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| Gmbh Gründen trotz pfändung |
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Geschrieben von: Haseeins - 24-02-2025, 14:27 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
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Hallo in die Runde,
Aktuell läuft ein schriftliches Verfahren zur Feststellung eines Kindesunterhalttitels, das meine Ex-Partnerin eingeleitet hat. Seit Anfang an (ca. 2,5) Jahren habe ich keine Zahlungen geleistet. Ich bin derzeit angestellt, plane jedoch sehr bald, mich selbstständig zu machen. Mein Vermögen besteht hauptsächlich aus Bargeld sowie Guthaben auf Drittbankkonten, die ich gegebenenfalls außerhalb der EU transferieren könnte.
Daher stellen sich mir folgende Fragen:
- Ist es möglich, trotz privater Schulden (oder Pfändung) eine GmbH oder UG zu gründen?
- Wäre es aus rechtlicher Sicht sinnvoller, wenn eine dritte Person die Gesellschaft gründet und mich als Geschäftsführer anstellt?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Einschätzung und freue mich auf Ihre Rückmeldung.
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| Stellungnahme vom Jugendamt von Amtsgericht f. Sorgerecht |
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Geschrieben von: _2hell - 20-02-2025, 17:05 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
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Moin! Ich habe mal eine Frage: Das Jugendamt hat mich angeschrieben, weil es mit mir sprechen möchte, weil das Amtsgericht das Jugendamt um eine Stellungnahme gebeten hat, weil meine Exfrau / Kindesmutter einen Sorgerechtsantrag gestellt hat. Ist es normal, dass das Gericht mich als Vater nicht informiert? Kontaktdaten meines Anwalts (für die Änderung des Titels liegen ja vor). Kann meine Exfrau dann schalten und walten wie sie will, wenn der Sorgerechtsantrag durch geht? Auf welche Dinge habe ich dann keinen Einfluss mehr, wenn ich das Sorgerecht verliere? Ich befürchte große finanzielle Nachteile für die Kinder, wenn meine Exfrau durchregiert und meine Kinder von meiner Mutter erben. Wie am besten vorgehen?
Dank Euch!
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| JA wird frech. UHV Rückforderung |
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Geschrieben von: Nappo - 18-02-2025, 20:41 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (12)
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Dreiste Bande.
Vater ist arbeitslos im Zeitraum 08.05.2022 bis 18.04.2023
Am 26.10.23 die erste unverschämte und bekannte Aufforderung, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen etc pp und UVK zu erstatten bzw Unterhalt zu zahlen.
Am 17.03.2023 als "letztmalige Aufforderung" mit dem Hinweis auf die gesteigerte Erwerbsobliegenheit, 20 Bewerbungen etc bla bla
Schreiben von mir - nachdem er zu mir kam - vom 26.06.2023 mit Hinweis auf ALG-I Leistungen und Arbeitslosigkeit, somit aktuell Leistungsunfähig für den Zeitraum 08.05..2022 - 18.04.2023
Danach Pause. Schreiben vom JA am 14.12.2023 lfd. UHV nun zu zahlen. Sätze hätten sich ab dem 01.01.24 geändert.
Antwort von mir, dass der Vater seit dem 01.05.2023 wieder am arbeiten sei, Mindestunterhalt zahle und die Mutter offensichtlich doppelt kassiert. Erneuter Hinweis auf mein Schreiben vom 26.06.2023 wegen Leistungsunfähigkeit vor dem 01.05.2023
09.01.2024: Forderungsaufstellung in Höhe von 2.172 € mit gönnerhaftem Ratenzahlungsvorschlag von Seiten des JA
Mit Schreiben vom 23.07.2024 wird die Forderung von mir bestritten unter Nachweis bereits erbrachter Unterhaltszahlungen und vorheriger Leistungsunfähigkeit
Mit Schreiben vom 12.09.2024 reduziert das JA die Forderung von 2.172 € auf 1.180 €, weil die Dame doppelt kassiert hat. es geht um den Zeitraum der Arbeitslosigkeit. Er habe während des ALG Leistungen in Höhe von 1.700 € bekommen und könne somit den UHV zurück zahlen (in Raten)
Antwort von mir am 27.09.2024: "Liebes JA. wieder falsch! Das JA hatte den Arbeitslosengeldbescheid falsch gelesen und einen falschen Tagessatz entnommen (Ein Schelm der Böses dabei denkt). Das habe ich bemerkt und berichtigt. Somit erneute Berichtigung, dass nicht 1.180 € zurück zu zahlen sind, sondern nur 595,80 €, da diese Summe für die Monate 10/2022 - 12/2022 wegen geringerem SB als erhaltenes ALG tatsächlich zu zahlen sei. Für 2023 NULL, weil höherer SB .
Den Betrag hat er dann auch am 08.10.2024 bezahlt.
Also an alle Väter ,-) Genau hin gucken: Denn ursprünglich wollte man 2.172 € und nun blieben 595,80 € übnig.
Nach meinem Schreiben vom 27.09.2024 war Ruhe. Bis jetzt:
Heute - am 14.02.2025 erreicht mich ein Schreiben des JA, dass man sich entschuldigt, bei der Berechnung des ALG Bescheides den falschen Tagessatz genommen zu haben. ABER
mit erneutem Hinweis, er sei zwar in der anderen Zeit arbeitslos gewesen, aber er sei seiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit nicht nachgekommen - 20 Bewerbungen etc.
Deshalb würden noch 584,50 € verbleiben, die er zahlen müsse... um dann also doch wieder auf die oben genannten 1.180 € zu kommen.
Nun überlege ich gerade:
Der Vater hat sich ja eine neue Arbeit gesucht. Zwischen Aufforderung des JA wg. Erwerbsobliegenheit und neuem Job liegen 6 Monate. Ich sehe es eigentlich nicht so, dass das JA pauschal nun im Nachhinein die angezeigte Leistungsunfähigkeit einfach so negiert, weil er sich nicht schnell genug um neue Arbeit gekümmert hätte und wegen des Hinweises auf die Anzahl der Bewerbungen.
Für solch einen Fall dürfte es schwer werden, ein Urteil zu finden? Jedenfalls werde ich nochmal dagegen vorgehen. Natürlich erst nach Rücksprache...
Meinungen?
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| Umgangszeiten |
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Geschrieben von: VäterWehr - 17-02-2025, 23:28 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Hallo zusammen,
ich stehe gerade vor einem Problem bezüglich meiner gerichtlich festgelegten Umgangsregelung und würde gerne eure Einschätzung dazu hören.
Laut Gerichtsbeschluss hole ich mein Kind (unter 3 Jahre) freitags um 14 Uhr vom Kindergarten ab und bringe es sonntags um 18 Uhr zurück. Nun ist der Kindergarten diesen Freitag wegen Personalschulungen geschlossen.
Die Kindesmutter teilt mir mit, dass sie das Kind erst um 18 Uhr nach ihrer Arbeit übergeben kann (vermutlich ist das Kind in der Zwischenzeit bei der Oma). Das ist für mich sehr problematisch, da mein Kind bereits um 18:30 Uhr ins Bett muss. Damit würde mir praktisch der komplette Freitag mit meinem Kind verloren gehen.
Die Frage ist nun: Muss ich diese kurzfristige Änderung akzeptieren? Meiner Meinung nach müsste die Kindesmutter eine alternative Übergabe um 14 Uhr organisieren, da dies ja gerichtlich so festgelegt wurde.
Wie seht ihr das? Hat jemand Erfahrung mit einer ähnlichen Situation?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Beste Grüße
VW
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| Bafög Art. 36 |
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Geschrieben von: Panto - 16-02-2025, 11:26 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Guten Morgen,
habe Bafög-Post aus Bremen erhalten und die fordern mich auf, einen Anhörungsbogen und separate Bafög-Einkommenserklärung auszufüllen. Ebenso will sie alle relevante Einkommensnachweise soweit zutreffend haben.
Regelmässig berichte ich UVK über meinen fortwährenden Job Suche – leider immer noch erfolglos. Das UVK scheint hiermit ‘zufrieden’ zu sein da sie weiterhin um Ausfkunft bittet und ich denen weiterhin meine Angaben zuschicke. Werde von meiner jetztiger Frau finanziell unterstützt. Wohne in nicht EU Ausland. Ich ergänze regelmässig Xing damit ich hoffentlich Arbetigeber attraktiever erscheine ….
Würde mich freuen über eure Einschätzungen und Ratschläge, vielen Dank schon vorab.
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| Einkommen nicht mit 5% bereinigt |
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Geschrieben von: Splash - 13-02-2025, 20:20 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (21)
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Ich habe folgende Situation:
- Das älteste Kind ist jetzt 18 und bekommt nichts vom JA.
- Das jüngste Kind ist 16. Für dieses Kind hat JA eine neue Berechnung gemacht und mein Einkommen nicht mit 5% bereinigt. Einfach: Gehalt - Selbstbehalt = UH.
Was kann man jetzt machen?
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| U-Haftentschädigung (§170), Pfändung, Kind wird 18 Jahre, KI |
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Geschrieben von: MLCer - 08-02-2025, 12:27 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Hallo,
ich habe lange nichts hier im Forum geschrieben, aber jetzt haben sich einige Fragen aufgesammelt, vielleicht habt ihr gute Ratschläge für mich
1) ich saß einige Monate in der U-Haft wegen dem 170er. Zu COVID-Zeiten, im EU-Ausland, deswegen einige Wochen unvergessliche Isolationshaft, im Haft-Jargon auch Quarantäne genannt.
Das war ein klassisches Unrechts-Verfahren: unbegründete Anschuldigung seitens der Ex, die Staatsanwaltschaft hat nix geprüft (vor allem die Bedürftigkeit), hat relativ schnell den EU(!)-Haftbefehl erlassen... Vielleicht erzähle ich mehr darüber, aber Stand heute: das Verfahren wurde mit einer Zahlung meinerseits an die Ex eingestellt (erst in der zweiten Instanz!!!).
Danach habe ich über einen Anwalt trotz Widerstand der Staatsanwältin einen Beschluss erlangt, dass mir eine Entschädigung zusteht. Ich soll innerhalb der 6 Monate (6?, sagt mein Anwalt) die Entschädigungssumme beziffern.
Ich selbst lebe seit über einem Jahrzehnt im Ausland
Die Fragen dazu:
- lohnt es sich über die Erhöhung dieser Entschädig Gedanken zu machen? Was ich weiß: Standard-Entschädigunssatz in DE liegt bei ~75€/Tag, das ist sozusagen best case. Mehr springt da nicht raus, auch wenn man, wie ich, wegen der U-Haft einen gut dotierten Job verloren hat, Rufschädigung beim Kunden (wegen der Nachricht über meine Verhaftung), oben erwähnte COVID-bedingte Isolationshaft, EU-Ausland (schlechtere Haftbedingungen, früher wurde mit Koeffizient gerechnet)
Oder sollte man in dem Schreiben an die Staatsanwaltschaft alle diese Argumente weglassen und nur 75€ verlangen?
- braucht man für diese Bezifferung der Entschädigung einen Anwalt? Kann KI heutzutage solche Schreiben in guter Qualität formulieren? Mein Anwalt verlangt relativ viel Geld für dieses Schreiben, deswegen frage ich
- könnte man in dem Schreiben der Staatsanwaltschaft einen Deal vorschlagen, dass ich meine Ex wegen der "falschen Anschuldigung" (z.B. StGB §164) anzeige, die Staatsanwältin nicht sofort einstellt und das Geld am Ende von der Ex geholt wird? Der Hintergrund ist: unser deutscher 'Rechtsstaat' ist sowieso Pleite, in meinem Fall bietet sich dieser Weg an, um Kosten zu sparen... Was hält ihr von dieser Idee und wie macht man einen solchen Vorschlag an die StA?
- wenn ich mit 75€ pro Tag rechnen kann, wird in meinem Fall (falls klappt), ein fünfstelliger Betrag ausgezahlt. Gleichzeitig habe ich die alten und laufenden Unterhaltsschulden bei der Ex, zusätzlich die 12 Jahre alten UHV Schulden beim JA.
Kann diese Entschädigung gepfändet werden? Wie geht man das um?
- falls das Kind wird 18 Jahre alt - greift der 170er? Oder bleibt diese Unterhaltspflicht ab Volljährigkeit rein zivil?
- gibt es zu den Themen Pfändung, U-Haft, Entschädigung gute Internet-Foren oder Beratungsseiten?
Danke vorab :-)
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| Einkommensüberprüfung |
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Geschrieben von: Splash - 08-02-2025, 01:42 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
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JA möchte mein Einkommen der letzten 12 Monaten überprüfen.
Kann ich die Jahreslohnbescheinigung (die man für die Steuererklärung braucht) übermitteln oder müssen es 12 Gehaltsabrechnungen sein?
Ich möchte den Scanvorgang während der Arbeit verkürzen.
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| Auskunft + Unterschrift Urlaub |
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Geschrieben von: _2hell - 05-02-2025, 12:27 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
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Nur kurz: hab hier ein Schreiben von meiner EX bzgl. Urlaub der Kinder mit ihr in Kanada (bla Tante besuchen, Sprache usw...). Ich soll dem Ganzen zustimmen und meine Kontaktdaten bereitstellen (Adresse+Telefon). Muss mir meine EX die Kontaktdaten der Kinder (priv. Email+Mobilnummer) auch herausgeben? Darf ich auf die Reise Einfluss nehmen und sagen, dass das Geld für die Reise besser angelegt wäre für Ausbildung/Führerschein usw...anstatt für den Konsum? Oder alles in ihrer Hoheit?
Dank Euch
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