Hallo, Gast
Du musst dich registrieren bevor du auf unserer Seite Beiträge schreiben kannst.

Benutzername
  

Passwort
  





Durchsuche Foren

(Erweiterte Suche)

Foren-Statistiken
» Mitglieder: 1.739
» Neuestes Mitglied: Reneooo
» Foren-Themen: 8.208
» Foren-Beiträge: 151.388

Komplettstatistiken

Aktive Themen
Hilfe Vereinfachtes Verfa...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Alimen T
Vor 52 Minuten
» Antworten: 27
» Ansichten: 1.050
BRIGITTE und STERN: Artik...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: p__
Vor 2 Stunden
» Antworten: 0
» Ansichten: 18
DIE WELT: Interview mit M...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: Sixteen Tons
Vor 3 Stunden
» Antworten: 2
» Ansichten: 76
OLG Köln 8.5.25: Sorgerec...
Forum: Gerichtsurteile
Letzter Beitrag: p__
Vor 8 Stunden
» Antworten: 2
» Ansichten: 101
Mehr arbeiten – weniger G...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Alimen T
Gestern, 22:16
» Antworten: 14
» Ansichten: 891
Unterhalt ab 18
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Alimen T
Gestern, 22:07
» Antworten: 40
» Ansichten: 1.766
Unterhaltsverhandlung nah...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Sixteen Tons
Gestern, 16:16
» Antworten: 218
» Ansichten: 267.980
DFGT: 17.-20.9.2025
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: p__
Gestern, 13:16
» Antworten: 0
» Ansichten: 75
Mein (KI) Fazit nach alle...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Gast1969
27-08-2025, 00:21
» Antworten: 6
» Ansichten: 344
Google Rezensionen zu JA/...
Forum: Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen
Letzter Beitrag: Alimen T
26-08-2025, 05:09
» Antworten: 3
» Ansichten: 950

 
  Volljähriger fordert Unterhalt
Geschrieben von: Trullo1 - 29-06-2021, 21:36 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (161)

Nach langer Zeit melde ich mich mal wieder.
Sohn wurde nun volljährig, der Unterhaltstitel endete mit der Volljährigkeit (wurde vom JA auch so mitgeteilt).
Zum Sohn besteht seit 8 Jahren keinerlei Kontakt, vor 3 Jahren hab ich mal die 3 mittelmäßige Zeugnisse von der KM geschickt bekommen.
Nun kam folgender Schrieb:

Zitat:Hallo,
ich möchte Dich kurz informieren, dass ich nun mein Abitur geschrieben habe und ab dem
Herbstsemester voraussichtlich mit einem Studium beginnen werde.
Ich bitte Dich deswegen um monatliche Unterhaltszahlungen.
Bitte überweise den Unterhalt auf das folgende Konto:

Abgesehen davon, daß ich noch nie von einem "Herbstsemester" gehört habe, er keinerlei Nachweise oder sonstwas geschickt hat,
benennt er ja noch nicht einmal die Höhe des Unterhalts den er sich so vorstellt.
Daß er nach 8 Jahren Funkstille nun mit einem derart rotzfrechen Schreiben daherkommt, nun ja - ich weiß ja wer das Früchtlein "erzogen" hat...

Ich schwanke zwischen "Schreiben ignorieren" und "Nachfrage was er auf welcher Grundlage denn nun genau will"

Drucke diesen Beitrag

  Scheidung mit 3 Kinderen und Haus
Geschrieben von: TCO - 29-06-2021, 11:38 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (14)

Auf meiner Suche nach Auswegen / Lösungen bzw. Impulsen für diese bin ich nun in diesem Forum gelandet. Habe schon viel gelesen und im Grunde weiß ich, glaube ich, worauf's hinauslaufen wird. Dennoch, die Hoffnung stirbt zuletzt und vielleicht bekomme ich ja hier noch den ein oder anderen hilfreichen (!)
Hinweis...

kurze Schilderung der Situation:
- verheiratet seit 5 Jahren, ich knapp 50, sie Anfang 40
- 3 Kinder (4, 5, 9)
- Haus gekauft vor 3 Jahren, ich alleine im Grundbuch, ca. 90 k Restschuld
- Ich verdiene von Anfang an das Geld, meine Noch-Frau so gut wie nix. Sie hat 2 x studiert (Grundschul-Lehramt bis zum 1. Staatsexamen und Musik). Mit der ersteren Qualifikation würde sie hier sofort einen gut bezahlten Job finden. Sie will aber als Lehrerin nicht arbeiten und hat sich vor einem halben Jahr entschieden, einen kleinen Laden zu eröffnen - der bis heute quasi kein Einkommen abwirft (aber rund 15 k Investition verschlungen hat).
- Ich habe rund 200 k in die Ehe mitgebracht, meine Frau rund 20 k. Heute habe ich fast nix mehr (bar), aber das Haus; meine Frau hat rund 30 k angelegt.
- Im Feb. begann sie eine Affäre, im April kam's raus. Dann keine Idee (ihrerseits), was nun passieren soll. Inzwischen Fronten total verhärtet, Trennung ausgesprochen, Scheidung anvisiert.
- Es gibt zwischen uns inzwischen eine Vorlage für eine Trennungsfolgevereinbarung, die wir mit externer Hilfe (durch einen Freund, nicht durch einen Anwalt) erstellt haben und die beim Notar liegt - Notartermin ist in 3 Wochen. Demnach verzichtet sie auf nachehelichen Unterhalt, Zugewinnausgleich. Trennungsunterhalt haben wir auf psch. 10 k (aufgeteilt auf die entspr. Monate bis zur Scheidung) festgelegt. Und im Falle eines künftigen Hausverkaufs durch mich wird sie am Verkaufserlös zu 10 % beteiligt.
- Im Moment wohnen wir noch gemeinsam im Haus (so gut es geht räumlich getrennt), haben die 'Kinderzeiten' klar abgesprochen (50/50). Aber es ist - emotional - eine Zumutung (für beide und letztlich indirekt auch für die Kinder)

Problem:
- Sie hat quasi kein Einommen. Will nun eine 3-R-Whng. in der Nähe mieten. Um das zu bezahlen, will sie ALG2 (als Aufstocker) beantragen.
- Sie könnte - wenn sie wollte und entspr. ihrer Qualifikation - als Grundschullehrerin mehr als genug eigenes Einkommen erzielen - will sie aber nicht.
- Sie will nun das 50/50-Wechselmodell für die Kinder - in der Annahme, selbst keinen Barunterhalt leisten zu müssen, da sie ja quasi nix verdient.
- Abgesehen davon will sie nun doch noch mal einen Anwalt (bzw. richtiger gesagt, eine Anwältin) aufsuchen, um sich 'aufklären' zu lassen. Nach den Erfahrungen der letzten Wochen/Monate erwarte ich von ihr eine 180°-Kehrtwende (es gab in den letzten Wochen zu allen möglichen Themen von ihr Aussagen, die kurze Zeit später wieder komplett über'n Haufen geworfen wurden.).

Frage:
- Wie sieht das in der Realität bzgl. Wechselmodell aus, wenn einer Einkommen erzielen könnte, aber sich für eine Erwerbstätigkeit entscheidet, die quasi kein Einkommen abwirft oder erst - ganz vielleicht - in ein paar Jahren?
- Wie ist unsere - eigentliche - Trennungsfolgevereinbarung (so sie noch Bestand hat bis zum Notartermin) zu bewerten, wenn sie gleichzeitig ALG2 als Aufstocker beantragt (Stichwort Sittenwidrigkeit)?
- Wird sie nach ihrem Anwaltsbesuch überhaupt noch zu dieser Vereinbarung stehen? Und wenn nicht? Ich will das Haus, dass tatsächlich ICH mühsam saniert und finanziert habe, unbedingt erhalten - auch für mich, aber primär für die Kinder (als langristige Wertanlage). Ich weiß, wenn sie will, ist da nix zu machen... oder?

Drucke diesen Beitrag

  Frage zum Umgang und brauch ich einen Anwalt
Geschrieben von: Muerto - 28-06-2021, 13:09 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Hallo zusammen,

ich lese nun schon länger mit in dem Forum da ich wie die meisten hier eine ähnliche Geschichte erzählen kann.
Sicher ist es bei mir nicht so schlimm wie bei einigen hier. Aber ich kann es mittlerweile verstehen, wenn manche Väter
sich komplett zurückziehen und sich nur noch auf sich konzentrieren bzw den Dino machen.

Nun zu meiner Geschichte. Vor 6 Jahren hab ich meine Ex kennengelernt. Wir wohnten 500km entfernt und da sie in einem Pflegeberuf arbeitet und
praktisch überall Arbeit findet in Deutschland zog sie zu mir. Nun ja...wir haben uns die Verhütung geteilt. Ich machs kurz...in ihren 2 Phasen der Verhütung
kamen 2 TroPi Kinder heraus. Ich weiß, ich bin naiv und bescheuert und ich hab mir das schon oft anhören müssen...ich brauch davon nicht noch mehr.
Als sie mir beim zweiten mal mitteilte sie sei schwanger, wusste ich, dass es vorbei ist. Unsere Beziehung war schon schlecht und das hat meine Welt erstmal
zusammenbrechen lassen. Mir ist natürlich klar, dass sie das gezielt so wollte. Sie dachte sich sicher: "wenn eh bald Schluss ist, will ich noch mein 2. Kind".
Als sie schwanger war hat sie noch 2 Monate gewartet eh sie es mir mitteilte und wollte dann natürlich sofort zurückziehen. Da ich mir, wie andere auch, gesagt
habe ich kann keine schwangere Frau sitzen lassen, blieben wir noch ca 1 Jahr per Fernbeziehung zusammen...dann war Schluss. Sie hatte gleich einen neuen
und wohnt mit ihm und den Kindern in einem Haus...was mir aber herzlich egal ist.

In den letzten Jahren hab ich meine Kinder (fast 3 Jahre + 5 Jahre mittlerweile) 1...2x im Monat besucht. Nun hab ich mit meiner Ex gesprochen, dass ich die
Kinder gerne in den Ferien mal zu mir holen möchte. Das verneinte sie, da sie noch nicht soweit sind und ich mich vorher zu wenig bemüht habe.
Ich denke mir aber, wenn sie sich jetzt nicht daran gewöhnen den Papa regelmäßig zu besuchen, wird es später immer schwieriger werden. Außerdem kennen die Kinder kaum meine Familie (Oma...Opa...Onkels).

Meine Frage ist nun: Kann sie mir verbieten, dass ich die Kinder in den Ferien zu mir hole für ne Woche?
Soll ich mir vielleicht einen Anwalt suchen und vor Gericht gehen?

Bissel Unwohl ist mir schon...denn inmmerhin habe ich bis jetzt keinen Unterhaltstitel bekommen und meine Ex kriegt auch etwas weniger Unterhalt als sie kriegen könnte (sie denkt
ich verdiene eine Stufe weniger und die Erhöhung  der DD Tabelle 2021 ist auch nicht mit eingerechnet).
Wenn ich mir aber vorstelle, ich muss die nächsten Jahre jedes mal 500km fahren und zurück um mal meine Kinder zusehen, dann kann ich mir kaum vorstellen, dass es fair ist.
Ach ja...gemeinsames Sorgerecht haben wir leider nicht.




Hätte noch kurz ein paar allgemeine Fragen, die mir hier im Forum mal aufgefallen sind.

Stimmt es, dass in vielen Ländern der EU das Wechselmodell standard ist? Also das Kind lebt eine Woche beim Mama...dann bei Papa und es gibt keinen Unterhalt bzw Kindergeld wird geteilt?
Wenn das stimmt, hätte meine Ex knapp 600,- weniger Geld zur Verfügung monatlich...später sogar um die 1100,-...wahnsinn.

Und noch was hab ich gelesen...stimmt es, dass ich die Raten für ein Autokauf per Kredit vom Gehalt abziehen kann? Also sagen wir ich würde 2000,- verdienen...840 müsste ich an Unterhalt zahlen (1160,- Selbstbehalt)...und ich kaufe mir ein Auto mit 300,- Ratenzahlung. Könnte ich die 300,- vom Unterhalt abziehen?

Danke schon mal für eure Hilfe und Ratschläge.

Drucke diesen Beitrag

  Ratschlag wie Kind am Besten den Hauptwohnsitz ändert
Geschrieben von: Ein Vater - 28-06-2021, 13:01 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Habe mit meiner Ex 3 Kinder 4, 8, 12. Zum Sorgerecht ist nichts vereinbart (Kinder aus Ehe), wir haben nur eine Umgangsregelung. Die ältesten 2 haben den Wunsch länger bei mir zu sein bzw. Ihren Hauptwohnsitz zu verändern. Ich habe da noch nie mit meinen Kindern "offiziell" drüber gesprochen aber einen guten Bekannter den meine Kinder schätzen haben sie es anvertraut und Ihrer Oma auch. Klar kommt immer wieder " Papa ich will gerne länger bleiben", habe ich aber bis jetzt immer mit " Ihr kommt ja bald wieder" runtergespielt. 
Ich brauche da Tipps wie man da vorgehen sollte. Die Ex offiziell drauf anreden geht nicht, die Kinder sind ja tolle Geldquellen. Was passiert zb. wenn die Kinder am Ende des Ferienumgangs nicht zurückwollen. Oder eines der Kinder einfach vor meiner Türe steht und sagt ich will nicht zur Mutter? Ist das eine umsetzbare Strategie?


Nachtrag: Wir wohnen im selben kleinen Ort. Für unsere Kinder würde sich nichts verändern was Schule, Hort und Freunde angeht.

Drucke diesen Beitrag

  Fragen zur Schule - und nach einem guten Anwalt
Geschrieben von: Anton - 25-06-2021, 21:18 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (21)

Hallo zusammen,

ich habe drei Fragen, und bin dankbar für alle Tips:

Die Situation ist momentan, dass das AG der Mutter Teile des Sorgerechts zugesprochen und meinen Umgang massiv eingeschränkt hat. Ich bin in Beschwerde gegangen - und die Mutter hat unter anderem vorgetragen, seit der Einschränkung des Umgangs ginges es unserem Sohn viel besser. Auch in der Schule seien alle seine vorherigen Probleme verschwunden.
Hierzu hatte ich die Mutter um Auskunft und Zusendung der Zeugnisse gebeten, aber keine Reaktion erhalten.
Das OLG konnte zwar den Gründen des AG nicht folgen, ist aber dennoch im Ergebnis zum gleichen Beschluss gekommen.
Daraufhin habe ich verschiedene Verletzungen des rechtlichen Gehörs gerügt. Das OLG reagiert seit zwei Monaten und zwei Sachstandsanfragen nicht.

Nun kam eine Mitteilung der Schule, dass die Versetzung unseres Sohnes gefährdet ist, und er möglicherweise die Schule wechseln muss. Der Vortrag der Mutter beim OLG war also falsch. Seine Noten hatten sich drastisch verschlechtert.
Ich habe daraufhin mit den Lehrern gesprochen, die Situation geschildert und zugesichert, dass ich mich in Zukunft mehr und auch dafür engagieren werde, dass unser Sohn in den Ferien Förderkurse besucht, um nicht mit zu großen Lücken ins nächste Schuljahr zu gehen.
Daraufhin hat er tatächlich in letzter Sekunde seine Versetzung geschafft.
Nun habe ich die Mutter angeschrieben, um mit ihr die Förderkurse abzustimmen.

Ihre Antwort ist, dass fast sämtliche schulischen Angelegenheiten zur Alltagssorge gehörten - und mich nichts angingen. Die gemeinsame Sorge wäre ledigich bei Schulwechseln relevant. Daher dürfe ich mich zwar über Noten informieren, mehr aber nicht.

Gleichzeitig schickt sie mir Rechnungen über Nachhilfe und Sehilfen aus dem letzten Jahr, und fordert den Ersatz der Hälfte der Kosten aufgrund von Mehrbedarf.

Meine Sicht der Dinge ist:
- Die schulische Entwicklung ist von erheblichem Interesse und daher nicht nur Alltagssorge. Da die Noten dauerhaft schlecht sind und zuletzt die Versetzung gefährdet war, stehe in der Pflicht mich zu engagieren. Dies insbesondere, da die Förderung der Mutter im letzten Schuljahr die Situation nicht verbessern konnte.

- Nachhilfe kann zwar als Mehrbedarf geltend gemacht werden, aber nicht rückwirkend.

Liege ich da richtig? 

Und kann jemand einen durchsetzungsstarken und vertrauenswürdigen Anwalt in NRW empfehlen? Sehr gerne eine Anwältin im Raum Köln oder Ruhrgebiet.

Drucke diesen Beitrag

  Finanzielle Folgen einer Scheidung
Geschrieben von: PeterMaier100 - 19-06-2021, 23:27 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Hallo zusammen,

wenn ich es richtig verstehe, gibt es vier Arten von finanziellen Folgen einer Scheidung:

  • Kindesunterhalt
  • Trennungsunterhalt
  • Aufstockungsunterhalt
  • Zugewinnausgleich
Kindesunterhalt:
  • Sich davor zu schützen ist sehr schwer und komplex, zudem unter Umständen ein Straftatbestand.
  • Ist zeitlich begrenzt bis zur Volljährigkeit bzw. Ende der Ausbildung / Studium.
Trennungsunterhalt:
  • Schutz ist möglich, wenn man wenig verdient.
  • Ist zeitlich begrenzt bis zur rechtskräftigen Scheidung.
Aufstockungsunterhalt:
  • Schutz ist möglich, wenn man wenig verdient.
  • Muss man maximal 4 Jahre bezahlen, außer es sprechen Gründe dafür (bspw. Krankheit, Arbeitsunfähigkeit).
Zugewinnausgleich:
  • Schutz ist möglich, wenn man das vorher gut überlegt hat.
  • Summe ist einmalig.
Fragen:
  • Habe ich eine Position vergessen?
  • Die meisten Positionen sind zeitlich begrenzt, bis auf Aufstockungsunterhalt.
  • Von daher ist der Aufstockungsunterhalt langfristig gesehen die größte Gefahr. Richtig?

Drucke diesen Beitrag

  Einschreiben versus email, Ermittlungsbogen zur Einkommens/Vermögenssituation
Geschrieben von: Dassault - 19-06-2021, 16:20 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (22)

Hallo Rolleyes

Mehrere Fragen:

1: Bin ich per Gesetz verpflichtet Punkt für Punkt und ohne Ausnahme alle Fragen der Unterhaltsvorschusskasse bei lückenloser Ausfüllung des Fragebogenschemas zu beantworten, oder ist eine schriftliche Auskunft zuzüglich diesbezueglicher Unterlagen (z.B. Mietvertrag, Stromrechnung, Lohnabrechnungen usw.) meiner Seits zu allen Rrelevanten   Sachbezogenen Fragen ausreichend?

Meiner Meinung, um nur einige von vielen Beispielen zu nennen, geht die mein erlernter Beruf, derzeit ausgeübte Tätigkeit, Faxnummer, Rentenversicherungsnummer erstmal nichts an, bzw. können die das bei belieben selbst rausfinden.

Ich habe im Januar, auf Aufforderung meiner Auskunftspflicht genuege getan in dem ich in einem selbst aufgesetztem Schreiben alle wesentlichen gewuenschten Details mitteilte. Naturlich ohne irgendwelche Unterschriften oder Verpflichtungserklärungen. Sämtliche Unterlagen zu relevanten Ausgaben- Einkommen und Vermögenswerten in Kopie beigelegt. Mich lediglich formlos bereit erklärt, bis auf weiteres und widerufbar im Verhältniss zur Einkommensituation jeden Monat eine gewisse Summe zu zahlen (die weit unter den Forderungen liegt?.

Dies per Einschreiben mit Rückschein zugesand.

Monatelang keinerlei Reaktion, bis jetzt ein fast identischer Brief kam, der keinerlei Bezug auf mein Schreiben nimmt, mit Ausnahme des Betrages den ich freiwillig zu zahlen Anbot und dessen Zahlung man vermisse....

Widerum die Standartmässige Zahlungsverpflichtungserklärung und der mehrseitige Fragebogen zu Einkommen, Vermögen und Ausgaben. Die ich bereits in einem Schreiben beantwortete.

Ich muss dazu sagen das ich im Ausland lebe, mit einem vollkomen anderen Eiinkommens/Lebenshaltungskostenniveau und die UVK die zwingende Berücksichtigung der Kaufkraftparität bei ihren Forderungen konstant ignoriert, OHNE mit einem Wort darauf einzugehen, ausser einem Satz in einer früheren Mail mit der zuständigen Mitarbeiterin das ihr die Berücksichtigung bekannt sei (und trotzdem ignoriert).

Wie ist das eurer Meinung nach zu Bewerten, was zu Schlussfolgern oder zu tun?

Zweite Frage: Wieder rein rechtlich. Muss ich mit dem JA bzw UVK zwingend nur per Briefpost per Einschreiben kommunizieren oder ist eine mail mit Lesebestätigung rein rechtlich ebenbuertig? Ich bezahle hier ueber 30 € fuer ein einfaches Schreiben mit Rückschein....

Wie könnte ich mich sonst absichern das diese Behörden nicht einfach behaupten sie hätten nichts erhalten?

Drucke diesen Beitrag

  §7 UVG - das JA ist da
Geschrieben von: Lemmy - 16-06-2021, 19:23 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (16)

Hallo Väter,

ich lese schon länger hier mit und nun benötige auch ich eure geschätzte Aufmerksamkeit.

§7 UVG da ich meiner Unterhaltspflicht nicht nachkommen würde, falls ich dieser nicht nachkommen sollte, ca. 500€, würde dieser Betrag 2 Wochen vor Eingang des Einschreibens bewilligt und ausbezahlt. Nach Übergang des Unterhaltsanspruches könne ich den UH nicht mehr mit befreiender Wirkung an meine Kinder o. Dritte zahlen.
Frist zur Auskunft 29.06.21.

Kein Titel, kein Prozess bis jetzt.

Kurzabriss meines Falls:

Ehe ca. 14 Jahre
Hausbau, viel in Eigenleistung, Baumängel, Beweissicherungsverfahren, Absturz durch korrupte Prozessführung,
Burnout.....mehr auf Anfrage (Anonymität ;-)
Kinder Sohn 9, Tochter 12
Frau verdient nach Elternzeit, ich zu Hause Kinderbetreuung, Kindergarten-Schule fahren, kochen usw., inkl. sämtlicher Reparaturen egal was.
Ehe stürzt ab, Streitereien usw....
KM Auszug aus gemeinsamer Eigentumswohnung mit Kindern, KM als Eigentümerin eingetragen, wohnt nun in Miete, hat seit geraumer Zeit einen Neuen am Start.
Gemeinsamen Kredit zahle seit jeher ich.
Ich arbeitslos seit letzes Jahr, kein Leistungsbezug, lebe von Unterstüzung Familie und veräußern von Eigentum, davor jahrelang angestellt ohne Verdienst.

Umgang mit Kindern so wie es KM beliebt, über den Daumen 40:60, manchmal auch nur 30:70, oder auch mal 3 Wochen Kindesentzug, ich lege ständig mein Veto ein und verlange 50:50 Umgang, Kinder wünschen dies ebenso, Verhältnis Kinder top, kurz gesagt wir lieben uns, 50:50 wäre auch der einzig gangbare Weg momentan.
Nun kommt Brief vom JA  Unterhaltsvorschuss, ich verdiene nichts, bin (näheres gerne per PM) momentan nicht Leistungsfähig, wäre deshalb aber auch stets für die Kinder verfügbar, ja ich weiß interessiert keinen.

Termin bei Anwalt, nach dem Motto "da kann er auch nichts mehr tun", ergo zu wenig Beute möglich.
Möchte nun eigentlich alles selbst regeln, da ich nur noch lebe wenn die Kinder bei mir sind und sowieso keine Geld für Anwälte hab, mir diese geldgeilen Schwurbler und der Unrechtsstaat nur noch Abscheu bringen, schwer traumatsiert bin auch vom Kindesentzug. Trennung wäre für mich nie in Frage gekommen der Kinder wegen.

Zwischendurch habe ich in einsamen Stunden schon mit allem abgeschlossen, aber immer wieder kommt in mir die Liebe zu meinen Kindern hoch, so, dass es mich fast zerreist. Nun ich bin auch Realist, habe hier vieles gelesen, es geht nicht um das Kindeswohl sondern darum, vorzugsweise den Vater in den Dreck zu treten, dann überkommt mich wieder das Gefühl alles sein zu lassen und dem Leben als Penner im Wald entgegenzusehen.

Nun was könnte ich machen? Könnt ihr überhaupt etwas mit der Schilderung anfangen? Meine irrsinnige Utopie war einfach 50:50 und jeder tut was er kann den Kindern zuliebe, werde ich nun über Jugendamt/Gericht ausgeweidet, habe ich keine Ahnung was geschehen wird, kann für nichts garantieren.

Gibt es einen Hoffnungsschimmer, da KM Alleinverdiener seit geraumer Zeit? Eigentlich wäre ja ich ebenso Unterhaltsberechtigter (Haha), oder soll ich alles laufen lassen und zusehen wie das Ende kommt?

Grüße

Lemmy

Drucke diesen Beitrag

  Internat weil Mutter Tochter Verhältnis kaputt?
Geschrieben von: aboe - 16-06-2021, 10:02 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (15)

Guten Morgen,

folgendes Problem...
Nachdem die Mutter mit unseren 2 Kindern wegzog, ging es für meine Tochter am Gymnasium bergab.
In der Coronakrise hat meine Tochter (13) das Schuljahrahr freiwillig wiederholt. Ich war dagegen, sagte sie müsse auf eine andere Schule (MSA). Man ignorierte mich.
Nun läuft auch das neue Jahr sehr sehr schlecht. Meine Tochter, ist sau frech, dreht ihre Zigarretten selbst und hat einen sehr schlechten Einfluss von ihren älteren Freunden.

Lösung der Mutter: Das Kind soll nun auf ein Internat in Dänemark gehen, weil sie selbst nicht mehr zusammenleben können sagte die Mutter.
Unsere Tochter war also spontan am Wochenende in Dänemark und hat viel Honig kosten dürfen.
Ich zahle Unterhalt, aber die Internatskosten werden angeblich von der Mutter übernommen.

Die Alternative, dass das Kind zu uns kommt (2 Halbgeschwister hat sie hier), ging wegen zu einer zu kleinen Wohnung nicht - hat die Mutter auch stets zu ihrem Vorteil genutzt.
Jetzt haben wir spontan eine sehr große Wohnung und denken, das meine Tochter lieber zu uns kommen sollte und ich keine Einwilligung für das Internat geben soll.
Was denkt ihr? Vielen Dank

Drucke diesen Beitrag

  Zugwinnausgleich
Geschrieben von: Rumble - 12-06-2021, 13:37 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Hat jemand Erfahrung im Zugwinnausgleich, wenn man nicht mit im Grundbuch steht? Meine Anwalt sagte, dass es nach einer bestimmten Anzahl der Ehejahre nicht mehr relevant ist und man dennoch ein Anspruch auf 50 Prozent hat. Ja ich weiß, ich hätte mich damals direkt mit eintragen lassen müssen, aber ich war jung dumm und naiv..:-(

Drucke diesen Beitrag