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Wohnvorteil mit Mitbewohner |
Geschrieben von: behrens79 - 19-08-2024, 13:43 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Hallo zusammen,
zunächst einmal Lob und Anerkennung für diese sehr informative Seite.
Folgender Fall:
Wie verhält es sich beim Wohnvorteil, wenn ich ein Zimmer meines Hauses untervermietet habe.
Es handelt sich um ein 140m² EFH . Ein ehemaliger Arbeitskollege von mir bewohnt ein ca. 20 m² großes Zimmer.
Er hält sich jedoch im gesamten Haus auf. Nutzt das Bad , die Küche etc. Also quasi wie eine WG.
Es gibt noch keinen Mietvertrag ( dies wäre allerdings kein Problem ), wir haben lediglich die Vereinbarung , dass er ab und an den Kühlschrank füllt.
Vielen Dank für eine Antwort bzw. Anregungen .
LG
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Ziel: Wechselmodell |
Geschrieben von: MrBean - 18-08-2024, 15:56 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Vor etwa drei Jahren wurde das ABR auf meine Ex übertragen und mir ein erweiterter Umgang zugesprochen. Damals lebten wir noch in einer Wohnung und ich hatte Wechselmodell beantragt. Das Kind hat sich damals einmal gegenüber dem Richter und einmal gegenüber dem Verfahrensbeistand für gleich viele Tage bei Papa wie bei Mama ausgesprochen. Die Begründung des Gerichtes, warum es kein Wechselmodell gibt, war die Zerstrittenheit der Eltern, die meine Ex in jedem Anwaltsbrief behauptet hat. Übrigens ist sie damals mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht in der Hand und vollem Auto von Hab und Gut in ein Frauenhaus gefahren, was zwar unbegründet und absurd ist, sie aber wieder vor Gericht als Beweis für unsere Zerstrittenheit bringen wird. Ich glaube, die ließen sie da auch nur eine Nacht bleiben.
Seitdem sind nun drei Jahre vergangen, das Kind ist 8 Jahre alt. Ich wohne nur wenige hundert Meter von der Kindesmutter und der Schule entfernt. Die Übergaben gibt es nur selten, da ich das Kind aus der Schule direkt abhole und dahin bringe. Streit mit der Mutter gibt es nicht, allerdings findet die Kommunikation auf ihren Wunsch größtenteils per Mail statt. Die Kommunikation ist sachlich und ohne irgendwelche Beleidigungen. Manchmal kommt sie mit irgendwelchen Beschuldigungen, auf die ich entweder nicht oder freundlich reagiere. Anrufe nimmt sie nur an, wenn das Kind bei mir ist. Auch geht sie nicht zusammen mit mir zu einem Elternsprechtag, sondern lässt sich immer einen Extratermin geben. Seit drei Jahren sagt mir das Kind alle paar Monate, dass es mehr Zeit mit mir verbringen möchte.
Tatsächlich würde schon ein Tag in der Woche mehr bei mir das Wechselmodell bringen und wenn es der richtige Tag ist, dann würde das sogar weniger Wechsel zwischen den Haushalten als jetzt bedeuten.
Jetzt stellt sich für mich die Frage, ob es evtl. an der Zeit wäre, einen erneuten Antrag auf das Wechselmodell einzureichen. Andere Idee wäre erstmal zu versuchen über das Jugendamt irgendwie den Kindeswillen zu dokumentieren. Sie also um Vermittlung zu bitten, sodass das Kind mal befragt wird. Dann könnte ich z.Bsp. in einem Jahr zum Gericht mit dem Argument, dass das Kind seit mehreren Jahren nachgewiesenermaßen mehr Zeit mit dem Vater verbringen möchte und die Nichterfüllung des Wunsches das Kind im Aufbau seiner Selbstwirksamkeitserwartung verletzt.
Was meint ihr zu dem Ganzen? Zusätzlicher Antrag auf die Wiederherstellung des ABR wird nichts bringen, wenn ich das richtig verstehe, oder?
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private Altervorsorge um UH zu minimieren |
Geschrieben von: 08/15 - 12-08-2024, 20:17 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Moin.
Ich zitiere die FAQ:
Zur privaten Altersvorsorge urteilte der BGH in Aktenzeichen XII ZR 123/00 am 19.03.2003 sowie in XII ZR 111/08 vom 27.5.2009, dass 4% des Bruttoeinkommens eines Arbeitnehmers für private Altersvorsorge verwendet werden dürfen, die gesamte Altersvorsorge darf bis zu 24% vom Gesamtbruttoeinkommen betragen.
Die 4% hab ich gefunden, aber nicht die totalen 24%? Woher stammt diese Zahl? Ist das gängige Rechtspraxis?
Im Moment sind ja die Beiträge AN und AG auf 18,6% zusammen für die gesetzliche Rente, wenn ich da 4% drauflege, lande ich bei 22,6%. Das entscheidet bei mir zwischen Stufe 6 oder 5, wenn es 24% sind.
Merci vielmals.
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Notarielle Beurkundung zum Kindesunterhalt sinnvoll? |
Geschrieben von: Dionysos - 09-08-2024, 18:41 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Hallo zusammen,
ich wäre euch sehr dankbar für einen Rat!
Folgende Situation:
Ich, Mitte 30, sicheres Nettoeinkommen von knapp 4000, vor kurzer Zeit ungewollt ein Kind mit Freundin gezeugt; sie hat ebenfalls ein sicheres Einkommen.
Es handelt sich aber nicht gerade um eine besonders "stabile" Beziehung.
Macht es Sinn, eine notarielle Beurkundung hinsichtlich des Kindesunterhaltes zu machen und den Unterhalt darin im Innenverhältnis auf den Mindestunterhalt zu begrenzen? Sie würde es machen, möchte aber im Trennungsfall auch auf jeden Fall das Kind bei sich. Habe mich erkundigt und im Innenverhältnis ist sowas wohl möglich.
Aber: Sollte man das überhaupt machen oder sollte man es im Trennungsfall dann einfach drauf ankommen lassen und weniger zahlen?
Was passiert, wenn ich einfach immer stur den Mindestunterhalt zahle? Ich möchte gerne die Verhältnisse des Kindes sichern, aber ich möchte nicht unnötig an die KM abdrücken müssen.
1. Würde sie sich überhaupt mit mir wegen 150-200 Euro mehr mit mir "anlegen"?
2. Wie schnell bekäme ich rechtliche Probleme, wenn ich weniger, aber zumindest den Mindestunterhalt zahle?
Danke euch vielmals!
Beste Grüße
Dionysos
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Der Akku für Umgang ist leer |
Geschrieben von: NewMetal85 - 06-08-2024, 12:45 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (24)
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Hallo zusammen,
ich als KV habe das geteilte Sorgerecht, betreue die Kinder (9, 13) jedes 2. WE und jede(!) Woche Mo, Di und Mi. Das bedeutet, mehrmals werktags zu den Schulen hin- und herzufahren und Taxi zu spielen. Abends bringe ich sie dann zur KM zurück, weshalb kein echtes Wechselmodell besteht - und dies ist auch mein Dilemma.
Ich habe durch geschicktes Handeln mein Einkommen auf knappe 1300 Euro netto reduziert. Die KM verdient etwa 3200 Euro netto - fast das dreifache. Und natürlich das ganze Kindergeld. 3700 Euro also gesamt zu 1300 Euro!
Ich konnte bisher die Unterhaltsvorschusskasse erfolgreich abwehren wegen meiner "übermäßiger Betreuung" - dadurch gilt die KM dann nicht als alleinerziehend. UVV dadurch verwirkt. Glück für mich.
Jedoch merke ich immer mehr, dass ich aufgrund der finanziellen Lage immer mehr in Depressionen verfalle. Ich kann wegen dem durch die KM erzwungene niedrige Gehalt nichts unternehmen, die Spritkosten für Hin-und herfahrerei der Kinder und Job fressen alle Reserven - finanziell und psychisch. Mehr arbeiten? Dann ist die KM die erste, die die Hand aufhalten würde. Niemals! Keinen Cent soll sie jemals sehen.
Gerichtlich habe ich alles durch. Die KM wollte alleiniges Sorgerecht, wollte wegziehen, wollte weniger Umgang erzwingen, wollte Unterhalt, zerrte die Kinder vor Gericht. Die KM ist von Grund auf böse und zu keinerlei "Deal" oder Ähnlichem bereit.
Ich bin nun so weit, zu überlegen, den Kontakt der Kinder deutlich zu reduzieren um selbst weniger ausgebrannt zu sein. Und damit vielleicht die KM mal merkt, wie es ist, wenn sie sich die ganze Woche um die Kinder kümmern muss.
Meine Frage wäre hierzu wäre noch: könnte ich bedenkenlos einen Mini-Job annehmen, ohne dass es irgendwo "auffällt"?
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Wohnungszuweisung |
Geschrieben von: Hanna2024 - 31-07-2024, 21:47 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Hallo zusammen,
Person x ruft Polizei weil Person y angeblich gewalttätig war.
Y bekommt ein 10 tägiges Rückkehrverbot.
X beantragt sofort Wohnungszuweisung.
Y bestreitet die Vorwürfe und gibt Gründe an warum Wohnungszuweisung abgelehnt werden soll.(zB Homeoffice)
Haus steht im gemeinsamen Eigentum, im Haus befinden sich 2 Wohnungen, kleine wird von Erwachsenen Sohn von Y bewohnt große Wohnung derzeit von X+Y.
Beide wollen große Wohnung für sich Y würde dann den Sohn mit in die Wohnung nehmen.
Wird das Familiengericht den Antrag eher ablehnen oder zustimmen?
Kann das Gericht auch verlangen das X in die kleine Wohnung zieht?
Oder sogar das X ganz auszieht da die kleine Wohnung dem Sohn gehört?
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Arbeitszeit reduzieren aus gesundheitlichen Gründen |
Geschrieben von: A_B_C - 31-07-2024, 20:49 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (38)
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Hallo zusammen,
- Person X
- Mitte 30
- 3 Kinder
- § 850 D Pfändung seit Jahren
- Vollzeit berufstätig ca 2300 - 2500 Brutto
- ehrenamtlich tätig
wie verhält es sich, wenn Person X aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr Vollzeit arbeiten kann? Natürlich ist Person X ein pflichtbewusster und ehrenwerter Staatsbürger und möchte sich nichts zuschulden kommen lassen. Er hat aufgrund jahrelanger Tyrannei von Familiengericht, Jugendamt und Herlfer-Industrie, längst die Lebensfreude und den Kampfgeist verloren und hat sich der Niederlage, muss man klar so sagen, längst hingegeben. Er existiert nur noch um den Unterhalt zu erwirtschaften. Zu mehr Wert oder gar als menschliches Wesen, wird Person X scheinbar nicht mehr wahrgenommen. Er hat sich damit abgefunden nach § 850 D auf etwa 9?0€ kahl gepfändet zu werden. Da Person X schon von Kindheit an nie viel Geld hatte und auch nie ein Auto sich leisten konnte, spielen monetäre Werte keinerlei Rolle in seinem Leben. Er möchte einfach nur überleben. Wenn auch sehr sehr knapp: Er kommt so halbwegs mit 9?0€ klar.
Das ist auch nicht sein Problem: Sondern vielmehr leidet er (wohl aufgrund eigener Kindheit als auch durch jahrelangen Stress durch Helfershelferindustrie) unter gesundheitlichen Problemen und ist traumatisiert. Auch eine Depression wurde schon vor Jahren festgestellt. Gottseidank ist Person X seit Jahren soweit stabil ("gesund"), dass er seinen Alltag halbwegs bewältigen kann.
Leider haben diese Jahre schwere Spuren hinterlassen und er sieht keine andere Möglichkeit mehr, als aus gesundheitlichen Gründen seine Arbeitszeit zu reduzieren. Der eigenen Gesundheit zu liebe.
Er will arbeiten. Das ist ihm sehr sehr wichtig. Auch wenn er nix davon hat. Meiner Meinung nach lobenswert, da er selbst am absoluten Existenzminimum krebst, Vollzeit arbeitet und zusätzlich auch noch ehrenamtlich aktiv ist um etwas Gutes zu tun, während gewisse andere Damen der Schöpfung auf Staatskosten mit zusätzlichen Unterhaltsalimenten es sich gut gehen lässt und morgens erstmal gemütlich zum Bäcker um die Ecke genüsslich für X € den Tag starten um anschließend den Urlaub in X Land zu planen. Davon kann Person X nur träumen. Ist auch absolut kein Problem. Jedem das Seine. ABER:
Wäre da bloß nicht die Gesundheit...
Vollzeit ist einfach nicht mehr drin, so sehr er es auch wollen würde. Seine Gesundheit wurde (Dem UnterhaltsUNRECHTSsystem sei Dank) stark herabgewirtschaftet. Aufgrund der Vergangenheit hat Person X gottseidank gespürt, dass er dringend handeln muss, da alle Anzeichen darauf hindeuteten, dass sich der Gesundheitszustand verschlimmert. Er hatte in der Vergangenheit schon Depressionen inkl. Klinikaufenthalt und über Jahre hinweg, mehrere Monate krankheitsbedingte Ausfälle dadurch. Dies gilt es jetzt unbedingt zu vermeiden, da Person X endlich eine Arbeit gefunden hat, bei der er sich wohl fühlt. Diese Arbeit trägt sogar dazu bei, dass Person X stabil bleibt. Jedoch ist der zeitliche Rahmen einfach nicht mehr realisierbar, da Person X nach 5-6 Stunden nur noch lethargisch, völlig abwesend, da sitzt und sich nicht mehr konzentrieren kann. Für den Arbeitgeber ist dieser Umstand natürlich auch nicht tragbar, so wurde die Wochenarbeitszeit geringfügig reduziert. Und siehe da: Sehr bald hat sich eine deutliche gesundheitliche Besserung eingestellt. Lebensfreude kam zurück und seit einigen Monaten kann Person X wieder lächeln. Auch wenn die Arbeitszeit nur geringfügig gekürzt wurde und genau genommen eine erheblichere Kürzung notwendig wäre, So ist er froh, diesen Pickel zum platzen gebracht zu haben, er stand einfach zu sehr unter Druck.
Auf lange Sicht führt kein Weg daran vorbei, die Arbeitszeit weiter anzupassen, aber die Gesundheit von Person X ist halt leider Gottes nur ihm selbst wichtig. Der Unterhaltsindustrie interessiert Dies natürlich nicht im Geringsten. Aber wie sollte das auch. Wer in der Lage ist, fiktives Einkommen festzusetzen, mit Hilfe des Unterhaltsmaximierungsprinzips und § 850 D Vollzeit arbeitende Männer kahl zu pfänden, dem ist menschliche Nächstenliebe nicht mehr nachzuweisen.
Person X hat bereits kapituliert und gelernt mit den paar € zu überleben die übrig bleiben. Auch auf lange Sicht hat er sich darauf eingestellt, ein Leben lang mit diesem "Pfändungsfreibetrag" überleben zu müssen. So alt kann X gar nicht werden, dass er nochmal, nach Volljährigkeit der Kinder, von vorne startet und ein neues Leben anfängt. Dieser Weg ist für immer versperrt. Sicherlich auch selber Schuld, keine Frage, er hat sich auf Frauen eingelassen und an die Liebe geglaubt. Es gehört ihm nicht anders. ABER: Ein bisschen restliche Menschenwürde sollte man diesen armen Schlucker noch lassen. Jeder Mensch hat es verdient, wenigstens ein halbwegs Menschenwürdiges Dasein zu haben. Und ein Leben in Freiheit, ist das höchste Gut. Durch die grünen Wälder spazieren, an der Ostsee Steine sammeln oder eine Radtour am Fluss entlang: Etwas Besseres als den Tod findet man allemal!
Das Leben ist wertvoll und Person X hat erkannt, dass die kostbare Lebenszeit sinnvoll genutzt werden sollte. Wohlangemerkt sei auch, dass es Person X keineswegs darum geht, sich dem Unterhalt zu entziehen. Er will ja zahlen. Hatte er auch immer. Er zahlte immer, so viel wie er konnte, bis zu seinem eigenen Selbstbehalt (Damals dachte er noch soetwas gibt es wirklich). War dem Jugendamt und der Ex aber zu wenig. 850 D. Die Entscheidung zu zahlen wurde ihm längst abgenommen. Ist auch ok. Kein Thema. Kinder kosten Geld, sagt ja keiner. Aber das EIGENE Leben ist auch wichtig. Denn ohne Dieses, wird ja kein Geld erwirtschaftet. Und so gesehen hätten da ja Alle was davon wenn X die Stunden reduziert: Fließt weiter Geld rein, wenn auch unmerklich weniger, Arbeitsplatz wäre gesichert da eine lange Ausfallzeit so vermieden werden könnte aufgrund von Krankheit, der Staat bekommt Steuern, die eigene mentale Gesundheit wäre wieder wohl auf.
Die Frage ist nur: Wie sieht die Gesetzeslage die Situation? Droht im schlimmsten Fall eine Verurteilung nach § 170 StGb?
Meiner Meinung nach wäre das dämlich, da dadurch gar kein Geld mehr rein fließen würde, die berufliche Stabilität endgültig im Eimer wäre und anschließend womöglich gar nicht mehr arbeitsfähig oder gar Schlimmeres. Person X ist schon einmal wegen Unterhaltspflichtverletzung angezeigt worden, als er Coronabedingt kurze Zeit für 2-3 Monate Arbeitslos war. Das Verfahren wurde eingestellt. Wäre ohnehin nix zu holen bei Ihm, da er tatsächlich keinerlei Vermögenswerte besitzt und die eidesstattliche regelmäßig abgegeben hat. Einmal hat Person X sogar den Gerichtsvollzieher gefragt ob er aus Solidarität nicht vielleicht wenigsten IRGENDWAS mitnehmen möchte damit Person X sich nicht ganz so wertlos vorkommt. Dieser hat müde gelächelt und mit Mitgefühl gesagt: "Ne lass mal gut sein". Naja, wo nichts zu holen ist, ist halt nichts zu holen. Aber wie soll man mit so wenig Netto auch Vermögen anhäufen.
Ist aber auch nicht weiter wichtig. Wichtig ist nur die Freiheit. Und die Gesundheit. Vermögen wird er nie haben. Auch an das Rentensystem glaubt er nicht mehr. Seine Idee: Kürzer treten und das gesamte Leben durch arbeiten soweit wie irgendwie möglich. Mit zunehmenden Alter weiter Stunden reduzieren. Zeit ist die neue Währung.
Ich bedanke mich herzlich bei euch für das durchlesen bis hier her, von dieser rein fiktiven Geschichte, die so natürlich nie nie nieeemals stattgefunden hat oder stattfinden wird. Alles nur ausgedacht und erfunden 
P.S.:
Es würde mich freuen eines Tages selbst, mit Rat und Tat zur Seite stehen zu können.
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Hilfe bei Trauer, Beerdigung, Kosten |
Geschrieben von: Nuffü - 31-07-2024, 11:58 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (38)
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Hey ihr,
ich möchte garnicht schreiben da ich mich mitten im Trauerprozess befinde. Aber Vorfälle die passiert sind und passieren machen mich unglaublich wütend und ich weiss rechtlich nicht weiter bzw. könnte etwas Hilfe beim runterkommen gebrauchen.
Ich war mit meiner Freundin zwei Tage im Urlaub ( EU Ausland ) als die Polizei mich telefonisch kontaktierte das sich meine jüngste Tochter 13j das Leben nahm…
Am Tag darauf teilte mir der zuständige Sachbearbeiter weitere Details mit, auch das der Bestatter sich mit beiden Elternteilen in Verbindung setzt ( das war ein Freitag ).
Ich bin Geschieden, kontakt mit Exfrau nicht möglich ( wusste Polizist auch ), Jugendamt bzw. Jugendhilfe soll eigentlich als Vermittlung fungieren. Mit anderer Tochter ( 16 ), und Sohn(19) bis dato kein Kontakt.
Die Familienhilfe kontaktierte mich am Samstag, teilte mit das mich meine 16j Tochter nicht mehr blockiert und ich Kontakt aufnehmen darf. Wenn die Leiche freigegeben wird wolle man mit mir zusammen weiteres planen, so habe sie dies mit der Mutter besprochen.
Sontag hatte ich dann kontakt mit meiner Tochter. Sie erzählte auch wie dir Beerdigung ablaufen wird ( was mich irritierte).
Es wurde eine Spendenaktion von der Muttet, der besten Freundin meiner verstorbenen Tochter eingerichtet ( aktuell fast 12000€ )
Am Montag Abend habe ich im Whatsapp Status meiner Tochter gesehen wann der Beerdigungstermin ist.
Ich hatte sie gefragt wie das zustande kommt, da sich keiner gemeldet habe. Bestatter war wohl da, mehr wisse sie auch nicht.
Am Montag hat mich erst die Familienhilfe angerufen, gesagt die Mutter will mich nicht ausschliessen ais der Planung, die Hilfe hat angeboten zusammen in deren Räumlichkeiten auf neutralem Boden weiteres zu planen. Ich habe gebeten, das die Hilfe auch mich mit an die Hand mimmt, das ich eben nicht ausgeschlossen werde. Hat sie bejaht.
Eine Stunde später, mit meiner Tochter telefoniert, dabei erfahren das meine Tochter verbrannt wurde und alles an der Beerdigung geplant sei schon.
Ich habe danach Polizei angerufen wie das sein kann und wann die Leiche freigegeben wurde ( Montag ). Dann den Bestattet bennannt bekommen, dort angerufen hat der mich pampig gefragt was ich von ihm will, es ist doch bereits alles durchgeplant.
Meine Freundin hat dann das gespräch weiter geführt, ich konnte nicht mehr.
Es ist so, das meine Exfrau sich an den gewandt hat, er habe niemanden kontaktiert, er hatte auch keine Daten von mir dir hätten eigentlich übermittelt werden müssen.
Ich habe versucht das zu schlucken, ich habe mich zwar bei Polizei und Jugendamt beschwert, auch das Familienhilfe scheinbar lügt, dann als das Telefonat war war bereits alles erledigt. Aber es interessiert niemanden…
Nun, hat mich die Familienhilfe erneut angerufen. Gestern ging ich nicht ran, heute wollte ich wissen was für ein Bullshit kommt, und der sollte es in sich haben.
Dir wollte mich ernsthaft einladen zu einem Gespräch mit dem Jugendamt und der Mutter, da die dort bereits besprochen (intern beschlossen? ) haben das ich ja die Beerdigungskosten zur hälfte tragen müsse.
Man wolle dort einmal zusammen reden wie man weiter vorgehen könne ????
Als ich das Gehört hab hab ich nix mehr sagen können… alter war ich perplex, das versuchen die jetzt nich wirklich…
Die hat dann nochma angerufen.
Ich hatte direkt gesagt das die Spendengelder in höhe von fast aktuell 12000€ für die Deckung der Kosten gedacht sind und diese sicherlich auch voll ausreichen.
Die Frau schwafelte dann darüber das das nicht stimmt, die Beerdigung koste wohl um die 6000€ und der Rest wäre dann für die Trauerbewältigung ( Reise, neues Fahrrad etc ) . Ich habe dann gesagt, das ich das also so verstehen kann, das die Trauerbewältigung gegen Geld abgelöst werden könne. Dann könne man mir auch die hälfte der Spenden geben,da ich ja Teil der Familie bin, ich mache eine Reise, und die Trauer ist weg… Ernsthaft habe ich dann deutlich darauf hingewiesen das Therapie und Bewältigung von Krankenkassen bezahlt wird.
Ich habe dann noch gesagt das es besser wäre die Bezahlen von den spenden alles, und was übrig bleibt, und das ist ne Menge, können sie was schönes mit machen.
Alternativ würde es wohl auf einen neuen Rechtsstreit hinauslaufen und den habe ich ihr ganz deutlich einmal vorerzählt, denn das ich mich an Kosten beteilige wo ich nicht ansatzweise zu gefragt wurde,oder was beauftragt oder genehmigt habe und was die Spenden im gegenzug aber komplett abdecken sehe ich nicht ein.
Ich habe gesagt, die (Helferin) soll mal gut drüber nachdenken, und vielleicht besser empfehlen das Geld zu nehmen und um Ruhe drin zu haben für alle beteiligten, nix weiter zu fordern oder zu unternehmen.
Ich muss nun abwarten ob noch was kommt, wenn die das wirklich ernsthaft fordern, wird das vor Gericht gehen, denn da mache ich ganz sicher nicht mit.
Meine Freundin war wärend des Gespräches direkt daneben und hat mitgehört.
Ist meine Sicht darüber denn ansatzweise verständlich und rechtlich tragbar? Oder müsste ich trotz der hohen Spenden die hälfte der Kosten auf mich nehmen ? Ich würde eigentlich denken das dann ja auch die Spenden zur hälfte mir zustünden ?
Meine Fresse, man ist schon in einer Ausnahmesituation und dann kommt sowas krasses. Am liebsten würde ich alles der Presse stecken wenn ich nicht wüsste das meine Kinder dann wieder die Leidtragenden wären.
Ich hoffe ihr könnt mich ein wenig beruhigen oder zumindest ehrlich sagen das ich die Kosten zahlen müsste.
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Abänderungsklage |
Geschrieben von: _2hell - 29-07-2024, 16:06 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Ich versuche seit Anfang des Jahres, den Titel und die Summe was ich zu zahlen habe herunterzusetzen (aus der Scheidungsfolgenvereinbarung). Die Gegenseite wehrt sich mit allem was sie hat.
Habt Ihr Stellen/Urteile parat wo, von 24% Altersvorsorge als Selbstständiger akzeptiert werden? Die Gegenseite will nur 21% akzeptieren. Ich habe weit MEHR als 24% gezahlt, aber ich glaube das muss in einer anderen Instanz klären. Ich will derzeit "nur" in die unterste Stufe der DD-Tabelle...
Aus https://www.kanzlei-arbeitsrecht-familie...R_158_10_1
lese ich heraus, dass wenn ich nachweisen würde, dass nach dem Ende der Unterhaltszahlungen nicht mehr genügend Zeit ist, für Altersvorsorge, dass es dann geht? Hat das schon mal jemand probiert?
Auch die Krankenzusatzversicherung wird nicht akzeptiert, ich war früher privat versichert, meine Kinder über die KM auch. Ich bin dann in die Festanstellung (um aus der PKV) herauszukommen (im Alter für mich nicht mehr finanzierbar, Stichwort Altersvorsorge). Die alte private Versicherung ist jetzt eine Zusatzversicherung, die bestimmte Leistungen auf PKV-Niveau hebt....M.E. sollte es akzeptiert werden, da a)Unterhaltsempfänger auch privat versichert, b) wärend der Ehe auch privat versichert, c) ich "nur" in die unterste Stufe der DD-Tabelle will...Mein Anwalt ist keine Hilfe, er will das Thema nur loswerden und aussitzen. Ich habe das Schreiben der Gegenseite zeitlich verzögert bekommen. Das Ganze seztz mir gesundheitlich echt zu und ich will nicht nochmal dass die Gürtelrose ausbricht, war beim Gerichtstermin schon so...
Aufgeben und verpissen? Oder anderen Anwalt suchen und in Revision vors OLG Hamm gehen?
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Vorladung wg. § 198 StGB (aus Österreich) |
Geschrieben von: Papaonkel - 27-07-2024, 16:11 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (23)
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Hallo in die Runde,
jetzt ist es auch bei mir soweit mit einer Anzeige wg. Verletzung der Unterhaltspflicht.
Die Anzeige kommt aus Österreich, entweder von der dort lebenden Mutter oder der dortigen Behörde.
Mitte August muss ich zur Polizei (hier in Deutschland) zur "Beschuldigtenvernehmung".
Ich kann keinen Unterhalt zahlen, verdiene zu wenig und habe deswegen auch schon eine Vermögensauskunft abgegeben.
Ich frage mich jetzt, wie ich mich bei Polizei verhalten soll...
Ist die Vorgehensweise wie beim deutschen § 170?
Soll ich nur Akteneinsicht beantragen und mich sonst nicht zur Sache äußern?
Ist die weitere Vorgehensweise wie in der FAQ beschrieben ( Trennungs-FAQ: Finanzielle Probleme aufgrund von Unterhaltszahlungen (trennungsfaq.com) )?
Gibt es Besonderheiten, weil die Anzeige aus Österreich stammt?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
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