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  Der Kampf gegen den Satan
Geschrieben von: Unterhaltspreller2023 - 24-07-2023, 22:47 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Hallo Community,

Ich versuche mein Fall kurz zu schildern und im Anschluss diesbezüglich meine Fragen zustellen.

Eheschließung 2019

Von Papa ein privatdarlehen aufgenommen in höhe von ca 50.000 Euro für Hochzeit Flitterwochen Wohnungseinrichtung etc. Verwendet

Kind bekommen, danach gemerkt das sie eine narzistin ist mit persönlichkeitsstörung.seid dem mein leben zur hölle gemacht. 

Gemerkt das die ehe keine zukunft hat.

Bei banken maximum an kredite genommen für freie zwecke.

Aus gesundheitlichen gründen meine arbeit verloren. Abpfindung erhalten auf anderes kpnto auszahlen lassen und angegeben das ich damit ehebedingte verbindlichkeiten getilgt habe. Paar wochen später kam es endgültig zur trennung. Weil sie erfahren hat das ich arbeitslos bin und hat mich ausgesperrt

Bin arbeitslos, habe kein Geld. 
Psychatrischer Facharzt hat mich zur massiven depression mit trauma attestiert bis auf weiteres  arbeitsunfähig verschrieben

Privatinsolvenz wird eingeleitet.

Sie beharrt jetzt auf die abpfindung und erfindet lügen das ich vermögen ins ausland gebracht hätte, was nicht stimmt. 

Was kann ich dagegen tun, was erwartet mich und wer ist in der beweispflicht?

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  Nachehelicher Unterhalt trotz Vermögen
Geschrieben von: DukatenEsel - 24-07-2023, 03:54 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (28)

Hallo,
Scheidung nach 30 Jahren, Haus verkauft und jeder geht mit einer halben Mio aus der Sache raus.
Ehefrau will nun totz dieses Vermögens Unterhalt von mir und der Richter sagt das sei so OK.
Habe meinen Job mit einem Aufhebungsvertrag aufgegeben um endlich zu leben, mir reicht meine Kohle, so viele Jahre bleiben mir nicht mehr. Lebe nun im Ausland wo es günstig für mich ist.
Leider sehe ich nicht ein, warum ich bei so einem Vermögen das sie hat, noch monatlich einen vierstelligen Betrag zahlen soll. Sie macht auf krank, der Richter sagt, sie könne keine Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen da sie nie gearbeitet hat und deshalb keine Rentenpunkte habe.
Doch sie nimmt ja die Hälfte meiner Punkte aus der Scheidung mit, damit kann sie doch eine EU Rente beantragen. Wie der Richter auf den Trip kommt verstehe ich nicht.

Zusammengefasst:
Sie ist vermögend (halbe Mio aus Hausverkauf und Zugewinn)
Sie bekommt die Hälfte meiner Rentenpunkte, 30 Jahre Höchstbetrag
Ich soll 10 Jahre monatlich weit über 1000€ zahlen, mein altes Gehalt wird mir fiktiv angerechnet, also bis weit in die Rente hinein (WTF??), die kann ich in wenigen Jahren beantragen
EU Rente kann sie angeblich nicht beantragen, sie hat keine Punkte (und was ist mit meinen die sie bekommt?)

Mein RA bekommt es nicht gebacken, da kommt nur wenig was mir hilft. Laut §1577BGB muss eine Bedürftigkeit vorliegen um Unterhalt zu beantragen.
Mir wurde gesagt dass das den Unterhalt ausschließt, sie hat nen Haufen Kohle, der Richter sieht das nun genau gegensätzlich. Das Geld zählt einfach nicht.

Wie ist das nun? Ich kann bei den Verhandlungen vor Gericht nicht dabei sein, lebe zu weit weg. Men RA ist keine große Hilfe. Die Sache ist nun ganz schön verfahren.
Mir wurde gesagt, dass ich einfach die Zahlungen einstellen soll, im Ausland (nicht EU) ist die Vollstreckung sehr schwierig. Wer hat Erfahrungen?

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  Nachehelicherunterhalt wegen Betreuung
Geschrieben von: MrBean - 17-07-2023, 15:45 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (33)

Hallo zusammen,

meine Frau hat wie erwartet einen Antrag auf nachehelichen Unterhalt gestellt, dass aufgrund der Kindesbetreuung auch nicht zeitlich begrenzt werden soll.

Der Richter sieht es ähnlich. Er ist der Meinung, bis zur 3. Klasse müsste sie nicht mehr als 30h/Woche arbeiten und ab der 3.Klasse nicht mehr als 34h/Woche. Somit würde sie erstmal den Unterhalt in der Höhe 3/7 der Gehaltsdifferenz zeitlich unbegrenzt festsetzen und für jede Änderung müsste ich wieder vors Gericht, was mit Kosten und Zeit verbunden ist. Der Richter ist der Meinung, dass nach der 4. Klasse sie auch Vollzeit arbeiten könnte. Ob die Richterschaft das, wenn es soweit ist, genauso sieht, kann man natürlich nicht sagen.

Ich habe nun einen Vergleichsvorschlag unterbreitet, wonach ich bis zum Ende der 4. Klasse Unterhalt zahle und sie dann nochmal klagen darf, wenn sie meint.

Sie macht den Vorschlag, dass ich bis zum Ende der 5. Klasse zahle. Evtl. würde sie dann auch einen Unterhaltsverzicht erklären, aber das ist noch nicht mal sicher. 

Wenn es jetzt zu keinem Vergleich kommt, wird der Unterhalt zeitlich unbegrenzt festgesetzt und ich darf wieder klagen, wenn ich meine, dass sie nun mehr arbeiten könnte.

Der Anwalt meint, man kann nicht voraussagen, wie die Richter nach der 4.Klasse entscheiden werden, da es reine Willkür ist.

Ach ja, ich habe erweiterten Umgang und hole das Kind direkt von der Schule ab sowie bringe es zur Schule. Interessiert den Richter wenig: arme Mutti braucht Entlastung. Auch dass ich das Kind mehr betreuen könnte, interessiert nicht, da Mutti nicht will.

Im Übrigen macht es auch finanziell wenig aus, wie viel sie arbeitet oder wie viel ihr fiktiv aufgerechnet werden, da sie sehr wenig verdient und die 3/7 der Differenz gerechnet werden.

Was meint ihr zu dem Ganzen, meine Lieben, welche Optionen hätte ich und was sollte ich lieber nicht machen?

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  Kindesunterhalt
Geschrieben von: Sniper - 27-06-2023, 11:10 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (14)

Hallo an die Gemeinde, 
vielleicht kann mir hier jemand behilflich sein, was den Kindesunterhalt meiner 17 Jährigen Tochter betrifft. 
Sie hat vergangenen Sommer 2022 die Schule beendet. 
Bisher hat sie keine Ausbildung angefangen. 
Seit Juni hat sie nun endlich einen Minijob, ca. 500€. 
Im September will sie ein FSJ machen, Einkommen 610€. 

Die Mutter macht immer wieder Probleme bei der Unterhalt Zahlung. 
Wir haben einen Titel vom Jugendamt, für Mindestunterhalt. 
Ich habe dem JA mitgeteilt das meine Tochter nun 500€ verdient, heute ist ein Brief gekommen, das die Mutter nun auf 105% hochgestuft wurde. Sie hat bisher nur 4 Tage gearbeitet, jetzt hat sie Freitags einen Minijob, muss demnach 493€ bezahlen.. wWeil meine Tochter aber 500€ verdient, soll die Mutter nur 16€ bezahlen. 
Kann das richtig sein?
Das JA ist meiner Meinung nach sehr um die Mutter bemüht, weniger um meine Tochter. 
Die Ausbildung die meine Tochter machen möchte, geht erst ab 18 Jahre, also erst nächstes Jahr. 
Danke für jegliche Hilfe und viele Grüße

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  Kaufkraftparität
Geschrieben von: Dassault - 22-06-2023, 23:05 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Guten Abend

Nach längere Zeit muss ich leider mal wieder um Hilfe bzw. Info bitten.
Pünktlich nach zwei jahren hat sich bei mir, im europäischen Ausland ,  die UHK gemeldet  um die faelligen Unterhaltsschulden einzufordern bzw. Stundungserklärung auszufüellen und beizulegen.
Wir hatten vereinbart das ich zahle was ich könne. Ich habe erst mit 50€ begonnen dann relativ rasch auf 150,- angehoben. Auch um irgendwie eine Art von Anerkennung bezueglicher Kulanz bzw. Entgegenkommen zu zeigen und den Bogen nicht zu ueberspannen. Trotzdem laufen natuerlich jeden Monat Schulden auf.
Mein Problem ist aber ein anderes. die UHK ignoriert seit Jahr und Tag die Kaufkraftparität. Also die Beruecksichtigung anderer Lebenshaltungskosten und Wechselkurse fuer den Auslandsschuldner.. Ich habe mehrfach die UHK angeschrieben und ein längeres Telefongespräch gefuehrt, mit dem Ergebnis das ich immer nur das Mantra bekam, ich hätte monatlich Unterhalt nach DD bzw. an die UHK in Euro  zu zahlen.

Inzwischen haben sich nicht nur, wie ueberall auf Grund der Inflation, die Lebenshaltungskosten rapide erhöht sondern auch der Wechselkurs meiner Währung.
For 10 jahren habe ich noch 7,80,-  fuer einen Euro gezahlt. Heute sage und schreibe 12,- !
Ich bezahle seit fast zwei Jahren als der Kurs noch 1:10 war 1500,- das waren in den letzten zwei jahren um die 150,-€. Jetzt kommen bei der UHK nur noch ca. 127,- Euro auf dem Konto an.
Dazu kommt das so natuerlich eine viel höhere Unterhaltsschuld aufläuft und meine ( gegenzurechnenden) anzugebenden Ausgaben fuer meinen Lebenshaltungskosten durch den tendenziell kontinuierlich schlechter werdenden Kurs in Euro viel geringer ausfallen als tatsächlich. Zum Beispiel waren vor einem Jahr Ausgaben von 5000,- in meiner Waehrung fuer Miete 500€. Heute habe ich nach der Milchmaedchenrechnung der UHK nur noch 428,- an Miete zu zahlen. Ich zahle aber weiterhin 5000,- meiner Waehrung an den Vermieter...

Meine Frage nun- was kann, sollte ich tun um die UHK zu zwingen die Kaufkraftparität (Vor etlichen Jahren hat die Tabelle bei Eurostat mein Land mit 140% zu 100 der BRD ausgewiesen)zwingend zu berücksichtigen. Alle Anwaelte, inklusive meines ehemals fuer mich taetigen haben bestaetigt das dues zu beruecksichtigen ist, IM Netzt steht auch genau das, mit ueblichem Verweis auf diverse Urteile.

Soll ich mir einen Anwalt fuer Unterhaltsrecht mit Auslandsbezug nehmen und die zustaendige UHK kostenpflichtig  verklagen bzw. so veranlasen ab sofort die Kaufkraftparität zu  Beruecksichtigen und dies Rückwirkend auf alle Ueberweisungen meinerseits?

Andere Vorschläge und Erfahrungen?

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  Steuerklasse im Wechselmodell
Geschrieben von: grafzahl - 14-06-2023, 15:48 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hallo zusammen,

ich befinde mich aktuell im Trennungsjahr. Hinsichtlich des gemeinsamen Kind (12 Jahre) haben wir untereinander ein Wechselmodell vereinbart (mündlich). Das läuft nun auch seit ca. 3 Monaten sehr gut. Das Kind fühlt sich wohl obgleich es tendenziell eher zu mir (Vater) will. Ich bewohne das Haus und damit die ursprüngliche Wohnung der Familie, meine Frau ist ausgezogen.

Um meine Frau finanziell zu unterstützen möchte ich ihr - zusätzlich zum Trennungsunterhalt - das komplette Kindergeld sowie die Lohnsteuerklasse 2 überlassen.

Meine Frage bezieht sich nun auf die Lohnsteuerklasse 2.

Habe ich irgendwelche Nachteile dadurch AUßER finanzieller Art ?
Gibt es mittlerweile auch schon Fälle bei denen BEIDE Eltern die Steuerklasse 2 bekommen haben ?
Muss dafür zwingend der Hauptwohnsitz des Kindes geändert werden ? 
Wie verhält sich das denn generell mit dem Hauptwohnsitz im Wechselmodell ? 

Worauf sollte ich achten damit ich meine - sehr gute - Position mit dem Wechselmodell nicht gefährde?

Danke für Eure Hilfe !

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  Wie ist das mit Zugewinnausgleich im Vorfeld Scheidung?
Geschrieben von: netlover - 11-06-2023, 22:17 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (21)

hi folks...wie ich schon letztes jahr geschrieben habe, steht meine ehe nach fast 11 jahren vor dem aus.

es ist halt passiert...ich konnte die ewigen depressionen nicht mehr ab, auch das angebot, nochmal
zum neurologen mit meiner frau zu gehen, um da eine heilung zu finden wurde mit einem NEIN belegt.

dann die vorkommnisse mit meiner 2ten tochter aus erster ehe...haben mir den rest gegeben und noch
einige andre sachen.

da sie vor der ehe eine wohnung mit ex-freund gekauft hat und diese wohnung eine gute wertsteigerung
in den letzten jahren erfahren hat...

wir sind uns im endeffekt einig über trennung...scheidung etc., der punkt im gütertrennungsvertrag, der
die beteiligung am zugewinnausgleich trennend regelt...bereitet mir kopfweh...ich habe in der ehe alle
möglichen sachen f sie gekauft etc...kennt man ja..aber wie könnte ich den zugewinn kostensparend
regeln?

wenn ich einen %satz X vom zugewinnausgleich aus der wertsteigerung der wohnung vorschlage, verteilt
auf mehrere jahre...wäre das ok? andersrum würde sie auf nix verzichten...

bb
netlover

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  Was kann Ich fordern
Geschrieben von: Bumpi - 11-06-2023, 18:41 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Hallo...
Ich weiss, dieses Thema wurde schon oft geschrieben hier...aber Ich finde nichts passendes...

Meine Tochter, nicht privilgiert ist 21 , Fachabitur  diesen Sommer. Eigene Wohnung. Bedarfssatz 930 Euro.
Ich zahle Unterhalt im unteren 3 stelligen Bereich. Nicht bekannt ob Bafög Leistungen ja oder nein.
Null Kontakt...das übliche halt.
Durch Umwege erfahre Ich, das Sie ab Herbst studieren will. So weit so gut.
Meine EX ist auch zu 100 Prozent verpflichtet und Kindergeldanrechnung ist auch bekannt, ebenso 1650 Euro Selbstbehalt.


Was kann Ich an Nachweisen und Belegen fordern und ab wann und fortlaufend im Studium?

MfG

Bumpi

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  Jugendamt fordert, KU wird bezahlt ohne Titel
Geschrieben von: NeuerUnterhaltszahler - 10-06-2023, 08:14 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Hallo in die Gemeinde hier, 

ich wende mich an Euch, um endlich von neutraler Seite eine Einschätzung zu bekommen. Überall im Netz steht, dass man als Unterhaltspflichtiger jeder Auskunft nachkommen soll und Unterhaltstitel vom Jugendamt klaglos unterschreiben soll. 
Keine Rechte und Nachfragen erlaubt. Das möchte ich aber hinterfragen.

Zuerst meine Fakten:

1. Am 27.05.2023 einen Brief vom Jugendamt bekommen, mit der Aufforderung zur Titulierung des Unterhalts für meine zwei Kinder (8 und 4 Jahre) nachzukommen. Dazu soll ich den (angehängten) Fragebogen "vollständig" ausfüllen.
2. Ich bezahle bereits seit mehr zwei Jahren ohne Titel regelmäßig den Unterhalt von 630,- € für die Kinder.
3. Trennung (unverheiratet) erfolgte im Januar 2021.
4. Umgangsrecht ist einvernehmlich geregelt, die Kinder sind jede Woche zwei Tage bei mir.
5. Ich bin seit Oktober 2022 verheiratet mit einer neuen Frau.
6. Den Unterhalt habe ich aufgrund weniger Einkommen (Corona) von Januar 2021 von 550,- € langsam bis Dezember 2022 bis auf 630,- € erhöht.

Meine Einkommensverhältnisse 2022 Steuerklasse 1:

25473 netto aber das ist reiner Netto
davon insgesamt 3722 Verpflegungszuschuss und inkl. 343 Dienstwagen Privatnutzung 1% Regelung (ich arbeite im Außendienst Mo-Fr.) 
Kleine Provisionen (Muss ich noch ausrechnen)

Jetzt meine Fragen:

Soll ich den Fragebogen des JA überhaupt ausfüllen?
Wenn ja, was darf ich verweigern oder durchstreichen (PDF Fragebogen ist hier im Anhang)?
Besonders der letzte Absatz, dass sich das JA überall Informationen holen kann, geht mir mächtig auf die Nerven!
Kann ich allein einfach zum Notar gehen und dort ohne die Kindsmutter einen statischen Titel um die Summe 630,- € bis zum 18. Lebensjahr der Kinder erstellen lassen und der Mutter dann zukommen zu lassen und somit der Aufforderung des Jugendamts zuvorkommen?
Muss man Termin machen beim Notar? 
Welche Dokumente braucht der Notar?

Gebt mir mal bitte Tipps, welche Schritte ich unternehmen soll und was ich sein lassen soll, bevor ich etwas Unüberlegtes mache.

Falls Fragen sind, bitte, nur zu, ich gebe antworten.

LG NeuerUnterhaltszahler



Angehängte Dateien
.pdf   Fragebogen_Jugenmdamt_Unterhaltsberechnung_zensiert.pdf (Größe: 272,48 KB / Downloads: 9)
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  Rentenantrag erst nach Scheidung stellen?
Geschrieben von: zwangszahler - 08-06-2023, 05:57 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Ich komme gleich zur Sache, ich lebe getrennt, bin in ALG1 Bezug und wollte Anfang 2024 vor Erreichen meiner Regelarbeitszeit in Rente gehen.
Meine Madam lebt aktuell außerhalb des Schengenraumes, gemeinsame Kinder gibt es nicht.

Es stellt sich nun für mich die Frage, wäre es geschickter erst die Scheidung abzuwarten um bis dahin bzw.
bis zum Erreichen meiner Regelarbeitszeit ( in ca. 3 Jahren) nur ein Einkommen im pfändungsfreien Bereich zu haben?

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