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  Beschluss vom Gericht
Geschrieben von: Leika - 11-06-2015, 11:15 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Hallo, Smile

wie lange darf sich "Euer Merkwürden " von der Verhandlung bis zu dem schriftlichen Beschluss zeit lassen ?

MFG

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  Trennung - Alles vor die Wand?
Geschrieben von: The-Wall - 10-06-2015, 19:38 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Nach 15 Jähriger Beziehung und 8 Jahren Ehe, die ziemlich bescheiden liefen, hat meine "Frau" sich zu einer Mutter-Kind-Kur entschieden und teilte mir vor Abfahrt mit das sie die Zeit nutzen wird um über eine Trennung nachzudenken.

Wir haben zwei gemeinsame Kinder, 5 und 1 Jahr alt. Gemeinsames Sorgerecht liegt vor.

Während der Kur habe ich den Spieß umgedreht und habe die Trennung vollzogen, bin ausgezogen bevor sie mit den Kindern wieder da war. Die Trennung habe ich ihr telefonisch mitgeteilt.

Ganz allgemein gesagt, war die Trennung längst überfällig. Ständiger Terror zu hause der letztendlich auch den Kindern langfristig hätte schaden können.

Nach Wiederkehr meiner "Frau" und den ersten geführten Gesprächen sah alles nach einer einvernehmlichen Lösung aus. Folgend sah die Vereinbarung aus:

Freiwillig Kindesunterhalt in Höhe der Immobilienfinanzierung je Monat, kein Zwischenschalten des Jugendamtes, keine Unterhaltstitel... D.h. ich hätte Ihr kein KU überwiesen sondern die Kreditrate wäre weiterhin von meinem Konto eingezogen worden.

Wie gesagt, ich bin ausgezogen und bei einem Kumpel günstig untergekommen. Sie und die Kinder wohnen in der gemeinsamen Immobilie. Das Haus möchte sie halten. Ich hätte Sie unterstützt, wenn die Vereinbarung so eingehalten worden wäre.

Nun bekam ich Post vom Jugendamt:

Mehrere Seiten Formular und geplante Titulierung. Von meinem Mitbewohner habe ich bereits erfahren, dass ich das Formular nicht ausfüllen muss, sondern eine eigene Aufstellung senden kann. Die Titulierung kann ich bei jedem Notar durchführen.

Nach dem Schreiben habe ich folgende Dinge unternommen:

Rückbuchung der Kreditrate und Auflösung des Kontos. Neues Konto ist bereits vorhanden (ohne Dispo)

Gemeinsame Konten existieren nicht mehr, Gelder sind aufgeteilt. Die Immobilie würde bei einem Verkauf mindestens ohne Verlust verkauft werden können. Meine "Frau" wird die Kreditraten derzeit allein nicht zahlen können.

Ich arbeite Vollzeit mit ca. 1600 EUR Netto, bin derzeit krank geschrieben. Ich habe 50 Grad der Behinderung. Dies beruht auf Jahrzentelangen psychischen Erkrankungen.

Den Lebensmittelpunkt der Kinder sehe ich eindeutig bei der Kindesmutter. Ich möchte lediglich ein 14tägiges Umgangsrecht. Derzeit führt meine Frau diesen Wunsch ad absurdum, in dem sie verlang das ich mein Umgangsrecht bei ihr zu hause ausübe. Außerdem soll ich als billiges Kindesmädchen herhalten, Arbeitszeiten reduzieren damit sie mehr arbeiten gehen kann etc. Ebenfalls soll das Babysitting in ihrem Haus stattfinden.

Ich brauche Hilfe bei den weiteren Schritten.

Aufgrund meiner Kilometerlangen Krankenakte könnte ich mich Jahrelang krankschreiben lassen, oder einen noch höheren Grad der Behinderung erzielen, auch eine Berentung ist nicht ausgeschlossen.

Ebenso habe ich kein Interesse mehr das Haus halten zu müssen.

Alles weg, alles an die Wand?

Gruß, The-Wall

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  Mietkosten wegen Umgang nur anteilig übernommen ?
Geschrieben von: pudding - 10-06-2015, 13:19 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (26)

ich werde aus diesem Zahlenwirrwarr nicht schlau, werden meine Mietkosten wegen Umgang hier nur anteilig übernommen ?



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  Holland
Geschrieben von: Gualterius - 10-06-2015, 10:16 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Weiß jemand was über Holland? John Don? Ich meine Umgangsrecht und Unterhalt.

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  Firmenwagen+Eigenes Auto bei Unterhaltsberechnung
Geschrieben von: Lelja - 07-06-2015, 23:24 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (22)

Hallo, alle zusammen!!!
Ich habe da eine Frage. Es handelt sich dabei um eine Erhöhung von Unterhaltsrelevantem Einkommen durch das Firmenauto, allerdings weiß ich nicht wie man eigentlich Privat Nutzung errechnen kann unter Berücksichtigung, dass der Unterhaltspflichtiger ein eigenes Auto hat. Ist das überhaupt möglich die Privat Nutzung vom Firmen Auto zu beweisen (für Gegenseite).

Danke für eure Meinungen, Erfahrungen...
Lelja

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  Wer hat Erfahrungen mit Freikauf von Ausgleich der Rentenanwartschaften ?
Geschrieben von: Bruno - 07-06-2015, 15:45 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Da man den Ausgleich der Rentenanwartschaften wohl nicht rechtwirksam ausschließen kann ist die Fragfe ob man den Ausgleich der Rentenanwartschaften nicht anders ausgleichen kann.

Nehmen wir einmal an, dass der in der Ehezeit mehr Rentenpunkte erarbeitete Partner in D geboren und aufgewachsen ist und auch seine Rente in D verbringen will.

Der andere Partner kommt in diesem Fall aus einem Dritte Welt Land und hat weniger Rentenpunkte während der Ehezeit erarbeitet. Auch möchte derjenige im Rentenalter wieder in das Dritte Welt Land seiner Geburt zurück kehren.

In diesem Fall ist doch der Ausgleich der Rentenanwartschaften eine Geldvernijchtung. Das der Rentenpunktempfänger bei Rückauswanderung in sein Dritte Welt Geburtsland nur etwa 33% der Rentenhöhe aus seiner Rente erhält als wenn er/sie die Rentenzeit in D verbringen würde.

Etwas mehr würde der/die Rückauswanderer/Auswanderin erhalten wenn er/sie sich Rentenbeiträge bei Rückauswanderung sich auszahlen lassen würde. Dann würden immerhin schon mal 50 % der eingezahlten Beiträge (100% der eigenen Beiträge, jedoch ohne den Arbeitgeberanteil) ausgezahlt werden.

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  Essstörung beim Kind
Geschrieben von: Fassungsloser Vater - 07-06-2015, 12:22 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (16)

Liebe Foristen,
das ist mein erster Beitrag, da ich euren Rat gut gebrauchen könnte.

Ich bin seit August 2013 geschieden. Unsere beiden Kinder (heute 14 und 11 Jahre) lebten anfangs beide im Wechselmodell - die Kleine tut das bis heute.

Meine ältere Tochter fing damals bereits an, stark abzunehmen und träumte von einer Supermodel-Karriere. Natürlich kam es deshalb zu Spannungen.
Sie ging dann zu ihrer Mutter zurück, da ich ihr verbot den Heidi-Klum-Schwachsinn sehen zu dürfen und auch nicht bereit war, mein Einverständnis für Schönheitsoperation u.ä. zu geben! Ihre letzten Worte waren:"Mama erlaubt mir alles."
Ich hätte nicht gedacht, dass das überhaupt möglich war. Aber das Jugendamt und Gericht waren von Anfang an gegen das Wechselmodell.

Im Februar 2014 ging es meinem Kind bereits sehr schlecht. Meine Ex meinte, es sei nur ein "viraler Infekt".

Ich zog abermals vor Gericht und verlangte, dass das Kind untersucht werde! Das wurde abgelehnt. Das Kind würde sich als Vegetarierin gesund ernähren. Niemand glaubte mir!
Zumindest wurde ein Psychologe hinzugezogen. Ich sollte mich aber nicht in die Gesundheitsfragen einmischen!
Meine Tochter wollte übrigens zweimal ins Wechselmodell zurück, was aber die Gegenseite zu verhindern wusste!
Jetzt erfuhr ich von meiner Tochter, dass sie seit 8 Monaten ihre Regel nicht mehr bekäme und sich ihre Geschlechtsorgane auf den Stand einer 10-Jährigen zurückentwickelt hätten!
Ich rief den Frauenarzt an, der mich, da er behandelte, abends um 20 Uhr zurückrief und alles bestätigte!
Es läge eine Sekundäre Amonerrhöe infolge einer Hypophysenunterfunktion aufgrund schwerer ESSSTÖRUNGEN vor! Die Pille habe leider nicht die gewünschte Wirkung gehabt! Leider sei die Mutter mit dem Kind seit einem halben Jahr nicht bei ihm vorstellig geworden!
Meine Tochter solle bitte in die Endokrinologie, wo man ihr helfen könne!
Ich teilte das meiner Ex umgehend mit, was ein Fehler war, da ich mir erst ein Attest hätte ausstellen lassen sollen!
Der Arzt wurde unter sofortigen Druck gesetzt, er hätte mir niemals Auskunft geben dürfen (obwohl wir das gemeinsame Sorgerecht haben).
Er entschuldigte sich bei mir und sagte, er könne mir jetzt nicht mehr helfen!
Es wurde sofort eine Verhandlung angesetzt, in der man behauptet wurde, ich habe mir das selbst zusammengesponnen! Meiner Aufforderung bitte den Arzt anzurufen, wurde nicht entsprochen! Stattdessen wurde mir bis zur Hauptverhandlung die Gesundheitsvorsorge entzogen!!!
Ich bin vollkommen fassungslos!

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  Fragen zu Offshore-Gründung und Umgangsrecht. Rechtsanwaltsuche Raum Bonn/Köln
Geschrieben von: fasthans - 06-06-2015, 20:05 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (22)

Hallo liebe Mitstreiter,

Ich bin neu hier, ich lese zwar mit seit längerer Zeit, jetzt benötige ich auch Euren Rat.

Kann mir jemand (ggf. auch per PN), einen guten Rechtsanwalt, möglichst im Raum Bonn/Köln in Sachen Trennung/Scheidung nennen, der weiß wie er vor Gericht in Sachen „Benachteiligung der Väter Problematik“ argumentieren soll? Es wäre von Vorteil, wenn er auch Erfahrungen mit Offshore-Gründung hätte. Die Listen bei Väter-Aktuell bzw. Väternotruf habe ich gecheckt, sie scheinen aber nicht mehr aktuell (aktualisiert) zu sein. Habe versucht H. Rixe und Ingo Alberti zu kontaktieren, H. Rixe macht aber nur Verfassungsbeschwerden und H. Alberti konnte ich trotz mehrmaliger Versuche nicht erreichen. Die anderen, die ich angerufen habe, hätten keine Ahnung von Offshore.

Zwei Hauptprobleme:
Umgang mit unserem Kind, meine Frau ist vor zwei Jahren ausgezogen und hat unser Kind in ihre Wohnung mitgenommen. Sie hat das Kind umgemeldet, das Meldeamt hat das Kind umgemeldet ohne mit mir Rücksprache zu halten. Auf meine Rückfrage haben sie geantwortet, dass meine Frau eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, dass das Kind mit ihr wohnt, außerdem bekäme sie das volle Kindergeld. Als ich meine Tochter zurückmelden wollte, hat man mir mitgeteilt, dass die Mutter ihr Einverständnis geben muss.
Frage: Wie kann ich die Zurückmeldung durchsetzen? Dies für den Fall, dass wenn unser Kind bei mir bleibt, die Mutter kann nicht dann von einer Entführung sprechen und z.B. Polizei holen.
Ich sehe nicht ein, dass ich als Vater das hinnehmen muss, was die Mutter diktiert. Ich möchte das Wechselmodell als Ausgangspunkt durchsetzen.

Ich bin Geschäftsführer einer GmbH und möchte gerne die Firma an eine noch zu gründende Offshore im Ausland übertragen.
Wir haben zwar einen Ehevertrag, in dem die Gütertrennung vereinbart sowie nachehelicher Unterhalt usw. ausgeschlossen wurden, ich traue jedoch der deutschen Familienunrechtsprechung nicht. Es kann sein, dass der Vertrag dann bei der Scheidung doch platzt.

Wenn man googelt, findet man diverse Angebote von verschiedenen Agenturen. Ich kann allerdings nicht erkennen, wie seriös die werbenden Agenturen sind (z.B. PMG bzw. SFM). Hat jemand eine Erfahrung und könnte eine Agentur bzw. Kanzlei empfehlen?

Vielen Dank

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  Kann Mann Sachbearbeiter beim Jugendamt "austauschen"
Geschrieben von: CheGuevara - 05-06-2015, 22:49 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (22)

Die Sachbearbeiterin beim Jugendamt hat mein Kind in einen Loyalitätskonflikt gebracht, indem das Kind in unmittelbarer Nähe der Mutter angehört wurde.
Kind hat mittlerweile Angst vor der Hinterhältigen!

Jugendamt hat mehrere Sachbearbeiter, zum Teil sogar kompetent.

Was kann ich tun, damit die Gutste sich nicht mehr an meinem Kind vergeht?

1. Hilft da Antrag ans Familiengericht im Rahmen eines Umgangsverfahrens weiter?

2. oder Dienstaufsichtsbeschwerde ?

3. what else?

LG

Che

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  Vom Residenzmodell zum Wechselmodell
Geschrieben von: Schnapsnase - 05-06-2015, 14:44 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Liebe Forengemeinde,
mein Kind (8) wird seit vier Jahren im Residenzmodell von der Mutter betreut. Ich war bisher nur Zahl- und Bespaßungsvater aller 14 Tage. Gern möchte ich mehr Zeit mit dem Kind verbringen und meiner Rolle als Elternteil gerecht werden. Auch möchte ich mich in die Erziehung im Rahmen eines symmetrischen Wechselmodells einbringen, aber die Mutter blockiert, macht was sie will und ich sollte froh sein, wenn ich unser Kind aller 14 Tage sehen darf. Um keinen Stress in das Familiensystem zu bringen, akzeptierte ich die Situation bisher. Nun reicht es aber. In vielen Ländern würde man dieses Problem nicht verstehen, da es dort fast normal ist, dass sich Vater und Mutter gleichberechtigt um die Kinder kümmern. Was muss ich tun, damit ich unser Kind im Wechselmodell betreuen kann? Bleibt mir wirklich nur der Gang zu Gericht, wenn mit der Mutter nicht zu reden ist? Habe ich vor Gericht überhaupt eine Chance? Eine Elternberatung oder Mediation lehnt die Mutter generell ab. Vielen Dank.

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