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Unterhaltsvorschuss / Mangelfall - 2 Kinder - Druckversion

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Unterhaltsvorschuss / Mangelfall - 2 Kinder - Zahlesel_RUS - 02-08-2018

Hallo zusammen,
es geht hier nicht um mich, sonder um meinen Noch-Schwager Smile
Ich habe nicht alle Informationen, aber wollte grob das was ich habe zusammen fassen.
1. Er Zahlt Unterhalt für 2 Kinder 11/13 ca. 250 EUR, alles vom JA ausgerechnet
2. Er hat alles, was JA zum Unterschreiben gegeben hat unterschrieben
3. Meine Schwester sagt sie bekommt noch Zuzahlung vom Staat (Ich gehe vom JA aus), die Höhe ist mir nicht bekannt

Meine Frage lautet: gibt es Unterhaltsvorschuss in der Höhe von Differenz Punkt 3?  (205+273 UV - Bezahlter Unterhalt 250)?
Soll das was vom Staat gerade bezahlt wird auch zurückgezahlt werden, obwohl er zahlt nur so viel wie er gerade kann?

Danke


RE: Unterhaltsvorschuss / Mangelfall - 2 Kinder - p__ - 02-08-2018

Ja, Unterhaltsvorschuss ist ein Höchstbetrag. Zahlt der Verpflichtete einen Teil davon, sinkt der Unterhaltsvorschuss entsprechend. In diesem Fall werden das noch 228 EUR sein. Ob und was davon durch den Verpflichteten zurückgezahlt werden muss, ist unbekannt, das versteckt sich in den Details von "Er hat alles, was JA zum Unterschreiben gegeben hat unterschrieben". Hat er einen Titel über Mindestunterhalt unterschrieben, muss er UV zurückzahlen und macht noch zusätzliche Schulden in Höhen von Mindestunterhalt minus Unterhaltsvorschuss.


RE: Unterhaltsvorschuss / Mangelfall - 2 Kinder - Zahlesel_RUS - 02-08-2018

Vielen Dank!
Ich werde sein Sklaven Zeugnis überprüfen und melde mich wieder


RE: Unterhaltsvorschuss / Mangelfall - 2 Kinder - Zahlesel_RUS - 03-08-2018

[Bild: unnamed.jpg]

für mich sieht es wir ein Sechser im Lotto aus


RE: Unterhaltsvorschuss / Mangelfall - 2 Kinder - Surajin - 03-08-2018

Ist nicht anonymsiert, bitte sofort rausnehmen


RE: Unterhaltsvorschuss / Mangelfall - 2 Kinder - Zahlesel_RUS - 03-08-2018

gefixt


RE: Unterhaltsvorschuss / Mangelfall - 2 Kinder - HeinrichH - 04-08-2018

Es ist noch immer nicht anonymisiert! Anhand der Sachbearbeiterin, dem Vornamen des Kindes und dessen Geburtsjahrs und Stadtsiegels kann man leicht sehen wer es ist!