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  Bafög
Geschrieben von: Bumpi - 03-03-2022, 20:26 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Hallo...
Blick mal wieder nicht durch...
Meine Tochter macht jetzt Fachabi
Und will studieren...
Wie ist das mit dem Bafög..
Ich verdiene normal und meine Ex
Sehr gut...
Muss Meine Tochter Bafög beantragen...
Kindergeld wird angerechnet..ist mir bekannt...
Kein Nebenjob vorhanden...
Gruss Bumpi

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  Bester Weg zur Scheidung?
Geschrieben von: ibi - 03-03-2022, 10:20 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Hallo zusammen,
meine Ex hat eine sehr energische und in dem Gericht für viele tätige Anwältin, diese will einfach nur Geld verdienen und hat mit der Ex auch die richtige gefunden!
Die Ex vor ca. 15 Jahre nach Deutschland gekommen, bewegende wahrscheinlich erlogene Vergangenheit, auch der Wahrheitsgehalt ihrer Behauptungen gehen nachweisbar gegen 0 …
Jetzt wird H4 bezogen, und das wird auch so bleiben, denn das hat ihre Anwältin in einer Gerichtsverhandlung auch mir so zu verstehen gegeben.

Zu mir gut Verdiener seit langer Zeit im Krankengeld Bezug.

Nun ist bald das Trennungsjahr vorbei, und laut der gegnerischen Anwältin wird ihrerseits der Antrag gestellt, ich habe ihr auch gesagt, dass sie das gerne tun kann, wir jedoch auch einem Stellen sicher ist sicher …, nicht dass der von der Gegenseite noch zurückgezogen wird.

Zu meinen Fragen
wie sollte der Scheidungsantrag gestaltet sein, damit es der Gegenseite schwer wird es in die Länge zu ziehen?
Ich will nächste Woche bei dem Termin mit meiner Anwältin als Auftraggeber genau sagen, was sie machen soll.

Ich bitte um eure Hilfe, denn ich lebe von 960 Euro minus Miete etc. und kann kaum die Umgänge mit meinen Kids finanzieren … darf aber ca. 1500 Euro abdrücken die das Amt der Mutter verrechnet, die leid tragenden sind die Kids.

Vielen Dank
sorry für den langen Text

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  Berechnung Kindesunterhalt
Geschrieben von: datrainer - 01-03-2022, 20:06 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Mahlzeit,
Kurz und knapp, diesen Monat findet „eine Gerichtsverhandlung“ statt. 

Ich habe noch folgende Frage dazu.

Ab wann genau wird der Kindesunterhalt berechnet? - Wenn man sich im Sommer (21) trennt. 
Wird ab der Trennung berechnet? 

Oder zählt das letze Kalenderjahr? 

Ich arbeite (noch) im Schichtdienst, mein Lohn ist immer unterschiedlich… 
Auch sind diverse Sonderzahlungen/Prämien hier und da enthalten. 

Angeblich bin ich ja Unterhalt schuldig, obwohl ich vor die Wahl gestellt wurde, entweder die Hausmiete oder Unterhalt

Unterhaltsrückstände werden nicht nach auf der Grundlage von Einkomensprognosen ermittelt. Grundlage für Unterhaltsrückstände ist stets das in dem betroffenen vergangenen Zeitraum tatsächlich erzielte Einkommen.
Ein Abstellen auf Vorjahreszeiträumen ist nicht zulässig.

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.03.2015, UF 224,14. Az. 311/14; KG Berlin, Beschluss vom 04.07.2016 - 25 - UF 97/15, intern vorhanden, Az 128/15 BGH Fam RZ 2005, 101; BGH Fam RZ 2007,1532


Danke Schon mal p___
Ist bestimmt ein Klacks für dich


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  § 1628 nur bei gemeinsamer Sorge?
Geschrieben von: Anton - 23-02-2022, 18:52 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Hallo zusammen,

das Amtsgericht hat mir vor zwei Jahren die Gesundheitssorge entzogen und auf die Mutter übertragen.
Nun habe ich beantragt, dass unser Kind gegen Corona geimpft wird.

Dabei habe ich mich auf die Empfehlung der STIKO und auf den Beschluss des BGH aus 2017 bezogen:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi...pm&Blank=1 

Der BGH führt dabei aus:
"Nach § 1628 Satz 1 BGB kann das Familiengericht, wenn sich die Eltern bei gemeinsamer elterlicher Sorge in einer einzelnen Angelegenheit oder in einer bestimmten Art von Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, nicht einigen können, auf Antrag eines Elternteils die Entscheidung einem Elternteil übertragen. Die Entscheidungskompetenz ist dem Elternteil zu übertragen, dessen Lösungsvorschlag dem Wohl des Kindes besser gerecht wird."

Das Amtsgericht hat nun meinen Antrag mit der Begründung abgelehnt, §1628 würde nur dann greifen, wenn die Eltern die Gesundheitsfürsorge gemeinsam ausüben.

Ist das so korrekt? Im §1628 selbst steht zumindest nicht explizit, dass die Eltern gemeinsam sorgeberechtigt sein müssen. Sondern:
"§ 1628 - Gerichtliche Entscheidung bei Meinungsverschiedenheiten der Eltern: Können sich die Eltern in einer einzelnen Angelegenheit oder in einer bestimmten Art von Angelegenheiten der elterlichen Sorge, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, nicht einigen, so kann das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils die Entscheidung einem Elternteil übertragen."

Hat jemand vielleicht einen Tip?

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  Wechselmodel bei Harz4
Geschrieben von: Ruffys - 21-02-2022, 11:52 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Folgende Frage für die Zukunft:
Kind 6 (Mindestunterhalt ohne Titel) lebt bei der Mutter, diese erhält Hatz 4 und (wahrscheinlich noch immer) eine kleine Berufsunfähigkeitsrente. 
Sollte ich irgendwann eine 50/50 Betreuung bekommen, hätte das Auswirkungen auf die Finanzen der KM?

Aktuell sollte es ja so sein das mein Unterhalt mit den harz4 Leistungen fürs Kind verrechnet wird. 

Bei einer hälftigen Betreuung würde sich meine Unterhaltslast zwar nicht auf 0 aber stark veringern.
Wäre es dann so das die Hatz 4 Leistungen fürs Kind bei der mutter ansteigen würden, also die Mutter im Endeffekt das selbe Geld über hätte?

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  Umgangsvergleich abändern
Geschrieben von: adafeb - 19-02-2022, 20:42 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Guten Abend,

zwischen der KM und mir gibt es seit 11/2017 einen Umgangsvergleich der vom Gericht nach gebilligt worden ist. Der Vergleich regelt die Dauer des Umgangs und den Übergabeort. 2017 lebte ich in Hannover, seit 2019 in unmittelbarer Nähe zum Kind in Berlin.

Ich möchte diesen Vergleich dahingehend abändern, dass der 2019 nachträglich und einvernehmlich beim JA vereinbarte Umgang von Fr-Mo per Beschluss geregelt ist. Hier droht, dass die KM die gelebte Umgangszeit nun wieder rückgängig machen möchte. Begründung ist, dass die KM ab 04/22 eine Stunde entfernt innerhalb der gleichen Stadt mit unserem Kind ziehen und unser Kind dort auch zur Schule schicken möchte.

Darüber hinaus möchte ich mindestens einen weiteren Umgang über Nacht in der umgangsfreien Woche beantragen. Vermittlung durch das JA ist gescheitert. 

Welche triftigen Gründe müssen vorliegen, damit ein Gericht einen Antrag auf Änderungen zulässt? 

♥️ Dank!

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  Mutter will keine Zahnarzttermine wahrnehmen, da Karies "meine Schuld"
Geschrieben von: totality - 19-02-2022, 09:55 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Hallo zusammen,

kurze Frage: bei einem unserer Kinder wurden 2 kleine / sehr frühe Anzeichen von Karies entdeckt, bei einer Routineuntersuchung die ich wahrgenommen habe. Der Zahnarzt möchte diese in 2 getrennten Terminen behandeln.

Ich werde den ersten Termin wahrnehmen, die Mutter möchte den 2. aber nicht übernehmen, denn der Karies sei auf meine schlechte Ernährung zurückzuführen. Unabhängig von der Schuldfrage (zu der ich natürlich eine sehr deutliche Meinung habe...): 
gibt es Möglichkeiten Druck auszuüben, dass sie die ärztlich notwendigen Termine übernimmt, damit ich nicht als Vollzeitberufstätiger alleine mit der Aufgabe dastehe, Urlaub zu nehmen oder mir anderweitig Zeiträume freizuschaufeln? Ich hab eigentlich keine Lust das JA zu involvieren, bin aber überfragt was sonst noch ginge...

Background: GSR, Betreuungsverhältnis 55/45 (KM/KV)

Viele Grüße

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  Fragen zum Umgangsrecht
Geschrieben von: Miles - 16-02-2022, 09:41 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Ich habe zwei Fragen zum Umgangsrecht, da ich jetzt eine Anhörung vor dem Familiengericht habe:

1. Der Umgang meiner beiden Kinder (6 und 9) ist von Samstag 9 Uhr bis Montag "zur Schule" (8 Uhr) abgestimmt. Meine Ex verlangt, dass bei Krankheit des Kindes, die während meines Wochenendes festgestellt wird, ich die Betreuung des kranken Kindes ab Montag übernehmen soll. Wie seht Ihr das? Menschlich gesehen wäre ich selbstverständlich gerne für das Kind da. Ich würde, wenn es nach mir geht, die Kinder jeden Tag bei mir haben. 
Jedoch bin ich voll unterhaltspflichtig und muss arbeiten. Und dies zuverlässig, damit mein Job und der Unterhalt nicht gefährdet wird (Unterhaltstitel 120 % besteht). Meine Ex arbeitet auch, jedoch hat sie sich aus einer Laune heraus dazu entschieden, alleine mit den Kinder zu leben und sich zur Betreuung der Kinder verpflichtet. Somit endet für mich das Umgangsrecht Montag ab 8 Uhr. Wenn ein Kind wegen Krankheit nicht zur Schule gehen kann, müsste aus meiner Sicht auch die KM die Betreuung des kranken Kindes ab Montag 8 Uhr übernehmen. Oder?

2. Meine Ex fordert die komplett hälftige Aufteilung aller Schulferien- und Feiertage. Bislang habe ich die Kinder 30 Tage im Jahr neben den Wochenend-Umgängen bei mir. Meine Ex verweigert, Betreuungstage in der Schule zu beantragen. Das heißt, ich wende meine Jahresurlaub von 30 Tagen komplett auf, um die Kinder in den Schulferien zu betreuen. Ich leide aufgrund des ganzen Theaters seit der Trennung rund um Unterhalt, Umgangsrecht, hasserfüllter Kommunikation etc. an wiederkehrenden, heftigen Herz-Rhythmus-Störungen. Ich habe aktuell schon Schwierigkeiten, meinen Vollzeitjob am Laufen zu halten. Nebenbei bin ich auch für meine schwer krebskranke Schwester da. Ich brauche mindestens eine Woche im Jahr Urlaub für mich alleine, um mich regenerieren zu können. Wie steht die Chance, bei den 30 Tagen zu bleiben, davon mindestens eine Woche Betreuung in der Schule zu bekommen, so dass ich in der Woche arbeiten und die Kinder ab 15 Uhr aus der Schule abholen kann? So würde ich 5 Urlaubstage für mich "sparen".

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  Wechselmodell oder weiterhin Wochenendpapa?
Geschrieben von: tony30 - 13-02-2022, 13:50 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (22)

Hallo!

Hätte eine Frage zum Thema Wechselmodell und eure Einschätzung dazu.

Hintergrund ist, dass beim letztmaligen Zurückbringen des Kindes die Frau mich auf eine "50/50" Regelung angesprochen hat.
Das ging natürlich nach hinten los, weil Sie das weder richtig erklären konnte, noch ich nach 2 Tage Krankem-Kind-Pflegen ich irgendwas dazu sagen konnte - ich kannte das Modell bis dato nicht wirklich. Deswegen war die Diskussion auch unnötig erhitzt. Ich hab gemeint: Jeder soll sich dazu in Ruhe Gedanken machen und wir besprechen das ordentlich am Tisch, aber sicher nicht im Hausflur.

Was die Frau will: Arbeiten. Juhu. Vollzeit! Sogar. Also eine von 100 in diesem Land mit Kind... Soviel habe ich rausbekommen.

Aktuell sieht es bei mir so aus: Kind Samstag&Sonntag bei mir, zusätzlich Mittwoch nachmittags. Eigentlich ist das voll. Weil der Rest ist man ja-bekannt-damit beschäftigt zu arbeiten oder die Wohnung mal zu putzen :/. Also das ist wirklich Maximum. Aber mehr ist einfach nicht zeitlich drin, ohne das Geschäft zu vernachlässigen oder überhaupt mal nichts zu machen.

Geschäft wird besser. Ich hoffe endlich aus dem "Teilzeit-Spülhilfe-netto-Gehalt" von Selbständigkeit dieses Jahr wieder in "Vollzeit-netto-Busfahrergehalt" zu kommen und auch endlich wieder eine "normale" Wohnung zu beziehen, in der ich mir nicht ständig die Knie stoße und am Wochenende nicht Tetris spielen muss, um u.A. das Bett der Tochter ins "Office"-Eck zu schieben. Ich spare jetzt weitere Ausführungen dieser 30qm Höhle mit 5 Löchern drin.

Was war eigentlich geplant:
Wenns endlich gepasst hätte mit dem Cash, war geplant eine normale Wohnung mit 2 Zimmer & die kleine das ganze Wochenende zu holen - läuft 1a mit uns - zu holen. Ggf. halt Freitag nachmittags-bis-Sonntag. Ob und, wann. Das kann ich weder vom Einkommen noch von dem Wohnungsmarkt im Ballungsraum sagen. Es wird.

Jedoch:
Die Frau will nach ihrer Schule von jetzt bis Herbst dann "irgendwas" Vollzeit arbeiten. Wschl. werden die von nichts bis Mindestlohn zahlen - aber das ist nicht mein Thema. Potential hat sie - aber ist ja bekannt, dass man nach 10x etwas versuchen aufgibt, und dann den Weg vom geringsten Widerstand wählt - der am Ende nur noch mehr Probleme produziert...

Was Sie anbot:
Sie hat dann angeboten, ein 50/50 und ich bin dann kein Wochenendvater mehr.
Ich hab damit zuerst nichts anfangen können, da ich dachte: Ich soll die kleine 2 Wochen am Stück in meiner Tetris-Azubi-Wohnung zu mir nehmen. Und dass in dieser Pommesbude 2 Menschen existieren sollen, die für einen schon zu klein ist - nein. Ich kannte mich auch nicht mit den sonstigen rechtlichen oder finanziellen Themen aus. Ich wurde halt total überrumpelt. 

Ich hab jetzt aber etwas recherchiert zu diesem Wechselmodell und freue mich über euren Input dazu.

- Wenn eine Regelung, dann wäre das immer wochenweise im Wechsel: Woche 1, Mo-So Papa, Woche 2 Mama, etc.. richtig? Also wirklich 50/50 Betreuungszeit? Gemeinsames Sorgerecht besteht. 15Tage/15 Tage werde ich nicht im dem alter vom Kind machen dafür ist Sie zu jung.
- Thema Unterhalt ist dann NULL/NULL. Es sei denn einer macht 2000€ im Monat netto, der andere 3000€.. Richtig? Würde ja auch Sinn machen
- Größere Anschaffungen (Kinderwagen... etc. Schulreise) würden dann geteilt werden. Empfehlung war ja 100€ aufwärts laut FAQ Dokument.
- Wohnsitz: Will ich auf meiner Wohnung haben. Sonst kein Deal. Die "Minimalversion" von Chef will ich. Dann muss ich kein betteln, rumdiskutieren wegen Kindergarten, Pässe, Kindergeld, und was weiss ich noch alles. Und wenn Olga meint von heute auf morgen Job zu schmeissen und auf Weltreise zu machen und ich hab das Kind dann 24/7 ist wenigstens zumindest ein Teil rechtlich für mich geklärt. Ich will das so, das ist ein EGO-Ding und Minimalstversion von Sicherheit.
- Kindergeld wird geteilt, klar. Oder ggf. bei großen Einkommensdifferenzen anteilig angerechnet. Kriegt sie dann überwiesen.
- Kindergarten wäre dann von 830-1530 (ca. ). Das wäre für mich kein Thema, ich kann ggf. wichtige Geschäftsmeetings auch auf die Woche drauf legen, oder auch um die Mittags/Vormittagszeit. Ich kann das einrichten. Weniger Kindergartenzeit würde bei mir (aktuell) (noch) nicht klappen.
- Angedacht, wenn: Nur sobald Einkommen&Wohnung passt. Zuerst Einkommen, dann größere Wohnung.
- Kommende Wohnung muss natürlich in nähe Kindergarten sein - sonst bringt das alles nichts. Ich kann mir und will mir auch kein Auto mehr leisten - Karre ist totaler Bullshit.
- Dass das Land .de in allem hintendran ist, ist bekannt, auch in diesen rechtlichen Dingen.
- Ob Svetlana dann dem neuen Arbeitgeber ein Wechselmodell vorschlagen kann, ist ihr Problem.
- Alternativen wäre: Kompletter Rollen&Wohnungstausch: Natscha nimmt sich eine kleine Wohnung, ist Vollzeit am arbeiten, nimmt am Wochenende das Kind, ich nehme die ehemalige Wohnung 5 Tage und bin nahezu Vollzeit arbeiten + Unterhalt (Welche Mutti würde das machen)....
- Alternative 2: Ich hole das Kind 5 Tage die Woche ab und betreue es nach dem Kindergarten bis abends. (Hier werde ich Unterhalt reduzieren müssen, sollte das Kind auch noch am Wochenende bei mir sein. Das gleicht sich ja sonst nicht aus)
- Alternative 3: Babysitter-Zuschuss + das Kind ist am Wochenende bei mir + ein Tag die Woche, wie regulär. Das ist teuer (Zuschuss + Kindesunterhalt)

- Vorteile Wechselmodell, wie ich sehe:
- Größere Wohnung macht dann Sinn, da ich diese eh geplant habe
- Dieser realitätsfern-berechnete Unterhalt entfällt
- Noch bessere Kindesbeziehung.
- Natascha kann dann endlich ihrer Vollzeit-Kekse-Kaffe-Passion nachgehen, wenn das Arbeitgeber mitmachen und sich wieder wichtig fühlen beim Daten in Tabellen von Links nach Rechts kopieren...

Hab ich irgendwelche Nachteil?
- Größere Wohnung, war jedoch eh geplant
- Kommunikation ggf. mit Mutter - idr. aber 3-4 von 365 Tage im Jahr stressfrei, die 3-4 aber total shitty
- Natürlich Grundausstattung fürs Kind Notwendig - Klamotten, Schlafsachen.
Das kostet keine Unmengen und habe vieles davon eh schon...
- Kochen kann ich... putzen und spülen auch. Sogar bügeln...
- Geschäftszeiten kann ich einrichten, solange Kindergarten bis ca. 15 oder 15:30 geht.
- Die paar Mehrkosten sind wschl. neutral gegenüber dem Jetzt. Wohnung würde eh bestehen, ca. 320€ Unterhalt entfällt, 110€ Kindergeld wären ja dabei > das langt für Essen, da im Kindergarten eh Halbpension besteht
- Hälfte Vollzeit Kindergarten, ca. 100€ Kosten anteilig
- Ggf. sonstige Kindeskosten, 150-200€ im Monat

Muss:
- Angemessene Wohnung und min. 2 Zimmer, besser 2,5
- Wohnsitz bei mir gemeldet.
- In der Nähe vom Kindergarten

Worst Case:
- Irina hat kein Bock mehr auf Job oder Wechselmodell oder will wieder zu Hartz4 zurück.. Dann gehts wieder zurück zu Wochenendpapa..
dann ist ja wieder Unterhalt fällig, größere Wohnung bräuchte ich ja eh..
- Natalya muss ihren neuen Job im Griff haben und nicht meinen, dass ich dann mal spontan das Kind nehme, nur weil Chefdepp kurz vor Schluss noch sein Absolut unwichtiges Meeting ablatzen will, da gerade die letzte Powerpoint fertig gebastelt wurde.. Wird dann ggf. öfters ein "Nein, heute nicht" > und wenn, werden die Tage auch rolliert. Da es bei 50/50 bleiben wird. 

- Sollte es zukünftige Arbeitgeber nicht wollen, muss das ihr Problem sein, eine Lösung zu finden. Fertig. 




Hab ich irgendwas vergessen?





*Name der Ex geändert aus Datenschutzgründen ;-/

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  Befangenheitsantrag?
Geschrieben von: Anton - 13-02-2022, 13:24 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hallo liebes Forum,

ich habe eine grundsätzliche Frage.

§ 133 ZPO sagt ja: "Die Parteien sollen den Schriftsätzen, die sie bei dem Gericht einreichen, die für die Zustellung erforderliche Zahl von Abschriften der Schriftsätze und deren Anlagen beifügen." Dort steht sollen, und nicht müssen.

Ich habe nun einen Schriftsatz ausnahmsweise und krankheitsbedingt nur per Fax ans Gericht gesendet - und von meinem Richter danach den Hinweis erhalten, dass "zukünftige Eingaben nur dann berücksichtigt werden können, wenn diese in 5-facher Ausfertigung eingereicht werden."

Aus meiner Sicht schiesst der Richter damit übers Ziel hinaus. Nach meinem Wissen, muss das Gericht von Rechts wegen alle Informationen berücksichtigen, die das Kindeswohl betreffen. Anzukündigen, dass Eingaben aufgrund der Zahl der Kopien nicht berücksichtigt würden, steht dem entgegen. 

Dazu kommt, dass dieser Richter in vorherigen Verfahren immer wieder meine Vorträge in der Sache nicht berücksichtigt hat.

Ich überlege nun, den Richter wegen Befangenheit abzulehnen, das mein Recht auf rechtliches Gehör verletzt wird. Wie schwierig das ist, ist mir bekannt.

Hat dazu jemand Erfahrungen?

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