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  Unterhalt / Krankheitskosten
Geschrieben von: hans2000 - 19-07-2015, 20:06 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Die unterhaltspflichtige will Unterhalt nicht zahlen, weil Krankheitskosten angefallen sind.
z.B. Therapie, Bahnfahrten, Medizin, Krankenhauszuzahlung.
Die verdient 1.100 Euro netto monatlich.
Wegen Krankheitskosten und Wohnungskosten kann sie kein Unterhalt zahlen.
Sie will niemals Unterhalt zahlen.
Wie würde ein Gericht das sehen ?

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  Kindesunterhalt - es nimmt kein Ende
Geschrieben von: Trullo1 - 18-07-2015, 20:00 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Hallo zusammen,

nachdem das JA mehr Unterhalt gefordert hat und ich eine Klage umgehen wollte (Gericht war schon informiert),
habe ich nun rückwirkend zum Auskunftsdatum bezahlt und den neuen Betrag tituliert.
Dies habe ich - wie bisher immer - auf ein Jahr begrenzt; sprich bis zum 31.12.2015
Weiterhin habe ich einen statischen Titel unterzeichnet.
Also ganz so wie es hier empfohlen wird.

Der Jugendamtstussi genügt das jedoch nicht und sie teilt dies dem Gericht wie folgt mit:
"Die Kinder haben jedoch ein Recht auf unbefristete Titulierung in Form eines dynamischen Titels"

Was stimmt denn nun und was würdet Ihr mir raten?

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  Umgangspflicht verletzen/auf Umgang verzichten - rechtliche Folgen?
Geschrieben von: Rakete - 18-07-2015, 13:47 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (16)

Mich würde einmal interessieren, ob hier Männer sind, die sich bewusst gegen einen Umgang entschieden haben und ob dies rechtliche Folgen haben kann?

Hier geht es um eine KM die das Kind manipuliert, vom Vater fernhält, bald sehr weit weg ziehen wird so dass der Umgang nur noch monatlich oder alle 2 Monate stattfinden können wird und dies auch nur an einem einzigen Tag (wurde so festgelegt alle 14 Tage ein Tag ohne Übernachtung, die Fahrten kann sich der KV so oft aber nicht leisten und wird daher den Umgang nicht wahrnehmen können wie es vorgesehen ist und denkt darüber nach daher komplett darauf zu verzichten, da das Kind mit ihm sowieso nicht mehr mit möchte und die Mutter es in solchen Fällen dann nicht mit dem Vater mitgehen lässt und die Polizei ruft wenn er das Kind trotzdem mitnehmen will...)

Er sieht da auch das Kindswohl nicht mehr wenn er da so selten wie ein Fremder aufkreuzt und jedes Mal das Kind überredet werden muss und sich immer weiter entfremdet.

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  Rufmord durch PAS-Kind stoppen?
Geschrieben von: resistance01 - 17-07-2015, 22:34 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (22)

Ich war in den letzten Monaten sehr froh über die Entscheidung, den Kontakt zu meinem völlig gehirngewaschenen Sohn (12 Jahre) abgebrochen zu haben. Die letzte große spielte sich an der weiterführenden Schule ab:
Da es vohersehbarerweise auch dort zu Problemen aufgrund defizitären Sozialverhaltens kam, suchten und fanden die KM und der mittlerweile mustergültig an PAS leidende Sohn den Sündenbock - ja, ganz richtig - in mir.

Nachdem die LehrerInnen den Kaffee völlig auf hatten und all meine Versuche, das Kind zur Ordnung zu rufen, von der KM konterkariert wurden, gipfelte das Schauspiel in einer Vorladung:

Mein Sohn, die KM, die Klassenlehrerinnen, die Vertrauenslehrerin, der Schulleiter und ich solltem beim JA anrücken.
Durch Telephonate mit diversen Akteuren fand ich heraus, dass es gar nicht primär um das nicht länger tolerierbare Verhalten meines Sohnes gehen sollte, sondern um dessen vermeintliche Ursache:

Die fortwährende Prügel nämlich, die er laut eigenen Angaben bei mir ständig bezog, machte ihn vorgeblich so wuschig!
Ich verfasste im Vorfeld des Treffens beim JA eine Stellungnahme, in der ich u.a. erklärte, dass die erhobenen Vorwürfe frei erfunden seien, und dass ich nunmehr den Kontakt zu meinem Sohn abbrechen wolle, wenn nicht das JA dabei hülfe, etwas gegen das mutterinduzierte PAS zu unternehmen usw.

Kurzum: Ich war der einzige, der nichts davon wusste, dass der Termin ein paar Stunden zuvor von der KM gekippt worden war. So saß ich allein beim JA, welches mir versicherte, es hielte die erhobenen Gewaltvorwürfe für völlig haltlos reichte meine Stellungnahme zu den Akten, gab sie noch an der Schule meines Sohnes ab und fing selbigen am nächsten Morgen vor der Schule ab. Ich sagte ihm, dass ich unter den herrschenden Verhältnissen (Lügen, Verleumdung, Beleidigungen, Unzuverlässigkeit etc.) vorerst keinen weiteren (erzwungenen) Kontakt wünsche. Mit der Einladung, jederzeit zu mir zu kommen, wenn er das für wichtig und gut hielte, verbabschiedete ich mich und - hörte gut 10 Monate nichts mehr.
Vorgestern klingelte nachts zwischen 2:00 und 4:00 Uhr mehrfach das Telephon. Am anderen Ende meldeten sich Kinder mit Aussagen wie "Ich komm Dich rasieren." u. dergl.
Ich forderte nachdrücklich Unterlassung. Dessen ungeachtet wiederholten sich die Anrufe.
Auf mehrer Anrufe meiner Frau und eine Droh-SMS von mir hin - Anzeige wegen Stalking, Nummern werden zurückverfolgt, Eltern eingeschaltet etc. - konnte ich schließlich die Scherkekse zur Rede stellen:

Es handelte sich bei einem der beiden Anrufer um eine ehemaligen Klassenkameraden meines Sohnes. Er hatte von meinem Sohn und anderen Kindern erfahren, was für ein grausamer Kerl und schlechter Vater ich sei, weshalb ich ein willkommenes Opfer für die Belästigungsanrufe gewesen sei. Meine Nr. hätten die Jungs von meinem Sohn gehabt.

Ja ok, mag man jetzt vielleicht denken: Jungenstreiche. Ich kann mich allerdings nicht ganz frei von der Befürchtung machen, dass weitere Aktionen, dann vielleicht mit mehr Aggressionspotenzial, folgen könnten. Insbesondere aber will ich aber meine Familie und mich vor weiterer Rufschädigung schützen. Die beiden Schulen, an denen mein Sohn war bzw. ist, sind bereits verbrannte Erde für mich. Kinder, die ich kaum kenne, rufen nachts bei mir an, weil sie davon überzeugt sind, ich wäre jemand, der seinen Sohn schlägt o.ä. Wer weiß, welche Kreise diese Verleumdungskampagne noch zieht. Mütter auf dem Spielplatz wollen vielleicht demnächst ihre Kinder nicht mehr mit meinen (anderen) spielen lassen, weil ich doch der stadtbekannte Gewalttäter bin...

Wie würdet Ihr reagieren?

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  Mutter holt Kind aus meiner Wohnung
Geschrieben von: bio - 16-07-2015, 19:30 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (127)

Über die Anwälte hatte die Mutter mir Urlaub von heute bis zum 30.7. gewährt. 
Heute beim Gespräch bei der Caritas hat sie diese Zusage zurückgenommen.
Ich habe meine Tochter wie üblich nachmittags abgeholt und dann  eben zum Urlaub bei mir behalten. Das habe ich ihr mitgeteilt.

Gerade war die Mutter bei mir. 
Nachdem ich ihr geöffnet habe, stellte sie sofort ein Bein in die Tür. Ich habe versucht sie aus der Tür zu drücken, aber ohne Erfolg.
Nach kurzer Zeit erschien unsere Tochter um die Ecke und fing an zu weinen. Die Mutter redete auf sie ein. Ich habe dann die Tür geöffnet und sie mitgehen lassen.

Ich weiß im Moment nicht, wie ich darauf reagieren soll.

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  Unterhaltszahlung bei Alg2
Geschrieben von: LoveNoBitch - 15-07-2015, 17:21 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (26)

Folgende Situation: Bisher 225,00€ Kindesunterhalt und 115,00€ Betreuungsunterhalt gezahlt; nicht tituliert, soweit ich das Richtig verstehe.... (Gibt nur ne Berechnung vom Jobcenter) Tochter 2,6 Jahre alt. Aufgrund nachweislicher Falschaussagen von Km und Oma (vom Kiarzt schriftlich bei Gericht widerlegt) zum Thema angeblicher Kindesmissbrauch, hab ich meinen Job als Pädagoge verloren und beziehe jetzt selbst Alg2; zusätzlich seit gestern noch nen 450,00€ Job; sonst krieg ich nen Vogel..... Privatinso steht deshalb vielleicht auch noch vor der Tür, Termin bei Schuldenberater ist am 24. Aug.
Was überweise ich nun an Mama Anfang August? Beim JC waren sie deutlich überfragt, keiner kennt sich aus; Und sie wird sicher wieder UHV beantragen....
Oder ist vielleicht das die Chance, die bewussten Falschaussagen von Mama irgendwie ins Rampenlicht zu rücken, die beim FamG niemanden interessieren...!?

Lg LNB

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  Sanktionen Auskunftsklage?
Geschrieben von: Austriake - 15-07-2015, 13:42 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (33)

Gem. §1580 BGB haben geschiedene Ehepartner einen Anspruch auf Auskunft, Offenlegung von Einkommens- und Vermögensverhältnissen.

Nehmen wir mal an, der nacheheliche Unterhalt sei letztinstanzlich ausgeurteilt, das Urteil lautet lebenslänglich. Einer der beiden geschiedenen Ehepartner mutmaßt, dass der andere wieder zu Einkommen und Vermögen gelangt sei, und verlangt Auskunft auf der Grundlage des §1580 BGB - der andere Partner antwortet aber einfach nicht. Der Beklagte ist zudem verzogen nach Unbekannt, die Auskunftsklage kann ihm gar nicht rechtskräftig zugestellt werden.

Welche Sanktionen sieht denn der Gesetzgeber vor, womit muss der Beklagte rechnen?

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  Kindsmutter zieht einfach um - Umgang unmöglich gemacht
Geschrieben von: Rakete - 15-07-2015, 12:39 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (21)

Ich schildere einfach mal den Fall:

KM und KV sind schon seit fast 2 Jahren getrennt. Es gibt 2 Kinder, 1 und 4 Jahre alt (das eine Kind ist aus einem schnell gescheiterten Versöhnungsversuch entstanden). Der KV hat fast ein Jahr nach Trennung eine neue Freundin gefunden und ab da ist die KM durchgedreht. 
Vorher gab es einen Umgang jeden 2. Tag bei der KM. Da der KV in seiner eigenen Wohnung noch nicht viel Einrichtung hatte, hat er den Umgang anfangs gern bei ihr wahrgenommen. Nach einem halben Jahr hat er sich soweit eingerichtet, dass einer Übernachtung beim KV nichts mehr im Wege stand. Vorher hat die Mutter damit argumentiert dass das grosse Kind noch nicht so weit wäre und sehr unter der Trennung leiden würde und daher im gewohnten Umfeld bleiben sollte. 

Der KV hat auch vorher schon die Kinder nicht in seiner Wohnung haben dürfen, wohl aber in der Wohnung der KM. Wenn sie (schwanger) feiern gehen wollte, durfte er gern über Nacht allein mit dem Kind in IHRER Wohnung sein, durfte aber an den Umgangstagen NICHT einmal ein paar Stunden zu sich nach Hause gehen. Als er daraufhin den Umgang ablehnt, mit der Begründung dass er nicht mehr in ihrer Wohnung und ihrer Nähe sein möchte, lenkt sie nach 2 Wochen ein und er darf tagsüber das grosse Kind mit zu sich nehmen. Allerdings erst, nachdem er die Wohnung mit "Chemikalien" gereinigt hat und die KM diese Wohnung inspiziert und für ok befunden hat. Ihr Kind solle nicht in von anderen Leuten verdreckten Wohnungen gehalten werden. Weiterhin erhält er das Verbot, seiner Freundin sein Kind vorzustellen. Wie es so ist wenn man im gleichen Dorf lebt, ist ihm diese jedoch beim Arzt über den Weg gelaufen so dass sie durch Zufall das Kind getroffen hat. Daraufhin hat die KM dem KV den Umgang für 3 Wochen verweigert und danach wieder nur bei sich zugelassen.

Das grosse Kind war während der Schwangerschaft an eine Kita gewöhnt worden, die aber dann kurz vor der Geburt und nach der Geburt nicht mehr aufgesucht wurde weil die KM nicht in der Lage war das grosse Kind dorthin zu bringen. Der KV hat zwar seine Hilfe angeboten, aber es wurde nicht angenommen. Warum, war klar. Die KM hatte schon während der Schwangerschaft mehrfach damit gedroht, wegzuziehen "wenn er sich nicht besser um seine Kinder kümmere und ihr zur Seite stehe". Der KV hat mehrfach Hilfe angeboten, die wiederholt abgelehnt wurde und irgendwann hat er aufgrund seiner Arbeit einen Umgangstermin verschieben müssen, woraufhin die Mutter meinte er hätte nun zum wiederholten Male gezeigt dass sie sich auf ihn nicht verlassen könne und er ihr keine Hilfe sei, weswegen sie umziehen würde in die Nähe ihrer Eltern, die sie auch finanziell viel unterstützen weil sie über ihre Verhältnisse lebt.

Man muss dazu sagen, dass die KM selbst auf feste Tage bestand, obwohl sie keiner Arbeit nachgeht, und der KV eine Arbeit hat die er nicht immer verschieben kann. Dennoch hat er öfter seine Tage eingehalten, während sie oft mit den merkwürdigsten Begründungen den Umgang hat ausfallen lassen. Entweder weil ihre Familie zu Besuch war (die sie gerade 2 Wochen zuvor für mehrere Wochen besucht hatte) oder weil das Kind krank war. Man muss schon sagen, die Kinder sind sehr oft "krank". Oder ihrer Meinung nach war auch das Kind oft nicht in der Lage den Umgang wahrzunehmen da es traumatisiert sei. Lustigerweise war das Kind auch beim Vater nicht mehr in der gewohnten Umgebung, obwohl der KV die Elternzeit wahrgenommen hat und 24 Std. mit dem Kind allein war, um der Mutter ihren Beruflichen Erfolg zu ermöglichen. Dennoch hat sie nach einer Verhandlung beim Jugendamt den vorher ganztägigen Umgang 3 Mal die Woche auf ein Minimum von 4 Stunden täglich alle 14 Tage herunterschrauben lassen. Man braucht nicht erwähnen dass das Kind nun ganz stark fremdelt und oftmals verlauten lässt es wolle nicht mit zu Papa.

Nun hat die KM ernst gemacht und das Kind von heut auf morgen ohne Wissen des KV trotz gemeinsamer Sorge im Kindergarten abgemeldet und eine Wohnung in einer 250 km entfernten Stadt angemietet. Seine Anwälte rieten ihm, dem zuzustimmen da er sowieso keine Chance hätte dagegen etwas zu tun da sie gerade Fakten schaffen würde und kein Gericht ihr einen Umzug verbieten wird und daher seine Anwälte auch nicht vor Gericht gehen wollten. Die Entfernung wäre ja auch noch zumutbar. Allerdings hat der KV kein Auto und auch nicht die finanziellen Mittel, eines zu erwerben, da er sich noch in der Ausbildung in einem Hotel befindet. Die Zugverbindungen dauern allerdings zwischen 2 und 3 Stunden und eine Fahrt kostet 30-35 Euro. Da die KM das Kind nach wie vor nicht über Nacht dem Vater geben will, müsste dieser dem Kind also 3 Stunden zugfahrt antun pro Strecke, und da das Kind weder morgens vor 10 geweckt werden darf (laut Mutter) und auch vor 19h zurück sein soll, wird es mit den Bahnverbindungen eng um nicht zu sagen unmöglich. Zumal er sich die Fahrten auch nicht leisten kann.

Er hat entgegen dem Rat der Anwälte Widerspruch gegen ihre Kündigung eingelegt, so dass das Kind beim Kindergarten immernoch angemeldet ist, aber nicht mehr hingeht. Daraufhin hat sie einen Gerichtstermin anberaumt, der bald stattfinden wird. So hat er zumindest die Chance, vor Gericht seine Seite aufzeigen zu können, denn von Seiten seiner Anwälte wäre es nie zu einem Gerichtstermin gekommen, da sie die Meinung vertreten man hätte als Vater nur die Chance sich aussergerichtlich auf Basis vom Wohlwollen der Mutter zu einigen.

Da er demnächst den Arbeitgeber wechselt, und es bei dem neuen AG die Regel gibt dass jeder Angestellte 2 Wochentage frei hat, allerdings NIE in Folge und schon gar nicht am WE (so ist das häufig in Tourismus und Gastronomie), wird es unmöglich, überhaupt noch einen Umgang wahrzunehmen. Die KM hat auch schon öfter dem KV vorgeschlagen ob er nicht die Stadt verlassen könne da sie mit ihm nicht in derselben Stadt leben wolle und sonst selbst umziehen würde damit sie ihn nicht mehr ertragen müsse. Sie begegnet ihm im Alltag unverabredet NIE zufällig. Das heisst, sie plant schon die Entfremdung der Kinder und zum Teil ist es auch schon gelungen. 

Zuletzt hat sie sich breitschlagen lassen, vor dem Jobwechsel dem KV ein (erstes und) letztes Übernachtungs-WE zu gewähren, welches sie kurz vorher hat ausfallen lassen mit der Begründung das Kind sei so traumatisiert und hätte so Angst vor der Übernachtung beim Vater, dass er es nicht mehr ansprechen solle weil sich das sonst auch auf seinen Tagesumgänge auswirken würde. Einen Tagesumgang zuvor hat sie auch mit der Begründung abgesagt, das Kind habe nun Angst beim Vater bleiben zu müssen und wolle daher mit ihm nicht mitgehen.

Dem KV ist klar, dass es wahrscheinlich kein für ihn zufriedenstellendes Ergebnis geben wird, unter anderem auch weil er viel zu lange zu den Bedingungen der KM mitgespielt und nie eine schriftliche Vereinbarung gemacht hat über den Umgang nach der Trennung. Ein Wohnortwechsel wäre eine Option, allerdings wird der Umgang davon auch nicht einfacher vonstatten gehen, da die KM ja jede GElegenheit wahrnimmt um diesen zu erschweren oder ausfallen zu lassen.

Dass hier guter Rat teuer ist, ist mir klar. Aber viellieicht kann man sich zumindest mit anderen austauschen, denen es genauso geht.

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  Widerruf der Zustimmung zu einem gerichtlch geschl. Umgangsvergleich
Geschrieben von: Ibykus - 14-07-2015, 18:13 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (36)

Wenn Kinder älter werden, richtet sich der Umgang mehr und mehr nach den Interessen und nach den subj. Bedürfnissen des Kindes.
Das muss man irgendwann akzeptieren und sich anpassen.

Damit sich diese Dinge aber nicht von alleine erledigen und sich ein Familiengericht zurücklehnen und sich auf seine über 10 Jahre hinweg rechtswidrige Unterstützung der KM freuen und ausruhen kann, habe ich ihm heute geschrieben, dass ich meine Zustimmung zum vor dem OLG Hamm geschlossenen Vergleich widerrufe und im Weiteren auf meine Umgangsrechte [die so ohnehin nicht mehr durchsetzbar sind] verzichte.

Nun bin ich auf die Reaktion der Richterin gespannt, die die Kosten für ein VKH-Verfahren mit Wert von 3.000 € gg mich festgesetzt und meine Beschwerde gegen ihren rechtswidrigen Beschluss unter Anwaltszwang gestellt hatte; von ihren weiteren Dummheiten abgesehen.

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  Iran: Beratungspflicht vor Scheidungen wird eingeführt
Geschrieben von: p__ - 13-07-2015, 15:22 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Sogar in Ländern, die in Religionsgerümpel voller Bigotterie festkleben, in denen alle Gesetzesänderungen von einem selbsternannten Klerikergremium blockiert werden können verspürt man nun gewisse Sachzwänge im Familienrecht. Es steht zwar nicht auf irgendwelchen ach so heiligen Papierfetzen, aber nun wird eine Beratungspflicht vor Scheidungen eingeführt:

http://english.alarabiya.net/en/variety/...arder.html

"Iran has changed a law to make divorce by mutual consent invalid unless couples have first undergone state-run counselling, the country's latest move to tackle a rise in broken marriages. All Iranians filing for divorce would be obliged to go to a counsellor, she said. “From now on, without this it will not be possible to register divorces of mutual consent.".

Wie überall auf der Welt geht auch dort die Scheidungsrate durch die Decke, in Teheran hat sie das Niveau der Erstweltländer erreicht. Der Berater der Pflichtberatung erhält eine gewisse Macht, er kann weitere Termine verordnen und dem Richter empfehlen, die Scheidung auszusprechen oder nicht auszusprechen. Leider hofft man damit (sicherlich vergeblich) nur, die Scheidungsrate zu senken, von Trennungsfolgen abmildern ist nicht die Rede. Und es geht nur um die Scheidungen, die im gegenseitigen Einverständnis erfolgen, gerade dann wenn es Streit gibt gibts keine Pflichtberatung. Vermutlich besteht die Beratung in einer Art Paartherapie, da das Ziel die Vermeidung von Scheidung ist.

Der Regierung sind die Untertanen sind auch viel zu zeugungs- und heiratsmüde. Eingeführt wird auch eine neue Heiratsvermittlung, geleitet von "clerics and professionals of good standing in their communities, such as doctors and teachers". Der Oberturban hätte gerne 150 Millionen Untertanen und möchte die Bevölkerung verdoppeln, das läuft auch nicht so recht, deshalb wurde man bei Verhütungsmethoden knausrig.

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