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Mehrbedarf Waldorfschule ? |
Geschrieben von: Stronzus - 20-10-2015, 06:17 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (21)
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Hallo zusammen,
mein Sohn wird nächstes Jahr 6 und soll eingeschult werden. Ich lebe von der Mutter getrennt. Wir waren nicht verheiratet, haben aber GSM.
Nun will die Mutter unser Kind in der Waldorfschule anmelden. Dazu habe ich jetzt meine Zustimmung verweigert.
Daraufhin war die Mutter bei JA und ich habe jetzt eine Ladung wegen Übertragung der elterlichen Sorge in schulischen Angelegenheiten alleine auf die Mutter.
Was soll ich nun tun ? Soll ich den Anhörungstermin wahrnehmen ? Soll ich die Entscheidung in schulischen Bereich freiwillig abgeben ? Und mache dann beim Mehrbedarf Schwierigkeiten ?
Kann die Mutter die Kosten der Waldorfschule, was ja eine Privatschule ist mir anteilig in Rechnung stellen als Mehrbedarf ? Oder muss Sie Begründen warum es unbedingt eine Waldorf / Privatschule sein soll ?
Oder ist es eh egal was ich mache ?
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Diskussion zu: Geteiltes Sorgerecht |
Geschrieben von: netlover - 19-10-2015, 09:26 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (69)
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Geschichte: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...#pid169440
o shit frau schmidt....da bis voi neidappt...sagt da bayer...
bist du der vater oder nicht? verheiratet? wenn ja - lass gerichtl. feststellen, ob du vater bist! wenn
du es nicht bist, trenn dich emotional von dem kind! es wird dich kaputtmachen!
wenn du nicht der vater bist, zahl auch nicht! dann erstatte strafanzeige wegen betrugs und fordere
den unterhalt zurück! du mußt die ex unter druck setzen! nur so kannst du finanziell überleben. aber
das mußt du haarklein überlegen. gib eine handvoll eur f. rechtsberatung aus oder geh zur caritas und
mach einen beratungstermin. nerve auch das jugendamt!
also - meine sicht:
1. wenn das kind bei der mutter wohnt, keine offensichtl. gefährdung des kw besteht = 0 % chance
2. bei anhörung des manipulierten kindes durch gericht = 1 % chance
3. bei kontaktaufnahme mit dem jetzigen partner der ex, evtl. mal ein bier trinken und die situation darstellen,
vielleicht gewinnst du einen mitstreiter und partner
4. gegen eine verhaltensauffällige mutter vor gericht: 0 %
5. jugendamt weis nix: 0 % ....das JA wird auch nicht bis garnix tun
6. stelle alle nicht titulierten zahlungen an die ex ein! nur KU minimum! wenns nicht von deiner seite geht, dann nicht!
7. stell dich taub ggü ihren beschimpfungen
8. versuch mit eurem kind ein bisschen für die schule zu arbeiten, nicht nur spaß-und-jux-papa zu sein
mehr geht momentan nicht! werd erst mal wieder gesund!
bb
netlover
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Trennungsvater sucht Kontakt |
Geschrieben von: p__ - 16-10-2015, 18:44 - Forum: Konkrete Fälle
- Keine Antworten
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Ein Vater, der selbst nicht im Forum schreibt sucht Kontakte zu anderen Betroffenen:
- persönlicher Austausch mit anderen Trennungsvätern, Raum Bamberg oder per eMail aus allen Regionen.
- Der Vater hat bereits viele Erfahrungen im Jugendamt Schweinfurt und der Erziehungsberatungsstelle gemacht und kann anderen Betroffenen helfen, für die dieses Jugendamt zuständig ist. Wer ist oder war dort auch schon?
Persönlicher Hintergrund: Alter <40, zwei Trennungskinder, keinen Kontakt mehr zu ihnen seit einem Jahr, gesundheitlich und finanziell trennungsvatertypisch unter Druck. Neue Partnerschaft, drittes Kind. eMail-Adresse: udo.ingo@web.de
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Diskussion zu: "Kinder mit einer behinderten Frau" |
Geschrieben von: Theo - 14-10-2015, 16:53 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Geschichte: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...#pid169180
Hallo kalu1976,
bei jeder Argumentation vor Gericht muss man aufpassen, dass man sich nicht selbst widerspricht bzw. selbst unglaubwürdig macht. Das folgende Argument von Dir sehe ich in dieser Hinsicht als eher gefährlich an:
(14-10-2015, 15:39)kalu1976 schrieb: -gefahr für Kinder bei ihr zb Brände wegen behinderung
Du hast mit der Frau drei Kinder, die sie während der Ehe tagsüber wohl allein betreut hat. Dabei hattest Du offenbar nie Bedenken, weil sie ja die Kinder gefährden könnte. Wenn solche Bedenken jetzt auf einmal nach der Trennung aufkommen, riecht das ganz stark nach "an den Haaren herbeigezogen".
Was Dir in Bezug auf den Umzug der Kinder zu Dir auch auf die Füße fallen könnte, sind Deine Depressionen, die wohl so stark sind, dass sie Dich zumindest teilweise arbeitsunfähig machen. Da wird schnell die Frage aufkommen, ob Dir trotz Depressionen noch die Versorgung zweier weiterer Kinder zugetraut werden kann.
Auch im Übrigen sehe ich Deine Chancen auf Aufenthalt der jüngeren Kinder bei Dir eher gering: Gutachten und Verfahrenspfleger stehen gegen Dich, Kontinuität spricht gegen Dich und das eine Kind, das zu Dir wechseln wollte, ist noch zu jung, als dass sein Wille wirklich maßgeblich wäre.
Die besten Chancen sehe ich in Bezug auf Unterhaltsreduzierung.
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Diskussion von "Da wurde die Gutmütigkeit ausgenutzt" |
Geschrieben von: the notorious iglu - 13-10-2015, 22:31 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Wilkommen Ratlos,
man könnte dir auf deine Geschichte vieles antworten von "stell dich nicht so an" bis "Du Arme". Scheinbar gibt es keine Kinder in der Konstellation. Das entschärft die Sache schon um einiges.
Wenn dein Noch oder Ex-Mann noch Student ist, gibt es einige Gründe dafür, warum er dich finanziell so angeht. Schlicht deswegen, weil er muss. Die Gesetze lassen da wenig Spielraum. Du solltest das nicht persönlich nehmen. Neue Freundin hin oder her.
Gleichwohl ist es so, dass neue Partner auf der einen oder anderen Seite eine gewisse Dynamik in die Sache bringen. Das kann sich positiv oder negativ auswirken. Häufig wirkt es sich negativ aus. Auch das solltest du nicht persönlich nehmen.
Mich würde interessieren, warum du so einen radikalen Schritt unternommen hast, obwohl deine Verpflichtung ihm gegenüber ein Ablaufdatum hat, was auch nicht unbedingt selbstverständlich ist. Unterm Strich habe ich den Eindruck, dass du sehr viel persönlich nimmst, was du nicht unbedingt persönlich nehmen müsstest.
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Zugewinnausgleich Haus, Schenkung, Auto usw. |
Geschrieben von: surfistar - 05-10-2015, 11:03 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Hallo zusammen,
meine Frau trennt sich aufgrund eines neuen Partners von mir und ich bin zur Zeit etwas überfordert mit der gesamten Situation:
Daher bitte ich um Unterstützung bei der Berechnung vom
1. Zugewinnausgleich (Haus, Schenkung, Kontotstände, KFZ)
und bei der alleinigen Übernahme des gemeinsamen Reihenhauses.
2. Auszahlungsbetrag für die Übernahme des Hauses durch mich.
Unten habe ich ein FIKTIVES Zahlenbeispiel erstellt.
Wie geht das vor allem wenn noch eine Schenkung meiner Eltern zum Kauf eines Hauses dabei ist.
Nach Möglichkeit und Sinnhaftigkeit möchte ich versuchen das gemeinsame Reihenhaus alleine zu halten... doch dafür benötige ich Klarheit bzgl. dem Zugewinnausgleich und wieviel ich ihr auszahlen müsste, sofern ich das Haus alleine übernehmen würde.
Folgendes FIKTIVES Beispiel:
Heirat ohne Ehevertrag:
10.05.2005
Kontostände Hochzeit
Sie: 1000.-
Ich: 20.000.-
Neubau Reihenhaus 2009 beide im Grundbuch und im Kredit zur Hälfte
Kaufpreis: €300.000.-
Kredithöhe: €200.000.-
Eigenkapital Ich: €50.000.-
Schenkung von Eltern an mich: €50.000 zum Kauf von Haus (2009)
Eigenkapital Sie zum Haus: 0
Trennungsdatum:
01.08.2015
Zustellungs Scheidungsantrag:
01.08.2016
Kontostände:
Sie: negativ -€3000.-
Ich: €6000.-
Hauskredit 200.000.- im Jahr 2009
noch offen: €164.000.-
Kaufpreis Haus 2009: €300.000.-
Zeitwert Haus: 2016: €325.000.-
Mein monatlicher Kreditanteil über die bisherige Laufzeit: €850.-
Ihr monatlicher Kreditanteil über die bisherige Laufzeit: €150.-
KFZ:
Kombi: in Ehe gekauft: 2008 aktueller Marktwert: €8000.- (Eigentümer mein Vater)
Kleinwagen: hat sie mit in die Ehe gebracht Marktwert: €2000.-
uraltes Wohnmobil: Kauf in Ehezeit Marktwert: €5000.- (Eigentümer mein Vater)
Wie ist das wenn der Eigentümer von Kombi und Womo mein Vater ist und er auch Steuern und Versicherung zahlt.
Den Kaufpreis allerdings von mir bezahlt wurde???
Fallen Kombi und Womo auch in den Zugewinn??
Vielen lieben Danke für alle Unterstützung.
VG,
Michael
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JA fordert erneut Auskunft über mein Einkommen |
Geschrieben von: masku - 29-09-2015, 16:36 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (41)
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Sehr geehrte Leidensgenossen,
nach fast 3 Jahren und durch die Anhebung des KU zum 01.08.15 fordert das JA nun eine erneute Auskunft über mein Einkommen.
Im ersten Schreiben wurde der obligatorische "Ermittlungsbogen" beigefügt, den ich aber nicht ausgefüllt habe.
Mein Einkommen habe ich anhand der letzten 12 Gehaltsabrechnungen dem JA nachgewiesen.
Nun kommt heute ein zweites Schreiben, mit folgendem, wörtlichen Inhalt:
Leider haben Sie uns keine prüffähigen Unterlagen zur Verfügung gestellt zwecks Neuberechnung Ihrer Unterhaltspflicht.
Wir fordern Sie daher nochmals auf, Ihrer Auskunftspflicht durch Vorlage prüffähiger Unterlagen unfassend nachzukommen.
Hierzu gehört auch der ausgefüllte Ermittlungsbogen u.a. zur Darlegung Ihrer persönlichen Verhältnisse.
Da ich immer Mindestunterhalt nach DDT bezahlt habe und das auch in Zukunft vorhabe,
verstehe ich nicht weshalb sich die JA Tante so an dem Ermittlungsbogen aufgeilt.
Meine persönlichen Verhältnisse gehen sie doch gar nichts an.
Und meine Lohnabrechnungen sind doch wohl prüffähig genug.
In meinem ersten Schreiben habe ich ihr auch mitgeteilt über kein weiteres Einkommen zu verfügen,
nur mein Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit.
Weiter habe ich Ihr geschrieben, dass es keine Veränderungen gegenüber früheren Auskünfte ans JA gibt.
Hat jemand eine Idee was ich der Tante vom Amt süffisantes schreiben kann?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
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(Un) Heimlicher Klon |
Geschrieben von: Richy8888 - 28-09-2015, 08:02 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (10)
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Frau verheiratet, steril, hat bereits 5 Klon Kinder(Reagentsglas Befruchtung/IVF) (Unterschrift des Ehemanns lag in der Klinik bis zur Scheidung vor) . Ehemann ließ sperma vernichten zwecks Vermeidung weiterer Klone. Ehefrau nahm sperma von one-Night-stand lover und fertigte Klon Nr 6 in der Ehe unter der noch vorhandenen Unterschrift des Ehemanns an.
Ehemann machte 1 Jahr nach Scheidung einen
Negativen Vaterschaftstest und fechtete die Vaterschaft an, indem er mit ihr gemeinsam behauptete es hätte sich um eine natürliche Schwangerschaft gehandelt aus der er selbstverständlich herauskommen konnte.
Beide logen vor Gericht weil er sonst niemals mit der hinterlegten Unterschrift (Kind anerkannt)
aus der Vaterschaft herausgekommen wäre.
Nach 5 Jahren fordert die bereits geschiedene Klon-Muddi den ahnungslosen one-Night-stand lover auf für sein "natürlich entstandenes" Kind zu zahlen und anzuerkennen .
Durch gerichtlichen Abstammungstest, der jedoch eine Reagentsglas Befruchtung nicht beweisen würde.
Wie kommt der gejagte one-Night-stand-lover nun an die datengeschützten unterlagen,da sich die klon-Muddi nach Paragraph 4 EmSchG strafbar gemacht hat ??????
Beste Grüße
Richy
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