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  Betreuungsunterhalt neu berechnen
Geschrieben von: HeinrichH - 03-08-2018, 07:08 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Es läuft recht gut mit meiner Ex. Nachdem unsere Tochter nun wirklich viel bei mir ist, tritt sie ab September auch eine Arbeitsstelle an. 
Nun frug sie wie viel ich ihr künftig überweisen müsse. Zwar verstehen wir uns freundschaftlich, ein wenig Misstrauen ist aber auch noch dabei. Ihre inzwischen gefeuerte Anwältin sagte wohl damals was von einer 60/40 Regel. Ich halte es für quatsch. 

Hier ein paar Fakten:

Kind ist 15 Monate. Wir waren nicht verheiratet.
Ich zahle monatlich 880€ BU, plus ihre Krankenversicherung von 180€ als Sonderbedarf. Also 1060€ monatlich für sie.
Sie wird rund 1000€ monatlich verdienen. Sie konnte mir nicht sagen ob Brutto oder Netto. Ich gehe mal von Netto aus. 

Fragen: 
Wie viel muss ihr noch zahlen? 
Meiner Meinung nach fällt der Krankenkassenbeitrag natürlich weg und 50% auf ihre 1000€, weil sie eigentlich nicht arbeiten müsse (überobligatorisch oder wie es sich nennt).

Ich zahle immer im voraus zum dritten jeden Monats. Gehälter werden allerdings immer rückwirkend gezahlt. Was machen wir dann im Monat der Arbeitsaufnahme? Falls ich schon den reduzierten Betrag zahlen muss, wie kompensiert sie den Monat bis sie Gehalt bekommt?

Was würde passieren, wenn sie die Arbeit wieder aufgibt? Muss ich dann wieder den alten Betrag zahlen?

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  Unterhalt und Wiederholen der 10.Klasse
Geschrieben von: Velocat - 02-08-2018, 20:04 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Hallo in die Runde,
ich habe als Neuling eine Frage. Vielleicht habt ihr ja einen Rat.
Meine Tochter wird im Oktober 18. Nun habe ich erfahren das sie jetzt die 10 Klasse wiederholen möchte um ihren Notendurchschnitt zu verbessern. Auf Nachfrage ob sie einen Abschluss der 10 Klasse hat , bekomme ich von der KM keine Antwort.
Ist dies mit den Anforderungen für Unterhalt vereinbar?? Aus meiner Sicht verlängert sie nur die Verweildauer im Unterhalt.

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  Beratungshilfeschein
Geschrieben von: Arminius - 02-08-2018, 18:07 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (17)

Hallo Gemeinde,

habt ihr auch das Gefühl das die Beratungsscheine so beliebt wie Fußpilz sind ?

Lg
A.

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  Unterhaltsvorschuss / Mangelfall - 2 Kinder
Geschrieben von: Zahlesel_RUS - 02-08-2018, 00:16 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Hallo zusammen,
es geht hier nicht um mich, sonder um meinen Noch-Schwager Smile
Ich habe nicht alle Informationen, aber wollte grob das was ich habe zusammen fassen.
1. Er Zahlt Unterhalt für 2 Kinder 11/13 ca. 250 EUR, alles vom JA ausgerechnet
2. Er hat alles, was JA zum Unterschreiben gegeben hat unterschrieben
3. Meine Schwester sagt sie bekommt noch Zuzahlung vom Staat (Ich gehe vom JA aus), die Höhe ist mir nicht bekannt

Meine Frage lautet: gibt es Unterhaltsvorschuss in der Höhe von Differenz Punkt 3?  (205+273 UV - Bezahlter Unterhalt 250)?
Soll das was vom Staat gerade bezahlt wird auch zurückgezahlt werden, obwohl er zahlt nur so viel wie er gerade kann?

Danke

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  Gericht kosten trotz Verfahrenskostenhilfe...?
Geschrieben von: fragender - 27-07-2018, 17:57 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Hallo zusammen,

Ich habe heute ein nettes Schreiben des mir all zu berüchtigten Amtsgericht aus dem Briefkasten gezogen.
Hier wird mir kurz und knapp dargestellt, dass ich ab dem 01.09.2018 eine Ratenzahlung blechen soll; und das 33 Raten lang.
In dem Vergleich steht unter anderem:
...Die dem Antragsteller gewährte VKH wird auf den Antrag Ziffer 2 im Schriftsatz vom xx.xx.2017 erstreckt.
Es wird RA "Vollidiot " u den Bedingungen eines im Bezirk des Verfahresgerichts ansässigen Anwalts beigeordnet

Da steht nichts davon, dass mein VKH nachträglich aufgehoben wird oder sonst irgendwas

Ich musste die Änderungsklage damals einreichen, da ich als Selbstständiger verar.... wurde und der Titel noch im Raum stand. Ebenso ist eines der Kinder mittlerweile volljährig und hat mit die Dokumente nicht fristgerecht eingereicht.

Ebenfalls ist im Verfahren festgestellt worden, dass ich nur 100% DDT zahlen könnte.....

Frage: kann das rechtens sein, dass ich nun plötzlich meinen Anwalt und teile der Gericht kosten tragen muss, obwohl ich mich in der Insolvenz befinde???

Für eure Antworten bin ich wie immer sehr dankbar

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  BU für KM bis 18 LJ??
Geschrieben von: MiMa - 26-07-2018, 22:33 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Hallo Liebe Mitglieder,
nach 6 Jahren muss ich mich wieder an euch wenden beziehungsweise um hilfreiche Tipps bitte.

Nach einem Techtelmechtel mit einer Saftschubse, ist 2011 unser unehelicher Sohn auf die Welt gekommen. Von Anfang an stand ich zu unserem Sohn musste aber um ihn kämpfen… bis heute.

Meine heutige Lage möchte ich wie folgt beschreiben. Ich habe eine wunderbare Partnerin (wir sind nicht verheiratet), mit der ich zwei wunderbare (Wunsch)Kinder (2+4) habe und die auch meinen unehelichen Sohn (7) wie ihre eigenen Kinder liebt. Für meine zwei kleinen 2+4 habe ich das Sorgerecht abgelehnt und bin auf dem Papier für beide Unterhaltpflichtig  Tongue  

In den Sieben Jahren hat sich bei mir/uns natürlich einiges aufgestaut, da die Saftschubse uns immer nur als Babysitter und Taxiservice in Anspruch bzw. ausgenutzt hat. Wir haben alles getan, nur um unseren Großen bei uns zu haben. In den Sieben Jahren ist die KM  5 mal umgezogen und hatte 4 längere Beziehungen. Momentan ist sie Single. Den großen haben wir im Schnitt 12 Tage im Monat, bringen und holen ihn in der Schule ab, wenn die KM Fliegt. Hin und wieder bekommen wir den großen auch, wenn die KM niemand anderen zum Aufpassen findet.

Nun ist die Bombe geplatzt. Wir planen alles Monate im Voraus und das für die KM mit (Ferien, Feiertage, Urlaube usw.) nicht einmal hatten wir den jungen länger als eine Woche am Stück. Deshalb haben wir der KM im Januar unseren Urlaubsplan zugesendet, damit diese die 2 hälfte der Sommerferien einplant. Und was macht die dumme Nuss??? Plant den Urlaub für die ersten Wochen. OK … haben wir so hingenommen und war uns eigentlich klar. Ich habe mir dann extra 1 Woche UL in den ersten 3 Ferienwoche genommen um gemeinsame Zeit mit meinen Sohn zu verbringen.

Das hat die KM natürlich wieder Sabotiert! Ich musste mir Luft verschaffen und alles raushauen. Natürlich nur die Wahrheit Big Grin . Ich habe ihr klar gesagt, dass wir das so nicht mehr mitmachen. Entweder sie Arbeitet mit uns oder ich Zahle ab sofort den vollen Unterhalt (ca.65€ mehr) und nehme den Großen nur noch jedes 2 WE von Freitag bis Sonntagabend die restlichen Tage, wenn sie Fliegt, muss sie zusehen wie sie klar kommt. Natürlich wollen wir das nicht wirklich, aber wir habe keine Lust mehr auf ihre Spielchen.

Nun droht die KM mit Anwalt, da sie ja dann nicht mehr Fliegen könne und ich ihr Betreuungsunterhalt bis zum 18 Lebensjahr des Kindes leisten müsse. Angry Huh  Ich habe dazu nix gefunden.

Zur Lage der KM. Sie Fliegt 10 Tage im Monat bei Eurowings, da Airberlin Geschichte ist. Verdienst ca. 1300€. Die KM hat eine Ausbildung als Einzelhandelskauffrau und Arbeitet angeblich die restlichen Tage nur auf 450€ Basis im Modeladen ihrer Mutter. Zudem hat die KM ein eigenes Pferd mit Reitbeteiligung (ca. 200-300€ monatlich). Wohlgemerkt als Alleinerziehende.

Zu uns: Ichch zahle abgemachten Unterhalt von 250€ monatlich. Angenommen mein Verdienst läge bei 2250€, der Verdienst meiner Partnerin bei angenommen 1450€ monatlich (halbtags wegen der Kinder) + Kindergeld und voraussichtlich Baukindergeld, weil wir uns im Hausbau befinden ca. 300000€ Kaufpreis (nach Einzug Fixe Kosten 1000€ monatlich), damit jedes Kind ein eigenes Zimmer hat und die jetzige Situation mit 1 Kinderzimmer entzerrt wird.    
 
Nun meine Frage: Was könnte auf mich und meiner Familie zukommen??
Kann eine Saftschubse das wirklich fordern, weil sie angeblich bei 10 Tage in der Luft mehr verdient als im Einzelhandel? Huh  Die hätte doch nach der Pleite von Air Berlin nicht zu Eurowings wechseln müssen? Außerdem kann sie als Bodenpersonal Arbeiten oder Inlandsfüge machen.

Aus meiner Sicht ist das auch kein Härtefall, da wir es  mit 3 Kindern auch schaffen.
Was haltet ihr davon? 

Ich möchte dieser ekelhaften Person nur einen Denkanstoß geben, damit sie endlich kapiert, dass wir auch eine Familie für den Großen sind,  Heart  uns so nicht mehr zu behandeln hat und lieber schätzen sollte wie wir sind.  

Wie ist eure Einschätzung dazu?

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  Als die Richterin zu jammern und rechnen anfing....
Geschrieben von: Mercedes_AMG - 26-07-2018, 11:43 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Hier mal wieder was schönes aus der Gerichtspraxis in der Schweiz:

Total zerstrittenes Ehepaar bei denen gerichtlich anerkannte Prozessarmut besteht, überzieht sich in der Schweiz 
mit gegenseitigen Strafanzeigen im Rahmen der Scheidung. Die Kinder leben bei der Mutti, die KESB macht ihrem Ruf als Väterentsorgungsbehörde  alle Ehre. Der Vater zahlt natürlich keinen Unterhalt. Die Borderline-Mutti geht mit 3 Kindern auf die Sozialhilfe.

Mittlerweile laufen in dem Eheschutzverfahren 6 gegenseitige Strafanzeigen, 2 Verfahren sind beim Bundesgericht hängig. Weil die KESB im Verfahren bzgl. Besuchsrecht gegen grundlegende Verfahrensgarantien verstossen hat, geht das Ganze jetzt wieder zurück in die erste Instanz.

Ein weiteres Zivilverfahren ist bei einem Familiengericht hängig, von dort kommt jetzt folgende Urteilsbegründung, weil irgendwann mal bemerkt wurde "wie teuer" diese Verfahren wurden. Mittlerweile ist man bei knapp 100.000 CHF angelangt. 

(...)Das Ehepaar XXX befindet sich in einem Eheschutzverfahren, welches an Widerwärtigkeit nicht zu überbieten ist und Ausnahmecharakter besitzt. Deswegen ist es ausgeschlossen, dieses Verfahren im Rahmen der unentgeltlichen Rechtspflege führen zu können. Die Ehegatten haben sich "aussergerichtlich" zu einigen.(...)
Aus diesem Grund werden für alle weiteren Verfahren Kostenvorschüsse verlangt. (...)

Auch gegen dieses Verfahren haben beide Parteien Berufung eingelegt, mittlerweile liegt auch eine Strafanzeige gegen Behördenmitarbeiter vor, weil eine Juristin! der KESB den Vater per E-mail kontaktiert, und Ihn als kriminellen Unterhaltspreller und Sexisten beschimpft hat.  Big Grin

Und in so einem Verfahren sollen sich die Parteien "aussergerichtlich" einigen? Ja, da bin ich dann mal gespannt wie das funktionieren soll....

Ich habe dem Vater nur geschrieben, dass er für alle zukünftigen Eingaben unter PS folgenden Satz schreiben soll: "Offenbar wurden die Parteien durch die femistischen und links-grünversifften Behörden aufgefordert, das tägliche Zusammenleben immer wieder neu zu verhandeln. Gerne wird dem Folge geleistet. "

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  Unterhaltsvorschuß2017
Geschrieben von: Kaymueller - 25-07-2018, 08:16 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (15)

Hallo Guten Morgen

Das Jugendamt geht mir gerade auf den Wecker, es geht um unterhaltsvorschuß  Marz2017 bis Juni 2017  in dieser zeit mußte da JA ein wenig meinen gezahlten unterhalt an meine EX aufstocken. In dieser zeit war ich selber krank und habe vom Krankengeld bis unter Selbstbehalt gezahlt.
Im Juli 17 habe ich dann Tittel erstellen llassen die ich voll bediene und nach §11 abs.7  Hartz4 aufstocke. Für märz17 bis juni 17 exestirt kein Tittel.
Jetzt fordert das JA den vorschuß zurück was mir unverständlich ist ich war krank ohne titel und daher nicht leistungsfähig das alles hatte ich denen auch nachgewiesen damals als der UHV gezahlt wurde.

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  Auswanderer Frage zum Jugendamt Unterhaltsvorsschuss
Geschrieben von: Hans Dampf - 23-07-2018, 01:41 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Hallo,

vielen Dank erst mal an die Menschen die sich die Zeit nehmen zu helfen mit ihren Antworten.

Situation:
1) Ich (Kindesvater) bin seit Jahren aus Deutschland ausgewandert und abgemeldet, lebe in China
2) Es besteht keine Unterhaltstitulierung
3) Jugendamt hatte vor dem Jahr 2017 bereits die vollen 72 Monate Unterhaltsvorschuss gezahlt, nach Ablauf dieser wurde mir bestätigt, dass ich nix zu erstatten habe (hatte immer Einkommensnachweise gesendet)
4) Verdiene als Sprachlehrer in China ca. 50 € über Selbstbehalt nach DD Tabelle (in Euro umgerechnet)
5) Überweise der Kindesmutter diese 50 € monatlich seit Ablauf des Unterhaltsvorschusses
6) da 2017 Unterhaltsvorschuss 72 Monate Begrenzung aufgehoben wurde hat Kindesmutter erneut Unterhaltvorschuss beantragt im August 2017, meine Einkommensnachweise habe ich wieder beigefügt bei der Beantragung (englishsprachiger Arbeitsvertrag)
7) Im Januar diesen Jahres musste ich kurz (für 1 Monat) einen deutschen Wohnsitz anmelden um erneut ein 3 jähriges Arbeitsvisum zu beantragen bei der chinesischen Botschaft in Deutschland zu beantragen.
8) Während dieser 2 Monate erhielt ich das Standardschreiben des Jugendamtes, dass Unterhaltsvorschuss bewilligt wurde und der Leiosungsanspruch auf das Jugendamt übergegangen ist. Zudem stand darin, dass die 50€ berücksichtigt wurden. Anonsten nichts weiter, keine Aufforderung zur Titulierung und/oder, dass ich mehr zahlen müsste oder mir einen anderen Job suchen müsste.
9) Ende Februar habe ich die Wohnung wieder abgemeldet, nachdem ich mein 3 Jahres Visum erhielt und bin jetzt wieder in China und arbeite eben wieder wie vorher bei besagter Sprachschule und zahle eben meine monatlichen 50 € an die Kindesmutter.
10) Für die Kindesmutter bin ich per E-Mail erreichbar (worüber ich ihr auch meine Unterlagen gab für den Antrag)
11) eine Postanschrift in Deutschland existiert nicht und niemand kennt meine Postanschrift in China

Meine Sorge / Meine Fragen(n) 

1) Mit meinen Abschluss (den das Jugendamt kennt) könnte ich in Deutschland sicherlich mehr verdienen und wahrscheinlich den vollen Unterhalt zahlen. Ausgewandert bin ich allerdings nicht des Unterhaltes wegen, sondern weil mir Deutschland einfach nicht passt (zahllose Gründe). - Kann das Jugendamt mir per erhöhter Erwerbsobliegenheit fiktives Einkommen aufbrummen nach dem Motto "Sie könnten ja nach Deutschland zurückkommen und hier mehr verdienen" und das titulieren lassen ? 
2) Falls ja, als wie wahrscheinlich schätzt Ihr das ein ? 
3) Ist es problematisch, dass ich keine Postanschrift in Deutschland habe oder richtet sich das Jugendamt dann einfach an die Mutter in dem Wissen, dass sie mich erreichen kann (zB für etwaige Einkommensnachweisaufforderungen)

Hintergrund:
Ich bin sehr gern bereit meinen Unterhalt zu zahlen insoweit es mein Einkommen zulässt, ich zahle eben genau das was ich über Selbstbehalt habe momentan und sollte ich irgendwann mal mehr verdienen eben auch entsprechend der Düsseldorfer Tabelle. Aber extra zurückzugehen dafür nach Deutschland, da ist mir meine Gesundheit zu schade dafür. Natürlich könnte ich mich im Ernstfall auch stur stellen, da mein Hauptkonto bei einer nicht Europäischen Bank ist. Ich möchte mir allerdings die Option gern offenhalten nach Deutschland zurückzukehren zu können ohne da einen Riesensack Schulden zu haben. Momentan bin ich ja noch Schuldenfrei und das wäre schön wenn das auch so bleiben könnte.

In Bezug auf diese Gedanken, sollte ich meine Strategie ändern oder irgend etwas anders machen ?

Vielen Dank noch ein mal an das Forum

Mit freundlichen Grüßen
Hans Dampf in allen Gassen

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  Arbeitgeberwechsel erlaubt?
Geschrieben von: nixon - 22-07-2018, 16:29 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Hallo!

Die Frage ist im Betreff: Darf ich als Unterhaltszahler den Arbeitgeber wechseln? 

In meinem Fall möchte ich den Arbeitsplatz wechseln, wegen der unüberschaubaren Situation im Betrieb und zum Teil wegen des seltsamen Betriebsklimas in meinem Umfeld. 

Bei mir ist nichts tituliert. Ich zahle gewissen Betrag an die Ex und mehr nicht.

Wenn ich etwas Neues finde, dann wird mein Gehalt definitiv niedriger als jetzt.

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