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  Gutachten
Geschrieben von: ecila - 17-01-2016, 23:31 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Hallo zusammen,

ich habe Fragen zu familienrechtlichen Gutachten.

Vorinfo:
Ich habe zwei Kinder von zwei Frauen. 
Die Mutter der Älteren ist Goldmarie, d.h. freundschaftliches Verhältnis, häufiger Umgang und Telefonkontakte, real gelebtes, gemeinsames Elternsein. 
Die Mutter des Jüngeren ist Pechmarie, d.h. Kind untergeschoben (liebe es trotzdem und will Kontakt), massiver Umgangsboykott mit falschem Gewaltvorwurf, inkl. Strafanzeige (natürlich nicht durch sie selbst), plus Missbrauch mit dem Missbrauch.
Sohn ist 1,5 Jahre alt, ich hatte 6 Monate gar keinen Kontakt, momentan erlaubt Pechmarie einen Besuch alle 4 Wochen bei ihr, wobei sie und ihr Vater mit anwesend sind.
Mein Anwalt rät dies derzeit zu schlucken, da ich ja auch noch in der Probezeit sei.

Mein Ziel:
Aufbau einer Vater-Kind-Bindung
Dazu erstmal KontaktanbahnungsUmgang (also begleitet) 1x Woche für 10 Termine für 1-2 h.
Danach unbegleiteter Umgang zwei Mal die Woche für 1-2 h.
Alternativ und ideal ein- bis zweimal pro Woche Besuch beim Kind im Haus der Mutter, wird die aber wohl eher nicht mit machen.

Jugendamt, VAFK-Typ und mein Anwalt haben bereits angedeutet, dass es wohl zu einem Gutachten kommen wird. Im Nachbarforum wird mir geraten, dass in meinem Fall ein Gutachten eigentlich nur Verbesserung für mich bringen könnte.

Fragen:
Ich habe gelesen, dass in einem Gutachten auch darauf eingegangen werden muss, welche Behauptungen wohl glaubhaft sind. Wie seht Ihr das?
LD empfiehlt in seinem Blog, dass man noch vor Veranlassung eines Gutachtens durch das Gericht ein Parteigutachten erstellen lassen sollte. Mein Anwalt meint, bullshit. Was meint Ihr?
Ich hätte gerne einen Gutachter, der "zertifizierter" Rechtspsychologe ist und sich mit Eltern-Kind-Entfremdung auskennt. Gibt es eine chancenreiche Strategie dahin zu kommen?
Was muss getan werden, dass auch andere wichtige Bezugspersonen ins Gutachten einbezogen werden? (Leben im gleichen Haushalt, wie Mutter und Sohn)
Wie erreiche ich am ehesten, dass ein lösungsorientiertes Gutachten veranlasst wird?

Vielen Dank!

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  Sinnvolle "Zukunftsplanung" - Aufstocker?
Geschrieben von: Herr Bert - 17-01-2016, 21:41 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (42)

Guten Abend miteinander und an dieser Stelle erstmal herzlichsten Dank an alle aktiven für das, was hier an wirklich sinnvollen Informationen zusammengetragen wurde!

Ich habe die letzten Tage damit verbracht hier einiges an Informationen für mich herauszusieben und habe aufgrund der Schilderungen hier inzwischen zumindestens wieder so etwas wie Hoffnung - ein Zustand der mir in den letzten Wochen eigentlich vollkommen ab ging.
Aktuell befinde ich mich in der Entscheidungsphase welchen Weg ich einschlagen werde und hoffe, dass mir hier vielleicht der eine oder andere noch einen nützlichen Hinweis (am besten auch anhand konkreter Zahlen) diesbezüglich geben kann.



Am besten schildere ich erstmal meine Situation (weiter unten auch einmal in Kurzform):

[spoiler]
Vor knapp sechs Jahren -ich war zu der Zeit mitten im Studium- entschied sich meine damalige Freundin die Pille abzusetzen und schwanger zu werden, obwohl sie genau wusste, dass ich zu dem Zeitpunkt kein Kind haben wollte (wir sprachen mehrmals darüber) und auch nicht in der Lage war eins zu finanzieren. Das Absetzen der Pille erfolgte selbstverständlich ohne mich darüber in Kenntnis zu setzen, ich wurde lediglich darüber informiert, dass sie schwanger ist und das Kind auf jeden Fall bekommen wird. Müsig zu erwähnen, dass die Beziehung zu diesem Zeitpunkt endete...

9 Monate später war es soweit, ich versuchte in der Zeit mein Studium erfolgreich zu beenden, scheiterte aber im Endeffekt auch daran, dass ich vom Leben bzw. der Zukunftsaussicht vollkommen desillusioniert war. Es folgten circa 1,5 Jahre im ALG2 Bezug bis ich mich wieder einigermaßen aufraffen konnte und schaffte es mir eine über das Jobcenter teilfinanzierte Maßnahme in Form der betrieblichen Einzelumschulung zu organisieren. Diese zog ich in knapp 2 Jahren durch und hatte danach immerhin ein Berufsabschluss nach IHK in dem Themenbereich, den ich vorher studiert hatte.

Weitere 3 Monate später (zufälligerweise genau zum 4ten Geburtstag des Kindes) fand ich eine Arbeitsstelle mit immerhin 1400€ Netto Verdienst. Diese war auf ein Jahr befristet, mir wurde aber sehr schnell klar gemacht, dass man mich aufgrund meines erbrachten Engagements und meiner Leistung im Anschluss unbefristet übernehmen würde. Zu diesem Zeitpunkt war die Welt für mich in Ordnung.

Nach circa 7 Monaten im Job kam eine Aufforderung von Jugendamt bzw. der Stelle für Unterhaltsvorschuss meine Einkommenssituation dar zu legen. Für mich zu diesem Zeitpunkt überraschend, da zuvor immer in Intervallen von 12 Monaten abgefragt wurde und die letzte Abfrage unmittelbar vor der Aufnahme meiner Tätigkeit erfolgte. Ich versuchte das unvermeidliche zu vermeiden, was natürlich schief lief und musste für die letzten dann 8 Monate ~140€ nachzahlen sowie diesen Betrag in zukunft monatlich an die Unterhaltsvorschuss Kasse überweisen. Ärgerlich, aber in dem Moment war ich auch etwas überrascht, dass "nur" 140€ pro Monat gefordert wurden. Obwohl mir Ratenzahlung angeboten wurde, überweis ich die kompletten Schulden auf einen Schlag und überwies in den folgenden Monaten weiterhin 140€.

Circa 3 Wochen vor Ende meines befristeten Vertrages erhielt ich erneut Post vom Jugendamt und zwr gleich doppelt. Im ersten Schreiben wurde mir mitgeteilt, dass der UHV zum Ende des Monats eingestellt wird, da die Vorraussetzungen nicht mehr gegeben sind. Im zweiten Brief wurde mir mitgeteilt, dass meine Ex-Freundin eine Beistandschaft beim JA beantragt habe und ich nach § 1605 / 1613 BGB mit Frist von 2 Wochen meine Verdienst und Vermögensverhältnisse der letzten 2 Jahre offenlegen solle. Anhängend war -ihr kennt das sicher alle- ein "Formular" in dem deutlich mehr abgefragt wurde als das was eigentlich zulässig ist und selbstverständlich keine Vollmacht die meine Ex Freundin unterschrieben hat, mit der die Beistandschaft nachgewiesen wäre.

Ich ignorierte das Formular und antwortete dem JA nicht, schrieb stattdessen meine Ex Freundin an, warum sie mich denn nicht erstmal persönlich angesprochen hat um das zu regeln und bot ihr an, 150€ monatlich unbürokratisch zu überweisen, wenn sie dafür die Beistandschaft zurück ziehen würde. Abgespeist wurde ich mit einem "Nö nö, wir lassen das mal offiziell regeln, das ist für beide am gerechtesten"...

Nachdem ich also wusste, dass eine gütliche Einigung mit ihr nicht möglich war, ging ich bei meinem Arbeitgeber in das Gespräch zur Vertragsverlängerung. Ich erklärte ihm die Situation und auch ganz konkret, dass ich in absehbarer Zeit gut 300€ von meinem Gehalt abgeben müsse und sich die Arbeit nach jetzigem Modell nicht wirklich für mich lohnen würde. Ich frage nach Teilzeit für 1080€ netto (eben genau der Selbstbehalt der Düsseldorfer Tabelle - inzwischen weiß ich, dass das nichts gebracht hätte, zumindest nicht unmittelbar), was aufgrund der Art der Arbeit allerdings nicht wirklich praktikabel war. Daraufhin gab ich meine Gehaltsvorstellung für Vollzeit ab -genau 20% mehr Brutto als ich aktuell verdiente- was meiner Erwartung entsprechend abgelehnt wurde. Der Arbeitsvertrag wurde also nicht verlängert.

Nachdem ich das erste Schreiben des JA unbeantwortet gelassen hatte, schrieb man mich erneut mit an, wieder mit Frist von 2 Wochen und diesmal bereits der eindeutigen "Drohung", dass das die letzte Chance sei ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden. Das "Formular" hatte ich längst entsorgt und schickte lediglich meine Lohnabrechnungen hin und den Hinweis, dass mein befristeter Vertrag beendet sei und aktuell ein Antrag auf ALG1 von der Argentur für Arbeit bearbeitet wird. Mir wurde in der wohl üblichen Drohsprache geantwortet, dass ich sobald wie möglich den ALG1 Bescheid zuschicken solle und bla-wir-wollen-regelmäßig-Bewerbungsbemühungen-sehen, bla-gesteigerte-Unterhaltspflicht und blub-fiktives-Einkommen... da das ganze Schreiben weder eine einzige Rechtsbelehrung noch irgendeine Frist enthielt (und auch nach wie vor nicht mal nachgewiesen wurde, dass eine Beistandschaft besteht), ignorierte ich es auch (den ALG1 Bescheid werde ich formlos hinsenden, sobald ich ihn habe). Gleichzeitig bekam ich ein weiteres Schreiben, dass wieder UHV gezahlt wird.
[/spoiler]

Nochmal die Kurzform bzw die Fakten:
- Mutter und ich niemals verheiratet, Kind wurde "untergejubelt"
- entsprechend meinerseits auch keinerlei Interesse an dem Kind (ich wünsche nichts schlechtes, sehe mich aber auch nicht verantwortlich, weder finanziell noch sonst irgendwie)
- Kind ist 5 Jahre alt und erhält seit Geburt UHV, das eine Jahr in dem ich selber verdient habe ist bereits komplett an die Unterhaltsvorschusskasse zurück gezahlt (Schulden dürfte ich also aktuell keine haben)
- Kind geht jetzt also in das sechste und damit letzte Jahr UHV und ist ab 2016 dann in der Alterstufestufe 6-11 der Düsseldorfer Tabelle (nach jetzigen Stand wären das knapp 300€ Zahlbetrag für mich)
- Es besteht eine Beistandschaft beim JA, ein Unterhaltstitel existiert bis jetzt nicht, mit der Mutter ist nicht "vernüftig" zu reden, sie läßt alles über das JA machen
- Mutter arbeitet soweit ich weiß Vollzeit, Netto Arbeitslohn dürfte circa 1400-1500€ betragen plus eben volles Kindesgeld und aktuell UHV (das Kind verhungert nicht!)


Das primäre Interesse meinerseits ist eine sinnvolle Work-Life-Balance zu finden.
Ich brauche nicht viel Geld (im Studium von 400€ im Monat gelebt, danach lange ALG2) um zufrieden zu sein und habe auch kein persönliches Problem zu "Ämtern" zu gehen.
Ich bin aber auch kein "Sozialschmarotzer aus Leidenschaft"... Ich gehe -zumindest halbwegs- gerne für mein Geld arbeiten, empfinde aber starke Ungerechtigkeit und Unzufriedenheit (bis hin zur Depression und Fatalismus), wenn ich 40 Stunden die Woche arbeite und von meinem Netto Lohn dann noch über 20% abgegeben darf, damit es sich eine Frau mit dem von mir ungewollten Kind auf meine Kosten "schön" macht! (Dieses Emfpinden von starker Ungerechtigkeit und Unzufriedenheit geht bei mir soweit, dass mir meine aktuelle Freundin -die sehr gut verdient und merkt wie sehr mich das Thema belastet- bereits angeboten hat, 50% des Unterhaltes zu zahlen, und ich das abgelehnt habe!)
Mein sekundäres Interesse wäre meiner Ex zu zeigen, dass sie an mein Geld nicht ran kommt, aber das scheint bei einer "vernüftigen" Lösungen nicht möglich zu sein.

Generell scheint das Aufstocker Prinzip für mich ja genau das richtige zu sein, ich habe dazu allerdings noch einige Fragen:

1. Ich verstehe es richtig, dass es für "werdende Aufstocker" sinnvoll bzw sogar notwendig ist, den Unterhalt titulieren zu lassen (was man ja sonst möglichst lange vermeiden will)? Gleichzeitig darf man ihn aber nicht "freiwillig" titulieren lassen, sondern sollte das vom Gericht tun lassen, weil sonst das Jobcenter argumentieren könnte "an der Verpflichtung sind sie ja selber schuld", oder?

2. Viel von dem Geld was man da bekommen oder behalten kann hängt von Dingen ab, die den direkten Umgang mit dem Kind betreffen (z.B. Zuschüsse/Freibeträge für Betreuung am Wochenende und/oder größe Wohnung wg. temporäre Bedarfsgemeinschaft). Sind das alles Pauschalen, die man in jedem Fall beim Jobcenter angeben/abrechnen kann, oder muss man tatsächlich nachweisen können, dass man das Kind mindestens jedes zweite Wochenende für über 12 Stunden bei sich hat? (Denn das wäre in meinem Fall nicht gegeben...)

3. Gibt es einen "Sweet Spot" was das Einkommen für Aufstocker betrifft? Mir ist es wie gesagt in erster Linie darum, möglichst wenig von dem was ich für das Kind abgeben muss aus eigener Tasche zu zahlen und nicht darum selber möglichst viel zu verdienen!
Bzw. könnte mir eventuell jemand mal grobe aktuelle Zahlen für meinen Fall (vor allem unter Berücksichtigung von 2.) nennen, wenn ich davon ausgehe, dass ich circa 1000€ netto in Teilzeit verdiene?

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  Sonderbedarf/Mehrbedarf Unterhalt
Geschrieben von: Sixteen Tons - 13-01-2016, 10:45 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (15)

Ich bin ja ein hoffnungsloser Mangelfall, aber im Netz finde ich nichts hilfreiches, wie und ob überhaupt Sonderbedarfe/Mehrbedarfe bei Mangelfällen zum Tragen kommen. Wahrscheinlich liegt es bei
Mangelfällen auf der Hand, so daß man darüber nicht mal etwas im Netz veröffentlichen muß, aber ich hätte es
gerne erklärt bekommen. Grund ist, daß ich neuerdings aufgefordert werde, mich an Klassenfahrten hälftig zu beteiligen.
Die Beträge werden immer grösser und 80 % meiner Orgelpfeifen sind eingeschult. Da kommt einiges zusammen und ich
möchte einigermaßen schlüssig vortragen daß eine freiwillige Beteiligung meinerseits eine reiner Ausdruck des guten Willens ist und sich eine Quotelung mangels Masse erübrigt.

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  Eigenständiges Thread für Unterhaltsberechnung
Geschrieben von: amghow - 13-01-2016, 00:20 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (18)

Hallo zusammen,

ich bin neu im Forum, habe aber schon etliches mitgelesen und wollte gern wissen, ob es ein spezielles  Thread für Unterhaltsberechnung
mit Experten in diesem Fach gibt?

Vielen Dank im voraus

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  KM will wegziehen
Geschrieben von: eve1510 - 10-01-2016, 21:00 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (26)

Hallo zusammen,

ich habe schon ein wenig durchgestöbert, aber nicht wirklich was gefunden.

Uns ist heute zu Ohren gekommen das KM mit Kind (7 Jahre) einen Neuanfang möchte. Sie möchte weit weg ziehen. Wie weit können wir nicht sagen auch nicht wann sie es vor hat oder ob es wirklich stimmt. Vater hat natürlich Angst. Deshalb ist die Frage auch sehr allgemein.

Meine Frage: Kann KM einfach so Umziehen? Wenn ja wie weit darf sie wegziehen?

Es besteht gemeinsames Sorgerecht. Kind wohnt bei KM und ist alle 14 tage am Woe beim Vater. Ein Gerichtsurteil zum Aufenthaltsbestimmungsrecht besteht nicht.
Kind hat mehrere Geschwister die alle hier im Umfeld wohnen.

Für eure Antworten schon mal im Vorraus vielen Dank.

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  Kindesunterhalt angepasst - Anwalt der Ex droht mit Pfändung, will weitere Kosten
Geschrieben von: Reninho - 08-01-2016, 13:41 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Hallo!
Ich bin Ende letzten Jahres geschieden worden. Dabei wurde ein Kindesunterhalt gem. Düsseldorfer Tabelle von 120% festgelegt. Zum Scheidungszeitpunkt waren das 436€ monatlich. Diesen Betrag habe ich dann auch Anfang Januar überwiesen.
Nun erhielt ich Post vom Anwalt meiner Ex-Frau, dass sich die Tabelle zum 1.1 geändert hat und ich 9€ zu wenig bezahlt habe, da der Betrag nun bei 445€ liegt.
Er verlangt nun nicht nur die 9€ Differenz, sondern droht mit sofortiger Pfändung ohne weitere Ankündigung, falls ich künftig nicht pünktlich 445€ bezahle. Die 9€ habe ich natürlich sofort an meine Frau überwiesen. Ich wusste einfach nicht, dass die Düsseldorfer Tabelle innerhalb eines einzigen Jahres zum dritten mal angepasst wurde.
Weiter fordert er mich aber nun auf, "die Kosten für seine Tätigkeit" ebenfalls zu bezahlen. Das sind rund 30€ für "Verfahrensgebühr Zwangsvollstreckung", Pauschale für Post und Telekommunikation" und Mehrwertsteuer.
Meine Fragen:
1. Muss ich seine "Tätigkeit" wirklich bezahlen, also gibt es tatsächlich eine Rechtsgrundlage dafür? Woher weiß ich, ob er tatsächlich die Zwangsvollstreckung "bearbeitet" hat? Oder hätte er mich nicht erst mal "normal" über den Fehlbetrag und die Änderung der Düsseldorfer Tabelle informieren müssen?
2. Woher weiß ich wann und um wieviel die Düsseldorfer Tabelle geändert wird? Also ist es nun meine Pflicht, monatlich im Internet nachzuschauen?
Gruß!

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  Ab wann gilt Anwaltspflicht nach Sorgerechtsantrag?
Geschrieben von: AndreasW - 29-12-2015, 22:27 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (20)

Ich bin Vater eines 4-jährigen Jungen. Die Mutter hatte bisher das alleinige Sorgerecht. Nun habe ich vor einigen Wochen beim zuständigen Gericht die Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge beantragt.

Die Mutter hat sich eine Anwältin genommen und beantragt die Zurückweisung meines Antrags. Ich erhielt vom Gericht eine Kopie des anwaltlichen Schreibens "zur Kenntnis- und Stellungnahme".

Kann ich diese Stellungnahme selbst verfassen? Nach § 114 Abs. 1 FamFG gilt:
"Vor dem Familiengericht ... müssen sich ... die Beteiligten in selbständigen Familienstreitsachen durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen."

Gilt dies erst bei Verhandlungen, wenn die Parteien eine Ladung erhalten haben und vor Gericht erscheinen? Oder gilt das auch schon bei dem oben geschilderten Stand der Dinge?

Und wie nennt man eigentlich die Antwort auf einen "Antrag auf Zurückweisung des Antrags auf gemeinsame elterliche Sorge"? Wenn ich da jetzt noch mal das Wort "Antrag" verwende, wird es allmählich unübersichtlich.

Vielen Dank für sachdienliche Tipps. Gruß, Andreas

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  Kindesunterhalt
Geschrieben von: Bitas - 28-12-2015, 21:53 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (224)

Hallo @alle,

Erst mal die Fakten:
Ich 48 Jahre. 
Kindesunterhalt
Ex, 48 Jahre, 80% Job mit ca. 1400€ Netto. 
2 Mädels 9 und 11 Jahre, leben bei der Mutter (leider)
JA Titel seit 01.2013, dynamisch
Übergangsgeld von der Rentenversicherung seit 03.2014
Immer pünktlich bezahlt, etwas weniger wie der Titel! ich zahle 110% statt 115%, mit Zustimmung der Mutter, ab Januar 656€.
Ich habe mich Ende 2010 getrennt, seit 02.2013 geschieden. 
Auflhebungsvertrag 08.2011 mit Abfindung ca. 50k Netto, alles ausgegeben. 
Neuer Arbeitgeber 10.2011, Aufhebungsvertrag 05.2014 wegen langzeitkrank (9 Monate), ohne Abfindung. 
Umschulung zum Kaufmann 03.2014 bis 03.2016, bezahlt von der RV

Ich befinde mich momentan in einer 3 monatigen betrieblichen Phase und habe am 23.12 gesagt bekommen das es keine Möglichkeit auf Übernahme besteht. 
Am 03.2016 ist Abschlussprüfung 
Ich habe das meiner Ex mitgeteilt und ihr gesagt das mein ALG 1 etwa 1100€ Netto sein wird und ich dann nur noch 220€ KU zahlen kann, 880€ Selbstbehalt. 
(Ich weiß das ich mindestens ein halben Jahr weiter 656€ zahlen muss)
Den Titel möchte ich nach der ersten ALG 1 Bezahlung mit Anwalt auf 100% ändern lassen. 
Sie ist völlig ausgerastet und hat mir mit allen möglichen gedroht.....auch JA....wie könnte es auch anders sein. 
Ich hatte vor mich um Arbeit zu bemühen. 
Meine Krankheit, unter anderen Bandscheibenvorwölbung, macht mir immer noch schwer zu schaffen, ich schlafe seit Jahren keine Nacht mehr durch. 
Ich bin Berufsanfänger, 48 Jahre und schätze meine Chancen auf dem Arbeitsmarkt (nahe Frankfurt/Main) nicht so ein das ich weiter vollen Unterhalt (100%) zahlen kann. Ich schaffe es auch nicht 2 Jobs auszuüben, ich quäle mich jetzt schon bei 8 Stunden sitzen. 

1.Sehe ich das richtig, wenn die Ex zum JA geht, das ich von den ca. 1100€ ALG1, 880€ für mich behalten kann?
2.Das die Differenz die ich nicht zahlen kann, mir angerechnet wird, also monatlich Minus mache?
3.Können die das ALG1 Pfänden, so das mir fast nichts mehr bleibt?
4.Kann es bei Klage so weit kommen das ich einsitzen muss?
5.Können die mir die alte Abfindung noch anrechnen?

Wenn die mich in eine Schuldenfalle zwingen, geht meine Motivation einen Job zu finden gegen null. 
Mir ist es dann auch egal wie viel Schulden die mir aufzwingen, da bei mir nichts aber gar nichts zu holen ist. 
Ich habe nur keine Lust hinter Schwedische Gardinen zu gehen. 
Ich liebe meine Kinder und ich hatte nie vor mich um den KU zu drücken, aber die zwingen einen ja schon fast dazu. 
Wenn meine Ex voll arbeiten geht, was kein Problem wäre, plus Kindergeld, plus ca. 300€ von mir, hätte sie etwa 2400€.....das ist doch nicht zu wenig.....ich habe ihr auch angeboten zu tauschen, ohne Erfolg. 
Vielleicht finde ich ja auch einen Job, aber sie hat mir sofort aggressiv gedroht.....das kotz mich so an. 

Danke im Voraus für Antworten und Tipps

Gruß Bitas

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  Schwärzen von Bewerbungsschreiben
Geschrieben von: McHammer - 28-12-2015, 16:39 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (18)

Darf für das Familiengericht meine Bewerbungsbemühungen dokumentieren, heißt alle Anschreiben der letzten 4 Monate hinschicken.

Weiß einer wie sich das mit dem Inhalt verhält kann man den schwärzen, zwar zeigte mir die RS Prüfung keine Fehler an und auch andere meinten das wäre so Ok, aber ich habe keine Lust das die sich dann an dem Inhalt hochziehen weil denen das so nicht passt.

Aber bevor ich anfange 97 Seiten im PDF bis auf Anschrift Betreff zu schwärzen, wollte ich mal fragen ob die Gerichte sowas einfach so hinnehmen, ne tabellarische Auflistung wie für das Arbeitsamt war denen ja schon nicht gut genug.

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  Hauskauf geplant, wie am schlauesten anstellen als UH-Pflichtiger?
Geschrieben von: Antragsgegner - 26-12-2015, 14:57 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (26)

Moin,

da das Ende der Unterhaltszahlungen an Exe langsam absehbar sind, beginne ich mir Gedanken zu machen, mal den Traum vom Haus zu probieren, zusammen mit meiner jetzigen Lebensgefährtin.

Nun stellt sich die Frage, wie man das am schlauesten macht und absichert.

Situation:
- ein Kind, 4 Jahre, zahle UH nach DDT, gemeinsames SR
- geschieden, TU&EU enden Mitte nächsten Jahres, Auschluss von weiterem EU per gerichtlichem Vergleich
- ich neue Partnerin, (noch) keine Kinder

Die Frage ist, wie wir uns, also ich mich und meine Partnerin, vor großen Eventualitäten auch gegeneinander absichern.


1. Problem: Wenn ich mit im Grundbuch stehe und sterbe, erbt mein Kind mein Teil des Hauses, wenn noch nicht volljährig, die Exe - meine Partnerin müsste sich dann mit denen rumschlagen.

2. Problem: Wie erstes, aber Kind ist volljährig, erbt direkt. Da aber noch 14 Jahre vor uns liegen und ich nicht weiß, wie die Beziehungen zwischen Kind & Mir & meiner Partnerin sich bis dahin entwickeln, will ich verhindern, dass meine Partnerin sich dann mit meinem, vll. bis dahin undankbaren und Vaterschaft ablehnenden Kind, rumärgern muss.

3. Problem: Mein Recht am Haus, wenn ich nicht im Grundbuch stehe und wir uns trennen. Aus dem Bauch heraus würde ich dafür, dass nur meine Partnerin im Grundbuch steht, mir ein lebenslanges Wohnrecht zustehen.

4. Problem, was sich mit dem 3. verbindet: Stehe ich im Grundbuch, wäre das Haus ja Kapital. Da ich noch 3 Jahre VKH-Überprüfungen vor mir habe, wäre es nicht vorteilhaft, wenn die Wohnkosten wegfallen - weiß nicht, wie sich da ein Haus als Kapital äußert.

Das sind die groben Probleme.

Meine Lösungen bzw. Konstellationen wären die Lösung wie im 3.Problem beschrieben. Ich stehe nicht im Grundbuch, habe aber ein lebenslanges Wohnrecht in dem Haus.
Während der Zeit der VKH-Überprüfungen würde ich mit meiner Partnerin einen Mietvertrag machen, damit ich aufm Papier Wohnkosten habe, die ich bei der VKH angeben kann. Klar, müssten die dann versteuert werden. Andersrum hat es den Vorteil, das wir alle Sanierungskosten am Haus über meine Partnerin steuerlich absetzen können.


Wer hat da in Sachen Unterhaltsrecht, Erbrecht etc. mal Plan und kann uns vllt. Tipps geben, wie man es noch oder klüger machen kann - ob meine groben Ideen überhaupt wasserdicht sind.

Ich habe jetzt erstmal einen Termin mit einem Vermögensberater zwecks Kredit/Bonität, der auch noch ein paar Tipps hat (z.B. sich Mieter reinholen um alles steuerlich abzusetzen). Da wäre auch die Frage dann ob der Kredit über uns beide laufen KANN, wenn ich gleichzeitig mich einmiete oder ob ich, da meine Partnerin vermutlich aufgrund Gehalt etc. keine hohe Bonität hat, diese als Bürgen erhöhen kann.

Mir geht es primär darum, die bewilligte VKH für die alten Verfahren über die nächsten 3 Jahre noch abzusichern und insgesamt das Haus gegen ein Erbrecht meiner Tochter und damit meiner Exe abzusichern.

Vielen Dank schonmal.

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