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  Wechselmodell, Mutter kümmert sich nicht. Jugendamt einschalten?? Bin verzweifelt!!!
Geschrieben von: ikarus72 - 27-11-2015, 18:21 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (17)

Hallo zusammen, ich habe gerade echt ein gewaltiges Problem, weiss aber nicht, wie ich es angehen soll. Ich bräuchte echt mal den einen oder anderen Rat von euch.

Zu meiner Situation:  Meine Ex und ich haben uns zum 1.8.13 getrennt und sind auch seit Februar 2015 geschieden. Wir haben zwei Töchter (Zwillinge), die wir seit der Trennung im Wechselmodell betreuen (jeweils wochenweiser Wechsel). Die Mädels werden im Dezember 6 Jahre alt.   Unterhaltsverpflichtungen bestehen keine mehr und grundsätzlich habe ich mit der Ex, gerade wegen der Kinder, ein recht belastbares Verhältnis. Seit Beginn unserer Ehe waren wir eigentlich schon total unterschiedlich, sie recht antriebslos, psychisch labil, ein chaotisches Wesen ohne jeglichen Sinn für Struktur und Ordnung. Ich Beamter, gewissenhaft und durchorganisiert. Während unserer Ehe hat sie sich schon um nichts gekümmert und, obwohl sie zu Hause war, auch keine Lust auf Haushalt gehabt. Sie hat ihre Zeit regelmäßig am PC verbracht und hat ganze Nächte durchgespielt. Während der Ehe hat sie ne Ausbildung begonnen, ist aber nach einiger Zeit nach der zweiten Abmahnung gekündigt worden.     Ich habe während der Ehe gekämpft wie ein Löwe und versucht, sie aufzuwecken…aber leider vergebens. Ich könnte Sachen erzählen, die mir wahrscheinlich kein Mensch glauben würde. Letztlich ist Sie gegangen und hat eine eigene Wohnung genommen. Bezüglich der Kinder haben wir von Anfang an ein Wechselmodell vereinbart. Zwischenzeitlich waren die Kinder ca. 70 % er Zeit bei mir, weil es der Ex schlecht ging. Ab der Trennung gings für sie nur noch Berg ab, was mich aber nicht wunderte. Erste Wohnung wurde ihr gekündigt, als der Vermieter merkte, dass er sich einen Messie ins Haus geholt hat, Vollstreckungsankündigungen sind ins Haus geflattert, weil sie auch die Post nicht mehr geöffnet hat. Für ein paar Wochen war sich auch in einer psychosomatischen Klinik, die sie auf eigenen Wunsch wieder verlassen hat. Die ambulaten Besuche beim Psychologen hat sie auch abgebrochen. Seit der Trennung ist sie Arbeitslos, bzw. mittlerweile bezieht sie Hartz 4. Bei ihr zu Hause schaut es eigentlich untragbar aus und auf Körperhygiene achtet  sie schon längst nicht mehr. Immer wenn die  Kinder bei ihr sind, mache ich mir riesige Sorgen. Dass es bei ihr nicht funktioniert ist auch dem Kindergarten aufgefallen, der eine Meldung ans Jugendamt gemacht hat. Auch der damalige Vermieter hat sich ans Jugendamt gewandt. Aufgrund dieser Anzeigen wurden  wir beide vor ca. einem Jahr beim Jugendamt vorgeladen. Die Sachbearbeiterin hat dann ein Gespräch  geführt und sich ordentlich Notizen gemacht. Ich denke, sie hat meine Ex gleich durchschaut. Bei dem Gespräch hat sie gefragt, was ich tuen würde, um die Situation zu verbessern. Ich habe dann gleich gedacht…jetzt musst du vorsichtig sein. Ich meine, wir waren wegen meiner Ex vorgeladen  und die Sachbearbeiterin versuchte, so war es mein Eindruck, mir Teilschuld anzuhängen. Ich habe aber dann ganz diplomatisch geantwortet und ihr erklärt, dass meine Ex mich jederzeit anrufen könne, wenn es ihr schlecht geht und ich würde die Kinder sofort holen. Damit war die Dame zufrieden. Mittlerweile sind die Mädels in einem anderen Kindergarten und auch da fällt auf, dass es immer Schwierigkeiten gibt, wenn die Kinder bei der Mutter sind. Die haben keine Tagesstruktur, sind manchmal bis um 22:00 Uhr auf, obwohl sie am nächsten Tag um sechs aufstehen müssen und regelmäßige Essenszeiten kennen sie bei der Mutter nicht. Nicht zu sprechen von dem Chaos, in dem sie bei der Mutter leben. Das Jugendamt hat der Mutter auch schon einen Besuch abgestattet, diesen aber zwei Wochen vorher angekündigt. Als die Dame da war, war das Chaos natürlich beseitigt. Bei einem Telefonat hat mir die Sachbearbeiterin mal gesagt, dass ich die Verantwortung  für die Mädchen hätte und wenn ich merken würde, dass das bei der Mama nicht klappt, solle ich mich melden und die Kinder einfach zu mir holen. Das zur Vorgeschichte. Wie gesagt, ich habe immer ein schlechtes Gewissen wenn ich die Mädels bei der Ex abgebe und in den letzten Monaten wurde der Zustand bei ihr auch immer schlimmer. Der Kindergarten hat mich schon mehrfach auf die Fehlzeiten der Mädchen, wenn sie bei der Mutter sind, abgesprochen. Ich habe dann vor ein paar Tagen ein Gespräch mit der Ex gesucht und versucht ihr zu erklären, dass sie der Entwicklung der Kinder schadet, wenn sie sich weiterhin nicht richtig kümmert. Sie weiss, dass sie mit allem überfordert ist. Nachdem ich die letzten zwei Tage nichts von ihr gehört habe und sie auch jeglichen Versuch der Kontaktaufnahme verweigert hat, habe ich mir Sorgen gemacht und bin einfach zu ihrer Wohnung gefahren. Es war 20 Minuten nach zehn (früh). Ich habe geklopft und habe gehört, dass die Mädels geredet haben. Nach nochmaligem Klopfen war die Ex dann an der Tür. Sie wollte mir erst nicht öffnen, als ich sie dann noch mal gebeten habe, hat sie mir aufgemacht. Es bot sich ein Bild des Grauens. Die Mädchen waren barfuß, noch im Schlafanzug, es ah überall aus, als hätte ne Bombe eingeschlagen, Zähne hatten sie natürlich auch noch nicht geputzt und gefrühstückt auch nicht. Die Ex hatte nämlich geschlafen. Die Mädels haben mir erzählt, dass sie die Mama öfters mal ausschlafen lassen. Ich habe sie dann zur Rede gestellt und sie hat gesagt, dass es ihr gerade nicht so gut geht und ich die Kinder mitnehmen soll. Das habe ich dann auch gemacht. Ich habe Himmelangt vor der Zukunft, die Kinder gehen nächstes Jahr in die Schule und wenn das chaotische Leben so weiter geht, gibt das ein Fiasko. Ich trage mich jetzt echt mit dem Gedanken,das Gespräch mit dem Jugendamt zu suchen, obwohl ich einen riesen Respekt davor habe. Der Unterstützung des Kindergartens bin ich mir sicher. Ich habe keine Ambitionen, das alleinige ABR zu beantragen, denn die Mädels lieben ihre Mama und ich will ihnen nie das Gefühl geben, dass ich ihnen die Mama weggenommen habe. Ich habe auch keine Ahnung, was ich vom Jugendamt erwarten soll. Ich fände es zum Beispiel gut, wenn es der Ex so eine Art Familienhilfe an die Seite stellt…ich habe keine Ahnung. Ich weiss nur, wenn ich alles so weiter laufen lasse, gefährde ich die Entwicklung der Kinder, gerade was die Schule betrifft. Auch will ich das Tischtuch mit der Ex nicht zerreißen…. Ich bin gerade echt verzweifelt, und weiss nicht, wie ich meine Kinder am besten helfen kann. Ich würde gerne von euch wissen, was ihr in meiner Situation machen würdet…Kontakt zum JA suchen oder ehr nicht??

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  §170 Wie oft kann man verknackt werden
Geschrieben von: meiloheilo - 26-11-2015, 15:19 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Hallo Leute,

mal ne Frage in die Runde, also wenn man denn irgendwann in die Situation kommt das es rein rechnerisch besser ist ala Lt. Dino alles gegen die Wand zu klatschen und sich in irgendeiner Form zu blöd anstellt und wirklich nach 170 zu Knast verurteilt wird (Worst Case), ist man dann eigentlich danach wenn man seinen Soll abgesessen hat aus der Nummer raus oder kann man damit immer und immer wieder überzogen werden?

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  Verfahrensbeistand für Kind!
Geschrieben von: McHammer - 23-11-2015, 14:44 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (26)

Moin und Hallo,

folgende Sache meine Ex und ich streiten sich ums Umgangsrecht für die gemeinsame Tochter (4), da mein Anwalt und ich den Vorschlag der Gegenseite nicht annehmen wollten, hat sie nun geklagt.

Nun kam am WE ein Brief vom Gericht in der der Termin zur Verhandlung anberaumt wurde und ein Verfahrensbeistand für die gemeinsame Tochter beigeordnet wurde. Von dieser Frau ihres Zeiches Diplom-Theologin hatte ich eben so einen BRief am selben Tag im Kasten.

Habe sie heute angerufen und nen Termin gemacht, für nächsten Montag 17 Uhr bei mir.

Wie läuft das ganze ab, durchschnüffelt die meine Wohnung oder redet die nur mit mir, ist so das ich erst seit ein paar Wochen wieder alleine wohne und die komplette Küche fehlt und das Kinderzimmer auch noch ncith komplett eingerichtet ist, da ich meine Tochter in den letzten 7 Monaten auf anraten des Anwalts der KM ganze 2 mal sehen durfte für eine Stunde unter "Aufsicht" bei ihren Eltern oder Großeltern der KM, weil ihr Anwalt das so will.


Bitte keine Horrorgeschichten, davon habe ich im Netz schon genug gelesen.

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  Auswirkung von KUH auf TrennungsUH oder nachehelichen Unterhalt ?
Geschrieben von: Bruno - 22-11-2015, 02:21 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (24)

Ich frag mich ob in der folgenden Konstellation meines Nachbarn, die Zuahlung von Kindesuntzerhalt durch den Mann zur Zahlung von Trennungsunterhalt bzw. nachehelichen Unterhalt durch die Mutter führt.

gegeben:
- Mutter und Vater sind seit <10 Jahren verheiratet und leben seit 2 Monaten getrennt
- das Kind, 8 Jahre alt, lebt bei der Mutter
- die Mutter und der Vater verdienen je 1800€ netto
- der Vater zahlt den Kindesunterhalt laut DDT, abzüglich des halben Kindergelds an die Mutter (den genauen Wert kenne ich jetzt nicht)
- das Kindergeld wird durch Kindergeldamt an KM überwiesen
- Ein Titel oder Urteil über KUH, Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt besteht bisher nicht

Frage:
Bewirkt, bei gleichem Nettoeinkommen der Eltern, die KUH Zahlung an die Mutter einen Anspruch auf Zahlung von Trennungsunterhalt bzw. nachehelichen Unterhalt in Höhe von 3/7, des von Mann an die Mutter gezahlten Kindesunterhalts ? Oder ist das ein Trugschluss

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  Androhung von Anzeige durch Jugendamt
Geschrieben von: ultrafant - 17-11-2015, 12:41 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (23)

Hallo Leidensgenossen,

folgender Sachverhalt: bin arbeitslos und erhalte Alg 2, für mein Kind wird Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt geleistet. Habe nun nach einem Jahr das zweite Mal Post vom Jugendamt, wo ich meine Einkommen nachweisen sollte. Das habe ich getan. Daraufhin kam gleich ein Schreiben zurück, das ich vor Monaten darauf hingewiesen worden sein soll, 25 Bewerbung monatlich zu schreiben und diese jetzt umgehend rückwirkend für das letzte Jahr nachweisen soll, ansonsten würde auf der Stelle Anzeige gegen mich erstattet.

Ich war allerdings einen Teil dea Jahres in einer Umschulung, somit hätte ich sowieso keine Job anfangen können. Seit dem habe ich mich gemäß der Auflagen vom Jobcenter beworben, was aber weniger als 25 Bewerbungen sind. Bei dem Schreiben ist auch noch ein Wisch den ich Ausfüllen soll mit Fragen wie:

seit wann Arbeitslos, welcher Beruf, welche schulische Ausbildung, von wann bis wann welchen Beruf ausgeübt, welche Arbeitsbemühungen, Lebenssituation (mit wem ich zusammen wohne etc), ob ich Handicaps oder Suchtprobleme hätte  - muss ich diesen Müll ausfüllen, dürfen die diese Daten erheben, wenn ja auf welcher Gesetzesgrundlage?

Hat hier vielleicht jemand Tipps, wie ich mich verhalten soll oder kann ich der Anzeige jetzt nicht mehr entgehen, Bewerbungen nachreichen wird leider etwas schwer?
1. Was habe ich bei einer Anzeige zu befürchten? Soll ich jetzt einen Anwalt nehmen?
2. Soll ich evtl. mein Konto schon einmal pfändungssicher machen?
3. Muss es eine ordnungsgemäße Info über die Bewerbungsauflage, evtl. mit Rechtsfolgenbelehrung gegeben haben? Muss das Jugendamt über einen Nachweis der Zustellung dieses Schreibens verfügen?
4. Muss ich den Wisch mit den persönlichen Angaben ausfüllen?

Danke euch schon mal ganz herzlich für etwaige Hinweise zu Verhalten und Vorgehen, so eine plötzliche unverschämte Androhung einer Anzeige sitzt erstmal! Werd mir wohl lieber einen Anwalt suchen...

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  Eigenes Haus vermieten
Geschrieben von: hobbit - 16-11-2015, 18:32 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Hallo, Frau ist vor 7 Monaten ausgezogen ... ich wohne noch drin, zahle außerdem Ratenkredit inkl. aller Kosten. Da wir uns bzgl. Verkauf im Moment nicht einigen können überlege ich die Bude zu vermieten. Benötige ich hierfür die Einwilligung meiner Ex? Wir stehen beide im Grundbuch je zur Hälfte.

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  Dummheit oder "sweet revenche"
Geschrieben von: Panto - 16-11-2015, 15:37 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Hello there, 

seit einiger Zeit laufe ich mit der Gedanke den Elterngeldstellenbetrug meiner Ex-Frau (2010) und Schwarzgeld und Insidertrading (2005/06) meines Ex-Schwiegervaters bei der Steuerfahnung in NRW bekannt zu machen - Ich habe der Power Play der Ex-Frau langsam leid und möchte irgendwie ein Akzent setzen.

Am Wochenende sind wir mal wieder 1250 km gefahren und wir müssten feststellen dass meine Söhne krank waren. Meine jetztige Frau und ich dürften sie noch mal nicht eben kurz besuchen.

Wer hat Erfahung mit derartigen Sachen. Könnt ihr mir Tipps geben? Könnte dies eine gewisse „sweet Revenche“ bringen oder sind die Chancen gross dass den Schuss nach hinten los gehen könnte?

Vielen Dank im Voraus, mit besten Grüssen

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  Behindertes Kind im Internat , jetzt volljährig, § 94 SGB XII
Geschrieben von: SevenMonkeys - 16-11-2015, 12:05 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (37)

Hallo,

ich bin der Franz und ich habe mich hier angemeldet, weil ich mir unsicher bin, ob dass was ich bisher mir erlesen habe, richtig ist. Meien Situation ist sicher selten, trotzdem kann es ja den ein oder anderen geben, der da auch etwas zu sagen kann.

Und bitte keine moralischen Bewertungen, ich hätte auch gern ein normales Kind gehabt. Und für das würde ich auch Unterhalt zahlen, bis es eine Berufsausbildung hat.
 
Mein im September 2015 volljährig gewordenes Kind ist geistig und körperlich schwerst behindert. Seit 2012 ist das Kind im Internat untergebracht und wurde von der KM an jedem  zweitem Wochenende und in den Ferien geholt. Die Kosten für das Internat  in Höhe von fast 5000,- monatlich übernimmt das Sozialamt, die KM hat mir in 2012 dazu geschrieben, dass sie die Hälfte meines Unterhaltes an das Sozialamt zahlen muss und sonst keine Kosten vom Sozialamt bei mir gefordert werden. Deshalb habe ich auch weiterhin den vereinbarten Unterhalt gezahlt, weil ich der Meinung war, dass das Sozialamt meinen Unterhalt bei meiner Ex-Frau geltend gemacht hat.
 
Mit Volljährigkeit in 9/2015 habe ich den Unterhalt eingestellt mit Verweis auf die Grundsicherung nach dem 4.Kapitel des SGB XII. In sämtlichen sich mit dem Thema befassenden Publikationen wird darauf hingewiesen, dass Eltern den Unterhalt von Volljährigen behinderten Kindern einstellen können, da Grundsicherung nicht nachrangig zur Sozialhilfe ist und den Bedarf des volljährigen Kindes deckt.
 
Für den Unterhalt, festgelegt in 2010, hatten beide Seiten je einen Rechtsanwalt eingeschaltet, es wurden Briefe hin- und her geschrieben und dann nach Gefeilsche der Unterhalt festgelegt in Form eines Briefes „ Mein Mandant zahlt ab dem 01.08.2010 xxx Euro Kindesunterhalt“.  Hier meine Frage: Ist das bereits ein Unterhaltstitel  der mit Abänderungsklage geändert werden müsste ? Bisher hat die aktuelle gegnerische Anwältin nichts dazu vorgetragen.
 
Prompt nach Einstellung des Unterhaltes habe ich einen Brief ihrer Rechtsanwältin bekommen, wo sie mich aufforderte weiterhin Unterhalt zu zahlen in alter Höhe, wie mal in 2010 vereinbart. Meine EX ist gleichzeitig Betreuerin meines Sohnes und in dieser Eigenschaft ist sie zur Rechtsanwältin gelaufen.
 
Ich habe dann angefangen mich mit dem Thema zu beschäftigen und habe festgestellt, dass mit der Unterbringung meines Sohnes im Internat eine vollstationäre Unterbringung erfolgt sein muss. Danach würde das Sozialamt alle Unterhaltsforderungen an sich komplett überleiten nach § 94 SBG XII. Das würde bedeuten, dass meine Ex-Frau bzw. mein Sohn überhaupt keinen Unterhalt mehr hätte bekommen dürfen seit 2012. Das wäre also zusätzlich noch zur Grundsicherung, die erst bei Volljährigkeit wirkt.
 
 Ich habe die gegnerische Rechtsanwältin sowohl auf die Grundsicherung als auch auf den § 94 SGB XII verwiesen. Ich habe darauf verweisen, dass es eine Überleitungsanzeige gegeben haben muss und dass es auch eine Leistungsanzeige gegeben haben muss und ich diese sehen möchte. Auch steht in § 94, dass Eltern behinderter volljähriger Kinder nur in Höhe von ca. 30,- bzw. 54,- in Anspruch genommen werden, je nach dem was das Sozialamt da ausrechnet. Und das mein Sohn nicht Bedürftig wäre, da er ja vom Sozialamt Unterkunft, Verpflegung, Taschengeld, Kleidungpauschale usw. bekommt. Zumindest vermute ich das, mein EX-Frau stellt ja keine Unterlagen zur Verfügung. Und nach dem was ich so aus dem Sozialgesetzbuch herausgelesen habe, wird meinem Sohn vom Sozialamt alles bezahlt und meine Ex-Frau wird nur das erspartem Mittagessen belastet oder die haushaltsübliche Ersparnis, dadurch das mein Sohn nicht mehr bei Ihr untergebracht ist.
 
Die gegnerische Anwältin bleibt bei ihrer Forderung nach Unterhalt und wendet ein, dass die Grundsicherung noch nicht gezahlt wird und wenn dann mit anderen Sozialleistungen verrechnet wird und ich deshalb den Unterhalt nicht einstellen darf. Bekommen habe ich die Schriftstücke vom Sozialamt nicht, sondern nur Unterlagen, dass meine Ex-Frau ALG 2 bekommt und keinen Unterhalt zahlen könnte.
 
Ich habe dann der generischen Anwältin geschrieben, dass  ich den Unterhalt zurückfordere seit 2012.  Jetzt schreibt mir die Anwältin, dass sie das Mandat niedergelegt hat weil sie einen Interessenkonflikt zwischen meiner geschiedenen Frau und der Betreuerin ( auch meine geschiedene Frau) sieht. Grundsätzlich ist das ja schon mal gut, aber sie schreibt auch gleichzeitig, dass sie vermutet, dass sich die Betreuerin an einen anderen Anwalt wenden wird.
 
Jetzt meine Frage: Liege ich mit dem , was dargestellt ist, völlig falsch oder blufft die andere Seite nur ?


Oh, sorry, ich sehe gerade, dass da Formatierungen mit kopiert wurden, ich den Beitrag aber nicht editieren kann, dafür meine Entschuldigung.

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  Kind nach Scheidung bei der Mutter Krankenversichern
Geschrieben von: L3NNOX - 14-11-2015, 12:26 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Wie kann ich erreichen, dass mein Kind bei der Mutter krankenversichert ist und nicht mehr bei mir? Sind seit 2013 Geschieden und bin es leid, dass Arztrechnungen zu mir kommen, welche die Mutter zu zahlen hat.

Zitat:Die gesetzliche Mitversicherungspflicht

Nach der Scheidung bleibt die Mitversicherung bestehen, wenn derjenige Elternteil, bei dem das Kind mitversichert ist, auch weiterhin Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt und nicht mehr als 50.850 € brutto jährlich zur Verfügung hat.
Ich liege da darüber.

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  Bekomme keinen neuen Personalausweis ohne die Unterschrift meiner Ex!!!
Geschrieben von: dermitderexstanzt - 12-11-2015, 11:10 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (30)

Klingt komisch ist aber so...

ich bin italienischer Staatsbürger und damit fängt mein Problem an.
Das Italienische Gesetz schreibt vor, dass wenn ein Kind in Spiel steht, der oder die Partner/in des jeweiligen eine
Unterschrift für die Ausstellung des eigenen Personalausweises verlangt.

Wer das nicht glaubt, kann gerne unter Punkt 4 hier nachlesen:
http://www.consolato-onorario-brema.de/p...weise.html
-Wenn gemeinsame minderjährige Kinder vorhanden sind, Einwilligungserklärung des zweiten Elternteils sowie Kopie des gültigen Identitätsausweises;

hier auch nochmal schön zum lesen:
https://kortissimo.wordpress.com/2013/12...kein-pass/
http://www.urbia.de/archiv/forum/th-4350...-aber.html


Wie ihr sicher auch vermuten könnt, werde ich diese einfache Unterschrift + Identitätsnachweis von meiner EX nicht bekommen.
Unser Kontakt war nie so der beste... aber das beruht auf Gegenseitigkeit.

Falls sich hier Italienische Leidensgenossen befinde, wäre ich sehr dankbar für jeden Ratschlag.
Für weitere Hilfen und Vorgehensweisen evtl. alternativen um an einen Pass zu kommen nehme ich ebenfalls dankend an.

Gruss euer Italiener Smile



Angehängte Dateien
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