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  Unterhaltsberechnung von selbständigen
Geschrieben von: Barbouille - 05-09-2018, 13:41 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Hallo, 

Weiß jemand, welches Einkommen der letzten 3 Jahre relevant ist?

Es gibt:

- „Einkünfte aus selbstständiger Arbeit“
-„zu versteuern nach dem Grundtarif“ (da sind Kirchensteuer und Kinderbetreuungskosten dann abgezogen 
- „zu versteuerndes Einkommen unter Berücksichtigung des Freibetrages für ein Kind“

Diese Beträge stehen im Steuerbescheid. 

Es geht um Unterhalt für ein 7-jährige Kind. Danke!

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  bereinigter Nettolohn/Frage privilegiert, nicht privilegiert
Geschrieben von: Besolder - 04-09-2018, 11:52 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Hallo!

Kurze Frage zur Bereinigung meines Nettolohns für eine neue Unterhaltsberechnung.

Ich zahlen Unterhalt für meine unter 18 jährige Tochter, die die Schule (Abi) besucht.

Für die Berechnung des Unterhalts für meine zweite Tochter, 20 Jahre, bei der Mutter wohnend, schulische Ausbildung ab dem 01.10., also nicht privilegiertes Kind.
Ziehe ich bei der Berechnung des bereinigten Nettolohnes den Betrag für das erste Kind ab, oder nicht? Das ist mir nicht so ganz klar, für euch vielleicht schnell und einfach zu beantworten.

Vielen Dank!

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  Konkrete Berechnung Unterhalt bei Wochenmodell
Geschrieben von: Runter!Halt!Vor!Schuss! - 31-08-2018, 19:25 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (20)

Liebes Forum,

ich habe versucht meinen Fall zu finden, stolpere aber immer wieder über etwaige Randbedingungen und deren Berechnungsgrundlage. Hintergrund: ich lebe seit etwa vier Jahren getrennt von meiner Ex, die Betreuung unseres Sohnes (7) übernehmen wir im Wochenmodell jeweils zu 50%. Er ist bei mir gemeldet. Ich erhalte das Kindergeld und reiche die Hälfte an meine Ex weiter. Wir zahlen einander keinen Unterhalt und waren uns darüber auch einig. Ich bin selbstständig und verdiene etwa 50 000 € im Jahr. Rentenversicherung habe ich keine. Meine Ex ist freiberuflich künstlerisch tätig und erhält aufstockend Hartz IV. Ich weiß nicht, wie hoch ihre genauen Einkünfte sind, tippe aber auf durchschnittlich 500 € im Monat.

Nun kam das Jobcenter auf mich zu und forderte Unterhalt. Ich weiß, dass es dies berechtigt tut. Aber: wie viel muss ich zahlen?

Ich zahle die Schulverpflegung, drei Urlaube im Jahr (die Ex verreist nicht mit ihm), ein Gros der Kosten für neue Kleidung, den Sportunterricht.

1. Meine Fragen: muss ich prinzipiell mehr zahlen, als den Kindesbedarf nach Sozialgesetzbuch?

2. Wie hoch müssten meine Zahlungen laut Unterhaltsgesetz sein? Kann ich der Mutter fiktives Einkommen anrechnen lassen? Wie hoch wäre das?

3. Ich werde nächstes Jahr wahrscheinlich eine Wohnung kaufen und darin wohnen. Erhöht das meine Unterhaltsverpflichtung (wegen fiktiv angerechnetem Wohnwert)? Um wie viel bei ca. 130 qm?

4. Das Jobcenter hat der Mutter bereits angekündigt, notfalls beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Geht das denn überhaupt, das Kind ist doch bei mir gemeldet?


Was ich nicht will: das Hartz IV meiner Ex zu bezahlen. Für das Kind will ich da sein und auch zahlen.


Beste Grüße!


Karl

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  Einstweilige anordnung elterliche sorge
Geschrieben von: Ein Vater - 29-08-2018, 13:35 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Hallo Zusammen,

ich habe im Bezug auf Rechtsstreitigkeiten beim Familiengericht wenig Erfahrung. Habe mich scheiden lassen im März 2017 mit einer notariellen Scheidungsvereinbarung. Wir haben 3 Kinder. Mit 2 Kindern haben wir ein Wechselmodell vereinbart. Das Dritte kam erst April 2017 zur Welt und lebt daher ausschließlich bei der Mutter. Letztendlich hat das nie funktioniert. Die Mutter hat mir in den letzten 12 Monaten 2 mal die "Annahme" der beiden verweigert. Immer Ende Juli oder Anfang August wenn die Betreuungseinrichtungen geschlossen haben. Ich war mit Ihr in den vergangen 18 Monaten bei 5 verschiedenen Beratungsstellen. Sie hat immer mich zu erpressen versucht mit dem Baby. Wenn ich das nicht nach Ihren Vorstellungen nehme, dann finden wir keine Einigung bei den anderen beiden. Dieses Jahr hat Sie bei der Übergabe zu meinem 9 jährigen Sohn gesagt "Du kannst wieder zum Papa gehen". Das musste sich mein Sohn zweimal anhören bis er aus der Wohnung stürmte und mir weinend in die Arme lief. Seit meine Ex Frau weiss das ich eine neue Lebensgefährtin habe und meine Kinder manchmal die Namen bei der Mutter vertauschen ist es die Hölle geworden. Nachdem meine Ex Frau, laut Mail von Ihr vom 02/2018, an Depressionen leidet und auch Selbstmordgedanken hat, habe Ich Ihr meine beiden Kinder die im Wechselmodell leben, nicht mehr gegeben. Mein Rechtsanwalt schrieb Sie an das ich Ihr die Kinder nicht mehr geben werde. Das Sie ohne gerichtliche Auseinandersetzung mir das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen soll, Sie dafür aber großzügigen Umgang bekommt. Antwort kam.... Einstweilige Anordnung elterliche Sorge. Ich habe die letzten Tag verbracht alles zusammen zu schreiben und auszudrucken. Mein RA wird in den nächsten Tagen meinen Antrag stellen. Nachdem ich einiges gelesen habe, habe ich Respekt vor dem Verfahrensbeistand. Kann mir da jemand Tipps geben.

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  Lebensgemeinschaft besser als Ehe?
Geschrieben von: Maestro - 27-08-2018, 18:16 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (21)

Helas liebe Forenfreunde Big Grin 

wie schaut es rechtlich eigentlich aus, wenn man anstatt zu heiraten, nur eine Lebensgemeinschaft mit der Partnerin führt?

Kommt man da (falls Kinder entstanden sind) vergleichsweise besser weg?

Also was schon mal hervorsticht:
Man kann den Bund ohne schnösligen Richter beenden. Was dann natürlich nicht bedeutet, dass die Ex nicht trotzdem gegen einen klagt... aber immerhin Kosten für den Scheidungsprozess gespart.
Ich las eine Lebensgemeinschaft kann auch nur gerichtlich aufgehoben werden.

Welche Alternativmodelle außer MGTOW und Zölibat/Kastration/Vasektomie gibt es noch, für Männer, die dem Modell Familie/Hetereo-Partnerschaft anhängen?

Lebensgemeinschaft ist ja staatlich gemeldet, da "eingetragen". Man dürfte also "ähnlich" gearscht sein als ob man verheiratet wäre.

Die Alternative wäre dazu noch die "Lebensgefährtschaft". Partnerschaft bleibt privat, rechtlich ist Mann und Frau getrennt, wie zwei Fremde. Für diese gibt es nur leider keinen Steuerklasse 3-Bonbon, oder?

Für Lebensgefährten kann man alles privatrechtlich regeln, also Erbe per Testament und Rentenausgleich über entsprechende Verträge. Klingt viel interessanter als alles andere.

Grüße Cool

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  BGH, 15.03.2017 - XII ZB 245/16
Geschrieben von: fragender - 25-08-2018, 16:16 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (15)

Ich habe ein Urteil gefunden, welches für mich ggf. Interessant werden könnte.
Hintergund, ich musste meine Ex nach Jahren per Gericht dazu bewegen, dass ich die Zeugnisse und Impfbücher meiner Kinder zu Gesicht bekomme. Das Sogrerecht habe ich mir aus diesem Grund "nehmen" lassen.
Das erste mal kam ein Zeugnis, jedoch die weiteren restlichen Informationen sind mit ablauf der Frist zum 15.08.2018 nicht eingetreten.

Verstehe ich da so richtig, dass ich pro verpassten Tag 100 € Strafgeld beantragen kann oder ersatzweise 2 Tage Haft?

Muss ich hier wieder über einen ach so fähigen Anwalt gehen, oder darf ich das selber beantragen? Hab mittlerweile schon nahezu alle Anwälte hierzulande verheizt.

https://www.jurion.de/urteile/bgh/2017-0...zb-245_16/


Meine ex sollte mir zwei mal im Jahr Schulzeugnisse und Impfbuch zukommen lassen. Da dies natürlich extrem schwer ist, dies zu erfüllen und obwohl ich 1,5 Jahre dafür gekämpft habe und ein Beschluss besteht habe ich diesen Sommer nichts bekommen.


Darum habe ich ein kleines Schreiben an das Gericht geschrieben. Habt ihr noch Ideen?

Mit Beschluss Aktz. xxFxxx/16 vom xx.xx.2016 des Familiengericht Bxxxxxx wurde die Antragsgegnerin verpflichtet die Kopien des Jahresschulzeugnisses selbstständig und ohne weitere Aufforderung spätestens zum 15.08. eines Jahres dem Antragstellers zuzusenden. Ebenso wurde der Antragssteller mit dem Beschluss des Gerichtes damit abgespeist, dass auch nur noch das Impfbuch des Kindes xxxx vorzulegen sei. Dies ist bis dato für das Jahr 2018 nicht geschehen.

 
Somit wird folgendes Beantragt:
  1. Herausgabe einer Kopie des Jahreszeugnisses von dem Kind xxxx für das zuletzt besuchte Schuljahr
  2. Herausgabe einer Kopie des Impfausweises des Kind xxxx
  3. Zwangsgeld in Höhe von 100€ pro versäumten Tag, Ersatzweise Zwangshaft in Höhe von 50 € pro Tag (BGH, 15.03.2017 - XII ZB 245/16 )

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  Vorrang Unterhaltsvorschuss
Geschrieben von: Arminius - 24-08-2018, 16:37 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Hallo Gemeinde,

hätte mal ne Frage an die Sozialexperten.

Es gibt ja nun den "neuen" Unterhaltsvorschuss bis zum vollendeten 17. Lebensjahr. Muss der Unterhaltsvorschuss vorrangig in Anspruch genommen werden vor Wohngeld, Jobcenter, Kindergeldzuschlag u.s.w.

oder können sich die Berechtigten das aussuchen ?

Lg
A.

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  Sohn möchte paritätisches Wechselmodell
Geschrieben von: Onyx - 24-08-2018, 00:38 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Gemeinsames Sorgerecht. Nach der Trennung wollte die Mutter den Sohn mitnehmen. Vor Gericht wurde ein Wechselmodell vereinbart. Die Mutter hat nach einem Jahr nochmals das ABR beantragt und zugesprochen bekommen. Das Kind wurde dann im 5/9-Rhythmus betreut, umgemeldet und voller Unterhalt gefordert. Es gab zunehmend Probleme. Die "Umgangszeiten" wurden von ihr willkürlich geändert oder nicht unterstützt. Wenn mir schon ein Residenzmodell aufgezwungen wurde, wollte ich zumindest eine Umgangsregelung, damit mehr Ruhe in das System kommt. Eine paritätische Umgangsvereinbarung über das Jugendamt lehnte die Mutter ab. Ich bereitete mich auf ein Umgangsverfahren vor. Der Sohn (10) äußerte sich in den letzten Monaten aber immer klarer, dass er wieder paritätisch betreut werden möchte. Was die Mutter am Anfang ablehnte, lässt sie nun zu und wir leben seit drei Monaten wieder ein paritätisches Wechselmodell. Was passiert da gerade? Hat die Mutter nach zwei Jahren erkannt, dass sie sich trotz Wechselmodell nicht am Bedarf des Kindes beteiligen braucht und möchte zusätzlich zum vollen Unterhalt nun noch die maximale Freizeit? Sind deutsche Mütter dumm oder faul? Was hält die deutschen Mütter davon ab, nach dem Wechselmodell zu schreien, denn eine bessere Lösung als das Wechselmodell gibt es für sie derzeit nicht in der Nachtrennungssituation?

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  Aufenthaltsbestimmungsrecht einklagen oder nicht... ?
Geschrieben von: hammeruffnkopp - 23-08-2018, 14:50 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Hallo zusammen,
bin neu hier und lese seit ein paar Tagen im Forum mit. Schon heftig was den einzelnen so widerfährt...
Ich versuche mal meine Geschichte in wenige Sätze zusammen zu fassen, wird bestimmt nicht ganz so einfach :-)

Kurz zu mir:
Ich bin seit 2016 von meiner Frau getrennt, Scheidung ist mittlerweile durch, geteiltes Sorgerecht für beide Kinder (Junge 6 + Tochter 12) blieb unangetastet.
Die Kinder wohnen ca. 100km entfernt und sind alle 14 Tage von Freitag bis Sonntag bei mir und meiner neuen Partnerin.

Die Kinder sind seither bei der KM untergebracht, diese zog nach der Trennung zu ihrem neuen Freund mit den Kindern, ca. 100km entfernt.
Nach der Trennung und auch vor der Trennung kam es zwischen meiner Tochter und der KM immer wieder zu Konflikten, Streit, Gewalt, psychischer Druck etc. (Details spar ich mit an dieser Stelle)
Auch in der neuen Beziehung kam es zu solchen Vorfällen zwischen der KM und dem neuen Partner, die Kinde bekamen dies natürlich mit.
Im November 2017 gab es dann die Trennung von dem Partner, der Umzug in eine neue Wohnung mit den Kindern erfolgte Anfang 2018, wenige Tage später zog mehr oder weniger ihr wiederum neuer Partner zu ihr. Die Konflikte zwischen meiner Tochter und der KM gab es weiter, hinzu kamen nach einiger Zeit Konflikte zwischen der KM und ihrem neuen Partner, der mittlerweile ebenfalls wieder ausgezogen ist. Die Beziehung ist beendet worden, aus der Beziehung ist aber ein weiteres Kind entstanden, welches Ende des Jahres zur Welt kommt. Tochter hat große Probleme mit dem Umstand. 
Der Konflikt zwischen der KM und meiner Tochter endete Anfang des Jahres damit dass meine Tochter von ihrer Mutter rausgeschmissen wurde und einige Tage bei uns verbracht hat.
Habe daraufhin das JA eingeschaltet. Nach Absprache mit dem JA und Einwilligung meiner Tochter + Empfehlung weniger Umgang mit dem damaligem Partner + Familienhilfe etc. ging meine Tochter wieder zurück zur KM (Absprachen wurden anschließend nicht eingehalten). Anschließend gab es noch einen Termin mit dem JA wo die KM das blaue vom Himmel vor gelogen hat, es sei ja jetzt alles geklärt, besser etc. alles sei wunderbar zuhause (JA war meines Erachtens ab diesem Zeitpunkt auf ihrer Seite, ich wurde ja ebenfalls als schlechte Person und Vater dargestellt).
Nachdem ich mich mit einem Anwalte beraten hatte und der mir darlegte dass eine Klage auf ABR (wird das so abgekürzt) schwierig ist, aufgrund der Tatsache dass Tochter nicht zu uns ziehen möchte und sie bereits seit zwei Jahren bei der KM wohnt, habe ich mehr oder weniger mit dem Umstand abgeschlossen und gehofft dass es irgendwann ihr eigener Wunsch ist zu uns zu ziehen. 

Vergangenes Wochenende kam während eines Gespräches mit alten gemeinsamen Freunden auf dass die KM sich nicht nur mir gegenüber immer wieder in Lügen, Widersprüchen etc. verstrickt und vor den Kopf stößt sondern eben auch besagten Freunden und auch weiteren Freunden. Ihr Verhalten war mit dem eines psychisch gesunden Menschen nicht mehr erklärbar... Viele gemeinsame Freunde haben sich auch bereits von ihr abgewendet...
Und ab dieser Stelle bin ich mir bewusst, wir sind keine Psychologen, aber Recherchen im Netz deuten stark auf eine narzisstische Persönlichkteitsstörung hin.
Ich sehe das Wohl meiner Kinder deutlich gefährdet, bleiben sie weiter bei der KM wohnen. Den Kindern gegenüber werden ebenfalls Lügen unterbreitet, sie werden psychisch unter Druck gesetzt, ich werde schlecht dargestellt. 
Diesen Eindruck habe ich ebenfalls von den beiden Ex-Partnern bestätigt bekommen und auch diese sehen eine erhebliche Gefahr der Kindeswohlgefährdung.

Da es aus Sicht der KM immer Probleme mit der Tochter gab, gab es heute eine Termin zur Diagnostik bei einem Kinderpsychologen (KM und Tochter gemeinsam).
Anschließend hatte ich ein Telefonat mit dem Psychologen. Es wurde mir erzählt dass es zwar Probleme gab, nun aber es viel entspannter sei etc., es soll aber dennoch weitere Termine geben. Ich habe ihm versucht die Sachlage darzustellen, hören wollte er dies aber nicht. Meine Bitte in den Terminen zu erarbeiten bei wem meine Tochter besser aufgehoben sei, lehnte er ab, dies sei nicht seine Aufgabe...

Dieser Artikel beschreibt die Situation eigentlich ganz gut: http://umgang-und-sorgerecht.de/gewalt/t...narzissten

Vielleicht habt ihr noch einen Rat.. Sollte man mit dem Thema abschließen weil man es ohnehin nicht ändern kann und darauf hoffen das die Kinder aus eigenen Stücken evtl. zu uns ziehen??

Danke schon einmal :-)

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  Urteil, öffentliche Zustellung
Geschrieben von: Austriake - 23-08-2018, 13:03 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Ich wurde irgendwann im ersten Halbjahr 2016 in Abwesenheit zu höherem Unterhalt verknackt. Da ich zu diesem Zeitpunkt schon nicht mehr in Deutschland war, wurde das Urteil wohl per "öffentlicher Zustellung" gültig.

Kann man solche öffentlich zugestellten (also an der Pinnwand des Amtsgerichts ausgehängten) Gerichtsentscheidungen irgendwo online einsehen?

Ich zahle wohl über Dritte immer noch den alten Unterhaltsbetrag, würde aber doch ganz gerne wissen, zu welchem Betrag man mich verknackt hat.

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