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Post vom Gericht wegen ALG 2 Bezug ? - Druckversion

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Post vom Gericht wegen ALG 2 Bezug ? - pudding - 19-08-2015

habe vergessen den Wisch des JA über mein H4 auszufüllen und abzugeben, prompt kriege ich Post vom hohen Gericht, siehe Anhang.


Dem Formular des Gerichts habe meinen ALG2 Bescheid beigefügt, aber offensichtlich wollen die daß ich noch unbedingt eine Erklärung im dritten Abschnitt ausfülle, was sollte ich da gefahrlos eintragen ? Big Grin


RE: Post vom Gericht wegen ALG 2 Bezug ? - Sixteen Tons - 19-08-2015

Wo ist das Problem? Im ALGII-Bezug bist du nicht leistungsfähig, es sei denn, du bist Aufstocker.
Da bleibt nur der Betrag aus Erwerbseinkommen (ohne Sozialleistungen) über dem unterhaltsrechtlichen Selbstbehalt.
Wenn da auch keiner übrig ist, gibt es auch keine Verteilungsmasse und der Zahlbetrag müsste Null sein.
Zu irgendetwas zwischen Null und dem, was die Gegenseite haben will, wirst du vermutlich sowieso verdonnert.
Aber das kannst du dann ja wieder woanders abgeben.


RE: Post vom Gericht wegen ALG 2 Bezug ? - tumi - 19-08-2015

Steht doch schon drin : (ggf. "0")


RE: Post vom Gericht wegen ALG 2 Bezug ? - pudding - 19-08-2015

0 komma null Euro, das klingt einleuchtend, okay.

und was hat es mit diesem "Beginnend ab" auf sich ?
Ich erkläre mich bereit beginnend ab heute 0,- Euro zu zahlen ? Was soll das, mir geht der Sinn solcher Sätze völlig ab ?!
oder ist damit sinngemäß gemeint " ich werde ab irgendeiner Leistungsfähigkeit Geldwert in Höhe von Fragezeichen bezahlen" ?

oder muss ich bei diesem Beginnend ab gar nichts eintragen ?

Man muss ja höllisch aufpassen dass die da niemandem irgendeine verklausulierte Falle stellen die nur dieses Juristenpack versteht...


RE: Post vom Gericht wegen ALG 2 Bezug ? - tumi - 19-08-2015

(19-08-2015, 12:05)pudding schrieb: oder muss ich bei diesem Beginnend ab gar nichts eintragen ?

Doch. "Lebenslang"


RE: Post vom Gericht wegen ALG 2 Bezug ? - pudding - 19-08-2015

Beginnend ab lebenslang, echt ? Big Grin

bist du der Meinung daß das hohe Gericht für sochen Humor empfänglich ist ? Smile


RE: Post vom Gericht wegen ALG 2 Bezug ? - Sixteen Tons - 19-08-2015

Steht doch auch in dem Formular von dem Gericht drin. Ab dem Datum, das in dem bei Gericht eingereichten Festsetzungsantrag von der Gegenseite genannt wird. So eine verquaste Formulierung wie etwas "Es wird beantragt, Herrn Pudding zu verpflichten, seinem Kind x einen Kindesunterhalt in Höhe von y Euro ab dem Datum xx.yy.zzzz zu zahlen."
Soweit ich die Ausfüllhilfe verstehe, sollst du für die im Festsetzungsantrag genannten Zeiträume in der Vergangenheit bis in die Zukunft, also ab heute, einen Zahlbetrag nennen. Wenn du in diesem Zeitraum nicht leistungsfähig warst (und aktuell auch nicht bist), dann trägst du eben für jeden relevanten Zeitraum von damals bis für die Zukunft eine "Null" ein. Schau halt auch mal auf die Rückseite auf dem Wisch. Da scheint es auch noch Ausfüllhinweise zu geben.
Du hast "G" angekreuzt, also sind Erläuterungen für "G" für dich relevant, bzw. die, welche G nicht ausschliessen. Ich bin aber keine Rechtsberatung.
Das sind alles freundschaftliche Ratschläge.


RE: Post vom Gericht wegen ALG 2 Bezug ? - pudding - 19-08-2015

dann schreibe ich vorsichtshalber beginnend ab Geburt hinein, damit werde ich dann ja wohl nichts falsch machen. Big Grin