Verjährung SGB II Leistungen 3 Jahre ??? - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Verjährung SGB II Leistungen 3 Jahre ??? (/showthread.php?tid=11975) |
Verjährung SGB II Leistungen 3 Jahre ??? - Charlie - 15-08-2018 Hallo Zusammen, meine Frage: Wann verjähren SGB II Leistungen? Der Jobcenter hat der Mutter 2013 und bis zum 31.12.2014 Leistungen ausbezahlt. Welche Verjährungsfristen gelten? Ab wann läuft die Verjährungsfrist? Letzte Zahlung an die Mutter vom Jobcenter. Oder Aufforderung des Jobcenter bzw. Prüfung des Jobcenters? Danke Euch ganz herzlich im Voraus !!! Wichtig sind somit: Wann beginnt die Verjährungsfrist? Wie lange dauert die Verjährungsfrist? Euer Charlie RE: Verjährung SGB II Leistungen 3 Jahre ??? - Charlie - 16-08-2018 Übrigens: Es geht nicht um die Rückforderungsanspruch des Jobcenter von der Mutter. Sondern um den Anspruch des Jobcenters gegen den mutmaßlichen Vater. Ab wann läuft da die Verjährungsfrist an? Wie lange ist die Verjährungsfrist? RE: Verjährung SGB II Leistungen 3 Jahre ??? - Zahlesel_RUS - 16-08-2018 Geht es um Unterhaltrückforderung? Hast du einen Titel? dann 30 https://harald-thome.de/fa/redakteur/BA_FH/FH_33_-_05.10.2017.pdf Zitat:Unterhaltsansprüche verjähren in der Regel nach § 195 BGB in drei RE: Verjährung SGB II Leistungen 3 Jahre ??? - p__ - 16-08-2018 Es gibt unterschiedliche Zeiträume. Gemäß § 45 Abs. 3 S.2 SGB X kann ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren nach seiner Bekanntgabe zurückgenommen werden. Also ist erst am 1.1.2025 alles verjährt. Es kann aber auch kürzer werden. Wenn die Behörde "Kenntnis von Tatsachen erlangt hat, die eine Rücknahme des Bescheides rechtfertigen", muss sie den Bescheid innerhalb eines Jahres zurücknehmen. Die Details regelt § 45 SGB X, siehe hier: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__45.html Flapsiger gesagt: Wenn sie wissen, dass die Zahlung falsch war, müssen sie bald reagieren. Und lauschen, ob etwas falsch war, dürfen sie zehn Jahre lang. |