalt?
Sie arbeitet aktuell zu 50%.
2. Zugewinnausgleich:
Wir haben eine gemeinsame Immobilie die noch mit 150 TEuro belastet ist.
100 TEuro wurden bereits getilgt.
D.h. jeder von uns hat aktuell Schulden von 75 TEuro.
Ist es nun richtig, dass ich um einen Zugewinnausgleich zahlen zu müssen
über mindestens 75 TEuro verfügen müsste wenn das Anfangskapital jeweils 0 Euro war?
Negativer Zugewinn wird ja nicht ausgeglichen, oder?
3. Vermögen zum Trennungszeitpunkt und zum Zeitpunkt der Einreichung der Scheidung:
Da sich mein Vermögen im Trennungsjahr verringert hat, stellt sich mir die Frage, ob in einem möglichen Verfahren z.B. Anwaltskosten in der Begründung akzeptiert werden?
Welche Ausgaben werden noch akzeptiert?
Hoffe es ist etwas verständlich.
AUf was muß/sollte ich sonst noch achten?
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Mangelnde gesundheitliche Leistungsfähigkeit Wie vorgehen ? |
Geschrieben von: Bruno - 10-08-2015, 15:29 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (31)
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(28-07-2015, 23:12)CheGuevara schrieb: ... Ab zum Arzt und Psychologen zur Dokumentation der mangelnden gesundheitlichen Leistungsfähigkeit ?
Wie geht man vor um eine mangelnde gesundheitliche Leistungsfähigkeit zu belegen ?
gegeben:
- Schwerbehinderung, GdB > 55 % wegen körperlicher Leiden und seit > 20 Jahren deshalb in Behandlung, GdB Feststellung und Bescheid vor etwa 5 Jahren
- Behandlung von seelischen Leiden seit etwa 5 Jahren, bisher kein GdB wegen diesem ist beantragt
- seit etwa einem Jahr aus gesundheitlichen Gründen in 28 h Woche arbeitend (vorher 40 h + Überstunden) (AG hat hierfür kein Atest gefordert)
- Erwerbsunfähigkeitsrente ist seit 1 Jahr beantragt (hab aber keine Ahnung wie man da vor geht), wenn diese bewilligt werden sollte werde ich das Geld für eine weitere Verkürzung der Wochenarbeitszeit auf 20 bis 26 h verwenden
gesucht:
- gibt es irgend welche Papiere die man aus Gründen des nachehelichen Unterhalts oder des Kindesunterhalts wegen der eingeschränkten gesundheitlichen Leistungsfähigkeit erzeugen sollte ? (bisher liegen noch keine Urteile zu dieser oder jener Unterhaltspflicht vor, sind wohl auch noch nicht beantragt)
- wie geht man bei einer angestrebten Teil oder Voll Erwerbsunfähigkeitstrente vor ?
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....brauche aktuelle Urteile |
Geschrieben von: Zala - 06-08-2015, 12:09 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (62)
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Hallo alle,
kennt jemand aktuelle Gerichtsurteile gegen unwillige Kindesmütter, denen das Sorgerecht oder das Kind aufgrund ihres unkooperativen Verhaltes weggenommen wurde?
Der Grund warum ich frage ist folgender. Das Gericht hat angefragt wie ich im Verfahren des GSR weiter vorgehen möchte. Wir waren in den letzten Monaten bei einer Erziehungsberatung stelle. Die Kindesmutter machte immer wieder deutlich das sie mehr Umgang nicht möchte. Auch den Kontakt mit meinem kleine per Handy unterbindet sie. Die Erziehungsberaterin hält sich aus gutem Grund neutral.
Jetzt wäre es nicht schlecht wenn ich ein oder mehrere schon bestehendes Urteile hätte.
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Hauskredit |
Geschrieben von: hobbit - 03-08-2015, 21:34 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
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Hallo, mal ne Frage. Ich lebe seit ein paar monaten in trennung. Meine Frau ist vor ein paar Monaten ausgezogen ich wohne weiterhin in unserem Haus. Bezahle auch die monatliche Kreditrate. Da wir uns über den Wert des Hauses nicht einigen können wird das mit dem verkaufen wohl vorerst nichts werden. Nun wüsste ich gerne ob, wenn ich nach der Scheidung weiterhin im Haus bleibe und auch weiterhin den Kredit abbezahle, meine Frau ebenfalls davon profitiert oder nicht. Beispiel: Hauswert zum Zeitpunkt der Scheidung: 300.000€, verbleibende Schulden an die Bank inkl. Zins 200.000€. Übrig blieben dann 100.000€. Es blieben dann für jeden 50.000€. 5 Jahre später wird das Haus verkauft für 300.000€, verbleibende Schulden 160.000€ (da ich seit der Scheidung 40.000€ getilgt habe). Übrig bleiben 140.000€. Dann müsste ich doch 50.000€ + 40.000€ bekommen und sie trotzdem nur die 50.000€. Denn ich hätte ja seit der Scheidung die Tilgung von meinem Geld allein bezahlt. Sie hätte seit der Scheidung nichts mehr bezahlt. Richtig?
Danke!
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Umgangsverweigerung geht wieder los. ich weiss nicht ob ich es nochmal schaffe |
Geschrieben von: ArJa - 03-08-2015, 13:51 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (31)
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Hallo zusammen. Ich habe hier im Forum mehrfach meine verzwickte Umgangssituation dargestellt, nochmals in Kürze grob zusammengefasst : Trennung 2011, Scheidung 2014, ein Kind ( jetzt fast 12 ). Kind wohnt bei Mutter 5 km entfernt. Kind wurde vom KM dahingehend manipuliert, dass es seit 2011 nicht einmal bei mir übernachtet hat oder auch nur einmal in Urlaub gefahren ist.
Das FG Verfahren endete zu meinen Ungunsten, Kindeswille des damals 8-jährigen Kindes war lt. Richterlein erheblich. Nachfolgend OLG Hamm -> Vergleich geschlossen ( um dem Kind Psychologen zu ersparen ) mit geringfügiger Erweiterung der Umgangszeiten. Mein Antrag auf Festlegung einer Ferienregelung und einer Nachholregelung wurde sowohl vom FG als auch vom OLG ignoriert wegen Erheblichkeit des ( manipulierten ) Kindeswillens.
Seitdem musste Mami lt. OLG immer zu mir bringen und ich habe das Kind jeden Abend zu Mami zurückgebracht..
In den letzten 2 Jahren lief der Umgang zeitweise recht ordentlich, zeitweise schlecht. Kind fuhr mit Mami während meiner Umgangszeiten zum Fußball, mal war Opi krank, zu spät gekommen wurde nahezu immer... mal wurde der Umgang nachgeholt, mal nicht. Es existiert ja keine gerichtliche Nachholregelung, mit der ich Exe per Ordnungsgeld zwingen könnte, obwohl der OLG Vergleich nach 89(2) FamFG tituliert ist... Und nochmal vor Gericht gehen, wo ich doch schon beim Willen !? eines 8-jährigen Kindes keine Chance hatte ? Wie sähe das jetzt wohl bei einem fast 12-jährigen Kind aus ?
Da ja auch keine Ferienregelung existiert habe ich mein Kind im Rahmen der 14 tägigen Regelung vor 5 Wochen das letzte mal gesehen, danach ist Mami mit ihrem Geschlechtspartner und meinem Kind erst mal für 3 Wochen per Wohnmobil durch Frankreich gegondelt. Gemeldet hat sich das Kind nicht obwohl ich das Handy bezahle .. Bei meinen Anrufen war das Handy ausgeschaltet.
Ich weiß auch nicht, ob ich weiter versuchen soll das Kind zu kontaktieren. Das Kind greift gern Taschengeld von meiner Mutter z.B. ab , hält zu seinem Großelternteil aber dennoch keinen Kontakt . Ich habe den Eindruck, dass das Kind den gleichen miesen Charakter entwickelt wie die Mutter . Egozentrisch, nur auf den persönlichen Vorteil bedacht. Langsam widert mich das Ganze an und ich habe so langsam auch einfach keine Kraft mehr weiter um Umgang zu kämpfen.
Was würdet Ihr an meiner Stelle tun ? Ich merke einfach nur an mir selbst, wie verzweifelt ich bin ...
Gruß
ArJa
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Gutachterempfehlung |
Geschrieben von: Surajin - 03-08-2015, 02:01 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Hallo, kann mir jemand einen Gutachter Raum NRW (Düsseldorf, Essen, Köln bzw. Umgebung) empfehlen, welcher Psychiatrische Gutachten für Familiengerichte erstellt und dabei neutral und Kindeswohlorintiert arbeitet, ohne voreingenommen zu sein? Es geht um die Beurteilung der Erziehungsfähigkeit udn Beweisführung einer Kindeswohlgefährdung.
Die Anforderungen klingen zwar hoch, aber falls jemand Erfahrungen hat, kann mich gerne per PM mit einem kurzen Erfahrungsbericht kontaktieren.
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