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| Wer zuletzt lacht... präsentiert: die Ex-Ehefrau als Alleinerbin einsetzen! |
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Geschrieben von: pkarl - 11-11-2018, 16:11 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Hallo,
ja das ist das falsche Forum. Es tut mir leid, aber ich möchte einen wirklichen Lacher anbringen, denn nach der Lektüre dieses Forums habt ihr Lacher leider nötig. Mein wirkliches Mitleid.
Nun ja, wer erbt, der erbt auch Schulden! Wer also die Ex als Alleinerbin einträgt, zwingt sie, wenn sie das Erbe antreten will, zuerst ihre eigenen Unterhaltsschulden an den Staat zurückzuzahlen!
Nicht nur das, sie muss sich auch zum ersten Mal in ihrem Leben mit den wirklichen Zahlen wieviel Geld sie selbst gekostet hat auseinandersetzen.
Bwahahahaha!
Dies ist kein trost, sondern ein letztes "fuck you".
Wenn ich euch helfen könnte, ich würds finanzieren.
Geldlose Grüße.
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| Zugewinn und Nachehelicherunterhalt |
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Geschrieben von: NWAG - 07-11-2018, 22:23 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Ich hätte gerne eure Meinung zu folgenden Szenario wegen Zugewinn und Unterhalt.
Frau und Mann haben vor der Ehe gemeinsam ein Haus auf dem Grundstück der Frau gebaut,
Darlehensnehmer waren damals beide zu gleichen teilen, Haus war komplett finanziert.
Ein paar Jahre später wurde dann die Ehe geschlossen und weitere Jahre Später ein Kind geboren das Aktuell 9 Jahre alt ist.
In der Ehe wurde dann das Haus verkauft und ein weiteres Haus auf einen anderen Grundstück der Frau gebaut.
Schulden für das erste Haus wurden komplett durch den Erlös des Verkaufs gezahlt, das Restguthaben flos in das neue Haus und es wurde ein weiterer Kredit für das neue Haus abgeschlossen, Darlehensnehmer beide, wobei das Darlehen nur vom Mann abbezahlt wird da die Frau nur Halbtags wegen Kinderbetreuung arbeitet.
Sollte es jetzt zur Trennung, Scheidung kommen wird es zu einer Zugewinn und Unterhaltsfrage kommen.
Nach ersten groben Rechnungen ist der Zugewinn der Frau höher als der des Mannes, da das zweite Haus in der Ehe auf dem Grund der Frau gebaut worden ist aber dadurch als Zugewinn für beide Zählt, also wäre hier eine größere Geldsumme an den Mann zu zahlen.
Wenn jetzt aber die Frau Anspruch auf Nachehelichen Unterhalt stellt und diesen aus noch nicht erklärbaren Gründen zugesprochen bekommen würde, könnte dieser Anspruch mit dem Zugewinn verrechnet werden, somit das der Mann weniger Zugewinn bekommt dafür aber keinen Nachehelichenunterhalt zahlen müsste?
Oder kann die Frau sagen Zugewinn zahle ich nicht aus, weil mein Haus, verkaufen will ich nicht da ich mit Kind drin wohnen bleibe und Barvermögen habe ich auch nicht, auch die nächsten Jahre nicht weil ich jetzt die Schulden vom Haus alleine zahlen muss.
Das würde dann bedeuten das der Mann Jahrelang gezahlt hat nichts bekommt und weiter zahlen müsste.
Vielleicht könnt ihr mir da ein paar fragen beantworten?
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| Umgang Ferien |
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Geschrieben von: eve1510 - 31-10-2018, 16:37 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Hallo zusammen
Muss der Vater bei gemeinsamen Sorgerecht die Hälfte der Ferien das Kind nehmen?
Ich weiß die meisten würden sich freuen mehr Umgang zu haben.
Zur Zeit ist es aber immer anstrengender und komplizierter wenn uns der Sohn meines Mannes uns besucht. Die letzten Sommerferien waren echt nicht schön.
LG
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| Verjährung / Abänderung nachehelicher Unterhalt |
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Geschrieben von: Austriake - 27-10-2018, 19:00 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (45)
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Hallo zusammen,
ich bin im November 2014 rechtskräftig geschieden worden und vom OLG Stuttgart zu lebenslänglichem nachehelichem Unetrhalt verurteilt worden, in den Folgejahren habe ich als Selbstständiger im Ausland gelebt. Den Unterhalt liess ich über das Konto einer Verwandten (mit gleichem Nachnamen) immer pünktlich überweisen.
Zum Ende diesen Jahres will ich mein Unternehmen verkaufen und nach Deutschland zurückkehren, weil meine Ex keine Ruhe gibt und mich zum wiederholten Male wegen Unterhaltspflichtverletzung nach §170 StGB angezeigt hat. Dies hat zur Folge, dass ich aktuell zur Fahndung ausgeschrieben bin und beruflich nicht mehr reisen kann, auf jedem Flughafen werde ich festgehalten.
Nach dem Verkauf meines Unternehmens wird mich der neue Eigentümer als Angestellten weiterbeschäftigen, in Deutschland. Da ich aber gesundheitlich schwer angeschlagen bin (schwerst traumatisiert durch Scheidung, Verlust der Kinder, Zerstörung meines Lebenswerks) bekomme ich als Gehalt nicht mehr als 1.500.- € brutto im Monat. Netto ist das kaum mehr als Erwerbsunfähigkeitsrente - aber es ist ein bißchen mehr, also arbeite ich weiter.
Drei bis vier Jahre habe ich noch, bis ich endgültig aufhören kann. Logischerweise werde ich bei einem zu erwartenden Netto-Einkommen von ca. 1.200.- € kaum mehr leistungsfähig sein zu nachehelichem Unterhalt, deshalb will ich eine Abänderungsklage führen.
Aus meinem Scheidungsverfahren, welches sich über fast fünf Jahre hinzog, weiss ich noch ziemlich genau, wie die Dinge so beim Familiengericht ablaufen. Ich will und werde daher mein Einkommen der letzten Jahre NICHT offenlegen. Auskunft werde ich einfach keine erteilen, weil es für die Festlegung des KÜNFTIGEN Unterhalts unerheblich ist, was in der VERGANGENHEIT an Einkommen erzielt wurde. Selbst wenn ich in diesen vier Jahren zehn Millionen verdient und verpraßt hätte - für den künftigen Unterhalt kann das ja keine Rolle spielen. Denn es geht ja bei einer Abänderung nicht um den rückliegenden Zeitraum, sondern um die Zukunft.
Ich kenne meinen Richter - sobald Zahlen auf dem Tisch liegen, fängt der an mit dem Taschenrechner herumzuspielen und (gem. dem Prinzip der Unterhaltsmaximierung) auszurechnen, was er mir abknöpfen kann. Schon alleine deshalb bekommt er keine Auskünfte über die vergangenen Jahre.
Gibt es hier jemand, der schon mal eine Abäderungsklage zum Ehegattenunterhalt geführt hat? Welche Rolle spielen hierbei die Einkünfte der Vergangenheit?
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| Nach 10 Jahre alleiniges Sorgerecht? |
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Geschrieben von: Panto - 27-10-2018, 18:43 - Forum: Konkrete Fälle
- Keine Antworten
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Hallo Zusammen,
mal wieder etwas Neues bei mir - never a dull moment .......
Ex-Frau kontaktiert in 09/2018 das Gericht und will alleinige Sorgerecht. Jetzt meint das Gericht dass "ein Entzug der elterlichen Sorge unter den jetzigen Voraussetzungen und nach dem aktuellen Wissenstand nicht erfolgversprechend ist".
Das örtliche JA wird sich nun mit Ex-Frau in Verbindung setzen und erfragen, wie sie meint, weiter vorzugehen und wie sie sich Umgangskontakte vorstellt bzw. ob sie diese wieder zulässt. Wurden ab 05/2018 gestrichen, sehr zum Unmut der Kinder + Vater.
Obwohl JA meint dass ein gemeinsames Treffen mit JA sinnvoll wäre (oder evt. per Telefonkonferenz), gibt es nach fast zehn Jahre doch nichts mehr zu besprechen als nur die Wiedereinführung der vorher erfolgreiche Umgang wieder herzustellen........
Das JS meint weiterhin - sollte es zu keiner gemeinsamen Verständigung kommen, gemeinsam einen anderen Weg zu skizzieren ist, der aber mit großer Wahrscheinlichkeit nicht ohne gerichtliche Schritte gegangen werden kann.
Würde mich gerne über eure Erfahrungen/Ratschläge freuen.
Best wishes,
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| Tochter Volljährig geworden |
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Geschrieben von: Velocat - 26-10-2018, 22:10 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Hi, meine Tochter ist am 7.10 Volljährig geworden. Den Brief den ich meiner Tochter zu 18. Geburtstag geschrieben habe, haben Mutti/ Tochter verweigert anzunehmen. Er lag wieder in meinen Postkasten. Darin hatte ich Tochter gebeten mir eine Schulbescheinigung und Kontoverbindung mitzuteilen. Mutti ist felsenfest überzeugt dass sie weiter für den Unterhalt zuständig ist. Für den Oktober hab ich nur anteilig an Mutti überwiesen. Ich habe jetzt zwar eine Schulbescheinigung von der KM bekommen aber Tochter hat sich noch nicht gerührt. Der Titel ist am 6.10 geendet.
Verfällt der Anspruch für den Restoktober wenn Tochter sich erst nach dem 1.11 mit ihrem Anspruch bei mir meldet?
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| Ungerechtigkeit pur |
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Geschrieben von: RainmanBC - 24-10-2018, 10:29 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (34)
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Hallo zusammen!
Habe eine Klage von meiner Tochter hinter mir, es ging um Volljährigenunterhalt. Zu dieser Klage wurde sie vom Stiefvater gezwungen,
aber das ist ein anderes Thema.
Meine Ex hat einen leitenden Chefarzt geheiratet. Sein Jahresgehalt ist mir bekannt.
Er hat durch die Heirat die Steuerklasse 3 gewählt, meine Ex 5, ganz normal.
Dieser Arzt hat jetzt aber auch auf Antrag die Kinderfreibeträge (hälftig) meiner Ex erhalten ???!!!
Dadurch hat er jetzt bei seinem Verdienst mehrere Tausend Euro mehr an Nettogehalt, also geldwerte Vorteile, von denen
alle Beteiligten proftieren, ausser natürlich dem Unterhaltsverpflichteten, also dem Vater.
Bei der Berechnung des Volljährigenunterhalts wurde das in 1. Instanz vom hiesigen Familiengericht völlig übersehen. Erst die
Einreichung einer Beschwerde beim OLG Stuttgart zeigte Erfolg, aber trotzdem wurden genau dieser geldwerte Vorteile nur
minimal auf das fiktive Einkommen meiner Ex angerechnet.
Es kann doch nicht sein, eine Ex-Frau heiratet einen schwerreichen Mann, der hat netto ein paar Tausend mehr auf dem Konto,
er profitiert also davon dass er eine Frau mit Kindern geheiratet hat und ich soll noch Unterhalt zahlen? Geht es eigentlich noch?
Ich kann nicht mehr, warum soll ich überhaupt noch arbeiten gehen? Pure Verarsche in diesem Staat!
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Gerichtlichen Unterhalts-Titel beenden ohne Abänderungsklage? |
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Geschrieben von: Zahlesel_RUS - 23-10-2018, 07:59 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Hallo zusammen,
bei mir geht es um einen Versäumnisurteil.
Kann mann bei der Gerichtsverhandlung wegen dem Umgang mit den Kinder (ich erwarte mindestens 50% Betreuung zu bekommen)
den laufenden Titel zu beenden?
So weit ich weiß, bei dem Güterrichter ohne Abänderungsklage wäre dies möglich.
Sonst, da meine noch-Ehefrau dank Harz4 immer wieder Prozesskostenhilfe bekommt, würde ich sie bitte noch mehr Geld in ihre Anwältintasche zu stopfen und von iherer Seite die Abänderungsklage einzureichen.
Wenn ich in dem Scheidungsprozess Prozesskostenhilfe bekomme, dann kann ich den Antrag selbst stellen, sonst bei den 4 Kindern ist der Streitwert zu hoch.
Dazu habe ich noch eine Frage, berechnet die Richterin dann oder die Anwältin die besondere Aufwendungen wie höhere Wohnkosten, die Kosten der Kinderbetreuung usw.?
Wenn ein Titel doch beendet werden kann, kann es ohne weiteren Titel laufen? Rein Teoretisch könnte ich den Jobcenter meine Unterhaltspflichthöhe berechnen lassen ohne irgendetwas zu bezahlen.
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