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  Strafanzeige gegen das Jugendamt
Geschrieben von: Depressiv - 24-08-2015, 10:09 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Ich habe jetzt schon mehrfach Auskunft gegeben über mein Einkommen bei der Unterhaltsvorschusskasse.
Bin selbstständig und Mangelfall. Daher Einkommenssteuerbescheid für 2010, 11 und 12 abgegeben.

Die UHV Kasse schreibt ich hätte keine Unterlagen abgegeben und bin denn fiktiv festgesetzt worden.
Ich halte das für Betrug, wenn einfach geschrieben wird, ich hätte keine Unterlagen abgegeben.

Hat schon mal jemand Strafanzeige gegen das Jugendamt wegen Betruges gestellt?

Hat das Aussicht auf Erfolg?

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  Begrenzung Pfändungen
Geschrieben von: Schell - 23-08-2015, 15:28 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Hallo!

Die Hinweise in den trennungsfaq zu Unterhalt, Pfändungen und Finanzproblemen habe ich gelesen. Dennoch habe ich einige Probleme, meinen Fall darin abgebildet zu sehen:

Ausgangslage: hochstrittiges Scheidungsverfahren, seit Jahren umgangsverweigernde Mutter mit vermögenden Eltern und schwerer Borderlinestörung, aber alleinigem Sorgerecht, PAS bei zwei Kindern im Jugendlichenalter.
Meine Arbeitszeit habe ich bereits so weit reduziert (gutachterlich anerkannte psychische Belastungen), daß Trennungsunterhalt (TU) entfällt. Die KM versucht nun die übliche Masche, den Kindesunterhalt (KU) über die unmöglichsten Arten von Mehr-/Sonderbedarf hochzutreiben. Selbst Hirnwäschebehandlungen der Kinder bei Pseudotherapeuten zur Festigung der PAS sollen von mir bezahlt werden.
Evtl. lässt sich die Arbeitszeit weiter reduzieren bis auch der KU minimiert wird. Es ist jedoch anzunehmen, daß definitiv ein KU festgelegt wird, der dann zum Aufbau von Unterhaltsschulden führen wird.
Der Gerichtsvollzieher war ebenfalls schon mehrfach da wegen nicht bezahlter Kosten von Gericht und Gutachtern (Kinderschänderkosten werden von mir nicht bezahlt).
Die Vermögensauskunft steht also an. Diese kann ich so lange hinauszögern, bis die gemeinsame Immobilie, an der ich noch hälftig beteiligt bin, versteigert wurde und das Geld dann irgendwie verschwunden ist. Sonstiges Vermögen existiert nicht mehr. Die Beschaffung einer neuen Immobilie würde selbstverständlich nicht mehr über mich erfolgen können.
Eine Privatinsolvenz nach frz. Muster (wie im Kapitel Finanzprobleme dargelegt) könnte ich dann in ein paar Jahren hinlegen, wenn die Unterhaltspflicht erloschen ist, richtig? Vorher hat das ja wohl keinen Sinn, da sofort wieder neue Schulden auflaufen würden. Habe ich es richtig verstanden, daß nach erfolgreicher Insolvenz in Fkr. auch ein Vermögensaufbau in D wieder möglich wäre (z.B. Erbschaft, Schenkung etc.)?
Ließe sich aus dem Umstand, daß die Eltern der KM sehr vermögend sind, etwas stricken für den KU? Die Kinder wären ja nicht direkte Erben, sondern erst über die KM.

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  Post vom Gericht wegen ALG 2 Bezug ?
Geschrieben von: pudding - 19-08-2015, 11:03 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

habe vergessen den Wisch des JA über mein H4 auszufüllen und abzugeben, prompt kriege ich Post vom hohen Gericht, siehe Anhang.


Dem Formular des Gerichts habe meinen ALG2 Bescheid beigefügt, aber offensichtlich wollen die daß ich noch unbedingt eine Erklärung im dritten Abschnitt ausfülle, was sollte ich da gefahrlos eintragen ? Big Grin



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  Gerichtsverhandlung von heute
Geschrieben von: ICON - 18-08-2015, 23:57 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (29)

Hallo,

erstmal vorweg, meinen alten Account IPAD könnte ich nicht mehr reaktivieren, da die Emailadresse nicht mehr existiert. 

Mein Fall: die Mutter ist verzogen, seitdem Blockaden und Manipulation pur. Trotz dessen habe ich mich von 3 Std. Umgang alle 3 Wochen auf 14-tätig Fr-So hoch schaukeln können. Dann das typische, erst wurden Klamotten verwehrt, dann Urlaub in meinen Zeiten gebucht und jedes Wochenende negativ kommentiert. Kommunikation lehnt die Mutter ab, ruf ich an, lässt sie den kleinen mit seinen acht Jahren zurück rufen um den Umgang zu regeln. Das JA hat eine Familienhilfe installiert, jedoch keine erfolge. Wie auch, wenn die Mutter ihr Verhalten nicht einzustellen bereit ist?

Das letzte mal als ich vor Gericht ging bekam die Mutter zur Belohnung das ABR zugesprochen, heute würde ihr zugestanden nicht mehr fahren zu müssen, obwohl ich dem damaligen Umzug nur zähneknirschend zustimmte, da sie die hälftigen Fahrten zusicherte. In der Folge hat sie dafür Sorge getragen, dass ich finanziell am Boden lag, meine Firma den Bach runter gehen musste und ich seither wegen dieser enormen psychische Belastung krank geschrieben bin. Und natürlich fließt auch kein Unterhalt mehr, denn wer die Kuh schlachtet ...

Eins weiß ich seit heute, Es lohnt nicht alles noch so haarklein zu dokumentieren, keiner ist bereit eine Mutter für ihr Verhalten an den Pranger zu stellen, besser man mistet den Vater einfach aus. Ich werde zwar unser Kind weiterhin sehen, doch nur noch 1x im Monat und ich hoffe unser Kind spuckt der Mutter dafür kräftig in ihre Fresse. Auf jeden Fall werde ich dem Rat des JA nicht befolgen, ihm die heutige Entscheidung als eine gemeinsame beider Elternteile zu verkaufen. 

So, bin gefrustet, der nächste Step wird sicher Knast sein (170er), ein geschmierter Gutachter hat mich voll arbeitsfähig eingestuft, obwohl ich 2 Gutachten und 2 Atteste vorlegte, welche genau das Gegenteil bescheinigen. Dann lässt man halt noch eins machen, um das gewollte Ergebnis herbei führen zu können.

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  EU-Erbrechtsverordnung gilt ab heute
Geschrieben von: neuleben - 17-08-2015, 14:37 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (15)

Zitat:"Künftige Erblasser, die im Ausland leben, sollten wegen dieses Wohnsitzprinzips genau prüfen, welche Folgen das Erbrecht der Wahlheimat bei ihrem Tode hat", empfiehlt Anton Steiner vom Deutschen Forum für Erbrecht in München. "Viele wissen nicht, wie unterschiedlich die Erbrechtsgesetze der Mitgliedstaaten sind." Ein Beispiel: In Deutschland erben etwa Ehegatten und Kinder grundsätzlich gemeinsam, in Schweden erbt unter Umständen der Ehegatte alleine, und in Frankreich haben Ehepartner meist nur eine Art Nießbrauch am Nachlass.
https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?i...0975f92ab3

Also wer noch was ins Ausland retten konnte........

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  Plan um Unterhalt zu reduzieren
Geschrieben von: Frank123 - 14-08-2015, 11:32 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

hallo,

körperlich und seelisch bin ich kaputt.
Kindesentzug, Erhöhung des Unterhalts und das Ende der finanziellen Sicherheit ist erfolgreich durch die Mutti umgesetzt worden.
Nach Schlichtungsversuch bei JA und Trickserei beider Seiten habe ich die Kinder verloren.

Ich habe die Schnauze voll.
Bin jetzt zum Hausarzt und habe mich krank schreiben lassen. Überweisung und Termin zur Pyschoterapeut steht. Hausarzt sagte nur ich brauche unbedingt Hilfe. Ich bin am Ende meiner Gesundheit. 

Ich will mich wehren. Ich will Kraft gewinnen, nicht mehr viel Arbeiten und den Unterhalt aufstocken lassen. 

Unterhaltstitel besteht über Mindesunterhalt 110 %
Wir waren nicht verheiratet.

Ich suche hier Vorschläge wie ich mich wehren kann, das Madame nicht aus mir mehr rausholt und mich zwingen zu Arbeit bzw mehr zu arbeiten...

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  880,- Euro im Trennungsjahr?
Geschrieben von: Mann - 13-08-2015, 11:57 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Liebe Betroffene und Helferlein,

Ich habe eine Gehaltspfändung auf 880,- Euro (von Ex-Freundin), habe dann die Arbeit verloren, war auch noch krank, bis die nächsten zwei Wochen und lebe im Trennungsjahr.
Ich habe einen 16 J. Sohn aus erster Freundschaft (Sie ist während Schwangerschaft immer fremd gegangen und Lebt mit dem Mann und zweitem Kind zusammen) und dann noch eine 13 jährige Tochter danach geheiratet. Jetzt Trennungsjahr  und ich bin schon ausgezogen und habe Pfändung auf 880,- Euro Basis bekommen, womit ich eigentlich nicht leben kann. Jetzt in Arbeitslosigkeit geht dann alles weg und die alte Freundin und die Noch Frau bekommen alles über 880,- Euro. Aber 880,- Euro ist doch unter der Sozialgrenze? Und im Trennungsjahr müsste ich doch Geld von meine Frau bekommen, wenn ich so wenig Geld habe, Sie hätte mindestens über 2000,- Euro und wenn ich voll zahlen könnte über 2500,- Euro - ich 880,- - wie sieht das dann im Trennungsjahr genau aus? Außerdem hohe Schulden zusmmane von ca. 10.000 Euro und immer noch Gemeinschaftskonto, da wir es noch nicht auflösen können, voll im Dispo (Minus)!
Muss ich jetzt schon Auswandern oder gibt es noch einen lebenswerten Weg? Ich denke auch eine Minijob wird abgezogen? Habe noch einige gebrauchte Wertsachen und muss eine Vermögensaufstellung beim Jugendamt machen, was muss dort alles angegeben werden und wieviel ist frei, kan man die Schulden gegenrechnen?
Es sind auch noch ca. 5000,- Euro Schulden auf für Ex-Freundin aufgelaufen, da immer mal ein monat wegen Krankheit und Arbeitslosigkeit von mir und Ehefrau nicht bezahlt werden konnte, jetzt sagt Ehefrau, daß Sie dafür nicht verantwortlich sei, aber das kann doch so nicht sein?

Sorry für die vielen Fragen, ist aber ein Komplex (- ich denke auch, daß das gemeinsame Konto das Trennungsjahr eigentlich ungültig macht?)

Freue mich wirklich über jede Antwort

Ein Mann :-)

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  Beistandschaft JA
Geschrieben von: Wusi - 13-08-2015, 10:07 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (26)

Hallo Forum,

letzte Woche ist mir ein Einschreiben vom JA zugeflogen. Darin wird mitgeteilt, dass sie die Beistandschaft für meinen Sohn übernommen haben und den Kindsunterhalt nun neu berechnen wollen. Ich solle doch bitte alle Unterlagen zuschicken und dann den berechneten Betrag in öffentlicher Urkunde anerkennen.

OK, die grundsätzliche Frage, ob man sowas unterschreiben sollte, möchte ich hier jetzt erstmal ausklammern.
Trotzdem bleiben noch 2 Fragen übrig:

1) Darf das JA das so einfach, da bei mir der Unterhalt gerichtlich festgelegt ist (dynamisch, xxx%).
Ich habe einige Stellen gefunden, dass das dann nur übers Gericht geändert werden kann, allerdings war das nie so ganz klar und auch nie belegt.

2) Falls die Neuberechnung ergibt, dass ich eine Stufe höher eingestuft sein müsste, können die das dann durchsetzen oder kann ich mich auf die Wesentlichkeitsgrenze / Erheblichkeitsschwelle von 10% berufen, da eine Stufe in der DT ja nur etwa 7% entspricht?

Gruß
Wusi

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  Nachehelicher Unterhalt, Zugewinnausgleich?
Geschrieben von: Daddy2child - 11-08-2015, 01:57 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (14)

So, nun ist es bald soweit, der Scheidungstermin steht endlich an.
Dazu hab ich nun ein paar Fragen:
1. Nachehelicher Unterhalt:
Wir betreuen unsere beiden Kinder (beide Kinder über 10 Jahre alt) im 50/50 Wechselmodell.
Wie groß sind hierbei die Chancen der Ex auf nachehelichen Unterhalt?
Sie arbeitet aktuell zu 50%.

2. Zugewinnausgleich:
Wir haben eine gemeinsame Immobilie die noch mit 150 TEuro belastet ist.
100 TEuro wurden bereits getilgt.
D.h. jeder von uns hat aktuell Schulden von 75 TEuro.
Ist es nun richtig, dass ich um einen Zugewinnausgleich zahlen zu müssen
über mindestens 75 TEuro verfügen müsste wenn das Anfangskapital jeweils 0 Euro war?
Negativer Zugewinn wird ja nicht ausgeglichen, oder?

3. Vermögen zum Trennungszeitpunkt und zum Zeitpunkt der Einreichung der Scheidung:
Da sich mein Vermögen im Trennungsjahr verringert hat, stellt sich mir die Frage, ob in einem möglichen Verfahren z.B. Anwaltskosten in der Begründung akzeptiert werden?
Welche Ausgaben werden noch akzeptiert?


Hoffe es ist etwas verständlich.
AUf was muß/sollte ich sonst noch achten?

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Big Grin Dynamischer Titel selber zum 1.8. 2015 angleichen?
Geschrieben von: Leika - 10-08-2015, 19:07 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Hallo liebe Gemeinde,
ich habe einen dynamischen Titel , sollte ich ohne Aufforderung angleichen ? Vor allem müsste ich z.b. nach einer späteren Aufforderung nach zahlen ?

Viele grüße

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