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| Anwaltszwang bei Umgangsrechtsverfahren vor OLG? |
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Geschrieben von: CheGuevara - 13-09-2015, 19:22 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (17)
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Vor dem Familiengericht habe ich einen zumindest teilweise unfreundlichen Beschluss gefangen, wobei ich ohne Anwalt unterwegs war.
Für den Fall, dass ich nunmehr Beschwerde einlege - benötige ich dann dafür einen Anwalt oder gilt auch in dieser Instanz weiterhin kein Anwaltszwang?
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| Anwaltssuche in SH |
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Geschrieben von: FastOpa - 13-09-2015, 11:35 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (12)
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Hallo,
seit einiger Zeit habe ich dieses Forum bei mir in den Lesenzeichen.
Ich denke, es geht mir hier wie vielen anderen.
Lammetieren bringt nichts.
Wenn ich einen guten Moment habe, versuche ich mal den Ablauf meiner "Geschichte" zu tippen.
Was ich so bislang gelesen habe, deckt sich bedauerlicher Weise mit meinen Erfahrungen.
Es würde sozusagen nur noch eine weitere Ergänzung sein.
Was ich im Moment konkret benötige:
Einen GUTEN - engagierten Anwalt, der ggf. bereit wäre sich mit dem Jugendamt in Rendsburg Eckernförde anzulegen.
Ferner einen Zahnarzt, der bereit wäre eine sogenannte 2. Meinung mit Kostenvoranschlag zu erstellen.
Dies wird zwar prinzipiell von jedem Zahnarzt gemacht, es ist mir nur fürchterlich peinlich irgendwo zu erscheinen und zu sagen, schau mal nach, ist nix in Ordnung, aber ich hab das Geld einfach nicht dafür.
Konkret geht es darum, dem Jugendamt klar zu machen, dass mein Zahnstatus derartig ist, dass er die Gesundheit gefährdet. Ich bin jedoch erneut verheiratet und will und möchte nicht bei meiner jetzigen Frau als "Bettler" darstehen.
Also, Anwalt, der Biss hat.
Zahnarzt, der sowohl Bestandsaufnahme macht, und Kostenvoranschlag.
Diesen dann dem Jugendamt vorlegen und den eigenen Bedarf geltend machen.
Kann mir jemand da weiter helfen?
Wäre nett.
Ich habe es bislang aus Scham vor mir her geschoben, aber nun geht es wohl nicht mehr.
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| Verwirkung von überjährigen Unterhaltstückstand durch versäumte Vollstreckung. |
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Geschrieben von: webmin - 13-09-2015, 09:59 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (31)
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Durch langen Streit durch 2 Instanzen wurde ich durch fiktives Einkommen 2012 auf 100% + rückständigen Unterhalt verklagt.
Da ich mir zunächst einen neuen Job(10j. ungekündigt) suchen musste, und ich 2x die Probezeit nicht bestand, konnte ich Ende 2013 zum ersten mal Unterhalt leisten.
Es wurde nie gegen mich vollstreckt und ich zahlte immer pünklich Unterhalt.
Durch den Wegfall der Beistandschaft ist nun ein anderer SB zuständig für den rückständigen Unterhaltsvorschuss.
Dieser fordert nun die sofortige Zahlung des Rückstands mit durchgelandener Flinte.
Die SBin meinte ,seit der letzten Reform des 850 ZPO könne ich nicht mehr entfliehen.
Auch die Verwirkung http://dejure.org/dienste/vernetzung/rec...F%20196/13 greife nicht mehr.
Ist das tatsächlich so?
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| Privilegierter Volljähriger, Titel und Barunterhalt der Mutter |
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Geschrieben von: Lelja - 07-09-2015, 18:26 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Hallo, Gemeinde! 
Heute suche ich wieder Euren Rat.
Nachdem ich mehrere Threads bei uns zu dem Thema durchgeschaut habe,habe ich immer noch offene Fragen. Ich hoffe, ihr hilft mir.
Zum Tatbestand :
Der Grosse wird im nächsten Monat 18 und besucht Gymnasium, wohnt bei Mami.
So wie ich es verstanden habe, fliesst der Unterhalt ab 18 auf seinen Konto, der Mehrbedarf vermutlich auch. Es besteht ein dyn. Titel. Das Verhältnis mit dem Vater ist gut.
Nun die Fragen:
1. Von wem sollte man die Herausgabe des Titel fordern? Von der Mutter oder von dem Sohn? Und zu welchem Zeitpunkt?
2. Wie berechnet man Unterhaltrelevantes Einkommen der Mutti? (Sie arbeitet nicht, kriegt EU per Einstweilige Anordnung, und Wohnwert ist angerechnet). Wird man EU und Wohnwert als Einkommen betrachten, den man für KU anrechnen kann?
Das Kindergeld bleibt erstmal bei ihr, allerdings wird komplett angerechnet, oder?
Vielen Dank für die Antworten,
Lelja
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| Die Ex soll JETZT raus. Wie vorgehen? |
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Geschrieben von: Dzombo - 05-09-2015, 03:47 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (44)
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Für einen guten Bekannten von mir stellt sich seine derzeitige Situation wie folgt dar:
- seit 10 Jahren verheiratet, aber schon seit einem halben Jahr innerhalb der Wohnung von seiner Frau getrennt lebend
- sie haben ein gemeinsames 13 jähriges Kind, was hälftig betreut werden soll, der Streit darum läuft gerade
- Haus, Garten, Scheune und Car Port gehören ihm (Kaufvertrag, Finanzierungsvertrag, Tilgungsleistungen, notarielle Gütertrennung)
- er ist schwerbeschädigt
- die monatliche Belastung aus Zins und Tilgung entspricht dem was man im selben Ort für eine Wohnung in ähnlicher Größe bezahlt
- beide gehen arbeiten, verdienen etwa das selbe und könnten sich jeweils vom Geld her eine einfache Wohnung leisten
- Sie zahlt logo nichts für Hauskredit, Strom, Wasser, Telefon, GEZ, Heizung, Versicherungen, Essen oder sonstewas.
- Sie gibt "ihr" Geld lieber aus für Schuhe, Frisör "ihr" Auto, Fitnessclub, Urlaubsreisen (logo ohne ihn) usw..
- die Erhebung eines Mietzins ihr ggü. lehnt er ab. Zu den Gründen schweigt er. Noch!
Was könnte er tun, um seine bei ihm parasitär wohnende Ex erfolgreich zum Auszug zu motivieren ?
Gesucht werden kreative Ideen.
Nicht gesucht werden moralische Erwägungen und eine Aufzählung von Gründen die alle gegen einen Erfolg sprechen.
Das ist keine Übung
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| Unterhalt - Kindergeld |
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Geschrieben von: tobi1983 - 03-09-2015, 08:09 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (22)
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Hallo Zusammen,
entweder ich bin zu dumm oder meine Ex und Ihr Anwalt.
Für August hatte ich meiner Ex 309 Euro per Dauerauftrag und 11 Euro händisch überwiesen. Macht zusammen 320 Euro. Den gleichen Betrag habe ich für September überwiesen.
Der Betrag berechnet sich nach dem neuem Kindergeld (Einkommensstufe 3) 414 Euro abzüglich der hälfte des neuen Kindergeldes (welches eigentlich sogar bis Januar rückwirkend bezahlt wird) in Höhe von 94 Euro. Macht für mich 320 Euro Unterhaltszahlung.
Nach einem anderen Thema, müsste ich diese Erhöhung gar nicht bezahlen, da ein Unterhaltstitel über 309 Euro vorliegt und die Erhöhung weniger als 10% ausmacht.
Mache ich alles richtig oder darf ich das neue Kindergeld nicht in Abzug bringen?
bye
Tobi
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| Unterhalt für voll. Kind ohne Ausbildung |
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Geschrieben von: Sixteen Tons - 02-09-2015, 12:18 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (12)
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Gerade folgenden Fall reinbekommen.
KFZ Handwerker, 12 Euro Brutto/Std., 25.000 Euro Altschulden aus Immobilienfinanzierung. Dann noch
irgendeinen Drückervertrag von einem Medienverlag mit 100 Euro mtl. an der Backe.
Mann lebt in Scheidung, ein Kind, kein Kontakt, Sohn gerade 18 geworden, ca. 550 Euro Unterhalt derzeit, scheint noch TU dabei zu sein. Sohn hat keinen Schulabschluß, keine Ausbildung. Anwältin von Sohn will jetzt 200 Euro mehr im Monat. Der Vater schafft die regelmässigen Überstunden nicht mehr für Schuldentilgung. Demnächst Termin zwecks Aufstockungsberatung und Insolvenzeinleitung.
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| Brackets für das Kind - Kostenverteilung Sonderbedarf |
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Geschrieben von: ArJa - 30-08-2015, 14:34 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (18)
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Hallo zusammen.
Gestern habe ich den Heil- und Kostenplan für die Zahnbrackets meines Kindes erhalten und da hats mich fast vom Stuhl gehauen...
Der Sonderfall bei mir ist, das ich privatversichert bin und Kind nicht bei der pflichtvers. Mutter , sondern ebenfalls bei mir privatversichert ist (leider..).
Der Heil- und Kostenplan beläuft sich über 3 Jahre auf schlappe 7200 € - völlig irre ... Klar, der KFO hat eine Orgie aus dem 2,3 - 3,5 fachen Kassensatz in den Plan reingeschrieben ...
Die Erstattung über die PKV dürfte nicht das Problem sein, da ich höchstmöglichen Zusatztarif bezahle ( beim Kind zahlt die PKV eh nur 20 % .. ). Problematisch dürfte die Beihilfe sein,
die 80 % zu zahlen hat - und da rechne ich mit einem erheblichen Eigenanteil von mind. 1500 € ... Exe glaubt wohl, dass ich das allein bezahle, haha.
Aber wie ich mein bescheuertes Familiengericht kenne finden die wieder einen über die faq hinausgehenden Trick ( z.B. schöngerechnete Armut der Mutter ) ... Kennt jemand irgendwelche Präzedenzfälle/ - urteile zu diesem Thema ? Eigentlich widerstrebt es mir, wieder vor Gericht zu ziehen oder gezogen zu werden, ich bis es nämlich leid wie 7 Tage Erbsensuppe ..
Gruß
ArJa
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| Abänderungsklage |
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Geschrieben von: anor-al-mal - 26-08-2015, 13:54 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Hallo
nachdem ja zum 1.8. neue Unterhaltstabellen in Kraft sind , wurde ich von EXE Anwalt aufgefordert den neuen Unterhalt zu zahlen.
Ich habe einen statische notariellen Unterhaltstitel und soll den ändern andernfalls will er eine Abänderungsklage einreichen .Meine Frage wäre nun hätte er damit erfolg obwohl es sich nur um eine Erhöhung von 4 % handeln würde .
Grüße
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| Verwirkung Rückständiger titulierte Kindesunterhalt? |
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Geschrieben von: Joneson - 24-08-2015, 12:40 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Hallo zusammen,
die Überschrift sagt schon, welche Frage ich habe. Und zwar verwirkt rückständiger Unterhalt, der auch tituliert ist?
Kurze Zusammenfassung zum Hintergrund:
Ich habe damals im Jahr 2005 (Kind fast 2 Jahre alt) den Jugendamtstitel unterschrieben. Dynamisch und unbefristet. Ich war noch jung und habe mich von meinen Eltern beraten lassen. Was sich doch als großer Fehler rausgestellt hat. Aber das soll jetzt hier nicht das größte Problem sein.
Ich habe zu der Zeit gearbeitet und auch immer den titulierten Unterhalt bezahlt. Kurze Zeit später wurde ich arbeitslos.
Mir wurde aufgrund der Arbeitslosigkeit ein Vollstreckungsverzicht ausgesprochen.
Dies dauerte von 09/2006 - 09/2008 an. In der Zeit habe ich aber 100,- € Unterhalt bezahlt.
Anschließend habe ich eine neue Ausbildung angefangen. Auch da ein Vollstreckungsverzicht bekommen und keinen Unterhalt bezahlt. Das ging bis 08/2011.
Seitdem zahle ich den vollen Unterhalt.
2012 sollte ich einen neuen Titel unterschreiben. Ich habe diesen aber bei einem Notar gemacht. Befristet bis zum 18. Lebensjahr.
Das JA bezieht sich seit diesem Zeitpunkt bei allen Schreiben auf meinen neuen Titel.
Letztes Jahr habe ich mich mehrmals beim JA über die Sachbearbeiterin beschwert und bekam nur ein Antwortschreiben mit dem Vermerk, dass ich noch fast 5000,- € rückständigen Unterhalt offen habe. Das war im Oktober 2014.
Letzte Woche kam, aufgrund der Änderung der Düsseldorfer Tabelle, das Standardschreiben mit dem neuen Zahlbetrag und gleich die Rückforderung in monatlichen Raten.
Und hier fangen meine Probleme an.
Ich war bei einem Anwalt mich beraten lassen, aber ich glaube, der war nicht wirklich auf meiner Seite und hat sich nur rumgedruckst und auch keine rechtlichen Aussagen getroffen.
Deswegen bin ich hier gelandet. ;-)
Ich weiß nicht was ich machen soll.
- Die Forderung bezahlen und den alten Titel zurückfordern. Denn aus diesem beruht ja die Forderung?
- Eine genaue Aufstellung fordern, worauf sich die Forderung bezieht? Denn nach meines Wissens ist der angehäufte Unterhalt in der Zeit meiner Ausbildung und Arbeitslosigkeit höher als diese 5000,- € Nicht, dass die akribisch suchen und doch noch mehr finden.
- Wie sieht das mit der Verwirkung / Verjährung aus? Da habe ich ein paar Aussagen gefunden, aber ich blicke es nicht. Kann die Verwirkung greifen, oder tut sie es nicht?
Viele Grüße
P.S. Danke dass es euch gibt und sche..., dass ich euch erst jetzt gefunden habe.
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