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  10 Jahre weg und nix iss
Geschrieben von: Tea-Rak - 05-02-2019, 12:17 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Gruess euch, 

Es gibt ein heute kleines Jubiläum zu feiern, fast auf den Tag 10 Jahre weg und KEIN Schrieb vom Amt bekommen Smile 

Bin immer noch in Timbuktu,  bald kann ich die Tage bis zur Rente zählen, also ne Kleinigkeit bis zur Rente, apropo Rente in den letzten Jahren hab ich wegen kleinem Einkommen ja nichts einzahlen können. 
Die Idee von der Mindestrente finde ich jetzt aber top, das ist aber noch nicht ganz durch wie ich sehe?

Kontakt zur EX und Kind, keinen, das Kind ist nun bestimmt >20? und beginnt wohl schon mit der Familienplanung. hehehe Vermissen, Germanien? gar nicht, auf keinen Fall ! 

Gruesse Euer Tee-Rak (altes login ging leider nicht mehr)

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  Ehefrau -kriegt keine Unterhaltszahlung für Stiefkinder - keine Dokumente Urteil
Geschrieben von: Dummkopf - 04-02-2019, 17:28 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Nächstes Problem

Eine Behörde tritt meine Frau im EU Mitgliedsstaat wegen fehlendem Kindesunterhalt für 
die Stiefkinder auf die Füsse !!!

Die Stiefkinder sind von 2 verschiedenen Vätern

Als Arbeitnehmer ist ein Mindest Familieneinkommen notwendig um hier dauerhaft leben zu können, 
wenn das nicht erreicht wird, muss ihre Frau das belegen und die Differenz wird erstmal 6 Monate  als Unterstützung gezahlt.

In der Zeit benötigt Sie 

1.  Aus dem Heimatland, das Sie keine Unterhaltszahlung bekommt

2.  Da Sie kein Urteil aus dem Heimatland hat und niemals dort auf Unterhalt geklagt hat


ist Sie aufgefordert worden hier in dem EU Wohnsitzstaat Klage vor Gericht einzureichen, der Anwalt wird kostenlos gestellt, das Urteil geht dann an über das Aussenministerium  und die Botschaft an das Heimatland.

Die Kindesväter werden über die Botschaften geladen vor Gericht zu erscheinen.

Ob die kommen oder nicht kommen, zahlen können oder nicht ist egal,  solange meine Frau mitarbeitet, dass  ein Urteil erwirkt werden kann, wird dann  Ersatzunterhalt/ Differenz gezahlt.  


Wenn meine Frau nicht mitarbeitet und kein Urteil erwirkt werden kann, gibts nach 6 Moanten keinen Erstazunterhalt / Differenzzahlung mehr.

Was sin eure Erfahrungen in dem Fall ?

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  (Dynamischer KU) Titel + Nebeneffekte
Geschrieben von: Maestro - 04-02-2019, 16:53 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Hi,

habe auf dem Landratsamt einen unbefristeten, dynamischen Titel über Kindesunterhalt erstellen lassen und gezeichnet.
Im gelaufenen Unterhaltsprozess wurde ebenfalls der Kindesunterhalt zur Verhandlung beantragt und dort im Protokoll betitelt.
Also irgendwie "doppelt gemoppelt" das ganze.

Mein RA meinte es handle sich um einen dynamischen Titel.

Was bedeutet das genau für mich?
Ist die Dynamik nur nach oben gedacht, sprich dass Erhöhungen in der Düsseldorfer Tabelle und Einkommenszuwächse zu höherem KU führen?
Oder auch wenn ich weniger verdiene, muss ich weniger KU zahlen?

Welche Möglichkeiten gibt es alles so einen Titel (möglichst günstig) zum Erlöschen zu bringen?

Ich betrachte Titel als rechtlich sehr bristante Instrumente, denn sie bieten dem Gläubiger nicht nur Pfändungsmöglichkeiten, sondern bergen auch jede Menge Unwägbarkeiten (z.B. bei Tod des Schuldners durch Unfall trifft es Erben, bei Überschuldung der Titel-Halterin kann auf den Titel-Schuldner durchgegriffen werden uvm.)
Welche Risiken bzw. Nachteile können Titel insgesamt (u.a. auch für die Unterhaltsberechtigten selbst) haben?
Welche ungewollten Nebenwirkungen können auftreten, an die man bei der Titulierung für gewöhnlich erst mal nicht gleich denkt?

Undecided

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  Adoption von 2 Stiefkindern - wohne nicht in Deutschland - geht das ?
Geschrieben von: Dummkopf - 03-02-2019, 22:23 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Eine kurze Frage

Kurz vorab, wir wohnen nicht in Deutschland. 


Bin mit meiner asiatischen Frau verheiratet, haben gemeinsames deutsches Kind jetzt 5 Jahre alt.


Meine Frau hat aus vorheriger Beziehung 2 Kinder  7 und 16 Jahre alt.


Kann ich die 2  StiefKinder auch über die Botschaft adoptieren, wenn wir nicht in Deutschland wohnen, 

das die Stiefkinder die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen ?

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  Anrecht auf das Halbjahreszeugnis ?
Geschrieben von: Velocat - 03-02-2019, 11:48 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (20)

Hallo Zusammen,
habe ich ein Anrecht auf das Halbjahreszeugnis meiner volljährigen Tochter? Sie dreht gerade eine zweite Runde in der 10 Klasse. Die Zeugnisse sind ja die Tage verteilt worden.

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  Kindergeld
Geschrieben von: Hans W. - 30-01-2019, 16:45 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Hallo, unser minderjähriger Sohn lebt nach der Trennung eine paritätische Doppelresidenz. Sein Hauptwohnsitz ist in meinem Haushalt. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Im Rahmen des Streites um Kindesunterhalt hatte ich mich befristet damit einverstanden erklärt, dass das Kindergeld, wie vor der Trennung, an die Mutter ausgezahlt wird, da ich davon ausging, dass eine entsprechende Aufteilung bei der Kindesunterhaltsberechnung Berücksichtigung findet.

Letztes Jahr im September habe ich die Einverständniserklärung für die Auszahlung des Kindergeldes an die Mutter widerrufen und selbst das Kindergeld beantragt. Die Mutter hat ihr Einverständnis dazu nicht gegeben. Die Auszahlung des KG an die Mutter wurde gestoppt. Vom Gericht wollte ich es damals nicht klären lassen, da ich davon ausging, dass sonneklar sei, dass ich der Emfangsberechtigte bin. Es kam eine Nachricht im Oktober, dass die Bearbeitung noch dauert. Ein Anruf danach ergab, dass die Mutter Widerspruch eingelegt hat. Da nun schon wieder vier Monate vergangen sind, frage ich mich, wie ich das Verfahren beschleunigen kann bzw. wie ich mich verhalten soll. Vielen Dank für jede Anregung.

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  Pflegegeld-Unterschlagung - Was tun?
Geschrieben von: Maestro - 30-01-2019, 10:29 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Hallo zusammen,

mein Kind ist pflegebedürftig und lebt bei Mutti.

Erfreulicherweise klappt wenigstens der Umgang. Ca. 25% der Zeit ist das Kind bei mir.

Und hier beginnt das Problem:
Die Mama pflegt nur 75%, kassiert aber das volle Pflegegeld mitsamt sämtlichen Zusatzleistungen wie z.B. Verhinderungspflege ganz alleine ab, ohne mir etwas davon abzugeben. Und sie glaubt, ihr stünde das so auch zu.

Laut § 37 SGB XI steht Pflegegeld dem Pflegebedürftigen zu, also dem Kind.
Wir haben gemeinsames Sorgerecht, was die Vermögenssorge ebenfalls mit einschließt.
Ich bin von Anfang an als Mitpflegeperson bei der Pflegekasse eingetragen.

Pflegekasse sagt, organisatorisch kann sie nur auf ein Konto überweisen. Man müsste sich auf ein Treuhandkonto o.ä. einigen.

An welchem Gericht müßte ich die stur-bockige Mama verklagen, damit ich eine Chance habe etwas vom Pflegegeld zu sehen?
Familiengericht oder Sozialgericht?

Und wie müßte der Antrag lauten, damit er gute Chancen hat angenommen zu werden?
Unterschlagung von Pflegegeld, Verstoß gegen gemeinsame Vermögenssorge...? Huh

Im Netz kursieren Gerüchte, dass das Pflegegeld an den zu überweisen ist, bei dem das Kind versichert ist. Das wäre derzeit ich.
Solange Kind bei Mama wohnt, darf vermutlich ohnehin diese wieder bestimmen, wo es versichert wird. Ob sie diese Entscheidung auch zum finanziellen Nachteil des Unterhaltspflichtigen treffen darf?

Ich danke Euch für Ideen, Tipps, Vorschläge, Anregungen, Erheiterungen... Wink

Von finanziell armer Alleinerziehender kann keine Rede sein, höchstens von geistiger und moralischer Armut.

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  "Von Amts wegen " Definition
Geschrieben von: Arminius - 29-01-2019, 15:07 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Hallo Gemeinde,

was bedeutet per Definition "von Amts wegen" ?

Sollte schon ein Thread bestehen bitte um Mitteilung.


Lg

A.


Im Gegensatz zur Verjährung, auf die sich der in Anspruch Genommene ausdrücklich berufen muss, ist die Verwirkung von Amts wegen zu berücksichtigen

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  Volljährigenadoption
Geschrieben von: Cappuccino - 27-01-2019, 13:37 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (16)

Hallo, Rolleyes
mein Kind strebt mit Volljährigkeit eine Adoption mit seinem sozialen Vater an.
Reicht dieser Grund aus um mein Kind zu enterben?
Ich selber bin der leibliche Vater und habe meine Unterhaltszahlungen erfüllt, sowie immer Interesse an Kontakt gezeigt.

 

Gruß Cappuccino

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  Geschichte X Kindesunterhalt - Was tun?
Geschrieben von: aboe - 26-01-2019, 09:50 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (62)

Hallo, da dies ein Forum mit Mitgliedern von der Front ist, hab ich mir gedacht, ich melde mich an und schildere kurz meine Geschichte.


Irgendwie geht es mir um Angst und auch um einen Plan. 

Folgendes:
Ich habe 3 Kinder. 
2 Kinder mit Mutter A (11 & 9 Jahre alt) 
1 Kind mit Mutter B (2 Jahre alt) 

Mutter A ist das Miststück und jetzt Arbeitslos bei einem gut verdienenden Typen vom Radio, der mich mit ihr ausnehmen will.
Mutter B eine anständige ehrliche und nette Frau die gerade unser Kind alleine erzieht. Wir wohnen nicht zusammen. Zurück zu Mutter A.

Die Trennung liegt 8 Jahre zurück. Eine Affäre ihrerseits war der Grund. 7 Jahre wurde UVS an sie gezahlt und ich hatte Umgang, jedes 2. Wochenende + Urlaube. So weit so gut.

Jetzt ist ihr Macker weggezogen (von Berlin nach Leipzig). Sie hat ihre Arbeit gekündigt und ist hinterher. Klage auf alleiniges ABR habe ich daraufhin verloren (wollte sie zurück zur Familie holen). Kinder + Verfahrensbeistand sprachen sich sogar für mich aus (ich hab das bessere Verhältnis zu unseren Kindern & wegen dem 3. Kind). Dennoch, erneute umgewöhnung der Kinder wollte man nicht billigen. Jetzt hat sie geheiratet und bekommt keinen UHV mehr. Auf einen Vorschlag einen Unterhalt außergerichtlich zu vereinbaren (ink. Titel) wurde nicht reagiert. War wohl zu wenig. Jetzt kam die Klage auf Unterhalt ins Haus. Mindestunterhalt von je 399.-Euro für 2 Kinder. 
Bei 1600.- Netto und 35h die Woche, bin ich selbstverständlich ein Mangelfall, daher soll ich jetzt fiktiv höher angesetzt werden. Das wird der Richter wahrscheinlich durchgehen lassen. 

Was ich hinzufügen möchte ist, die Kinder gibt man mir gerne, da diese anstrengend sind und Urlaube gerne ohne die Kinder gelebt werden. Kurz gesagt, Kinder sind durch den Unterhalt nur Mittel zum Zweck. Auch der Typ hat keine Bindung zu ihnen. 

Ich hab versucht zu vermitteln, dass wenn ich den gewünschten Unterhalt zahlen soll, der Umgang darunter leiden wird und ich sie nicht mehr entlasten könnte. Als Antwort möchte meine Ex mich nun kaufen. Unterhalt steht nicht zur Diskussion, aber man bietet mir Taschengeld, Urlaubsgeld und eine BahnCard 50 an. Dazu soll ich eine Umgangs Vereinbarung unterschreiben (jedes 2. Wochenende und 6 Wochen Urlaub im Jahr). Klage auf Unterhalt geht nebenbei weiter. 
Mein erster Gedanke war, ob das Schwachsinnige sind. 

Mein Kopf dreht sich. Stolz habe ich... Überlege den Kontakt zu den Kindern einzufrieren. Moralisch Erpressen will ich mich nicht!
Wie geht es finanziell weiter? Hartz4 um den Ausgleich zu bekommen, damit sich auch keine Schulden aufbauen? Damit man mir nix Pfänden kann? Mit dem 3. Kind wohne ich nicht zusammen. Wird auch schwer, da Hartz4 diese BG zu Lasten von Mutter B begrenzen würde. Davon hat sie nix.

Hat jemand einen Rat? Auswandern? UG + Insolvenz? Ich brauche einen Plan oder ne Pille. Soll ich lieber mein eigenes Ding machen und weiter ziehen.. Mehr Geld verdienen, Titel gerecht werden? Ich bin der Meinung dass Mutter A mit den Kindern jetzt schon überfordert ist, da ihr Typ keine Hilfe ist und seine Ruhe haben will. Aber was passiert dort wenn ich quasi nicht mehr da bin (Umgang)?.. 

Lieben Dank...

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