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Geschrieben von: RR9 - 14-09-2015, 18:17 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Hallo Freunde,
folgende Situation:
Mein Sohn beginnt gerade sein Studium und erhält folgende Unterstützung, 500 Euro von mir als Vater + 188 Euro Kindergeld überwiesen durch die Mutter + 30 Euro Taschengeld von den Grosseltern mütterlicherseits. Macht zusammen 718 Euro.
Mit der Kindesmutter war ich nicht verheiratet und die Trennung liegt 14 Jahre zurück.
Die Mutter ist jetzt ca. 6 Jahren verheiratet und hat noch einmal 2 weitere Kinder bekommen im Alter von 5 und 2 Jahren.
Sie ist verbeamtete Lehrerin, arbeitet jedoch zur Zeit nicht und ist auch nicht gewillt jetzt oder in Zukunft Barunterhalt an meinen Sohn zu leisten.
Im Frühjahr/Sommer 2016 möchte sie jedoch Teilzeit wieder als Lehrerin arbeiten, meint allerdings, dass sie unter dem Selbstbehalt von 1200 Euro ? bleiben wird.
Kann sie den Unterhalt bzw. eine Quotelung für meinen Sohn dadurch sicher vermeiden oder gilt in dem Fall das Familieneinkommen zu dem hauptsächlich ihr Ehemann beiträgt ?
Ist in diesem Fall vielleicht sogar das Familieneinkommen schon jetzt für Unterhalt hinzuzuziehen ?
Was sagt der Gesetzgeber zu dieser Situation ?
Kann es sein, dass sie die gesamte Studiendauer nie barunterhaltspflichtig wird ?
Danke für hilfreiche Antworten.
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| wie verhält sich das mit dem Unterhalt? |
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Geschrieben von: Nachtwanderer - 14-09-2015, 09:33 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (12)
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Hallo zusammen ...
diese Frage betrifft nicht mich ... sondern eine Freundin:
Sie wurde im 7. Schwangerschaftsmonat vom Vater des ungeborenen Kindes sitzen gelassen. Er zog es vor bereits im 5./6. Schwangerschaftsmonat mit einer Anderen ein weiteres Kind zu zeugen ... beide Kinder sind nun auf der Welt und gesund und munter ... soweit so schlecht ...
Meine sitzengelassene Freundin ist ausgesprochen verhandlungsbereit und umgänglich ... die Beiden hatten sich auf 2/3 des Kindesunterhaltes nach Düsseldorfer Tabelle (etwa 200€) fürs erste Lebensjahr der gemeinsamen Tochter geeinigt. Er kann das Kind sehen, besuchen, zu sich nehmen ... wann immer er möchte. Kein Problem soweit.
Zwischenzeitlich ist sein zweites Kind (ein Sohn) geboren ... und nun scheint in seinem neuen Haushalt das Geld knapp zu werden. Jetzt ist die Tochter fast ein Jahr alt und die bestehende Vereinbarung läuft aus ... nun hat er für sich eine Mangelfallrechnung aufgemacht und hat mittels eines Unterhaltsrechners aus dem Netz einen fälligen Unterhalt von circa 78,00€ pro Monat errechnet. Er ist Angestellter (40h), kein Berufspendler ... lebt in einer Mietwohnung mit seinem Sohn und der Mutter des Sohnes ... er hat keine besonderen Belastungen, lebt und arbeitet völlig normal.
Nun meine Frage ...
Er lebt mit seinem Sohn und der Mutter seines Sohnes im gemeinsamen Haushalt ... seine Tochter lebt bei meiner Freundin ... er hat ein Netto von circa 1300,00 € ... die Mutter seines Sohnes bezieht 700-800€ Elterngeld. Meine Freundin lebt von Elterngeld im Moment.
Meine Frage ist erst einmal ... reichen diese Infos aus das Ihr mir eine halbwegs belastbare Antwort geben könnt?
Wie wirkt sich sein Sohn (der in seinem Haushalt lebt) auf den Unterhalt für die Tochter meiner Freundin aus?
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| Anwaltszwang bei Umgangsrechtsverfahren vor OLG? |
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Geschrieben von: CheGuevara - 13-09-2015, 19:22 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (17)
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Vor dem Familiengericht habe ich einen zumindest teilweise unfreundlichen Beschluss gefangen, wobei ich ohne Anwalt unterwegs war.
Für den Fall, dass ich nunmehr Beschwerde einlege - benötige ich dann dafür einen Anwalt oder gilt auch in dieser Instanz weiterhin kein Anwaltszwang?
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| Anwaltssuche in SH |
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Geschrieben von: FastOpa - 13-09-2015, 11:35 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (12)
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Hallo,
seit einiger Zeit habe ich dieses Forum bei mir in den Lesenzeichen.
Ich denke, es geht mir hier wie vielen anderen.
Lammetieren bringt nichts.
Wenn ich einen guten Moment habe, versuche ich mal den Ablauf meiner "Geschichte" zu tippen.
Was ich so bislang gelesen habe, deckt sich bedauerlicher Weise mit meinen Erfahrungen.
Es würde sozusagen nur noch eine weitere Ergänzung sein.
Was ich im Moment konkret benötige:
Einen GUTEN - engagierten Anwalt, der ggf. bereit wäre sich mit dem Jugendamt in Rendsburg Eckernförde anzulegen.
Ferner einen Zahnarzt, der bereit wäre eine sogenannte 2. Meinung mit Kostenvoranschlag zu erstellen.
Dies wird zwar prinzipiell von jedem Zahnarzt gemacht, es ist mir nur fürchterlich peinlich irgendwo zu erscheinen und zu sagen, schau mal nach, ist nix in Ordnung, aber ich hab das Geld einfach nicht dafür.
Konkret geht es darum, dem Jugendamt klar zu machen, dass mein Zahnstatus derartig ist, dass er die Gesundheit gefährdet. Ich bin jedoch erneut verheiratet und will und möchte nicht bei meiner jetzigen Frau als "Bettler" darstehen.
Also, Anwalt, der Biss hat.
Zahnarzt, der sowohl Bestandsaufnahme macht, und Kostenvoranschlag.
Diesen dann dem Jugendamt vorlegen und den eigenen Bedarf geltend machen.
Kann mir jemand da weiter helfen?
Wäre nett.
Ich habe es bislang aus Scham vor mir her geschoben, aber nun geht es wohl nicht mehr.
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| Verwirkung von überjährigen Unterhaltstückstand durch versäumte Vollstreckung. |
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Geschrieben von: webmin - 13-09-2015, 09:59 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (31)
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Durch langen Streit durch 2 Instanzen wurde ich durch fiktives Einkommen 2012 auf 100% + rückständigen Unterhalt verklagt.
Da ich mir zunächst einen neuen Job(10j. ungekündigt) suchen musste, und ich 2x die Probezeit nicht bestand, konnte ich Ende 2013 zum ersten mal Unterhalt leisten.
Es wurde nie gegen mich vollstreckt und ich zahlte immer pünklich Unterhalt.
Durch den Wegfall der Beistandschaft ist nun ein anderer SB zuständig für den rückständigen Unterhaltsvorschuss.
Dieser fordert nun die sofortige Zahlung des Rückstands mit durchgelandener Flinte.
Die SBin meinte ,seit der letzten Reform des 850 ZPO könne ich nicht mehr entfliehen.
Auch die Verwirkung http://dejure.org/dienste/vernetzung/rec...F%20196/13 greife nicht mehr.
Ist das tatsächlich so?
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| Privilegierter Volljähriger, Titel und Barunterhalt der Mutter |
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Geschrieben von: Lelja - 07-09-2015, 18:26 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Hallo, Gemeinde! 
Heute suche ich wieder Euren Rat.
Nachdem ich mehrere Threads bei uns zu dem Thema durchgeschaut habe,habe ich immer noch offene Fragen. Ich hoffe, ihr hilft mir.
Zum Tatbestand :
Der Grosse wird im nächsten Monat 18 und besucht Gymnasium, wohnt bei Mami.
So wie ich es verstanden habe, fliesst der Unterhalt ab 18 auf seinen Konto, der Mehrbedarf vermutlich auch. Es besteht ein dyn. Titel. Das Verhältnis mit dem Vater ist gut.
Nun die Fragen:
1. Von wem sollte man die Herausgabe des Titel fordern? Von der Mutter oder von dem Sohn? Und zu welchem Zeitpunkt?
2. Wie berechnet man Unterhaltrelevantes Einkommen der Mutti? (Sie arbeitet nicht, kriegt EU per Einstweilige Anordnung, und Wohnwert ist angerechnet). Wird man EU und Wohnwert als Einkommen betrachten, den man für KU anrechnen kann?
Das Kindergeld bleibt erstmal bei ihr, allerdings wird komplett angerechnet, oder?
Vielen Dank für die Antworten,
Lelja
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| Die Ex soll JETZT raus. Wie vorgehen? |
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Geschrieben von: Dzombo - 05-09-2015, 03:47 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (44)
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Für einen guten Bekannten von mir stellt sich seine derzeitige Situation wie folgt dar:
- seit 10 Jahren verheiratet, aber schon seit einem halben Jahr innerhalb der Wohnung von seiner Frau getrennt lebend
- sie haben ein gemeinsames 13 jähriges Kind, was hälftig betreut werden soll, der Streit darum läuft gerade
- Haus, Garten, Scheune und Car Port gehören ihm (Kaufvertrag, Finanzierungsvertrag, Tilgungsleistungen, notarielle Gütertrennung)
- er ist schwerbeschädigt
- die monatliche Belastung aus Zins und Tilgung entspricht dem was man im selben Ort für eine Wohnung in ähnlicher Größe bezahlt
- beide gehen arbeiten, verdienen etwa das selbe und könnten sich jeweils vom Geld her eine einfache Wohnung leisten
- Sie zahlt logo nichts für Hauskredit, Strom, Wasser, Telefon, GEZ, Heizung, Versicherungen, Essen oder sonstewas.
- Sie gibt "ihr" Geld lieber aus für Schuhe, Frisör "ihr" Auto, Fitnessclub, Urlaubsreisen (logo ohne ihn) usw..
- die Erhebung eines Mietzins ihr ggü. lehnt er ab. Zu den Gründen schweigt er. Noch!
Was könnte er tun, um seine bei ihm parasitär wohnende Ex erfolgreich zum Auszug zu motivieren ?
Gesucht werden kreative Ideen.
Nicht gesucht werden moralische Erwägungen und eine Aufzählung von Gründen die alle gegen einen Erfolg sprechen.
Das ist keine Übung
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| Unterhalt - Kindergeld |
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Geschrieben von: tobi1983 - 03-09-2015, 08:09 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (22)
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Hallo Zusammen,
entweder ich bin zu dumm oder meine Ex und Ihr Anwalt.
Für August hatte ich meiner Ex 309 Euro per Dauerauftrag und 11 Euro händisch überwiesen. Macht zusammen 320 Euro. Den gleichen Betrag habe ich für September überwiesen.
Der Betrag berechnet sich nach dem neuem Kindergeld (Einkommensstufe 3) 414 Euro abzüglich der hälfte des neuen Kindergeldes (welches eigentlich sogar bis Januar rückwirkend bezahlt wird) in Höhe von 94 Euro. Macht für mich 320 Euro Unterhaltszahlung.
Nach einem anderen Thema, müsste ich diese Erhöhung gar nicht bezahlen, da ein Unterhaltstitel über 309 Euro vorliegt und die Erhöhung weniger als 10% ausmacht.
Mache ich alles richtig oder darf ich das neue Kindergeld nicht in Abzug bringen?
bye
Tobi
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| Unterhalt für voll. Kind ohne Ausbildung |
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Geschrieben von: Sixteen Tons - 02-09-2015, 12:18 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (12)
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Gerade folgenden Fall reinbekommen.
KFZ Handwerker, 12 Euro Brutto/Std., 25.000 Euro Altschulden aus Immobilienfinanzierung. Dann noch
irgendeinen Drückervertrag von einem Medienverlag mit 100 Euro mtl. an der Backe.
Mann lebt in Scheidung, ein Kind, kein Kontakt, Sohn gerade 18 geworden, ca. 550 Euro Unterhalt derzeit, scheint noch TU dabei zu sein. Sohn hat keinen Schulabschluß, keine Ausbildung. Anwältin von Sohn will jetzt 200 Euro mehr im Monat. Der Vater schafft die regelmässigen Überstunden nicht mehr für Schuldentilgung. Demnächst Termin zwecks Aufstockungsberatung und Insolvenzeinleitung.
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| Brackets für das Kind - Kostenverteilung Sonderbedarf |
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Geschrieben von: ArJa - 30-08-2015, 14:34 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (18)
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Hallo zusammen.
Gestern habe ich den Heil- und Kostenplan für die Zahnbrackets meines Kindes erhalten und da hats mich fast vom Stuhl gehauen...
Der Sonderfall bei mir ist, das ich privatversichert bin und Kind nicht bei der pflichtvers. Mutter , sondern ebenfalls bei mir privatversichert ist (leider..).
Der Heil- und Kostenplan beläuft sich über 3 Jahre auf schlappe 7200 € - völlig irre ... Klar, der KFO hat eine Orgie aus dem 2,3 - 3,5 fachen Kassensatz in den Plan reingeschrieben ...
Die Erstattung über die PKV dürfte nicht das Problem sein, da ich höchstmöglichen Zusatztarif bezahle ( beim Kind zahlt die PKV eh nur 20 % .. ). Problematisch dürfte die Beihilfe sein,
die 80 % zu zahlen hat - und da rechne ich mit einem erheblichen Eigenanteil von mind. 1500 € ... Exe glaubt wohl, dass ich das allein bezahle, haha.
Aber wie ich mein bescheuertes Familiengericht kenne finden die wieder einen über die faq hinausgehenden Trick ( z.B. schöngerechnete Armut der Mutter ) ... Kennt jemand irgendwelche Präzedenzfälle/ - urteile zu diesem Thema ? Eigentlich widerstrebt es mir, wieder vor Gericht zu ziehen oder gezogen zu werden, ich bis es nämlich leid wie 7 Tage Erbsensuppe ..
Gruß
ArJa
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