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  mit neuer Partnerin zusammenziehen, ohne mehr Unterhalt zahlen zu müssen?
Geschrieben von: Rakete - 30-07-2015, 15:56 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Ich muss nochmal eine Frage stellen. Wenn ein Mann für 2 Kinder unterhaltspflichtig ist, und dann mit einer neuen Partnerin zusammenziehen will, wird dann automatisch der Unterhalt neu berechnet und zu seinem Nachteil nun mehr berechnet?

Sagen wir, die Partnerin verdient bedeutend mehr als er, müsste sie ihm dann nicht 1/7 der Differenz der Gehälter "abgeben" und dann wird das auf sein pfändbares Einkommen addiert, so dass indirekt die neue Freundin seine Kinder mitfinanziert?

Oder gibt es da Schlupflöcher? Hat jemand eine solche Situation und wie löst man die? Oder kann man mit einem Unterhaltszahler einfach aus finanzieller Sicht nicht ohne Einbussen zusammenziehen? Oder muss man als WG zusammenziehen, vielleicht mit noch einer dritten Person, damit es auch eine "richtige" WG ist, und dafür Sorge tragen, dass der Unterhaltszahler auch weiterhin dieselbe Mietsumme zahlt wie bisher allein? Wäre das eine mögliche Lösung?

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  Neuanfang?
Geschrieben von: Frank123 - 29-07-2015, 12:16 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (30)

Hallo,

Ich bin neu hier und habe schon viel hier gelesen.


Meinen Fall möchte ich noch nicht hier groß breit treten. Aktuell sieht es bei mir so aus, dass ich für drei Kinder Unterhalt zahlen muss (Unterhaltstitel heimfallen drei Kindern), Kredit abzahlen muss und unterhaltsschulden habe. Ich habe Arbeit und kann gerade alles so bezahlen, dass unter Schnitt für mich noch 1000 Euro verbleiben. Körperlich und seelisch bin ich runter. Meine Freunde und Familie sind 700 km entfernt. Da, wo ich jetzt lebe habe ich keine Freunde. 

Nun überlege ich, einen Neuanfang. Ein Freund hat mir angeboten, dass ich erstmal bei ihm einziehen kann für paar Monate. Meine Kinder sehe ich eh noch kaum, weil Mutti es zum Wohle der Kinder es für richtig hält. In meiner Heimat werde ich schwerer Arbeit finden und werde bestimmt nicht soviel verdienen wie jetzt.

Was sagt Ihr dazu und wie mache ich das am besten?
Meine Lebensfreude ist schon weg, ich habe Angst das ich meinen Lebensmut auch verliere, wenn Ihr versteht was ich schreibe.

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  Neue Düsseldorfer Tabelle 01.08.2015
Geschrieben von: eve1510 - 29-07-2015, 09:53 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (30)

Hallo zusammen!
Die Tabelle wurde gestern ja erhöht.

Meine Frage: Muss die Mutter uns Auffordern die Erhöhung zu zahlen? Das hab Ich irgendwo gelesen. Kann die Mutter es dann rückwirkend einfordern, oder erst ab dem Zeitpunkt wo die Aufforderung gestellt wurde.

Und was denkt ihr um wie viel sie auf 2016 nochmal steigt??

Im Vorraus schon mal Danke für eure Antworten!

Glg

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  Wirksamkeit einer Willenserklärung zur Beendigung der Beistandschaft
Geschrieben von: finearts60 - 27-07-2015, 23:58 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Vom Jugendamt bin ich aufgefordert worden, den von mir bereits seit zwei Jahren regelmäßig und vollständig geleisteten Kindesunterhalt auch weiterhin zu zahlen – welche Glanzleistung der Unterhalts-Maximierungs-Behörde nach mehr als einem Jahr intensiven Schriftverkehrs.

Gleichzeitig wurde mir eine Frist zur Titulierung gesetzt, und zwar bis zum 15.08.2015.

Mit meiner Ex-Frau habe ich nun aber einen Deal gemacht, wonach sie freiwillig von mir ein wenig mehr Kindesunterhalt bekommt, wenn sie die bestehende Beistandschaft vom Jugendamt beendet. Das hat sie dann auch telefonisch am 24.07.2015 der Sachbearbeiterin gegenüber erklärt. Nach dem Telefonat hat sich die Dame vom Jugendamt in ihren wohlverdienten Jahresurlaub verabschiedet. Sie hat nach eigenen Angaben keine Stellvertretung, und daher kann sie erst nach Ablauf der gesetzten Frist zur Titulierung die Beendigung der Beistandschaft bestätigen. Darüber hinaus behauptet sie, dass meine Ex ihre Erklärung schriftlich vorzunehmen hat.

Nun meine Frage: besteht hier ein Schriftformerfordernis, oder genügt die einseitige, jedoch nur mündlich abgegebene Willenserklärung meiner Ex zur sofortigen Beendigung der Beistandschaft?

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  [geteilt] zu Unterhalt von 225 Euro vom OLG verurteilt
Geschrieben von: Alfons - 24-07-2015, 17:18 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Hallo Trennungs FAQ,

ich habe mich heute bei euch angemeldet und habe gleich mal eine Frage zu PapaWilli´s Frage zur Aufstockung des Unterhaltes.

Ich habe einen Minijob auf 450 Euro Basis und wusste nicht das man den Unterhalt mit einem Minijob aufstocken kann. Selbst die Berechnungen auf Seite 1 von Skipper verstehe ich nur Teilweise.

Das einzige was aufgestockt wird sind bei mir die Fahrkosten und ein Zimmer mehr.

Nun meine Frage dazu: gibt es ein Antragsformular für den Unterhalt zum Aufstocken beim Jobcenter?, oder wie stellt MANN das an?

Greetz Alf

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  Vollzeitjob, Selbständig und neuer Titel?
Geschrieben von: ibu400 - 23-07-2015, 12:40 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Brauch mal wieder eure Hilfe, Ausgangssituation:
 
Titel bestand. Vor ca. 1,5 Jahren kam ein schreiben vom JA das ich meine Gehaltsnachweiße zusenden soll und sie haben mich ab diesen Zeitpunkt in Vollzug gesetzt– über meinen RA ging es dann hin und her und ich zahlte denn etwas mehr als im Titel festgelegt – vom JA hab ich dann nichts mehr gehört – meines Wissens nach wurde aber kein neuer Titel ausgestellt.
 
Seit März bin ich jetzt zu meinem Vollzeitjob auch noch Selbständig – dachte es wäre klug dem JA zu schreiben das ich einen neuen Titel berechnen möchte – JA würde dann bestimmt meine Gehaltsnachweiße sehen wollen (2014) und dann einen Titel festmachen. Was ich mit der Selbständigkeit verdiene taucht dann ja erst Mitte 2016 auf wenn ich meine Steuer von 2015 abgebe.   Das JA kann aber nur alle 2 Jahre Einsicht in meine Verdienste Vordern und somit könne ein neuer Titel erst 2017 gemacht werden. Soweit meine Theorie – als ich das mit meinem RE besprochen habe redet er etwas von Mitteilungsplicht und man müsse den geschätzten Umsatzwert den man ans Finanzamt meldet  als Berechnung nehmen – (wobei ich mich frage wie das gehen soll da dort ja noch meine Lohnsteuer und Betriebsausgaben abgezogen werden – zudem ist das ja nur eine Schätzung ).
 
Gäbe noch die Möglichkeit einfach nichts zu machen und darauf zu warten bis das Jugendamt mal wieder auf die Idee kommt meine finanzielle Situation zu prüfen – habe hier nur angst da sie mich ja mit dem Schreiben vor 1,5 Jahren in Vollzug gesetzt haben das dasGeld  dann Rückwürgend berechnen und einfordern … 

buhh danke Wink

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  KUH - weiß nicht mehr weiter...
Geschrieben von: GeckoMan - 21-07-2015, 18:21 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (15)

Hi,

mir wurde heute der Wiedereinsetzungsantrag vor dem OLG wegen Fristversäumnis durch meinen RA abgelehnt (seine Angestellte hatte die Frist nicht notiert) Begründung des OLG der RA hätte die korrekte Frist selbst kontrollieren müssen.
Nun bleibe ich auf einem offensichtlichen falschen Beschluss in 1. Instanz sitzen den ich nicht leisten kann.

Vorgeschichte:
Klage auf Unterhalt - da ich einen meiner letzten Arbeitsplätze durch Terror der KM verloren hatte habe ich mich geweigert meinen neuen AG bekannt zu geben. Mein RA hat die Firmenbezeichnung / Strasse geschwärzt, allerdings den Ort bekannt gegeben um meine nicht Fahrtkosten zu belegen. Ein Umzug kommt aufgrund der wesentlich höheren Mieten am Arbeitsort nicht in Frage.
Gericht hat aus diesem Grund die Lohnabrechnungen (wären nicht vollständig) und damit meine Fahrtkosten (75 km tgl.) nicht anerkannt allerdings trotzdem mit meinem Netto den KU festgesetzt.

Mittlerweile musste ich wegen PKH meinen AG vorm OLG bekanntgeben der Antrag wurde auf Wiedereinsetzung wie oben beschrieben allerdings abgelehnt.

Nun müsste ich meinen RA für den KU in Haftung nehmen (bzw. für die durch seinen Fehler entstehende Differenz). Nur woher kommt diese Differenz? Es gibt ja keinen "richtigen Beschluss" mit richtiger Berücksichtigung z.B. meiner Fahrtkosten!

Der RA der Ex wird natürlich vollstrecken. Ich stehe also vor der Wahl entweder ich hab nix mehr zu essen oder keine Kohle mehr um auf die Arbeit zu kommen.

Bei Fragen, fragen - ich fahr gerade Achterbahn und kann das nicht so richtig in Worte fassen.

Danke euch .

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  Krankengeldbezug, Zwangsversteigerung droht wegen Unterhalt
Geschrieben von: Urmel63 - 21-07-2015, 10:31 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (19)

Hallo in die Runde,


nachdem ich nunmehr ein Dutzend Jahre an EX und Kinder Unterhalt zahle rutsche ich ins Krankengeld.


Da ich freiwillig Versicherter bin erhalte ich ja keine 70% vom letzten Netto sondern 70% von der Beitragsbemessungsgrenze. Bedeutet das nach Zahlung von Unterhalt noch 2,17€ bleiben, sollte für die Kontoführungsgebühren reichen...


Mal von der bevorstehenden Erhöhung der Unterhaltssätze abgesehen.


Das ungünstige dabei ist das ich über eine selbst genutzte Immobilie verfüge aus der mir auch fiktive Einkünfte zugerechnet werden, die Einliegerwohnung ist aber unrenoviert beim besten Willen nicht zu vermieten.


Wenn es jetzt zukünftig bei den Zahlungen klemmt, wie lange dauert es bis der Kuckuck
auf der Hütte klebt?


Gibt es noch sinnhafte Sachen wie z.B. eintragen einer Grundschuld um was zu retten?


Mir fällt nichts mehr ein...


VG urmel63

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  Unterhalt / Krankheitskosten
Geschrieben von: hans2000 - 19-07-2015, 20:06 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Die unterhaltspflichtige will Unterhalt nicht zahlen, weil Krankheitskosten angefallen sind.
z.B. Therapie, Bahnfahrten, Medizin, Krankenhauszuzahlung.
Die verdient 1.100 Euro netto monatlich.
Wegen Krankheitskosten und Wohnungskosten kann sie kein Unterhalt zahlen.
Sie will niemals Unterhalt zahlen.
Wie würde ein Gericht das sehen ?

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  Kindesunterhalt - es nimmt kein Ende
Geschrieben von: Trullo1 - 18-07-2015, 20:00 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Hallo zusammen,

nachdem das JA mehr Unterhalt gefordert hat und ich eine Klage umgehen wollte (Gericht war schon informiert),
habe ich nun rückwirkend zum Auskunftsdatum bezahlt und den neuen Betrag tituliert.
Dies habe ich - wie bisher immer - auf ein Jahr begrenzt; sprich bis zum 31.12.2015
Weiterhin habe ich einen statischen Titel unterzeichnet.
Also ganz so wie es hier empfohlen wird.

Der Jugendamtstussi genügt das jedoch nicht und sie teilt dies dem Gericht wie folgt mit:
"Die Kinder haben jedoch ein Recht auf unbefristete Titulierung in Form eines dynamischen Titels"

Was stimmt denn nun und was würdet Ihr mir raten?

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