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Unterhaltsberechnung 2 Kinder |
Geschrieben von: bubi - 22-08-2018, 21:24 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
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Hallo, hab hier mal einen Fall einer Unterhaltsberechnung über den ich gelesen hab und den ich nicht verstehe.
Vater 2 Kinder, ein Kind bei der KM und ein Kind bei ihm. Vater ist Mangelfall. Für das Kind bei ihm bekommt er Unterhaltsvorschuss. Das Kind das bei ihm lebt fällt aus der Berechnung raus weil es Unterhaltsvorschuss erhält. Ist das Richtig so?
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Was tun...? |
Geschrieben von: Sportweck - 17-08-2018, 15:18 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (38)
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Hallo zusammen,
bin neu im Forum und über die FAQ hierher gekommen.
Zu mir:
Bin 42, 3 minderjährige Kinder, Haus noch abzubezahlen, 10 Jahre verheiratet. Ich voll berufstätig, Akademiker. Frau auch Akademikerin, dzt. nicht berufstätig, betreut Kinder.
Ich bin nicht sicher, ob es mit uns weitergehen kann. Was kommt nun auf mich zu? Fühle mich völlig hilflos...
so long, der Sportweck
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Verjährung SGB II Leistungen 3 Jahre ??? |
Geschrieben von: Charlie - 15-08-2018, 16:04 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Hallo Zusammen,
meine Frage: Wann verjähren SGB II Leistungen? Der Jobcenter hat der Mutter 2013 und bis zum 31.12.2014 Leistungen ausbezahlt.
Welche Verjährungsfristen gelten?
Ab wann läuft die Verjährungsfrist? Letzte Zahlung an die Mutter vom Jobcenter. Oder Aufforderung des Jobcenter bzw. Prüfung des Jobcenters?
Danke Euch ganz herzlich im Voraus !!!
Wichtig sind somit: Wann beginnt die Verjährungsfrist? Wie lange dauert die Verjährungsfrist?
Euer Charlie
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Vorschlag neues Unterforum: Mentales |
Geschrieben von: PaulHunter - 13-08-2018, 11:19 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Hallo liebe Leidensgenossen,
ich finde dieses Forum verdammt gut und praxisnah, vielen Dank an die Admins und Teilnehmer.
Man bekommt hier optimale Hilfestellungeaus der Praxis, die Frage ist aber: Wie geht es dem MANN dabei?
Ich selber bin kurz vor der Trennung und bin rein gefühlstechnisch so richtig am Ende. Ich hadere damit, ob ich meine Frau überhaupt verlassen darf und habe teilweilse echt ein schlechtes Gewissen. Auch sind Kinder im Spiel, das macht alles auf mentaler Ebene sehr kompliziert.
Darüber zu sprechen würde mir echt helfen, auch würde mir helfen zu wissen, wie andere Männer damit umgehen.
- Was fühlt man dabei, wie geht man mit dem Gefühlen um?
- Was mache ich gegen die Hilflosigkeit, die Wut, die Trauer?
Ich würde mir daher hier ein Unterforum wünschen, wo man sich genau um diese Themen austauschen kann.
Da die Teilnehmer aus den Praxisfällen bereits kennen, würde ich gerne DIESES Forum für diesen Austausch verwenden.
Das wäre aus meiner Sicht viel besser als ein anderes externes Forum.
Mein Vorschlag daher an die Admins:
Könnt Ihr ein entsprechends Unterforum einrichten, wo man rein über diese Themen sprechen kann?
Liene Grüße Paul Hunter
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bereinigen des Nettolohns/ Altersvorsorge |
Geschrieben von: Velocat - 11-08-2018, 16:48 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
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Hallo in die Runde,ich habe eine Frage bezüglich des bereinigten Nettolohns für die Berechnung des Unterhalts .
Für die Altersvorsorge kann ich ja für mein Bruttojahresverdienst 4%zusätzlich als Vorsorge abziehen.Nun habe ich zum Beispiel Laut Abschlusslohnschein auf 54 000 Euro RV –Beiträge gezahlt. Mein gesamt Brutto liegt aber bei 62 000 ( incl. Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge) . Kann ich für die Differenz also 8000 Euro die 23% Vorsorgeleistung anrechnen um mein Netto zu bereinigen?
Es handelt also sich um einen Teil des Lohns für den ich keine
Rentenversichrung abführen kann. Für diesen Teil des Lohns gibt es keine
primäre Versorgung . Zum Unterhalt wird er ja auch herrangezogen. Der Unterhalt für mein Kind rückt nicht mal in die nähe des Mindestunterhalts.
Danke.
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Geldtransfer aus Ausland an Unterhaltsheranziehung |
Geschrieben von: Panto - 11-08-2018, 16:46 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Hallo Forum,
Ich bezahle derzeit KU aber wegen meines Rückstandes erwarte ich bald gepfändet zu werden. Ich habe nie mehr als €1000 auf meinem einzigen dt. Konto.
Sobald mein Konto gepfändet worden ist, könnte ich mir vorstellen KU weiterhin über MoneyGram oder Transfer Union an die Behörde zu zahlen.
Was würde eine Behörde machen wenn das einzig vorhandene dt. Konto leer its - würde es weiterhin im Ausland/GB nach Konten forschen?
Gäbe es noch andere Alternative – was wäre eure Vorschläge?
Ich danke euch im Voraus fuer eure Nachrichten,
Beste Grueße
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Noch mal Erbe |
Geschrieben von: Austriake - 08-08-2018, 11:23 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Falls hier jemand ist, der sich mit so was auskennt:
Ich habe einen Anspruch auf Auszahlung eines Erbteils. Aber nur den Anspruch, ausbezahlt ist nichts, weil nichts geerbt - die Erblasser leben nämlich noch.
Folgender Hintergrund: wir sind drei Geschwister. Die Jüngste lebt mit Mann und Kind im Obergeschoss unseres Elternhauses. Bevor sie damit begonnen haben, dieses Haus zu renovieren, wurde der Zeitwert ermittelt und ein notarieller Vertrag aufgesetzt, wonach die Jüngste je ein Drittel dieses Zeitwerts an die beiden anderen Geschwister (eins davon bin ich) auszuzahlen habe wenn die Eltern sterben.
Da ich nicht mehr in Deutschland lebe und zuverlässig verhindern will, dass meine verderbte Nachkommenschaft Zugriff auf dieses kleine Vermögen bekommt, überlege ich mir diesen Erb-Anspruch auf jemand anderen zu übertragen. Auf einen anderen Verwandten, der nicht in direkter Erbfolge steht. Ich dachte z.B. an eine Abtretungserklärung, wenn meine Eltern sterben geht mein Anspruch über auf XXYYZZ.
Und zudem würde ich damit diesen Erbanspruch aus meinem pfändbaren Vermögen/Einkommen raus haben. Werde zwar nicht gepfändet derzeit, aber wer weiss was noch kommt.
Kann jemand hierzu was sagen?
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Unterhaltsminimierende Gestaltung vor Trennung |
Geschrieben von: chris82 - 04-08-2018, 20:18 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (15)
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Angenommen ein Mann hat ein wesentlich höheres Einkommen als seine Ehegattin, die vorsätzlich wenig arbeitet (Minijob + Schwarzarbeit, letztere vermutlich nicht nachweisbar), sich aushalten lässt, dennoch weit weniger als die Häfte der Hausarbeit übernimmt und insgesamt rücksichtslos verhält. Daher plant der Mann sich scheiden zu lassen, wobei zunächst natürlich die Trennung ansteht. Um Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt zu vermeiden erwägt er, rechtzeitig seine Arbeitsstelle zu kündigen, so dass er ab dem Monat vor der Trennung kein Einkommen mehr hat und bis zum rechtskräftigen Scheidungsurteil von Ersparnissen lebt. Erst danach soll wieder eine Erwerbstätigkeit aufgenommen werden.
Würde dies funktionieren oder würde dennoch das Einkommen aus der gekündigten Arbeitsstelle als eheprägend bewertet?
Zusatzfrage: wie sähe es aus, wenn anlässlich der Kündigung der Arbeitsstelle eine Abfindung empfangen wird?
Leider konnte ich dazu keine Präzedenzfälle finden. Aber es muss doch auch Männer geben, die ihre Trennung von einer faulen, gierigen und bösartigen Frau strategisch angehen. Oder tappen alle in die Unterhaltsfalle?
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Erbschaft und Unterhalt |
Geschrieben von: Sainty - 03-08-2018, 23:09 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Hallo Zusammen
Bin neu hier und brauche dringend eure Hilfe.
Mein Vater ist vor 2 Tage verstorben und hat mir rund 60.000 Euro hinterlassen. War mir nicht bewusst, das es soviel ist.
Ich habe einen Sohn im Alter von 9 Jahren und er ist in einer Beistandschaft durch das JA, seit 4 Jahren.
Da mein Gehalt in dieser Zeit immer unter der Selbsterhaltungsgrenze lag, teilte mir das JA in regelmässigen Abständen, ca. 2 Jahren, mit das ich nicht zahlungsfähig sei und somit mein Sohn Unterhaltsvorschuss bekommt.
Aus diversen Internetseiten konnte ich entnehmen sofern das Geld dann auf meinem Konto landet, nach Auflösung des Konto meines Vaters, das JA das Recht hat, das als "Stamm" zu deklarieren und quasi als Berechnungsgrundlage zu nutzen.
Meine nächste regelmässige Auskunft ans JA, Gehaltsscheine und Fagebogen u.a. auch Vermögen, wird Anfang nächstes Jahr wieder kommen.
Ich muss dazu sagen das ich jeden Monat, etwas Geld auf ein Extra Konto packe, für meinen Sohn. Es soll hier kein falsches Bild von mir entstehen, das ich die Kohle ihm nicht zukommen lassen möchte. Ganz im Gegenteil, er soll davon profitieren, Führerschein usw. Jedoch widerstrebt es mir dem JA diesen Betrag offen zu legen, um dann mit grosser Wahrscheinlichkeit den grössten Teil ans JA abzutreten.
Meine Frage ist wie verhalte ich mich?, Geld auf mein Konto und dann abheben und unters Kopfkissen legen ?
Geld auf ein fremdes Konto überweisen lassen, was nicht auf meinen Namen läuft ? (Vom Konto meines Vaters )
Wie gesagt ich möchte das Geld nicht verballern sondern es soll lediglich "sicher" vor dem Zugriff des JA's sein.
Komm mir selbst bissl blöd vor, aber hier mal zu fragen kostet ja nichts.
Vielen Dank für eure Antworten
Gruß
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