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| Akteneinsicht, Amtsvormundschaft |
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Geschrieben von: chuloralf - 06-05-2016, 09:28 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
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Hallo zusammen,
hier ist eine Kurzbeschreibung meiner Situation: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...=chuloralf
Das Ja hat kürzlich ein Verfahren gegen die KM initiiert, mit der Anregung einen Amtsvormund für meine Tochter zu bestimmen, "für die Bereiche Aufentahltsbestimmungsrecht und um Anträge für Hilfen zur Erziehung zu stellen."
Ich habe von diesem Verfahren erfahren, weil ich zuerst geladen war. Ich wurde aber ohne für mich ersichtlichen Grund wieder entladen.
Ich habe beim JA Akteneinsicht für das Verfahren beantragt. Dies wurde mir verweigert. Begründung: "gem. § 25 SGB X hat die Behörde den Beteiligten eines laufenden Verwaltungsverfahrens Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. Sie sind nicht Beteiligter in dem von uns angeregten Verfahren."
Wie kann ich Akteneinsicht bekommen?
Ist dies ein erfolgversprechender Weg: https://de.wikipedia.org/wiki/Akteneinsi...sverfahren
"In Sozialgerichtsprozessen ist die Akteneinsicht beim Gericht, die Übersendung an andere Behörden und die Übersendung an Rechtsanwälte üblich. Eine Verweigerung von Akteneinsicht durch ein Sozialgericht ist bisher nicht bekannt. Somit kann bei Verweigerung der Akteneinsicht durch eine Sozialbehörde (siehe unten) Antrag auf einstweilige Anordnung beim Sozialgericht gestellt werden. Wird die Akte in einem Verfahren um einstweiligen Rechtsschutz an das Gericht übersandt, kann Akteneinsicht direkt über das Gericht gewährt werden. Verweigert die Behörde auch die Übersendung der Akte an das Gericht, muss auf der Einstweiligen Anordnung bestanden werden. Die Einstweilige Anordnung kann dann zugestellt werden. Bei weiterer Zuwiderhandlung kann die Einstweilige Anordnung vom Sozialgericht für vollstreckbar erklärt werden und der Beteiligte kann beim Amtsgericht, notfalls unter Gewährung von Prozesskostenhilfe, Vollstreckungsmaßnahmen beantragen, indem der Gerichtsvollzieher bei der Behörde die Akte sucht. Scheitert auch dies, so ist als weiterer Schritt Zwangshaft gegen den Geschäftsführer oder Behördenleiter beantragbar und vollstreckbar."
Gruß
c
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| Umzug der Kinder |
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Geschrieben von: Klaus_P - 05-05-2016, 14:02 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
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Hallo.
Ich lebe seit Februar getrennt von meiner Frau, ich bin auf ihren Wunsch ausgezogen. Meine beiden Kinder (4 und 13 J.) leben bei ihr, wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Mein gerichtlicher Antrag auf eine 50/50 Aufteilung, wohl auch Wechselmodell genannt, wurde von ihr und dann auch vom Gericht abgelehnt. Es wurde übergangsweise eine Umgangsregelung sowie eine moderierte Erziehungsberatung durch das Jugendamt angeordnet, um eine gütliche Einigung zu erzielen. Das 13jährige Kind verweigert den Umgang, der Kleine kommt gerne.
Meine Ex ist nun vor 8 Tagen ohne Rücksprache in eine andere Stadt (~300 km) gezogen. Mein Anwalt hat eine Rückführung beantragt. Meine Frage an euch: kommt man damit durch? Ich schätze die Lage so ein, dass sich meine Ex weigern wird (sie hat wohl einen neuen Partner und auch eine neue Arbeitsstelle dort). Wird das Familiengericht notfalls das alleinige Sorgerecht auf mich übertragen, trotz der auch durch das Jugendamt festgestellten Schwierigkeiten im Umgang mit dem großen Kind?
Mein Anwalt meint, dass in der Praxis Rückführungen schwer durchsetzbar sind und viele Gerichte diesen Schritt scheuen. Was kann ich noch machen, um eine dauerhafte Trennung von meinen Kindern zu vermeiden? Ich bin völlig ratlos und auch der Anwalt kann mir nicht wirklich helfen.
Danke für eure Hilfe.
Klaus
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| Anspruchsübergang an JC - Fragen zum Unterhalt |
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Geschrieben von: carte - 28-04-2016, 12:23 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Hallo zusammen,
ich hoffe dass ich mit dieser Fragestellung hier richtig bin.
Hintergrund:
Seit 2012 bis heute wurde zwischen meinem Anwalt und dem Jobcenter die Höhe des Betreuungsunterhaltes versucht zu regeln. Ich war nicht verheiratet und der Unterhaltsanspruch an die KM besteht seit 2015 nicht mehr. Es geht jetzt um den Kindesunterhalt. Dieser wurde seither auf Basis / Einigung mit dem Jobcenter bezahlt, es besteht kein Titel. Nachdem der Betreuungsunterhalt für die KM wegfiel wurde dieser angepasst ( eine Stufe höher ). Die letzten Verdienstbescheinigungen wurden dem Jobcenter vollumfänglich zur Berechnung des Unterhaltes gegeben im Ende 2014.
Folgendes ist jetzt passiert, auf was auch die Frage abzielt:
Das Jobcenter hat ohne mein Wissen im November 2015 , alle Verdienstbescheinigungen von meinem Arbeitgeber angefordert bis rückwirkend 2013. "ich bin gemäß §60 Abs. 3 Nr.2 SGB II, §§20 und 21 SGB X verpflichtet Auskunft über meine Auskünfte zu geben" ( Auszug aus dem Schreiben an meinen AG ), woraufhin mein AG diese Auskunft gegeben hat. Ich habe dies erst jetzt! erfahren.
Meine Ex geht nicht arbeiten und bekommt Ihr Geld vom JC (H4).
- darf mein AG ohne Rückfrage diese Auskunft erteilen ?
- hat das JC das Recht auf Auskunft über meine Einkünfte ( KU wird nach DDT , Stufe 4 , 291€ bezahlt ), ist dieser Anspruch tatsächlich an das JC übergegangen obwohl KU Stufe 4 bezahlt wird?
- lt. JC darf meine EX und das JC von mir Auskunft über mein Einkommen fordern ?
Fragen zum Betreuungsunterhalt/Kindesunterhalt:
- in einem Jahr sind 2 Steuerrückerstattungen erfolgt, diese wurden in diesem Jahr als Einkommen angerechnet mit der Begründung "IN" Prinzip. Ist dies so richtig ? in den folgenden Jahren wurde keine Steuererklärung abgegeben, dort wurde dann mit einer Steuerrückerstattung "fiktiv" anhand der letzten Rückerstattung weitergerechnet.
-meine Miete hat sich um 15% erhöht, kann ich dies beim Betreuungsunterhalt in die Berechnung einfließen lassen ( erhöhter Selbstbehalt ), die Miete liegt immer noch unter denen für meinen Wohnort angegebenen Mietspiegel ?
-aus 2 Familien Gerichtsverfahren sind Raten Zahlungen entstanden, diese wollte ich als Schulden bei der Berechnung geltend machen. Dies wurde abgelehnt mit der Begründung dass der Unterhalt von mir im PKH Formular zu niedrig eingetragen wurde. Ich habe dort den Betrag angegeben den mein Anwalt damals ausgerechnet hat, die Forderung vom JC war höher. Ich soll dies dann von meinem Selbstbehalt bezahlen...stimmt dies, wenn ja welchen Wert hätte ich angeben müssen wenn der Unterhalt noch nicht festgelegt war?
-bin ich verpflichtet bei einer Gehaltserhöhung den Kindesunterhalt zu korrigieren ? Hatte letztes Jahr den Fall dass der Betreuungsunterhalt für die EX wegfiel und ich somit eine Stufe höher "gerutscht" bin. Zusätzlich hab sich 2015 auch die DDT geändert.
Hierauf erhielt ich erneut ein Schreiben vom JC dies rückwirkend nachzubezahlen. Ist dies korrekt ?
- habe ich umgekehrt ebenfalls einen Auskunftsanspruch über das Einkommen meiner EX ? Ich meine für den Zeitraum als Sie noch BU erhalten hat ( Sie ging angeblich arbeiten.....)
Ich dass ich dies halbwegs verständlich beschrieben habe , vielen Dank für Euer Feedback.
LG
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| Ist ein bestimmtes Alter vom Kind bei der Trennung der Eltern besser ? |
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Geschrieben von: Bruno - 21-04-2016, 15:39 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (24)
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Bei einem meiner Nachbarn brodelt es in der Ehe derart das sie sich wohl trennen werden.
Daten:
* seit >13 Jahren miteinander verheiratet
* ein Kind, 12 Jahre (Vaterschaft wurde bei Geburt anerkannt)
* die Frau hat ihn bei mehrmals geschlagen(Anzeige hat er nicht erstattet da er Bedenken hat wohlmöglich noch aus seiner eigenen Eigentumswohnung (er steht alleine im Grundbuch/Kaufvertrag/Finanzierung, es besteht Gütertrennung) heraus geworfen zu werden
Fragen:
* Ist ein Antrags auf Wohnungszuweisung für den Erfolg in einem bestimmten Kindesalter besser ?
* Mir gegenüber hat der Vater nun die Frage gestellt ob es auf Grund von Gesetzen, üblichen gerichtlichen Entscheidungen oder sonstigen Argumente einen Unterschied macht in welchem Kindesalter sich die Eltern trennen.
* Gibt es Argumente die für eine Trennung der Eltern z.B. im Kindesalter von 14, 16 oder 18 Jahren oder einem anderen Alter sprechen ?
* Des weiteren hat er gefragt ob sich eine Scheidung durchführen lässt ohne das das Kind etwas davon erfährt.
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| Strafbefehl Anfechten? |
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Geschrieben von: malko - 17-04-2016, 18:51 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (20)
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So da bin ich wieder ... es ist einige Zeit ins Land gegangen, ich bin wieder daheim und mein Anwalt hat vom Gericht einen Strafbefehl erhalten ...
Ergebnis: 12 monate auf 3 Jahre wenn ich zahle wie aufgefordert ...
nun, im Urteil berechnen die jedoch einen Mutterunterhalt, der zwar betitelt ist, aber aufgrund von geänderter Sachlage bei ihr - weiteres Kind nach gut einem Jahr - meiner Meinung nach so nicht mehr richtig ist. Soweit ich es in Erfahrung bringen konnte, hätte ab der zweiten Schwangerschaft, für mich nicht mehr 100% gelten dürfen sondern der Neue und ich wohl zu gleichen Teilen? Das ist jedoch so nicht berücksichtigt worden, noch habe ich aufgrund von nicht-wissens eine Abänderungsklage beantragt.
Laut meinem Verständnis, ist die Berechnung vom Gericht eigentlich falsch, da der Anspruch sich eigentlich geändert hat?
Frage ist nun, sollte ich das ganze Anfechten und lässt sich der Anspruch dadurch bei Gericht abändern?
Ich habe noch mit keinem Anwalt sprechen können, aber generell die Frage, Europäischer Haftbefehl wird bestimmt wieder beantragt sollte ich nicht zahlen und die das Widerrufen, sollte es überhaupt so angenommen werden von mir. Rein theoretisch bin ich für die erstmal nicht greifbar und auch dem Haftbefehl würde wahrscheinlich nicht folge geleistet werden (gibt hier explizit einen Ausschluss für nicht-zahlen des Kindesunterhalts in Bezug auf EU-Haftbefehl).
Der Betrag ist nicht grade wenig um den es sich hier ggfs mindern liesse (meiner Meinung nach also gut ein drittel der Gesamtsumme) - Frage ist, wie aussichtsreich ist das ganze?
Kann dazu jemand was sagen?
Gruss
malko
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| Diagnostik ohne Einverständnis |
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Geschrieben von: Fin - 12-04-2016, 13:48 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (22)
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Hallo zusammen,
ich habe eine grundsätzliche Frage zu einem konkreten Fall:
Inwieweit darf eine Diagnostik eines Kindes ohne Wissen des anderen sorgeberechtigten Elternteils durchgeführt werden?
Hintergrund ist eine seit fünfeinhalb Jahren hochstrittige Trennung. Unser Sohn ist inzwischen sieben Jahre alt. Die Mutter hat die üblichen Vorwürfe gegen mich erhoben, also Missbrauch, Geisteskrankheiten, Vernachlässigungen, usw. Alle Vorwürfe wurden von Beratungsstellen und Gerichten zurückgewiesen. Der Umgang wird immer wieder boykottiert. Insgesamt gab es an die 20 Gerichtsverfahren, in denen meine Ex den Umgang einschränken und die alleinige Sorge erhalten wollte. Umgang und gemeinsame Sorge wurden durch die Gerichte aber immer wieder bestätigt.
Mehrere Jugendämter und Familiengerichte haben natürlich immer wieder darauf hingewiesen, dass der Elternkonflikt unserem Sohn schadet. Elternberatungen wurden immer wieder gestartet - und jedes mal von der Mutter nach wenigen Terminen abgebrochen. Vor zwei Jahren schlug dann der Kinderarzt Alarm, weil unser Sohn einen immer schlechteren Eindruck macht.
Mit Hilfe von Jugendamt und Gericht wurde daraufhin vor einem Jahr ein gerichtlicher Vergleich geschlossen, nach dem unser Sohn in eine Diagnostik in einer psychiatrischen Klinik kommt. Die Diagnostik lief aber nicht wirklich an, weil die Mutter sich weigerte, mit mir zusammen einen gemeinsamen Untersuchungsauftrag zu formulieren.
Vor einem halben Jahr wurde dann -wieder mit Hilfe von Jugendamt und Gericht- ein weiterer gerichtlicher Vergleich geschlossen, nach dem die Mutter und ich in eine Elternberatung gehen - und die Mutter die Beratung diesmal nicht abbrechen wird.
Das Jugendamt hatte andernfalls die Anwendung des 1666 angekündigt.
Vor drei Monaten war dann das Abschlussgespräch der psychiatrischen Diagnostik. Der Arzt erklärte, dass er das Problem auf der Elternebene sieht. Er sprach die klare Empfehlung aus, dass nicht unser Sohn in Therapie soll und es auch keinen Sinn macht, weitere Kinderdiagnostik durchzuführen. Sondern, dass dies nur verlorene Zeit bedeuten würde - und anstelle dessen wir Eltern dringend in eine Elternberatung müssen. Und zwar in die, die auch gerichtilich festgelegt worden war.
Soweit so gut. Allerdings läuft auch die Elternberatung nur sehr schleppend an. Weil die Mutter sich auch dort sperrt. Die Beratungsstelle war mehrmals kurz davor, das Jugendamt zu informieren. Da die Mutter dann aber doch Kooperationsbereitschaft zeigte, ist das noch nicht passiert.
Gestern kam dann eine E-Mail der Mutter, dass unser Sohn bei einer anderen Erziehungsberatungsstelle bei einer Kinderpsychologin "in der Diagnostik" gewesen wäre. Und ich nun dort einen Termin für ein "Abschlussgespräch" machen solle.
Ich war einerseits ziemlich überrascht, dass die Mutter sich wieder solche Eskapaden erlaubt. Andererseits war ich auch nicht überrascht. Auch das OLG hatte in einem Termin den Eindruck erklärt, dass die Mutter so lange die Berater wechselt, bis sie jemanden findet, der sagt was sie hören will.
Wie nun die gerichtlich vereinbarte Beratungsstelle und das Jugendamt - und möglicherweise auch das Gericht- reagieren werden, ist noch offen.
Meine momentane Frage ist, inwieweit eine Kinderpsychologin überhaupt eine Diagnostik durchführen darf, ohne dass sie den anderen sorgeberechtigten Elternteil einbezieht. Ich möchte mich gegenüber der von der Mutter eingeschalteten Beratungsstelle präziser positionieren können.
Nach meinem Wissen dürfen aus rechtlicher Sicht Diagnostiken auch von einem Elternteil alleine veranlasst werden. Für Therapien müssen allerdings beide Eltern zustimmen.
Aus fachlicher Sicht spricht allerdings vieles dagegen, Diagnostiken ohne Einbezug des anderen Elternteils anzufertigen.
Liege ich da richtig?
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| Unterhalt Tochter, Direktversicherung, Sondereffekte - zahlungen |
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Geschrieben von: CCAA - 04-04-2016, 20:47 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (27)
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Hallo, ich habe einen Brief von der Anwältin meiner Ex bekommen.Hallo, ich habe einen Brief von der Anwältin meiner Ex bekommen.
1. Sie verlangt eine Vermögensaufstellung.
ist das ist das rechtens? Ich dachte eigentlich ich müsste nur Einkommen angeben, also in dem Fall dann Kapitalerträge?
2. Sie will Originale meiner Gehaltsabrechnung!
3. Darf ich einmalige Zahlungen schwärzen?
4. Soll ich Sachen wie die Altersvorsorge jetzt schon einreichen?
5. Ich würde mich besser fühlen, wenn ich anwaltlich unterstützt würde. Ich habe auch das Gefühl, dass ich eine gute Anwältin habe. ( von Väteraufbruch empfohlen)
Ich würde am liebsten in Textform Auskunft geben, ohne Belege. Darf ich das?
Muss die Kindesmutter mir nicht auch Auskunft über ihr Elterngeld Einkommen erteilen?
Danke für Eure Hilfe
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| Immobilie schützen |
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Geschrieben von: meiloheilo - 04-04-2016, 11:08 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (10)
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Hallo Leute,
mal eine Frage, angenommen man hätte Kinder sagen wir mal 2 Alter irgendwo im Bereich um die 10 rum und es kommt zur Trennung. Wie würde es sich mit einer Wohnung verhalten (keine Ehe, weit vor der Beziehung alleine gekauft und bezahlt) wenn Mann dann z.B. Krank wird und freiwillig oder unfreiwillig alles gegen die Wand fährt und Auftocker oder Harzer wird.
Bei "normalem" ALG2 ist ja eine Wohnung die in bestimmten Rahmenparametern liegt irgendwie geschützt glaub ich, wär ja auch dämlich den Delinquenten die Bude verticken zu lassen um ihm dann ne Mietwohnung zu zahlen. Wie ist denn das mit Unterhalt, kann man aufgrund der ganzen aussackelei die in dem Bereich stattfindet gezwungen werden die Bude zu verticken und daraus den Unterhalt zu bedienen?
Grüße
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Beistand & Unterhalt |
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Geschrieben von: AllesRoger - 01-04-2016, 14:26 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Moin, Moin Forum, ich grüße euch,
als erstes möchte ich den Forumbetreiber(n) und Aktivisten ein großes, großes Lob aussprechen, das es Menschen wie euch gibt, die womöglich dieses unentgeltlich in ihrer Freizeit managen, Hut ab, toll das es solche Menschen gibt. Dicker Daumen hoch.
Schitte ist das viel geworden, sorry falls ich die Regeln damit breche, wem die Geschichte zulang ist, den bitte ich sich das unten fett geschriebene anzusehen.
Okay, nun zu meinem Fall, worum gehts / was ist los:
Es geht um meine Tochter (fast 16 Jahre), um mich (Vater/fast 45 Jahre) und der dazu gehörigen Frau (fast 42 Jahre) ich schreibe Frau statt Mutter, hat man mir vorgestern bei Väter e.V. beigebracht, psychologisch sinnvoll 
Ende 97' bin ich mit der Frau zusammen gekommen, das Kind wurde im Sommer 2000 geboren, wir haben uns im Herbst 2001 getrennt und ich zog aus.
Ich war zu dieser Zeit für zwei Jahre in einer Reha-Umschulung, habe Unterhalt gezahlt, und soviel Umgang wie nur möglich wahr genommen. Die Frau, gelernte Erzieherin, ist aus unserer damaligen Wohnung zwei, drei Stadtteile weiter mit dem Kind umgezogen. Die Frau hatte sich damals mit einem Blumenladen selbstständig gemacht (Anfang 2003).
Bis 2005 habe ich meine Tochter zu 50% bei mir gehabt, Modell "neue Väter&Kind", Betreuung statt Unterhalt, mit entsprechender Wohnung inklusive Kinderzimmer. Es diente der Aufbauphase für die Selbstständigkeit der Frau.
2006 Stichwort "Sommermärchen", ich war eigentlich darauf ausgerichtet das "50:50 Modell" zu leben aber wir trafen uns vor Gericht wieder, da die Frau mir aufgrund von Animositäten und dem Bedarf von Macht den Umgang zu meiner Tochter komplett verwehrt hat.
(Bitte gern geschehen für die letzjährige Unterstützung in Sachen selbstständig machen & Frau sein aber auch Danke für diese viele, wunderschöne Zeit mit meiner Tochter)
Super Richter, keine 10 Minuten und das Ding war erledigt. Umgang alle zwei Wochen von Fr.-Sa. Ende der Debatte, Punkt, Basta aus.
Was macht die Frau dann, sie zieht erstmal 30 KM weit weg! Ich war ohne Führerschein und Auto. Nur gut, das die Frau auch mal wieder einen Mann (Männer) brauchte und mir dann, meine Tochter alle zwei Wochen vorbei brachte.
Dieser Abschnitt verlief ca. 5 Jahre bis 2011, ich habe beruflich immer gearbeitet , soviel wie es ging, ich war offiziell nicht Unterhaltspflichtig aber habe immer, soviel wie es mit meinen Kräften möglich war gezahlt. Der Umgang fand statt.
Auch habe ich die Kraft gefunden, den Führerschein zu machen, ein kleines, altes Auto zu bekommen und zu guter letzt nochmal ein berufliches Update in Form einer Weiterbildung durchzuziehen, was mir endlich die Türen öffnete für berufliche Stabilität. (ab der Weiterbildung gab es immer Unterhalt, entsprechen DD-Tabelle respektive dem Alter)
2011 hier bekommt mein Leben einen Wendepunkt, ich lernte meine heutige Lebenspartnerin kennen, sie hat einen Sohn (damals 15 Jahre) allerdings leben wir in zwei Wohnungen, dennoch "patchwork" läßt grüßen, "it works", alle kommen miteinander klar.
Zudem startete meine kleine berufliche aber holperige Karriere als Außendienstler. Kurzform: Vier Firmen in Fünf Jahren, puh.
Immer floß der Unterhalt (plus Zusatzzahlungen) und entsprechend angepasst bei steigenden Gehalt, ebenso war der Umgang vorhanden.
Dennoch habe ich mich vor Zwei Jahren dazu entschieden, das mit dem Unterhalt anders zu regeln. Der Grund dafür war folgender. Die Frau brauchte immer mehr Geld und jammerte ständig. Sie hatte keinen Partner mehr aber ein Haus nach Drei Umzügen in knapp Drei Jahren, sie bot unserer Tochter Reitunterricht in fast der monatlichen Höhe des Unterhaltes, lust but not least, läuft ihr Laden mittelprächtig. Dieses fand ich halt bedenklich!
Da meine Tochter sich ja im allerfeinsten pupertären Alter befindet, was aber kein Problem darstellt, da sie echt super entwickelt ist, aber sie wachsen ja so schnell und auch die Ansprüche habe ich mit der Frau abgemacht, das sie monatlich 300€ auf das Konto bekommt und Sonderausgaben (Klamotten, Technik, Reise etc.) abgesprochen werden und eine Summe von ca. mal 100€-200€ an den Wochenenden zur Verfügung stehen.
So, liebe Leser, seit ihr noch da, es kommt zum finallen Abschluß:
2015 Im März werde ich gefragt, ob mal wieder etwas Geld kommen könnte, Klamotten usw. Okay, 200€ extra, dann hole ich meine Tochter zum Wochenende ab. Wir gingen hinter das Haus, Kanninchen füttern, da ist ein Wintergarten (Garagengröße) mit einer riesigen Schiebetür, hui, ich staunte nicht schlecht, "eine Königin" in Form eines Citroen DS Oldtimer, wow!!! Es sei ihr gegönnt, echt ernst gemeint trotz komischer Beigeschmack.
Es stand die Konfermation bevor, die Frau hatte eine echt üble Location ausgesucht, ging gar nicht. Entsprechend haben meine Lebenspartnerin und ich was gesucht. Finazielle gesehen war ich mit 1800€ die Frau mit 700€ dabei. Unser Kind hat die Taschen voll und mal ihre ganze Familie erlebt.
In diesem Jahr habe ich uns unseren ersten gemeinsamen Traumurlaub organisiert. drei Wochen am Stück mit einem gemieten Wohnmobil Südfrankreichtour. Es war genial, ein Traum mit allen seinen Facetten. (Kindkosten ca. 1000€)
Für die Konfermation und den Urlaub habe ich einen Kredit genommen 3000€.
Nachdem Urlaub Ende August hatte ich noch zweimal telefonischen Kontakt mit meiner Tochter gehabt. Seit dem habe ich bis heute sie nicht mehr gesehen, gehört oder etwas gelesen (sms,chat,skype etc.)!!! Ich bekomme auf allen Kanälen von beiden keine Antwort. Ich weiß nicht warum und was los ist keiner kann es verstehen.
Ab Oktober 2015 habe ich die Unterhaltszahlungen eingestellt, ich hoffte eine Reaktion wie immer über das Geld erzeugen zu können. Wie ich jetzt durch ein Telefonat im Januar mit meinem damaligen Anwalt erfahren habe, war dies ein Fehler, das verstehe ich heute!
Am 19.11.2015 kam Post vom Jugendamt, Auskünfte über Ihre Einkünfte und Vermögen / Antrag der Mutter Beistand Ihres Kindes. Habe den Auskunfsborgen / Gehaltsabrechnungen zum 18.01.2016 hingeschickt.
Am 22.01.2016 kam die "Neuberechnung" LSK 1, 0,5 Kfb; bereinigten Nettoverdienst DD. 1501€-1900€; 110% = 400€
Offen im Januar 2016: 1184€
Letzter Absatz im Schreiben: Ihr Kind hat einen Anspruch darauf, dass die (neue) Unterhaltsverpflichtungen schriftlich, formgerecht und damit rechtsverbindlich festgehalten wird.
Daher ist es erforderlich.....blablabla.....z.b. in Form einer öffentlichen Urkunde, zur Zahlung des neu....bla....(dynamisierter Unterhalt)
Die Urkunde kann kostenfrei hier in unserem......Urkundperson aufgenommen werden.
Sieht doch so aus das es keinen Titel gibt, bisher?
Wie schaut es aus, wenn die Gehälter extremen Schwankungen unterliegen, dieses aufgrund von Provisionen die in den letzten Fünf Monaten am niedrigsten waren, dieses unter anderem aufgrund eines neuen Provisionsmodells. Grob gerechnet habe ich in Fünf Monaten ca. 7000€ errechnet das / 5 = 1400€
Erschwerend kommt hinzu, das meine ehemalige Firma die komplezietesten Gehaltsabrechnungen der Welt hat, das habe ich dem JA-MA auch im Auskunftsbogen mitgeteilt!
Am 29.02.16 ist mein befristeter Arbeitsvertrag ausgelaufen (ist mitgeteilt) letzter Arbeitstag und Übergabetag an dem Tag starb mein Vater.
Zwei Monate (Jan./Feb.) lang musste ich den Lebensgefährten meiner Mutter, zweimal die Woche 400 KM in die Klinik hin und her fahren, er hat Krebs und nun die halbe Lunge raus.
Tja, und jetzt bin ich ALG 1 Empfänger mit ca. 1280€, fühle mich "bornout", war bei der Väterhilfe.
Ich muss mich beim Jugendamt melden und den Stein ins Rollen bringen, heute morgen um ca 5 Uhr habe ich euch gefunden, ich wollte was suchen in Sachen erstes Anschreiben bzw. Widerspruch bin aber beim lesen verunsichert geworden.
So sieht meine Mail bisher aus:
Sehr geehrter Herr xxxxx,
als erstes möchte ich entschuldigen das ich mich jetzt erst nach Ihrem Schreiben vom Januar 2016 melde.
Dies hat den Hintergrund, das mein Vater am 29.02.16 gestorben ist!
Am 29.02.2016 endete zudem betriebsbedingt mein Arbeitsverhältnis!
Im März 2016 habe ich mich natürlich schon um einen neuen Arbeitsplatz bemüht, dieses in Form von zwei Bewerbungen bei interessierten Arbeitgebern.
Leider führte dies nicht zum gewünschten Erfolg eines neuen Arbeitsverhältnis.
Der Situation entsprechend, musste ich mich um das Antragsprocedere beim Arbeitsamt kümmern.
Auch möchte ich Ihnen mitteilen, das der Januar und Februar bei meinen ehemaligen Arbeitgeber zum Abschluss extrem arbeitsintensiv waren.
Dies sind die Hintergründe meiner verspäteten Rückmeldung.
Sehr geehrter Herr xxxxx,
jetzt aber zum eigentlich Punkt bezogen auf Ihr Schreiben vom 22.01.16.
Generell bin ich was die Unterhaltszahlungen meiner Tochter xxxxxx betrifft zahlungswillig wie in den ganzen Jahren zuvor auch.
Leider bin ich nicht Zahlungsfähig!
Hiermit widerspreche???:
Könnt Ihr mir bitte bei den ersten Schritten helfen, ich bekoome den ganzen Wust gerade nicht kurz, knackig auf den Punkt gebracht. Ich gelobe auch Besserung.
Für eure Mühe bedanke ich mich im voraus und freue mich von euch zuhören.
Beste Grüße von AllesRoger
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