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  "Recht" auf Auskunft
Geschrieben von: Fragender - 01-04-2016, 09:00 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (176)

Hallo mal wieder,

sorry, aber ich bräuchte mal wieder euren Rat.

Vorgeschichte:
15 Jahre verheiratet
in der Ehe entstanden zwei Kinder
Ehe mittlerweile geschieden. KM hat alleiniges Sorgerecht (Ich hatte dem blöderweise zugestimmt, da KM eh Kinder eigenmächtig und ohne zustimmung oder der gleichen umgemeldet hat und auf andere Schule angemeldet hatte) ; Kinder leben bei Ihr
Seit April 2014 besteht kein Kontakt mehr zu meinen Kindern

Story: Ich habe mehrmals versucht Informationen bezüglich meiner Kinder zu bekommen, was sich im Nachhinein jedoch ohne Sorgerecht recht unmöglich erscheint.
Ich habe nun im Februar diesen Jahres folgendes bei Gericht beantragt:
Zeugnisse beider Kinder, Gesundheitszustand und allg. Informationen über Befinden, Hobbys u.d.g und Bilder
In der Vergangenheit habe ich auf Nachfragen bei der KM nur zu lesen bekommen, dass Sie sehr zufrieden mit den Zeugnissen "IHRER" Kinder ist.
Nun hat Sie mir, oh Wunder, "freiwilliig" die letzten Zeugnisse im März 2016 vom Halbjahr zukommen lassen, welche Sie natürlich schon seit Dezember 2015 hatte.

Nun bekam ich vom Gericht gestern folgenden Schrieb:

... Bitte um Mitteilung innerhalb drei Wochen, ob sich Ihr Antrag .. erledigt hat. Sie können auch das Ruhen des Verfahrens beantragen und abwarten, ob Sie am Ende des Schuljahres die kopierten Zeugnisse und Fotos der Kinder erhalten.
Ansonsten müsste ein aufwendiges und kostenpflichtiges Verfahren durchgeführt werden. Es müstste ein Verfahrensbeistand bestellt werden, der schon alleine 550,00 EUR kostet.
Auf Anordnung ...

FRAGEN:
1) Wollen die mich verarschen?
2) Was ist mit den geforderten anderen Unterlagen?
3) klar wird nun "Freiwillig" das nächste Zeugnis kommen und danach ? ... vermutlich nix, da ich ja keine Rechtliche Anordnung habe, in der ich die KM dazu zwingen könnte
4) wozu ein Verfahrensbeistand? der wurde ja nicht mal angefordert, als die KM das alleinige Sorgerecht beantragt hatte. Hier wurde ich nur vom Richter gefragt, ob ich was dagegen hätte. Ferner steht nicht im Gesetzestext:"§ 158 Verfahrensbeistand. ... Der Aufwendungsersatz und die Vergütung sind stets aus der Staatskasse zu zahlen"

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  Stiefsohn hat keine Lust auf Arbeit und mein Mann zahlt und zahlt...
Geschrieben von: Genervte "Stiefmutter" - 29-03-2016, 12:00 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (16)

Liebe Forengemeinde.

Mein Mann und ich haben folgendes Problem. Der fast 23 jährige Sohn meines Mannes aus erster Ehe mit einer Phillipina will einfach nicht arbeiten.

Das Fachabi hat er mit Ach und Krach so gerade geschafft, danach schrieb er sich bei der Uni ein. Das erste Studium war dann doch nichts für ihn, also folgte Studium zwei.
Das war für uns jetzt noch nicht so das Problem, im Gegenteil, wir haben ihn ermutigt, nicht gleich die Flinte ins Korn zu werfen, sondern es ruhig noch einmal mit einem zweiten Studiengang zu versuchen, schließlich bedeutet ein guter Job weniger finanzielle Unterstützung durch uns.

Relativ schnell endete der zweite Versuch allerdings wie Versuch eins. Er ging zur Uni, fiel bei jeder zweiten Klausur durch, was aber trotzdem nicht dazu führte sich mal verstärkt auf den Hosenboden zu setzen um zu lernen.
Wir haben übrigens nicht verlangt, dass er neben der Uni arbeiten soll, er hatte also wirklich alle Zeit, sich zu 100% auf das Studium zu konzentrieren.

So zogen 4 Semester ins Land und keine Besserung in Sicht. Mein Mann hat im dann mitgeteilt, dass er künftig nicht mehr bereit ist, zusätzlich zu den 500€ Unterhalt (kein Titel, das zahlt er freiwillig) auch noch die Studiengebühren zu zahlen. Tja, das war dann tatsächlich der Auslöser das Studium zu schmeißen, er hatte schlichtweg die Kohle nicht übrig.
Von der Mutter ist nichts zu erwarten, außer Hetze gegen den bösen Vater, der die Familie verlassen hat und nur einen Hungerlohn von Unterhalt rüberschiebt....
Es ist ihr total egal, dass ihr Sohn gerade dabei ist, sich zum Hartz4 Empfänger zu machen, Hauptsache die regelmäßigen Pakete auf die Phillippinen sind nicht in Gefahr!


Jetzt soll der Sohn eine Ausbildung machen, aber er kommt einfach nicht in die Gänge.

Nach 3 Bewerbungen mit einer Absage ist er schon wieder total mutlos und auch der Vorschlag, sich wenigstens einen Nebenjob zu suchen wurde abgeschmettert. Begründung: Dann müßte er ja zwei Jobs suchen. Es ist zum Haare ausraufen, so langsam aber sicher bin ich nur noch wütend. Ständig muß man anrufen und nachhaken, und Ausreden hat er eigentlich immer auf Lager...
Mein Mann und ich verdienen beide sehr gut, könnten es uns also leisten, den Sohn weiter durchzufüttern, aber ich sehe es einfach nicht mehr ein. Zumal ich eine 16 jährige Tochter mit in die Beziehung gebracht habe, die manchmal auch schon bemerkt, dass Sie auch mal gerne alles ohne Leistung kriegen würde (Sie geht aufs Gymnasium, lernt sehr fleißig und hat einen Nebenjob, mit dem sie alle Sonderwünsche finanziert - das war mir immer wichtig, damit genau so etwas wie mit dem Stiefsohn nicht passiert).

So, das ist momentan die Situation. Meine Frage wäre, wie lange müßten wir den Sohn rein rechtlich noch durchfüttern, oder könnten wir jetzt schon den Unterhalt einstellen. Ach ja, er wohnt noch bei der Mama und dort scheint er auch fast den gesamten Unterhalt abzugeben.

Vielen Dank fürs Lesen,

Mit lieben Grüßen,

Genervte "Stiefmutter"

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  Schulwechsel ohne Zustimmung des Vaters
Geschrieben von: eve1510 - 24-03-2016, 16:05 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Hallo zusammen!

Folgendes Problem. Die Mutter hat ohne Zustimmung des Vaters das Kind von der Schule umgemeldet. Es liegen beiden Schulen vor das der Vater dem Schulwechsel nicht zustimmt. Als wir ihn gestern von der Schule abgeholt haben, hatte er eine Verabschiedung und seine ganzen Schulsachen dabei.
Das Jugendamt kann wohl nichts machen. Die Anwältin schickt am Dienstag was raus.

Aber was kann man wirklich tun damit das Kind nicht die Schule wechselt?

Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht geht auch am Dienstag raus.

Generell wäre es möglich vom neuen Wohnort der Mutter mit dem Bus in die bisherige Schule zu fahren.

Vielen Dank schon mal im Vorraus!!

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  Kontaktabbruch, wie war es bei euch ....
Geschrieben von: zeitgenosse - 20-03-2016, 19:42 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Mich beschäftigt die Frage des Übergangs von Kontakt zu den Kindern haben zu keinen Kontakt mehr haben.... 

Meine Frage an alle Betroffenen wäre: Habt ihr das bei euren Kindern eine Veränderung gemerkt ,als in der Zeit vor dem Kontaktabbruch? Oder kam es von jetzt auf gleich? Wie wurde es begründet? Möglichst wortwörtlich berichten, wenn ihr es noch wisst. Was habt ihr unternommen, um den drohenden Kontaktverlust zu vermeiden, und war es wirksam oder eher kontraproduktiv?

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  Vaterschaftstest DNA ohne richterliche Anordnung?
Geschrieben von: Heinrich - 12-03-2016, 06:59 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (76)

Ein Bekannter von mir hat folgendes Problem:
Seine 19 jährige Tochter sieht dem Freund des Hauses immer ähnlicher, auch die roten Haare (seine Frau und auch er haben keine roten Haare) verunsichern ihn immer mehr. Der Hausfreund hat rote Haare. Der Hausfreund hat selbst eine Familie und dessen Sohn ähnelt auch sehr stark seiner Tochter.
Nun zerfleischt ihn diese Unsicherheit, er möchte einen DNA Test machen, erst einmal einen anonymen um alleine für sich Klarheit zubekommen.
Wie sieht der legale Weg, bzw. wie eine Abkürzung aus?

Falls er einen Test in Holland machen lassen  und es sich herausstellen würde, dass er NICHT der leibliche Vater ist, könnte er dann rechtliche Schritte gegen seine Frau einleiten, eventuell Regress gegenüber den Hausfreund (falls dieser als leiblicher Vater "überführt" werden könnte) verlangen?
Es geht hier immerhin um eine hohe Summe, 19 Jahre Unterhalt für ein eventuelles Kuckuckkinds?

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  soviele Fragen & Vermutungen
Geschrieben von: ditscheridu - 08-03-2016, 17:19 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Hallo zusammen,

habe mir einige Threads durchgelesen weil ich Antworten auf meine Fragen suche. Überall, auch aus den Gesetzestexten, ließt man Dinge raus die zwar auf mich/uns zutreffen, die mir aber kein abschließendes Bild vermitteln. Mir ist klar, dass das im Detail wohl nur ein Anwalt/Notar klären kann und das es hier im Forum keine Rechtsberatung gibt bzw. geben wird. Vlt. kann mir aber doch der ein oder andere helfen.

Meine Frau, wir sind > 3 Jahre verheiratet, hat sich entschlossen mich zu verlassen. Der Grund ist unter anderem, dass Sie mit dem Stress, entstehend durch meine Selbstständigkeit & geschäftliche Umtriebigkeit, nicht mehr klar kommt. Sie selbst ist leitende Angestellte bei einem DAX Konzern. Sie verdient aktuell ca. 6k Brutto monatlich und zahlt in alle sozialen Kassen ein. Zudem erhält Sie eine stattliche betriebliche Altersvorsorge. Ich verdiene ungefähr das doppelt und sorge für mein Alter in Form von Immobilien vor. Blauäugig wie man ist, verzichtet man zum Zeitpunkt der Eheschließung auf einen Vertrag. Somit gesetzlich geregelte Gütergemeinschaft inkl. Zugewinngemeinschaft.

Meine erste Frage lautet: Meine Frau nagt nicht am Hungertuch - bin ich trotzdem Unterhaltspflichtig? Und falls ja: Welche Möglichkeiten habe ich, dem entgegen zu wirken? Aktuell läuft meine Selbstständigkeit als "Einzelunternehmen". Meine Überlegung ist, eine UG zu gründen und als angestellter GF einen kleinen Obolus zu verdienen. Das hätte zudem den Vorteil, dass ich meine PKV so weiterführen könnte. Kann ich auf diese Weise mein Einkommen so reduzieren, dass ich heil aus der Sache raus komme? Mit den restlichen Umsätzen würde ich Rückstellungen bilden und Investitionen tätigt - so zumindest der Grundgedanke.

Der nächste Punkt betrifft das vorhandene Vermögen. Wir beide haben was in die Beziehung eingebracht. 75 % kamen von mir. Wir haben entsprechende Aufstellungen wer was eingebracht hat. Dieses Vermögen ist ja zunächst nicht gefährdet. Nun ist es so - wie ich oben angeschnitten hatte - dass ich meine Altersvorsorge über vermietete Immobilien bestreiten möchte. Dementsprechend war es auch meine Anlagestrategie hier ein Portfolio aufzubauen. Die Immobilien gehören beiden zu gleichen Teilen. Sowohl die vermieteten Immobilien als auch die selbst bewohnte Immobilie. In Summe sind die beiden Instanzen ungefähr gleich viel Wert. Mir ist es natürlich wichtig, meine "Altersvorsorge" zu behalten wohingegen Sie sagt, dass Sie mit den Miet-Immos nichts zu tun haben möchte. Insofern wäre sie bereit, dass bewohnte Haus alleine weiter zu führen wohingegen ich die Miet-Immos übernehmen würde. Und jetzt kommt das ABER: Da über die Miet-Immos signifikante Einnahmen erwirtschaftet werden, möchte Sie da auch weiterhin ein Stück vom Kuchen. Mein Argument war bisher, dass Sie bis zur Aufteilung schon eine gute Zeit von meiner Altersvorsorge profitiert hat und sich nur deswegen das Vermögen angehäuft hat.

Nun..hat irgend jemand bereits Erfahrungen in diese Richtung gesammelt? Wenn die Miet-Immos jetzt komplett auf mich übergehen, erhöht sich dadurch auch mein zu versteuerndes Einkommen was am Ende ggf. dazu führt, dass ich noch mehr Unterhalt abdrücken muss?

Am Besten wäre natürlich eine gütliche Einigung (aktuell gibt es noch keinen Streit aber auch noch keinen konkreten Plan). Freue mich über jeden Beitrag!

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  Finanzielle Fesseln: Nachehelicher Unterhalt - Wie finanzielles Ende setzen?
Geschrieben von: amigo111 - 08-03-2016, 01:31 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (21)

Hallo,
ich bin neu im Forum und finde es klasse, dass es so etwas gibt.  Vorab meine Vaterstory:

Seit Anfang 2014 leben meine hoffentlich Bald-Ex und ich getrennt. Aus der Ehe sind 2 Kinder hervorgegangen (heute 8 Jahre). 2006 wurde die Ehe geschlossen. Wir haben Zugewinn.
Sie ist aus dem gemeinsamen Haus (hälftiges Eigentum, noch 1/3 Bankschulden) in 2014 mit beiden Kindern ausgezogen und ich wohne nach zeitweisem Hausverbot (von ihr über ein Gewaltschutzverfahren erwirkt) wieder im Haus.  
Ich arbeite Vollzeit und meine Bald Ex in Teilzeit (50%) seit die Kinder 3 Jahre sind. Vor der Schwangerschaft hat sie viele Jahre in Vollzeit gearbeitet.
Ich gehöre zu den treuen Vätern, die FAMILIE in guten Ehezeiten groß geschrieben haben und versorge meine Kinder als guter Vater.  Ich habe unter einer von ihr erzeugten Drucksituation einen Kindesumgang vereinbart. Einen Tag in der Woche und jede zweite Woche ein verlängertes Wochenende.  Die Kinder scheinen mit der Situation (Umgangsmodell, OGS-Schule etc.) zurecht zukommen, nur nicht die Kindesmutter.

Wir beide streiten um alles und sie kann finanziell nicht genug bekommen - spielt einen auf arme Mutter, die die Kinder ja versorgen muss und kann angeblich weiterhin nur in Teilzeit arbeiten.  Sie hatte beim FamG auf Unterhalt geklagt. Ich zahle seither KU und TU. Sie kann davon sehr gut leben, weil ich durchschnittlich verdiene und mir der Wohnwertvorteil des Hauses angerechnet wird. Ihr wurde zu meinem Vorteil allerdings das fiktive Gehalt einer Vollzeit angerechnet. Es geschehen noch kleine Wunder !
Das war ihr aber noch nicht genug und sie hatte dann beim OLG geklagt. Ihre Klage wurde dort geprüft und es erging der Beschluss, dass diese Klage keine Aussicht auf Erfolg habe, weil andere Einkommenwerte der letzten 12 Monate von mir zugrunde gelegt wurden und ich in dieser Zeit weniger verdient habe. Hier wurden ihr allerdings 30 Std Arbeitszeit angerechnet. Daraufhin hat sie die Klage zurückgezogen.
Der Scheidungstermin ist nach über 2 Jahren Trennungszeit nun endlich in diesem Monat und ich hoffe von ihren finanziellen Fesseln freizukommen.  Drückt mir bitte die Daumen.
Mein Ziel ist es keinen nachehelichen Unterhalt zu zahlen und möglichst ihren Miteigentumsanteil am Haus zu erhalten. Der VA soll über das FamG laufen. KU werde ich weiterhin zahlen. Zugewinnausgleich ist noch nicht beantragt. Ich sollte hier Zugewinn von ihr erhalten. 

Ich habe verschiedene Beiträge im Forum gelesen und suche Rat in meinen Fall.

1) Wie sieht Ihr den nachehelichen Unterhalt?    Dauer?    - Sie hat 3 berufliche Qualifikationen und der Arbeitsmarkt ist gut in unserem Gebiet. Die beiden Kinder gehen in die OGS. Sie kann beim vorhandenen Umgangsmodell und OGS Vollzeit arbeiten, will es aber nicht.
2) Sie ist Begünstigte und hatte  Elterngeld erhalten - und bezieht Kindergeld. Beides hat sie allein angespart. Habe ich eine Möglichkeit, die Hälfte davon im Innenverhältnis zu erhalten?  Als finanzielle Gegenforderung?
3) Ich habe das Bankdarlehn (Zinsen und Tilgung) komplett von meinem Einkommen bezahlt. Besteht hier eine Möglichkeit für mich, die Hälfte von ihr einzufordern?  
4) Ich habe alle anderen Hauskosten (Erwerbsnebenkosten, Instandhaltung) allein bezahlt?  Kann ich hier anteilig die Kostenbeteiligung ein fordern?
5) Was kann ich sonst noch tun, um nachehelichen Unterhalt zu vermeiden. Arbeitslosigkeit?   Selbstständig werden?  Ausland ist keine Alternative für mich wegen der Kinder.

Wer hat Erfahrungen?  Bin dankbar für jeden Rat.   
Servus

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  Ex sucht Grundschule - muss ich für Schulgeld aufkommen? (Mehrbedarf)
Geschrieben von: Antragsgegner - 06-03-2016, 23:49 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (19)

Moin,

Ex sucht eine Grundschule für mein Kind - soweit okay. Hab ihr da, weil sie ja mit dem Kind in einer anderen Stadt wohnt, die Freiheit gegeben, die Schule passend für ihre Zeiten etc. auszuwählen.

Nun hat sie bereits drei Schulen vorgeschlagen - alles Privatschulen, eine kostet mehr als die andere. Die günstigste will immernoch über 400€/Monat (!).

Mein Kind ist völlig normal entwickelt - es gibt keinen objektiven Grund für eine Privatschule. Es ist sehr klug, kann also problemlos an einer staatlichen Schule bestehen.

Nun meine Frage: Wie wirkt sich das auf Unterhalt aus? Exe hat natürlich nichts und wird auch in absehbarer Zeit kaum was verdienen und wenn, nichtmal annähernd soviel wie ich.

Wenn Exe jetzt eine Privatschule auswählt und ich dem zustimme (gSR besteht), kann sie mich, denke ich, problemlos wegen Mehrbedarf ranholen. Ich hab ja zugestimmt.

Kann ich denn einer Schule zustimmen aufgrund des SR, aber den Mehrbedarf ablehnen (rechtlich abgesichert)?

Habe ja nichts dagegen, wenn sie sich den Luxus leisten will, dann soll sie ihn aber auch bezahlen.
Dem will ich nicht im Wege stehen.

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  es geht schon wieder los....
Geschrieben von: netlover - 29-02-2016, 21:44 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (38)

mama hat antrag auf ABR und wohnen der 14jährigen tochter bei ihr gestellt.

jetzt hat sie seit kurzem einen lebensgefährten...seit 1.12.2016, der ein 10 qm-zimmerchen f. tocher bereitstellt.

schreiben vom gericht ist da....die altbekannte vefahrenspflegerin hat sich auch schon wieder gemeldet...meint...tochter 14 - sie
kann jetzt mitentscheiden....

1. tochter wird von mama ziemlich unter druck gesetzt...(tochter hat mir whatsup aufzeichnung zur verfügung gestellt...nach dem
motto...wenn du nicht zum rechtsanwalt mitkommst....dann ziehe ich f. immer aus münchen weg...)
2. dadurch werden wieder spannungen mit meiner neuen frau aufgerissen...(die beiden verstehen sich leider nicht soooo gut..)
3. morgen schicke ich den papierkram an meinen RA...

was meint ihr - wenn ihr den link durchlest bezügl. manipulation....wenn verfahrenspflegerin und FG das hören...wüste drohungen etc.
ist das ein kriterium f. antragsablehnung?

KM hat nie KU gezahlt...kümmert sich nicht um schule...will einfach nur ihren kopf durchsetzen und setzt ihre tochter massiv
in loyalistätskonflikt.

http://www.familienrecht-direkt.de/allge...uitat.html

jetzt hab ich gedacht, daß ruhe einkehrt...ist aber nicht...

bb
netlover

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  Wert der Wohnung für Volljährige
Geschrieben von: Austriake - 29-02-2016, 21:14 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

So, hier ein Fall aus meiner Verwandtschaft in Deutschland:

alleinerziehende Mutter, berufstätig mit 3/4 Teilzeitjob und ca. 1.300.- € netto Einkommen. Zwei Kinder, Tochter wird im März 18 und geht auf weiterführende Schule, Ziel Wirtschaftsabitur und anschliessendes Studium.
Sohn 15 Jahre, Abschlussklasse und geht ab 01.09.2016 in Berufsausbildung. Für beide Kinder erhält die Mutter derzeit 120% nach DDT.

Für beide Kinder erhält die Mutter Kindesunterhalt. Die Tochter hat sich mit ihrem Vater geeinigt, von ihm ab der Volljährigkeit bis auf weiteres 400.- € Ausbildungsunterhalt zu erhalten. Daneben beansprucht die Tochter das Kindergeld. Bis zum Fachabitur möchte Tochter weiter bei der Mutter wohnen bleiben; die Wohnung plus Verpflegung etc.pp. soll als Ausbildungsunterhalt der Mutter betrachtet werden. Die Tochter hat de facto im Hause der Mutter eine Zwei-Zimmer-Wohnung mit eigenem Bad und benutzt die Küche sowie den Inhalt des Kühlschranks ganz selbstverständlich mit.

Frage an die Experten: wie verhält es sich mit dem Kindergeld, steht das wirklich der Tochter zu? Sind Kost und Logis als angemessener Naturalunterhalt anzusehen?

Der Sohn wird ab Beginn seiner Ausbildung eine Vergütung von ca. 800.- € brutto beziehen und ebenfalls bis zum Abschluss der Ausbildung bei der Mutter wohnen bleiben. Kann man vom Sohn verlangen, einen Teil seines Einkommens zum Haushalt beizusteuern? Unter dem Aspekt, dass seine Schwester vom Vater Geld bekommt, während er nicht nur nichts mehr bekommt, sondern auch noch abgeben soll?

Gute Ratschläge erbeten...

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