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| Umgangsverweigerin obsiegt |
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Geschrieben von: Gualterius - 07-06-2016, 20:18 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Umgangsverweigerin obsiegt
Zusammenfassung: Vater-Kind Beziehung wird als positiv gesehen. Da aber die Mutter offen vor dem Kind die Ablehnung des Vaters zur Schau stellt, sieht man das Kindeswohl durch einen Loyalitätskonflikt gefährdet... und schließt den Umgang aus.
Der Vater schreibt auf Facebook: Zitat:Einstweilige Anordnung, daher keine Beschwerdeinstanz, aber über die Anhörungsrüge will der Richter nicht entscheiden. Verfassungsbeschwerde schon im allgemeinen Register.
Ein Kommentar:
Zitat:Da kann dem Vater kein Vorwurf gemacht werden UND das Kind möchte den Kontakt, trotzdem aber sehen die Richter eine Kindeswohlgefährdung, weshalb sie vollmundig und offenkundig nicht bei vollem Bewusstsein, derjenigen in die Hände spielen, die für die Kindeswohlgefährdung ursächlich ist: Der Mutter....
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| Auskunft Unterhalt mit Rechtswhrungsanzeige §94 SGB XII |
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Geschrieben von: Badbeleuchtung - 05-06-2016, 17:01 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (14)
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Hallo liebe Mitstreiter!
Nachdem mich dieses Forum schon sehr durch die enthaltenen Informtionen unterstützt hat, habe ich nun doch noch ein paar Fragen unbeantwortet gefunden. Die grundsätzliche Situation ist folgende:
1999 erstes Kind geboren
2000 Heirat
2004 zweites Kind geboren
2007 Trennung, beide Kinder bei mir
2008 Scheidung eingereicht
2008 hExe hat frisch geworfen
2009 Vanterschaftsanfechtungsklage notwendig trotz Vaterschaftsanerkennung durch den leiblichen Vater, KM blockiert(erfolgreich, is klar, ne?!)
2011 Scheidung nach Abtrennung Versorgungsausgleich
2012 Versorgungsausgleich abgeschlossen
2013 hExe hat schon wd geworfen, das angefochtene 3. Kind ist in zwischen in Pflegefamilie, meines Wissens nach auch Zusammenleben mit dem KV 4. Kind
2014 gesetzliche Betreuung für BL(diagnostiziert von echtem Doc) hExe eingerichtet worden(wohl auch EU-Rente), ihr 4. Kind auch in PF
2015 Alleiniges Sorgerecht für mein kleineres Kind beantragt und bekommen
2015 Rechtswahrungsanzeige des für hExe zuständigen Sozialamtes nicht ganz für voll genommen(ambulant betreutes Wohnen, 660€) und mit "was geht mich fremdes Elend an?!"oder so ähnlich abgeschmettert...
2016 fremdes Elend geht mich wohl doch etwas an, Brief(normal, keine Postzustellungsurkunde o.ä.) vom Sozialamt ziemlich genau 355 Tage nach der Rechtswahrungsanzeige(is ja schon recht reichliche Antwortzeit, mir hätten die wohl bei solchem Verhalten Feuer unterm Hintern gemacht ) in dem wd Auskunft über mein Einkommen und Vermögen verlangt wird. Passt irgendwie bestens mit dem gerade vollzogenen Immobilienerwerb zusammen
Und da liegt schließlich des Pudels Kern: da ich mich nicht zu irgendwelchem Unterhalt und damit zur Auskunft verpflichtet sehe, hab ich
a) keine Lust mich an dieser Stelle nackig zu machen und ausserdem sehe ich
b) die Gefahr daß, wenn erst mal reele Zahlen bekannt sind, sich auch ganz leicht Gründe finden warum vom Kuchen noch was mehr abzuschneiden sei...
natürlich hat die liebe BL hExe vieles Richtig gemacht:
-Ausbildung vor Geburt des ersten Kindes geschmissen
-Während der Ehe nur zwei mal kurz, quasi "aus versehen" für Zeitarbeitsfirmen gearbeitet/krank gemacht
Allerdings war sie selbst bisher so nett selbst keinen Unterhalt einzufordern, ich denke Sie weiss warum...
Die Beistandschaft hat das allerdings auch nicht getan, obwohl Vermögenssorge mit auf dem Wisch vom Betreuungsgericht steht.
Nach den hinter mir liegenden Jahren hab ich, wie ihr sicher verstehen könnt, nur noch wenig fromme Wünsche. Einer davon ist: dem lieben Sozialamt, beim Versuch sich diese Auskunft von mir einzuklagen, dabei zuzusehen wie sie sich ne Klatsche abholen. Habt ihr dazu Tips, Anregungen, Infos?
Fehlende Infos meinerseits kann ich ja noch nachschieben...
Badbeleuchtung
p.s.: mir ist bewusst, das ich es für die damaligen Ausgangsvorraussetztungen recht gut getroffen habe. Und das ist vor allem für meine Kinder gut. Trotzdem geht es hier ums Prinzip, ich kümmere mich um meine Sachen, sie sich um ihre und die gehen mich nix mehr an, weder emotional noch monetär. Klappte auch prima, bis dieser Brief kam...
...und ja, mir ist ebenso bewusst, das meine Vorstellung von Gerechtigkeit nicht zwingend mit Gesetzen, bzw deren Auslegung und Handhabung kompatibel sein müssen ihr kennt das ja...
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| Wenn sich der Verfahrensbeistand meldet. |
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Geschrieben von: Linum - 26-05-2016, 14:21 - Forum: Konkrete Fälle
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Wir leben mit unseren zwei Kindern (10,14) in einer strengen (!) paritätischen Doppelresidenz nur mit Ausnahme der Aufteilung der Sommerferien. Die Mutter möchte eine gerichtliche Klärung der Frage des ABR, weil sie der Meinung ist, dass das Wechselmodell nicht gut für das Kindeswohl sei. Von der Mutter werden eine Mediation und eine Kommunikation mit dem Vater außerhalb der Elternberatungsstelle abgelehnt. Drei E-Mails pro Woche sind für sie eine Belästigung.
Eine Kommunikation der Eltern wäre nicht möglich, schreibt der Anwalt der Mutter. Der Vater würde sich allen Anliegen der Mutter entgegenstellen, heißt es weiter. Aufgezählt werden Termine für Familienfeiern der Mutter, an denen die Kinder nicht teilnehmen könnten, weil diese in die Betreuungszeit des Vaters fallen. Auch wird unterstellt, dass der Vater von der generellen Grundeinstellung her auf die Wünsche der Mutter nicht eingeht, solange sie nicht bereit ist, dass Verfahren einzustellen. Ich glaub, mein Schwein pfeift.
Das strenge, paritätische Wechselmodell wird praktiziert, seitdem die Mutter eine zusätzliche Elternvereinbarung ablehnte und behauptete, dass dieses Umgangsmodell zu stressig für die Kinder (die Mutter?) und der Vater unkooperativ sei.
Der Vater wird wieder in ein schlechtes Licht gestellt... Nun hatte dies zur Folge, dass der Verfahrensbeistand vom Gericht beauftragt wurde, eine Stellungnahme zu schreiben. Dieser bittet mich, die Kinder für ein Gespräch in seine 50km entfernte Praxis zu bringen. Der Verfahrensbeistand ist mütterorientiert und prinzipiell gegen ein Wechselmodell bei Trennungskindern. Die Kinder haben zusätzlich keinen Bock auf ein Gespräch mit dem VB und ich frage mich, wer mir den halben Tag (Lebenszeit) und die Reisekosten bezahlt.
1. Bin ich verpflichtet die Kinder zum VB zu bringen?
2. Muss mir der Verfahrensbeistand mitteilen, warum er beauftragt wurde, eine Stellungnahme zu schreiben?
3. Was macht man, wenn sich die Kinder gegen ein Gespräch mit dem VB sträuben?
Mir ist klar, es gibt andere Probleme. Vielen Dank.
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| BZR in 2018 geköscht - Offene Verfahrenen und HB was tun ? |
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Geschrieben von: Jeff - 25-05-2016, 18:03 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Habe meherer BZR Einträge diese werden nach 10 Jahren, das wäre 2018 gelöscht
Wäre scheisse wenn jetzt was vor 2018 noch eingetragen würde.
Habe in DE Ausländerin mit eigenem deutschem Kind und keine Probleme mit § 170 STGB
die will nicht in DE bleiben ist froh wenn Sie in ihrer Heimat ist. Von da gibts keine Probleme
Iich habe im Moment eiin paar mehrere offene Verfahren wegen Ärger mit Kunden § 163 lBetrug laufen.
Kleinkram mal 3000 EUR mal 100 EUR, 300 EUR. war nicht in DE seit 2009 geneldet hatte nur Büro hat siich angesammelt
Bis 2020 wäre bei den Verfahren Verfolgungsverjähtrung . und sollte ich doch vor Gericht müssen wäre ich nach 2019* nicht vorbestraft
bei einer Verhandlung
Passprobleme habe ich im Moment nicht, Pass läuft bis 2020
Als die Polizei 2015 täglich vor der Tür stand und auch nachts Sturm geklingellt hatte bin ich nicht mehr nach Hause zurück, das ist 1Jahr her.
Anegblich HB,.. Was meint ihr ? warten und nicht wiederkommen bis das BZR sauber iist 2019 / 2020 ?
Meine Angst ist das ich mit einem deutschen Inpol HB auch im SIS stehen könnte, wenn ich die EU verlassen will.
Nach England zu reisen geht auch das nur die Briten bei Einreise kontrolllieren,
Bin früher von EU Flughafen oft nach England da wurde nur durchgewunken, keine Sichtprüfung etc.
Kann man in andxeren deutschsprachigen EU Staaten siicher leben ?
UK wäre da sicher oder nicht weil keine Meldepflicht ?
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| Impfungen gerichtlich durchsetzen |
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Geschrieben von: Fin - 24-05-2016, 01:57 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Hallo zusammen,
ich habe einen siebenjährigen Sohn, dessen Mutter radikale Impfgegnerin ist. Da es gleichzeitig einen hochstrittigen Elternkonflikt gibt, hab ich die Impfungen immer wieder zurückgestellt. Jetzt hat die Mutter wieder zwei Beratungen platzen lassen. Es wird also Zeit, die Impfungen gerichtlich durchzusetzen.
Empfehlung der Elternberater ist, eine Pflegschaft zu beantragen, die für uns Eltern die Impfentscheidung trifft. Um den Elternkonflikt nicht anzuheizen.
Empfehlung zweier Anwälte ist, die sorgerechtliche Entscheidungsbefugnis für die Impfungen zu beantragen - also die Übertragung des Sorgerechts nur für diese konkrete Angelegenheit. Und ersatzweise die Einrichtung einer Pflegschaft. Damit man mir nicht nachsagt, ich würde selbst daran zweifeln, die Sorge ausüben zu können.
Meine Frage ist:
Gibt es von der Form her auch die Möglichkeit zu beantragen, dass die Zustimmung der Mutter zu den Impfungen vom Gericht ersetzt wird?
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| Wie kann ein Verfahren verzögert werden? |
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Geschrieben von: Linum - 20-05-2016, 16:17 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Liebe Forianer,
unserer ABR-Sorgerechtsverfahren zieht sich nun schon zwei Jahre hin. Die Kinder (10, 14) lebten von Anbeginn im paritätischen Wechselmodell 7/7. Den Hauptwohnsitz haben die Kinder bei mir. Das Kindergeld bekommt die Mutter. Die Mutter behauptet, das Wechselmodell schadet den Kindern. Dieses Betreuungsmodell wäre mit dem Kindeswohl nicht vereinbar, da die Kinder keinen Ruhepol hätten, dabei haben sie sogar zwei. Schon am Anfang hatte ich bei einer Infoveranstaltung erfahren, dass eine richterliche Entscheidung in solch einem Fall immer falsch sein wird. Durch das Gutachten und den Befangenheitsantrag gegen die Gutachterin ist auch schon wieder ein Jahr vergangen. Welche Möglichkeiten gibt es, dass ABR-Verfahren künstlich noch mehr in die Länge zu ziehen? Nur vier Jahre, denn dann hat sich das Problem vermutlich gelöst und möglicherweise ist dann die deutsche Justiz etwas schlauer.
Vielen Dank im Voraus.
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| Rückwirkender Unterhalt über 3 Jahre |
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Geschrieben von: misha123 - 17-05-2016, 10:05 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
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Hallo liebes Forum,
ich habe da mal eine Frage :
Ich zahle meinen Kindesunterhalt regelmäßig und pünktlich nach der Berechnung vom Jugendamt,das Jugendamt hat sich über 10 Jahre nicht gemeldet wegen einer neu Berechnung , es git einen Titel.
Jetzt ist meine Ex umgezogen und zu einem anderen Jugendamt gegangen, dieses hat sich bei meinem Arbeitgeber (meiner Meinung nach illegal) alle Gehaltsabrechnungen besorgt und ist jetzt der Meinung das ich für drei Jahre nach zahlen soll. Wenn ich google gibt es da so viele unterschiedliche Aussagen. Was ich raus gefunden habe ist, das wenn ich KEINE UNTERHALTSSCHULDEN habe nix nachzahlen muss ist das richtig? Bin ich in einer Ringschuld wenn sich mein Einkommen verändert oder muss ich alle 2 Jahre eine neu Berechnung machen oder kann ich eine neu Berechnung machen?
Das Jugendamt hat einen Beistand.
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| Arbeitslos - Mindestunterhalt - Abfindung |
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Geschrieben von: Tigerfisch - 10-05-2016, 11:36 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (22)
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Hi es kommt ja oft dann doch so wie es im miesesten Fall zu erwarten war. Kurz zu meiner Frage: Ich bin arbeitslos geworden kann aber dennoch auch mit dem Arbeitslosengeld den Mindestunterhalt zahlen und eine Neuberechnung des Titels würde auch über dem Mindestunterhalt liegen. Ist hier die Einberechnung einer Abfindung in Ordnung um weiterhin den alten wesentlich höheren Unterhalt zu bekommen? Besteht hier eigentlich erhöhte Bewerbungs- und Einkommenspflicht solange Mindestunterhalt eh gezahlt wird und vom JA auch berechnet wird?
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| Der letzte Strohhalm |
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Geschrieben von: Fragender - 08-05-2016, 07:10 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (51)
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Hallo zusammen,
da ich mal wieder meine ex vor Gericht sehen werde, hätte ich folgede Fragen.
Zur vorgeschichte. Sie hat sich einiges einfallen lassen fast nie begründet, was in ldiesem Land ja nichts bedeu, aber mit dem erfolg, dass ich seit Jahren meine Kinder nicht mehr gesehen habe und keinerlei infos bekam und diese mich,nicht mal mehr mit dem allerwertesten ansehen.
Soweit hat Sie alles richtig gemacht....leider
Nun meine Frage: wenn ich Sie vor dem Familienricjter dazu bringe gewisse Sachen zuzugeben und das auf Band vom Richter aufgezeichnet wird, wie bekomme ich diese aussage? Ich meine, es geht hier nicht nur um vergehen sondern auch um straftaten
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