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  Nach 11 Jahren warscheinlich wieder in D
Geschrieben von: wunder007 - 23-09-2023, 12:28 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (17)

Ich brauche Hilfe.
Vor 2 Wochen ist meine Mutter verstorben.
Vater vor ca.1 Jahr.
Ex Kinder 1 21 Jahre 2 Kind wird im November 18 Jahre.
Ich habe die Kontovollmacht über eine hohe Summe über dem Tod hinaus.
Ich werde 1 EFH erben ca. Wert 700.000 -800.000 Euro.
Meine Schulden in D Bank um Kredietkarten ca. 25.000 Unterhaltsvorschusskasse für den 18 Jahrigen ca.25.000 Euro und Probleme mit meiner vor 11 Jahren D KV Ich hatte mich bei dennen zwahr schriftlich abgemeldet aber die hatten darauf nicht reagiert.
So jetzt muss ich mich natürlich wieder innerhalb von 6 Monaten dort Anmelden.
Natürlich werde ich dort Bürgergeld beantragen.
Und so lange wie möglich den Übertragung verzögern.
Ich selber Arbeite und lebe im Ausland nicht EU mit Firma GmbH.
Was soll ich machen?

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  Ehegattenunterhalt nachehelicherunterhalt
Geschrieben von: Zekopeko - 12-09-2023, 02:45 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Hallo zusammen,
Ich möchte gerne hier meinen Fall vorstellen. Mein Deutsch ist noch nicht ganz gut, so dass ich sie um Verständnis bitte.
Im Oktober 2018 bin ich nach Deutschland umgezogen,3 Monate vorher habe mich verheiratet. Seit dann arbeite ich und verdiene von 2700-2900 abhängig von meine Nachtdienste.
Meine Frau kam ein Jahr später.Im Juni 2020,haben wir Kind bekommen. Ich bin am 01.12.2020 aus gemeinsamen Wohnung ausgezogen und seit dann bezahle ich Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt in Höhe von 1125 €. Meine Frau und Ihre Anwaltin haben ales bis maximum verzögert, so dass erst vor paar Monate Versorgungsausgleich gelaufen ist. Und wir haben endlich, am ende des Monat Scheidungstermin vor Gericht. Meine Frau hat in Heimatland Studium Economy Management gemacht und hier in Deutschland,was hat hiee in Deutschland Annerkant, 1 Jahr unter Vertrag als Küchenhilfe gearbeitet und inzwischem Svhwanger geworden und in Mutterschutz gegangen. Letztes Jahr während Trennung hat sie entschieden 2 jährige Ausbildung zur Erzieherin zu machen.Da verdient sie ungefähr 700 €.
Ab nächste Monat in Rahmen meiner Weiterbildung, werde ich 5 Monate auf eine andere Arbeitsstelle arbeiten, wobei habe ich nicht mehr Nacht Arbeit, als auch Wochenende Arbeit. Ich werde ungefähr 350€ weniger verdienen.
Bisher ist alles einvernehmlich gelaufen. Jetzt fördert die Gegenseite nachehelicher Unterhalt in gleiche Höhe vorgeschlagen, bis ende des Ausbildung von meiner Frau im Juni 2024,oder werden die Nachehelicher Unterhalt anhängig machen was verzögert weiter Scheidungsverfahren. Ich kann in diesem Zeitraum kaum Uberleben, da meine Miete 700€ Beträgt und ab nächstem Monat wird noch schlimmer, wenn mein Anwalt nichts tun.
Jetzt ist Frage,hat die überhaupt Rech auf so höhes Trennung/Nachehelicherunterhalt, da sie Studium hat und während Trennung Ausbildung angefangen, als auch dass Kind drei Jahre geworden ist. Laut Ihre Anwaltin sie hat nicht so gute Deutsch-Kenntnisse um Ihre Beruf zu arbeiten.
Ich habe bisher für Anwalt und Versorgungsausgleich schon 4000€ bezahlt, und was kommt noch. Meine Frau hat alle Kosten bisher sind völlig durch Verfahrenkostenhilfe bezahlt.
Könnt Ihr mich weiter helfen, Rat geben..
Eas ist mir zu machen, was ist zu erwarten.
Sorry noch mal für mein Deutsch.

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  Diebstahl in der Familie
Geschrieben von: Sixteen Tons - 09-09-2023, 00:49 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Moin.

Wie geht man eigentlich mit Diebstahl in der eigenen Familie um?
Meinem Sohn wurden zum 2. Mal innerhalb weniger Wochen jeweils 300 Euro
in bar von seinem Konfirmationsgeld aus seinem Kinderzimmer entwendet. Das 2. Mal
fehlte Geld, als er von seiner Klassenfahrt zurückkam. Nach Aussage seiner Geschwister
hat sich der Stiefvater wenigstens 1x alleine in Abwesenheit des Sohnes in dem Zimmer
aufgehalten. Im 1. Fall hat der Sohn das Geld im Haus an einem bestimmten Platz deponiert,
wo die Mutter es abholen sollte. Sie war zu der Zeit noch außer Haus. Sie hat nach dem Geld gefragt, um es sich zu leihen
und um die Klassenfahrt zu bezahlen. Später sagte sie den Kindern, sie hätte die Fahrt von ihrem eigenen Geld bezahlt.
Das deponierte Geld war trotzdem weg und nicht auffindbar. Dem Sohn hat man dann vorgeworfen, er hätte es wohl
"verloren". Die Geschwister waren es wohl nicht. Die haben einen guten Zusammenhalt und würden so eine Nummer nicht
abziehen. 
Die "Mutter" hat offenbar seit einiger Zeit wieder finanzielle Probleme und hat
früher schon meine eigene Mutter nachweislich bestohlen. Zutrauen würde ich es ihr.
Könnte ihr zwar die Meinung geigen, würde aber nur dazu führen, das Sohnemann wieder auf die Frxxx kriegt.

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  Unterhalt weiterhin ja oder nein
Geschrieben von: Qwer-H - 08-09-2023, 21:07 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Hallo zusammen,

Meine Frage lautet, ob ich weiterhin Unterhalt zahlen muss oder nicht.

Ich versuche den Fall und die Fakten knapp zusammenzufassen. Falls Infos fehlen, bitte ich um Feedback. Vielen Dank für die Antworten bereits im voraus an euch.

2 Söhne mit der Ex Partnerin (wir waren nicht verheiratet, 1 weiterer Sohn mit heutiger Ehefrau.

Sohn 1 ist 17 Jahre alt, bei mir gemeldet und hat jetzt eine Ausbildung gestartet. Er wohnt mittlerweile mit seiner Freundin zusammen bei deren Mutter im Haushalt. Ich erhalte für ihn die 250 Euro Kindergeld, gebe ihm dies weiter und noch 250 Euro dazu. Also insgesamt 500 Euro. Er hat Ewa 650 netto zusätzlich von der Ausbildung.

Die Mutter der beiden hat nun auch erneut ein kleines Kind bekommen mit dem neuen Partner, befindet sich daher gerade in Elternzeit und hat Sohn 1 von oben knallhart mitgeteilt, dass sie ihm nichts geben wird, wenn er zur Freundin zieht und die Ausbildung startet. Damit hat er sich zufrieden gegeben. Bei mir wollte er gleich Unterhalt und Kindergeld usw... Ihm stünden ja lt. Google 600/700 Euro zu... Ich habe ihm gesagt, dass wir nicht bei Wünsch dir was sind und es ohne Leistung nur in Deutschland so tolles Geld gibt... wie gesagt, und er bekommt 500 von mir und seine 650 Ausbildungsgeld. Das passt nun für ihn so... Geht auch schlimmer, denke ich... Und seine Google Unterhaltsberechnung von 600 Euro ist bei 3 unterhaltspflichtigen Kindern meinerseits sowieso Käse.

Sohn 2 ist 15 Jahre alt und wohnt bei der Ex Partnerin. Sie erhält daher sein Kindergeld. Ich zahle seit Jahren 300 Euro, was lt. Düsseldorfer Tabelle auch wenig ist, ich weiß, aber da meine Eltern und ich sowieso dem Kind fast alles zahlen (Brillen, Schuhe, Klamotten, Sportverein, usw) und das Geld  leider nicht beim Kind ankommt, sondern er noch Angst hat, dass er sein Zeitungsgeld bei der Mutter anteilig abgeben muss, weil er ja Strom und Wasser verbraucht (kein Witz, das hat er erzählt bekommen), kommt sie mit Kindergeld und meinem Zuschuss, so weit gut klar.

Da bei mir noch ein weiteres Kind 3 im Haushalt lebt, welchem ich ja auch am Ende rechtlich bei der Berechnung des Unterhalts auch unterhaltspflichtig bin, dürfte da an Unterhalt für Sohn 2 nicht viel mehr zu holen sein bei mir bei einem normalen Durchschnitts-Gehalt.

Da sich Sohn 1 und 2 ja eigentlich in einem Augen ausgleichen und die Mutter sich nun ja weigert Sohn 1 etwas zu seinem Unterhalt dazuzugeben, muss ich dann Sohn 2 überhaupt noch die 300 Euro Unterhalt weiterhin zahlen, weil ich ja schon Sohn 1 bei mir wohnen habe und mit 250+250 Kindergeld Euro alleine unterhalte (offiziell auf dem Papier, auch wenn er bei seiner Freundin wohnt).

Ich hoffe, das war verständlich?

Bei Fragen gerne fragen...

Und danke vielmals bereits für eure Antworten.

Liebe Grüße

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  Angestellter + Firma gründen
Geschrieben von: Matthias - 06-09-2023, 11:57 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Hallo Forenmitglieder,

zusätzlich zu meiner nichtselbstständigen, sozialversicherungspflichtigen Beschäftung möchte ich ein Unternehmen gründen (UG) und dort auch als Gesellschafter auftreten. Dabei frage ich mich, ob und wie Einkünfte des Unternehmens in das Kindesunterhalt einfließen können.
Kurz zu den aktuellen Fakten:

- paritätisches Wechselmodell 50/50
- beide ungefähr gleiche Einkommensverhältnisse
- Unterhalt wird gegenseitig aktuell nicht geschuldet.

Diese "Treuhand"-Lösungen werden häufig hier im Forum empfohlen aber diese schreien geradezu nach Betrug, Verschleierung und Unterhaltsvermeidung. Ich möchte gar nichts verschleiern. Und einem Richter möchte ich auch niemals erklären müssen, warum ich denn einen Treuhänder als Gesellschafter habe. Da kann ich antworten was ich will, der Richter wird sich schon sein Teil denken.
Da es seit 2021 eh ein verschärftes Transparenzregister gibt aus dem der "wirtschaftlich Berechtigte auch für Treuhandverhältnisse" hervor geht, verstehe ich den Sinn dieser Treuhand-Lösung im Jahre 2023 eh nicht.

Das Ziel meines Unternehmes soll sein, in ungefähr 10 Jahren einen Überschuss zu erwirtschaften.
Kleinunternehmerregelung, Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) (also Umsatz deutlich unter 22.000€)
Ich stelle mich selbst als Geschäftsführer ein und zahle mir in den nächsten Jahren lediglich das aus, was ich tatsächlich für das Unternehmen leiste.
Nämlich 10 Stunden im Monat = 120€/Monat. Als Minijob und als Angestellter.
Einkünfte werden sofort wieder investiert (Verbrauchsmaterial, Möbel, PC´s, Drucker, alles, was ich für ein Unternehmen benötige).
Ziel ist dabei sehr langsam aber langfristig Gewinne zu erwirtschaften.

Dabei ist mir klar, dass Gewinne, die das Unternehmen erzielt auch unterhaltsrelevant sind, da nur ich zu 100% "wirtschafltich berechtigter Eigentümer" bin.
Für mich erscheint es logisch, dass ich in der Zeit, wo eine Überschüsse erwirtschaftet werden diese auch nicht als "Unterhaltsrelevantes Einkommen" zählen. Das Unternehmen würde dann stetig und seeehr langsam wachsen aber es hätte (ohne Überschüsse) keine Unterhaltsrelevanz (außer die 120€/Monat Gehalt Minijob).

Sollte das Unternehmen z.B. in 10 Jahren Überschüsse erwirtschaften oder sollte ich dann evtl. sogar komplett selbstständig werden, weil es so gut läuft, wäre das dann meiner Meinung nach nicht mehr Kindesunterhalsrelevant (wenn Kind über 18 UND Ausbildung/Studium abgeschlossen).
Prinzipiell könnte ich in 10 Jahren das Unternehmen sogar "nicht unterhaltsrelevant" liquidieren.

Habe ich hier irgendwo einen Gedankenfehler oder habt Ihr Hinweise/Tipps?

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Smile Verfahrenskostenhilfe vom OLG abgelehnt
Geschrieben von: Unterhaltspreller2023 - 04-09-2023, 17:47 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Servus,

wie oben beschrieben hat auch das OLG den VKH abgelehnt mit der begründung das ich damals Summe X zu Verfügung hatte und damit die Verfahrenkosten vorrangig einkalkulieren konnte. Obwohl lückenlos nachgewiesen wurde das ich damit mein Darlehen für Ehebedingte Zwecke getilgt habr und auch bewiesen wurde das zu diesem Zeitpunkt die Trennung nicht aussicht gewesen war. 

Erst wurde VKH meiner ex auch abgelehnt, weil sie Gold besitz in Wert von 30.000 ( Aktueller Kurs), wurde aber nach ihrer Beschwerde wiederrum Bewilligt.  Ich sehe hier Akute ungleichberechtigung, wieso wird meiner Ex VKH bewilligt was sie mit dem Gold bezahlen könne, und wieso wird mir VKH abgelehnt wenn ich aktuell kein einkommen oder Vermögen verfüge.

Meine Anwältin sagt gegen das Urteil vom OLG könne sie nix machen. Ist das richtig so oder sollte ich mir eine andere Anwältin aufssuchen, habe aktuell den durchblick verloren und bin ratlos.

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  Nicht Öffentlicher Beitrag
Geschrieben von: Cube82 - 03-09-2023, 09:26 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Hallo,
ich bin neu hier habe aber grade den Fall dass mein fall sehr frisch ist.

Gibt es hier die Möglichkeit Beiträge nicht öffentlich zu setzten?
Grüße

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  Aufrechnung von Unterhaltsansprüchen
Geschrieben von: Austriake - 01-09-2023, 17:48 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (32)

Hallo zusammen,

bräuchte mal einen kompetenten Rat. Sachstand: rechtskräftig geschieden seit 11/2014, unbefristet zu nachehelichem Unterhalt verurteilt worden, also lebenslänglich.
Nach der Zwangsversteigerung der ehemals gemeinsamen Immobilie im Jahr 2016 und dem Tod der Schwiegermutter im Dezember 2020 ergab sich folgende Situation:
Die gemeinsame, zwangsversteigerte Immobilie war mal das Elternhaus der Exe. Ich habe das dann großzügig ausgebaut, vergrößert und modernisiert. Von 90 qm Wohnfläche auf 360 qm Wohnfläche.
Vor Baubeginn war vereinbart worden, das alte Objekt zu schätzen und der Schwester der Exe im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge die Hälfte des Wertes der alten Immobilie auszuzahlen. So weit alles ok und korrekt.
Als Auszahlungstermine wurden in dem Notarvertrag zwei Daten festgehalten: jeweils die Hälfte beim Ableben eines Elternteils. Schwiegervater starb 2005, diese erste Rate habe ich bezahlt. Aus meinem Einkommen, ausweislich der Scheidungsakte hatte die Exe ja nie eigenes Einkommen während der Ehe.
Die zweite Rate war fällig beim Tod der Schwiegermutter im Dezember 2020 - da gehörte das Haus schon jemand anderem, und zudem war das vier Jahre nach Rechtskraft der Scheidung.
Das Landgericht Heilbronn hat gestern für Recht erkannt, dass diese Erbfolgevereinbarung beide Ehepartner gesamtschuldnerisch haften läßt für die zweite Auszahlungsrate. Dass die Ex-Schwägerin nicht ihre eigene Schwester verklagt hatte, sondern deren Ex-Mann (also mich), ist irgendwie sogar nachvollziehbar. Immerhin ist von ihrer Schwester, also meiner Ex-Frau, nichts zu erwarten. Die lebt nämlich seit dem Dezember 2020 in der Obdachlosenunterkunft der Gemeinde; von meinem nachehelichen Unterhalt und ergänzender Grundsicherung des Sozialamts.
Ich bin also gestern dazu verurteilt worden, in Summe rund 30.000.-€ noch abzudrücken.
Nunmehr werde ich meine Exe im Innenverhältnis verklagen, sozusagen als Nachwirkung des Zugewinnausgleichs (hier negativ), mir diesen Betrag zu ersetzen. Da nicht zu erwarten ist, dass die Exe mir davon auch nur einen Euro zahlen wird nun die Frage: kann ich diese Forderung gegenrechnen mit den laufenden Unterhaltszahlungen? Also Unterhaltszahlungen einstellen bis meine Fordeung erfüllt ist?

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  Ersparnisse dem Jugendamt bei Unterhaltvorschuss offenlegen
Geschrieben von: Mitch - 01-09-2023, 01:16 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Erstmal ein Hallo in die Runde. Ich bin neu und das ist meine erste Frage. Habe schon viel gelesen und freue mich das es so ein Forum gibt. 
Vor allem der Beitrag von sorglos: Der Aufstand wird leise kommen, spricht mir bitter aus dem Herzen

Wir leben in schweren Zeiten und meine Frage kommt mir daher etwas kleinlich vor. 

Die Km möchte die Trennung bei drei gemeinsamen Kindern. Ich erhalte Zeitlicht begrenzte Erwerbsminderungsrente und muss dann Grundsicherung beantragen, weil diese zu gering ist. Die KM muss also Unterhaltsvorschuss beantragen und bezieht trotz eines kleinen Gehaltes für eine Teilzeitanstellung Bürgergeld.
Nun ist es so, dass ich trotzdem relativ sparsam und bescheiden bin.
Es hat sich somit ein gewisser Betrag auf meinem Girokonto angesammelt. Meine Sorge ist, dass ich diesen nahezu restlos für den Kindesunterhalt aufbrauchen muss, weil es das Jugendamt von mir erwartet. 
Was kann ich tun?

Jetzt das Geld abheben wäre doch zu auffällig und zeitlich knapp und wenn Kontoauszüge eingereicht werden müssen bzw. das Jugendamt sich Einsicht verschafft, offensichtlich was der Grund dafür ist.
Muss ich überhaupt angeben, was auf dem Girokonto ist?
Was ist das Schonvermögen/Notgroschen? Habe jetzt viel im Netz recherchiert und so einige Gerichtsurteile gelesen. 
Es wird von einer besonderen Bedürftigkeit für das Kind ausgegangen, sodass keine Selbstbehalt vorliegt. Also keine Opfergrenze besteht.
Oder das SGB 2 wird für den Grundlegende Selbstbehalt/Schonvermögen herangezogen (seit diesen Jahres also 10000Euro).
Oder es wird von 2000 bis 5000 Euro ausgegangen.
Hier im Forum habe ich schon des Öfteren gelesen, dass man keine Angaben zum Girokonto machen muss. 

Habe mich jetzt schon an den Bürgerservice des BMFSFJ und des BMJ gewendet. Bis jetzt noch keine konkreten Informationen hierzu.
Jugendämter abtelefoniert. Ist ja klar, wie ausweichend die Kommunikation mit diesen Verlief. Undecided

Was ist der Weg? Was kann ich tun und muss jetzt beachten verehrte Leidensbrüder.
Der Aufstand wird (leise) kommen!

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  Unterhalt beim Studium
Geschrieben von: Bumpi - 30-08-2023, 19:13 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Hallo...

habe mal wieder ne Frage....
geht um meine Tochter...

Eckdaten:
21 Jahre,
nicht privelegiert, Studiert ab Oktober 23 auswaerts mit eigener Wohnung.
Bedarf 930 Euro abzueglich volles Kindergeld.
Meine Daten...Normalverdiener, meine Ex auch.
Beide Barunterhaltspflichtig, also Teilung des Unterhaltsanspruches.
1650 Euro Selbstbehalt. keine fiktiven Berechnungen mehr, keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit.
Was kann man alles in Abzug vom Einkommen bringen?
Mir bekannt:
4 Prozent Altersvorsorge
5 Prozent berufsbedingte Aufwendungen

Frage;

gibt es noch Erwerbstaetigenbonus...oder nur bei Ehegattenunterhalt?
Beitraege zur Betriebsrente? Abzugsfaehig?
Wenn Exe mit neuen Partner zusammenlebt, der auch Verdient, gilt für Sie dann bei der Berechnung ihres Anteils ein verminderter Selbstbehalt?
Gibts es sonst noch etwas abzugsfaehiges?

Vielleicht weiss der eine oder andere noch nen Tip....
Hier gibts viel Basiswissen...aber jeder Fall ist anders...

MfG

Bumpi

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